* Lutz Donnerhacke:

> Nein. Man haftet f�r die Beseitung konkreter(!) und positiv
> bekannter(!)  Rechtsverletzungen. Eine laxe, unkonkrete und nicht
> substanziere Benachrichtigung eines Dritten ist sowas IMHO nicht. Da
> geh�rt schlicht die genaue Angaben der Rechtverletzung, die
> Beweisangabe als Deep Link und der grobe Nachweis der Urheberschaft
> dazu.

Man kann auch durch einen nicht Gesch�digten Kenntnis von einer
Rechtsverletzung erlangen. Das nur so am Rande (dies hat ein gewisses
DoS-Potential).

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