Re: [Talk-de] Copyright-Frage: Bekanntmachung einer Verordnung des Landkreises

2014-11-24 Diskussionsfäden Holger Jeromin
smart...@gmx-topmail.de wrote on 23.11.2014 13:31:

 ich habe eine Copyright-Frage:
 
 In dieser Bekanntmachung einer Verordnung des Landkreises Rotenburg wir ein 
 neues Naturschutzgebiet bekannt gemacht.
 http://www.landkreis-row.de/city_info/display/dokument/show.cfm?region_id=160id=370106design_id=1757type_id=0titletext=1
 
 Die darin benutzten Karten stammen vom Landesvermessungsamt Niedersachsen LGN 
 von dem man auf keinen Fall abzeichnen darf. Wenn dies aber nun eine 
 Bekanntmachung einer Verordnung des Landkreises ist, gilt das dann als 
 öffentlichtes Dokument? Kann man dann die Grenze des NSG verwenden und 
 abzeichnen?

Eine Möglichkeit wäre es einfach mal zu fragen. Wir haben (in der
prä-Bing Zeit) einfach die Aachener Verwaltung gefragt und gesagt
bekommen, dass wir einige (bestandteil der satzung...) Verordnungen
wegen §5 gerne zum Gebäudeabzeichnen nutzen können.

-- 
Grüße
Holger


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[Talk-de] Copyright-Frage: Bekanntmachung einer Verordnung des Landkreises

2014-11-23 Diskussionsfäden smarties
Hallo alle zusammen,

ich habe eine Copyright-Frage:

In dieser Bekanntmachung einer Verordnung des Landkreises Rotenburg wir ein 
neues Naturschutzgebiet bekannt gemacht.
http://www.landkreis-row.de/city_info/display/dokument/show.cfm?region_id=160id=370106design_id=1757type_id=0titletext=1

Die darin benutzten Karten stammen vom Landesvermessungsamt Niedersachsen LGN 
von dem man auf keinen Fall abzeichnen darf. Wenn dies aber nun eine 
Bekanntmachung einer Verordnung des Landkreises ist, gilt das dann als 
öffentlichtes Dokument? Kann man dann die Grenze des NSG verwenden und 
abzeichnen?


Mit freundlichen Grüßen
Stephan
aka smarties

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Re: [Talk-de] Copyright-Frage: Bekanntmachung einer Verordnung des Landkreises

2014-11-23 Diskussionsfäden Florian Lohoff

Hola,

On Sun, Nov 23, 2014 at 01:31:43PM +0100, smart...@gmx-topmail.de wrote:
 Hallo alle zusammen,
 
 ich habe eine Copyright-Frage:
 
 In dieser Bekanntmachung einer Verordnung des Landkreises Rotenburg wir ein
 neues Naturschutzgebiet bekannt gemacht.
 http://www.landkreis-row.de/city_info/display/dokument/show.cfm?region_id=160id=370106design_id=1757type_id=0titletext=1
 
 Die darin benutzten Karten stammen vom Landesvermessungsamt Niedersachsen LGN
 von dem man auf keinen Fall abzeichnen darf. Wenn dies aber nun eine
 Bekanntmachung einer Verordnung des Landkreises ist, gilt das dann als
 öffentlichtes Dokument? Kann man dann die Grenze des NSG verwenden und
 abzeichnen?

Am Ende wenn es Streit gibt werden das Gerichte entscheiden müssen.

Verordnungungen oder veröffentlichungen im Amtsblatt sind eigentlich
vom UrhG ausgenommen (http://dejure.org/gesetze/UrhG/5.html).

Ich habe aber schon Argumentationen gehört nach denen ggfs die enthaltenen 
Karten
nicht zur Verordnung gehören d.h. nicht Bestandteil des Amtlichen Werks sind.

Die Frage ist ob ggfs die Karte nur zur illustration enthalten ist und
rechtsverbindlich die Texttuelle Beschreibung ist z.b. (Enthalten im NSG
sind Flur 13 Flurstücke 58,59,60,61 und Flur 40 Flurstücke 130,131,132).
Wenn das so ist könnte man der Argumentation folgen.

Ist aber quasi die Karte die eigentliche Beschreibung der geographischen Lage
und Ausdehnung sehe ich nicht wie man argumentieren kann das die nicht
Bestandteil des Amtlichen Werkes ist.

Ein Beispiel ist z.b. hier die Gemeindegebietsreform in den 70ern in NRW. Da
sind keine Karten in den Erlassen sondern da steht dann Gemarkung Nord-Rheda
Ems geht aus der Gemeinde Herzebrock in die Gemeinde Rheda-Wiedenbrück über.
hilft einem quasi nix weil man weder vorher noch nachher die Gemarkungsgrenzen 
hat.

Bei Bebauungsplänen und ähnlichem wie z.b. Karten in Amtsblättern bin ich 
erstmal
recht entspannt. 

Flo der keine Juristische Ausbildung hat und wenn nur Laienhaft liest.
-- 
Florian Lohoff f...@zz.de


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Re: [Talk-de] Copyright-Frage: Bekanntmachung einer Verordnung des Landkreises

2014-11-23 Diskussionsfäden Frederik Ramm
Hi,

On 11/23/2014 01:31 PM, smart...@gmx-topmail.de wrote:
 ich habe eine Copyright-Frage:

Ah ;) gerade hatte ich auf osmf-talk nachgefragt ;)

 In dieser Bekanntmachung einer Verordnung des Landkreises Rotenburg wir ein 
 neues Naturschutzgebiet bekannt gemacht.

Also. Das folgende alles von einem Nichtjuristen, also mit Vorsichtzu
geniessen:

Dsa Urheberrecht gilt nicht für amtliche Werke (§5 UrhG), aber §5 (3)
schränkt ein:

Das Urheberrecht an privaten Normwerken wird durch die Absätze 1 und 2
nicht berührt, wenn Gesetze, Verordnungen, Erlasse oder amtliche
Bekanntmachungen auf sie verweisen, ohne ihren Wortlaut wiederzugeben.

Zunächst mal würde man bei der von Dir genannten Verordnung annehmen,
dass das nicht zutrifft; schliesslich wurde nicht nur auf die Karte
verwiesen, sondern sie wurde 1:1 in die Verordnung eingefügt.

In

http://dejure.org/dienste/internet?www.mohr.de/fileadmin/user_upload/Zeitschriften/PDF-Probehefte/ZGE-01.pdf#page=94

findest Du einen Aufsatz von Laura Maria Zentner über die Ausnahme von
Urheberrechtsschutz für amtliche Werke. Darin steht ein Kommentar zu
einem Rechtsstreit (BGH GRUR 2006, 848), in dem es um die Frage ging, ob
Richtlinien, die von einem Ausschuss (nicht direkt einem Amt) erstellt
worden und auf die in einem amtlichen Erlass bezug genommen wurde,
gemeinfrei sind. Der BGH entschied schliesslich auf ja,
ein ob ein bestimmtes ob heisst es unter anderenm:

Wegen dieses Publizitätsinteresses seien amtliche Erlasse daher auch
allgemeine Regelungen, die formal nur an andere Behörden gerichtet sind,
denen aber zumindest eine gewisse Außenwirkung zukommt. Vorliegend sah
der BGH neben der behördeninternen Bindungswirkung auch eine gewisse
Außenwirkung des Handbuchs... Danach greife § 5 Abs. 1 UrhG wegen des
Publizitätsinteresses auch dann ein, wenn das Werk weder aus dem Amt
selbst herrührt noch von dessen Mitarbeitern im dienstlichen Auftrag
geschaffen wurde, sondern von Mitarbeitern eines anderen Amts oder
privaten Urhebern; entscheidend sei allein, ob die Verlautbarung dem
Hoheitsträger als eigenverantwortliche Willensäußerung zuzurechnen ist
und nach dessen Willen die Verwaltungspraxis bestimmen soll.

Für mich würde das, übertragen auf Deinen konkreten Fall, sehr stark
danach aussehen, dass Du diese Karten - zumindest den Teil der Karten,
der direkt mit der Verordnung zu tun hat - benutzen darfst.

Ich würde mich aber auch sehr für weitere Meinungen interessieren ;)

Bye
Frederik

-- 
Frederik Ramm  ##  eMail frede...@remote.org  ##  N49°00'09 E008°23'33

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Re: [Talk-de] Copyright-Frage: Bekanntmachung einer Verordnung des Landkreises

2014-11-23 Diskussionsfäden smarties
Hallo Frederik,

ich hatte aus versehen ins falsche talk geschrieben. Habe im 
Englisch-sprachigen ein Sorry hinterher gesendet, dass aber irgendwie nicht 
ankommt.


Mit freundlichen Grüßen
Stephan
aka smarties

 
 Ah ;) gerade hatte ich auf osmf-talk nachgefragt ;)

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Re: [Talk-de] Copyright-Frage: Bekanntmachung einer Verordnung des Landkreises

2014-11-23 Diskussionsfäden Mark Obrembalski
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Hash: SHA1

On 23.11.2014 13:31, smart...@gmx-topmail.de wrote:
 Hallo alle zusammen,
 
 ich habe eine Copyright-Frage:
 
 In dieser Bekanntmachung einer Verordnung des Landkreises
 Rotenburg wir ein neues Naturschutzgebiet bekannt gemacht.

 http://www.landkreis-row.de/city_info/display/dokument/show.cfm?region_id=160id=370106design_id=1757type_id=0titletext=1


 
Die darin benutzten Karten stammen vom Landesvermessungsamt
 Niedersachsen LGN von dem man auf keinen Fall abzeichnen darf. Wenn
 dies aber nun eine Bekanntmachung einer Verordnung des Landkreises
 ist, gilt das dann als öffentlichtes Dokument? Kann man dann die
 Grenze des NSG verwenden und abzeichnen?

Jedenfalls in Fällen wie hier, wo sich die Grenze gerade aus der
Darstellung in Kartenform ergibt, halte ich das für unproblematisch.
Ohne die Angabe des Grenzverlaufs hat die ganze Verordnung keinen
Sinn, so dass sie wohl dazugehören muss. Was zur Verordnung gehört,
ist nach § 5 Abs. 1 UrhG urheberrechtsfrei. Den Grenzverlauf darf man
also übernehmen und die zugrundeliegende LGN-Karte zur Orientierung
benutzen. Problematisch wäre es hingegen, außer dem Grenzverlauf auch
noch Elemente der zugrundeliegenden Karte zu übernehmen. Aber das hast
Du der Frage nach ja nicht vor.

Gruß,
Mark

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Re: [Talk-de] Copyright-Frage: Bekanntmachung einer Verordnung des Landkreises

2014-11-23 Diskussionsfäden smarties
Hallo Florian,

in §1 (3) der Verordnung steht Die Karten sind Bestandteile der Verordnung.


Mit freundlichen Grüßen
Stephan
aka smarties


 Ich habe aber schon Argumentationen gehört nach denen ggfs die enthaltenen 
 Karten
 nicht zur Verordnung gehören d.h. nicht Bestandteil des Amtlichen Werks sind.
 
 Die Frage ist ob ggfs die Karte nur zur illustration enthalten ist und
 rechtsverbindlich die Texttuelle Beschreibung ist z.b. (Enthalten im NSG
 sind Flur 13 Flurstücke 58,59,60,61 und Flur 40 Flurstücke 130,131,132).
 Wenn das so ist könnte man der Argumentation folgen.
 
 Ist aber quasi die Karte die eigentliche Beschreibung der geographischen Lage
 und Ausdehnung sehe ich nicht wie man argumentieren kann das die nicht
 Bestandteil des Amtlichen Werkes ist.
 
 Ein Beispiel ist z.b. hier die Gemeindegebietsreform in den 70ern in NRW. Da
 sind keine Karten in den Erlassen sondern da steht dann Gemarkung Nord-Rheda
 Ems geht aus der Gemeinde Herzebrock in die Gemeinde Rheda-Wiedenbrück über.
 hilft einem quasi nix weil man weder vorher noch nachher die 
 Gemarkungsgrenzen hat.
 
 Bei Bebauungsplänen und ähnlichem wie z.b. Karten in Amtsblättern bin ich 
 erstmal
 recht entspannt. 

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Re: [Talk-de] Copyright-Frage: Bekanntmachung einer Verordnung des Landkreises

2014-11-23 Diskussionsfäden Mark Obrembalski
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Hash: SHA1

On 23.11.2014 14:10, Frederik Ramm wrote:

 Das folgende alles von einem Nichtjuristen, also mit Vorsichtzu 
 geniessen:

Ich (kein Jurist, aber in der Rechtsdokumentation tätig) glaube, da
könnten Juristen auch keine sichereren Aussagen machen.

 Dsa Urheberrecht gilt nicht für amtliche Werke (§5 UrhG), aber §5
 (3) schränkt ein:
 
 Das Urheberrecht an privaten Normwerken wird durch die Absätze 1
 und 2 nicht berührt, wenn Gesetze, Verordnungen, Erlasse oder
 amtliche Bekanntmachungen auf sie verweisen, ohne ihren Wortlaut
 wiederzugeben.
 
 Zunächst mal würde man bei der von Dir genannten Verordnung
 annehmen, dass das nicht zutrifft; schliesslich wurde nicht nur auf
 die Karte verwiesen, sondern sie wurde 1:1 in die Verordnung
 eingefügt.

Erstens das, und zweitens gibt es hier auch kein privates Normwerk.
Die zugrundeliegende Karte ist kein Normwerk, und die Bestimmung des
Grenzverlaufs ist kein privates Werk.

Gruß,
Mark

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Re: [Talk-de] Copyright-Frage: Bekanntmachung einer Verordnung des Landkreises

2014-11-23 Diskussionsfäden smarties
Hallo Frederick,

nun ich wollte aus diesen Karten nur die, in dieser Veordnung festgelegten, 
Grenze des NSG übernehmen. In §1 (3) steht: Die Karten sind Bestandteile der 
Verordnung. 


Mit freundlichen Grüßen
Stephan
aka smarties


 Gesendet: Sonntag, 23. November 2014 um 14:10 Uhr
 Von: Frederik Ramm frede...@remote.org
 An: talk-de@openstreetmap.org
 Betreff: Re: [Talk-de] Copyright-Frage: Bekanntmachung einer Verordnung des 
 Landkreises

 Hi,
 
 On 11/23/2014 01:31 PM, smart...@gmx-topmail.de wrote:
  ich habe eine Copyright-Frage:
 
 Ah ;) gerade hatte ich auf osmf-talk nachgefragt ;)
 
  In dieser Bekanntmachung einer Verordnung des Landkreises Rotenburg wir ein 
  neues Naturschutzgebiet bekannt gemacht.
 
 Also. Das folgende alles von einem Nichtjuristen, also mit Vorsichtzu
 geniessen:
 
 Dsa Urheberrecht gilt nicht für amtliche Werke (§5 UrhG), aber §5 (3)
 schränkt ein:
 
 Das Urheberrecht an privaten Normwerken wird durch die Absätze 1 und 2
 nicht berührt, wenn Gesetze, Verordnungen, Erlasse oder amtliche
 Bekanntmachungen auf sie verweisen, ohne ihren Wortlaut wiederzugeben.
 
 Zunächst mal würde man bei der von Dir genannten Verordnung annehmen,
 dass das nicht zutrifft; schliesslich wurde nicht nur auf die Karte
 verwiesen, sondern sie wurde 1:1 in die Verordnung eingefügt.
 
 In
 
 http://dejure.org/dienste/internet?www.mohr.de/fileadmin/user_upload/Zeitschriften/PDF-Probehefte/ZGE-01.pdf#page=94
 
 findest Du einen Aufsatz von Laura Maria Zentner über die Ausnahme von
 Urheberrechtsschutz für amtliche Werke. Darin steht ein Kommentar zu
 einem Rechtsstreit (BGH GRUR 2006, 848), in dem es um die Frage ging, ob
 Richtlinien, die von einem Ausschuss (nicht direkt einem Amt) erstellt
 worden und auf die in einem amtlichen Erlass bezug genommen wurde,
 gemeinfrei sind. Der BGH entschied schliesslich auf ja,
 ein ob ein bestimmtes ob heisst es unter anderenm:
 
 Wegen dieses Publizitätsinteresses seien amtliche Erlasse daher auch
 allgemeine Regelungen, die formal nur an andere Behörden gerichtet sind,
 denen aber zumindest eine gewisse Außenwirkung zukommt. Vorliegend sah
 der BGH neben der behördeninternen Bindungswirkung auch eine gewisse
 Außenwirkung des Handbuchs... Danach greife § 5 Abs. 1 UrhG wegen des
 Publizitätsinteresses auch dann ein, wenn das Werk weder aus dem Amt
 selbst herrührt noch von dessen Mitarbeitern im dienstlichen Auftrag
 geschaffen wurde, sondern von Mitarbeitern eines anderen Amts oder
 privaten Urhebern; entscheidend sei allein, ob die Verlautbarung dem
 Hoheitsträger als eigenverantwortliche Willensäußerung zuzurechnen ist
 und nach dessen Willen die Verwaltungspraxis bestimmen soll.
 
 Für mich würde das, übertragen auf Deinen konkreten Fall, sehr stark
 danach aussehen, dass Du diese Karten - zumindest den Teil der Karten,
 der direkt mit der Verordnung zu tun hat - benutzen darfst.
 
 Ich würde mich aber auch sehr für weitere Meinungen interessieren ;)
 
 Bye
 Frederik
 
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 Frederik Ramm  ##  eMail frede...@remote.org  ##  N49°00'09 E008°23'33
 
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Re: [Talk-de] Copyright-Frage: Bekanntmachung einer Verordnung des Landkreises

2014-11-23 Diskussionsfäden Michael Reichert
Hallo,

Am 2014-11-23 um 13:57 schrieb Florian Lohoff:
 Bei Bebauungsplänen und ähnlichem wie z.b. Karten in Amtsblättern bin ich 
 erstmal
 recht entspannt. 

Die zeichnerischen Teile von Bebauungspläne sind Bestandteil der Satzung
(Bebauungspläne sind Satzungen und Satzungen von Gemeinden sind
gemeinfrei). Im zeichnerischen Teil werden geometrische Festlegungen
getroffen, z.B. welcher Bereich eines Baugrundstücks bebaut werden darf
(Baulinien und Baugrenzen). Dazu sind die entsprechenden Inhalte im Plan
eingezeichnet und bemaßt.

Viele Grüße

Michael


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Re: [Talk-de] Copyright-Frage: Bekanntmachung einer Verordnung des Landkreises

2014-11-23 Diskussionsfäden smarties
Hallo,

demnach kann man die Grenze übernehmen und als source wäre einzutragen:

Laut § 5 Abs. 1 UrhG Gemeinfrei sowie §1 Abs. 3 Verordnung über das 
Naturschutzgebiet Veerseniederung in der Gemeinde Scheeßel und der
Samtgemeinde Bothel im Landkreis Rotenburg (Wümme): Die Karten sind 
Bestandteile der Verordnung.
http://www.landkreis-row.de/city_info/display/dokument/show.cfm?region_id=160id=370106design_id=1757type_id=0titletext=1

sehe ich das richtig?


Mit freundlichen Grüßen
Stephan
aka smarties


 On 23.11.2014 14:10, Frederik Ramm wrote:
 
  Das folgende alles von einem Nichtjuristen, also mit Vorsichtzu 
  geniessen:
 
 Ich (kein Jurist, aber in der Rechtsdokumentation tätig) glaube, da
 könnten Juristen auch keine sichereren Aussagen machen.
 
  Dsa Urheberrecht gilt nicht für amtliche Werke (§5 UrhG), aber §5
  (3) schränkt ein:
  
  Das Urheberrecht an privaten Normwerken wird durch die Absätze 1
  und 2 nicht berührt, wenn Gesetze, Verordnungen, Erlasse oder
  amtliche Bekanntmachungen auf sie verweisen, ohne ihren Wortlaut
  wiederzugeben.
  
  Zunächst mal würde man bei der von Dir genannten Verordnung
  annehmen, dass das nicht zutrifft; schliesslich wurde nicht nur auf
  die Karte verwiesen, sondern sie wurde 1:1 in die Verordnung
  eingefügt.
 
 Erstens das, und zweitens gibt es hier auch kein privates Normwerk.
 Die zugrundeliegende Karte ist kein Normwerk, und die Bestimmung des
 Grenzverlaufs ist kein privates Werk.
 
 Gruß,
 Mark

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Re: [Talk-de] Copyright-Frage: Bekanntmachung einer Verordnung des Landkreises

2014-11-23 Diskussionsfäden Norbert Kück

Hallo,

am 23.11.2014 15:06 schrieb Mark Obrembalski:

Jedenfalls in Fällen wie hier, wo sich die Grenze gerade aus der
Darstellung in Kartenform ergibt, halte ich das für unproblematisch.
Ohne die Angabe des Grenzverlaufs hat die ganze Verordnung keinen
Sinn, so dass sie wohl dazugehören muss. Was zur Verordnung gehört,
ist nach § 5 Abs. 1 UrhG urheberrechtsfrei. Den Grenzverlauf darf man
also übernehmen und die zugrundeliegende LGN-Karte zur Orientierung
benutzen. Problematisch wäre es hingegen, außer dem Grenzverlauf auch
noch Elemente der zugrundeliegenden Karte zu übernehmen. Aber das hast
Du der Frage nach ja nicht vor.

Genau so sehe ich das auch.

Gruß
nk

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Re: [Talk-de] Copyright-Frage: Bekanntmachung einer Verordnung des Landkreises

2014-11-23 Diskussionsfäden Falk Zscheile
Am 23. November 2014 um 15:25 schrieb  smart...@gmx-topmail.de:
 Hallo,

 demnach kann man die Grenze übernehmen und als source wäre einzutragen:

 Laut § 5 Abs. 1 UrhG Gemeinfrei sowie §1 Abs. 3 Verordnung über das 
 Naturschutzgebiet Veerseniederung in der Gemeinde Scheeßel und der
 Samtgemeinde Bothel im Landkreis Rotenburg (Wümme): Die Karten sind 
 Bestandteile der Verordnung.
 http://www.landkreis-row.de/city_info/display/dokument/show.cfm?region_id=160id=370106design_id=1757type_id=0titletext=1

 sehe ich das richtig?

Das ist meines Erachtens schon mehr als rechtlich notwendig wäre.
Selbst Quelle § 1 Abs. 3 VO NSG Veerseniederung wäre ausreichend. §
5 UrhG gilt unabhängig davon, ob man ihn nennt oder nicht.

Gruß Falk

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Re: [Talk-de] Copyright-Frage: Bekanntmachung einer Verordnung des Landkreises

2014-11-23 Diskussionsfäden Falk Zscheile
Am 23. November 2014 um 15:16 schrieb Mark Obrembalski m...@obrembalski.de:
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 Hash: SHA1

 On 23.11.2014 14:10, Frederik Ramm wrote:

 Das folgende alles von einem Nichtjuristen, also mit Vorsichtzu
 geniessen:

 Ich (kein Jurist, aber in der Rechtsdokumentation tätig) glaube, da
 könnten Juristen auch keine sichereren Aussagen machen.

So ist es. § 5 UrhG stammt aus einer Zeit, als an Open Data noch nicht
im Ansatz gedacht wurde. Im Prinzip ist es eine Transparenzregel:
Alles was unter den Tatbestand fällt soll möglichst einfach zu
verbreiten sein, damit der rechtsunterworfene Bürger möglichst leicht
Kenntnis nehmen kann. Klassischerweise stellt sich bei Gesetzen und
Verordnungen auch nicht die Frage nach einer Weiterverarbeitung. In
Gesetzen/Verordnungen veröffentlichte Karten sind insoweit ein
Sonderfall.
In § 5 Abs. 2 UrhG wird für die dort genannten Fälle durch Verweis auf
§ 62 UrhG explizit ein Veränderungsverbot angeordnet. Bei § 5 Abs. 1
UrhG fehlt eine solche Anordnung. Der Umkehrschluss ist, dass es hier
zulässig ist und eine Weiterverarbeitung einschließlich Veränderung
möglich. Aber wie gesagt, § 5 UrhG ist im Kern keine Open Data
Regelung.


Gruß Falk

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Re: [Talk-de] Copyright/Attributierung innerhalb einer Karte

2013-12-02 Diskussionsfäden marian
Ich danke Euch für die Antworten!

Ich habe mich entschieden, die Attributierung so zu machen, wie es GitHub mit 
dem GeoJSON-Viewer macht. Die haben innerhalb der Karte ein ©-Symbol. Klickt 
oder hovert man dieses, wird Copyright-Text eingeblendet.

Ein Beispiel: 
https://github.com/KoelnAPI/data/blob/master/data/geo-base/wahllokale/wahllokale.geojson

In der dann erscheinenden Bubble werde ich OSM und alle notwendigen 
Copyright-Angaben unterbringen. Zusätzlich wird es am Seitenende einen 
ausführlicheren Hinweis auf die Herkunft der verwendeten Daten (innerhalb und 
außerhalb der Karte) geben.

Damit ist die Geodaten-Attributierung im Kontext der Karte zu sehen.

Viele Grüße

Marian

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[Talk-de] Copyright/Attributierung innerhalb einer Karte

2013-11-29 Diskussionsfäden marian
Hallo!

Beim Gestalten von interaktiven Kartenanwendungen im Web unter Verwendung von 
OSM-Daten hat mich schon mehrmals diese Frage beschäftigt:

Unter http://www.openstreetmap.org/copyright/de steht: Der Hinweis sollte für 
eine durchsuchbare elektronische Karte in der Ecke der Karte stehen. (Im 
Original: browsable electronic map…)

Wie wichtig ist es, dass die Attributierung tatsächlich innerhalb der Karte 
auftaucht?

Aus mehreren Gründen glaube ich, dass das nicht optimal ist.

* Die Attributierung konkurriert optisch mit Elementen, die im Kontext der 
Karte ebenfalls wichtig sind und dargestellt werden sollen (Inhalte, 
Bedienelemente; Legende etc.). Sie führt zu einem weniger übersichtlichen 
Erscheinungsbild. Keine Attributierung innerhalb der Karte hätte oft eine 
aufgeräumtere Erscheinung und bessere Usabilty zur Folge.

* Das geringe Platzangebot innerhalb der Karte erlaubt kaum, bei der 
Attributierung zwischen verschiedenen Datenquellen zu unterscheiden. In einem 
aktuellen Projekt kommen für die Kacheln (Hintergrund) OSM-Daten zum Einsatz 
(die Kacheln rendere ich selbst), darüber werden als Overlays Daten aus 
zahlreichen weiteren Quellen angezeigt. Sprich: OSM liegt im Hintergrund zur 
Orientierung, die eigentlichen Inhalte darüber. Ich kann (und will, aus dem 
zuerst genannten Grund) die anderen Quellenangaben auch nicht innerhalb der 
Karte nennen. Ausschließlich © OpenStreetMap contributors in die Karte zu 
schreiben, wäre irreführend.

Um alle Quellen in der gebührenden Ausführlichkeit zu nennen (und auch den 
jeweiligen Lizenzen und dem Anspruch auf Attributierung gerecht zu werden) 
möchte ich beim aktuellen Projekt am Ende der Seite, auf dem die Karte zu sehen 
ist, einen größeren Textblock mit Quellen- und Copyrightangaben darstellen. 
Innerhalb der Karte würde ich am liebsten auf jegliche Attributierung 
verzichten.

Ich bin zwar auch ein contributor und meine Meinung ist: ob in der Karte oder 
am Ende der Seite kommt für OSM ziemlich auf das selbe raus. Aber ich möchte 
gerne wissen, wie sensibel das Thema ist, ob es Präzidenzfälle gegeben hat, an 
denen man sich gerieben hat und ich mir die Ächtung der mappenden Welt 
einhandele, wenn ich den Copyright-Vermerk ans Seitenende setze.

Vielen Dank  Grüße

Marian

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Re: [Talk-de] Copyright/Attributierung innerhalb einer Karte

2013-11-29 Diskussionsfäden Simon Poole

Würdest du die die gleiche Frage stellen wenn die Tiles von google wären?

Nein, sprich du würdest genau wie google es vorschreibt den
Quellenhinweis auf der Karte haben. Und da das alle Leute fertigbringen
die google verwenden, kann es nicht ein Ding der Unmöglichkeit sein, das
gleiche für OSM zu machen (just my 2 cents).

Simon

PS: browsable lässt sich schlecht 1-1 übersetzen ist aber eher
durchblättern und nicht duchsuchen

Am 29.11.2013 10:13, schrieb marian:
 Hallo!

 Beim Gestalten von interaktiven Kartenanwendungen im Web unter Verwendung von 
 OSM-Daten hat mich schon mehrmals diese Frage beschäftigt:

 Unter http://www.openstreetmap.org/copyright/de steht: Der Hinweis sollte 
 für eine durchsuchbare elektronische Karte in der Ecke der Karte stehen. (Im 
 Original: browsable electronic map…)

 Wie wichtig ist es, dass die Attributierung tatsächlich innerhalb der Karte 
 auftaucht?

 Aus mehreren Gründen glaube ich, dass das nicht optimal ist.

 * Die Attributierung konkurriert optisch mit Elementen, die im Kontext der 
 Karte ebenfalls wichtig sind und dargestellt werden sollen (Inhalte, 
 Bedienelemente; Legende etc.). Sie führt zu einem weniger übersichtlichen 
 Erscheinungsbild. Keine Attributierung innerhalb der Karte hätte oft eine 
 aufgeräumtere Erscheinung und bessere Usabilty zur Folge.

 * Das geringe Platzangebot innerhalb der Karte erlaubt kaum, bei der 
 Attributierung zwischen verschiedenen Datenquellen zu unterscheiden. In einem 
 aktuellen Projekt kommen für die Kacheln (Hintergrund) OSM-Daten zum Einsatz 
 (die Kacheln rendere ich selbst), darüber werden als Overlays Daten aus 
 zahlreichen weiteren Quellen angezeigt. Sprich: OSM liegt im Hintergrund zur 
 Orientierung, die eigentlichen Inhalte darüber. Ich kann (und will, aus dem 
 zuerst genannten Grund) die anderen Quellenangaben auch nicht innerhalb der 
 Karte nennen. Ausschließlich © OpenStreetMap contributors in die Karte zu 
 schreiben, wäre irreführend.

 Um alle Quellen in der gebührenden Ausführlichkeit zu nennen (und auch den 
 jeweiligen Lizenzen und dem Anspruch auf Attributierung gerecht zu werden) 
 möchte ich beim aktuellen Projekt am Ende der Seite, auf dem die Karte zu 
 sehen ist, einen größeren Textblock mit Quellen- und Copyrightangaben 
 darstellen. Innerhalb der Karte würde ich am liebsten auf jegliche 
 Attributierung verzichten.

 Ich bin zwar auch ein contributor und meine Meinung ist: ob in der Karte oder 
 am Ende der Seite kommt für OSM ziemlich auf das selbe raus. Aber ich möchte 
 gerne wissen, wie sensibel das Thema ist, ob es Präzidenzfälle gegeben hat, 
 an denen man sich gerieben hat und ich mir die Ächtung der mappenden Welt 
 einhandele, wenn ich den Copyright-Vermerk ans Seitenende setze.

 Vielen Dank  Grüße

 Marian

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Re: [Talk-de] Copyright/Attributierung innerhalb einer Karte

2013-11-29 Diskussionsfäden marian
Die Omnipräsenz des Logos ist einer der Gründe, warum ich das Google-Produkt 
für viele Fälle nicht empfehlen würde.

Ich verwende das Google-Produkt aber auch aus anderen Gründen nicht. Deine 
Frage ist also rein hypothetisch.

Und weil OSM kein Konzern ist, sondern von Menschen gemacht wird, suche ich den 
Dialog darüber, was sinnvoll und akzeptiert ist.

Viele Grüße

Marian


Am 29.11.2013 um 10:31 schrieb Simon Poole si...@poole.ch:

 
 Würdest du die die gleiche Frage stellen wenn die Tiles von google wären?
 
 Nein, sprich du würdest genau wie google es vorschreibt den
 Quellenhinweis auf der Karte haben. Und da das alle Leute fertigbringen
 die google verwenden, kann es nicht ein Ding der Unmöglichkeit sein, das
 gleiche für OSM zu machen (just my 2 cents).
 
 Simon
 [...]


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Re: [Talk-de] Copyright/Attributierung innerhalb einer Karte

2013-11-29 Diskussionsfäden Carsten Pietzsch
Nur ganz kurz meine Meinung als Mapper: Mir ist egal, wo der Vermerk ist,
solange er nicht irgendwo versteckt ist. Also direkt unter der Karte würde
mir persönlich auch locker reichen.
Am 29.11.2013 11:11 schrieb marian mar...@sendung.de:

 Die Omnipräsenz des Logos ist einer der Gründe, warum ich das
 Google-Produkt für viele Fälle nicht empfehlen würde.

 Ich verwende das Google-Produkt aber auch aus anderen Gründen nicht. Deine
 Frage ist also rein hypothetisch.

 Und weil OSM kein Konzern ist, sondern von Menschen gemacht wird, suche
 ich den Dialog darüber, was sinnvoll und akzeptiert ist.

 Viele Grüße

 Marian


 Am 29.11.2013 um 10:31 schrieb Simon Poole si...@poole.ch:

 
  Würdest du die die gleiche Frage stellen wenn die Tiles von google wären?
 
  Nein, sprich du würdest genau wie google es vorschreibt den
  Quellenhinweis auf der Karte haben. Und da das alle Leute fertigbringen
  die google verwenden, kann es nicht ein Ding der Unmöglichkeit sein, das
  gleiche für OSM zu machen (just my 2 cents).
 
  Simon
  [...]


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Re: [Talk-de] Copyright/Attributierung innerhalb einer Karte

2013-11-29 Diskussionsfäden Peter Wendorff
Hallo marian,
Präzedenzfälle kenne ich nicht und was ich hier schreibe ist einzig und
allein meine Meinung, also bitte nicht hinterher auf mich berufen und
damit alle Schuld von dir weisen ;)

Wichtig ist, denke ich, dass die Attributierung sichtbar für den
Anwender ist. Deshalb ist es mindestens grenzwertig wenn nicht
unzulässig (IANAL, wills nicht eindeutig beurteilen), wenn die
OSM-Attributierung nur unter irgendeiner Impressums- oder sonstwie-Seite
steht. Da findet sie nämlich niemand.

Als quasi-Standard für (Web-)Karten hat sich da nunmal die Kartenecke
herausgestellt, ich halte das aber nicht für zwingend notwendig, und ich
glaube kaum, dass sich jemand beschweren würde, wenn es im Seitenfuß
oder in 'ner Box unter/neben einer Karte steht; solange es nicht
deutlich verschwindet.

Ich glaube nicht, dass OSM in erster Linie ein höheres G***-Ranking
durch häufigere Verlinkung braucht, ein Link außerhalb der Sichtbarkeit
oder so hilft also weniger. OSM braucht User, die gute Karten mit
OpenStreetMap verbinden und deshalb sich auch das Projekt eventuell mal
ansehen um dann beizutragen oder weiterzuerzählen.

Zur optischen Konkurrenz mit Elementen der Karte oder des Kontexts:
Letztlich ist genau das eigentlich ja der Sinn und Zweck: Es geht für
OSM ja eigentlich grade nicht um die Sicherung eines Rechtsanspruchs,
sondern darum, deine User auf OSM hinzuweisen und aufmerksam zu machen.
Wenn die Attributierung also völlig unauffällig verschwindet ist genau
dieser Aspekt nicht befolgt.

Bei kleinen Karten und vielen Quellen gebe ich dir aber aus praktischen
Gründen recht. Vielleicht machst du 'nen Link zur allgemeinen
Quellenangabe in Klein trotzdem auf die Karte; die Quellenangaben
könntest Du dann z.B. im hover-Popup darstellen.

Fazit:
Meiner Erfahrung nach ist gerade OSM letztlich sehr großzügig in der
Auslegung, was die Quellenangaben angeht, aber Du solltest gerade als
Mapper daran denken, was es bringt, wenn jemand über die Quellenangabe
mehrfach stolpert: Möglicherweise mehr Helfer, die in Zukunft OSM noch
besser machen.

Gruß
Peter

Am 29.11.2013 10:13, schrieb marian:
 Hallo!
 
 Beim Gestalten von interaktiven Kartenanwendungen im Web unter
 Verwendung von OSM-Daten hat mich schon mehrmals diese Frage
 beschäftigt:
 
 Unter http://www.openstreetmap.org/copyright/de steht: Der Hinweis
 sollte für eine durchsuchbare elektronische Karte in der Ecke der
 Karte stehen. (Im Original: browsable electronic map…)
 
 Wie wichtig ist es, dass die Attributierung tatsächlich innerhalb der
 Karte auftaucht?
 
 Aus mehreren Gründen glaube ich, dass das nicht optimal ist.
 
 * Die Attributierung konkurriert optisch mit Elementen, die im
 Kontext der Karte ebenfalls wichtig sind und dargestellt werden
 sollen (Inhalte, Bedienelemente; Legende etc.). Sie führt zu einem
 weniger übersichtlichen Erscheinungsbild. Keine Attributierung
 innerhalb der Karte hätte oft eine aufgeräumtere Erscheinung und
 bessere Usabilty zur Folge.
 
 * Das geringe Platzangebot innerhalb der Karte erlaubt kaum, bei der
 Attributierung zwischen verschiedenen Datenquellen zu unterscheiden.
 In einem aktuellen Projekt kommen für die Kacheln (Hintergrund)
 OSM-Daten zum Einsatz (die Kacheln rendere ich selbst), darüber
 werden als Overlays Daten aus zahlreichen weiteren Quellen angezeigt.
 Sprich: OSM liegt im Hintergrund zur Orientierung, die eigentlichen
 Inhalte darüber. Ich kann (und will, aus dem zuerst genannten Grund)
 die anderen Quellenangaben auch nicht innerhalb der Karte nennen.
 Ausschließlich © OpenStreetMap contributors in die Karte zu
 schreiben, wäre irreführend.
 
 Um alle Quellen in der gebührenden Ausführlichkeit zu nennen (und
 auch den jeweiligen Lizenzen und dem Anspruch auf Attributierung
 gerecht zu werden) möchte ich beim aktuellen Projekt am Ende der
 Seite, auf dem die Karte zu sehen ist, einen größeren Textblock mit
 Quellen- und Copyrightangaben darstellen. Innerhalb der Karte würde
 ich am liebsten auf jegliche Attributierung verzichten.
 
 Ich bin zwar auch ein contributor und meine Meinung ist: ob in der
 Karte oder am Ende der Seite kommt für OSM ziemlich auf das selbe
 raus. Aber ich möchte gerne wissen, wie sensibel das Thema ist, ob es
 Präzidenzfälle gegeben hat, an denen man sich gerieben hat und ich
 mir die Ächtung der mappenden Welt einhandele, wenn ich den
 Copyright-Vermerk ans Seitenende setze.
 
 Vielen Dank  Grüße
 
 Marian
 
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Re: [Talk-de] Copyright/Attributierung innerhalb einer Karte

2013-11-29 Diskussionsfäden Walter Nordmann
Marian Steinbach wrote
 Und weil OSM kein Konzern ist, sondern von Menschen gemacht wird, suche
 ich den Dialog darüber, was sinnvoll und akzeptiert ist.

schau dir mal meine Karte an:
http://osm.wno-edv-service.de:8080/residentials/?zoom=14lat=51.54834lon=7.30744layers=B00T
und achte auf die eingeschalten Layer und die dazu passende Attributierung.
Schalte dazu Layer ein und um. Es läßt sich mit OpenLayers mit dem Parameter
attribution ganz gut hinbekommen, dass nur die aktiven Layer unten
rechts erscheinen. Und wenn ein Google-Layer dabei wäre, klappt das
genauso.

Ich finde übrigens auch, dass das dort hin gehört aber du könntest das per
CSS auch woanders hinlegen.

Gruss
walter




-
[url=http://osm.wno-edv-service.de/residentials] Missing Residentials Map 
1.17[/url] [url=http://osm.wno-edv-service.de/plz] Postcode Map 2.0.2[/url]
--
View this message in context: 
http://gis.19327.n5.nabble.com/Copyright-Attributierung-innerhalb-einer-Karte-tp5787692p5787707.html
Sent from the Germany mailing list archive at Nabble.com.

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Re: [Talk-de] Copyright/Attributierung innerhalb einer Karte

2013-11-29 Diskussionsfäden Christoph Hormann
On Friday 29 November 2013, marian wrote:

 * Das geringe Platzangebot innerhalb der Karte erlaubt kaum, bei der
 Attributierung zwischen verschiedenen Datenquellen zu unterscheiden.
 In einem aktuellen Projekt kommen für die Kacheln (Hintergrund)
 OSM-Daten zum Einsatz (die Kacheln rendere ich selbst), darüber
 werden als Overlays Daten aus zahlreichen weiteren Quellen angezeigt.
 Sprich: OSM liegt im Hintergrund zur Orientierung, die eigentlichen
 Inhalte darüber. Ich kann (und will, aus dem zuerst genannten Grund)
 die anderen Quellenangaben auch nicht innerhalb der Karte nennen.
 Ausschließlich © OpenStreetMap contributors in die Karte zu
 schreiben, wäre irreführend.

Ich hatte ein ähnliches Problem kürzlich auch - normalerweise stehen die 
Credits für alle Quellen bei mir außerhalb der Karte [1] - da man die 
Karte in der Form nicht aufrufen kann, ohne dass die Sidebar angezeigt 
wird, sollte das OK sein.  Wenn ich die Karte allerdings woanders 
integriere [2] geht das nicht.  Ich hab mich entschieden, dort nur OSM 
anzugeben, da die anderen (PD-)Quellen die Angabe nicht zwingend 
erforderlich machen.  Eleganter fände ich allerdings einen 
Link 'Datenquellen', welcher dann eine Box mit der gesamten Liste 
öffnet.  In wie weit es angemessen oder irreführend ist nur OSM zu 
nennen hängt natürlich im Endeffekt davon ab, welche Bedeutung die 
jeweiligen Datenquellen für das Endprodukt haben.

Grüße,

Christoph


[1] http://www.imagico.de/map/map_de.php
[2] http://blog.imagico.de/weitere-bilder-von-der-antarktis/

-- 
Christoph Hormann
http://www.imagico.de/

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Re: [Talk-de] Copyright/Attributierung innerhalb einer Karte

2013-11-29 Diskussionsfäden Lars Lingner
On 29.11.2013 10:13, marian wrote:
 Hallo!
 
 Beim Gestalten von interaktiven Kartenanwendungen im Web unter
 Verwendung von OSM-Daten hat mich schon mehrmals diese Frage
 beschäftigt:
 
 Unter http://www.openstreetmap.org/copyright/de steht: Der Hinweis
 sollte für eine durchsuchbare elektronische Karte in der Ecke der
 Karte stehen. (Im Original: browsable electronic map…)

Ich finde die FAQ im Wiki erklärt es gut:

http://wiki.osm.org/wiki/DE:Legal_FAQ#3a._Ich_m.C3.B6chte_OpenStreetMap_verwenden._Wie_soll_ich_auf_euch_hinweisen.3F

Meine Persönliche Meinung:
Es gibt bei einer Kartenawendung (Online, APP, Desktop) immer Platz für
About/Impressum. Dort gibt es eine Rubrik mit benutzten Datenquellen und
die geltenden Lizenzen.

Bei einer Onlinekarte packe ich die Attributierung meistens auf die Karte.
Bei einem Ausdruck (bzw. ausdruckbaren Datei) sorge ich dafür das die
Attributierung sichergestellt ist. Das kann von mir aus auch auf der
Rückseite sein.

Lars

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Re: [Talk-de] Copyright/Attributierung innerhalb einer Karte

2013-11-29 Diskussionsfäden Tobias Knerr
Am 29.11.2013 10:13, schrieb marian:
 Wie wichtig ist es, dass die Attributierung tatsächlich innerhalb der Karte 
 auftaucht?

Zunächst einmal ist festzustellen: Diese strenge Platzierungsvorschrift
findet sich auf der Copyright-Seite noch gar nicht so lange. Vor einem
Jahr war davon noch nichts zu lesen:
http://web.archive.org/web/20120930071333/http://www.openstreetmap.org/copyright

Ich halte diese Anforderung für eine unnötige Einschränkung sinnvoller
Gestaltungsmöglichkeiten. Es gibt nun einmal unterschiedliche
Situationen - bei einer mobilen App ist sehr wenig Platz, bei einem
Mashup gibt es u.U. sehr viel mehr als nur eine Quelle. Originellere
Designs als das klassische Kartenrechteck haben überhaupt keine Ecken,
und bei einem 3D-Spiel will man nicht dauerhaft Text in der
Bildschirmecke einblenden. Diese Situationen erfordern eben jeweils
geeignete Lösungen für die Attribution.

Meine Auffassung: OSM soll mindestens genauso prominent wie andere
verwendete Quellen genannt und nicht absichtlich versteckt werden. Den
Rest überlassen wir dem gesunden Menschenverstand des Designers.

Gruß,
Tobias

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Re: [Talk-de] copyright

2009-08-09 Diskussionsfäden SLXViper
Karl Eichwalder schrieb:
 Übrigens sind viele fußgängerzonen nur von mo-sa von 10-19 uhr oder so
 für radverkehr gesperrt...
Eigentlich eher für die restliche Zeit freigegeben, da Radfahrer auf dem
Rad ohne Zusatzschild da drin nix zu  suchen haben ;)

Grüße

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[Talk-de] copyright

2009-08-08 Diskussionsfäden Wolfgang Wienke
Hallo,
darf man Radwege und Knotenpunkte aus dem Radroutenplaner NRW in OSM 
übernehmen?
-- 
Mit freundlichen Gruessen

  Wolfgang Wienke

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Re: [Talk-de] copyright

2009-08-08 Diskussionsfäden André Reichelt
Wolfgang Wienke schrieb:
 Hallo,
 darf man Radwege und Knotenpunkte aus dem Radroutenplaner NRW in OSM 
 übernehmen?

Ich würde jetzt mal ganz spontan NEIN sagen. Gibt es denn in den
Nutzungsbedingungen irgend eine Passage die dich zu dieser Frage bewegt hat?

André

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Re: [Talk-de] copyright

2009-08-08 Diskussionsfäden Sven Geggus
Wolfgang Wienke wo_wie...@gmx.net wrote:

 darf man Radwege und Knotenpunkte aus dem Radroutenplaner NRW in OSM 
 übernehmen?

Im Prinzip wohl eher nicht. Wenn Du den Weg selber gefahren bist
kannst Du Deinen track über die Karte legen und den Radweg als
Relation eintragen. Und da beginnt das ganze halt sehr subtil zu
werden. Du könntest ja einfach behaupten den gefahren zu sein...

Soweit sind wir leider ncoh nicht, dass die Fahrradroutenplaner der
Länder dem Projekt zuarbeiten als selber irgendwas zu machen.

Ich hab das auch die Leute vom ADFC schon gefragt, was denn passiert
wenn ich die Wege die man als Mitglied im monatlichen Kontigent zum
Download frei hat einfach nimmt und als Relation in OSM einträgt.

Die Quelle ist da definitiv nicht mehr erkennbar, denn die Wege sind
ja aus OSM. Höchstens wenn es da beim Weg selber Eastereggs gäbe.

Der ADFC Fahrradweg hier ein paar Meter vor meiner Haustür quer durch
die Fußgängerzone ist vermutlich aber kein solches, obwohl da
manchmal die Polizei steht und Radler abmahnt.

Sven

-- 
Whenever there is a conflict between human rights and property
rights, human rights must prevail. (Abraham Lincoln)

/me is gig...@ircnet, http://sven.gegg.us/ on the Web

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Re: [Talk-de] copyright

2009-08-08 Diskussionsfäden Tobias Wendorff
Am Sa, 8.08.2009, 23:44 schrieb Sven Geggus:
 Und da beginnt das ganze halt sehr subtil zu
 werden. Du könntest ja einfach behaupten den gefahren zu sein...

Im Endeffekt ist das nichts Anderes wie Schwarzfahren, wenn Du genau
weißt, dass kein ZUB im Zug ist.

Gerade bei *dieser* thematischen Karte werden die Verläufe und Punkte eine
wesentliche Investition zugrunde liegen haben. Die Daten müssen ja zB
überprüft worden sein; auch die Entwicklung der Website und die Wartung
und Programmierung der Hard- und Software gehören zu diesen Investitionen.


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Re: [Talk-de] copyright

2009-08-08 Diskussionsfäden Karl Eichwalder
Sven Geggus li...@fuchsschwanzdomain.de writes:

 Der ADFC Fahrradweg hier ein paar Meter vor meiner Haustür quer durch
 die Fußgängerzone ist vermutlich aber kein solches, obwohl da
 manchmal die Polizei steht und Radler abmahnt.

An solchen stellen gelten, wie auch sonst überall, die verkehrszeichen.
Mal ein paar meter zu schieben, um einen kilometerlangen umweg zu
sparen, ist ja nun so tragisch nicht.

Übrigens sind viele fußgängerzonen nur von mo-sa von 10-19 uhr oder so
für radverkehr gesperrt...

-- 
Karl Eichwalder

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[Talk-de] Copyright-Frage zu Werbung

2009-08-03 Diskussionsfäden Andre Hinrichs
Hallo Liste,

bisher habe ich Informationen zu Geschäften in erster Linie von
Visitenkarten oder Kassenbons genommen, was wohl keinem Copyright
unterliegt. Nun gibt es aber in Zeitungen sehr häufig Werbung zu
Unternehmen inkl. der Öffnungszeiten, Adressen, Telefonnummer usw.

Frage ist: Unterliegen solche Daten dem Copyright?
Falls nein, soll man dann 'source:addr=advertisement' usw. angeben?


Gruß
Andre



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Description: Dies ist ein digital signierter Nachrichtenteil
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Re: [Talk-de] Copyright-Frage zu Werbung

2009-08-03 Diskussionsfäden Martin Koppenhoefer
Am 3. August 2009 15:13 schrieb Andre Hinrichs andre.hinri...@gmx.de:
 Hallo Liste,

 bisher habe ich Informationen zu Geschäften in erster Linie von
 Visitenkarten oder Kassenbons genommen, was wohl keinem Copyright
 unterliegt. Nun gibt es aber in Zeitungen sehr häufig Werbung zu
 Unternehmen inkl. der Öffnungszeiten, Adressen, Telefonnummer usw.

 Frage ist: Unterliegen solche Daten dem Copyright?
 Falls nein, soll man dann 'source:addr=advertisement' usw. angeben?

evtl. unterliegen sie dem Copyright, aber wer sollte Dich da
verklagen, wenn Du kostenlos deren Werbung in OSM übernimmst?
Insbesondere wenn Du die Quelle nicht angibst, bist Du m.E. auf der
sicheren Seite.

Gruß Martin

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Re: [Talk-de] Copyright-Frage zu Werbung

2009-08-03 Diskussionsfäden Tobias Wendorff
Am Mo, 3.08.2009, 15:30 schrieb Martin Koppenhoefer:
 Am 3. August 2009 15:13 schrieb Andre Hinrichs

 Insbesondere wenn Du die Quelle nicht angibst, bist Du m.E. auf der
 sicheren Seite.

Sehe ich ähnlich, aber Quellen in OSM sind leider nicht fixed :-(

Das verhindert eine Menge.


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Re: [Talk-de] Copyright-Frage zu Werbung

2009-08-03 Diskussionsfäden Andre Hinrichs
Am Montag, den 03.08.2009, 15:51 +0200 schrieb Tobias Wendorff:
 Am Mo, 3.08.2009, 15:30 schrieb Martin Koppenhoefer:
  Am 3. August 2009 15:13 schrieb Andre Hinrichs
 
  Insbesondere wenn Du die Quelle nicht angibst, bist Du m.E. auf der
  sicheren Seite.
 
 Sehe ich ähnlich, aber Quellen in OSM sind leider nicht fixed :-(
 
 Das verhindert eine Menge.

Kannst Du bitte erläutern, was Du damit meinst?


Gruß
Andre



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Re: [Talk-de] Copyright-Frage zu Werbung

2009-08-03 Diskussionsfäden Martin Koppenhoefer
Am 3. August 2009 15:51 schrieb Tobias Wendorff
tobias.wendo...@uni-dortmund.de:
 Am Mo, 3.08.2009, 15:30 schrieb Martin Koppenhoefer:
 Am 3. August 2009 15:13 schrieb Andre Hinrichs

 Insbesondere wenn Du die Quelle nicht angibst, bist Du m.E. auf der
 sicheren Seite.

 Sehe ich ähnlich, aber Quellen in OSM sind leider nicht fixed :-(

 Das verhindert eine Menge.

das verstehe ich nun überhaupt nicht. Du gibst doch eine Quelle für
einen bestimmten Edit an. Diese Quelle bleibt in der history
gespeichert. Wenn nun jemand das Objekt danach verändert, ist es m.E.
nur richtig, dass es ggf. auch die Quelle ändert, sie bezieht sich ja
auf seinen Edit und nicht auf den der Vorgänger. Über die history kann
man jederzeit alle Quellen, die bisher schon verwendet wurden,
erkennen.
Alles andere würde doch keinen Sinn machen: jemand importiert Daten
von einem Amt, setzt die entsprechende Quelle. Jemand anderes
verschiebt diese Daten: richtigerweise müsste m.E. sogar automatisch
die Quelle gelöscht werden, da sie ja nicht mehr zutrifft.

Gruß Martin

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Re: [Talk-de] Copyright-Frage zu Werbung

2009-08-03 Diskussionsfäden Raimond Spekking
Andre Hinrichs schrieb:
 Hallo Liste,
 
 bisher habe ich Informationen zu Geschäften in erster Linie von
 Visitenkarten oder Kassenbons genommen, was wohl keinem Copyright
 unterliegt. Nun gibt es aber in Zeitungen sehr häufig Werbung zu
 Unternehmen inkl. der Öffnungszeiten, Adressen, Telefonnummer usw.
 
 Frage ist: Unterliegen solche Daten dem Copyright?
 Falls nein, soll man dann 'source:addr=advertisement' usw. angeben?
 


Das ist jeweils ein einzelner Fakt und Fakten an sich unterliegen nicht
dem Urheberrechtsschutz. Daher kannst/solltest du die Quelle auch
angeben [1].

Gerade in Einkaufsstraßen finden sich an den Häusern nur selten
Hausnummern. Die besorge ich mir nach Möglichkeit dann über die
Internetseiten der Geschäfte (überall einkaufen, um einen Kassenbon zu
erhalten, sprengt ein wenig mein OSM-Budget ;-) ) und trage diese dann
am Adressnode als 'source=http://www.foo.de/impressum.htm' oder so ein.


Ciao. Raymond

[1] Eine ganze Sammlung von Fakten, z.B. ein Telefonbuch, kann hingegen
dem Datenbankschutzrecht unterliegen. Die Entnahme einer bedeutenden
Menge an Fakten wäre dann eine Urheberrechtsverletzung.



signature.asc
Description: OpenPGP digital signature
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Re: [Talk-de] Copyright-Frage zu Werbung

2009-08-03 Diskussionsfäden Tobias Wendorff
Am Mo, 3.08.2009, 16:36 schrieb Martin Koppenhoefer:

 das verstehe ich nun überhaupt nicht. Du gibst doch eine

Ich meine Daten bei denen steht:

Bei Quellennennung für jeden Zweck verwendbar.

Betreffen würde dies z.B. freie Daten nach § 5 Abs. 2 UrhG. Das sind Daten
die man  nur frei verwenden darf, wenn man die Quelle angibt.

Hier ist das Problem: Auch wenn ich sie minimal verändere, wird dieser
Anspruch nicht aufgehoben (keine Verblassung).

Das nächste Problem ist, das die Quelle nicht im (c) der Karte auftaucht.
Wir haben uns ja geeinigt, die OSM-User zusamnenzufassen - das ist aber
mit der obigen Formel inkompatibel.

Und dann halt noch das Problem mit Vandalismus ... die Daten stehen zwar
noch in der History, wenn aber ein OSM-Export (kein Planet-Dump)
rausgegeben wird, fehlt die History und somit der Eintrag.


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Re: [Talk-de] Copyright-Frage zu Werbung

2009-08-03 Diskussionsfäden Tobias Wendorff
Am Mo, 3.08.2009, 16:35 schrieb Andre Hinrichs:
 Am Montag, den 03.08.2009, 15:51 +0200 schrieb Tobias Wendorff:
 Am Mo, 3.08.2009, 15:30 schrieb Martin Koppenhoefer:
  Am 3. August 2009 15:13 schrieb Andre Hinrichs

  Insbesondere wenn Du die Quelle nicht angibst, bist Du m.E. auf der
  sicheren Seite.

 Sehe ich ähnlich, aber Quellen in OSM sind leider nicht fixed :-(

 Das verhindert eine Menge.

 Kannst Du bitte erläutern, was Du damit meinst?

Ich meine Daten bei denen steht:

Bei Quellennennung für jeden Zweck verwendbar.

Betreffen würde dies z.B. freie Daten nach § 5 Abs. 2 UrhG. Das sind Daten
die man  nur frei verwenden darf, wenn man die Quelle angibt.

Hier ist das Problem: Auch wenn ich sie minimal verändere, wird dieser
Anspruch nicht aufgehoben (keine Verblassung).

Das nächste Problem ist, das die Quelle nicht im (c) der Karte auftaucht.
Wir haben uns ja geeinigt, die OSM-User zusamnenzufassen - das ist aber
mit der obigen Formel inkompatibel.

Und dann halt noch das Problem mit Vandalismus ... die Daten stehen zwar
noch in der History, wenn aber ein OSM-Export (kein Planet-Dump)
rausgegeben wird, fehlt die History und somit der Eintrag.


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Re: [Talk-de] Copyright-Frage zu Werbung

2009-08-03 Diskussionsfäden Martin Koppenhoefer
Am 3. August 2009 17:09 schrieb Tobias Wendorff
tobias.wendo...@uni-dortmund.de:
 Und dann halt noch das Problem mit Vandalismus ... die Daten stehen zwar
 noch in der History, wenn aber ein OSM-Export (kein Planet-Dump)
 rausgegeben wird, fehlt die History und somit der Eintrag.

das dürfte dann aber doch sowieso nicht vereinbar mit unserer jetzigen
Lizenz sein, oder?

Gruß Martin

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Re: [Talk-de] Copyright-Frage zu Werbung

2009-08-03 Diskussionsfäden Tobias Wendorff
Genau das wurmt mich ja... wie ist das bei/mit der neuen Lizenz?


Am Mo, 3.08.2009, 17:12 schrieb Martin Koppenhoefer:
 Am 3. August 2009 17:09 schrieb Tobias Wendorff
 tobias.wendo...@uni-dortmund.de:
 Und dann halt noch das Problem mit Vandalismus ... die Daten stehen zwar
 noch in der History, wenn aber ein OSM-Export (kein Planet-Dump)
 rausgegeben wird, fehlt die History und somit der Eintrag.

 das dürfte dann aber doch sowieso nicht vereinbar mit unserer jetzigen
 Lizenz sein, oder?

 Gruß Martin

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Re: [Talk-de] Copyright von alten Landkarten

2009-07-14 Diskussionsfäden Martin Koppenhoefer
Am 10. Juli 2009 13:10 schrieb Tobias Wendorff
tobias.wendo...@uni-dortmund.de:
 Am Fr, 10.07.2009, 13:07 schrieb Jens Frank:

 Das Outing muss innerhalb der 70 Jahre stattfinden. Was in 10 Jahren
 passiert, ist egal!


 Nett! Dann auf in die Stadt- und Landesarchive :-)

das ist Dir neu? Das ist doch ein alter Hut, steht im Wiki und sonst
wo zigfach, ausserdem haben wir hier schon ewig und 3 Beiträge lang
drüber geschrieben? Der Haken an der Sache ist halt, dass sich an der
einen oder anderen Stelle in den letzten 70 Jahren ein paar
Kleinigkeiten geändert haben. Ab 2015 werden wir wenigstens den
Nachkriegszustand haben. Klar kann man trotzdem einiges aus den Karten
und Plänen holen, z.B. auch historische Stätten (Ausgrabungen), die
damals schon ausgegraben waren, in einer Detailgenauigkeit und
Auflösung, wie wir sie sonst fast nirgends haben.

Gruß Martin

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Re: [Talk-de] Copyright von alten Landkarten

2009-07-10 Diskussionsfäden Karl Eichwalder
Martin Koppenhoefer dieterdre...@gmail.com writes:

 Genauso spricht
 nichts dagegen, höhenangaben für berge in lexika zu verifizieren etc.

 naja, ausser, dass evtl. ein anderes Höhenbezugssystem verwendet
 wurde. Geringe Abweichungen ergeben sich evtl. auch durch Erosion und
 andere Vorgänge (Abschmelzen der Gletscher, Muren, Lawinenabgänge,
 etc.).

Ja, aber darum ging es hier ja nicht ;)

-- 
Karl Eichwalder

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Re: [Talk-de] Copyright von alten Landkarten

2009-07-10 Diskussionsfäden Karl Eichwalder
Tobias Wendorff tobias.wendo...@uni-dortmund.de writes:

 Überhaupt ist es wohl so, dass der urheber anonymer werke innerhalb der
 70 jahre bekannt werden muss.  Ansonsten sind die schutzrechte
 abgelaufen.

 Nur, weil kein Name auf der Karte steht, ist der Urheber nicht anonym.

Na, jetzt versuch bitte nicht, dich an den eigenen haaren aus dem sumpf
zu ziehen.  Wenn an der üblichen stelle der urheber nicht vermerkt ist
(titelblatt, urheberrolle, bekanntgabe innerhalb von 70 jahren), dann
ist's ein anonym erschienenes werk.

 Kartographen machen in der Regel kleine Zeichen in die Karte, an denen
 man sie identifizieren kann - z.B. einen klleeinnen Haken an einen
 Baum etc.

Für pseudonyme werke gilt in dieser hinsicht im wesentlichen das gleiche
wie für anonyme (lt. wikipedia).  Wenn der urheber sich nicht selbst
bekannt gibt oder von den rechtenachfolgern (erben) innerhalb von 70
jahren bekannt gegeben wird, sind die schutzrechte abgelaufen.

Ob ein (verstecktes) häkchen als pseudonym gilt, weiß ich natürlich
nicht.  Ich denke, auch ein pseudonym muss ohne größere detektivarbeiten
offensichtlich sein, um als solches zu gelten.

-- 
Karl Eichwalder

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Re: [Talk-de] Copyright von alten Landkarten

2009-07-10 Diskussionsfäden Karl Eichwalder
Tobias Wendorff tobias.wendo...@uni-dortmund.de writes:

 Martin schrieb:
 http://www.mail-archive.com/legal-t...@openstreetmap.org/msg01502.html

 Das ist vermutlich Ähnlich zu den GeoGreif-Karten. Die sind auch
 out-of-copyright, aber durch den Scan neu durch den Datenbankschutz
 geschützt.

Einzelheiten kann man unbedenklich aus datenbanken entnehmen.

Und zu info: eine datenbank ist keine 70 jahre geschützt.

-- 
Karl Eichwalder

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Re: [Talk-de] Copyright von alten Landkarten

2009-07-10 Diskussionsfäden Tobias Wendorff
Am Fr, 10.07.2009, 08:22 schrieb Karl Eichwalder:

 Einzelheiten kann man unbedenklich aus datenbanken entnehmen.

Darüber habe ich schon mehrmals berichtet, aber wir hsben uns doch
entschlossen, in Talk-DE nicht mehr darüber zu schreiben :-)

 Und zu info: eine datenbank ist keine 70 jahre geschützt.

15 Jahre, dann kannst Du sie direkt neu erstellen und es fängt von vorne an.


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Re: [Talk-de] Copyright von alten Landkarten

2009-07-10 Diskussionsfäden Jens Frank
Am 10. Juli 2009 12:42 schrieb Tobias Wendorff
tobias.wendo...@uni-dortmund.de:
 Am Fr, 10.07.2009, 08:18 schrieb Karl Eichwalder:

 Na, jetzt versuch bitte nicht, dich an den eigenen haaren aus dem sumpf
 zu ziehen.  Wenn an der üblichen stelle der urheber nicht vermerkt ist
 (titelblatt, urheberrolle, bekanntgabe innerhalb von 70 jahren), dann
 ist's ein anonym erschienenes werk.

 Das ist Unfug.

 Demnach wäre keine ADAC-Karte, kein Falk-Stadtplan etc. geschützt ... es
 steht ja nur der Herausgeber und nicht die Urheber drauf!

Nein. Anonyme Werke sind geschützt für 70 Jahre nach der Veröffentlichung.
Nicht-Anonyme Werke sind geschützt für 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers.

Grüße,

jens

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Re: [Talk-de] Copyright von alten Landkarten

2009-07-10 Diskussionsfäden Tobias Wendorff
Am Fr, 10.07.2009, 12:47 schrieb Ulf Möller:
 Natürlich sind die geschützt, aber eben nur 70 Jahre ab Veröffentlichung.

Ich glaube, Du willst das Problem nicht sehen.

Wenn in 10 Jahren ein  Nachkomme oder ein Katasterbeamte das Werk bzw. den
Urheber  outed, ist er nicht mehr anonym und der Todeszeitpunkt gilt.


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Re: [Talk-de] Copyright von alten Landkarten

2009-07-10 Diskussionsfäden Tobias Wendorff
Am Fr, 10.07.2009, 12:50 schrieb Mark Obrembalski:

 Doch, natürlich. Auch anonyme und pseudonyme Werke sind
 urheberrechtlich geschützt. Nur läuft die Schutzfrist eben nicht ab
 dem Tod des Urhebers, sondern schon ab Veröffentlichung.

Und wenn der Plan erst 30 Jahre nach 1930 veröffentlicht wurde?

Mein Problem:
Wenn in 10 Jahren ein  Nachkomme oder ein Katasterbeamte das Werk bzw. den
Urheber  outed, ist er nicht mehr anonym und der Todeszeitpunkt gilt.


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Re: [Talk-de] Copyright von alten Landkarten

2009-07-10 Diskussionsfäden Tobias Wendorff
Am Fr, 10.07.2009, 12:48 schrieb Karl Eichwalder:

 Und die alte, die man vielleicht auf CD oder sonstwo hat, ist frei.
 Eine solche alte datenbank ist für uns durchaus brauchbar.


So lange gibt es die Umsetzung, glaube ich, noch nicht :-)


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Re: [Talk-de] Copyright von alten Landkarten

2009-07-10 Diskussionsfäden Bernd Wurst
Hallo.

Am Freitag, 10. Juli 2009 schrieb Tobias Wendorff:
 Wenn in 10 Jahren ein  Nachkomme oder ein Katasterbeamte das Werk bzw. den
 Urheber  outed, ist er nicht mehr anonym und der Todeszeitpunkt gilt.

Wenn eine Schutzfrist einmal abgelaufen ist, ist sie abgelaufen. Er muss 
innerhalb von den 70 Jahren bekannt werden. Alles andere ist doch Mumpitz, 
könnte ja jeder kommen und plötzlich jemanden outen, der 1820 etwas gemacht 
hat und auf wundersame Weise danach noch 150 Jahre gelebt hat.

Gruß, Bernd

-- 
Warum haben wir gelernt wie Vögel zu fliegen und wie Fische zu schwimmen,
wenn wir gleichzeitig verlernt habenwie Menschen zu leben?
  -  Martin Luther King


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Re: [Talk-de] Copyright von alten Landkarten

2009-07-10 Diskussionsfäden Mark Obrembalski
Tobias Wendorff wrote:

 zu ziehen.  Wenn an der üblichen stelle der urheber nicht vermerkt
 ist (titelblatt, urheberrolle, bekanntgabe innerhalb von 70
 jahren), dann ist's ein anonym erschienenes werk.
 
 Das ist Unfug.
 
 Demnach wäre keine ADAC-Karte, kein Falk-Stadtplan etc. geschützt 

Doch, natürlich. Auch anonyme und pseudonyme Werke sind 
urheberrechtlich geschützt. Nur läuft die Schutzfrist eben nicht ab 
dem Tod des Urhebers, sondern schon ab Veröffentlichung.

Gruß,
Mark




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Re: [Talk-de] Copyright von alten Landkarten

2009-07-10 Diskussionsfäden Ulf Möller
Tobias Wendorff schrieb:

 Das ist Unfug.

Soso. :)

 Demnach wäre keine ADAC-Karte, kein Falk-Stadtplan etc. geschützt ... es
 steht ja nur der Herausgeber und nicht die Urheber drauf!

Natürlich sind die geschützt, aber eben nur 70 Jahre ab Veröffentlichung.

http://de.wikipedia.org/wiki/Anonymes_Werk


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Re: [Talk-de] Copyright von alten Landkarten

2009-07-10 Diskussionsfäden Karl Eichwalder
Tobias Wendorff tobias.wendo...@uni-dortmund.de writes:

 Und zu info: eine datenbank ist keine 70 jahre geschützt.

 15 Jahre, dann kannst Du sie direkt neu erstellen und es fängt von vorne an.

Und die alte, die man vielleicht auf CD oder sonstwo hat, ist frei.
Eine solche alte datenbank ist für uns durchaus brauchbar.

-- 
Karl Eichwalder

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Re: [Talk-de] Copyright von alten Landkarten

2009-07-10 Diskussionsfäden Jens Frank
Am 10. Juli 2009 12:57 schrieb Tobias Wendorff
tobias.wendo...@uni-dortmund.de:
 Am Fr, 10.07.2009, 12:47 schrieb Ulf Möller:
 Natürlich sind die geschützt, aber eben nur 70 Jahre ab Veröffentlichung.

 Ich glaube, Du willst das Problem nicht sehen.

 Wenn in 10 Jahren ein  Nachkomme oder ein Katasterbeamte das Werk bzw. den
 Urheber  outed, ist er nicht mehr anonym und der Todeszeitpunkt gilt.

Das Outing muss innerhalb der 70 Jahre stattfinden. Was in 10 Jahren
passiert, ist egal!

Grüße,

jens

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Re: [Talk-de] Copyright von alten Landkarten

2009-07-10 Diskussionsfäden Tobias Wendorff
Am Fr, 10.07.2009, 08:18 schrieb Karl Eichwalder:

 Na, jetzt versuch bitte nicht, dich an den eigenen haaren aus dem sumpf
 zu ziehen.  Wenn an der üblichen stelle der urheber nicht vermerkt ist
 (titelblatt, urheberrolle, bekanntgabe innerhalb von 70 jahren), dann
 ist's ein anonym erschienenes werk.

Das ist Unfug.

Demnach wäre keine ADAC-Karte, kein Falk-Stadtplan etc. geschützt ... es
steht ja nur der Herausgeber und nicht die Urheber drauf!


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Re: [Talk-de] Copyright von alten Landkarten

2009-07-10 Diskussionsfäden Tobias Wendorff
Am Fr, 10.07.2009, 13:07 schrieb Jens Frank:

 Das Outing muss innerhalb der 70 Jahre stattfinden. Was in 10 Jahren
 passiert, ist egal!


Nett! Dann auf in die Stadt- und Landesarchive :-)



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Re: [Talk-de] Copyright von alten Landkarten

2009-07-10 Diskussionsfäden Mark Obrembalski
Jens Frank wrote:

 Wenn in 10 Jahren ein  Nachkomme oder ein Katasterbeamte das Werk
 bzw. den Urheber  outed, ist er nicht mehr anonym und der
 Todeszeitpunkt gilt.
 
 Das Outing muss innerhalb der 70 Jahre stattfinden. Was in 10 Jahren
 passiert, ist egal!

Yepp. Und was der Katasterbeamte macht, ist auch vorher egal. Zu einer 
urheberrechtlich wirksamen Offenbarung des Namens ist nur der Urheber 
selbst in der Lage, nach seinem Tod dessen Rechtsnachfolger (vulgo 
Erbe). Das alles steht übrigens in § 66 UrhG.

Offenbar ist es aber tatsächlich so, dass der Urheber dazu nicht das 
Register anonymer und pseudonymer Werke benutzen muss. Was genau als 
Offenbarung zählt, müsste ich jetzt in den Kommentaren nachschauen.

Gruß,
Mark




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Re: [Talk-de] Copyright von alten Landkarten

2009-07-10 Diskussionsfäden Tobias Wendorff
Mark Obrembalski schrieb:
 Dann läuft die Frist halt erst ab dann. Zumindest bei gewöhnlichen 
 Landkarten, Stadtplänen etc. kann man diese Möglichkeit aber wohl 
 vernachlässigen. Die bringt man heraus, wenn sie neu sind. Verkauft sich 
 besser.

Die Veröffentlichung bei Katasterwerken ist also, wenn der Kartograph
die Karte an seinen Chef liefert?

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Re: [Talk-de] Copyright von alten Landkarten

2009-07-10 Diskussionsfäden Mark Obrembalski
Tobias Wendorff wrote:

 Mark Obrembalski schrieb:
 Dann läuft die Frist halt erst ab dann. Zumindest bei gewöhnlichen
 Landkarten, Stadtplänen etc. kann man diese Möglichkeit aber wohl
 vernachlässigen. Die bringt man heraus, wenn sie neu sind. Verkauft 
sich
 besser.
 
 Die Veröffentlichung bei Katasterwerken ist also, wenn der
 Kartograph die Karte an seinen Chef liefert?

Hä? Nö. Wieso?

Gruß,
Mark




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Re: [Talk-de] Copyright von alten Landkarten

2009-07-10 Diskussionsfäden Tobias Wendorff
Mark Obrembalski schrieb:
 Die Veröffentlichung bei Katasterwerken ist also, wenn der
 Kartograph die Karte an seinen Chef liefert?
 
 Hä? Nö. Wieso?

Wann ist es eine Veröffentlichung? Erst, wenn es das Gebäude
verlässt? Wer sagt Dir denn, dass die angesprochenende Karte
nicht erst vor 3 Jahren veröffentlicht wurde?

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Re: [Talk-de] Copyright von alten Landkarten

2009-07-10 Diskussionsfäden Mark Obrembalski
Tobias Wendorff wrote:

 Wann ist es eine Veröffentlichung? Erst, wenn es das Gebäude
 verlässt? Wer sagt Dir denn, dass die angesprochenende Karte
 nicht erst vor 3 Jahren veröffentlicht wurde?

Der Urprungsposter sprach einfach von alten Landkarten. Ich bin daher 
einfach mal davon ausgegangen, dass es sich um gewöhnliche Landkarten 
handelt und nicht um irgendwelchen Spezialkrams, der ursprünglich nur 
für den internen Gebrauch bestimmt war.

Eine Veröffentlichung vor 3 Jahren wäre übrigens wieder unschädlich - 
bei unveröffentlichten anonymen Werken endet die Schutzfrist 70 Jahre 
nach Entstehung.

Gruß,
Mark




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[Talk-de] Copyright von alten Landkarten

2009-07-09 Diskussionsfäden Ropino
Hallo,

ich habe schon eine ganze Weile im Netz gesucht, bin mir aber letztlich 
nicht sicher.

Wie steht es um die Nutzbarkeit von alten (staatlichen/amtlichen) 
Landkarten. Eine konkrete Person ist bei diesen Karten im Regelfall 
nicht vorhanden, somit greift 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers nicht 
wirklich.

Ich habe z.B. Papierkarten vom Reichsamt für Landesaufnahme 
Ausgabedatum jeweils so um 1930, kleiner Teil noch älter.
Ein Teil der Karten sind deutsche Karten vom damaligen Ostpreußen (im 
heutigen Polen). Gilt dort wieder ein anderes Urheberrecht?

Wie steht es um polnische Karten aus dem Jahr 1932? (Wojskowy Instytut 
Geograficczny)
Welche Regeln sind in Polen zu beachten?

---
Mir ist klar, daß die Karten die heutige Realtität nur bedingt 
wiedergeben. Ich denke jedoch darüber nach Flüsse/Seen abzuzeichnen.
Insbesondere in Polen gibt es noch sehr viele weiße Flecken. Dort würde 
ich auch die alten Hauptstraßen vorläufig als road eintragen. 
Erfahrungsgemäß sind diese fast immer noch vorhanden.

Solange die Rechtslage unklar ist, lasse ich aber die Finger davon.

Ropino


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Re: [Talk-de] Copyright von alten Landkarten

2009-07-09 Diskussionsfäden Bernd Wurst
Hallo.

Am Donnerstag, 9. Juli 2009 schrieb Ropino:
 ich habe schon eine ganze Weile im Netz gesucht, bin mir aber letztlich
 nicht sicher.
 Wie steht es um die Nutzbarkeit von alten (staatlichen/amtlichen)
 Landkarten. Eine konkrete Person ist bei diesen Karten im Regelfall
 nicht vorhanden, somit greift 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers nicht
 wirklich.

http://de.wikipedia.org/wiki/Gemeinfreiheit#Deutschland

| Eine Ausnahme bilden anonyme und pseudonyme Werke, für die das Todesjahr des
| Autors nicht bekannt ist. Bei ihnen ist das Erscheinungsdatum, bei
| Nichtveröffentlichung das Entstehungsdatum maßgeblich.  
|
| Für Leistungsschutzrechte gelten kürzere Schutzfristen. [...]

D.h. mehr als 70 Jahre nach Tod des Urhebers bzw. im Zweifel nach 
Veröffentlichung des Werkes würde ich keine Probleme zu erwarten.


 Mir ist klar, daß die Karten die heutige Realtität nur bedingt
 wiedergeben. Ich denke jedoch darüber nach Flüsse/Seen abzuzeichnen.
 Insbesondere in Polen gibt es noch sehr viele weiße Flecken. Dort würde
 ich auch die alten Hauptstraßen vorläufig als road eintragen.
 Erfahrungsgemäß sind diese fast immer noch vorhanden.
 Solange die Rechtslage unklar ist, lasse ich aber die Finger davon.

Ich würde die Rechtslage dabei auf deiner Seite sehen. Da es sich eher um eine 
gewerbliche Leistung als um eine individuelle schöpferische Arbeit handelt, 
würde IMHO eher die 50-Jahres-Frist gelten. Aber da selbst die 70 Jahre nach 
Veröffentlichung schon lange um sind und mit gewisser Wahrscheinlichkeit 
sogar die 70 Jahre nach Tod des Autors, würde ich mir da keine Sorgen machen.
Aber IANAL.

Interessant wird es, wie du die Karten so scannen und orthorektifizieren 
kannst, dass du keine wesentlichen Verzerrungen bekommst. Das würde mich 
nämlich auch interessieren, habe auch noch ein paar alte Karten von vor 1930 
hier und mich bisher aus technischer Seite nicht getraut, das als Basis zu 
nehmen..

Gruß, Bernd

-- 
Eine Unterschrift enthüllt immer den Charakter eines Menschen.
Und manchmal sogar seinen Namen...


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Re: [Talk-de] Copyright von alten Landkarten

2009-07-09 Diskussionsfäden Martin Koppenhoefer
Am 9. Juli 2009 08:00 schrieb Ropino rop...@online.de:
 Mir ist klar, daß die Karten die heutige Realtität nur bedingt
 wiedergeben. Ich denke jedoch darüber nach Flüsse/Seen abzuzeichnen.
 Insbesondere in Polen gibt es noch sehr viele weiße Flecken. Dort würde
 ich auch die alten Hauptstraßen vorläufig als road eintragen.
 Erfahrungsgemäß sind diese fast immer noch vorhanden.

wobei selbst Seen und Flüsse sich ändern, vor allem in der Form / im
genauen Verlauf, da der ja nicht selten vom Menschen beeinflusst wird.
Besser als gar nichts sind die sicher, aber ich würde jeweils einen
sprechenden Source-tag ranhängen (z.B. Name und Stand der Karte, wo
die Daten herkommen), so dass man bei Widersprüchen zur Realität die
Ursachen schnell erkennen kann.

Gruß Martin

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Re: [Talk-de] Copyright von alten Landkarten

2009-07-09 Diskussionsfäden Tobias Wendorff
Am Do, 9.07.2009, 08:00 schrieb Ropino:
 Wie steht es um die Nutzbarkeit von alten (staatlichen/amtlichen)
 Landkarten. Eine konkrete Person ist bei diesen Karten im Regelfall
 nicht vorhanden, somit greift 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers nicht
 wirklich.

Das ist - für Deutschland - AFAIK nicht korrekt.

Der Kartograph ist und bleibt Urheber der Karte, bei mehreren Urhebern
läuft das bis zum Tod des letzten bestehen - ab dann 70 Jahre.

Wenn also der Herr mit 30 Jahren die Katte gezeichnet wurde, was nicht
unüblich ist, und der Zeichner bis 1970 gelebt hat, dann läuft der Schutz
noch rund 30 Jahre.

Wenn der Urheber uekannt ist - was bei einem bürokratischen Werk
eigentlich nie der Fall ist - gilt 70 Jahre nach Veröffentlichung; das
muss genau geprüft werden.

Das gilt für Deutschland, das poln. UrhG kann anders aussehen.

Auch musst du mal gucken, was deren Katastergesetze sagen.

Im Zweifel: Finger weg :-)

Grüße
Tobias


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Re: [Talk-de] Copyright von alten Landkarten

2009-07-09 Diskussionsfäden Tobias Wendorff
Martin Koppenhoefer schrieb:
 wobei selbst Seen und Flüsse sich ändern, vor allem in der Form / im
 genauen Verlauf, da der ja nicht selten vom Menschen beeinflusst wird.

Tja, die große OSM-Frage wieder: Qualität oder Quantität? Wollen wir
den See erstmal drinhaben und - wie von Dir beschrieben - mit Hinweis
auf die Herkunft verzeichnen oder wollen wir darauf verzichten, bis
ein Mapper das Objekt irgendwann erhebt?

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Re: [Talk-de] Copyright von alten Landkarten

2009-07-09 Diskussionsfäden Tobias Wendorff
Bernd Wurst schrieb:
 Interessant wird es, wie du die Karten so scannen und orthorektifizieren 
 kannst, dass du keine wesentlichen Verzerrungen bekommst. Das würde mich 
 nämlich auch interessieren, habe auch noch ein paar alte Karten von vor 1930 
 hier und mich bisher aus technischer Seite nicht getraut, das als Basis zu 
 nehmen..

Wieso nicht? Die Software dazu gibt es kostenlos im Netz. Der Scanner
wird eh soviel Verzerrung reinhauen, dass Du eine Menge Punkte auf
dem Gitternetz eingeben musst. Ist also mehr eine Fleißarbeit.

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Re: [Talk-de] Copyright von alten Landkarten

2009-07-09 Diskussionsfäden Karl Eichwalder
Tobias Wendorff tobias.wendo...@uni-dortmund.de writes:

 Wenn der Urheber uekannt ist - was bei einem bürokratischen Werk
 eigentlich nie der Fall ist - gilt 70 Jahre nach Veröffentlichung; das
 muss genau geprüft werden.

Archive sind nicht vollständig.

Überhaupt ist es wohl so, dass der urheber anonymer werke innerhalb der
70 jahre bekannt werden muss.  Ansonsten sind die schutzrechte
abgelaufen.

Bei so alten karten würde ich mir echt keinen kopf machen, wenn man die
als eine quelle für bestimmte dinge heranziehen will.  Genauso spricht
nichts dagegen, höhenangaben für berge in lexika zu verifizieren etc.

-- 
Karl Eichwalder

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Re: [Talk-de] Copyright von alten Landkarten

2009-07-09 Diskussionsfäden Martin Koppenhoefer
Am 9. Juli 2009 18:24 schrieb Karl Eichwalder k...@gnu.franken.de:
 Tobias Wendorff tobias.wendo...@uni-dortmund.de writes:
 Wenn der Urheber unbekannt ist - was bei einem bürokratischen Werk
 eigentlich nie der Fall ist - gilt 70 Jahre nach Veröffentlichung; das
 muss genau geprüft werden.

 Überhaupt ist es wohl so, dass der urheber anonymer werke innerhalb der
 70 jahre bekannt werden muss.  Ansonsten sind die schutzrechte
 abgelaufen.

 Bei so alten karten würde ich mir echt keinen kopf machen, wenn man die
 als eine quelle für bestimmte dinge heranziehen will.

+1

 Genauso spricht
 nichts dagegen, höhenangaben für berge in lexika zu verifizieren etc.

naja, ausser, dass evtl. ein anderes Höhenbezugssystem verwendet
wurde. Geringe Abweichungen ergeben sich evtl. auch durch Erosion und
andere Vorgänge (Abschmelzen der Gletscher, Muren, Lawinenabgänge,
etc.).

Gruß Martin

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Re: [Talk-de] Copyright von alten Landkarten

2009-07-09 Diskussionsfäden Tobias Wendorff
Karl Eichwalder schrieb:
 Tobias Wendorff tobias.wendo...@uni-dortmund.de writes:
 
 Wenn der Urheber uekannt ist - was bei einem bürokratischen Werk
 eigentlich nie der Fall ist - gilt 70 Jahre nach Veröffentlichung; das
 muss genau geprüft werden.
 
 Archive sind nicht vollständig.

Das stimmt. Aber ich bin wirklich verwundert, wie genau viele Dinge
selbst schon zu Kaiserzeiten gemacht wurden ...

 Überhaupt ist es wohl so, dass der urheber anonymer werke innerhalb der
 70 jahre bekannt werden muss.  Ansonsten sind die schutzrechte
 abgelaufen.

Nur, weil kein Name auf der Karte steht, ist der Urheber nicht anonym.
Kartographen machen in der Regel kleine Zeichen in die Karte, an denen
man sie identifizieren kann - z.B. einen klleeinnen Haken an einen
Baum etc.

 Bei so alten karten würde ich mir echt keinen kopf machen, wenn man die
 als eine quelle für bestimmte dinge heranziehen will.  Genauso spricht
 nichts dagegen, höhenangaben für berge in lexika zu verifizieren etc.

Klar: Höchstwahrscheinlich kräht niemand mehr danach, aber er hat
gefragt, wie wir das sehen.

Höhenangabe aus Lexikon = Karte: ein komplett neues Werk entstehte
Karte = Karte: kein neues Werk


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Re: [Talk-de] Copyright von alten Landkarten

2009-07-09 Diskussionsfäden Martin
Hallo

Wir haben etwas ähnliches hier auch gerade diskutiert:

http://www.mail-archive.com/legal-t...@openstreetmap.org/msg01502.html

Gruss

Martin

Ropino wrote:
 Hallo,
 
 ich habe schon eine ganze Weile im Netz gesucht, bin mir aber letztlich 
 nicht sicher.
 
 Wie steht es um die Nutzbarkeit von alten (staatlichen/amtlichen) 
 Landkarten. Eine konkrete Person ist bei diesen Karten im Regelfall 
 nicht vorhanden, somit greift 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers nicht 
 wirklich.
 
 Ich habe z.B. Papierkarten vom Reichsamt für Landesaufnahme 
 Ausgabedatum jeweils so um 1930, kleiner Teil noch älter.
 Ein Teil der Karten sind deutsche Karten vom damaligen Ostpreußen (im 
 heutigen Polen). Gilt dort wieder ein anderes Urheberrecht?
 
 Wie steht es um polnische Karten aus dem Jahr 1932? (Wojskowy Instytut 
 Geograficczny)
 Welche Regeln sind in Polen zu beachten?
 
 ---
 Mir ist klar, daß die Karten die heutige Realtität nur bedingt 
 wiedergeben. Ich denke jedoch darüber nach Flüsse/Seen abzuzeichnen.
 Insbesondere in Polen gibt es noch sehr viele weiße Flecken. Dort würde 
 ich auch die alten Hauptstraßen vorläufig als road eintragen. 
 Erfahrungsgemäß sind diese fast immer noch vorhanden.
 
 Solange die Rechtslage unklar ist, lasse ich aber die Finger davon.
 
 Ropino


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Re: [Talk-de] Copyright von alten Landkarten

2009-07-09 Diskussionsfäden Tobias Wendorff
Martin schrieb:
 http://www.mail-archive.com/legal-t...@openstreetmap.org/msg01502.html

Das ist vermutlich Ähnlich zu den GeoGreif-Karten. Die sind auch
out-of-copyright, aber durch den Scan neu durch den Datenbankschutz
geschützt.

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Re: [Talk-de] Copyright von alten Landkarten

2009-07-09 Diskussionsfäden Martin Koppenhoefer
Am 9. Juli 2009 18:40 schrieb Tobias Wendorff tobias.wendo...@uni-dortmund.de:
 Archive sind nicht vollständig.

 Das stimmt. Aber ich bin wirklich verwundert, wie genau viele Dinge
 selbst schon zu Kaiserzeiten gemacht wurden ...

ja, wenn Du Dir alte Messtischblätter (so ca. seit Beginn des 19. Jh,
also auch noch vor Kaisers (Wilhelm II) Zeiten ansiehst, fällt auf,
wieviel Zeit man damals hatte (bzw. investiert hat). Und wenn Du
römische Aquädukte mit neuzeitlichen Wasserleitungen vergleichst (Rom
wird z.B. immer noch von lediglich 3 übriggebliebenen antiken
Aquädukten komplett mit Wasser versorgt), kommt man ins Grübeln, ob
nicht doch was schief läuft heutzutage - einfach keine Qualität mehr
;-)

Gruß Martin

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Re: [Talk-de] Copyright von alten Landkarten

2009-07-09 Diskussionsfäden Mark Obrembalski
Karl Eichwalder wrote:

 Überhaupt ist es wohl so, dass der urheber anonymer werke innerhalb
 der 70 jahre bekannt werden muss.  Ansonsten sind die schutzrechte
 abgelaufen.

Ja. Wobei ich mir nicht mal sicher bin, dass bekannt werden reicht. 
Dafür gibt es an sich das Register anonymer und pseudonymer Werke, in 
das der Urheber oder seine Rechtsnachfolger den Namen eintragen 
können. Inwieweit da eine anderweitige Veröffentlichung reicht, müsste 
ich mal recherchieren.
 
 Genauso spricht nichts dagegen, höhenangaben für berge in lexika zu
 verifizieren

Das sowieso.

Gruß,
Mark




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Re: [Talk-de] Copyright...

2008-01-28 Diskussionsfäden Frederik Ramm
Hallo,

 wenn ich eine mit map of erstellte Grafik aus OSM-Daten auf meiner 
 Internetseite veröffentlichen will, was muss dann als Quelle drunter 
 stehen damit das ganze OK ist? (c) openstreetmap.org?

Die meisten tendieren zu sowas wie

(c) OpenStreetMap contributors, CC-BY-SA 2.0 license.

Mit entsprechenden Links unter OpenStreetMap und CC-BY-SA.

Bye
Frederik

-- 
Frederik Ramm  ##  eMail [EMAIL PROTECTED]  ##  N49°00.09' E008°23.33'


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[Talk-de] Copyright...

2008-01-28 Diskussionsfäden Lars Tretau
Hallo Liste,

wenn ich eine mit map of erstellte Grafik aus OSM-Daten auf meiner 
Internetseite veröffentlichen will, was muss dann als Quelle drunter 
stehen damit das ganze OK ist? (c) openstreetmap.org?

Lars

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[Talk-de] Copyright

2007-09-21 Diskussionsfäden PartySound
Hallo zusammen,

 

da ich jetzt die ersten Daten erfolgreich gesammelt habe, sie in JOSM
bearbeitet und gerastert habe, ist mir aufgefallen, dass neben den Straßen
ein Copyright zu Openstreetmap steht. Bei den Online-Karten scheint immer
der Autor neben zu stehen. Wo kann ich das einstellen? In JOSM habe ich
keine Möglichkeit gefunden (übersehen?). Oder wird die vom Server beim
Upload zugewiesen?

 

Grüße

Andreas 

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Re: [Talk-de] Copyright

2007-09-21 Diskussionsfäden Stephan Schildberg
Hallo Andreas,

wenn Du Dich auf der Website eingeloggt hast (das geht, weil Du sonst 
gar nicht von JOSM Daten hochladen könntest), dann solltest Du den Link 
Edit your settings finden unter dem Du Deinen Nick veröffentlichen 
kannst. Gleichzeitig wirst Du in JOSM diesen Nick an von Dir schon 
editierten Merkmalen wiederfinden.

Ich kann den Prozess jetzt nicht nachvollziehen, weil ich ihn bereits 
hinter mir habe.

Gruß, Stephan.
http://www.openstreetmap.org/user/Stephan+Schildberg/account

 Hallo zusammen,

  

 da ich jetzt die ersten Daten erfolgreich gesammelt habe, sie in JOSM 
 bearbeitet und gerastert habe, ist mir aufgefallen, dass neben den 
 Straßen ein Copyright zu Openstreetmap steht. Bei den Online-Karten 
 scheint immer der Autor neben zu stehen. Wo kann ich das einstellen? 
 In JOSM habe ich keine Möglichkeit gefunden (übersehen?). Oder wird 
 die vom Server beim Upload zugewiesen?



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[Talk-de] Copyright Rechte des ehemaligen DDR Tourist Verlag?

2007-06-25 Diskussionsfäden Holger Schrader
Hallo User,
weis jemand an wen die Copyright Rechte des ehemaligen DDR Tourist 
Verlag gegangen sind? Währe da was zu machen an Kartendaten für OSM zu 
kommen?
Ciao Holger

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