* Hendrik Weimer: > Sicher, die interessante Frage ist dabei, inwieweit der Betreiber dazu > verpflichtet ist. Es ist ja wohl nicht Absicht des Gesetzgebers, da� > man nur mit einer ladungsf�higen Anschrift Inhalte ins Netz stellen > darf.
Doch, eigentlich schon. Zumindest sollte es f�r jeden Inhalt eine ladungsf�hige Anschrift geben. Ob derjenige dann nun haftet oder nicht, ist eine andere Frage. -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]
