* Holger Voss wrote:
> Lutz Donnerhacke schrieb/wrote (02.07.2004 11:23):
>| Das TDDSG enth�lt *kein* Verbot der Speicherung, sondern eine
>| Erlaubnis zur Speicherung von personenbezogenen Daten. Liegen die
>| Vorraussetzung des TDDSG zur Speicherung nicht vor, k�nnen andere
>| Gesetze/Vertr�ge diese Rechtsgrundlage schaffen.
>
> Wie verstehst du das Wort "nur" in: "Der Diensteanbieter darf
> personenbezogene Daten eines Nutzers ohne dessen Einwilligung nur
> erheben, verarbeiten und nutzen, soweit dies erforderlich ist, um die
> Inanspruchnahme von Telediensten zu erm�glichen und abzurechnen
> (Nutzungsdaten)."

Aus dem TDDSG ergeben es keine weiteren Gr�nde f�r eine Speicherung als die
Aufgef�hrten. Aus anderen Gesetzen kann es weitere Gr�nde geben.

Anders gesagt: Wer o.g. Daten speichert braucht als Begr�ndung nur das TDDSG.

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