On Thu, 1 Jul 2004 09:54:14 +0200, Thomas Stadler <[EMAIL PROTECTED]> wrote:
> 
> Am 1 Jul 2004, um 9:01 hat Felix Deutsch geschrieben:
> 
> >
> > Die IP-Adresse wird wohl kaum verlangt werden, da diese den
> > zuk�nftigen Bedarfstr�gern doch bekannt ist und �berhaupt erst den
> > Anlass zu der Anfrage gibt.
> 
> Die Anfrage lautet, welcher Nutzer zu einem bestimmten Zeitpunkt mit
> einer bestimmten IP-Adresse online war. Die Auskunft besteht also in
> der Zuordnung der Nutzung einer IP-Adresse zu einem konkreten Nutzer.

Ja, sicher. Das steht aber nicht in der Pressemitteilung:
"mit dem sie die Herausgabe der Nutzungsdaten von
Surfern, zumeist die IP-Adresse ihrer Rechner, verlangen k�nnen,"

Hier wird f�r den unbedarften Leser (Journalisten) ein Szenario
aufgebaut, das die zugrundeliegende Problematik nur unzureichend
beschreibt und die mit dem Gesetzeskonflikt auf den folgend
eingegangen wird nur schwer zusammenzubringen ist.

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