Nachklapp: Habe den Artikel in Telepolis zum Vorgang gelesen. Die Idee mit der Datenbank f�r die zu sperrenden Inhalte d�rfte viele lustige Probleme geben.
Mein Tipp: Widerspruch gegen jeden einzelen Datenbankeintrag?! Und _nicht_ zu einem auf "das Internet spezialisierten Rechtsanwalt" gehen, sondern zu einem der auf Verwaltungs_recht_ spezialisiert ist. Solche soll es ja auch noch geben :-) Kurz: Das Verwaltungsverfahren passt nicht zur Technik und umgekehrt. Eine _konkrete_ Einzelverf�gung ja, aber bei Massenverfahren und �nderungen der Inhalte geht der MDStV ins Leere. Eine _allgemeine_ Sperrungspflicht w�re wohl (wie man daran sch�n sieht) dagegen gesetzwidrig. Die Einzelbennung er�ffnet dann aber die Rechtsbehelfe. Automatisierter VA usw. spannend, spannend. Ich glaube nicht, dass der MDStV zu den angedachten "Allgemeinverf�gungen" erm�chtigt (Abstrakt/individuell) - der Kenner (Heiko?) mag sogar �ber das Vorliegen eine Verwaltungsaktes sinnieren...Maurer spricht allerdings von einer "Arabeske", naja. Warten wir es mal ab. Gru� S.H.
