On Wed, 7 Jan 2004 14:35:01 +0100 (CET)
Heiko Recktenwald <[EMAIL PROTECTED]> sed

> > des deutschen Polizei- und Ordnungsrechts. Der Staat kann
> > nicht ohne konkreten Anlass voellig undifferenziert alle
> > Buerger filmen.
> 
> Ich denk mal, er kann nicht ohne Grund, und einen Grund hat er.

Wenn "einen Grund haben" heutzutage bedeutet
"ja, er k�nnte jemanden finden, der was getan hat", dann k�nntest
Du auch sagen, er hat einen Grund, einfach so Deine Wohnung zu
durchsuchen - schlie�lich k�nnte sich dort ein gesuchter
Verbrecher befinden.

Aber das kann wohl kein "konkreter Grund sein".
Wenn es aber wirklich so ist, dass der "Grund"
""Ich k�nnte ja durch diese Technik xy finden"" ausreicht,
dann 
a) wird wohl die normale Ermittlert�tigkeit immer mehr abnehmen
b) brauchen wir imho keine Diskussion mehr �ber Grundrechte vs.
Polizeistaat f�hren

Twister

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