Florian Weimer <[EMAIL PROTECTED]> writes: >> Was ist denn fehlerhaft? > > Zum Beispiel das hier: > > | Das UnabhÃngige Landeszentrum fÃr Datenschutz Schleswig-Holstein weist > | darauf hin, dass nach dem Teledienstedatenschutzgesetz die Speicherung > | von Nutzungsdaten rechtswidrig ist, sobald sie fÃr die Inanspruchnahme > | eines Internetdienstes nicht mehr erforderlich sind.
Nach Â6 Absatz 1 ist das aber so korrekt: ,---- | (1) Der Diensteanbieter darf personenbezogene Daten eines Nutzers | ohne dessen Einwilligung nur erheben, verarbeiten und nutzen, | soweit dies erforderlich ist, um die Inanspruchnahme von | Telediensten zu ermÃglichen und abzurechnen (Nutzungsdaten). | Nutzungsdaten sind insbesondere | | a) Merkmale zur Identifikation des Nutzers, | | b) Angaben Ãber Beginn und Ende sowie Ãber den Umfang der jeweiligen Nutzung und | | c) Angaben Ãber die vom Nutzer in Anspruch genommenen Teledienste. `---- Es ist doch relativ eindeutig: diese Daten dÃrfen nicht einmal erhoben werden. -- Heiko -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]
