Hi
Rolf Meyer schrieb:
Folgenes hat meine Freundin zum Verein und in der Vereinsatzung gefunden und zu bemerken:...
A) Vorab noch etwas:
Ein e.V. (auch gemeinn�tzig) ist eine Unternehmensform. Wie andere Unternehmen auch muss ein Verein seine Jahresabschl�sse, Umsatzsteuer-, Gewerbesteuer- und K�rperschaftsteuererkl�rungen beim Finanzamt einreichen, auch wenn die Steuer aufgrund besonderer Steuerrichtlinien ofmals 0,- ist.
In Struktur und Ablauf ist ein Verein mit einer Aktiengesellschaft durchaus vergleichbar.
Ist doch klar - hast Du das etwa nicht gewusst? (um korrekt zu sein: Streiche Aktiengesellschaft - setze Kapitalgesellschaft. Danach darfst du dann auch "vergleichbar" durch "ist eine" ersetzen, verlierst dadurch aber leider f�nf Rhetorikpunkte ;-) )
...was zur Verdeutlichung oft hilfreich ist. (ernst gemeint!)
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B) Einige Ausz�ge aus der Satzung des Vereins:
(etwas aus dem jeweiligen Zusammenhang gerissen und mal in der Extreme vorgef�hrt)
"� 2 Zweck des Vereins
...
Der Verein ist auch Interessensvertretung seiner Mitglieder gegen�ber Beh�rden und anderen Verb�nden, gegen�ber Firmen und Presse hinsichtlich der Benutzbarkeit von freier Software, insbesondere OpenOffice.org."
(und was ist, wenn ein Mitglied Interessen hat, die nicht im Sinne der Community sind???...
Wom�glich mit dem pojekteigenen Presseverteiler)
Ganz einfach: Genau um das zu verhindern, sollten m�glichst viele Community-/Projektmitglieder auch Vereinsmitglieder werden. Wurde ja aber auch eigentlich schon oft genug gesagt.
"� 12 Vorstand
...
2. Der Vorstandvorsitzende ist alleine vertretungsberechtigt; die Stellvertreter vertreten mit einem weiteren vertretungsberechtigten Vorstandsmitglied gemeinsam.
..."
(... dann k�nnen wir nur hoffen, dass der Vorstand das auch merkt und freiwillig gegen das Interesse seines Mitglieds handelt)
??? Muss man nicht verstehen - oder?
"� 16 Aufgaben und Befugnisse des Aufsichtsrats
...
3. Der Aufsichtsrat kann Entscheidungen des Vorstandes �berpr�fen und revidieren und erh�lt insofern Weisungsbefugnis bei diesen Vorg�ngen gegen�ber dem Vorstand.
..."
(ach, da passt vielleicht noch jemand auf...)
Das ist letztlich nichts anderes als das hier auf der Liste diskutierte "Entscheidungsgremium". Oder - da die AG ja schon herhalten musste: Es ist /nicht/ wie der Aufsichtsrat in einer AG (der ja nicht weisungsbefugt ist) - eher wie die Gesellschafter bei einer GmbH.
so what?
"� 15 Aufsichtsrat
1. Der Aufsichtsrat wird auf Antrag des Vorstands fr�hestens drei Jahre nach Aufnahme der T�tigkeit des Vereins (Datum der Eintragung in das Vereinsregister) beziehungsweise wenn die Mitgliederzahl 150 �berschritten hat und sp�testens nach 10 Jahren gebildet.
..."
(... aber leider erst in drei Jahren)
Du kennst das "Indianer-Problem"? Viele H�uptlinge - keine Indianer ;-).
Mit 150 Mitgliedern im Verein - wenn die Projektmitglieder zahlreich beitreten, eigentlich kein Problem - kann der ja aber auch sofort gebildet werden. Also: Nicht rumn�len - Mitglieder werben. Und/Oder eine Satzungs�nderung beantragen.
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Sch�nen Gru� an Martina (von wegen Aktiengesellschaft) - und immer sch�n Pflichtmitteilungen schreiben!
:-)
Uwe
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