Hi @ll,
beim Durchgucken des Wiki's ist mir aufgefallen, dass der Eintrag zu
Value: below_default =>
https://wiki.openstreetmap.org/wiki/DE:Key:maxheight offenbar falsch
ist.
In D werden Brückenhöhen i.d.R. durch Zeichen 265 ab einer
Durchfahrtshöhe von 4,20m gekennzeichnet, im Einzelfall a
Hallo Tobi,
ich bekomme die Antwortmails nicht - k.A. was ich da noch einstellen
muss?
Also, die Beschilderung bzgl. Z265 bezieht sich auf die Richtlinien für
die Kennzeichnung von Ingenieurbauwerken mit beschränkter
Durchfahrtshöhe über Straßen, dummerweise ist die online nicht zu
finden,
sent from a phone
On 5. Oct 2018, at 20:03, sepp1974 at posteo.de wrote:
ist mir auch mit bspw. einer 4,30, 4,40 oder 4,50m-Angabe auch noch
nicht bewußt unter gekommen.
kommt durchaus vor:
https://taginfo.openstreetmap.org/tags/?key=maxheight&value=4.3#map
Gru
treff (Subject) ]
[ Autor ]
Moin
Am 06.10.2018 um 07:45 schrieb sepp1974 at posteo.de:
Aufgrund einer Vielzahl von alten Brückenbögen sind an diesen oft
mehrere Angaben zur Höhe zu finden, auch durch Z 265. So stehen an den
Bogenrändern im Lot über dem Fahrbahnrand oft deutlich geringere
Angab
Okt 6 06:36:51 UTC 2018
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[ Autor ]
Moin
Am 06.10.2018 um 07:45 schrieb sepp1974 at posteo.de:
Aufgrund ei
u.a. der Tipp war's - Danke!
Gruß Sepp
PS: Wieso kriege ich die Mails nicht um darauf direkt zu antworten?
Das
ist immer nur copy & paste aus dem Archiv - deswegen haut auch die
Baumstruktur nicht hin.
Evtl. hast Du den "digest" (Sammlung) aktiviert? Dann bekommst Du die
Mails
nicht einz
Michael,
würdes Du bitte, wenn Du von Neuen Bundesländern sprichst, bzw.
schreibst, im Umkehrschluss auch von Gebrauchten Bundesländern
schreiben?
Das Straßenproblem ist also ein Problem DEUTSCHLANDWEIT und die ein oder
andere Betonplatte hält bereits mehrere Jahrzehnte, d.h. deutlich länger
Martin,
ich denke es bleibt so lange ein "heißes" Thema, solange meine
Generation (Mitte 40), also die letzte, welche die DDR noch bewußt
erlebt hat, jeden Tag den Unterschied zwischen Vergangenheit, Gegenwart
und Ausblick auf die Zukunft und vor allem Ost und West, alt und neu und
wie man's
Hi @ll,
grundsätzlich wäre es wünschenswert, wenn das Wiki für derartige
Grundsatzfragen einfach aussagekräftig wäre. Vor- und Nachteile, Sinn
und Unsinn und zwar ganz neutral. Der Neueinsteiger mappt in aller Regel
für die Kartenansicht und -darstellung und steigt so ein.
In der Realität gi
...Straßen sind da nur ein Beispiel ;-)
Darum gehts doch offenbar nicht. Woruauf soll ich mich denn als Mapper
beziehen? Auf ein stellenweise wenig bis gar nicht aussagekräftiges
Wiki, auf Meinung A, B oder C aus einem Forum, möglichst noch auf
stellenweise uralte Forenbeiträge von 18-Hundertf
Wie wäre es mit einr grafischen 2D-Darstellung des Problems, um es dem
Neuuser auch bildlich zu verdeutlichen, was, wie, welche Auswirkungen
hat und warum das ein oder andere eben nicht geht? Mir schwebt da eine
einfache Grafik vor mit einem Querschnitt durch eine Straße mit
angrenzender (Feld-
Wäre es das? Das Aufteilen der Flächen in handhabbare Größen sind doch
rein administrative und willkürliche Maßnahmen die so in der Realität
nicht vorhanden sind, dito Grenzen (egal welcher Art), auch wenn es in
den meisten Fällen eine Art Grenzbebauung oder -bepflanzung gibt.
Gruß Sepp
Am 22
Weder noch. Es besteht doch keinerlei Grund oder Zwang, entlang von
way's willkürlich Flachen zur Vereinfachung beim mappen aufzuteilen. Da
es in der Natür recht wenig Quadrate gibt, wäre in dem Fall vllt. ein
drüber gelegtes Gittermuster hilfreich, so bleibt dann lediglich die
äußere Grenze zur
Was spricht denn grundsätzlich dagegen, Flächen mit way's zwischen zwei
Flächen tatsächlich einfach nur als Verkehrsfläche zu mappen? Was gibts
denn grundsätzlich, Pflanzenbewuchs, der gelegentlich weggemäht wird,
also irgendwas mit Gras oder eben irgendeine künstliche, feste,
verdichtete Oberf
Martin, genau das steht dort nicht. Way ist keine Fläche.
Es steht dort, dass das Nutzen von gemeinsamen Notes einer Fläche und
einer Linie nicht erwünscht sind und genau das muss man dem Neuuser auch
bildlich darstellen, denn der mappt nach Karte und dort werden way's
anhand ihrer Attribute a
+1
Am 23.10.2018 07:47 schrieb rainerU:
Am 22.10.18 um 17:33 schrieb Frederik Ramm:
1. Du kannst eine Straße quer durch einen Wald malen.
2. Du kannst den Wald auch entlang der Straße - mit Verkleben - in
zwei
Teile teilen.
Das verleitet dazu, diese analog auch auf auch Straßen am Waldran
Moin, das wirft aber grundsätzlich die Frage auf, wie verfahren mit
einem tatsächlich aufgrund Gerichtsurteil zu entfernenden Datensatz
umgehen?
Löschen ist klar. Der nächste Mapper trägt unwissend zum Urteil die
Daten wieder ein und dort ist das Problem.
1. Wer will's kontrollieren?
2. Wen t
In diesem Zusammenhang sollte über einen grundsätzlichen Verzicht auf
persönliche Daten oder auf einen klar definierten Inhalt Wert gelegt
werden. Zum einen entgeht OSM damit von vornherein derartigen Problemen,
zum anderen kann ich keinen Nutzen derartiger Daten in der Bank zumm
Abbilden der R
Ihr verrennt Euch (schon wieder) in Nebensächlichkeiten.
Findet doch erstmal eine gängige Lösung für das Grundproblem!
PERSÖNLICHE DATEN VS. ABBILDUNG PHYSISCHER DATEN!
Jeder schreit rum, wenn es um gläsernen Mensch geht,
Identifizierbarkeit, Nachvollziehbarkeit der Bewegung, etc. pp. aber
we
Aber auch diese Leute haben ein Interesse daran, wo und in welcher
Datenbank sie zu finden sind. Prinzipiell kann man das unterstellen bei
Rechtsanwalt oder Ärztin XY, GRUNDSÄTZLICH ist's aber deren Entscheidung
und nicht die derer, die das mal eben mappen!!!
Gruß Sepp
Am 02.11.2018 09:10 schr
Sowohl Ärzte als auch Freiberufler sind auch Privatpersonen.
Wenn in "Müller's Trödelladen" verpflichtend durch den Gesetzgeber der
Betreiber Hans Werner an der Ladentür dran steht, hat Hans Werner in
unserer Datenbank m.M.n. schlicht und ergreifend nix zu suchen. Hans
Werner ist Privatperson
Am 02.11.2018 12:21 schrieb Martin Koppenhoefer:
...
wenn Du mit persönlichen Daten den Namen meinst: dieses Recht der
Allgemeinheit gibt es für bestimmte Fälle.
...
Nachzulesen wo?
- offizielle (Geschäfts-)Bezeichnungen ja
- Adresse (so es tatsächlich ein Ort ist) ja
- Öffnungszeiten
...und auch hier gilt, wer Lesen kann ist klar im Vorteil ;-)
Du musst als Interessent zur Einsichtnahme in das Handelregister schon
noch auf's Amtsgericht, bzw. die Anfrage dazu online stellen und das tut
i.d.R. nur, wer tatsächlich berechtigtes Interesse hat und nicht Hinz
und Kunz aus langer
Am 02.11.2018 18:02 schrieb Martin Koppenhoefer:
Ich kann mir keinen derartigen Fall vorstellen. An dieser Stelle
privater Datensammelwut bin ich raus und werde mit entsprechender
Ankündigung hier und jetzt jeden POI der mir diesbezüglich über den Weg
läuft, entsprechend bereinigen.
DAS HAT NIC
Seit wann ist OSM ein Bewertungsportal für kalten Döner, dreckige
Tischdecken oder Käfer im Salat und bekommt dann die Kneipe mit der
Bedienung Doppel-D und Bauchnabel frei ein extra Bienchen ins Muttiheft?
Ein derart unverantwortlicher Umgang mit den Persönlichkeitsrechten
Dritter ist ein def
Yep, der Text zur DS-GVO ist dort ziemlich eindeutig.
OSM kann weder die Grundsätze nach Art. 5 umsetzen, noch bspw. die
Informationspflichten gem. Art. 13, bzw. 14.
Eine Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt, sobald ich diese
innerhalb des POI's mit Adresse, Telefonnummer oder weiteren
Martin, es geht um das namentliche Benennen von Betreibern,
Verantwortlichen, Inhabern, etc. pp. <= DAS SIND PERSONENBEZOGENE DATEN
und ziemlich klar und eindeutig und NICHT ABSCHLIESSEND in der DS-GVO
benannt. Jede Verknüpfung des Namens einer natürlichen Person mit einem
POI ist bereits Vera
Martin,
es war Dein Beispiel, über den Betreibernamen einer Kneipe dessen
frühere Aktivitäten recherchieren zu können, um daraus Rückschlüsse über
die Qualität der angebotenen Dienstleistung zu konstruieren. Ich habe
das lediglich ins positive durch Doppel-D und bauchfrei überspitzt -
nichts
Frederik,
es ist ein himmelweiter Unterschied ob ich physisch vor einem Laden
stehe und dort am Schaufenster ein Schild mit gesetzlich geforderten
Inhaberinformationen lese oder ob ich ohne den Bezug zum Laden zu haben,
dies jederzeit in einer Datenbank nachlese kann. Die DS-GVO setzt einen
k
Am 06.11.2018 12:43 schrieb Martin Koppenhoefer:
> ...
>
> wenn Du das so siehst sind wir uns einig, weil in Operator tragen wir die
> Firmennamen ein. Thema erledigt, oder?
>
> Gruß,
> Martin
> ___
> Talk-de mailing list
> Talk-de@openstreetmap.org
Das berechtigte Interesse eines Verantwortlichen oder Dritten wird
schwierig zu begründen. Das setzt ja voraus, dass irgendetwas passiert
ist, dass ein Interesse als solches im konkreten Fall besteht. (Art. 6
f) in dem Fall wäre OSM definitiv der falsche Ansprechpartner.
Art. 6 [1] e, 2. Halbs
Simon,
ist alles nachvollziehbar. Es ist sogar davon auszugehen, dass der
Firmeninhaber der OSM wahrscheinlich gar nicht bewußt kennt, positiv
überrascht sein wird, dort eine für ihn kostenlose Wegbeschreibung zum
eigenen Laden zu haben.
Bis der erste Anwalt mit Abmahnung aufgrund fehlender
Mark,
es geht um den Datensatz des Betreibers/Opperators, nicht um den
Firmennamen oder Namen bspw. der Praxis - das ist soweit geklärt denke
ich, selbst wenn der (Prixis-)Name, den Namen des Arztes enthält.
"Augenarztpraxis Dr. Sommer" ist kein personenbezogener Datensatz
sondern Eigenname
Ganz richtig!
Hinzu kommt, dass im Falle eines möglichen und berechtigten
Widerspruches niemand ausschließen kann, dass der Datensatz nicht in
Zukunft erneut erstellt werden kann. Zum einen fehlen hierfür die techn.
Voraussetzungen, das zu unterbinden, zum anderen die Möglichkeit, das
automat
Moin,
berechtigtes Interesse - "Berechtigt ist das wahrgenommene Interesse,
wenn seine Schutzwürdigkeit von der Rechtsordnung anerkannt ist.
Unerheblich ist, ob das Interesse öffentlicher oder privater,
immaterieller oder vermögensrechtlicher Natur ist." eine von vielen in
etwa gleichlautende
Selbstverständlich KANN ich das tun.
Ich hätte nur endlich gern mal die Frage beantwortet, wozu der Datensatz
Betreiber/Opperator im Zusammenhang mit persönlichen Daten überhaupt
gemappt werden muss / soll / kann?
Diese nur bereits mehrfach gestellte Frage, wurde bisher in keinster
Weise bea
Nein, das hat mit "Jugend forscht" nix zu tun :p
Gruß Sepp
Am 07.11.2018 09:14 schrieb Martin Koppenhoefer:
sent from a phone
On 7. Nov 2018, at 07:31, sepp1...@posteo.de wrote:
Die "Augenarztpraxis Dr. Sommer" kann und soll durchaus in einer Karte
auftauchen
ist das nicht eine Sexualb
Nein, kann man nicht sagen. Jeder ist in dem Fall weltweit, tatsächlich
jeder.
Das ist gleichzusetzen, als wenn Du die Namen vom Klingelschild mappst.
Das öffentliche Interesse zum Inhabernamen auf dem Schild bezieht sich
tatsächlich auf denjenigen, der physisch vor dem Laden steht und das
le
Am 07.11.2018 18:24 schrieb Mark Obrembalski:
Am 07.11.18 um 09:49 schrieb sepp1...@posteo.de:
Für die Anwendbarkeit der DSGVO spielt es keine Rolle, ob wir ein
persönliches Datum unter "name", unter "operator" oder unter
"wrdlbrmpf"
eintragen. Was die Abwägung mit den Interessen des Betroffe
Am 07.11.2018 18:15 schrieb Mark Obrembalski:
Am 07.11.18 um 07:31 schrieb sepp1...@posteo.de:
Moin,
berechtigtes Interesse - "Berechtigt ist das wahrgenommene Interesse,
wenn seine Schutzwürdigkeit von der Rechtsordnung anerkannt ist.
Unerheblich ist, ob das Interesse öffentlicher oder pri
Am 07.11.2018 22:18 schrieb Martin Koppenhoefer:
sent from a phone
On 7. Nov 2018, at 18:51, sepp1...@posteo.de wrote:
Sehe ich anders, Betreiber/Operator ist ein eindeutiges
Personendatenfeld,
Quatsch, ...
Ach deswegen stehen Betreiber mit Vor- und Zunamen in diesem Feld - dann
ist da
Am 08.11.2018 01:23 schrieb Volker:
Langsam wird die ganze Sache hier ziemlich trollig.
Hier wird über eine relativ neue EU-Verordnung diskutiert und hier
werden rechtliche Behauptungen aufgestellt, die aber mit nicht mit
rechtlich untermauerten Argumenten belegt werden, sondern es wird
immer
Ganz sicher sogar ^^
Unter Vandalismus versteht man allgemein eine „blinde Zerstörungswut“
(https://de.wikipedia.org/wiki/Vandalismus)
Wortbedeutung/Definition:
unnötige Beschädigung oder Zerstörung von Eigentum, meistens von fremdem
oder gemeinschaftlichem; Zerstörungswut
(https://www.wortbed
Martin,
ich denke es kann sich jeder der hier Mitlesenden etwas darunter
vorstellen, den gemappten Vor- und Zunamen des Betreibers einer
Tankstelle aus dem Operatorfeld zu löschen und alle anderen
Informationen des POI's unangetastet zu lassen, zumal die Tankstelle
real vom Namen her, keinerl
Also ich sehe das Problem erstmal grundsätzlich in der Quelle - "laut
Internet" - laut Internet was? Datensammelkrake google, tatsächliche
Einwilligung vorhanden (bei diesen Quellen), nachprüfbar im
zweifelsfalls für OSM? Ist das für OSM überhaupt relevant oder bedarf es
nicht grundsätzlich für
Angenommen!
Gruß Sepp
Am 08.11.2018 18:14 schrieb Martin Koppenhoefer:
Am Do., 8. Nov. 2018 um 17:53 Uhr schrieb :
Wenn schon zur Hexenjagd geblasen wird, dann bitte auch richtig!
Entschuldigung! Ehrlich, ich bereue es, die links gepostet zu haben.
Gruß,
Martin
___
+1
Treffend zusammengefasst!
Gruß Sepp
Am 09.11.2018 00:52 schrieb Hartwig Alpers:
Moin.
Nachdem viele Argumente ausgetauscht wurden und allmählich nix neues
mehr kommt, möchte ich hier meine persönliche Auffassung in der Frage
mal (hoffentlich einigermaßen sachlich) zusammenfassen.
Ich bin
Markus,
Dein Vorschlag klingt vernünftig. +1
Ich hätte nur ganz gern vorher eine klare Positionierung, wozu OSM den
Betreiber/Verantwortlichen einer Firma oder einen personenbezogenen
Datensatz an sich, tatsächlich benötigt oder zu verwenden gedenkt.
Diese grundlegende Frage wurde bisher nur
Bspw. dieses Gremium im Rahmen einer Positionierung zur Umsetzung und
Anwendung der OSM-Grundsätze und letztendlich FOSSGIS als Betreiber und
rechtlich Verantwortlicher.
Gruß Sepp
Am 09.11.2018 09:09 schrieb Frederik Ramm:
Hallo,
On 09.11.2018 09:00, sepp1...@posteo.de wrote:
Ich hätte nu
In diesem Zusammenhang, das ist kein deutsches Gesetz sondern ein
Gesetz, das seit Mai 2016 EU-weit gilt und die Datenschutzverordnung von
1995 ersetzt. D.h. im Klartext, dass sich ALLE EU-Staaten an dieses
Regelwerk zu richten und bis Mai 2018 umzusetzen hatten.
Das nur nebenbei ;-)
Gruß Sep
Hallo Leo,
Am 09.11.2018 14:46 schrieb Leonhard Lenz:
Hallo,
ich denke, dass kann man ganz klar sagen: OSM benötigt diese Daten
nicht
und hat auch keine Verwendung dafür.
Absolut Deiner Meinung!
Denn OSM hat für keinerlei Daten
eine Verwendung.
Das ist nicht ganz richtig, Die erfassten
Immer noch bei den Persönlichkeitsrechten desjenigen, den es betrifft!
Am 13.11.2018 01:33 schrieb Martin Koppenhoefer:
und wo ist da das Problem?
Gruß, Martin
___
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https://lists.openstreetmap.org/listin
Abgesehen mal davon, das Bibliotheken mit OSM nicht viel gemeinsam haben
und Du gerade Äpfel mit Birnen vergleichst, hängen bei Publikationen
grundlegend andere Gesetzmäßigkeiten und vertragliche Vereinbarungen
dahinter. Nämlich genau zwischen Autor und veröffentlichendem Verlag in
denen u.a. s
Es ist m.M.n. völlig unerheblich, ob es irgendwo einen derartigen
Verbraucher gibt. Zum einen ist es das Problem des Verbrauchers, woher
er seine Daten bezieht und nicht das von OSM, zum anderen stellt sich
die entscheidende Frage, ob OSM personengebundene Daten überhaupt
erfassen, verarbeiten
Ich meine gar nichts.
Ich sage nun zum wiederholten Male klipp und klar und
unmistverständlich, dass die Namen der Geschäftführer, Ladeninhabers,
Verantwortlichen, Hausmeister, oder der Chefsekretärin etc. im
Operatorfeld nichts zu suchen haben - ist das so schwierig zu verstehen
und zu akzep
Martin, das "speichern" ist das eine, sobald jemand anderes den
Datensatz aufruft (OSM-intern) findet bereits eine Verarbeitung (wenn er
bspw. geänderte Öffnungszeiten mappt od. eine Telefonnummer ergänzt) und
Weitergabe (an diesen) statt, sobald irgendein Programm oder APP auf den
Datensatz zu
Am 27.11.2018 09:05 schrieb Markus:
Sogar bei Landesgrenzen werden die "Schutzzäune" immer hinter einem
breiten "Schutzstreifen" aufgestellt.
Gruss, Markus
Das hat aber andere Ursachen!
Gruß Sepp
___
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Talk-de@openstreetmap.o
Danke Volker,
dem ist nix hinzuzufügen - meine volle Zustimmung!
Wie in vielen Diskussionen, der Grundsatz wird gern außen vor gelassen.
Gruß Sepp
Am 27.11.2018 12:01 schrieb Volker:
Das ist mir viel zu verallgemeinert, ich möchte schon fast sagen an
den Haaren herbeigezogen. Und es geht vorb
waterway:drain
intermittent:yes
;-) 8)
Gruß Sepp
Am 27.11.2018 14:50 schrieb Florian Lohoff:
On Tue, Nov 27, 2018 at 09:05:21AM +0100, Markus wrote:
...
Kilometerlange landuse=grass über die Straße gelegt das die Bankette
schön grün erscheint und so. Jeder waterway=ditch bekomme noch ein
land
Und genau das verstößt dann wieder gegen map on the ground-Regel
Ich denke nicht, dass jemand durch das Mappen einer illegalen
Feuerstelle dazu animiert werden kann, dort ein Feuer zu machen. Schon
gar nicht, wenn die Feuerstelle als illegal gekennzeichnet ist (wenn's
tatsächlich so ist?). Eig
Die Prüfung ob legal oder illegal ist doch nicht Aufgabe von OSM - mal
vom Grundsatz her - das entspricht einer Wertung, die weder der Mapper
vor Ort, noch irgendwer anderes anhand bspw. eines Luftbildes vornehmen
kann und soll. (wenn überhaupt, dann doch am ehesten der Mapper vor Ort
anhand vo
Falscher Zusammenhang, die Welt verändert dies in keinster Weise, weder
in die eine, andere oder sonst irgendeine Richtung.
Dort hat jemand eine Feuerstelle gefunden und gemappt - ob nun legal
oder illegal, spielt für OSM doch keine Geige, sie ist als solche
vorhanden (Punkt).
Gruß Sepp
PS:
Am 03.12.2018 20:53 schrieb Rolf Eike Beer:
Am Montag, 3. Dezember 2018, 18:05:45 CET schrieb L. Rose:
On 3 December 2018 11:18:17 CET, Florian Lohoff wrote:
Sehe ich genauso! Ich denke, wir sind uns alle einig, dass wir als
OSM-Community nicht möchten, dass an einer illegalen Feuerstelle F
Hallo Roland,
m.M.n. wird building immer wieder und gern in diesem Zusammenhang falsch
übersetzt. building steht für Bauwerk und für Gebäude. Im deutschen gibt
es für beide zwei unterschiedliche Begriffe und von der Qualifikation
ist ein Gebäude immer erstmal auch ein Bauwerk, wobei ein Bauwer
Moin allerseits,
über die Telegramgruppe bin ich auf ein Phänomen typisch deutscher
Regelwut im Wiki gestoßen. Es ging grundsätzlich um die
Oberflächenbeschaffenheit von Pfaden, die derzeit nur über surface=
beschrieben werden kann. Hier würde ich gern analog zu Feld-, Wald- und
Wiesenwegen d
...und die sind's nur aufgrund entsprechender Beschilderung durch Z. 239
ff., also mit entsprechender Widmung - im Grunde eine Sonderform. Um
diese Wege geht es mir NICHT, die sind hinlänglich beschrieben und haben
- der Übersetzung nach - im path eigentlich nichts zu suchen, d.h. sind
dort m.M
Martin,
Mach Dir mal grundlegende Gedanken zur Entstehung von Wegen, dann wirst
Du feststellen, dass Du da einfach mal auf dem Holzweg bist ;-)
Wege (in der Natur) entstehen durch die Intensität ihrer Nutzung.
Spätestens (!!!) im bergigen Umland findest Du offizielle Wanderwege in
der Breite
Deswegen liegt die Unterscheidung trotzdem bei der Befahrbarkeit
(mehrspurig) highway=track (oder höher) und highway=path und in den
Ländern mit passenden Verkehrszeichen (in D Z. 239 ff.) zusätzlich noch
beim Fußweg, Radweg oder Reitweg oder einer Kombination aus diesen
Alternativen und die si
Nun, es geht grundsätzlich um die Festigkeit, d.h.
Oberflächenbeschaffenheit eines Weges/Pfades und die Möglichkeit, diese
erkennbar zu machen - genau wie bei Tracks. Deswegen würde ich ganz gern
das System übernehmen ohne etwas Neues zu basteln. Meiner Meinung nach
reichen diese 5 Unterteilung
Moin,
Am 16.12.2018 22:54 schrieb Volker Schmidt:
Der entscheidende Unterschied zwischen Trampelpfad und Wanderweg ist
nicht
die Breite und die Qualitaet, sondern die Tatsache, dass der
Trampelpfad
entstanden ist, weil viele Menschen, oder Kuehe, oder andere Tiere
immer
wieder dort gegangen si
Hab ich nix dagegen, würde die Sache noch mehr vereinfachen.
+1
Gruß Sepp
Am 17.12.2018 10:16 schrieb Leonhard Lenz:
Wenn es das gleiche System sein soll, warum nicht einfach komplett mit
den gleichen Tags und Keys übernehmen? Auch wenn dort tracktype steht,
ist ja eigentlich egal.
tracktype
Am 17.12.2018 10:35 schrieb Leonhard Lenz:
highway=path/footway hat nichts mit dem Ausbauzustand des Weges zu tun.
Im deutschen Wiki steht das sehr klar:
highway=footway: Fußweg, zur ausschließlichen Benutzung durch Fußgänger
geeignet.
Wobei "geeignet" in dem Fall der grundlegend falsche Be
Wasserfest meint nicht zwangsläufig versiegelt. Außerdem der falsche
Begriff. Wassergebunden wäre richtiger und dort gibts auch ne prima
Erklärung für
=> https://de.wikipedia.org/wiki/Wassergebundene_Decke
und zugegebenermaßen wird grade=1 bei korrekter Anwendung kaum und
grade=2 eher selten
Inhaltlich absolute Zustimmung, daher auch von mir
+ 1
für beide!
@ Christoph - das ist doch überall so, naja fast, von daher verwundert
(mich) das Ergebnis nicht.
Gruß Sepp
Am 19.12.2018 15:33 schrieb Volker:
+3
Auch meine frühzeitig zum zweiten Satz in Punkt 4 geäußerten Bedenken
hier
Sehr wahrscheinlich, weil building immer wieder im falschen Kontex
übersetzt wird?
Gruß Sepp
Am 23.12.2018 09:36 schrieb Martin Koppenhoefer:
sent from a phone
On 21. Dec 2018, at 14:03, Harald Schwarz
wrote:
in Düsseldorf habe ich unterirdische Gebäude, meistens Tiefgaragen und
Bunker,
Natürlich, weil building eben nicht das Gebäude, sondern das Bauwerk ist
und damit definitiv building=yes!
Kann keiner was dafür, dass die Angelsachsen so lieblos mit ihrer
Sprache umgehen! Ein Gebäude ist immer ein Bauwerk, ein Bauwerk aber
nicht zwingend auch ein Gebäude...
Gruß Sepp
Am 23.
Am 23.12.2018 11:45 schrieb Harald Schwarz:
Hallo Martin, hallo Mitleser,
... Aber gilt das auch für das
Weglassen von tags? ;-)
Das ist wie bei der Presse, wenn Tatsachen und Fakten einfach mal
weggelassen werden - such's Dir aus! ;-)
Liebe Grüße aus Ratingen
Harald Schwarz
black
Moin,
weshalb werden Höhenbeschränkungen (bspw. height_restrictor) in Mapnik,
deutschem Stil, etc. nicht dargestellt? Die Unart, selbst normale
Parkplätze mit derartigen Beschränkungsbarrieren zu versehen, greift
immer mehr um sich. Einerseits wird normalen Lkw's so die Zufahrt
verwehrt, ande
Am 25.12.2018 10:57 schrieb Volker:
Das ist keine Unart, sondern das ganz normale Hausrecht des jeweiligen
Parkplatzbetreibers.
Das eine schließt das andere nicht aus.
Ich denke, wenn der height_restrictor mit der dazugehörigen Höhe
angegeben ist, wird Dir jedes auf OSM basierende Navi auc
Tom,
OsmAnd läuft weder auf dem Rechner, noch auf dem Garmin, noch auf einem
Windowsphone, etc., noch werden die Daten im openrouteservice
ausgegeben. Heißt im Klartext, ich kaufe mir entweder ein
googleverseuchtes Androidphone oder die teure Navisoftware für Lkw - das
ist doch nicht Sinn der
Hallo Volker,
selbst in Deiner 2. Antwort auf meine Frage hast Du keinerlei brauchbare
Information zur Fragestellung geliefert. Hättest Du mein erstes Posting
verstanden, hättest Du sehr wohl erkennen können (und müssen), dass ich
die im Netz vorhandenen Suchfunktionen durchaus - ergebnislos -
Danke!
Mit dem entsprechenden Verkehrszeichen, d.h. mit den Zeichen 262 - 266
StVO, bzw. mit den jeweiligen Zeichen der jeweiligen Länder, wenn man's
international umsetzen würde.
Gruß Sepp
Am 25.12.2018 20:09 schrieb Martin Koppenhoefer:
sent from a phone
Wie würdest Du Höhenbeschränkunge
Moin,
ja natürlich. Die Barriere ist im Grunde ein beweglicher Schrankbaum
(entsprechend gekennzeichnet und beschildert) in 2,70m Höhe um den
eigenen Liefer-Lkw auch weiterhin die Zufahrt zu ermöglichen. Die
Zufahrtskontrolle erfolgt wahrscheinlich über ein entsprechendes
Schließsystem. (die
Moin,
es tut mir aufrichtig leid, zwei positive Antworten als solche mit
meinem Dank versehen als Beispiele zum Denkanstoß für einen Mitstreiter
"mißbraucht" zu haben, dessen Antworten einen sachlichen Themenbezug
vermissen lassen. Wird definitiv nicht wieder vorkommen!
Zu den Themen selbst,
84 matches
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