> * Sierk Hamann (GMX) wrote:
> >Ich glaube nicht, dass der MDStV zu den angedachten 
> "Allgemeinverf�gungen"
> >erm�chtigt (Abstrakt/individuell)
> 
> Tut er auch nicht. Er ist schlicht unanwendbar.

Ich w�rde mir es mit der Einsch�tzung nicht ganz so leicht machen...Bl�d ist man in 
NRW n�mlich sicher nicht ;-). Ich k�nnte mir gut vorstellen, dass die Argumentation 
h�lt. Wir k�nnen aber gerne wetten (1oer Pack CDRs?). Wenn man den MDStV �berhaupt 
braucht - schlauer, sich die Teledienste �ber das allgemeine Gefahrenabwehrrecht zu 
schnappen. Muss mal gr�beln.

Gru�
Sierk
 

Antwort per Email an