Am 31. August 2009 13:32 schrieb Tobias Wendorff
<[email protected]>:
> Falk Zscheile schrieb:
>>
>> Wenn man aber sagt, dass Karten private (urheberrechtlich geschützte)
>> Werke sind und diese in einem amtlichen Werk verwendet werden, dann
>> zeigen sich Parallelen.
>
> Eine Anmerkung dazu (urheberrechtlich geschützte Karte):
> Im B-Plan werden fast ausschließlich Liegenschaftskarten  verwendet.
> Diese Karten sollen aber auf Vollständigkeit und Genauigkeit ausgelegt
> sein. Somit läuft die geistig-persönliche Schöpfung des Urhebers bzw.
> der Miturheber gegen Null.

und sie sind natürlich keine privaten Werke, sondern ein amtliches
Register (Datenbank).

Gruß Martin

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