Am So, 30.08.2009, 09:52 schrieb Falk Zscheile: > Der > B-Plan genießt also keinen Urherberrechtsschutz.
Das stimmt nur teilweise. Die *Planung*, die im B-Plan dargestellt wird, ist gemeinfrei. Nicht jedoch die verwendete Kartengrundlage. Das verhält sich analog zu Fotos, die in Amtsblättern abdedruckt werden. Dazu gibt es verschiedene Urteile und das steht auch in der Kommentarliteratur. _______________________________________________ Talk-de mailing list [email protected] http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de

