* Alvar Freude:

> Es war auch nur der Vorwurf der Bezirksregierung D�sseldorf, dass ich
> "illegale Inhalte" am Telefon vorlesen w�rde. Dieser Vorwurf kam aber gar
> nicht zur Anklage und wurde auch nicht behandelt.

Korrekt, und der Staatsanwalt griff den kommerziellen Charakter, der
w�hrend der m�ndlichen Verhandlung pl�tzlich im Raum stand, sp�ter
�berhaupt nicht auf.

> Bei der Verhandlung ging es schlicht und ergreifend darum:
>
>   * Welche Seiten sind in den Akten
>     Sprich: welche Seiten hat einer der ermittelnden Menschen �ber 
>     irgendwelche Wege aufgerufen und ausgedruckt
>     (ja, darauf hat die Richterin tats�chlich wert gelegt)

Darauf kommt es ja auch ganz wesentlich an. Ist denn die aktuelle
Dokumentation ebenfalls betroffen?

>   * Sind Hyperlinks ein Verbreiten/Zuganglichmachen/...

In der m�ndlichen Verhandlung wurde der juristische Aspekt dazu fast
gar nicht thematisiert (IIRC nur von Thomas Stadler in seinem
Pl�doyer).

Es kann nat�rlich sein, da� die Aktenlage bereits das relevante
hergibt.

>   * ist FreedomFone eine Satire (also Kunst)

Ich glaube, Tucholskys "Satire darf alles" ist kein Rechtsgrundsatz.

>   * ist das was ich als "Dokumentation der Sperrungsverf�gungen der
>     Bezirksregierung D�sseldorf" bezeichne eine Dokumentation �ber das
>     Zeitgeschehen

Das wurde in der m�ndlichen Verhandlung aber �berhaupt nicht
thematisiert. Zumindest die Staatsanwaltschaft schien sich im
wesentlichen auf http://www.odem.org/zensur/ zu st�tzen. Ohne Kenntnis
der Aktenlage ist das aber schwer zu beurteilen.

Ich kann mir, wie ich schon schrieb, eine Differenzierung vorstellen
(sofern das rechtlich m�glich ist), aber wenn Du das ganze als
integrales Gesamtwerk siehst und Du aus Prinzip eine Urteil �ber
dieses Paket anstrebst, ist Dir u.U. nur sehr schwer zu helfen.

Neben den von Dir genannten Punkten wurden aber noch andere Dinge
angef�hrt, die wohl eher wenig Relevanz haben d�rften (z.B. alle
technischen Aspekte und wie sich odem.org in Deine fr�heren
Aktivit�ten eingliedert). Auch wurde langatmig �ber das Vorhandensein
von gewissen Unterseiten auf rotten.com diskutiert, worauf Du dann
anfingst, ganz konkret �ber die Inhalte und die bisherige rechtliche
Bewertung (wohl in anderem Zusammenhang) zu erz�hlen. Diese
Angelegenheit wurde von der Staatsanwaltschaft ebenfalls explizit
*nicht* aufgegriffen.

> Mit der Frage der Hyperlinks hat sich die Richterin schlicht nicht
> besch�ftigt.

Die rechtlichen Aspekte tauchten ja auch nicht in der m�ndlichen
Verhandlung auf.

> Die Frage war nur noch: wie schlimm sind die Inhalte. Eigentlich
> h�tte ich an diesem Punkt reagieren m�ssen, es h�tte mir klar sein m�ssen,
> dass sie das f�r die Strafbemessung ben�tigt.

Strafbemessung? Ist das nicht das falsche Wort an dieser Stelle?

> Die Inhalte die bei mir auf den Seiten standen wurden nie
> diskutiert.

Wenn es gar nicht um die aktuelle Fassung ging, sondern um die
Anf�nge, war das eher zu Deinem Vorteil. *tiefseufz*

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