* Kai Raven wrote: > Hallo Heiko, >> > des deutschen Polizei- und Ordnungsrechts. Der Staat kann nicht ohne >> > konkreten Anlass voellig undifferenziert alle Buerger filmen. >> >> Ich denk mal, er kann nicht ohne Grund, und einen Grund hat er. > > Ja welchen hat er denn? > Verst��e und Straftaten die gerade begangen werden order begangen wurden > wie Besch�digung von Sachen/Vandalismus, Gewalt gegen Personen, Eregung > �ffentlichen �rgernisses, Bettlen in den Stra�en...bis hin zur > pr�ventiven Kriminalit�tsbek�mfung.
Nach dem Th�ringer Polzeiaufgabengesetz gen�gt bereits der Verdacht auf T�tigung einer zuk�nftigen Straftat oder schweren Ordnungswidrigkeit, oder Kontakt zu einer Person, die unter diesem Verdacht steht. -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]
