On Wed, 7 Jan 2004 14:35:01 +0100 (CET) Heiko Recktenwald <[EMAIL PROTECTED]> sed
> > des deutschen Polizei- und Ordnungsrechts. Der Staat kann > > nicht ohne konkreten Anlass voellig undifferenziert alle > > Buerger filmen. > > Ich denk mal, er kann nicht ohne Grund, und einen Grund hat er. Wenn "einen Grund haben" heutzutage bedeutet "ja, er k�nnte jemanden finden, der was getan hat", dann k�nntest Du auch sagen, er hat einen Grund, einfach so Deine Wohnung zu durchsuchen - schlie�lich k�nnte sich dort ein gesuchter Verbrecher befinden. Aber das kann wohl kein "konkreter Grund sein". Wenn es aber wirklich so ist, dass der "Grund" ""Ich k�nnte ja durch diese Technik xy finden"" ausreicht, dann a) wird wohl die normale Ermittlert�tigkeit immer mehr abnehmen b) brauchen wir imho keine Diskussion mehr �ber Grundrechte vs. Polizeistaat f�hren Twister -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]
