* Hendrik Weimer:

> Sicher, die interessante Frage ist dabei, inwieweit der Betreiber dazu
> verpflichtet ist. Es ist ja wohl nicht Absicht des Gesetzgebers, da�
> man nur mit einer ladungsf�higen Anschrift Inhalte ins Netz stellen
> darf.

Doch, eigentlich schon. Zumindest sollte es f�r jeden Inhalt eine
ladungsf�hige Anschrift geben. Ob derjenige dann nun haftet oder
nicht, ist eine andere Frage.

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