> >Aendert aber nichts daran, dass es auch eine Polizeipflicht gibt. > > Darauf berufen sie sich aber nicht.
... auf den ersten Blick. Die Argumentation "MDStV ist nicht anwendbar" birgt eine gewisse Gefahr, n�mlich die, dass man so den Weg zu allgemeineren Normen �ffnet. Das Verh�ltnis von MDStV zum allgemeinen PolR ist - wenn ich mich recht entsinne - weitgehend ungekl�rt. > >Mit Gesetzen nehmen sie es in NRW nicht so genau. Wenn nur irgendwie vom > >Ergebnis passt. naja, konstruktiv ist diese Haltung nicht. So erreicht man nix. Verwaltung ist manchmal ein eigenartige Materie. > Dagegen ist zu opponieren. Schlie�lich ist dieses Verhalten ein > Angriff der > Regierung NRWs auf die FDGO. Die Unterlassung der aktiven > Gegenwehr ist ein > Verfassungsversto�. Nicht �bertreiben. Nix Widerstandsrecht. Wachsamkeit ist besser. Gerade jetzt ist eine �berpr�fung m�glich, sofern man (also die ISPs) nicht in vorauseilenden Gehorsam verf�llt. Nur die Ruhe, jetzt wird es richtig lustig. Gru� Sierk
