Hallo Liste, Wednesday, December 15, 2004, 4:12:27 PM, Lutz Donnerhacke wrote:
> [..] Erst, wenn der Streit entschieden ist, mußt Du handeln. Du bist > aber zur Schadenbegrenzung verpflichet, wenn konkrete Fälle > offensichtlich sind. Das "offensichtlich" ist umstritten und wohl eher eine Mindermei- nung, wenn ich die Diskussionen der letzten Monate richtig ver- folgt habe [1]. Wer sich nicht sicher ist, ob es sich tatsächlich um einen Rechts- verstoß handelt, sollte also besser jemanden fragen, der sich aus- kennt. Oder muss alternativ das Risiko tragen. Und ja, da die meisten Menschen nicht sonderlich mutig, streit- süchtig oder vermögend sind (pick any two), wird meistens eben auch aus Vorsicht gelöscht. ciao Olaf [1] Der Nebensatz ist eine rein kosmetische Relativierung. Ich will/werde/kann als Laie keine verbindliche Aussage machen. -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]