>Ich bin ja auch kein Jurist. Aber der MDStV hat einen klaren >verfassungsrechtlichen Hintergrund: Rundfunkdienste sind L�ndersache, aber >Individualkommunikation ist Bundessache.
Aendert aber nichts daran, dass es auch eine Polizeipflicht gibt. Mit Gesetzen nehmen sie es in NRW nicht so genau. Wenn nur irgendwie vom Ergebnis passt.
