> Naja, die Theorie ist in de.soc.recht.marken+urheber eher eine FAQ. Es gibt vielleicht Wikis, die aehnlich wie anonyme P2P-Netze zur Verletzung von Urheberrechten besonders geeignet sind. Es entstehen dort dann auch Situationen, die unabhaengig von Praezendenzfaellen wohl anders zu beurteilen sind als der Fall, in dem jemand gegen den Willen der sonstigen Wikiautoren ein verletzendes Werk hineinschmuggelt. Der Betreiber hat Einfluss darauf, sein System so zu gestalten, dass es Urheberrechtsverletzungen eher abweist als foerdert. Wenn er in ersterm Sinne wirkt, duerfte er schwerer angreifbar sein.
Ich kenne keine Gerichtsurteile zu diesem Thema, wuerde aber erst mal bei der Analyse er Situation und den vom Recht zu erfuellenden Aufgaben beginnen und erst dann nach Faellen fragen. Gibt es solche Analysen wirklich schon ? -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]
