Am 30. August 2009 16:12 schrieb Tobias Wendorff
<[email protected]>:
> Am So, 30.08.2009, 09:52 schrieb Falk Zscheile:
>> Der
>> B-Plan  genießt also keinen Urherberrechtsschutz.
>
> Das stimmt nur teilweise. Die *Planung*, die im B-Plan dargestellt wird,
> ist gemeinfrei. Nicht jedoch die verwendete Kartengrundlage.

Was stimmt an meiner Aussage nur teilweise? Jan hat in seiner Anfrage
bereits selbst darauf hingewiesen, dass die Kartengrundlage eigenen
Regeln folgt. Dann muss ich in meinen Ausführungen darauf nicht
nochmals eingehen. Wenn Du meine Aussage aus dem Zusammenhang reißt
ist das kein Fehler von meiner Seite.

Gruß, Falk

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