Am So, 30.08.2009, 21:14 schrieb Falk Zscheile: > Nein, ist es nicht. Richtig wäre: "Die eingezeichnete Planung in der > Karte des B-Plans genießt also keinen Urherberrechtsschutz. Die Karte > selbst schon."
Yop, da hast Du Recht, wenn Du auf § 5 UrhG den Datenbankschutz anwendest. Aber sind die textlichen Festsetzung nicht genauso gemeinfrei? _______________________________________________ Talk-de mailing list [email protected] http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de

