* Gunnar von Boehn wrote:
> Ob man als Wiki-betreiber schadensersatzpflichtig ist wenn jemand hier
> copyrighted Material hochlaedt.
> Oder ob wann als Forumbetreiber fuer upgeloaded Avater haftet.

W�rde ich beides verneinen.

> Der Hinweis von Florian Weimer dass als Wiki-betreiber das TDG greifen
> muesste war schon recht gut.

Ack.

> Was mich auch interessiert ist wie das "Korrekte Verhalten" bei solchen
> Faellen ist.

Ruhe bewahren.

> Ob man als Webmaster alles sofort loeschen muss

Nein. Man haftet f�r die Beseitung konkreter(!) und positiv bekannter(!)
Rechtsverletzungen. Eine laxe, unkonkrete und nicht substanziere
Benachrichtigung eines Dritten ist sowas IMHO nicht. Da geh�rt schlicht die
genaue Angaben der Rechtverletzung, die Beweisangabe als Deep Link und der
grobe Nachweis der Urheberschaft dazu.

> und ob man eine schriftliche Bestaetigung mit Unterschrift vom
> Copyrightinhaber verlangen kann bevor man taetig wird.

Kaum. Es mu� glaubhaft sein. Du bist jedoch nicht auf�hrendes Organ eines
Dritten, der sich mit einem Deiner Kunden streitet. Erst, wenn der Streit
entschieden ist, mu�t Du handeln. Du bist aber zur Schadenbegrenzung
verpflichet, wenn konkrete F�lle offensichtlich sind. Leider ist aber
"offensichtlich" juristisch etwas ganz anders als in der Umgangssprache.

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