Hallo Heiko,

On Wed, 7 Jan 2004 14:35:01 +0100 (CET) you wrote:

> > des deutschen Polizei- und Ordnungsrechts. Der Staat kann nicht ohne
> > konkreten Anlass voellig undifferenziert alle Buerger filmen.
> 
> Ich denk mal, er kann nicht ohne Grund, und einen Grund hat er.

Du verbl�ffst mich immer wieder ;)

Ja welchen hat er denn?
Verst��e und Straftaten die gerade begangen werden order begangen wurden
wie Besch�digung von Sachen/Vandalismus, Gewalt gegen Personen, Eregung
�ffentlichen �rgernisses, Bettlen in den Stra�en...bis hin zur
pr�ventiven Kriminalit�tsbek�mfung. Gut, aber selbst wenn man davon
ausgeht, das solche Vorf�lle Video�berwachung n�tig machen oder
effizient sind - das was der Staat darf, ist doch nicht alleine am
blo�en Vorliegen eines Grundes gebunden. Sprich Verh�ltnism��igkeit der
Mittel, informationelle Selbsbestimmung, Datenvermeidung usw. begrenzen
zuerst mal schon, was der Staat darf und weiter, was er kann.
In meinen Augen eine undifferenzierte und verdachtsunabh�ngige
Video�berwachung.

-- 
Ciao
Kai

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