Am 30. August 2009 19:59 schrieb Tobias Wendorff <[email protected]>:
> Das ist aber genau der Teil, der bei den Leuten hängen bleibt... Ich habe > nur den zitierten Ausschnitt kommentiert, nicht den Rest. > > "Die eingezeichnete Planung im B-Plan genießt also keinen > Urherberrechtsschutz" wäre richtig. Nein, ist es nicht. Richtig wäre: "Die eingezeichnete Planung in der Karte des B-Plans genießt also keinen Urherberrechtsschutz. Die Karte selbst schon." Gruß, Falk _______________________________________________ Talk-de mailing list [email protected] http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de

