* Holger Voss wrote: > Lutz Donnerhacke schrieb/wrote (02.07.2004 11:23): >| Das TDDSG enth�lt *kein* Verbot der Speicherung, sondern eine >| Erlaubnis zur Speicherung von personenbezogenen Daten. Liegen die >| Vorraussetzung des TDDSG zur Speicherung nicht vor, k�nnen andere >| Gesetze/Vertr�ge diese Rechtsgrundlage schaffen. > > Wie verstehst du das Wort "nur" in: "Der Diensteanbieter darf > personenbezogene Daten eines Nutzers ohne dessen Einwilligung nur > erheben, verarbeiten und nutzen, soweit dies erforderlich ist, um die > Inanspruchnahme von Telediensten zu erm�glichen und abzurechnen > (Nutzungsdaten)."
Aus dem TDDSG ergeben es keine weiteren Gr�nde f�r eine Speicherung als die Aufgef�hrten. Aus anderen Gesetzen kann es weitere Gr�nde geben. Anders gesagt: Wer o.g. Daten speichert braucht als Begr�ndung nur das TDDSG. -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]
