> * Sierk Hamann (GMX) wrote: > >Ich glaube nicht, dass der MDStV zu den angedachten > "Allgemeinverf�gungen" > >erm�chtigt (Abstrakt/individuell) > > Tut er auch nicht. Er ist schlicht unanwendbar.
Ich w�rde mir es mit der Einsch�tzung nicht ganz so leicht machen...Bl�d ist man in NRW n�mlich sicher nicht ;-). Ich k�nnte mir gut vorstellen, dass die Argumentation h�lt. Wir k�nnen aber gerne wetten (1oer Pack CDRs?). Wenn man den MDStV �berhaupt braucht - schlauer, sich die Teledienste �ber das allgemeine Gefahrenabwehrrecht zu schnappen. Muss mal gr�beln. Gru� Sierk
