* Florian Weimer wrote: > Man kann auch durch einen nicht Gesch�digten Kenntnis von einer > Rechtsverletzung erlangen. Das nur so am Rande (dies hat ein gewisses > DoS-Potential).
Richtig. Aber auch da mu� ein besonderer Beleg der Behauptungen existieren. -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]
