Florian Weimer <[EMAIL PROTECTED]> writes:

> * Hendrik Weimer:
> 
> > Sicher, die interessante Frage ist dabei, inwieweit der Betreiber dazu
> > verpflichtet ist. Es ist ja wohl nicht Absicht des Gesetzgebers, da�
> > man nur mit einer ladungsf�higen Anschrift Inhalte ins Netz stellen
> > darf.
> 
> Doch, eigentlich schon. Zumindest sollte es f�r jeden Inhalt eine
> ladungsf�hige Anschrift geben.

Der Anbieter der Inhalte mu� nicht identisch mit der Person sein,
welche den Inhalt ins Netz stellt.

> Ob derjenige dann nun haftet oder nicht, ist eine andere Frage.

Eben.

Hendrik

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