* Lutz Donnerhacke wrote:
> Nach dem Th�ringer Polzeiaufgabengesetz gen�gt bereits der Verdacht auf
> T�tigung einer zuk�nftigen Straftat oder schweren Ordnungswidrigkeit, oder
> Kontakt zu einer Person, die unter diesem Verdacht steht.

Sorry, es mu� nat�rlich 'zuk�nftige T�tigung einer Straftat' hei�en.

-- 
To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED]
For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]


Antwort per Email an