* Lutz Donnerhacke wrote: > Nach dem Th�ringer Polzeiaufgabengesetz gen�gt bereits der Verdacht auf > T�tigung einer zuk�nftigen Straftat oder schweren Ordnungswidrigkeit, oder > Kontakt zu einer Person, die unter diesem Verdacht steht.
Sorry, es mu� nat�rlich 'zuk�nftige T�tigung einer Straftat' hei�en. -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]
