* Alvar Freude: > Es war auch nur der Vorwurf der Bezirksregierung D�sseldorf, dass ich > "illegale Inhalte" am Telefon vorlesen w�rde. Dieser Vorwurf kam aber gar > nicht zur Anklage und wurde auch nicht behandelt.
Korrekt, und der Staatsanwalt griff den kommerziellen Charakter, der w�hrend der m�ndlichen Verhandlung pl�tzlich im Raum stand, sp�ter �berhaupt nicht auf. > Bei der Verhandlung ging es schlicht und ergreifend darum: > > * Welche Seiten sind in den Akten > Sprich: welche Seiten hat einer der ermittelnden Menschen �ber > irgendwelche Wege aufgerufen und ausgedruckt > (ja, darauf hat die Richterin tats�chlich wert gelegt) Darauf kommt es ja auch ganz wesentlich an. Ist denn die aktuelle Dokumentation ebenfalls betroffen? > * Sind Hyperlinks ein Verbreiten/Zuganglichmachen/... In der m�ndlichen Verhandlung wurde der juristische Aspekt dazu fast gar nicht thematisiert (IIRC nur von Thomas Stadler in seinem Pl�doyer). Es kann nat�rlich sein, da� die Aktenlage bereits das relevante hergibt. > * ist FreedomFone eine Satire (also Kunst) Ich glaube, Tucholskys "Satire darf alles" ist kein Rechtsgrundsatz. > * ist das was ich als "Dokumentation der Sperrungsverf�gungen der > Bezirksregierung D�sseldorf" bezeichne eine Dokumentation �ber das > Zeitgeschehen Das wurde in der m�ndlichen Verhandlung aber �berhaupt nicht thematisiert. Zumindest die Staatsanwaltschaft schien sich im wesentlichen auf http://www.odem.org/zensur/ zu st�tzen. Ohne Kenntnis der Aktenlage ist das aber schwer zu beurteilen. Ich kann mir, wie ich schon schrieb, eine Differenzierung vorstellen (sofern das rechtlich m�glich ist), aber wenn Du das ganze als integrales Gesamtwerk siehst und Du aus Prinzip eine Urteil �ber dieses Paket anstrebst, ist Dir u.U. nur sehr schwer zu helfen. Neben den von Dir genannten Punkten wurden aber noch andere Dinge angef�hrt, die wohl eher wenig Relevanz haben d�rften (z.B. alle technischen Aspekte und wie sich odem.org in Deine fr�heren Aktivit�ten eingliedert). Auch wurde langatmig �ber das Vorhandensein von gewissen Unterseiten auf rotten.com diskutiert, worauf Du dann anfingst, ganz konkret �ber die Inhalte und die bisherige rechtliche Bewertung (wohl in anderem Zusammenhang) zu erz�hlen. Diese Angelegenheit wurde von der Staatsanwaltschaft ebenfalls explizit *nicht* aufgegriffen. > Mit der Frage der Hyperlinks hat sich die Richterin schlicht nicht > besch�ftigt. Die rechtlichen Aspekte tauchten ja auch nicht in der m�ndlichen Verhandlung auf. > Die Frage war nur noch: wie schlimm sind die Inhalte. Eigentlich > h�tte ich an diesem Punkt reagieren m�ssen, es h�tte mir klar sein m�ssen, > dass sie das f�r die Strafbemessung ben�tigt. Strafbemessung? Ist das nicht das falsche Wort an dieser Stelle? > Die Inhalte die bei mir auf den Seiten standen wurden nie > diskutiert. Wenn es gar nicht um die aktuelle Fassung ging, sondern um die Anf�nge, war das eher zu Deinem Vorteil. *tiefseufz* -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]
