Moin

> Albertushof St.Leon ist nur über Tracks erreichbar:
> 
> <http://www.openstreetmap.org/?lat=49.25&lon=8.63567&zoom=16>
> 
> Der von Nord-Ost kommende Track ist ohne Zeichen 260
> versehen und mit einem weißen Schild "Zufahrt Albertushof".

Da darf also jedermann fahren, auch wer nicht zum Hof will,
sondern das Loch 4711 des Golfplatzes direkt ansteuern will.
Ok, ist service ...

> Nur das letzte Stück ist mit "260 + Landw. frei +
> Anlieger Albertushof frei" beschildert.
> Und sollte meiner Meinung nach als service klassifiziert
> werden.

Nun, "260 + Landw. frei" ist bei schmalen asphaltierten Wegen
eigentlich das einzig sichere Merkmal für Wirtschaftswege = tracks

Das zusätzliche "Anl. frei" eine Modifikation davon.

Es gibt ja auch die beiden Varianten straßenbegleitender Wege:

- "240 + Landw. frei" --> Benutzungspflicht, cycleway + agricultural=yes
- "260 + Landw. frei" --> keine Benutzungspflicht, track

(240 = Rad/Fußweg, 260 = Verbot für Motor-Kfz)
M.E. wäre das so korrekt getaggt, da so klar wird, wer sich im
Zweifel wem unterzuordnen hat, wenn's eng wird etc. neben der
Frage der Benutzungspflicht.

Der track für den letzten Abschnitt zum Albertushof würde
in dieses Schema passen, während beim ersten service passt.

Gruß Mueck


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