Hallo Liste,

Wednesday, December 15, 2004, 4:12:27 PM, Lutz Donnerhacke wrote:

> [..] Erst, wenn der Streit entschieden ist, mußt Du handeln. Du bist
> aber zur Schadenbegrenzung verpflichet, wenn konkrete Fälle
> offensichtlich sind.

Das "offensichtlich" ist umstritten und wohl eher eine Mindermei-
nung, wenn ich die Diskussionen der letzten Monate richtig ver-
folgt habe [1].

Wer sich nicht sicher ist, ob es sich tatsächlich um einen Rechts-
verstoß handelt, sollte also besser jemanden fragen, der sich aus-
kennt. Oder muss alternativ das Risiko tragen.

Und ja, da die meisten Menschen nicht sonderlich mutig, streit-
süchtig oder vermögend sind (pick any two), wird meistens eben
auch aus Vorsicht gelöscht.

ciao
 Olaf

[1] Der Nebensatz ist eine rein kosmetische Relativierung. Ich
    will/werde/kann als Laie keine verbindliche Aussage machen.


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