* Heiko Recktenwald wrote: >>Ich bin ja auch kein Jurist. Aber der MDStV hat einen klaren >>verfassungsrechtlichen Hintergrund: Rundfunkdienste sind L�ndersache, >>aber Individualkommunikation ist Bundessache. > >Aendert aber nichts daran, dass es auch eine Polizeipflicht gibt.
Darauf berufen sie sich aber nicht. >Mit Gesetzen nehmen sie es in NRW nicht so genau. Wenn nur irgendwie vom >Ergebnis passt. Dagegen ist zu opponieren. Schlie�lich ist dieses Verhalten ein Angriff der Regierung NRWs auf die FDGO. Die Unterlassung der aktiven Gegenwehr ist ein Verfassungsversto�.
