smart...@gmx-topmail.de wrote on 23.11.2014 13:31:
ich habe eine Copyright-Frage:
In dieser Bekanntmachung einer Verordnung des Landkreises Rotenburg wir ein
neues Naturschutzgebiet bekannt gemacht.
Hallo alle zusammen,
ich habe eine Copyright-Frage:
In dieser Bekanntmachung einer Verordnung des Landkreises Rotenburg wir ein
neues Naturschutzgebiet bekannt gemacht.
http://www.landkreis-row.de/city_info/display/dokument/show.cfm?region_id=160id=370106design_id=1757type_id=0titletext=1
Die
Hola,
On Sun, Nov 23, 2014 at 01:31:43PM +0100, smart...@gmx-topmail.de wrote:
Hallo alle zusammen,
ich habe eine Copyright-Frage:
In dieser Bekanntmachung einer Verordnung des Landkreises Rotenburg wir ein
neues Naturschutzgebiet bekannt gemacht.
Hi,
On 11/23/2014 01:31 PM, smart...@gmx-topmail.de wrote:
ich habe eine Copyright-Frage:
Ah ;) gerade hatte ich auf osmf-talk nachgefragt ;)
In dieser Bekanntmachung einer Verordnung des Landkreises Rotenburg wir ein
neues Naturschutzgebiet bekannt gemacht.
Also. Das folgende alles von
Hallo Frederik,
ich hatte aus versehen ins falsche talk geschrieben. Habe im
Englisch-sprachigen ein Sorry hinterher gesendet, dass aber irgendwie nicht
ankommt.
Mit freundlichen Grüßen
Stephan
aka smarties
Ah ;) gerade hatte ich auf osmf-talk nachgefragt ;)
-BEGIN PGP SIGNED MESSAGE-
Hash: SHA1
On 23.11.2014 13:31, smart...@gmx-topmail.de wrote:
Hallo alle zusammen,
ich habe eine Copyright-Frage:
In dieser Bekanntmachung einer Verordnung des Landkreises
Rotenburg wir ein neues Naturschutzgebiet bekannt gemacht.
Hallo Florian,
in §1 (3) der Verordnung steht Die Karten sind Bestandteile der Verordnung.
Mit freundlichen Grüßen
Stephan
aka smarties
Ich habe aber schon Argumentationen gehört nach denen ggfs die enthaltenen
Karten
nicht zur Verordnung gehören d.h. nicht Bestandteil des Amtlichen Werks
-BEGIN PGP SIGNED MESSAGE-
Hash: SHA1
On 23.11.2014 14:10, Frederik Ramm wrote:
Das folgende alles von einem Nichtjuristen, also mit Vorsichtzu
geniessen:
Ich (kein Jurist, aber in der Rechtsdokumentation tätig) glaube, da
könnten Juristen auch keine sichereren Aussagen machen.
Dsa
: Frederik Ramm frede...@remote.org
An: talk-de@openstreetmap.org
Betreff: Re: [Talk-de] Copyright-Frage: Bekanntmachung einer Verordnung des
Landkreises
Hi,
On 11/23/2014 01:31 PM, smart...@gmx-topmail.de wrote:
ich habe eine Copyright-Frage:
Ah ;) gerade hatte ich auf osmf-talk nachgefragt
Hallo,
Am 2014-11-23 um 13:57 schrieb Florian Lohoff:
Bei Bebauungsplänen und ähnlichem wie z.b. Karten in Amtsblättern bin ich
erstmal
recht entspannt.
Die zeichnerischen Teile von Bebauungspläne sind Bestandteil der Satzung
(Bebauungspläne sind Satzungen und Satzungen von Gemeinden sind
Hallo,
demnach kann man die Grenze übernehmen und als source wäre einzutragen:
Laut § 5 Abs. 1 UrhG Gemeinfrei sowie §1 Abs. 3 Verordnung über das
Naturschutzgebiet Veerseniederung in der Gemeinde Scheeßel und der
Samtgemeinde Bothel im Landkreis Rotenburg (Wümme): Die Karten sind
Bestandteile
Hallo,
am 23.11.2014 15:06 schrieb Mark Obrembalski:
Jedenfalls in Fällen wie hier, wo sich die Grenze gerade aus der
Darstellung in Kartenform ergibt, halte ich das für unproblematisch.
Ohne die Angabe des Grenzverlaufs hat die ganze Verordnung keinen
Sinn, so dass sie wohl dazugehören muss.
Am 23. November 2014 um 15:25 schrieb smart...@gmx-topmail.de:
Hallo,
demnach kann man die Grenze übernehmen und als source wäre einzutragen:
Laut § 5 Abs. 1 UrhG Gemeinfrei sowie §1 Abs. 3 Verordnung über das
Naturschutzgebiet Veerseniederung in der Gemeinde Scheeßel und der
Samtgemeinde
Am 23. November 2014 um 15:16 schrieb Mark Obrembalski m...@obrembalski.de:
-BEGIN PGP SIGNED MESSAGE-
Hash: SHA1
On 23.11.2014 14:10, Frederik Ramm wrote:
Das folgende alles von einem Nichtjuristen, also mit Vorsichtzu
geniessen:
Ich (kein Jurist, aber in der Rechtsdokumentation
Ich danke Euch für die Antworten!
Ich habe mich entschieden, die Attributierung so zu machen, wie es GitHub mit
dem GeoJSON-Viewer macht. Die haben innerhalb der Karte ein ©-Symbol. Klickt
oder hovert man dieses, wird Copyright-Text eingeblendet.
Ein Beispiel:
Hallo!
Beim Gestalten von interaktiven Kartenanwendungen im Web unter Verwendung von
OSM-Daten hat mich schon mehrmals diese Frage beschäftigt:
Unter http://www.openstreetmap.org/copyright/de steht: Der Hinweis sollte für
eine durchsuchbare elektronische Karte in der Ecke der Karte stehen. (Im
Würdest du die die gleiche Frage stellen wenn die Tiles von google wären?
Nein, sprich du würdest genau wie google es vorschreibt den
Quellenhinweis auf der Karte haben. Und da das alle Leute fertigbringen
die google verwenden, kann es nicht ein Ding der Unmöglichkeit sein, das
gleiche für OSM
Die Omnipräsenz des Logos ist einer der Gründe, warum ich das Google-Produkt
für viele Fälle nicht empfehlen würde.
Ich verwende das Google-Produkt aber auch aus anderen Gründen nicht. Deine
Frage ist also rein hypothetisch.
Und weil OSM kein Konzern ist, sondern von Menschen gemacht wird,
Nur ganz kurz meine Meinung als Mapper: Mir ist egal, wo der Vermerk ist,
solange er nicht irgendwo versteckt ist. Also direkt unter der Karte würde
mir persönlich auch locker reichen.
Am 29.11.2013 11:11 schrieb marian mar...@sendung.de:
Die Omnipräsenz des Logos ist einer der Gründe, warum ich
Hallo marian,
Präzedenzfälle kenne ich nicht und was ich hier schreibe ist einzig und
allein meine Meinung, also bitte nicht hinterher auf mich berufen und
damit alle Schuld von dir weisen ;)
Wichtig ist, denke ich, dass die Attributierung sichtbar für den
Anwender ist. Deshalb ist es mindestens
Marian Steinbach wrote
Und weil OSM kein Konzern ist, sondern von Menschen gemacht wird, suche
ich den Dialog darüber, was sinnvoll und akzeptiert ist.
schau dir mal meine Karte an:
http://osm.wno-edv-service.de:8080/residentials/?zoom=14lat=51.54834lon=7.30744layers=B00T
und achte auf
On Friday 29 November 2013, marian wrote:
* Das geringe Platzangebot innerhalb der Karte erlaubt kaum, bei der
Attributierung zwischen verschiedenen Datenquellen zu unterscheiden.
In einem aktuellen Projekt kommen für die Kacheln (Hintergrund)
OSM-Daten zum Einsatz (die Kacheln rendere ich
On 29.11.2013 10:13, marian wrote:
Hallo!
Beim Gestalten von interaktiven Kartenanwendungen im Web unter
Verwendung von OSM-Daten hat mich schon mehrmals diese Frage
beschäftigt:
Unter http://www.openstreetmap.org/copyright/de steht: Der Hinweis
sollte für eine durchsuchbare
Am 29.11.2013 10:13, schrieb marian:
Wie wichtig ist es, dass die Attributierung tatsächlich innerhalb der Karte
auftaucht?
Zunächst einmal ist festzustellen: Diese strenge Platzierungsvorschrift
findet sich auf der Copyright-Seite noch gar nicht so lange. Vor einem
Jahr war davon noch nichts
Karl Eichwalder schrieb:
Übrigens sind viele fußgängerzonen nur von mo-sa von 10-19 uhr oder so
für radverkehr gesperrt...
Eigentlich eher für die restliche Zeit freigegeben, da Radfahrer auf dem
Rad ohne Zusatzschild da drin nix zu suchen haben ;)
Grüße
Hallo,
darf man Radwege und Knotenpunkte aus dem Radroutenplaner NRW in OSM
übernehmen?
--
Mit freundlichen Gruessen
Wolfgang Wienke
___
Talk-de mailing list
Wolfgang Wienke schrieb:
Hallo,
darf man Radwege und Knotenpunkte aus dem Radroutenplaner NRW in OSM
übernehmen?
Ich würde jetzt mal ganz spontan NEIN sagen. Gibt es denn in den
Nutzungsbedingungen irgend eine Passage die dich zu dieser Frage bewegt hat?
André
Wolfgang Wienke wo_wie...@gmx.net wrote:
darf man Radwege und Knotenpunkte aus dem Radroutenplaner NRW in OSM
übernehmen?
Im Prinzip wohl eher nicht. Wenn Du den Weg selber gefahren bist
kannst Du Deinen track über die Karte legen und den Radweg als
Relation eintragen. Und da beginnt das
Am Sa, 8.08.2009, 23:44 schrieb Sven Geggus:
Und da beginnt das ganze halt sehr subtil zu
werden. Du könntest ja einfach behaupten den gefahren zu sein...
Im Endeffekt ist das nichts Anderes wie Schwarzfahren, wenn Du genau
weißt, dass kein ZUB im Zug ist.
Gerade bei *dieser* thematischen
Sven Geggus li...@fuchsschwanzdomain.de writes:
Der ADFC Fahrradweg hier ein paar Meter vor meiner Haustür quer durch
die Fußgängerzone ist vermutlich aber kein solches, obwohl da
manchmal die Polizei steht und Radler abmahnt.
An solchen stellen gelten, wie auch sonst überall, die
Hallo Liste,
bisher habe ich Informationen zu Geschäften in erster Linie von
Visitenkarten oder Kassenbons genommen, was wohl keinem Copyright
unterliegt. Nun gibt es aber in Zeitungen sehr häufig Werbung zu
Unternehmen inkl. der Öffnungszeiten, Adressen, Telefonnummer usw.
Frage ist:
Am 3. August 2009 15:13 schrieb Andre Hinrichs andre.hinri...@gmx.de:
Hallo Liste,
bisher habe ich Informationen zu Geschäften in erster Linie von
Visitenkarten oder Kassenbons genommen, was wohl keinem Copyright
unterliegt. Nun gibt es aber in Zeitungen sehr häufig Werbung zu
Unternehmen
Am Mo, 3.08.2009, 15:30 schrieb Martin Koppenhoefer:
Am 3. August 2009 15:13 schrieb Andre Hinrichs
Insbesondere wenn Du die Quelle nicht angibst, bist Du m.E. auf der
sicheren Seite.
Sehe ich ähnlich, aber Quellen in OSM sind leider nicht fixed :-(
Das verhindert eine Menge.
Am Montag, den 03.08.2009, 15:51 +0200 schrieb Tobias Wendorff:
Am Mo, 3.08.2009, 15:30 schrieb Martin Koppenhoefer:
Am 3. August 2009 15:13 schrieb Andre Hinrichs
Insbesondere wenn Du die Quelle nicht angibst, bist Du m.E. auf der
sicheren Seite.
Sehe ich ähnlich, aber Quellen in OSM
Am 3. August 2009 15:51 schrieb Tobias Wendorff
tobias.wendo...@uni-dortmund.de:
Am Mo, 3.08.2009, 15:30 schrieb Martin Koppenhoefer:
Am 3. August 2009 15:13 schrieb Andre Hinrichs
Insbesondere wenn Du die Quelle nicht angibst, bist Du m.E. auf der
sicheren Seite.
Sehe ich ähnlich, aber
Andre Hinrichs schrieb:
Hallo Liste,
bisher habe ich Informationen zu Geschäften in erster Linie von
Visitenkarten oder Kassenbons genommen, was wohl keinem Copyright
unterliegt. Nun gibt es aber in Zeitungen sehr häufig Werbung zu
Unternehmen inkl. der Öffnungszeiten, Adressen,
Am Mo, 3.08.2009, 16:36 schrieb Martin Koppenhoefer:
das verstehe ich nun überhaupt nicht. Du gibst doch eine
Ich meine Daten bei denen steht:
Bei Quellennennung für jeden Zweck verwendbar.
Betreffen würde dies z.B. freie Daten nach § 5 Abs. 2 UrhG. Das sind Daten
die man nur frei verwenden
Am Mo, 3.08.2009, 16:35 schrieb Andre Hinrichs:
Am Montag, den 03.08.2009, 15:51 +0200 schrieb Tobias Wendorff:
Am Mo, 3.08.2009, 15:30 schrieb Martin Koppenhoefer:
Am 3. August 2009 15:13 schrieb Andre Hinrichs
Insbesondere wenn Du die Quelle nicht angibst, bist Du m.E. auf der
sicheren
Am 3. August 2009 17:09 schrieb Tobias Wendorff
tobias.wendo...@uni-dortmund.de:
Und dann halt noch das Problem mit Vandalismus ... die Daten stehen zwar
noch in der History, wenn aber ein OSM-Export (kein Planet-Dump)
rausgegeben wird, fehlt die History und somit der Eintrag.
das dürfte dann
Genau das wurmt mich ja... wie ist das bei/mit der neuen Lizenz?
Am Mo, 3.08.2009, 17:12 schrieb Martin Koppenhoefer:
Am 3. August 2009 17:09 schrieb Tobias Wendorff
tobias.wendo...@uni-dortmund.de:
Und dann halt noch das Problem mit Vandalismus ... die Daten stehen zwar
noch in der History,
Am 10. Juli 2009 13:10 schrieb Tobias Wendorff
tobias.wendo...@uni-dortmund.de:
Am Fr, 10.07.2009, 13:07 schrieb Jens Frank:
Das Outing muss innerhalb der 70 Jahre stattfinden. Was in 10 Jahren
passiert, ist egal!
Nett! Dann auf in die Stadt- und Landesarchive :-)
das ist Dir neu? Das ist
Martin Koppenhoefer dieterdre...@gmail.com writes:
Genauso spricht
nichts dagegen, höhenangaben für berge in lexika zu verifizieren etc.
naja, ausser, dass evtl. ein anderes Höhenbezugssystem verwendet
wurde. Geringe Abweichungen ergeben sich evtl. auch durch Erosion und
andere Vorgänge
Tobias Wendorff tobias.wendo...@uni-dortmund.de writes:
Überhaupt ist es wohl so, dass der urheber anonymer werke innerhalb der
70 jahre bekannt werden muss. Ansonsten sind die schutzrechte
abgelaufen.
Nur, weil kein Name auf der Karte steht, ist der Urheber nicht anonym.
Na, jetzt versuch
Tobias Wendorff tobias.wendo...@uni-dortmund.de writes:
Martin schrieb:
http://www.mail-archive.com/legal-t...@openstreetmap.org/msg01502.html
Das ist vermutlich Ähnlich zu den GeoGreif-Karten. Die sind auch
out-of-copyright, aber durch den Scan neu durch den Datenbankschutz
geschützt.
Am Fr, 10.07.2009, 08:22 schrieb Karl Eichwalder:
Einzelheiten kann man unbedenklich aus datenbanken entnehmen.
Darüber habe ich schon mehrmals berichtet, aber wir hsben uns doch
entschlossen, in Talk-DE nicht mehr darüber zu schreiben :-)
Und zu info: eine datenbank ist keine 70 jahre
Am 10. Juli 2009 12:42 schrieb Tobias Wendorff
tobias.wendo...@uni-dortmund.de:
Am Fr, 10.07.2009, 08:18 schrieb Karl Eichwalder:
Na, jetzt versuch bitte nicht, dich an den eigenen haaren aus dem sumpf
zu ziehen. Wenn an der üblichen stelle der urheber nicht vermerkt ist
(titelblatt,
Am Fr, 10.07.2009, 12:47 schrieb Ulf Möller:
Natürlich sind die geschützt, aber eben nur 70 Jahre ab Veröffentlichung.
Ich glaube, Du willst das Problem nicht sehen.
Wenn in 10 Jahren ein Nachkomme oder ein Katasterbeamte das Werk bzw. den
Urheber outed, ist er nicht mehr anonym und der
Am Fr, 10.07.2009, 12:50 schrieb Mark Obrembalski:
Doch, natürlich. Auch anonyme und pseudonyme Werke sind
urheberrechtlich geschützt. Nur läuft die Schutzfrist eben nicht ab
dem Tod des Urhebers, sondern schon ab Veröffentlichung.
Und wenn der Plan erst 30 Jahre nach 1930 veröffentlicht
Am Fr, 10.07.2009, 12:48 schrieb Karl Eichwalder:
Und die alte, die man vielleicht auf CD oder sonstwo hat, ist frei.
Eine solche alte datenbank ist für uns durchaus brauchbar.
So lange gibt es die Umsetzung, glaube ich, noch nicht :-)
___
Hallo.
Am Freitag, 10. Juli 2009 schrieb Tobias Wendorff:
Wenn in 10 Jahren ein Nachkomme oder ein Katasterbeamte das Werk bzw. den
Urheber outed, ist er nicht mehr anonym und der Todeszeitpunkt gilt.
Wenn eine Schutzfrist einmal abgelaufen ist, ist sie abgelaufen. Er muss
innerhalb von den
Tobias Wendorff wrote:
zu ziehen. Wenn an der üblichen stelle der urheber nicht vermerkt
ist (titelblatt, urheberrolle, bekanntgabe innerhalb von 70
jahren), dann ist's ein anonym erschienenes werk.
Das ist Unfug.
Demnach wäre keine ADAC-Karte, kein Falk-Stadtplan etc. geschützt
Tobias Wendorff schrieb:
Das ist Unfug.
Soso. :)
Demnach wäre keine ADAC-Karte, kein Falk-Stadtplan etc. geschützt ... es
steht ja nur der Herausgeber und nicht die Urheber drauf!
Natürlich sind die geschützt, aber eben nur 70 Jahre ab Veröffentlichung.
Tobias Wendorff tobias.wendo...@uni-dortmund.de writes:
Und zu info: eine datenbank ist keine 70 jahre geschützt.
15 Jahre, dann kannst Du sie direkt neu erstellen und es fängt von vorne an.
Und die alte, die man vielleicht auf CD oder sonstwo hat, ist frei.
Eine solche alte datenbank ist
Am 10. Juli 2009 12:57 schrieb Tobias Wendorff
tobias.wendo...@uni-dortmund.de:
Am Fr, 10.07.2009, 12:47 schrieb Ulf Möller:
Natürlich sind die geschützt, aber eben nur 70 Jahre ab Veröffentlichung.
Ich glaube, Du willst das Problem nicht sehen.
Wenn in 10 Jahren ein Nachkomme oder ein
Am Fr, 10.07.2009, 08:18 schrieb Karl Eichwalder:
Na, jetzt versuch bitte nicht, dich an den eigenen haaren aus dem sumpf
zu ziehen. Wenn an der üblichen stelle der urheber nicht vermerkt ist
(titelblatt, urheberrolle, bekanntgabe innerhalb von 70 jahren), dann
ist's ein anonym erschienenes
Am Fr, 10.07.2009, 13:07 schrieb Jens Frank:
Das Outing muss innerhalb der 70 Jahre stattfinden. Was in 10 Jahren
passiert, ist egal!
Nett! Dann auf in die Stadt- und Landesarchive :-)
___
Talk-de mailing list
Talk-de@openstreetmap.org
Jens Frank wrote:
Wenn in 10 Jahren ein Nachkomme oder ein Katasterbeamte das Werk
bzw. den Urheber outed, ist er nicht mehr anonym und der
Todeszeitpunkt gilt.
Das Outing muss innerhalb der 70 Jahre stattfinden. Was in 10 Jahren
passiert, ist egal!
Yepp. Und was der Katasterbeamte
Mark Obrembalski schrieb:
Dann läuft die Frist halt erst ab dann. Zumindest bei gewöhnlichen
Landkarten, Stadtplänen etc. kann man diese Möglichkeit aber wohl
vernachlässigen. Die bringt man heraus, wenn sie neu sind. Verkauft sich
besser.
Die Veröffentlichung bei Katasterwerken ist also,
Tobias Wendorff wrote:
Mark Obrembalski schrieb:
Dann läuft die Frist halt erst ab dann. Zumindest bei gewöhnlichen
Landkarten, Stadtplänen etc. kann man diese Möglichkeit aber wohl
vernachlässigen. Die bringt man heraus, wenn sie neu sind. Verkauft
sich
besser.
Die Veröffentlichung bei
Mark Obrembalski schrieb:
Die Veröffentlichung bei Katasterwerken ist also, wenn der
Kartograph die Karte an seinen Chef liefert?
Hä? Nö. Wieso?
Wann ist es eine Veröffentlichung? Erst, wenn es das Gebäude
verlässt? Wer sagt Dir denn, dass die angesprochenende Karte
nicht erst vor 3 Jahren
Tobias Wendorff wrote:
Wann ist es eine Veröffentlichung? Erst, wenn es das Gebäude
verlässt? Wer sagt Dir denn, dass die angesprochenende Karte
nicht erst vor 3 Jahren veröffentlicht wurde?
Der Urprungsposter sprach einfach von alten Landkarten. Ich bin daher
einfach mal davon ausgegangen,
Hallo,
ich habe schon eine ganze Weile im Netz gesucht, bin mir aber letztlich
nicht sicher.
Wie steht es um die Nutzbarkeit von alten (staatlichen/amtlichen)
Landkarten. Eine konkrete Person ist bei diesen Karten im Regelfall
nicht vorhanden, somit greift 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers
Hallo.
Am Donnerstag, 9. Juli 2009 schrieb Ropino:
ich habe schon eine ganze Weile im Netz gesucht, bin mir aber letztlich
nicht sicher.
Wie steht es um die Nutzbarkeit von alten (staatlichen/amtlichen)
Landkarten. Eine konkrete Person ist bei diesen Karten im Regelfall
nicht vorhanden,
Am 9. Juli 2009 08:00 schrieb Ropino rop...@online.de:
Mir ist klar, daß die Karten die heutige Realtität nur bedingt
wiedergeben. Ich denke jedoch darüber nach Flüsse/Seen abzuzeichnen.
Insbesondere in Polen gibt es noch sehr viele weiße Flecken. Dort würde
ich auch die alten Hauptstraßen
Am Do, 9.07.2009, 08:00 schrieb Ropino:
Wie steht es um die Nutzbarkeit von alten (staatlichen/amtlichen)
Landkarten. Eine konkrete Person ist bei diesen Karten im Regelfall
nicht vorhanden, somit greift 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers nicht
wirklich.
Das ist - für Deutschland - AFAIK
Martin Koppenhoefer schrieb:
wobei selbst Seen und Flüsse sich ändern, vor allem in der Form / im
genauen Verlauf, da der ja nicht selten vom Menschen beeinflusst wird.
Tja, die große OSM-Frage wieder: Qualität oder Quantität? Wollen wir
den See erstmal drinhaben und - wie von Dir beschrieben -
Bernd Wurst schrieb:
Interessant wird es, wie du die Karten so scannen und orthorektifizieren
kannst, dass du keine wesentlichen Verzerrungen bekommst. Das würde mich
nämlich auch interessieren, habe auch noch ein paar alte Karten von vor 1930
hier und mich bisher aus technischer Seite
Tobias Wendorff tobias.wendo...@uni-dortmund.de writes:
Wenn der Urheber uekannt ist - was bei einem bürokratischen Werk
eigentlich nie der Fall ist - gilt 70 Jahre nach Veröffentlichung; das
muss genau geprüft werden.
Archive sind nicht vollständig.
Überhaupt ist es wohl so, dass der
Am 9. Juli 2009 18:24 schrieb Karl Eichwalder k...@gnu.franken.de:
Tobias Wendorff tobias.wendo...@uni-dortmund.de writes:
Wenn der Urheber unbekannt ist - was bei einem bürokratischen Werk
eigentlich nie der Fall ist - gilt 70 Jahre nach Veröffentlichung; das
muss genau geprüft werden.
Karl Eichwalder schrieb:
Tobias Wendorff tobias.wendo...@uni-dortmund.de writes:
Wenn der Urheber uekannt ist - was bei einem bürokratischen Werk
eigentlich nie der Fall ist - gilt 70 Jahre nach Veröffentlichung; das
muss genau geprüft werden.
Archive sind nicht vollständig.
Das stimmt.
Hallo
Wir haben etwas ähnliches hier auch gerade diskutiert:
http://www.mail-archive.com/legal-t...@openstreetmap.org/msg01502.html
Gruss
Martin
Ropino wrote:
Hallo,
ich habe schon eine ganze Weile im Netz gesucht, bin mir aber letztlich
nicht sicher.
Wie steht es um die Nutzbarkeit
Martin schrieb:
http://www.mail-archive.com/legal-t...@openstreetmap.org/msg01502.html
Das ist vermutlich Ähnlich zu den GeoGreif-Karten. Die sind auch
out-of-copyright, aber durch den Scan neu durch den Datenbankschutz
geschützt.
___
Talk-de mailing
Am 9. Juli 2009 18:40 schrieb Tobias Wendorff tobias.wendo...@uni-dortmund.de:
Archive sind nicht vollständig.
Das stimmt. Aber ich bin wirklich verwundert, wie genau viele Dinge
selbst schon zu Kaiserzeiten gemacht wurden ...
ja, wenn Du Dir alte Messtischblätter (so ca. seit Beginn des 19.
Karl Eichwalder wrote:
Überhaupt ist es wohl so, dass der urheber anonymer werke innerhalb
der 70 jahre bekannt werden muss. Ansonsten sind die schutzrechte
abgelaufen.
Ja. Wobei ich mir nicht mal sicher bin, dass bekannt werden reicht.
Dafür gibt es an sich das Register anonymer und
Hallo,
wenn ich eine mit map of erstellte Grafik aus OSM-Daten auf meiner
Internetseite veröffentlichen will, was muss dann als Quelle drunter
stehen damit das ganze OK ist? (c) openstreetmap.org?
Die meisten tendieren zu sowas wie
(c) OpenStreetMap contributors, CC-BY-SA 2.0 license.
Mit
Hallo Liste,
wenn ich eine mit map of erstellte Grafik aus OSM-Daten auf meiner
Internetseite veröffentlichen will, was muss dann als Quelle drunter
stehen damit das ganze OK ist? (c) openstreetmap.org?
Lars
___
Talk-de mailing list
Hallo zusammen,
da ich jetzt die ersten Daten erfolgreich gesammelt habe, sie in JOSM
bearbeitet und gerastert habe, ist mir aufgefallen, dass neben den Straßen
ein Copyright zu Openstreetmap steht. Bei den Online-Karten scheint immer
der Autor neben zu stehen. Wo kann ich das einstellen? In
Hallo Andreas,
wenn Du Dich auf der Website eingeloggt hast (das geht, weil Du sonst
gar nicht von JOSM Daten hochladen könntest), dann solltest Du den Link
Edit your settings finden unter dem Du Deinen Nick veröffentlichen
kannst. Gleichzeitig wirst Du in JOSM diesen Nick an von Dir schon
Hallo User,
weis jemand an wen die Copyright Rechte des ehemaligen DDR Tourist
Verlag gegangen sind? Währe da was zu machen an Kartendaten für OSM zu
kommen?
Ciao Holger
___
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