* Sierk Hamann (GMX) wrote: >> * Sierk Hamann (GMX) wrote: >> >Ich glaube nicht, dass der MDStV zu den angedachten >> "Allgemeinverf�gungen" >> >erm�chtigt (Abstrakt/individuell) >> >> Tut er auch nicht. Er ist schlicht unanwendbar. > >Ich w�rde mir es mit der Einsch�tzung nicht ganz so leicht machen ...
Ich bin ja auch kein Jurist. Aber der MDStV hat einen klaren verfassungsrechtlichen Hintergrund: Rundfunkdienste sind L�ndersache, aber Individualkommunikation ist Bundessache. Provider sind nun f�r Rundfunkdienste im Internet eine Art �ther, dienen jeder der Individualkommunikation. Kurz: Der Provider vermittelt den individuellen Zugriff f�r Einzelpersonen zu einem Angebot an die Allgemeinheit. Der Rundfunkcharacter (der bei Webangeboten nicht erreicht ist, denn es sind Abrufdienste nach TDG - im Gegensatz zu Multicast) entsteht allein dadurch, das der Hoster (was explizit unter TDG f�llt) identische Informationen auf Abfragen von sich gibt. W�rde man die Argumentation NRWs gelten lassen, so fiele Stoiber unter MDStV, da er in Interviews zur Kanzlerkanidatur stets das gleich sagt. >Bl�d ist man in NRW n�mlich sicher nicht ;-). Nein, man versucht ganz einfach, die definitiv dummen ISPs �ber den Tisch zu ziehen, indem man sie zu redaktionell gepflegten Angeboten zwingt, die dann unter �5Abs1 TDG voll f�r ihre Fehler haften sollen. Das ist nicht bl�d, sondern sehr intelligent von NRW. >Ich k�nnte mir gut vorstellen, dass die Argumentation h�lt. Wir k�nnen >aber gerne wetten (1oer Pack CDRs?). Wenn man den MDStV �berhaupt braucht >- schlauer, sich die Teledienste �ber das allgemeine Gefahrenabwehrrecht >zu schnappen. Muss mal gr�beln. Wir sollten dazu telefonieren. Man kann mit TKG und Polizeirecht argumentieren. Tel: +49-3641-675642.
