> Provider als Pr�gelknaben? - Regierungspr�sident droht Sperrung an > > Rechtlich d�rfte das Ansinnen der Bezirksregierung kaum begr�ndet > sein. Fraglich ist schon, ob � 18 Abs. 3 desMediendienstestaatsvertrages > die angek�ndigte Verf�gung zur Sperrung von Zug�ngen �berhaupt auf den > typischen Internet-Zugangs-Anbieter anwendbar ist, meint Rechtsanwalt > Tobias H. Str�mer aus der auf Internet-Recht spezialisierten Kanzlei > Str�mer Rechtsanw�lte in D�sseldorf. Wer lediglich Internet-Zug�nge > anbietet, betreibe n�mlich gar keinen Mediendienst im Sinne des > Staatsvertrages.
Darum geht es rechtlich nicht ;-) Die Frage ist, ob nicht allgemeines Polizeirecht gen�gt. Dann stellen sich noch ein paar klassische Fragen aus dem allgemeinen Verwaltungsrecht, insbesondere wird die Bestimmtheit der Polizeipflicht zu kl�ren sein. > Aus der Sicht des Providers ist eine solche Sperrung einzelner Websites im > �brigen weder technisch m�glich, ohne dem Kunden eine bestimmte Nutzung > seines Zugangs vorzuschreiben (Proxy-Zwang), noch zumutbar und kann wohl > schon aus diesem Grund nicht verlangt werden. W�rde ich als Provider auch mal behaupten. �ndert aber an der Polizeipflicht nix. Die skizzierte Verf�gung ist, sagen wir mal, (noch) etwas ungeschickt formuliert... >Da es wohl kaum bei den > angegbenen vier Webseiten bleibt, sondern in Zukunft tausende von > zweifelhaften Webseiten aus allen Bereichen von den Providern in Listen > gepflegt, und bei �nderungen wieder entfernt und neu eingegeben werden > m�ssten, empfindet Stefan Pollok, Vorstand der INCAS AG, eines betroffenen > Provider aus Krefeld, diese Aufforderung als existenzielle Bedrohung. # Wenn dem so w�re... ist aber bislang eine blo�e Unterstellung. Kurz: Polemik > Es sollte deshalb bei der Entscheidung des Gesetzgebers bleiben, Provider > so lange nicht in die Pflicht zu nehmen, wie Sie lediglich den Zugang zum > Internet technisch vermitteln. > Endlich wird die Sache mal gekl�rt! Widerspruch einlegen (aber erst die Verf�gung abwarten, gelle) und abwarten. S.H.
