* Thomas Stadler:

> Am 1 Jul 2004, um 10:13 hat Florian Weimer geschrieben:
>
>> * Thomas Stadler:
>> 
>> > Was ist dennn fehlerhaft? 
>> 
>> Zum Beispiel das hier:
>> 
>> | Das Unabh�ngige Landeszentrum f�r Datenschutz Schleswig-Holstein weist
>> | darauf hin, dass nach dem Teledienstedatenschutzgesetz die Speicherung
>> | von Nutzungsdaten rechtswidrig ist, sobald sie f�r die Inanspruchnahme
>> | eines Internetdienstes nicht mehr erforderlich sind.
>
> Das ist rechtlich korrekt.

Nur, wenn es wirklich um "Internetdienste" geht, die unter das TDDSG
fallen. Die Pressemitteilung erw�hnt aber aber "Internetprovider".
Eine Eingliederung eines Systems in das Internet ist wird, soweit ich
unterricht bin, nicht als Teledienst aufgefa�t.

(Das neue TKG erlaubt z.B. zur Mi�brauchsbek�mpfung ausdr�cklich Data
Mining auf Verkehrsdaten, und der ISP darf dazu auch Verkehrsdaten an
ausl�ndische, nicht-�ffentliche Stellen �bermitteln.)

Gut, mag sein, da� der Absatz korrekt ist, aber er dann gibt es in der
Pressemitteilung zwischen dem ersten und zweiten Absatz einen
deutlichen inhaltlichen Bruch. Ich gehe davon aus, da� das Absicht
ist, und so etwas ist einfach unlauter.

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