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Provider als Pr�gelknaben? - Regierungspr�sident droht Sperrung an

Die Bezirksregierung D�sseldorf schreibt derzeit alle
Internet-Zugangs-Provider in ihrem Zust�ndigkeitsbereich an und fordert
sie auf, den Zugang zu vier Websites zu sperren, die auf amerikanischen
Servern abgelegt sind und nach deutschem Recht unzul�ssige Inhalte
aufweisen. Am 13. November 2001 soll im Plenarsaal der Bezirksregierung
D�sseldorf eine Anh�rung zu der Frage stattfinden, zu der die betroffenen
Internet-Provider geladen wurden

Rechtlich d�rfte das Ansinnen der Bezirksregierung kaum begr�ndet
sein. Fraglich ist schon, ob � 18 Abs. 3 desMediendienstestaatsvertrages
die angek�ndigte Verf�gung zur Sperrung von Zug�ngen �berhaupt auf den
typischen Internet-Zugangs-Anbieter anwendbar ist, meint Rechtsanwalt
Tobias H. Str�mer aus der auf Internet-Recht spezialisierten Kanzlei
Str�mer Rechtsanw�lte in D�sseldorf. Wer lediglich Internet-Zug�nge
anbietet, betreibe n�mlich gar keinen Mediendienst im Sinne des
Staatsvertrages.

Aus der Sicht des Providers ist eine solche Sperrung einzelner Websites im
�brigen weder technisch m�glich, ohne dem Kunden eine bestimmte Nutzung
seines Zugangs vorzuschreiben (Proxy-Zwang), noch zumutbar und kann wohl
schon aus diesem Grund nicht verlangt werden. Da es wohl kaum bei den
angegbenen vier Webseiten bleibt, sondern in Zukunft tausende von
zweifelhaften Webseiten aus allen Bereichen von den Providern in Listen
gepflegt, und bei �nderungen wieder entfernt und neu eingegeben werden
m�ssten, empfindet Stefan Pollok, Vorstand der INCAS AG, eines betroffenen
Provider aus Krefeld, diese Aufforderung als existenzielle Bedrohung. Die
geschuldeten Leistungen k�nnen nach seiner Ansicht vom vorhandenen
Personal gar nicht erbracht werden.

Es sollte deshalb bei der Entscheidung des Gesetzgebers bleiben, Provider
so lange nicht in die Pflicht zu nehmen, wie Sie lediglich den Zugang zum
Internet technisch vermitteln.

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