Florian Weimer <[EMAIL PROTECTED]> writes:

>> Was ist denn fehlerhaft? 
>
> Zum Beispiel das hier:
>
> | Das UnabhÃngige Landeszentrum fÃr Datenschutz Schleswig-Holstein weist
> | darauf hin, dass nach dem Teledienstedatenschutzgesetz die Speicherung
> | von Nutzungsdaten rechtswidrig ist, sobald sie fÃr die Inanspruchnahme
> | eines Internetdienstes nicht mehr erforderlich sind.

Nach Â6 Absatz 1 ist das aber so korrekt:

,----
| (1) Der Diensteanbieter darf personenbezogene Daten eines Nutzers
|     ohne dessen Einwilligung nur erheben, verarbeiten und nutzen,
|     soweit dies erforderlich ist, um die Inanspruchnahme von
|     Telediensten zu ermÃglichen und abzurechnen (Nutzungsdaten).
|     Nutzungsdaten sind insbesondere
| 
| a) Merkmale zur Identifikation des Nutzers, 
| 
| b) Angaben Ãber Beginn und Ende sowie Ãber den Umfang der jeweiligen Nutzung und 
| 
| c) Angaben Ãber die vom Nutzer in Anspruch genommenen Teledienste.
`----

Es ist doch relativ eindeutig: diese Daten dÃrfen nicht einmal
erhoben werden.

-- 
Heiko

--
To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED]
For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]


Antwort per Email an