Nachklapp: Habe den Artikel in Telepolis zum Vorgang gelesen. Die Idee mit der 
Datenbank f�r die zu sperrenden Inhalte d�rfte  viele lustige Probleme geben. 

Mein Tipp: Widerspruch gegen jeden einzelen Datenbankeintrag?! Und _nicht_ zu einem 
auf "das Internet spezialisierten Rechtsanwalt" gehen, sondern zu einem der auf 
Verwaltungs_recht_ spezialisiert ist. Solche soll es ja auch noch geben :-)

Kurz: Das Verwaltungsverfahren passt nicht zur Technik und umgekehrt. Eine _konkrete_ 
Einzelverf�gung ja, aber bei Massenverfahren und �nderungen der Inhalte geht der MDStV 
ins Leere. Eine _allgemeine_ Sperrungspflicht w�re wohl (wie man daran sch�n sieht) 
dagegen gesetzwidrig. Die Einzelbennung er�ffnet dann aber die Rechtsbehelfe. 
Automatisierter VA usw. spannend, spannend.

Ich glaube nicht, dass der MDStV zu den angedachten "Allgemeinverf�gungen" erm�chtigt 
(Abstrakt/individuell) - der Kenner (Heiko?) mag sogar �ber das Vorliegen eine 
Verwaltungsaktes sinnieren...Maurer spricht allerdings von einer "Arabeske", naja. 
Warten wir es mal ab.

Gru�
S.H.

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