Re: [Talk-de] öffentlich aushängende Karten unter Panoramafreiheit

2009-05-18 Diskussionsfäden Martin Koppenhoefer
Am 19. Mai 2009 01:21 schrieb Stefan Schwan : > Ich finde das nachvollziehbar: Nur weil etwas im öffentlichen Raum > steht, ist es doch nicht vogelfrei. Es ist doch nicht zumutbar, das > ein  Künstler seine Werke quasi verschenkt, wenn er sie mit auf die > Straße nimmt und dort (nicht bleibend) aus

Re: [Talk-de] öffentlich aushängende Karten unter Panoramafreiheit

2009-05-18 Diskussionsfäden Stefan Schwan
Hallo ! Am 18. Mai 2009 23:19 schrieb Johann H. Addicks : > Ich sprach von Panoramafreiheit, Du von Beiwerk. > Wenn Du das vermischst, dann kommt nichts sinnvolles (für dieses > Projekt) bei heraus. Für mich (als Mapper) kommt beides aufs gleiche heraus: Ich darf Straßenschilder (oder sonstwas)

Re: [Talk-de] öffentlich aushängende Karten unter Panoramafreiheit

2009-05-18 Diskussionsfäden Johann H. Addicks
Martin Koppenhoefer schrieb: > ist "bleibend" denn nicht unrealistisch vom Gesetzgeber? Welche > Zeitspanne definiert das denn? "Ewig" im wörtlichen Sinn ist sicher > nicht gemeint ;-) Es gibt nur Anhaltspunkte: Argument "gegen bleibend": Findet der Aushang statt mit dem klaren Vorsatz, ihn zu ei

Re: [Talk-de] öffentlich aushängende Karten unter Panoramafreiheit

2009-05-18 Diskussionsfäden Stefan Schwan
Am 18. Mai 2009 22:45 schrieb Martin Koppenhoefer : > ist "bleibend" denn nicht unrealistisch vom Gesetzgeber? Welche > Zeitspanne definiert das denn? "Ewig" im wörtlichen Sinn ist sicher > nicht gemeint ;-) "Lebenslänglich" ("wenn sich ein Kunstwerk für seine natürliche Lebensdauer an einem öffe

Re: [Talk-de] öffentlich aushängende Karten unter Panoramafreiheit

2009-05-18 Diskussionsfäden Johann H. Addicks
Stefan Schwan schrieb: Nach der Argumentation müsste das aber auch für öffentlich aushängende Kartenwerke gelten. >>> Prinzipiell ja. > > Prinzipiell eher nicht - das Stichwort dazu ist "unwesentliches > Beiwerk" (§ 57 UrhG) Ich sprach von Panoramafreiheit, Du von Beiwerk. Wenn Du das

Re: [Talk-de] öffentlich aushängende Karten unter Panoramafreiheit

2009-05-18 Diskussionsfäden Johann H. Addicks
Frederik Ramm schrieb: > Wir gehen doch alle davon aus, dass wir Strassennamen von > Strassenschildern abschreiben duerfen. Reproduktion von Fakten. Zu einer Straße gehört nunmal das Straßenschild, das auf ihr steht und von ihr kündet. > Falls die Argumentation in die Richtung geht: "Die Stra

Re: [Talk-de] öffentlich aushängende Karten unter Panoramafreiheit

2009-05-18 Diskussionsfäden Johann H. Addicks
Martin Koppenhoefer schrieb: >> Wahl- und Veranstaltungsplakate fallen nicht unter die Panoramafreiheit, da >> sie eben nicht "bleibend" sind. > > solange sie das einzige Motiv sind. Wenn sie irgendwie im Hintergrund > erscheinen, ist die Lage doch vermutlich schon wieder anders: Nein, dann ist

Re: [Talk-de] öffentlich aushängende Karten unter Panoramafreiheit

2009-05-18 Diskussionsfäden Martin Koppenhoefer
Am 18. Mai 2009 22:36 schrieb Stefan Schwan : > Am 18. Mai 2009 22:10 schrieb Ulf Möller : > >>> Prinzipiell eher nicht - das Stichwort dazu ist  "unwesentliches >>> Beiwerk" (§ 57 UrhG) >> >> Und was ist mit § 59? > > Beim 59 ist "bleibend" wichtig- eine Statue oder ein Haus ist das > zweifellos,

Re: [Talk-de] öffentlich aushängende Karten unter Panoramafreiheit

2009-05-18 Diskussionsfäden Stefan Schwan
Am 18. Mai 2009 22:10 schrieb Ulf Möller : >> Prinzipiell eher nicht - das Stichwort dazu ist  "unwesentliches >> Beiwerk" (§ 57 UrhG) > > Und was ist mit § 59? Beim 59 ist "bleibend" wichtig- eine Statue oder ein Haus ist das zweifellos, eine Karte in einem Schaukasten wohl kaum. Eine "bleibende

Re: [Talk-de] öffentlich aushängende Karten unter Panoramafreiheit

2009-05-18 Diskussionsfäden Ulf Möller
Stefan Schwan schrieb: > Prinzipiell eher nicht - das Stichwort dazu ist "unwesentliches > Beiwerk" (§ 57 UrhG) Und was ist mit § 59? ___ Talk-de mailing list Talk-de@openstreetmap.org http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de

Re: [Talk-de] öffentlich aushängende Karten unter Panoramafreiheit

2009-05-18 Diskussionsfäden Stefan Schwan
Hallo! Am 18. Mai 2009 20:27 schrieb Frederik Ramm : > Hi, > > Johann H. Addicks wrote: >>> Nach der Argumentation müsste das aber auch für öffentlich aushängende >>> Kartenwerke gelten. >> >> Prinzipiell ja. Prinzipiell eher nicht - das Stichwort dazu ist "unwesentliches Beiwerk" (§ 57 UrhG) -

Re: [Talk-de] öffentlich aushängende Karten unter Panoramafreiheit

2009-05-18 Diskussionsfäden Bernd Wurst
Hallo. Am Montag 18 Mai 2009 20:34:20 schrieb Martin Koppenhoefer: > Vielleicht ist es da ein nicht ganz zu unterschätzendes Details, dass > die Straßennamen gemeinfrei sind, weil sie per Rechtsverordnung (o.ä.) > erlassen werden. Was ist dann mit der Schöpfungshöhe, die entsteht, sobald der Schi

Re: [Talk-de] öffentlich aushängende Karten unter Panoramafreiheit

2009-05-18 Diskussionsfäden Martin Koppenhoefer
Am 18. Mai 2009 20:27 schrieb Frederik Ramm : >> Was Du nicht darfst ist "Retouchieren". Es besteht ein Veränderungsverbot. > > Ich finde folgende Betrachtung spannend: > > Wir gehen doch alle davon aus, dass wir Strassennamen von > Strassenschildern abschreiben duerfen. Gibt es hierzu irgendeine >

Re: [Talk-de] öffentlich aushängende Karten unter Panoramafreiheit

2009-05-18 Diskussionsfäden Frederik Ramm
Hi, Johann H. Addicks wrote: >> Nach der Argumentation müsste das aber auch für öffentlich aushängende >> Kartenwerke gelten. > > Prinzipiell ja. > >> Bei uns befinden sich auf öffentlichen Plätzen Schaukästen mit Karten vom >> Städte-Verlag. Darf ich die dann auch abfotografieren und weiter ver

Re: [Talk-de] öffentlich aushängende Karten unter Panoramafreiheit (was: Wanderwetter)

2009-05-18 Diskussionsfäden Martin Koppenhoefer
Am 18. Mai 2009 17:49 schrieb Johann H. Addicks : > Was Du nicht darfst ist "Retouchieren". Es besteht ein Veränderungsverbot. > Du darfst also weder Änderungen im Bild vornehmen, noch die Farben > "entstellende" nachbearbeiten. Noch irgendwie "Kollagen mit anderen Bildern" > draus erstellen. je n

[Talk-de] öffentlich aushängende Karten unter Panoramafreiheit (was: Wanderwetter)

2009-05-18 Diskussionsfäden Johann H. Addicks
> Nach der Argumentation müsste das aber auch für öffentlich aushängende > Kartenwerke gelten. Prinzipiell ja. > Bei uns befinden sich auf öffentlichen Plätzen Schaukästen mit Karten vom > Städte-Verlag. Darf ich die dann auch abfotografieren und weiter verbreiten? Was Du nicht darfst ist "Retou