* Lutz Donnerhacke:

> Aus dem TDDSG ergeben es keine weiteren Gr�nde f�r eine Speicherung
> als die Aufgef�hrten. Aus anderen Gesetzen kann es weitere Gr�nde
> geben.

Das scheint �brigens auch die Auffassung des ULD zu sein, schlie�lich
sorgten sie mittelbar daf�r, da� bei JAP nicht abrechnungsrelevante
Nutzungsdaten erhoben wurden.

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