* Heiko Gilles wrote: > Nach �6 Absatz 1 ist das aber so korrekt: > > Es ist doch relativ eindeutig: diese Daten d�rfen nicht einmal > erhoben werden.
Du liest das Gesetz falsch :-) Das TDDSG enth�lt *kein* Verbot der Speicherung, sondern eine Erlaubnis zur Speicherung von personenbezogenen Daten. Liegen die Vorraussetzung des TDDSG zur Speicherung nicht vor, k�nnen andere Gesetze/Vertr�ge diese Rechtsgrundlage schaffen. -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]
