[Talk-de] öffentlich aushängende Karten unter Panoramafreiheit (was: Wanderwetter)

2009-05-18 Diskussionsfäden Johann H. Addicks
Nach der Argumentation müsste das aber auch für öffentlich aushängende Kartenwerke gelten. Prinzipiell ja. Bei uns befinden sich auf öffentlichen Plätzen Schaukästen mit Karten vom Städte-Verlag. Darf ich die dann auch abfotografieren und weiter verbreiten? Was Du nicht darfst ist

Re: [Talk-de] öffentlich aushängende Karten unter Panoramafreiheit (was: Wanderwetter)

2009-05-18 Diskussionsfäden Martin Koppenhoefer
Am 18. Mai 2009 17:49 schrieb Johann H. Addicks addi...@gmx.net: Was Du nicht darfst ist Retouchieren. Es besteht ein Veränderungsverbot. Du darfst also weder Änderungen im Bild vornehmen, noch die Farben entstellende nachbearbeiten. Noch irgendwie Kollagen mit anderen Bildern draus erstellen.

Re: [Talk-de] öffentlich aushängende Karten unter Panoramafreiheit

2009-05-18 Diskussionsfäden Frederik Ramm
Hi, Johann H. Addicks wrote: Nach der Argumentation müsste das aber auch für öffentlich aushängende Kartenwerke gelten. Prinzipiell ja. Bei uns befinden sich auf öffentlichen Plätzen Schaukästen mit Karten vom Städte-Verlag. Darf ich die dann auch abfotografieren und weiter verbreiten?

Re: [Talk-de] öffentlich aushängende Karten unter Panoramafreiheit

2009-05-18 Diskussionsfäden Martin Koppenhoefer
Am 18. Mai 2009 20:27 schrieb Frederik Ramm frede...@remote.org: Was Du nicht darfst ist Retouchieren. Es besteht ein Veränderungsverbot. Ich finde folgende Betrachtung spannend: Wir gehen doch alle davon aus, dass wir Strassennamen von Strassenschildern abschreiben duerfen. Gibt es hierzu

Re: [Talk-de] öffentlich aushängende Karten unter Panoramafreiheit

2009-05-18 Diskussionsfäden Bernd Wurst
Hallo. Am Montag 18 Mai 2009 20:34:20 schrieb Martin Koppenhoefer: Vielleicht ist es da ein nicht ganz zu unterschätzendes Details, dass die Straßennamen gemeinfrei sind, weil sie per Rechtsverordnung (o.ä.) erlassen werden. Was ist dann mit der Schöpfungshöhe, die entsteht, sobald der

Re: [Talk-de] öffentlich aushängende Karten unter Panoramafreiheit

2009-05-18 Diskussionsfäden Stefan Schwan
Hallo! Am 18. Mai 2009 20:27 schrieb Frederik Ramm frede...@remote.org: Hi, Johann H. Addicks wrote: Nach der Argumentation müsste das aber auch für öffentlich aushängende Kartenwerke gelten. Prinzipiell ja. Prinzipiell eher nicht - das Stichwort dazu ist unwesentliches Beiwerk (§ 57

Re: [Talk-de] öffentlich aushängende Karten unter Panoramafreiheit

2009-05-18 Diskussionsfäden Ulf Möller
Stefan Schwan schrieb: Prinzipiell eher nicht - das Stichwort dazu ist unwesentliches Beiwerk (§ 57 UrhG) Und was ist mit § 59? ___ Talk-de mailing list Talk-de@openstreetmap.org http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de

Re: [Talk-de] öffentlich aushängende Karten unter Panoramafreiheit

2009-05-18 Diskussionsfäden Stefan Schwan
Am 18. Mai 2009 22:10 schrieb Ulf Möller use...@ulfm.de: Prinzipiell eher nicht - das Stichwort dazu ist  unwesentliches Beiwerk (§ 57 UrhG) Und was ist mit § 59? Beim 59 ist bleibend wichtig- eine Statue oder ein Haus ist das zweifellos, eine Karte in einem Schaukasten wohl kaum. Eine

Re: [Talk-de] öffentlich aushängende Karten unter Panoramafreiheit

2009-05-18 Diskussionsfäden Martin Koppenhoefer
Am 18. Mai 2009 22:36 schrieb Stefan Schwan stefan.sch...@googlemail.com: Am 18. Mai 2009 22:10 schrieb Ulf Möller use...@ulfm.de: Prinzipiell eher nicht - das Stichwort dazu ist  unwesentliches Beiwerk (§ 57 UrhG) Und was ist mit § 59? Beim 59 ist bleibend wichtig- eine Statue oder ein

Re: [Talk-de] öffentlich aushängende Karten unter Panoramafreiheit

2009-05-18 Diskussionsfäden Johann H. Addicks
Martin Koppenhoefer schrieb: Wahl- und Veranstaltungsplakate fallen nicht unter die Panoramafreiheit, da sie eben nicht bleibend sind. solange sie das einzige Motiv sind. Wenn sie irgendwie im Hintergrund erscheinen, ist die Lage doch vermutlich schon wieder anders: Nein, dann ist das

Re: [Talk-de] öffentlich aushängende Karten unter Panoramafreiheit

2009-05-18 Diskussionsfäden Johann H. Addicks
Frederik Ramm schrieb: Wir gehen doch alle davon aus, dass wir Strassennamen von Strassenschildern abschreiben duerfen. Reproduktion von Fakten. Zu einer Straße gehört nunmal das Straßenschild, das auf ihr steht und von ihr kündet. Falls die Argumentation in die Richtung geht: Die

Re: [Talk-de] öffentlich aushängende Karten unter Panoramafreiheit

2009-05-18 Diskussionsfäden Johann H. Addicks
Stefan Schwan schrieb: Nach der Argumentation müsste das aber auch für öffentlich aushängende Kartenwerke gelten. Prinzipiell ja. Prinzipiell eher nicht - das Stichwort dazu ist unwesentliches Beiwerk (§ 57 UrhG) Ich sprach von Panoramafreiheit, Du von Beiwerk. Wenn Du das vermischst,

Re: [Talk-de] öffentlich aushängende Karten unter Panoramafreiheit

2009-05-18 Diskussionsfäden Stefan Schwan
Am 18. Mai 2009 22:45 schrieb Martin Koppenhoefer dieterdre...@gmail.com: ist bleibend denn nicht unrealistisch vom Gesetzgeber? Welche Zeitspanne definiert das denn? Ewig im wörtlichen Sinn ist sicher nicht gemeint ;-) Lebenslänglich (wenn sich ein Kunstwerk für seine natürliche Lebensdauer

Re: [Talk-de] öffentlich aushängende Karten unter Panoramafreiheit

2009-05-18 Diskussionsfäden Johann H. Addicks
Martin Koppenhoefer schrieb: ist bleibend denn nicht unrealistisch vom Gesetzgeber? Welche Zeitspanne definiert das denn? Ewig im wörtlichen Sinn ist sicher nicht gemeint ;-) Es gibt nur Anhaltspunkte: Argument gegen bleibend: Findet der Aushang statt mit dem klaren Vorsatz, ihn zu einem

Re: [Talk-de] öffentlich aushängende Karten unter Panoramafreiheit

2009-05-18 Diskussionsfäden Stefan Schwan
Hallo ! Am 18. Mai 2009 23:19 schrieb Johann H. Addicks addi...@gmx.net: Ich sprach von Panoramafreiheit, Du von Beiwerk. Wenn Du das vermischst, dann kommt nichts sinnvolles (für dieses Projekt) bei heraus. Für mich (als Mapper) kommt beides aufs gleiche heraus: Ich darf Straßenschilder

Re: [Talk-de] öffentlich aushängende Karten unter Panoramafreiheit

2009-05-18 Diskussionsfäden Martin Koppenhoefer
Am 19. Mai 2009 01:21 schrieb Stefan Schwan stefan.sch...@googlemail.com: Ich finde das nachvollziehbar: Nur weil etwas im öffentlichen Raum steht, ist es doch nicht vogelfrei. Es ist doch nicht zumutbar, das ein  Künstler seine Werke quasi verschenkt, wenn er sie mit auf die Straße nimmt und