On Thu, 1 Jul 2004 09:54:14 +0200, Thomas Stadler <[EMAIL PROTECTED]> wrote: > > Am 1 Jul 2004, um 9:01 hat Felix Deutsch geschrieben: > > > > > Die IP-Adresse wird wohl kaum verlangt werden, da diese den > > zuk�nftigen Bedarfstr�gern doch bekannt ist und �berhaupt erst den > > Anlass zu der Anfrage gibt. > > Die Anfrage lautet, welcher Nutzer zu einem bestimmten Zeitpunkt mit > einer bestimmten IP-Adresse online war. Die Auskunft besteht also in > der Zuordnung der Nutzung einer IP-Adresse zu einem konkreten Nutzer.
Ja, sicher. Das steht aber nicht in der Pressemitteilung: "mit dem sie die Herausgabe der Nutzungsdaten von Surfern, zumeist die IP-Adresse ihrer Rechner, verlangen k�nnen," Hier wird f�r den unbedarften Leser (Journalisten) ein Szenario aufgebaut, das die zugrundeliegende Problematik nur unzureichend beschreibt und die mit dem Gesetzeskonflikt auf den folgend eingegangen wird nur schwer zusammenzubringen ist. -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]
