Am 1 Oct 2002, um 14:00 hat Thomas Riedel geschrieben:

> 
> Und die Gesellschaftsordnung ist hier sehr klar, denn laut GG wirken
> die Parteien an der politischen Willensbildung mit. Tun sie das durch
> Direktmarketing? Nat�rlich. 

Dennoch sagte das BVerfG erst juengst, dass fuer 
Briefkastenwerbung politischer Parteien keine Besonderheiten 
gegenueber sonstiger Werbung gilt. Das trifft auf Wahlwerbung per 
SMS, E-Mail oder Fax gleichermassen zu.

Ist eine solche Mitwirkung an der
> politischen Willensbildung erforderlich? Angesichts des Schadens, den
> Schr�der angestellt hat und noch anstellen wird: leider. 

Das dreht sich doch im Kreis. Einseitige parteipolitische Ansichten 
sollen als Begruendung fuer einen Rechtseingriff herhalten und das 
alles unter dem Deckmaentelchen der politischen Willensbildung.

Widerspricht
> es dem Menschenbild, einzelnen Menschen eine verantwortliche
> politische Entscheidung zu erm�glichen? Wohl kaum.

Welchem Menschenbild? Niemand, der sich ernsthaft eine Meinung 
bilden will, benoetigt dazu eine Zwangsbeglueckung mit 
Wahlkampfparolen.

Gruesse

Thomas Stadler



Thomas Stadler
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