-- Marc Haber <[EMAIL PROTECTED]> wrote:

> Wenn eine der Antworten "nein" lautet und der Rechnungsbetrag unter
> EUR 1.500,00 liegt, macht es eventuell Sinn, einfach die Rechnung zu
> bezahlen. Der Anwalt kann _leicht_ teurer werden.

eine Erstberatung eines Anwalts kostet einen Bruchteil dessen.

Allerdings sollte man einen nehmen, der vom TDG nicht nur schon mal geh�rt
hat sondern einen der es auch kennt ...

Wer sich das sparen will, macht sich selbst schlau. Zum Beispiel in einer
Mailingliste wie hier (dies ist *kein* Forum), im Usenet etc. 


Ansonsten: nach meinem Kenntnisstand ist das TDG eindeutig: f�r fremde
Inhalte ist man nicht haftbar. F�r nicht konkret benannte sowieso nicht.

Und meines Wissens d�rfen nur Anw�lte f�r Abmahnungen Geld verlangen, sofern
diese berechtigt ist (siehe: Haftungsproviligierung TDG). Ein Privatmensch
darf zwar abmahnen, aber nur kostenfrei. Er kann allerdings versuchen, eine
Rechnung f�r die Nutzung seiner Werke zu stellen.

In Europa gilt kein Copyright. Hier gilt das Urheberrecht. Es gibt zwar ein
paar Gemeinsamkeiten, aber schon der Name bezeichnet den Unterschied: das
eine ist das Recht zum Vervielf�ltigen, das andere das Recht zum
Vervielf�ltigen. Eine kleine Spitzfindigkeit am Rande -- wenn der
(vermeintliche) Rechteinhaber der Bilder etwas von "Copyright" geschrieben
haben sollte. Denn noch ist Deutschland kein Bundesstaat der USA ;-)


Leute mit gro�er Klappe und lauten Drohungen m�ssen oft so laut drohen, weil
ihre Position schw�cher ist als man bei dem Geschrei denken k�nnte. Also, in
einem solchen Fall den Rat vom Lutz befolgen: erstmal ruhig bleiben. :-)


Ciao
  Alvar

-- 
** Alvar C.H. Freude 
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**�http://www.assoziations-blaster.de/

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