>Ich bin ja auch kein Jurist. Aber der MDStV hat einen klaren
>verfassungsrechtlichen Hintergrund: Rundfunkdienste sind L�ndersache, aber
>Individualkommunikation ist Bundessache.

Aendert aber nichts daran, dass es auch eine Polizeipflicht gibt. Mit
Gesetzen nehmen sie es in NRW nicht so genau. Wenn nur irgendwie vom
Ergebnis passt.


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