* Heiko Recktenwald wrote:
>>Ich bin ja auch kein Jurist. Aber der MDStV hat einen klaren
>>verfassungsrechtlichen Hintergrund: Rundfunkdienste sind L�ndersache,
>>aber Individualkommunikation ist Bundessache.
>
>Aendert aber nichts daran, dass es auch eine Polizeipflicht gibt.

Darauf berufen sie sich aber nicht.

>Mit Gesetzen nehmen sie es in NRW nicht so genau. Wenn nur irgendwie vom
>Ergebnis passt.

Dagegen ist zu opponieren. Schlie�lich ist dieses Verhalten ein Angriff der
Regierung NRWs auf die FDGO. Die Unterlassung der aktiven Gegenwehr ist ein
Verfassungsversto�.

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