> wird - sei es an der Autobahn oder auf einem oeffentlichen Platz - damit > nachher ggf. das Band nochmal zurueckgespult werden kann, um zu sehen, was > sich zu einem bestimmten Zeitpunkt dort abgespielt hat.
Das ist aber erst ein, gesonders zu untersuchender, ZWEITER Eingriff. > immer Eingriffsqualitaet. Du kannst allenfalls argumentieren, dass solche > Eingriffe verfassungsrechtlich gerechtfertigt waeren, zur Verhinderung von > Straftaten. Nachdem wir hier aber ueber eine Massnahme nach dem > Gieskannenprinzip sprechen, duerfte die Bejahung der Verhaeltnismaessigkeit > Schwierigkeiten bereiten. Ich glaub, dass der erste Eingriff praktisch gar nichts ist. Verglichen mit DNA. H. -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]
