Hallo Fred,

Fred Ockert schrieb:
> Jörg Schmidt schrieb:
> > Hallo Stefan, Hallo Eric, *,
> >
> > Stefan Weigel schrieb;
> >   
> >> Doch, eigentlich schon.
> >>     
> >
> > Du hast völlig Recht.
> >
> >   
> selten soviel Unsinn gelesen!

Wo ist jetzt Dein Problem - ich habe hier niemanden (auch nicht Dich) 
angegriffen

> Open Source ..wie der Name sagt: offene/öffentliche 
> Quellen... mehr nicht!

Nein, das ist OpenSource eben nicht(*). Dafür das etwas OpenSource ist bedarf 
es einer bestimmten Lizenz die Mindestbedingungen(!) entspricht, diese Lizenz 
kann also manche Dinge frei regeln, manche aber auch nicht, nämlich die für die 
Mindestanforderungen bestehen.

Ganz allgemein anerkannt als Mindesbedingungen sind die die die OSI nennt.


(*)
Wenn wir OpenSource so verstehen wie der Begriff im Allgemeinen verstanden 
wird, denn es ist ganz unstrittig, und weil ich genau sei wollte hatte ich es 
auch hingeschrieben, das der Begriff "OpenSource" nicht gesetzlich geschützt 
ist und somit von jedem beliebig genutzt werden kann ohne gegen geltendes Recht 
zu verstossen:

ich schrieb:
"Im Zweifel:
Da weder "OpenSource-Software" noch "Freie Software" 
gesetzlich geschützte Begriffe sind, steht es letztlich 
natürlich jedem frei jede Art von Software mit diesen 
Attributen zu versehen, nur um diese Art der Betrachtung kann 
es ja nicht wirklich gehen."

Ich habe hier also sogar alle theoretisch bestehenden Möglichkeiten der 
Auslegung des Begriffes mit berücksichtigt, womit ich umso weniger verstehe wie 
Dir das ein "selten soviel Unsinn gelesen!" wert sein konnte.

> Ein Beispiel für Opensource + Lizenzbezahlung war (ist?) mySQL 
> (kommerzielle Lizenzen/Nutzung kostet.. private sind frei..). Und es 
> gibt viele andere Beispiele für Opensource-Software, in denen 
> Einschränkungen der Benutzung vorgesehen sind!..ob es nun 
> dabei um freie 
> Nutzung/bezahlte Nutzung geht oder gar Benutzungsausschluss u.ä.

Bitte informiere Dich richtig und bringe nicht die Dinge durcheinander. 
mySQL[1] steht unter Doppellizenz[2], das ist ein ganz übliches Verfahren 
schränkt aber nicht die aus der freien Lizenz resultierenden Rechte ein, 
sondern veröffentlich die gleiche oder weitgehend identische Software unter 
zwei verschiedenen Lizenzen unter denen der Nutzer wählen kann unter welcher 
Lizenz er die Software nutzen will, wählt er die freie Lizenz hat er 
automatisch alle Grundfreiheiten (uneingesachränkt!) und wählt er die andere 
Lizenz hat er u.U. eingeschränkte REchte, denn die zweite Lizenz kann 
properitär sein, muß es hingegen nicht, ist auch die zweite (oder dritte ...) 
Lizenz eine freie Lizenz hjat der Nutzer wiederr alle Grundfreiheiten

[1]
http://de.wikipedia.org/wiki/MySQL
[2]
http://de.wikipedia.org/wiki/Duales_Lizenzsystem

> zu nachfolgendem Text ... niemand ist verpflichtet, sich an das 
> OSI-Modell zu halten, 

stimmt - nur halten sich eben die Mehrzahl der Leute auch ohne Verpflichtung 
dran

> was eher meht Vorschlag als Realität ist...

das stimmt nun ganz und gar nicht, das 'OSI-Modell' wird auf breitester Ebene 
von allen mit OpenSource beschäftigten akzeptiert - freiwillig, einvernehmlich 
akzeptiert



Nein Fred - ganz in Ruhe und SAchlichkeit - bitte informiere Dich über 
Gegebenheiten, Definitionen und Zusammenhänge ehe Du versuchst solcherart 
'Grundsatzposts' zu verfassen, Deine gesamten Aussagen stimmen zu nahe 100% 
nicht...



Gruß
Jörg


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