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- -- Thomas Hochstein <[EMAIL PROTECTED]> wrote:

> Ich habe mir die Seite - so wie bei archive.org vorhanden - angesehen

hatte ich an dieser Stelle nicht schon mal erw�hnt, dass die Seite bis auf
einige Erg�nzungen (vor allem Hinweise oben, dass es neuere Versionen gibt)
immer noch identisch ist wie die erste Version, die auch bei Archive.org ist?
Und wie die Version, die der Verhandlung (Strafanzeige und allen Akten)
zugrunde liegt?
(Unterschied ist der zweite Kasten, aber das ist ja offensichtlich)


Man braucht Archive.org also nicht. Man kann die aktuelle Version nehmen. Das
l�sst sich durch einen Vergleich auch leicht feststellen.


> und kann das zumindest aus dem unmittelbaren Kontext - also dem Inhalt
> eben jener Seite - nicht erkennen.

Ich gehe davon aus, dass alle auf dieser Mailingliste ein gewissen
Grundverst�ndnis von Hypertext haben und stelle mal die Rhetorische Frage:
Ist aus einer einzelnen HTML-Seite zwangsl�ufig der gesamte Kontext einer
ganzen Website ersichtlich? Nein. Also. Was soll das getrolle?

Nichtsdestotrotz bin ich der Ansicht, dass sogar alleinig aus der hier immer
wieder genannten alten Zensur-Seite -- die man nichtsdestotrotz nicht einzeln
betrachten kann -- klar ist, dass es sich um eine mediengerechte
Dokumentation  zum Zeitgeschehen handelt: "Regierungspr�sident B�ssow will
Internet-Seiten sperren, es handelt sich um: ...; wir sind der Ansicht, dass
...; Siehe auch FAQ."

Und, liebe Leute, Ihr d�rft nicht vergessen um was es geht:
Es geht letztendlich *ausschlie�lich* um die strafrechtliche Frage von
Hyperlinks. StA Milionis will, dass es h�chstrichterlich gekl�rt wird, ob ein
Hyperlink *per se* und *immer* eine (in einem entsprechenden Fall
rechtswidrige) Verbreitung darstellt. Auch bei der neuen Doku-Seite. Und ich
will nun eben zeigen, dass dies NICHT so ist, sondern dass es auf den Kontext
ankommt. Ich will nicht um ein paar Tagess�tze feilschen. Ich h�tte auch
abgelehnt, wenn die Richterin vorgeschlagen h�tte, das Verfahren wegen
geringer Schuld (und damit ohne Urteil) einzustellen.


> Die Annahme, dass schlichtweg jede Erw�hnung der betreffenden URLs
> strafbare Beihilfe sei, erscheint mir jedenfalls so offensichtlich
> nicht der Rechtslage entsprechend, da� ich nicht annehme, da� das
> Urteil darauf gr�ndet.

Die Richterin hat gesagt, dass ein Link eine Beihilfe zur Verbreitung und
Zug�nglichmachung darstellt. Ohne Weil. Einfach so. 

Aber warten wir mal ab was das schriftliche Urteil sagt. Und wie sie das mit
der Kunstfreiheit hindreht.


Ciao
  Alvar


- -- 
** Alvar C.H. Freude -- http://alvar.a-blast.org/ -- http://odem.org/
** Berufsverbot? http://odem.org/aktuelles/staatsanwalt.de.html
** ODEM.org-Tour: http://tour.odem.org/
**�5 Jahre Blaster:�http://www.a-blast.de/ | http://www.a-blast.de/statistik/

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