> >Aendert aber nichts daran, dass es auch eine Polizeipflicht gibt.
> 
> Darauf berufen sie sich aber nicht.

... auf den ersten Blick. Die Argumentation "MDStV ist nicht anwendbar" birgt eine 
gewisse Gefahr, n�mlich die, dass man so den Weg zu allgemeineren Normen �ffnet. Das 
Verh�ltnis von MDStV zum allgemeinen PolR ist - wenn ich mich recht entsinne - 
weitgehend ungekl�rt.

> >Mit Gesetzen nehmen sie es in NRW nicht so genau. Wenn nur irgendwie vom
> >Ergebnis passt.

naja, konstruktiv ist diese Haltung nicht. So erreicht man nix. Verwaltung ist 
manchmal ein eigenartige Materie.
 
> Dagegen ist zu opponieren. Schlie�lich ist dieses Verhalten ein 
> Angriff der
> Regierung NRWs auf die FDGO. Die Unterlassung der aktiven 
> Gegenwehr ist ein
> Verfassungsversto�.

Nicht �bertreiben. Nix Widerstandsrecht. Wachsamkeit ist besser. Gerade jetzt ist eine 
�berpr�fung m�glich, sofern man (also die ISPs) nicht in vorauseilenden Gehorsam 
verf�llt.

Nur die Ruhe, jetzt wird es richtig lustig.

Gru�
Sierk

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