-- Marc Haber <[EMAIL PROTECTED]> wrote:
> Wenn eine der Antworten "nein" lautet und der Rechnungsbetrag unter > EUR 1.500,00 liegt, macht es eventuell Sinn, einfach die Rechnung zu > bezahlen. Der Anwalt kann _leicht_ teurer werden. eine Erstberatung eines Anwalts kostet einen Bruchteil dessen. Allerdings sollte man einen nehmen, der vom TDG nicht nur schon mal geh�rt hat sondern einen der es auch kennt ... Wer sich das sparen will, macht sich selbst schlau. Zum Beispiel in einer Mailingliste wie hier (dies ist *kein* Forum), im Usenet etc. Ansonsten: nach meinem Kenntnisstand ist das TDG eindeutig: f�r fremde Inhalte ist man nicht haftbar. F�r nicht konkret benannte sowieso nicht. Und meines Wissens d�rfen nur Anw�lte f�r Abmahnungen Geld verlangen, sofern diese berechtigt ist (siehe: Haftungsproviligierung TDG). Ein Privatmensch darf zwar abmahnen, aber nur kostenfrei. Er kann allerdings versuchen, eine Rechnung f�r die Nutzung seiner Werke zu stellen. In Europa gilt kein Copyright. Hier gilt das Urheberrecht. Es gibt zwar ein paar Gemeinsamkeiten, aber schon der Name bezeichnet den Unterschied: das eine ist das Recht zum Vervielf�ltigen, das andere das Recht zum Vervielf�ltigen. Eine kleine Spitzfindigkeit am Rande -- wenn der (vermeintliche) Rechteinhaber der Bilder etwas von "Copyright" geschrieben haben sollte. Denn noch ist Deutschland kein Bundesstaat der USA ;-) Leute mit gro�er Klappe und lauten Drohungen m�ssen oft so laut drohen, weil ihre Position schw�cher ist als man bei dem Geschrei denken k�nnte. Also, in einem solchen Fall den Rat vom Lutz befolgen: erstmal ruhig bleiben. :-) Ciao Alvar -- ** Alvar C.H. Freude ** http://alvar.a-blast.org/ ** http://odem.org/ **�http://www.assoziations-blaster.de/
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