> Provider als Pr�gelknaben? - Regierungspr�sident droht Sperrung an
> 
> Rechtlich d�rfte das Ansinnen der Bezirksregierung kaum begr�ndet
> sein. Fraglich ist schon, ob � 18 Abs. 3 desMediendienstestaatsvertrages
> die angek�ndigte Verf�gung zur Sperrung von Zug�ngen �berhaupt auf den
> typischen Internet-Zugangs-Anbieter anwendbar ist, meint Rechtsanwalt
> Tobias H. Str�mer aus der auf Internet-Recht spezialisierten Kanzlei
> Str�mer Rechtsanw�lte in D�sseldorf. Wer lediglich Internet-Zug�nge
> anbietet, betreibe n�mlich gar keinen Mediendienst im Sinne des
> Staatsvertrages.

Darum geht es rechtlich nicht ;-) Die Frage ist, ob nicht allgemeines Polizeirecht 
gen�gt. Dann stellen sich noch ein paar klassische Fragen aus dem allgemeinen 
Verwaltungsrecht, insbesondere wird die Bestimmtheit der Polizeipflicht zu kl�ren sein.

> Aus der Sicht des Providers ist eine solche Sperrung einzelner Websites im
> �brigen weder technisch m�glich, ohne dem Kunden eine bestimmte Nutzung
> seines Zugangs vorzuschreiben (Proxy-Zwang), noch zumutbar und kann wohl
> schon aus diesem Grund nicht verlangt werden. 

W�rde ich als Provider auch mal behaupten. �ndert aber an der Polizeipflicht nix. Die 
skizzierte Verf�gung ist, sagen wir mal, (noch) etwas ungeschickt formuliert... 

>Da es wohl kaum bei den
> angegbenen vier Webseiten bleibt, sondern in Zukunft tausende von
> zweifelhaften Webseiten aus allen Bereichen von den Providern in Listen
> gepflegt, und bei �nderungen wieder entfernt und neu eingegeben werden
> m�ssten, empfindet Stefan Pollok, Vorstand der INCAS AG, eines betroffenen
> Provider aus Krefeld, diese Aufforderung als existenzielle Bedrohung. #

Wenn dem so w�re... ist aber bislang eine blo�e Unterstellung. Kurz: Polemik

> Es sollte deshalb bei der Entscheidung des Gesetzgebers bleiben, Provider
> so lange nicht in die Pflicht zu nehmen, wie Sie lediglich den Zugang zum
> Internet technisch vermitteln.
> 
Endlich wird die Sache mal gekl�rt! Widerspruch einlegen (aber erst die Verf�gung 
abwarten, gelle) und abwarten.

S.H.

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