Am 31. August 2009 13:32 schrieb Tobias Wendorff <[email protected]>: > Falk Zscheile schrieb: >> >> Wenn man aber sagt, dass Karten private (urheberrechtlich geschützte) >> Werke sind und diese in einem amtlichen Werk verwendet werden, dann >> zeigen sich Parallelen. > > Eine Anmerkung dazu (urheberrechtlich geschützte Karte): > Im B-Plan werden fast ausschließlich Liegenschaftskarten verwendet. > Diese Karten sollen aber auf Vollständigkeit und Genauigkeit ausgelegt > sein. Somit läuft die geistig-persönliche Schöpfung des Urhebers bzw. > der Miturheber gegen Null.
und sie sind natürlich keine privaten Werke, sondern ein amtliches Register (Datenbank). Gruß Martin _______________________________________________ Talk-de mailing list [email protected] http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de

