* Gunnar von Boehn wrote: > Ob man als Wiki-betreiber schadensersatzpflichtig ist wenn jemand hier > copyrighted Material hochlaedt. > Oder ob wann als Forumbetreiber fuer upgeloaded Avater haftet.
W�rde ich beides verneinen. > Der Hinweis von Florian Weimer dass als Wiki-betreiber das TDG greifen > muesste war schon recht gut. Ack. > Was mich auch interessiert ist wie das "Korrekte Verhalten" bei solchen > Faellen ist. Ruhe bewahren. > Ob man als Webmaster alles sofort loeschen muss Nein. Man haftet f�r die Beseitung konkreter(!) und positiv bekannter(!) Rechtsverletzungen. Eine laxe, unkonkrete und nicht substanziere Benachrichtigung eines Dritten ist sowas IMHO nicht. Da geh�rt schlicht die genaue Angaben der Rechtverletzung, die Beweisangabe als Deep Link und der grobe Nachweis der Urheberschaft dazu. > und ob man eine schriftliche Bestaetigung mit Unterschrift vom > Copyrightinhaber verlangen kann bevor man taetig wird. Kaum. Es mu� glaubhaft sein. Du bist jedoch nicht auf�hrendes Organ eines Dritten, der sich mit einem Deiner Kunden streitet. Erst, wenn der Streit entschieden ist, mu�t Du handeln. Du bist aber zur Schadenbegrenzung verpflichet, wenn konkrete F�lle offensichtlich sind. Leider ist aber "offensichtlich" juristisch etwas ganz anders als in der Umgangssprache. -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]
