Am So, 30.08.2009, 18:51 schrieb Falk Zscheile: > Am 30. August 2009 16:12 schrieb Tobias Wendorff > <[email protected]>: >> Am So, 30.08.2009, 09:52 schrieb Falk Zscheile:
> Wenn Du meine Aussage aus dem Zusammenhang reißt > ist das kein Fehler von meiner Seite. Das ist aber genau der Teil, der bei den Leuten hängen bleibt... Ich habe nur den zitierten Ausschnitt kommentiert, nicht den Rest. "Die eingezeichnete Planung im B-Plan genießt also keinen Urherberrechtsschutz" wäre richtig. Aber trotzdem wäre ich zurückhaltend: Obwohl IMHO bislang noch kein endgültiger Entscheid zu amtlichen Datenbanken gefallen ist, da die Fragen des BGH an den EuGH nach Verfahrenseinstellung zurückgenommen wurden. Der BGH könnte vermutlich § 5 UrhG auf B-Pläne als analoge Datenbank anwenden, aber wenn der EuGH anders entscheidet... _______________________________________________ Talk-de mailing list [email protected] http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de

