Am 30. August 2009 19:59 schrieb Tobias Wendorff
<[email protected]>:

> Das ist aber genau der Teil, der bei den Leuten hängen bleibt... Ich habe
> nur den zitierten Ausschnitt kommentiert, nicht den Rest.
>
> "Die eingezeichnete Planung im B-Plan  genießt also keinen
> Urherberrechtsschutz"  wäre richtig.

Nein, ist es nicht. Richtig wäre: "Die eingezeichnete Planung in der
Karte des B-Plans genießt also keinen Urherberrechtsschutz. Die Karte
selbst schon."

Gruß, Falk

_______________________________________________
Talk-de mailing list
[email protected]
http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de

Antwort per Email an