* Thomas Stadler: > Am 1 Jul 2004, um 10:13 hat Florian Weimer geschrieben: > >> * Thomas Stadler: >> >> > Was ist dennn fehlerhaft? >> >> Zum Beispiel das hier: >> >> | Das Unabh�ngige Landeszentrum f�r Datenschutz Schleswig-Holstein weist >> | darauf hin, dass nach dem Teledienstedatenschutzgesetz die Speicherung >> | von Nutzungsdaten rechtswidrig ist, sobald sie f�r die Inanspruchnahme >> | eines Internetdienstes nicht mehr erforderlich sind. > > Das ist rechtlich korrekt.
Nur, wenn es wirklich um "Internetdienste" geht, die unter das TDDSG fallen. Die Pressemitteilung erw�hnt aber aber "Internetprovider". Eine Eingliederung eines Systems in das Internet ist wird, soweit ich unterricht bin, nicht als Teledienst aufgefa�t. (Das neue TKG erlaubt z.B. zur Mi�brauchsbek�mpfung ausdr�cklich Data Mining auf Verkehrsdaten, und der ISP darf dazu auch Verkehrsdaten an ausl�ndische, nicht-�ffentliche Stellen �bermitteln.) Gut, mag sein, da� der Absatz korrekt ist, aber er dann gibt es in der Pressemitteilung zwischen dem ersten und zweiten Absatz einen deutlichen inhaltlichen Bruch. Ich gehe davon aus, da� das Absicht ist, und so etwas ist einfach unlauter. -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]
