Am So, 30.08.2009, 21:14 schrieb Falk Zscheile:

> Nein, ist es nicht. Richtig wäre: "Die eingezeichnete Planung in der
> Karte des B-Plans genießt also keinen Urherberrechtsschutz. Die Karte
> selbst schon."

Yop, da hast Du Recht, wenn Du auf § 5 UrhG den Datenbankschutz anwendest.

Aber sind die textlichen Festsetzung nicht genauso gemeinfrei?


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