On Wed, 7 Jan 2004, Heiko Recktenwald wrote: > > des deutschen Polizei- und Ordnungsrechts. Der Staat kann nicht ohne > > konkreten Anlass voellig undifferenziert alle Buerger filmen. > > Ich denk mal, er kann nicht ohne Grund, und einen Grund hat er.
Es gibt auch einen Grund, warum es ein Procedere zur Telephonueberwachung gibt, das (was wohl derzeit auf Laenderebene immer mehr aufgeweicht wird) eine Ermittlng ohne konkreten Verdachtsmoment ausschliessen soll. Sicher ist noch nicht alles perfekt. Aber Datawarehousing und Face Recognition etc. sind auf dem besten Wege, aus dem Wust von "mal so" erhobenen Daten gute Schluesse zu ziehen. Besser, als es in meinem verblichenen DDR-Vaterlande mit ihrem doch etwas schwer allumfassenden auszuwertenden Aktenberg die Stasi konnte. Die hat das dann nur fuer "interessante" Leute in Handarbeit betrieben. Bald geht das viel einfacher und fuer alle. Das es nicht stattfindet, haengt dann von Deiner Glaeubigkeit in das "Gute" unserer lieben Behoerden ab. Inklusive der Geheimdienste, von denern wir wissen, dass sie sehr transparent arbeiten;-) Es grusst Peter -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]
