Nach der Argumentation müsste das aber auch für öffentlich aushängende
Kartenwerke gelten.
Prinzipiell ja.
Bei uns befinden sich auf öffentlichen Plätzen Schaukästen mit Karten vom
Städte-Verlag. Darf ich die dann auch abfotografieren und weiter verbreiten?
Was Du nicht darfst ist
Am 18. Mai 2009 17:49 schrieb Johann H. Addicks addi...@gmx.net:
Was Du nicht darfst ist Retouchieren. Es besteht ein Veränderungsverbot.
Du darfst also weder Änderungen im Bild vornehmen, noch die Farben
entstellende nachbearbeiten. Noch irgendwie Kollagen mit anderen Bildern
draus erstellen.
Hi,
Johann H. Addicks wrote:
Nach der Argumentation müsste das aber auch für öffentlich aushängende
Kartenwerke gelten.
Prinzipiell ja.
Bei uns befinden sich auf öffentlichen Plätzen Schaukästen mit Karten vom
Städte-Verlag. Darf ich die dann auch abfotografieren und weiter verbreiten?
Am 18. Mai 2009 20:27 schrieb Frederik Ramm frede...@remote.org:
Was Du nicht darfst ist Retouchieren. Es besteht ein Veränderungsverbot.
Ich finde folgende Betrachtung spannend:
Wir gehen doch alle davon aus, dass wir Strassennamen von
Strassenschildern abschreiben duerfen. Gibt es hierzu
Hallo.
Am Montag 18 Mai 2009 20:34:20 schrieb Martin Koppenhoefer:
Vielleicht ist es da ein nicht ganz zu unterschätzendes Details, dass
die Straßennamen gemeinfrei sind, weil sie per Rechtsverordnung (o.ä.)
erlassen werden.
Was ist dann mit der Schöpfungshöhe, die entsteht, sobald der
Hallo!
Am 18. Mai 2009 20:27 schrieb Frederik Ramm frede...@remote.org:
Hi,
Johann H. Addicks wrote:
Nach der Argumentation müsste das aber auch für öffentlich aushängende
Kartenwerke gelten.
Prinzipiell ja.
Prinzipiell eher nicht - das Stichwort dazu ist unwesentliches
Beiwerk (§ 57
Stefan Schwan schrieb:
Prinzipiell eher nicht - das Stichwort dazu ist unwesentliches
Beiwerk (§ 57 UrhG)
Und was ist mit § 59?
___
Talk-de mailing list
Talk-de@openstreetmap.org
http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de
Am 18. Mai 2009 22:10 schrieb Ulf Möller use...@ulfm.de:
Prinzipiell eher nicht - das Stichwort dazu ist unwesentliches
Beiwerk (§ 57 UrhG)
Und was ist mit § 59?
Beim 59 ist bleibend wichtig- eine Statue oder ein Haus ist das
zweifellos, eine Karte in einem Schaukasten wohl kaum. Eine
Am 18. Mai 2009 22:36 schrieb Stefan Schwan stefan.sch...@googlemail.com:
Am 18. Mai 2009 22:10 schrieb Ulf Möller use...@ulfm.de:
Prinzipiell eher nicht - das Stichwort dazu ist unwesentliches
Beiwerk (§ 57 UrhG)
Und was ist mit § 59?
Beim 59 ist bleibend wichtig- eine Statue oder ein
Martin Koppenhoefer schrieb:
Wahl- und Veranstaltungsplakate fallen nicht unter die Panoramafreiheit, da
sie eben nicht bleibend sind.
solange sie das einzige Motiv sind. Wenn sie irgendwie im Hintergrund
erscheinen, ist die Lage doch vermutlich schon wieder anders:
Nein, dann ist das
Frederik Ramm schrieb:
Wir gehen doch alle davon aus, dass wir Strassennamen von
Strassenschildern abschreiben duerfen.
Reproduktion von Fakten. Zu einer Straße gehört nunmal das
Straßenschild, das auf ihr steht und von ihr kündet.
Falls die Argumentation in die Richtung geht: Die
Stefan Schwan schrieb:
Nach der Argumentation müsste das aber auch für öffentlich aushängende
Kartenwerke gelten.
Prinzipiell ja.
Prinzipiell eher nicht - das Stichwort dazu ist unwesentliches
Beiwerk (§ 57 UrhG)
Ich sprach von Panoramafreiheit, Du von Beiwerk.
Wenn Du das vermischst,
Am 18. Mai 2009 22:45 schrieb Martin Koppenhoefer dieterdre...@gmail.com:
ist bleibend denn nicht unrealistisch vom Gesetzgeber? Welche
Zeitspanne definiert das denn? Ewig im wörtlichen Sinn ist sicher
nicht gemeint ;-)
Lebenslänglich (wenn sich ein Kunstwerk für seine natürliche
Lebensdauer
Martin Koppenhoefer schrieb:
ist bleibend denn nicht unrealistisch vom Gesetzgeber? Welche
Zeitspanne definiert das denn? Ewig im wörtlichen Sinn ist sicher
nicht gemeint ;-)
Es gibt nur Anhaltspunkte:
Argument gegen bleibend: Findet der Aushang statt mit dem klaren
Vorsatz, ihn zu einem
Hallo !
Am 18. Mai 2009 23:19 schrieb Johann H. Addicks addi...@gmx.net:
Ich sprach von Panoramafreiheit, Du von Beiwerk.
Wenn Du das vermischst, dann kommt nichts sinnvolles (für dieses
Projekt) bei heraus.
Für mich (als Mapper) kommt beides aufs gleiche heraus:
Ich darf Straßenschilder
Am 19. Mai 2009 01:21 schrieb Stefan Schwan stefan.sch...@googlemail.com:
Ich finde das nachvollziehbar: Nur weil etwas im öffentlichen Raum
steht, ist es doch nicht vogelfrei. Es ist doch nicht zumutbar, das
ein Künstler seine Werke quasi verschenkt, wenn er sie mit auf die
Straße nimmt und
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