Hallo Heiko, On Wed, 7 Jan 2004 14:35:01 +0100 (CET) you wrote:
> > des deutschen Polizei- und Ordnungsrechts. Der Staat kann nicht ohne > > konkreten Anlass voellig undifferenziert alle Buerger filmen. > > Ich denk mal, er kann nicht ohne Grund, und einen Grund hat er. Du verbl�ffst mich immer wieder ;) Ja welchen hat er denn? Verst��e und Straftaten die gerade begangen werden order begangen wurden wie Besch�digung von Sachen/Vandalismus, Gewalt gegen Personen, Eregung �ffentlichen �rgernisses, Bettlen in den Stra�en...bis hin zur pr�ventiven Kriminalit�tsbek�mfung. Gut, aber selbst wenn man davon ausgeht, das solche Vorf�lle Video�berwachung n�tig machen oder effizient sind - das was der Staat darf, ist doch nicht alleine am blo�en Vorliegen eines Grundes gebunden. Sprich Verh�ltnism��igkeit der Mittel, informationelle Selbsbestimmung, Datenvermeidung usw. begrenzen zuerst mal schon, was der Staat darf und weiter, was er kann. In meinen Augen eine undifferenzierte und verdachtsunabh�ngige Video�berwachung. -- Ciao Kai HP: http://kai.iks-jena.de/ Blog: http://rabenhorst.blogg.de/ GnuPG-Key: 0x76C65282 ICQ:146714798 -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]
