Am 1 Jul 2004, um 12:08 hat Florian Weimer geschrieben:

> 
> Nur, wenn es wirklich um "Internetdienste" geht, die unter das TDDSG
> fallen. Die Pressemitteilung erw�hnt aber aber "Internetprovider". Eine
> Eingliederung eines Systems in das Internet ist wird, soweit ich
> unterricht bin, nicht als Teledienst aufgefa�t.

Das ist rechtlich hoechst umstritten. 

Gruesse

Thomas

Thomas Stadler
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http://www.internet-law.de
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Rechtsanwaelte Alavi Froesner Stadler
Jahnstr. 11, 85356 Freising
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