* Heiko Gilles wrote:
> Nach �6 Absatz 1 ist das aber so korrekt:
>
> Es ist doch relativ eindeutig: diese Daten d�rfen nicht einmal
> erhoben werden.

Du liest das Gesetz falsch :-)

Das TDDSG enth�lt *kein* Verbot der Speicherung, sondern eine Erlaubnis zur
Speicherung von personenbezogenen Daten. Liegen die Vorraussetzung des TDDSG
zur Speicherung nicht vor, k�nnen andere Gesetze/Vertr�ge diese
Rechtsgrundlage schaffen.

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