Am 1 Oct 2002, um 14:00 hat Thomas Riedel geschrieben: > > Und die Gesellschaftsordnung ist hier sehr klar, denn laut GG wirken > die Parteien an der politischen Willensbildung mit. Tun sie das durch > Direktmarketing? Nat�rlich.
Dennoch sagte das BVerfG erst juengst, dass fuer Briefkastenwerbung politischer Parteien keine Besonderheiten gegenueber sonstiger Werbung gilt. Das trifft auf Wahlwerbung per SMS, E-Mail oder Fax gleichermassen zu. Ist eine solche Mitwirkung an der > politischen Willensbildung erforderlich? Angesichts des Schadens, den > Schr�der angestellt hat und noch anstellen wird: leider. Das dreht sich doch im Kreis. Einseitige parteipolitische Ansichten sollen als Begruendung fuer einen Rechtseingriff herhalten und das alles unter dem Deckmaentelchen der politischen Willensbildung. Widerspricht > es dem Menschenbild, einzelnen Menschen eine verantwortliche > politische Entscheidung zu erm�glichen? Wohl kaum. Welchem Menschenbild? Niemand, der sich ernsthaft eine Meinung bilden will, benoetigt dazu eine Zwangsbeglueckung mit Wahlkampfparolen. Gruesse Thomas Stadler Thomas Stadler [EMAIL PROTECTED] http://www.internet-law.de _____________________________ Rechtsanwaelte Alavi Froesner Stadler Jahnstr. 11, 85356 Freising [EMAIL PROTECTED] http://www.afs-rechtsanwaelte.de
