* Kai Raven wrote:
> Hallo Heiko,
>> > des deutschen Polizei- und Ordnungsrechts. Der Staat kann nicht ohne
>> > konkreten Anlass voellig undifferenziert alle Buerger filmen.
>>
>> Ich denk mal, er kann nicht ohne Grund, und einen Grund hat er.
>
> Ja welchen hat er denn?
> Verst��e und Straftaten die gerade begangen werden order begangen wurden
> wie Besch�digung von Sachen/Vandalismus, Gewalt gegen Personen, Eregung
> �ffentlichen �rgernisses, Bettlen in den Stra�en...bis hin zur
> pr�ventiven Kriminalit�tsbek�mfung.

Nach dem Th�ringer Polzeiaufgabengesetz gen�gt bereits der Verdacht auf
T�tigung einer zuk�nftigen Straftat oder schweren Ordnungswidrigkeit, oder
Kontakt zu einer Person, die unter diesem Verdacht steht.


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