* Lutz Donnerhacke: > Nein. Man haftet f�r die Beseitung konkreter(!) und positiv > bekannter(!) Rechtsverletzungen. Eine laxe, unkonkrete und nicht > substanziere Benachrichtigung eines Dritten ist sowas IMHO nicht. Da > geh�rt schlicht die genaue Angaben der Rechtverletzung, die > Beweisangabe als Deep Link und der grobe Nachweis der Urheberschaft > dazu.
Man kann auch durch einen nicht Gesch�digten Kenntnis von einer Rechtsverletzung erlangen. Das nur so am Rande (dies hat ein gewisses DoS-Potential). -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]
