Re: [Talk-de] Höhenbeschränkungen und ihre (fehlende) Darstellung

2018-12-26 Per discussione sepp1974

Moin,

es tut mir aufrichtig leid, zwei positive Antworten als solche mit 
meinem Dank versehen als Beispiele zum Denkanstoß für einen Mitstreiter 
"mißbraucht" zu haben, dessen Antworten einen sachlichen Themenbezug 
vermissen lassen. Wird definitiv nicht wieder vorkommen!


Zu den Themen selbst, beschleicht mich mittlerweile die Vermutung, dass 
auf breiter Linie fast nur geblockt und gemauert wird, als das sich 
sinnvolle Ideen umsetzen lassen würden. Jeder will pünktlich seine 
Pakete, jeder will volle Regale, jeder möchte möglichst ungehindete 
Fahrt auf "seinen" Wegen, aber die Bereitschaft od. Erkenntnis bereits 
vorhandene Informationen einfach nur sichtbar zu machen, tendiert gegen 
Null. Statt dessen wird auf Spezialkarten verwiesen, deren Existenz 
damit überflüssig gemacht wird und die tatsächlich nur schwer gefunden 
werden können. (ich habe die Suchmaschinen VOR meiner Anfrage mehrfach 
gequält, denn mir war die pure Existenz dieser Spezialkarten durchaus 
bekannt).


Sowohl die Aussage, dass keine Verkehrszeichen gemappt werden, als auch 
die, das der Kartenstil "überfrachtet" wird, sind schlicht und 
ergreifend falsch. Ampeln SIND Verkehrszeichen und das Tor im Gartenzaun 
oder die Feuerstelle im Wald haben die gleiche Berechtigung wie ein ganz 
reales Nadelöhr aufgrund von Beschränkungen in den Abmessungen und/oder 
Gewichten, zumal es hierzu einen wesentlich größeren Interessenten- und 
Betroffenenkreis gibt, nämlich jedesmal dann, wenn ein Fahrzeug vor 
solch einer Höhenbeschränkung wenden darf und alle anderen deshalb im 
Stau stehen.


Gruß Sepp

PS: Ich habe oder fahre weder ein Wohnmobil oder Hochdachtransporter, 
noch einen Lkw und die am meisten präsente Nutzung von OSM bleibt auch 
auf lange Sicht trotz aller weiterführenden Versuche, die Darstellung 
der frei zugänglichen Weltkarte zum Routing.




Am 26.12.2018 21:37 schrieb mmd:


Kurzer Hinweis in eigener Sache: ich bin nicht damit einverstanden, 
dass

meine Beiträge hier dazu benutzt werden, anderen Beitragenden eine
bestimmte Form der Kommunikation nahezulegen oder in diesem 
Zusammenhang
als Vorbild genannt werden. Bitte in Zukunft davon Abstand nehmen. 
Danke.


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Re: [Talk-de] Höhenbeschränkungen und ihre (fehlende) Darstellung

2018-12-26 Per discussione sepp1974

Moin,

ja natürlich. Die Barriere ist im Grunde ein beweglicher Schrankbaum 
(entsprechend gekennzeichnet und beschildert) in 2,70m Höhe um den 
eigenen Liefer-Lkw auch weiterhin die Zufahrt zu ermöglichen. Die 
Zufahrtskontrolle erfolgt wahrscheinlich über ein entsprechendes 
Schließsystem. (die Anlage befand sich beim letzten Besuch vor 
Weihnachten noch im Aufbau und war noch nicht fertig montiert)


Eine andere Anlage ganz in der Nähe besteht nur aus einem massiven 
Stahlprofilrohr jeweils quer über die Zufahrten, ebenfalls entsprechend 
schraffiert und beschildert und diese Form habe ich schon mehrfach 
gesehen.


Weihnachtliche Grüße
Sepp

Am 26.12.2018 09:26 schrieb Harald Hartmann:

Hierzu möchte ich noch einmal kurz nachgefragt haben: stand dort ein
entsprechendes Schild mit 2,70m?

Am 25.12.18 um 08:21 schrieb sepp1...@posteo.de:

Aktuell habe ich letzte Woche erst einen Parkplatz zu einem
Rewe-Supermarkt mit 2,70m maximaler Durchfahrtshöhe gemappt, auf dem
bisher regelmäßig 2 - 3 Lkw für ihre gesetzlich vorgeschriebenen 45min
Pausenzeiten standen. Auf diesem Parkplatz ist jetzt für einen 
normalen

Hochdachtransporter bereits Schluss!



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Re: [Talk-de] Höhenbeschränkungen und ihre (fehlende) Darstellung

2018-12-25 Per discussione sepp1974

Danke!

Mit dem entsprechenden Verkehrszeichen, d.h. mit den Zeichen 262 - 266 
StVO, bzw. mit den jeweiligen Zeichen der jeweiligen Länder, wenn man's 
international umsetzen würde.


Gruß Sepp

Am 25.12.2018 20:09 schrieb Martin Koppenhoefer:

sent from a phone

Wie würdest Du Höhenbeschränkungen rendern, wenn Du freie Wahl hättest?


Gruß, Martin
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Re: [Talk-de] Höhenbeschränkungen und ihre (fehlende) Darstellung

2018-12-25 Per discussione sepp1974

Hallo Volker,

selbst in Deiner 2. Antwort auf meine Frage hast Du keinerlei brauchbare 
Information zur Fragestellung geliefert. Hättest Du mein erstes Posting 
verstanden, hättest Du sehr wohl erkennen können (und müssen), dass ich 
die im Netz vorhandenen Suchfunktionen durchaus - ergebnislos - bemüht 
habe. Von Überfrachten kann bei ein paar Höhenangaben keine Rede sein, 
zumal jedes Fahrzeug innerhalb der durch die StVO vorgegebenen Grenzen 
ein normales Fahrzeug darstellt und dementsprechend erkennbare 
Hindernisse durchaus einen Sinn haben - auch ohne "Spezialkarten".


Wie kommst Du eigentlich darauf, mich in einer öffentlichen Mailingliste 
anzuzählen oder mir zu unterstellen, ich hätte OSM nicht verstanden? 
Ganz sicher steht Dir das nicht zu!


Dank Andreas und mmd habe ich Karten gefunden, die das darstellen - 
unkompliziert und ohne Theater - das wären m.M.n. brauchbare Vorbilder 
für zukünftige Antworten von Dir?!


Weiterhin frohe Weihnachten
Gruß Sepp


Am 25.12.2018 14:57 schrieb Volker:

Du hast offenbar den Sinn von OSM nicht verstanden.

Die Mitwirkenden füllen eine Datenbank. Aus der dann Programmierer
Karten erstellen. Mapnik ist eine der Karten. Wenn Du mal die
Suchfunktion benutzt, wirst Du sehr viele Möglichkeiten finden,
eigenen Karten mit den von Dir geforderten POI's zu rendern.

Was OSM mit Sicherheit nicht ist, ist ein Dienstleistungsbetrieb der
die von dir gewünschten Karten bereitstellt.

Im übrigen ist Deine provokante und fordernde Ausdrucksweise hier
nicht unbedingt förderlich für *Dein *Anliegen.


Am 25.12.2018 um 14:13 schrieb sepp1...@posteo.de:

Tom,

OsmAnd läuft weder auf dem Rechner, noch auf dem Garmin, noch auf 
einem Windowsphone, etc., noch werden die Daten im openrouteservice 
ausgegeben. Heißt im Klartext, ich kaufe mir entweder ein 
googleverseuchtes Androidphone oder die teure Navisoftware für Lkw - 
das ist doch nicht Sinn der Sache? Aus "Don't tag for the renderer." 
wird "Tagging for the OsmAnd." oder wie soll ich das verstehen?


Es werden ja nichtmal Höhenbeschränkungen als Barriere ohne Wert 
angezeigt, dass man ggf. nachgucken könnte - optisch sind die Strecken 
alle frei und ohne jegliche Einschränkungen passierbar. Das macht sich 
spätestens dann bemerkbar, wenn Du 50 oder 100km Umweg fahren mußt, 
weil Du mit Deinem Wohnmobil durch nen Tunnel nicht durch kommst. 
Richtig cool ist das, wenn Du die gebuchte Fähre deswegen nicht 
erreichst oder aber die 20 Sack Zement einmal quer über den kompletten 
Parkplatz schiebst und Du dann jeden Sack auch noch 50m schleppst, 
weil eine Bordsteinkante ein unüberwindbares Hindernis darstellt.


Sorry - das ist nicht zufriedenstellend.

Gruß Sepp


Am 25.12.2018 12:47 schrieb Tom Pfeifer:


OsmAnd -> Settings -> Navigation settings -> Height limit.
Gerne auch Weight limit.

Weihnachtliche Grüsse
Tom

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Re: [Talk-de] Höhenbeschränkungen und ihre (fehlende) Darstellung

2018-12-25 Per discussione sepp1974

Tom,

OsmAnd läuft weder auf dem Rechner, noch auf dem Garmin, noch auf einem 
Windowsphone, etc., noch werden die Daten im openrouteservice 
ausgegeben. Heißt im Klartext, ich kaufe mir entweder ein 
googleverseuchtes Androidphone oder die teure Navisoftware für Lkw - das 
ist doch nicht Sinn der Sache? Aus "Don't tag for the renderer." wird 
"Tagging for the OsmAnd." oder wie soll ich das verstehen?


Es werden ja nichtmal Höhenbeschränkungen als Barriere ohne Wert 
angezeigt, dass man ggf. nachgucken könnte - optisch sind die Strecken 
alle frei und ohne jegliche Einschränkungen passierbar.  Das macht sich 
spätestens dann bemerkbar, wenn Du 50 oder 100km Umweg fahren mußt, weil 
Du mit Deinem Wohnmobil durch nen Tunnel nicht durch kommst. Richtig 
cool ist das, wenn Du die gebuchte Fähre deswegen nicht erreichst oder 
aber die 20 Sack Zement einmal quer über den kompletten Parkplatz 
schiebst und Du dann jeden Sack auch noch 50m schleppst, weil eine 
Bordsteinkante ein unüberwindbares Hindernis darstellt.


Sorry - das ist nicht zufriedenstellend.

Gruß Sepp


Am 25.12.2018 12:47 schrieb Tom Pfeifer:


OsmAnd -> Settings -> Navigation settings -> Height limit.
Gerne auch Weight limit.

Weihnachtliche Grüsse
Tom

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Re: [Talk-de] Höhenbeschränkungen und ihre (fehlende) Darstellung

2018-12-25 Per discussione sepp1974



Am 25.12.2018 10:57 schrieb Volker:

Das ist keine Unart, sondern das ganz normale Hausrecht des jeweiligen
Parkplatzbetreibers.


Das eine schließt das andere nicht aus.



Ich denke, wenn der height_restrictor mit der dazugehörigen Höhe
angegeben ist, wird Dir jedes auf OSM basierende Navi auch ansagen:
"Du kommst hier net rein." Ich sehe keine Notwendigkeit den
Mapnik-Stil damit zu überfrachten. Dafür gibt es Spezialkarten.



Keine der bisher von mir besuchten Webseiten und getesteten Routenplaner 
oder Karten OSM-basierend gibt derartige Informationen aus, da diese 
ausnahmslos für Pkw <2m Höhe ausgelegt sind. Spezialkarten hin oder her 
- reine Lkw-Navisoftware mit entsprechenden Daten ist teuer und im 
privaten Bereich für bspw. 3 Wochen Urlaub mit gemietetem Camper einfach 
mal unerschwinglich. Da mittlerweile selbst normale Hochdachtransporter 
ausgeschlossen werden, macht das spätestens ab jetzt für das normale 
Routing Sinn, derartige Informationen SICHTBAR zu machen. Es gibt auch 
genügend Anhänger, die hinter einen Pkw hängend die Höhe von 2m 
überschreiten und das normale Navi macht das schlicht und ergreifend 
nicht! Mir sind auch schon Durchfahrtshöhen von 2,30m unter gekommen - 
da braucht man nicht einmal mehr einen Transporter mit Hochdach um dran 
hängen zu bleiben. Wie ist das beim Besuch im Baumarkt mit dem 
Miettransporter - Lkw-Navisoftware kaufen oder einfach (vorhandene) 
Daten sichtbar machen?



Gruß Sepp

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[Talk-de] Höhenbeschränkungen und ihre (fehlende) Darstellung

2018-12-24 Per discussione sepp1974

Moin,

weshalb werden Höhenbeschränkungen (bspw. height_restrictor) in Mapnik, 
deutschem Stil, etc. nicht dargestellt? Die Unart, selbst normale 
Parkplätze mit derartigen Beschränkungsbarrieren zu versehen, greift 
immer mehr um sich. Einerseits wird normalen Lkw's so die Zufahrt 
verwehrt, andererseits sind die Barrieren teilweise so tief, dass man 
schon Probleme mit einem handelsüblichen Wohnmobil, bzw. 
(Hochdach-)Transportern >3,5t bekommt.


Von Zufahrten zu Tiefgaragen und höhenbeschränkten Brücken ganz zu 
schweigen.


Aktuell habe ich letzte Woche erst einen Parkplatz zu einem 
Rewe-Supermarkt mit 2,70m maximaler Durchfahrtshöhe gemappt, auf dem 
bisher regelmäßig 2 - 3 Lkw für ihre gesetzlich vorgeschriebenen 45min 
Pausenzeiten standen. Auf diesem Parkplatz ist jetzt für einen normalen 
Hochdachtransporter bereits Schluss!


Frohe Weihnachten!
Gruß Sepp

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Re: [Talk-de] Rein unterirdische Gebäude?

2018-12-23 Per discussione sepp1974



Am 23.12.2018 11:45 schrieb Harald Schwarz:

Hallo Martin, hallo Mitleser,

... Aber gilt das auch für das
Weglassen von tags?  ;-)



Das ist wie bei der Presse, wenn Tatsachen und Fakten einfach mal 
weggelassen werden - such's Dir aus! ;-)




Liebe Grüße aus Ratingen
  Harald Schwarz
  black_bike


Gesendet: Sonntag, 23. Dezember 2018 um 09:36 Uhr
Von: "Martin Koppenhoefer" 
An: "Openstreetmap allgemeines in Deutsch" 
Betreff: Re: [Talk-de] Rein unterirdische Gebäude?



sent from a phone

> On 21. Dec 2018, at 14:03, Harald Schwarz  wrote:
>
> in Düsseldorf habe ich unterirdische Gebäude, meistens Tiefgaragen und 
Bunker, auf die folgende
> Weise getaggt:
>
> * building=* weggelassen
> * building:underground=yes


warum das building tag weggelassen?


Gruß, Martin
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Re: [Talk-de] Rein unterirdische Gebäude?

2018-12-23 Per discussione sepp1974
Sehr wahrscheinlich, weil building immer wieder im falschen Kontex 
übersetzt wird?


Gruß Sepp

Am 23.12.2018 09:36 schrieb Martin Koppenhoefer:

sent from a phone

On 21. Dec 2018, at 14:03, Harald Schwarz 
 wrote:


in Düsseldorf habe ich unterirdische Gebäude, meistens Tiefgaragen und 
Bunker, auf die folgende

Weise getaggt:

* building=* weggelassen
* building:underground=yes



warum das building tag weggelassen?


Gruß, Martin
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Re: [Talk-de] Feature Proposal - Abstimmung von "Empfehlung zur Verwendung von Multipolygonen"

2018-12-19 Per discussione sepp1974

Inhaltlich absolute Zustimmung, daher auch von mir

+ 1

für beide!

@ Christoph - das ist doch überall so, naja fast, von daher verwundert 
(mich) das Ergebnis nicht.


Gruß Sepp



Am 19.12.2018 15:33 schrieb Volker:

+3

Auch meine frühzeitig zum zweiten Satz in Punkt 4 geäußerten Bedenken
hier und im Forum wurden schlichtweg ignoriert. Im Forum wurde zwar
darüber diskutiert. Letzten Endes hat  aber die Meinung der "Mapper
für Renderer" die Oberhand gewonnen. Da ich MP sowieso nur bei
Gebäuden mit Innenhöfen benutze, ist es mir letzten Endes auch egal.
Ich werde die Welt weiterhin in der _Datenbank_ so abbilden, wie sie
wirlich ist, Und wenn ein Zaun direkt auf der Abgrenzung einer Weide
steht, dann zeichne ich die _Ways_ auch übereinander.


Am 19.12.2018 um 13:30 schrieb Christoph Hormann:

Ich muss sagen, dass ich ziemlich enttäuscht davon bin, dass mein
zweimaliger Hinweis hier (in Antwort auf Nakaner vom 23.11. und in
Antwort auf Tigerfell vom 27.11.) hinsichtlich der Nachvollziehbarkeit
und Klarheit der Regeln insbesondere für neue Mapper kein Gehör fand.

Unabhängig vom Abstimmungs-Ergebnis wird da so kein Community-Konsens
draus, wenn selbst so offensichtliche und begründete Vorschläge mit
keinerlei Potential für inhaltliche Konflikte keine Berücksichtigung
finden.

Und wenn dann Frederiks Einwände in der Abstimmung, die zum Teil in 
eine
ganz ähnliche Richtung gehen, damit entgegnet werden, dass man sie 
doch

früher hätte einbringen sollen (Duh! Siehe oben) dann deutet das für
mich ein bisschen darauf hin, dass hier manche mehr die homogenen
Ansichten einer kleinen Gruppe in die Welt exportieren wollen, als zu
einem breiten Konsens zu kommen, den alle verstehen und den die
allermeisten unterstützen können.



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Re: [Talk-de] Fwd: Path / Pfade / Mehrzweckwege

2018-12-17 Per discussione sepp1974
Wasserfest meint nicht zwangsläufig versiegelt. Außerdem der falsche 
Begriff. Wassergebunden wäre richtiger und dort gibts auch ne prima 
Erklärung für


=> https://de.wikipedia.org/wiki/Wassergebundene_Decke

und zugegebenermaßen wird grade=1 bei korrekter Anwendung kaum und 
grade=2 eher selten Verwendung finden.


Gruß Sepp

Am 17.12.2018 10:32 schrieb Martin Koppenhoefer:
On 17. Dec 2018, at 04:57, Georg Feddern  
wrote:


sowas wie:

[grade1] = Unterbau, tragfähig, wasserfeste gebundene Oberfläche
[grade2] = Unterbau, tragfähig, wasserfeste lose Oberfläche
[grade3] = Unterbau oder natürlicher tragfähiger Untergrund, teilweise

ausgebaut,nur teilweise wasserfeste Oberfläche

[grade4] = Ohne Unterbau, keine wasserfeste Oberfläche, viel

befahren/begangen

[grade5] = Ohne Unterbau, keine wasserfeste Oberfläche, wenig

befahren/begangen


wasserfest meint versiegelt? Bei nicht versiegelten Wegen ist doch vor
allem interessant, ob es wassergebunden ist, weil wenn die Fläche gut
drainiert ist hat man einen komplett anderen Weg als wenn es bei Regen
matschig wird. Auch der Kompressionsgrad ist wichtig (daher sind im 
engl.
Wiki tracktype=2 gut komprimierte Wege enthalten, unabhängig vom 
Unterbau,

der sich irgendwie ins deutsche Wiki geschlichen hat). Wann wurde das
geändert?


Gruß, Martin
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Re: [Talk-de] Path / Pfade / Mehrzweckwege

2018-12-17 Per discussione sepp1974



Am 17.12.2018 10:35 schrieb Leonhard Lenz:

highway=path/footway hat nichts mit dem Ausbauzustand des Weges zu tun.

Im deutschen Wiki steht das sehr klar:

highway=footway: Fußweg, zur ausschließlichen Benutzung durch Fußgänger
geeignet.


Wobei "geeignet" in dem Fall der grundlegend falsche Begriff ist - 
"bestimmt" wäre korrekt.




highway=path: Allgemeiner Weg oder Pfad ohne vorgegebene Nutzungsart 
und

ohne Routing für Motorfahrzeuge


Etwas zu allgemein, bzw. undefiniert, das beträfe ja auch den Feldweg an 
dem nix steht.




Da auf Wanderwegen grundsätzlich auch Fahrrad gefahren werden darf/kann
bekommen diese path, wenn Radfahren dort verboten ist, müssten sie
highway=footway bekommen.


Wobei ich hier nochmal sehr explizit unterscheiden und eine derartige 
Änderung tatsächlich von einer vorhandenen offiziellen Beschilderung 
abhängig machen würde. Also ausschließlich Z. 239 ff. StVO. Der Fussweg 
ist definitiv an Baunormen gebunden. Weshalb steht denn bspw. ein 
Radfahrverbotsschild? Möglicherweise weil eine Passage entlang des Weges 
liegt, die für den Radfahrer fahrenderweise nicht zu passieren ist. Das 
wäre dann per barriere-mapping darzustellen, oder nicht?




Tagging wie, highway=footway bicycle=yes oder highway=path bicycle=no
sind eigentlich unerwünscht, da sie jeweils genau das beschreiben, was
durch den anderen Wegtyp definiert.

Die englische Wikiseite ist da nicht ganz so klar, sagt aber das 
gleiche.


Das dort beschriebene "If bicycles are allowed as well, you can 
indicate

this by adding a bicycle=yes tag", würde ich für Fälle wie
"Fahrradfahrer frei" Schilder in De sehen.



Betrifft den footway, ob dieser dadurch zum Mehrzweckweg wird oder 
einfach nur bicycle=yes getaggt wird, müßte man sich mal drauf 
verständigen, ist aber ein anderes Thema. aber grundsätzlich haste 
Recht.


Gruß Sepp

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Re: [Talk-de] Path / Pfade / Mehrzweckwege

2018-12-17 Per discussione sepp1974

Hab ich nix dagegen, würde die Sache noch mehr vereinfachen.

+1

Gruß Sepp

Am 17.12.2018 10:16 schrieb Leonhard Lenz:

Wenn es das gleiche System sein soll, warum nicht einfach komplett mit
den gleichen Tags und Keys übernehmen? Auch wenn dort tracktype steht,
ist ja eigentlich egal.

tracktype wird ja auch ab und zu für residential oder service 
verwendet.


Am 16.12.18 um 23:01 schrieb sepp1...@posteo.de:

Nun, es geht grundsätzlich um die Festigkeit, d.h.
Oberflächenbeschaffenheit eines Weges/Pfades und die Möglichkeit,
diese erkennbar zu machen - genau wie bei Tracks. Deswegen würde ich
ganz gern das System übernehmen ohne etwas Neues zu basteln. Meiner
Meinung nach reichen diese 5 Unterteilungen als zusätzliche Info.
Einen Kinderwagen würde ich sicher nicht über einen sehr weichen Weg
schieben wollen, mal als Beispiel, auch wenn der Weg an der
Wegkreuzung die ersten 50m vllt. noch brauchbar erscheint.

Die Klassifizierung ist im Grunde doch nur dafür da, eine Begehbarkeit
ohne alpine Schwierigkeitsgrade darzustellen. Ich schrieb es ja
bereits im Anfangsposting, im Flachland kommt kaum mehr als T1
kritisch betrachtet bei rum. T1 sagt mir aber nicht, ob ich den halben
Weg im Morast versinke oder ob ich Oma mal zum Waldspaziergang
mitnehmen kann, ohne das sie sich die Knochen bricht.

Wenn das System an sich änderungsbedürftig ist, dann los und in dem
Zusammenhang für path gleich mit - es geht um Wege in der Natur -
urban sind wir hervorragend überreguliert, außerhalb der
Großstadtgrenzen siehts dünn aus, seeehr dünn.

Gruß Sepp

Am 16.12.2018 22:31 schrieb Martin Koppenhoefer:

sent from a phone


On 16. Dec 2018, at 20:18, sepp1...@posteo.de wrote:

Worauf willst Du eigentlich hinaus?



das Thema ist ja Klassifizierung von kleineren Wegen bzw. 
Verbindungen

die noch weniger sind als „Wege“ (je nachdem wie man den Begriff
meint). Was bedeutet denn path_type=grade1? Und grade5? Ich sehe ein,
dass wir es bei den tracks damals so gemacht haben und das jetzt halt
so ist, aber das ist nicht unbedingt ein tolles System, wo auf einer
Seite „type“ steht und auf der anderen 1-5. Besser wäre es, wenn 
links

angedeutet würde, welche Eigenschaft oder auch Gruppe von
Eigenschaften gemeint ist, und rechts ggf. eine Beschreibung die mehr
sagt als „2“.

Gruß,
Martin
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Re: [Talk-de] Path / Pfade / Mehrzweckwege

2018-12-16 Per discussione sepp1974

Moin,

Am 16.12.2018 22:54 schrieb Volker Schmidt:
Der entscheidende Unterschied zwischen Trampelpfad und Wanderweg ist 
nicht
die Breite und die Qualitaet, sondern die Tatsache, dass der 
Trampelpfad
entstanden ist, weil viele Menschen, oder Kuehe, oder andere Tiere 
immer
wieder dort gegangen sind, oder dass viele Radfahrer dort gefahren 
sind,

aber der Weg nicht unterhalten wird.


Da möchte ich mal widersprechen. Die Unterhaltung eines Weges spielt 
doch keine Rolle, sonst kannst Du den (Wander-)Weg sofort und ganz 
konsequent per Definition zum highway=footway umklassifizieren, der als 
Unterscheidungsmerkmal eine entsprechende Kennzeichnung, Widmung oder 
einen erkennbaren Ausbau haben muss. Ein Ausbau setzt eine Unterhaltung 
voraus, sagt aber nicht über den Grad der Unterhaltung. Also ich würde 
das gelegentliche Nachmalen von Wanderwegskennzeichnung oder Anbringen 
derartiger Schildchen nicht als substanzerhaltende Unterhaltung am Weg 
an sich einordnen. Abgesehen mal davon, kann das keine Unterhaltung im 
bautechn. Sinne sein, denn für derartige Wege sind ganz konkrete 
Bauvorschriften vorgesehen. Es ist im Übrigen Aufgabe der Forstämter, 
entsprechende Unterhaltung ihrer Wege zu leisten und das bezieht sich in 
erster Linie nicht auf Oberflächenbeschaffenheit, sondern auf Sicherung 
gefährlicher Stellen, Kenntlichmachung, u.U. sogar auf eine 
Untergrundsicherung je nach Gelände. Verlassen wir den Wald, ist das 
Forstamt nicht mehr zuständig, sondern die jeweilige Gemeinde im Rahmen 
ihrer Amtshaftung, so sie nicht explizit davon freigestellt wurde, weil 
diese Aufgabe eine übergeordnete Stelle übernimmt. (bspw. der Landkreis)



Ein Wanderweg wird von jemandem unterhalten. Je nachdem wie gut er
unterhalten wird und wieviel er benutzt wird, sieht er nur wie ein
Trampelpfad aus oder er sieht wie ein Wanderweg aus.
Das tagging in OSM fuer diese oft unklaren Unterscheidungen ist
entsprechend bunt.

Hinzu kommt noch eine andere potenzielle Unsicherheit.
Der GB-englische term "footpath" ist ein legaler begriff, der nichts 
mit

dem Zustand zu tun hat. Dummerweise wird in OSM highway=footpath fuer
Fusswege und Buergersteige benutzt.

Pathtype:
"pathtype" hat keine wiki-Seite, wird aber benutzt (Taginfo count circa
3000).
Mir erscheint das ein ueberfluessiges zusaetzliches tag zu sein. Es ist
aehnlich wie"tracktype" aber auf paths bezogen.
Ich denke, dass die Kombination von "tracktype" und ("smoothness" oder
"surface") schon ausreicht um di Eigenschaften eines path zu 
beschreiben.

Eine Overpass turbo Wizard -Suche
type:way and highway=path and bicycle!=yes and bicycle!=designated and
tracktype=* and (smoothness=* or surface=*)
(die beiden "bicycle!=" terms sind in der Suche, um Fuss-Rad-Wege
auszuschliessen, die mit highway=path getagged sind)
ergibt tausende Ergebnisse, egal wo in Deutschland man sucht. Ist also
etabliert, wenn auch im Wiki nicht explizit erwaehnt.
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Da pathtype nicht hinterlegt ist - aber genutzt wird - wäre es doch nur 
logisch, dieses Attribut zu "legalisieren". Um etwas anderes gehts ja 
nicht.
smoothness ist eine äußerst subjektive Betrachtungsweise. der 
Mountainbiker wird Glätte anders definieren als der Rennradler oder 
Skateboarder, derjenige der regelmäßig (auch abseits von Wegen) wandert 
ebenfalls ganz anders als jemand, der sich schon auf richtigen Fußwegen 
innerhalb einer Stadt kaum zurecht findet und sich über einen 
geschotterten Weg im Park aufregt.


Machts doch bitte nicht so kompliziert - über meinen 
Definitionsvorschlag sind doch alle derartige Wege (unterhalb footway) 
erfasst, unabhängig davon, ob der Weg nun subjektiv als Trampelpfad oder 
Wanderweg eingeordnet wird. Es betrifft doch sowieso beide Wege, Eine 
Unterscheidung ist doch definitiv über die Breite möglich, so angegeben.


Im Wiki steht zu path eine einzige brauchbare Erklärung, nämlich die, 
dass path international hauptsächlich für Trampelpfade und Wanderwege 
gebraucht wird - auf etwas anderes will ich gar nicht hinaus - auch in 
Deutschland gibt es dort keine Sonderregelung. Alles andere bezieht sich 
auf Mehrzweckwege der nächste höheren Klassifizierung, nämlich 
Sonderformen vom footway - die haben in der Beschreibung zum path nix zu 
suchen.


Gruß Sepp

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Re: [Talk-de] Path / Pfade / Mehrzweckwege

2018-12-16 Per discussione sepp1974
Nun, es geht grundsätzlich um die Festigkeit, d.h. 
Oberflächenbeschaffenheit eines Weges/Pfades und die Möglichkeit, diese 
erkennbar zu machen - genau wie bei Tracks. Deswegen würde ich ganz gern 
das System übernehmen ohne etwas Neues zu basteln. Meiner Meinung nach 
reichen diese 5 Unterteilungen als zusätzliche Info. Einen Kinderwagen 
würde ich sicher nicht über einen sehr weichen Weg schieben wollen, mal 
als Beispiel, auch wenn der Weg an der Wegkreuzung die ersten 50m vllt. 
noch brauchbar erscheint.


Die Klassifizierung ist im Grunde doch nur dafür da, eine Begehbarkeit 
ohne alpine Schwierigkeitsgrade darzustellen. Ich schrieb es ja bereits 
im Anfangsposting, im Flachland kommt kaum mehr als T1 kritisch 
betrachtet bei rum. T1 sagt mir aber nicht, ob ich den halben Weg im 
Morast versinke oder ob ich Oma mal zum Waldspaziergang mitnehmen kann, 
ohne das sie sich die Knochen bricht.


Wenn das System an sich änderungsbedürftig ist, dann los und in dem 
Zusammenhang für path gleich mit - es geht um Wege in der Natur - urban 
sind wir hervorragend überreguliert, außerhalb der Großstadtgrenzen 
siehts dünn aus, seeehr dünn.


Gruß Sepp

Am 16.12.2018 22:31 schrieb Martin Koppenhoefer:

sent from a phone


On 16. Dec 2018, at 20:18, sepp1...@posteo.de wrote:

Worauf willst Du eigentlich hinaus?



das Thema ist ja Klassifizierung von kleineren Wegen bzw. Verbindungen
die noch weniger sind als „Wege“ (je nachdem wie man den Begriff
meint). Was bedeutet denn path_type=grade1? Und grade5? Ich sehe ein,
dass wir es bei den tracks damals so gemacht haben und das jetzt halt
so ist, aber das ist nicht unbedingt ein tolles System, wo auf einer
Seite „type“ steht und auf der anderen 1-5. Besser wäre es, wenn links
angedeutet würde, welche Eigenschaft oder auch Gruppe von
Eigenschaften gemeint ist, und rechts ggf. eine Beschreibung die mehr
sagt als „2“.

Gruß,
Martin
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Re: [Talk-de] Path / Pfade / Mehrzweckwege

2018-12-16 Per discussione sepp1974
Deswegen liegt die Unterscheidung trotzdem bei der Befahrbarkeit 
(mehrspurig) highway=track (oder höher) und highway=path und in den 
Ländern mit passenden Verkehrszeichen (in D Z. 239 ff.) zusätzlich noch 
beim Fußweg, Radweg oder Reitweg oder einer Kombination aus diesen 
Alternativen und die sind ganz klar an Voraussetzungen gebunden - 
Beschilderung!


path wird immer noch mit Weg und Pfad übersetzt und folgt man dem 
ursprünglichen Sinn, sind auch ganz klar beide gemeint, ohne nochmalige 
Unterscheidung.


Worauf willst Du eigentlich hinaus?

Gruß Sepp



Am 16.12.2018 20:01 schrieb Martin Koppenhoefer:

sent from a phone


On 16. Dec 2018, at 17:18, sepp1...@posteo.de wrote:

Wege (in der Natur) entstehen durch die Intensität ihrer Nutzung.



ja, und wenn sie dann entstanden sind, sind es Wege. Nicht jeder
Trampelpfad wird ein Weg, im Gegenteil die wenigsten (in einer
Kulturlandschaft wie Europa wo es im Prinzip schon Wege zwischen den
Dingen gibt).


Gruß, Martin
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Re: [Talk-de] Path / Pfade / Mehrzweckwege

2018-12-16 Per discussione sepp1974

Martin,

Mach Dir mal grundlegende Gedanken zur Entstehung von Wegen, dann wirst 
Du feststellen, dass Du da einfach mal auf dem Holzweg bist ;-)


Wege (in der Natur) entstehen durch die Intensität ihrer Nutzung. 
Spätestens (!!!) im bergigen Umland findest Du offizielle Wanderwege in 
der Breite eines Trampelpfades, was Deine Unterscheidung ad absurdum 
führt.


Der Zusatztag informal=yes ist - führt man den Gedanken konsequent aus - 
auf fast jeden Weg anzuwenden, der auf diesem Planeten existiert, selbst 
wenn die Entstehung des Weges bereits viele hundert oder tausend Jahre 
her ist. Ausgenommen wahrscheinlich Ortsumgehungen, Autobahnen, etc., 
die im Zuge eines Planverfahrens "aus dem Nichts" (analog der 
Eisenbahnstreckenführung) durch die Landschaft gezogen wurden.


Im Definitionsvorschlag zum path habe ich bewußt keine Unterscheidung 
zum Wanderweg vorgenommen sondern versucht, alle Wege außerhalb einer 
durch mehrspurige Fahrzeuge nutzbaren Breite zu erfassen. Selbst das 
gelingt nur durch den Zusatz "i.d.R. width<2m", da ein Quad als 
Mehrspurfahrzeug grundsätzlich wesentlich weiter kommt, als ein 
Geländewagen mit etwa 2m Breite und ein solcher Weg dadurch nutzbar wäre 
(eventuelle Verkehrsverbote spielen dabei keine Rolle). Selbst der Pfad 
vom regelmäßigen Wildwechsel ist damit abgedeckt, auch wenn er u.U. vom 
Menschen gar nicht genutzt wird.


Unabhängig davon, sollten wir uns auch in diesem Fall nicht von 
Übersetzungsprogrammen ins Boxhorn jagen lassen. Ein path wird u.a. 
sowohl als Weg, als auch als Pfad übersetzt und wir können nichts dafür, 
dass die Angelsachsen so lieblos mit ihrer Sprache umgehen.


Gruß Sepp



sent from a phone


On 16. Dec 2018, at 10:22, sepp1...@posteo.de wrote:

der eigentliche Trampelpfad oder Wanderweg



das sind eher zwei unterschiedliche Arten von Wegen, ein Trampelpfad
impliziert, dass er nicht absichtlich angelegt wurde, und dass er
nicht allzu sehr begangen wird, während ein Wanderweg eben ein Weg
ist, das ist beständiger und etablierter als ein Pfad, und tendenziell
größer.

Für Trampelpfade empfehle ich informal=yes und evtl noch width.

Gruß, Martin
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Re: [Talk-de] Path / Pfade / Mehrzweckwege

2018-12-16 Per discussione sepp1974
...und die sind's nur aufgrund entsprechender Beschilderung durch Z. 239 
ff., also mit entsprechender Widmung - im Grunde eine Sonderform. Um 
diese Wege geht es mir NICHT, die sind hinlänglich beschrieben und haben 
- der Übersetzung nach - im path eigentlich nichts zu suchen, d.h. sind 
dort m.M.n. falsch angegliedert.


Am 16.12.2018 11:35 schrieb Volker Schmidt:
Nicht zu vergessen, dass highway=path auch fuer Fuss-Radwege verwendet 
wird.





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[Talk-de] Path / Pfade / Mehrzweckwege

2018-12-16 Per discussione sepp1974

Moin allerseits,

über die Telegramgruppe bin ich auf ein Phänomen typisch deutscher 
Regelwut im Wiki gestoßen. Es ging grundsätzlich um die 
Oberflächenbeschaffenheit von Pfaden, die derzeit nur über surface= 
beschrieben werden kann. Hier würde ich gern analog zu Feld-, Wald- und 
Wiesenwegen die etablierte pathtype=grade-Klassifizierung 1 - 5 
übernehmen wollen. Hintergrund dazu, die sac_scale des Alpenvereins ist 
im Flachland kaum anwendbar und kommt bei kritischer Betrachtung kaum 
über T1 hinaus. Es soll möglich sein, die sac_scale und 
pathtype=grade-Klassifizierung parallel zu verwenden.


Eine Beschreibung der Oberfläche über surface= würde bei jedem Wechsel 
im Streckenabschnitt eine Unterbrechung des way's bedeuten, oft ist 
keine überwiegende Oberfläche vorhanden, sondern wechselt sich im 
Verlauf des Pfades mehrfach ab.


Durch Claudius Henrichs wurde eine allgemeingültige Definition zum Pfad 
angeregt.


Mein Vorschlag hierzu:

path - ein Weg für Mensch und/oder Tier, der aufgrund seiner Breite 
und/oder seines Verlaufes grundsätzlich nicht dafür geeignet erscheint, 
durch mehrspurige Fahrzeuge (i.d.r. width<2m) befahren zu werden. Er 
umfasst wenige Zentimeter breite erkennbare Spuren einer gelegentlichen 
Nutzung bis hin zu ausgeschilderten Wanderwegen mit guter Erkennbarkeit 
oder teilweisem Ausbau, ohne das eine Beschilderung für einen bestimmten 
Nutzerkreis vorhanden ist oder einen oder mehrere ausschließt. Pfade 
innerhalb von Gebieten, in denen bestimmte Verkehrsarten grundsätzlich 
verboten oder stark eingeschränkt sind (bspw. in Naturschutzgebieten, 
o.ä.) werden analog behandelt.


Damit wäre eine m.M.n. deutliche Abgrenzung zu gekennzeichneten 
(Mehrzweck-)Wegen durch Z. 239 ff. und/oder Widmung durch bspw. Satzung 
auch international gegeben.


Aktuell sind im deutschsprachigen Wiki die Mehrzweckwege 
überproportional vertreten, der eigentliche Trampelpfad oder Wanderweg 
wird - obwohl er ein deutlich größeres Netz umfasst - eher 
stiefmütterlich behandelt.


Meinungen, Ideen, Anregungen?

Gruß Sepp

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Re: [Talk-de] Rein unterirdische Gebäude?

2018-12-11 Per discussione sepp1974

Hallo Roland,

m.M.n. wird building immer wieder und gern in diesem Zusammenhang falsch 
übersetzt. building steht für Bauwerk und für Gebäude. Im deutschen gibt 
es für beide zwei unterschiedliche Begriffe und von der Qualifikation 
ist ein Gebäude immer erstmal auch ein Bauwerk, wobei ein Bauwerk aber 
nicht zwingend ein Gebäude sein muss. Auch im Wiki liegt zu beiden 
Begriffen die Bedeudung viel zu sehr auf dem Gebäude im Sinne von Haus 
als auf dem "übergeordneten" Bauwerk. (Ich hab's erst letztes Wochenende 
versucht, durch ne kleine Änderung deutlicher zu machen) Selbst ein 
Fahrsilo, der ja nur aus aufgestellten seitlichen Betonelementen 
besteht, i.d.R. kein Dach hat und in seiner Gesamtheit befahrbar ist, 
verdient richtigerweise den Tag building=yes. M.M.n. ein 
Übersetzungsproblem aufgrund Anzahl der verwendeten Begriffe - es gibt 
sprachlich wesentlich mehr "Gebäude" als "Bauwerke" obwohl es anders 
herum korrekt wäre. (Deepl kann das halt nicht und die wenigsten machen 
sich darüber tatsächlich auch mal Gedanken)


Selbstverständlich sehe ich ein Parkhaus (unabhängig vom Begriff des 
Parkhauses) als Bauwerk und als Gebäude per Definition. Niemand schreibt 
vor, dass ein Gebäude sichtbar ab Ebene 0 erkennbar sein muss. Ich 
vermute, dass für den Renderer gataggt wurde, weil dieser mit Ebene <0 
nicht klar kommt?


Also building=yes, building=parking, layer=-1 oder tiefer sind definitiv 
gerechtfertigt.


Gruß Sepp

Am 12.12.2018 05:12 schrieb Roland Olbricht:

Hallo zusammen,

aus der Changeset-Diskussion
https://www.openstreetmap.org/changeset/64670512
ist die Frage aufgekommen, ob eine Tiefgarage schon ein Gebäude
darstellt, wenn die Zufahrt an einer Seite ebenerdig ist.

Erschwerend kommt hinzu, dass der Betreiber die Tiefgarage "Parkhaus" 
nennt.


Von der Lage her gibt es rund um das historische Bahnhofsgebäude die
Bahngleise auf der einen Seite und einen neu angelegten
Bahnhofsvorplatz mit Busbahnhof auf der anderen Seite. Diese sind
zueinander ebenerdig. Das Gelände südlich des Bahnhofs liegt viel
höher, das Gelände nördlich des Bahnhofs viel tiefer. Dementsprechend
ist die Nordfront des Verteilgeschosses unter dem Bahnhofsvorplatz und
der Tiefgarage sichtbar.

Da der Fußgängerdurchgang zwischen Bahnhofstunnel und Innenstadt somit
ebenerdig ist, bildet dies auch die dominante Verkehrsachse.

Allerdings haben wir vergleichbare Situationen auch bei Bahndämmen in
Köln Hbf, Essen Hbf, Frankfurt Ostbahnhof und Berlin-Friedrichstraße.
Dort sind die Bahndämme mit Stützmauern ja ebenfalls kein Gebäude.

Ich wäre daher an Rückmeldung interessiert, wie andere die Situation
einschätzen. Insbesondere: Gibt es eine sinnvolle Lösung, 3D-Mapping
an solchen Hanglagen durchzuführen?

Viele Grüße,

Roland


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Re: [Talk-de] Illegale Feuerstelle

2018-12-03 Per discussione sepp1974

Am 03.12.2018 20:53 schrieb Rolf Eike Beer:

Am Montag, 3. Dezember 2018, 18:05:45 CET schrieb L. Rose:

On 3 December 2018 11:18:17 CET, Florian Lohoff  wrote:




Sehe ich genauso! Ich denke, wir sind uns alle einig, dass wir als
OSM-Community nicht möchten, dass an einer illegalen Feuerstelle Feuer
gemacht wird.


Es ist mir ganz ehrlich gesagt ziemlich egal, ob jemand an einer 
"illegalen" Feuerstelle ein Feuerchen macht oder nicht. Meine 
Prioritäten liegen da auf einer anderen Ebene. Waldbrandgefahr ja/nein, 
Feuerstelle vernünftig gesichert und beaufsichtigt ja/nein, tatsächlich 
nur ein Feuerchen gemacht oder irgendwelchen Mist verbrannt ja/nein, 
etc. Also so pauschal möchte ich das nicht verallgemeinert wissen aber 
darum geht es hier nicht.



Wenn die Feuerstelle entfernt wird, liegt es für den nächsten
Nahe, sie wieder hinzuzufügen (vielleicht kennt er die Rechtslage auch 
gar

nicht). Wenn wir sie dagegen dalassen und als illegal markieren, kommt
keine auf die Idee, neue, "schlechte" Daten in die Datenbank 
einzutragen.

Und sie dient kann als Orientierungspunkt etc. dienen.

Wenn die Karte die Illegalität nicht deutlich macht,


Es ist nicht Aufgabe der Karte, Legalität oder Illegalität darzustellen!


ist das Problem der
Darstellung, nicht der Datenlage. Durch Löschen bekämpfen wir sonst 
nur die

Symptome, nicht das Problem. Das ist zumindest meine Meinung :)


Die Meinung teile ich. Wir sollten die Tags in einer Art und Weise mit 
einem
Prefix "unbrauchbar" machen, so dass es nicht gerendert wird. Im Editor 
wird
der Punkt dann sichtbar, auf der Karte verleitet er niemanden zu 
irgendetwas.


Eike


Was soll das? Das ist doch wieder nur eine Wertung. Es geht um die 
Darstellung der Realität und nicht darum, legale Dinge darzustellen und 
illegale Dinge zu erfassen, aber unsichtbar zu machen. Es ist jeder 
verdammt nochmal selbst dafür verantwortlich, was er tut oder läßt und 
nicht Aufgabe von OSM, irgendwem Regeln erklären zu wollen, auf deren 
Einhaltung man sowieso keinen Einfluss hat. Was macht Ihr an einem See, 
an dem das Baden durch irgendwelche Angelfreunde untersagt ist - den See 
verstecken damit niemand auf den Gedanken kommt, da rein zu hüpfen?


Blödsinn!

Gruß Sepp

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Re: [Talk-de] Illegale Feuerstelle

2018-12-03 Per discussione sepp1974
Falscher Zusammenhang, die Welt verändert dies in keinster Weise, weder 
in die eine, andere oder sonst irgendeine Richtung.


Dort hat jemand eine Feuerstelle gefunden und gemappt - ob nun legal 
oder illegal, spielt für OSM doch keine Geige, sie ist als solche 
vorhanden (Punkt).


Gruß Sepp

PS: Ich habe die durch Vandalismus zerstörte Sitzbank neben nem Radweg 
auch als solche gemappt, sollte die Gemeinde die jemals wieder 
instandsetzen, nehme ich die Vandalismusbeschreibung wieder raus.


Am 03.12.2018 16:27 schrieb Stefan Kaufmann:

...Also ich verstehe auch dieses
Beharren darauf nicht, das jetzt unbedingt abbilden zu wollen. Wie 
macht

das die Welt besser?

regards,
-stk

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Re: [Talk-de] Illegale Feuerstelle

2018-12-03 Per discussione sepp1974
Die Prüfung ob legal oder illegal ist doch nicht Aufgabe von OSM - mal 
vom Grundsatz her - das entspricht einer Wertung, die weder der Mapper 
vor Ort, noch irgendwer anderes anhand bspw. eines Luftbildes vornehmen 
kann und soll. (wenn überhaupt, dann doch am ehesten der Mapper vor Ort 
anhand von Schildern bspw. so vorhanden).


Genau so das Ding mit Höhlen, wenn die als solche vorhanden ist und 
gefunden wurde, würde ich die völlig bedenkenlos mappen. Wer dort rein 
tappt und nicht wieder kommt, hat schlicht und ergreifend irgendwas 
falsch gemacht und im Falle eines notwendigen Rettungseinsatzes kann 
durch das Mappen die Höhle auch von den Kräften gefunden werden. Dito 
Feuerstelle - interessiert die Feuerwehr u.U. auch, wenn es brennt, wo 
es brennt.


Gruß Sepp

Am 03.12.2018 10:52 schrieb Martin Koppenhoefer:

Am Mo., 3. Dez. 2018 um 10:36 Uhr schrieb :


Ich denke nicht, dass jemand durch das Mappen einer illegalen
Feuerstelle dazu animiert werden kann, dort ein Feuer zu machen. Schon
gar nicht, wenn die Feuerstelle als illegal gekennzeichnet ist (wenn's
tatsächlich so ist?).




sehe ich im Prinzip auch so, wobei es hier ziemlich sicher verboten 
ist, da
es sich um eine Stelle im Wald handelt, dort ist Feuermachen 
grundsätzlich

verboten ausserhalb von Feuerstellen.
Ich bin also schon dafür, das zu mappen, aber das Problem ist, wie man 
es

transportiert, dass die Feuerstelle keine solche ist, sondern das
Feuermachen da illegal ist. Wenn man sie als Feuerstelle mit 
illegal=yes

oder informal=yes taggt, dann wird sie vermutlich fast überall in den
Endanwendungen nicht von einer anderen Feuerstelle zu unterscheiden 
sein.
Sinnvoll wäre es wahrscheinlich eher, so was wie 
illegal:leisure=firepit zu
verwenden (informal stimmt zwar auch, ist aber weniger spezifisch und 
die

Legalität ist hier ja wichtig).

Gruß,
Martin
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Re: [Talk-de] Illegale Feuerstelle

2018-12-03 Per discussione sepp1974

Und genau das verstößt dann wieder gegen map on the ground-Regel

Ich denke nicht, dass jemand durch das Mappen einer illegalen 
Feuerstelle dazu animiert werden kann, dort ein Feuer zu machen. Schon 
gar nicht, wenn die Feuerstelle als illegal gekennzeichnet ist (wenn's 
tatsächlich so ist?). Eigenverantwortlichkeit ist das Zauberwort und 
dazu gehört es auch, sich über solche Dinge im Vorfeld kundig zu machen 
oder aber mit den Konsequenzen leben.


Gruß Sepp

Am 03.12.2018 09:17 schrieb Martin Scholtes:

Hallo,

...andernfalls löschen.

Gruß
Martin



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Re: [Talk-de] Linien (Zaun, Grenze, Weg) und Fläche [war: Feature Proposal - RFC - Empfehlung zur Verwendung von Multipolygonen]

2018-11-27 Per discussione sepp1974

waterway:drain
intermittent:yes

;-)  8)

Gruß Sepp

Am 27.11.2018 14:50 schrieb Florian Lohoff:

On Tue, Nov 27, 2018 at 09:05:21AM +0100, Markus wrote:
...
Kilometerlange landuse=grass über die Straße gelegt das die Bankette
schön grün erscheint und so. Jeder waterway=ditch bekomme noch ein
landuse=grass - Da frage ich micht immer wie man das mappen würde
wenn jetzt wirklich mal wasser drin ist. Wird dann aus dem 
landuse=grass

ein riverbank?

Ich bin dann immer hin und her gerissen mit löschen. Es ist definitiv
falsch aber da hat sich jemand viel Mühe gemacht.

Flo
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Re: [Talk-de] Linien (Zaun, Grenze, Weg) und Fläche [war: Feature Proposal - RFC - Empfehlung zur Verwendung von Multipolygonen]

2018-11-27 Per discussione sepp1974

Danke Volker,

dem ist nix hinzuzufügen - meine volle Zustimmung!

Wie in vielen Diskussionen, der Grundsatz wird gern außen vor gelassen.

Gruß Sepp

Am 27.11.2018 12:01 schrieb Volker:

Das ist mir viel zu verallgemeinert, ich möchte schon fast sagen an
den Haaren herbeigezogen. Und es geht vorbei an dem, was wohl
allgemeiner und nicht verrückbarer Grundsatz bei OSM ist. *Wir mappen
was "on the ground" ist.*

Zäune sind im Luftbild durch den Schattenwurf relativ gut zu erkennen.
Deshalb sind sie auch dort zu mappen, wo sie sind. Auch der Bewuchs
ist auf dem Luftbild gut zu erkennen. Hier gilt das gleiche wie eben
gesagt.

Noch besser ist natürlich so etwas "on the ground zu erfassen." Anders
kann man, wenn überhaupt zu erkennen, Grundstücksgrenzen nicht
erfassen. Außer man benutzt Quellen, die nicht erlaubt sind. Über den
Sinn und Unsinn von Grundstücksgrenzen in OSM hat es hier und im Forum
schon genug Diskussionen gegeben. Ich bin kein Fan davon, weil es IMHO
keinen Mehrwert für OSM hat ( Wir sind keine Katasterkarte) und sich
Grundstücksgrenzen unbemerkt von der Allgemeinheit auch schnell mal
ändern können.

Gerade bei Zäunen und Bewuchs sollten wir bei dem o.a. Grundsatz
bleiben und wenn der Bewuchs am Zaun endet, dann kann man solche
Linien auch mal stapeln, weil es eben eine "on the ground" so ist.
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Re: [Talk-de] Linien (Zaun, Grenze, Weg) und Fläche [war: Feature Proposal - RFC - Empfehlung zur Verwendung von Multipolygonen]

2018-11-27 Per discussione sepp1974



Am 27.11.2018 09:05 schrieb Markus:


Sogar bei Landesgrenzen werden die "Schutzzäune" immer hinter einem
breiten "Schutzstreifen" aufgestellt.

Gruss, Markus



Das hat aber andere Ursachen!

Gruß Sepp

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Re: [Talk-de] Gutachten [war: Re: POIs - Details - Gerichtsurteil ]

2018-11-16 Per discussione sepp1974
Martin, das "speichern" ist das eine, sobald jemand anderes den 
Datensatz aufruft (OSM-intern) findet bereits eine Verarbeitung (wenn er 
bspw. geänderte Öffnungszeiten mappt od. eine Telefonnummer ergänzt) und 
Weitergabe (an diesen) statt, sobald irgendein Programm oder APP auf den 
Datensatz zugreift um diesen zu Verarbeiten (rendern), gibt OSM die 
Daten weiter - darum gehts!


Beide letztgenannten Punkte verstoßen massiv gegen die DS-GVO, solange 
keine Einwilligung des Namensinhabers vorliegt und ein 
Betreiber/Operatorfeld ist im Zusammenhang mit einem Vor- und/oder 
Zunamen definitiv ein personenbezogener Datensatz, genau wie jedes 
andere Feld, in dem falsch gemappt Vor und/oder Zuname auftauchen, im 
Gegensatz zum Firmennamen, der durchaus den Namen des Firmierenden 
enthalten kann und in aller Regel auch noch den Zusatz bspw. 
"Kunststoffverarbeitung" (um bei Deinem letzten Beispiel zu bleiben), 
"GmbH" oder, oder, oder... enthält. Damit ist der Datensatz eindeutig 
auf das Geschäft, die Firma, den Freiberufler (dessen Tätigkeit, der 
physische POI), die GmbH oder was auch immer bezogen und kein 
personenbezogener Datensatz, selbst wenn sich über den Firmennamen (den 
der Firmierende i.d.R. selbst gewählt hat) ein Rückschluss auf den 
Inhaber möglich sein kann (!!!).


Befasse Dich doch einfach mal mit den Begrifflichkeiten, was verbietet 
die DS-GVO, was machst Du in einer Datenbank außer speichern (erfassen)? 
OSM ist nicht dafür da, Datensätze zu erfassen um diese anschließend 
unter Verschluss zu halten, ohne das sie geändert (verarbeitet) oder 
weitergegeben werden können!


Warum mappst Du das Klingelschild Deiner Haustür nicht? Nach Deiner 
Argumentation ist das überhaupt kein Problem, es ist öffentlich, es 
steht für jeden der vor der Tür steht sichtbar dran, es kann sogar 
irgendwer, der nicht physisch vor Deiner Haustür steht, zum 
Einwohnermeldeamt gehen und nach Übergabe eines kleinen Bargeldbetrages 
Deinen kompletten Datensatz erfragen (so Du keine Auskunftssperre 
eingerichtet hast), also nur eine geringfügig höhere Hürde als im 
Handelsregister - mich würde schon interessieren, wo Du wohnst - reicht 
das für das allgemeine Interesse oder soll ich meinen Nachbarn noch 
fragen, ob es ihn auch interessiert, wieviele Martin Koppenhoefer in 
Deutschland wo wohnen - dann sind wir schon zu zweit bei unserem Hobby, 
Adressen zu Namen und andersherum zuzuordnen und wenn wir einmal dabei 
sind, finden wir sicher auch noch Dein Auto und Deine Arbeitsstelle - 
kann alles in OSM, ist öffentlich wenn Deine Karre vor der Tür steht und 
Du bei Firma Mayer jeden Tag zur selben Zeit ein- und ausgehst.


Möchte noch jemand, sowohl auffindbar sein als auch dem Hobby fröhnen? 
Nur zu - je mehr mitmachen, desto größer ist das allgemeine Interesse - 
berechtigt oder nicht, scheint in dieser Diskussion absolut zweitrangig 
zu sein.


Mir platzt so langsam die Hutschnur - tschuldigung - mit welcher 
Leichtfertigkeit die Persönlichkeitsrechte Dritter mit Füßen getreten 
werden :-(


Art. 1 (1) DS-GVO
- Diese Verordnung enthält Vorschriften zum Schutz natürlicher Personen 
bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Verkehr 
solcher Daten.

Art. 1 [2] DS-GVO
- Diese Verordnung schützt die Grundrechte und Grundfreiheiten 
natürlicher Personen und insbesondere deren Recht auf Schutz 
personenbezogener Daten.


Mal Lesen und Verstehen!!!


Gruß Sepp


Am 16.11.2018 15:43 schrieb Martin Koppenhoefer:

Am Fr., 16. Nov. 2018 um 13:39 Uhr schrieb :


Ich sage nun zum wiederholten Male klipp und klar und
unmistverständlich, dass die Namen der Geschäftführer, Ladeninhabers,
Verantwortlichen, Hausmeister, oder der Chefsekretärin etc. im
Operatorfeld nichts zu suchen haben - ist das so schwierig zu 
verstehen

und zu akzeptieren?






Auch der Name des Künstlers hat im Operatorfeld nichts zu suchen,
sondern maximal in der Beschreibung zum Kunstwerk, wenn das unbedingt
sein muss.




es geht überhaupt nicht darum, in welches "Feld" etwas eingetragen 
wird. Es

geht einzig darum, was man einträgt.




Obwohl ich auch dafür keinen ersichtlichen Grund erkennen
kann, dies zwingend zu tun.




zwingend ist nichts, aber dass es für viele interessant sein könnte, 
die
Werke eines Künstlers (die öffentlich sind, public art, auf deutsch 
Kunst

im öffentlichen Raum) zu finden, liegt auf der Hand.



Betreiber (Operator) eines Kunstwerkes ist
in aller Regel eine Gallerie, eine Stadt- oder Gemeindeverwaltung, ein
Garten- und Friedhofsamt, etc. und zum wiederholoten Male, versuchst 
Du

über völlig zum Thema unpassende Beispiele das irgendwie zu
legitimieren. Wie oft eigentlich noch?




"das" was?





Nein, OSM hat keine Rechte am Namen einer natürlichen Person, um über
diesen Namen ohne Einwilligung der Person zu verfügen.




es geht auch nicht um das "Verfügen", sondern um das Speichern von
nützlichen, öffentlichen Informationen in der db, selbst wenn die sich 
auf

eine Person beziehen, sofern das nicht 

Re: [Talk-de] Gutachten [war: Re: POIs - Details - Gerichtsurteil ]

2018-11-16 Per discussione sepp1974

Ich meine gar nichts.

Ich sage nun zum wiederholten Male klipp und klar und 
unmistverständlich, dass die Namen der Geschäftführer, Ladeninhabers, 
Verantwortlichen, Hausmeister, oder der Chefsekretärin etc. im 
Operatorfeld nichts zu suchen haben - ist das so schwierig zu verstehen 
und zu akzeptieren?


Auch der Name des Künstlers hat im Operatorfeld nichts zu suchen, 
sondern maximal in der Beschreibung zum Kunstwerk, wenn das unbedingt 
sein muss. Obwohl ich auch dafür keinen ersichtlichen Grund erkennen 
kann, dies zwingend zu tun. Betreiber (Operator) eines Kunstwerkes ist 
in aller Regel eine Gallerie, eine Stadt- oder Gemeindeverwaltung, ein 
Garten- und Friedhofsamt, etc. und zum wiederholoten Male, versuchst Du 
über völlig zum Thema unpassende Beispiele das irgendwie zu 
legitimieren. Wie oft eigentlich noch?


Nein, OSM hat keine Rechte am Namen einer natürlichen Person, um über 
diesen Namen ohne Einwilligung der Person zu verfügen.


Gruß Sep



Am 16.11.2018 11:34 schrieb Martin Koppenhoefer:

Am Di., 13. Nov. 2018 um 10:16 Uhr schrieb :

Abgesehen mal davon, das Bibliotheken mit OSM nicht viel gemeinsam 
haben

und Du gerade Äpfel mit Birnen vergleichst, hängen bei Publikationen
grundlegend andere Gesetzmäßigkeiten und vertragliche Vereinbarungen
dahinter. Nämlich genau zwischen Autor und veröffentlichendem Verlag 
in

denen u.a. solche Dinge VOR einer Veröffentlichung geregelt werden.





und Du meinst, bei einem Kunstwerk im öffentlichen Raum ist das
grundverschieden, da muss der Name des Künstlers wegen der DSGVO 
versteckt
werden? Bei den Ausnahmen, wo die Künstler explizit anonym bleiben 
wollen

bzw. wo sie unter einem Pseudonym bekannt sind, werden wir entweder das
Pseudonym eintragen, oder eben gar ncihts, weil wir auch nicht wissen, 
wer

der Anonymous ist.

Gruß,
Martin
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Re: [Talk-de] Gutachten [war: Re: POIs - Details - Gerichtsurteil ]

2018-11-13 Per discussione sepp1974
Es ist m.M.n. völlig unerheblich, ob es irgendwo einen derartigen 
Verbraucher gibt. Zum einen ist es das Problem des Verbrauchers, woher 
er seine Daten bezieht und nicht das von OSM, zum anderen stellt sich 
die entscheidende Frage, ob OSM personengebundene Daten überhaupt 
erfassen, verarbeiten und/oder weitergeben darf, denn genau das 
passiert!


Gruß Sepp

Am 13.11.2018 12:58 schrieb Marc Gemis:

OSM braucht nichts. OSM ist nur eine Datenbank.

Die richtige Frage wäre "Gibt es irgendwo einen Datenverbraucher, der
daran interessiert ist, diese Informationen in der OSM-Datenbank zu
haben?"

m.



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Re: [Talk-de] Gutachten [war: Re: POIs - Details - Gerichtsurteil ]

2018-11-13 Per discussione sepp1974
Abgesehen mal davon, das Bibliotheken mit OSM nicht viel gemeinsam haben 
und Du gerade Äpfel mit Birnen vergleichst, hängen bei Publikationen 
grundlegend andere Gesetzmäßigkeiten und vertragliche Vereinbarungen 
dahinter. Nämlich genau zwischen Autor und veröffentlichendem Verlag in 
denen u.a. solche Dinge VOR einer Veröffentlichung geregelt werden.


Des weiteren ist eine Biliothek auch immer ein Archiv, selbst wenn das 
"nur" die Stadtbücherei ist und die DS-GVO kennt für derartige Fälle 
ganz konkrete Ausnahmen. Es wird zwar behauptet, dass OSM unter diese 
Ausnahmen fallen würde, aber auch nur das, eine Feststellung dazu wurde 
meines Wissens bisher nicht getroffen - andernfalls wäre die Diskussion 
zur Ausnahme nach Art. 6 [1] e oder f defakto überflüssig!


Erst die Fakten schaffen, dann danach handeln und nicht anders herum!

Mir fehlt bisher auch eine belastbare Stellungnahme zum Pro der 
Fragestellung, wozu OSM überhaupt derartige personenbezogene Daten 
benötigt - das solltest Du als glühender Verfechter dieser Sparte doch 
spielend für den Rest zur Diskussion stellen können. Einziges Beispiel 
bisher Deine Rückschlüsse zu besagtem Laden mit 
"belegtem-Brötchen-Verkauf" - das ist bisher kein allgemeines Interesse, 
sondern Dein persönliches!


Gruß Sepp



Am 13.11.2018 09:55 schrieb Martin Koppenhoefer:

sent from a phone


On 13. Nov 2018, at 09:49, sepp1...@posteo.de wrote:

Immer noch bei den Persönlichkeitsrechten desjenigen, den es betrifft!



d.h. wenn eine Bibliothek ein Buch in ihren Index einträgt, muss sie
wegen der DSGVO den Autor fragen, ob sie seinen Namen eintragen
dürfen? Wenn sie von den noch lebenden Autoren keine Zustimmung haben
sollten sie deren Namen sicherheitshalber löschen?


Gruß, Martin
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Re: [Talk-de] Gutachten [war: Re: POIs - Details - Gerichtsurteil ]

2018-11-13 Per discussione sepp1974

Immer noch bei den Persönlichkeitsrechten desjenigen, den es betrifft!


Am 13.11.2018 01:33 schrieb Martin Koppenhoefer:


und wo ist da das Problem?

Gruß, Martin
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Re: [Talk-de] Gutachten [war: Re: POIs - Details - Gerichtsurteil ]

2018-11-09 Per discussione sepp1974

Hallo Leo,


Am 09.11.2018 14:46 schrieb Leonhard Lenz:

Hallo,

ich denke, dass kann man ganz klar sagen: OSM benötigt diese Daten 
nicht

und hat auch keine Verwendung dafür.


Absolut Deiner Meinung!


Denn OSM hat für keinerlei Daten
eine Verwendung.


Das ist nicht ganz richtig, Die erfassten Daten dienen der Darstellung 
(erklärtes Ziel) einer freien Weltkarte. Wie und durch wen die gerendert 
wird, spielt dabei keine Rolle. Sobald die Erfassung abgeschlossen 
wurde, ist jeder nachfolgende Aufruf dieses Datensatzes eine 
Verarbeitung und gleichzeitig Weitergabe des Inhaltes (OSM-intern über 
und an jeden Mapper, der tatsächlich dort rein guckt), sobald die 
Weltkarte gerendert wird und der Datensatz zu bspw. diesem Zweck 
angefordert wird, erfolgt eine Weitergabe der Daten. Jeder Anbieter 
einer Softwarelösung der auf den OSM-Datensatz zugreift, bekommt die 
Daten weitergegeben, ob er sie verarbeitet, auswertet oder ignoriert, 
spiel keine Rolle.



OSM ist eine reine Datenbank, die so viele
geographische Daten wie möglich(und für Alltagskarten sinnvoll) sammeln
will. Die Daten können dann für ALLES genutzt werden, solange die ODbL
eingehalten wird.


Stichpunkt geografische Daten +1

...und die ODbL ist nichteinmal in offizieller deutescher Übersetzung 
vorhanden, geschweige denn in einer der anderen europäischen Sprachen 
außer in englisch.




Grüße
Leo


Das würde ich einfach mal so sacken lassen, zurücklehnen und (schnipp 
schnipp - große Tüte Popcorn und ein Bier bitte!) ein breites Grinsen 
aufsetzen.


Grüße
Sepp

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Re: [Talk-de] Gutachten [war: Re: POIs - Details - Gerichtsurteil ]

2018-11-09 Per discussione sepp1974
In diesem Zusammenhang, das ist kein deutsches Gesetz sondern ein 
Gesetz, das seit Mai 2016 EU-weit gilt und die Datenschutzverordnung von 
1995 ersetzt. D.h. im Klartext, dass sich ALLE EU-Staaten an dieses 
Regelwerk zu richten und bis Mai 2018 umzusetzen hatten.


Das nur nebenbei ;-)

Gruß Sepp


Am 09.11.2018 08:32 schrieb Markus:

Liebe OSMer,

bevor wir uns hier endlos ereifern, schlage ich vor, von einem 
deutschen

Experten für IT-Recht mit Schwerpunkt "OpenData" eine Beurteilung über
mögliche Auswirkungen einzuholen, incl. Vorschlag, wie man
Verantwortliche von Firmen sinnvoll mappt.

Denn hier gibt es einen weltweit gesellschaftlich relevanten
Interessenkonflikt zwischen *Freie Daten* und *Datenschutz*.
(es geht nicht nur um ein neues Gesetz der BRD)

Auftraggeber könnte unser "local chapter" sein.

Gute Ressourcen gibt es auch bei Wikimedia-DE, die "Freies Wissen" als
ihr Ziel definiert haben (weit über Wikipedia hinaus!) - und auch über
entsprechende Finanzmittel verfügen.

Frederik, vielleicht kannst Du sowas in die Wege leiten?

Und dann über das Ergebnis berichten, damit wir als Community eine
fundierte Entscheidung für DE treffen können?

Mit herzlichem Gruss,
Markus

PS: im Ursprungspost ging es um "unerwünschte Werbung durch FB"
(also um FB und deren Missbrauch, und nicht um OSM)
Und das hat wenig mit OSM zu tun.


Ein Friseur wollte nicht akzeptieren, dass Facebook für sein Geschäft
ungewollt Werbung macht.


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Re: [Talk-de] Gutachten [war: Re: POIs - Details - Gerichtsurteil ]

2018-11-09 Per discussione sepp1974
Bspw. dieses Gremium im Rahmen einer Positionierung zur Umsetzung und 
Anwendung der OSM-Grundsätze und letztendlich FOSSGIS als Betreiber und 
rechtlich Verantwortlicher.


Gruß Sepp



Am 09.11.2018 09:09 schrieb Frederik Ramm:

Hallo,

On 09.11.2018 09:00, sepp1...@posteo.de wrote:

Ich hätte nur ganz gern vorher eine klare Positionierung, wozu OSM den
Betreiber/Verantwortlichen einer Firma oder einen personenbezogenen
Datensatz an sich, tatsächlich benötigt oder zu verwenden gedenkt.


Wer wäre denn Deiner Ansicht nach diese Entität "OSM", die etwas "zu 
tun

gedenkt" und Auskunft über diese von ihr gehegten Pläne geben kann?

Bye
Frederik


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Re: [Talk-de] Gutachten [war: Re: POIs - Details - Gerichtsurteil ]

2018-11-09 Per discussione sepp1974

Markus,

Dein Vorschlag klingt vernünftig. +1

Ich hätte nur ganz gern vorher eine klare Positionierung, wozu OSM den 
Betreiber/Verantwortlichen einer Firma oder einen personenbezogenen 
Datensatz an sich, tatsächlich benötigt oder zu verwenden gedenkt.


Diese grundlegende Frage wurde bisher nur an zwei Sonderfällen näher 
beleuchtet, m.M.n. jedoch keineswegs stichhaltig das Gesamtprojekt 
betreffend beantwortet. Der fehlenden bisherigen Beteiligung zur 
Beantwortung der Frage zufolge, scheint niemand genau zu wissen, wozu 
diese Daten überhaupt erfasst werden, wie sie verarbeitet und an wen, 
wie und zu welchem Zweck sie weitergegeben werden.


Das ist m.M.n. Grundvoraussetzung, um die rechtliche Prüfung zum Zwecke 
der Datenerfassung, -verarbeitung und -weitergabe in die Wege zu leiten.


Gruß Sepp



Am 09.11.2018 08:32 schrieb Markus:

Liebe OSMer,

bevor wir uns hier endlos ereifern, schlage ich vor, von einem 
deutschen

Experten für IT-Recht mit Schwerpunkt "OpenData" eine Beurteilung über
mögliche Auswirkungen einzuholen, incl. Vorschlag, wie man
Verantwortliche von Firmen sinnvoll mappt.

Denn hier gibt es einen weltweit gesellschaftlich relevanten
Interessenkonflikt zwischen *Freie Daten* und *Datenschutz*.
(es geht nicht nur um ein neues Gesetz der BRD)

Auftraggeber könnte unser "local chapter" sein.

Gute Ressourcen gibt es auch bei Wikimedia-DE, die "Freies Wissen" als
ihr Ziel definiert haben (weit über Wikipedia hinaus!) - und auch über
entsprechende Finanzmittel verfügen.

Frederik, vielleicht kannst Du sowas in die Wege leiten?

Und dann über das Ergebnis berichten, damit wir als Community eine
fundierte Entscheidung für DE treffen können?

Mit herzlichem Gruss,
Markus

PS: im Ursprungspost ging es um "unerwünschte Werbung durch FB"
(also um FB und deren Missbrauch, und nicht um OSM)
Und das hat wenig mit OSM zu tun.


Ein Friseur wollte nicht akzeptieren, dass Facebook für sein Geschäft
ungewollt Werbung macht.


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Re: [Talk-de] POIs - Details - Gerichtsurteil

2018-11-08 Per discussione sepp1974

+1

Treffend zusammengefasst!

Gruß Sepp

Am 09.11.2018 00:52 schrieb Hartwig Alpers:

Moin.

Nachdem viele Argumente ausgetauscht wurden und allmählich nix neues
mehr kommt, möchte ich hier meine persönliche Auffassung in der Frage
mal (hoffentlich einigermaßen sachlich) zusammenfassen.

Ich bin nach wie vor der Meinung, daß das Erfassen personenbezogener
Daten in OSM (in dieser Diskussion: natürlicher Personen als Inhaber
eines Geschäftes irgendeiner Art) problematisch ist, und zwar aus
folgenden Gründen:

1.- Die Information, welche natürliche Person Inhaber oder
Geschäftsführer oder was auch immer einer Firma welcher Art auch immer
ist, ist ein personenbezogenes Datum (Art. 4, Nr. 1 DS-GVO). Das war
ja wohl auch nie strittig hier.

2.- Auch personenbezogene Daten, die auf Grundlage eines Gesetzes (z.
B. Handelsgesetzbuch) öffentlich zugänglich gemacht werden müssen,
sind noch lange nicht "vogelfrei" (zumindest konnte ich in der DS-GVO
& Erwägungsgründen keine Hinweise finden, daß dies so wäre).

3.- Nach Artikel 5 -- Grundsätze für die Verarbeitung
personenbezogener Daten -- müssen personenbezogene Daten "für
festgelegte, eindeutige und legitime Zwecke erhoben werden... " (Nr.
1, b).
Damit habe ich es enorm schwer: Welche festgelegten, eindeutigen
Zwecke hat OSM denn? Ich habe im Laufe der Jahre schon nur allzu oft
"wir sind nicht ..." und "wir mappen nicht für ..." in den
unterschiedlichen Kommunikationskanälen gelesen.

4.- Als mögliche Rechtsgrundlage nach Artikel 6 -- Rechtmäßigkeit der
Verarbeitung -- wurde Nr. 1, Buchstabe f ("Wahrung der berechtigten
Interessen des Verantwortlichen... ") angeführt.
Das scheint mir die wackeligste Rechtsgrundlage zu sein, die der
Artikel anbietet, schon allein deshalb, weil "berechtigtes Interesse"
ein recht so unbestimmter Begriff ist.
Die Erläuterungen zu Artikel 6, Nr. 1 f) -- Erwägungsgrund 47 -- sind
diesbezüglich auch nur mäßig erhellend, aber die Ansicht "ein Teil der
OSM-Community findet die Information interessant, und deshalb haben
wir ein berechtigtes Interesse" unterstützen sie meiner Meinung nach
nicht.

5.- In Kapitel III der DS-GVO -- Rechte der betroffenen Person --
(Artikel 12 ff) werden dem "Verantwortlichen" diverse Verpflichtungen
auferlegt (wie z. B. die Informationspflicht der Betroffenen; Art. 13,
und anderes mehr).
Es mag vielleicht sein, daß man diesen Verpflichtungen theoretisch
irgendwie nachkommen könnte, aber de facto passiert das derzeit wohl
eher nicht.
Im Übrigen halte ich auch nicht die einzelnen Mapperinnen und Mapper
für die "Verantwortlichen", sondern --ja wen? vermutlich die
OSM-Foundation.
Und wie diese in der Praxis ihren Verpflichtungen nachkommen soll,
sehe ich derzeit noch nicht so richtig.


Hier stehe ich, und ich kann nicht anders.

Viele Grüße
Hartwig


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Re: [Talk-de] POIs - Details - Gerichtsurteil

2018-11-08 Per discussione sepp1974

Angenommen!

Gruß Sepp

Am 08.11.2018 18:14 schrieb Martin Koppenhoefer:

Am Do., 8. Nov. 2018 um 17:53 Uhr schrieb :


Wenn schon zur Hexenjagd geblasen wird, dann bitte auch richtig!



Entschuldigung! Ehrlich, ich bereue es, die links gepostet zu haben.

Gruß,
Martin
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Re: [Talk-de] POIs - Details - Gerichtsurteil

2018-11-08 Per discussione sepp1974
Also ich sehe das Problem erstmal grundsätzlich in der Quelle - "laut 
Internet" - laut Internet was? Datensammelkrake google, tatsächliche 
Einwilligung vorhanden (bei diesen Quellen), nachprüfbar im 
zweifelsfalls für OSM? Ist das für OSM überhaupt relevant oder bedarf es 
nicht grundsätzlich für jeden Dienst eine derartige Einwiligung? 
Einwilligung gegenüber OSM vorhanden, wenn ja wo? Wurden denn die POI's 
überhaupt richtig gemappt (im Falle des Optikers)?


Wenn schon zur Hexenjagd geblasen wird, dann bitte auch richtig!

Es fehlen die Tankstelle und der Rewe.

Und nun mal zur Historie des Ganzen:

Drauf gekommen bin ich wegen des Operators bei der Tankstelle, der als 
Betreiber namentlich gemappt war. Das als Beispiel nehmend, habe ich 
sowohl den Bäcker, die Reparaturnäherei, den Rewe überhaupt erst 
erstellt (läßt sich ja nachprüfen) und mit den Betreibern gemappt. Im 
Zuge der Diskussion hier kam ich überhaupt erst auf die Idee, mir mal 
über Datenschutz (auch bei OSM) im Zusammenhang mit der DS-GVO Gedanken 
zu machen und siehe da (ich bilde mir ein, aufgrund meiner Ausbildung 
Gesetzestexte auch lesen und verstehen zu können), ich habe POI's 
offensichtlich falsch gemappt und Betreiber hinzugefügt, die natürliche 
Personen sind. Diesen aus meiner Sicht in Kollision mit der DS-GVO 
stehenden Fehler habe ich korrigiert, sowohl bei "meinen" drei POI's, 
als auch bei den anderen beiden (Tankstelle und Optiker), bei denen mir 
das aufgefallen ist.


Wenn ich mir nun ganz real jeden Morgen das Schild über der Bäckerei 
ansehe, steht da weder etwas von Hans noch von Delia (die ich im Übrigen 
beide persönlich kenne), auch an der Reperaturnäherei steht nix von 
Renate Schuchardt im Zusammenhang mit dem Namen der Werkstatt...


Bärendienst hin oder her - nur weil irgendwo irgendetwas für OSM 
rechtmäßig nicht überprüfbar zu finden ist, stellt das keinen Freibrief 
dar, diese Daten blind zu übernehmen. Wie war der Grundsatz, map on the 
ground und nicht map on the internet! Genau wegen dieser Praxis bisher 
(nicht unbedingt OSM betreffend) wurde die DS-GVO überhaupt erst 
geschaffen. Ziel ist es, die Persönlichkeitsrechte jedes Einzelnen auf 
informelle Selbstbestimmung gegenüber Firmen, Vereinen, Projekten, etc. 
zu schützen, denn genau dieser Schutz ist dringend notwendig, um der 
bisher unkontrollierten Datensammel- und -verteilungswut entgegen treten 
zu können! Ausgenommen sind in aller erster Linie staatliche 
Institutionen im Zusammenhang mit ihrem hoheitlichen Verwaltungsauftrag, 
Museen, Archive... Schon daran ist zu erkennen, welch herausragende 
Bedeutung dem Schutz der Persönlichkeitsrechte beigemessen wird. Daraus 
schlussfolgernd sollte auch erkennbar sein, dass ein Projekt wie OSM 
sehr wahrscheinlich nicht in die engere Auswahl einer Ausnahme nach Art. 
6 fallen dürfte. Selbst wenn eine solche Ausnahme tatsächlich irgendwann 
einmal bestätigt werden sollte, gilt bis dahin das Verbot für die 
Erfassung, Verarbeitung und Weitergabe personenbezogener Daten.


Wie ist das nun mit dem Vandalismus - was sollte denn die Nebelkerze?

Gruß Sepp




Am 08.11.2018 15:09 schrieb Martin Koppenhoefer:

Am Do., 8. Nov. 2018 um 11:11 Uhr schrieb :


Sobald mir ein derartiger Datensatz wieder auffält, werde ich ihn
unbearbeitet für Dich posten um Deine Bedenken bzgl. Vandalismus zu
bekräftigen oder zu beseitigen.





Danke, da könnten wir dann konkret sehen, ob es ein Problem gibt oder
nicht. Mal abgesehen von Dir, es scheint auch noch andere Mapper zu 
geben,

die solche Änderungen machen, z.B. ist mir hier aufgefallen, dass ein
Nutzer eine ganze Reihe von Edits gemacht hat, wo der operator mit 
Hinweis

auf die DSGVO gelöscht wurde, z.B.:

1.
https://www.openstreetmap.org/node/2076158874/history
vor der Löschung war der operator "Familie Lorenz".
Laut Internet ist der Firmenname "Bäckerei Hans Lorenz" bzw. alternativ
"Bäckerei Lorenz Delia Bäckerei"

2.
Hier war der operator tag das einzige Merkmal, mit dem man die Firma 
solide

identifizieren konnte, weil überhaupt kein name-tag dort ist:
https://www.openstreetmap.org/node/5867011048/history
Laut Internet heißt die Firma "Reparaturnäherei Renate Schuchardt" oder
auch nur "Renate Schuchardt"

3.
Bei einem Optiker wurde der operator entfernt, obwohl das Teil des
Firmennamens zu sein scheint
https://www.ihre-augenoptik.de/impressum/
https://www.openstreetmap.org/node/3989768072/history

etc.


M.E. tun diese Mapper einen Bärendienst sowohl an OSM als auch an den
betroffenen Firmen, da diese einerseits bereits unter diesen Namen
auffindbar sind (außerhalb von OSM, in öffentlichen amtlichen Registern 
und
auf eigenen Homepages und bei lokalen und überregionalen 
Branchendiensten,
vermutlich auch bei Facebook und Co, etc.), und die vor allem auch 
gefunden

werden wollen.

Gruß,
Martin
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Re: [Talk-de] POIs - Details - Gerichtsurteil

2018-11-08 Per discussione sepp1974

Martin,

ich denke es kann sich jeder der hier Mitlesenden etwas darunter 
vorstellen, den gemappten Vor- und Zunamen des Betreibers einer 
Tankstelle aus dem Operatorfeld zu löschen und alle anderen 
Informationen des POI's unangetastet zu lassen, zumal die Tankstelle 
real vom Namen her, keinerlei Hinweis auf den Betreiber zuläßt.


Sobald mir ein derartiger Datensatz wieder auffält, werde ich ihn 
unbearbeitet für Dich posten um Deine Bedenken bzgl. Vandalismus zu 
bekräftigen oder zu beseitigen.


Bis dahin versuche Dir vor's bildliche Auge zu holen:

Eigenname: ESSO-Tankstelle
Betreiber: Max Mustermann
Öffnungszeiten: von-bis
Sorten: Sprit in allen Formen und Farben
Bezahlmöglichkeiten: Nur bares ist wahres!
Shop: ist auch vorhanden
Waschstraße: die auch, geht aber nur manchmal
usw.
usw.

"Max Mustermann" hat dort nix zu suchen = gelöscht = der Rest existiert 
unangetastet weiter.


Gruß Sepp


Am 08.11.2018 10:22 schrieb Martin Koppenhoefer:
Hast Du mal einen Beispiellink zu diesen Löschungen, so dass man sich 
einen

Eindruck machen kann?

Danke,
Martin
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Re: [Talk-de] POIs - Details - Gerichtsurteil

2018-11-08 Per discussione sepp1974

Ganz sicher sogar ^^

Unter Vandalismus versteht man allgemein eine „blinde Zerstörungswut“
(https://de.wikipedia.org/wiki/Vandalismus)

Wortbedeutung/Definition:
unnötige Beschädigung oder Zerstörung von Eigentum, meistens von fremdem 
oder gemeinschaftlichem; Zerstörungswut

(https://www.wortbedeutung.info/Vandalismus/)

Vandalismus
Unter Vandalismus versteht man Zerstörungswut oder Zerstörungslust. 
Vandalismus ist bewusste illegale Beschädigung oder Zerstörung fremden 
Eigentums als Selbstzweck.

(https://educalingo.com/de/dic-de/vandalismus)

vorsätzliche, sinnlose und mutwillige Beschädigung oder Zerstörung von 
Eigentum, meistens von fremdem oder gemeinschaftlichem

(https://de.wiktionary.org/wiki/Vandalismus)

Shit happens!

Gruß Sepp

Am 08.11.2018 09:56 schrieb Martin Koppenhoefer:

Am Do., 8. Nov. 2018 um 07:32 Uhr schrieb :


Ich werde die gestern gelöschten Vor und
Zunamen aus dem Operatorfeld wieder eintragen - ich wollte niemandem
seinen Spaß verderben.




evtl. ist das Vandalismus.

Gruß,
Martin
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Re: [Talk-de] POIs - Details - Gerichtsurteil

2018-11-07 Per discussione sepp1974



Am 08.11.2018 01:23 schrieb Volker:

Langsam wird die ganze Sache hier ziemlich trollig.

Hier wird über eine relativ neue EU-Verordnung diskutiert und hier
werden rechtliche Behauptungen aufgestellt, die aber mit nicht mit
rechtlich untermauerten Argumenten belegt werden, sondern es wird
immer wieder nur behauptet.

Beispiel gefällig?

   Zitat sepp1...@posteo.de Für jeden anderen berechtigten Fall, bspw.
   einer notwendigen Klärung aufgrund eines unsauber verlaufenden
   Geschäftes zwischen Verkäufer und Käufer ist das Handelsregister da
   um sich daraus die entsprechenden Daten ziehen zu können.

   Aus dem HR werden Kapitalgesellschaften eingetragen. Kaufleute
   können aber müssen sich nicht eintragen.


Und wo ist da jetzt die Behauptung? Dort steht doch bspw. als nicht 
abschließende oder umfassende Aufzählung. Worauf ich hinaus wollte ist, 
dass jedes berechtigte Interesse an der entsprechenden amtl. geführten 
Stelle geltend gemacht werden soll und mal vom Grundsatz her erstmal 
dort. OSM kann und soll das nicht leisten und ja, ich kann mich an die 
Diskussion noch erinnern, dass die Sicherheitsinstitutionen in den 
meisten Fällen keinen Verantwortlichen erreichen konnten, wenn bspw. 
(!!!) irgendein Vollhonk die Schaufensterscheibe zu einem Geschäft 
eingeschlagen hat. Schlussendlich musste die Feuerwehr anrücken um mit 
einer Spanplatte das eingeschlagene Fenster aus der Verpflichtung zur 
Schadensminimierung und Schutz des Eigentums heraus zu verschließen und 
im Nachgang die entsprechende Rechnung dafür, bei der es immer wieder 
massiv Theater gab, weil die Damen und Herren Ladeninhaber nicht gewillt 
waren, das Technikteam der Feuerwehr für diese Arbeit auch zu bezahlen, 
inkl. der Nachtzuschläge Solche Rechnungen sind nicht gerade ein 
Schnäppchen! Aus diesem Umstand heraus gab es die Verpflichtung zur 
Kenntlichmachung von Läden mit dem Veranwortlichen. Es ist sein 
Geschäft, seine Waren, sein Eigentum - Eigentum verpflichtet - 
entscheidet der: "Mir egal, laßt offen, ich will schlafen, dafür gibts 
eine Versicherung!" wird das dokumentiert und wenn dann aufgrund seiner 
Entscheidung der Laden geplündert wurde, weil offen gelassen, zahlt auch 
keine Versicherung mehr, denn auch er als Ladeninhaber ist zur 
Schadensminimierung verpflichtet. Viele Eigentümer kommen auch selbst 
und vernageln das Fenster - ist wesentlich günstiger als die Feuerwehr.


Ganz abgesehen davon, gehts nicht um das HR sondern um OSM und mögliche 
Kollisionen mit der DS-GVO.




Das im Startpost beschriebene Urteil beschreibt nur _einen _konkreten
Rechtsfall, aber in einem ganz anderem rechtlichen Umfeld. Dieses
Urteil jetzt zu verallgemeinern und auf OSM anwenden zu wollen, halte
ich für sehr gewagt.


Wird es nicht, kann es gar nicht, zumal das Urteil, bzw. dessen 
Begründung in Textform gar nich vorliegt.




Ich bin nicht dafür Namen auf Klingelschildern in OSM abzubilden, weil
das wirklich personenbezogene Daten sind, die durch die DSGVO
geschützt sind. Abgesehen davon, dass die Aktualisierung sehr
aufwendig werden würde. Aber Handwerksfirmen, Arztpraxen  und Firmen
allgemein wären schon von Interesse, schon allein weil man sich
dahinrouten lassen kann.


Das ist auch völlig unstrittig, natürlich sollen diese POI's gemappt UND 
gefunden werden!




Der Name des GF ist da schon weniger interessant,


Genau darum geht es - Bingo!!!
Er ist für OSM völlig uninteressant. Keine Namen, keine DS-GVO, kein 
Ärger.



wenn man sich im HR
ansieht, wie oft sich da was ändert. Telefonnummern kann man sich auch
aus dem Telefonbuch ziehen. In der OSM Datenbank kann man sie auch
drin haben. Aber da gilt halt auch wieder die "on the Ground Regel",
weil das Telefonbuch ist, glabube ich, nicht OSM kompatibel.




Gruß Sepp

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Re: [Talk-de] POIs - Details - Gerichtsurteil

2018-11-07 Per discussione sepp1974


Am 07.11.2018 22:18 schrieb Martin Koppenhoefer:

sent from a phone


On 7. Nov 2018, at 18:51, sepp1...@posteo.de wrote:

Sehe ich anders, Betreiber/Operator ist ein eindeutiges 
Personendatenfeld,



Quatsch, ...


Ach deswegen stehen Betreiber mit Vor- und Zunamen in diesem Feld - dann 
ist das natürlich was anderes. Ich werde die gestern gelöschten Vor und 
Zunamen aus dem Operatorfeld wieder eintragen - ich wollte niemandem 
seinen Spaß verderben.



...Betreiber sind eigentlich immer...


Nein, sind sie nicht!


...Firmen, Vereine,
Gebietskörperschaften und so was.


es geht nicht um Firmen, Vereine, Gebietskörperschaften und so was!


Firmen können halt manchmal auch nur aus einer Person bestehen, und
dann heißen sie oft auch wie die Person.


...und das ist dann der Name des Geschäftes, des POI's "Elke Krauses 
Trödelstübchen". Elke Krause hat in Operator nix zu suchen, auch dann 
nicht, wenn sie noch 3 bis 17 Angestellte hat und auch dann nicht, wenn 
Elke Krause der Name der Frau oder der ersten Liebe des 
Geschäftsinhabers ist und er sein Geschäft nur aus seinem Gusto heraus 
so benannt haben mag. Auch sein Name hat im Feld Operator nix zu suchen!




Gruß, Martin
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Re: [Talk-de] POIs - Details - Gerichtsurteil

2018-11-07 Per discussione sepp1974



Am 07.11.2018 18:15 schrieb Mark Obrembalski:

Am 07.11.18 um 07:31 schrieb sepp1...@posteo.de:

Moin,

berechtigtes Interesse - "Berechtigt ist das wahrgenommene Interesse, 
wenn seine Schutzwürdigkeit von der Rechtsordnung anerkannt ist. 
Unerheblich ist, ob das Interesse öffentlicher oder privater, 
immaterieller oder vermögensrechtlicher Natur ist." eine von vielen in 
etwa gleichlautenden Definitionen zum berechtigten Interesse.


Ja, das passt ungefähr.


Es geht nicht um das Interesse von OSM, eine derartige Datenbank 
aufzubauen,


Doch, genau darum geht es im Fall von Art. 6 Abs. 1 Buchst. f) DSGVO.
Wer ein berechtigtes Interesse hat, persönliche Daten zu verarbeiten,
darf das, wenn er ein berechtigtes Interesse hat und nicht die
Interessen der betroffenen Person dieses überwiegen.


Na dann begründet doch endlich mal das Interesse daran, personenbezogene 
Daten zu erfassen und zwar nicht am herbeikonstruierten Einzelfall 
sondern ganz allgemein und stichhaltig. Wozu benötigt OSM 
personenbezogene Daten? Erst danach ist doch überhaupt eine Abwägung 
möglich, ob tatsächlich berechtigtes Interesse besteht oder die 
Schutzbedürftigkeit des Einzelnen nicht doch höher anzusehen ist! Bisher 
kann ich keinen Grund erkennen, weshalb OSM überhaupt personenbezogene 
Daten erfassen und/oder verarbeiten müßte.


Auf gehts!!!



Findet sich eine Person x in der Datenbank wieder, weil sie gemappt 
wurde, hat sie selbstverständlich ein berechtigtes Interesse an 
Information, Berichtigung oder Löschung und genau das kann OSM nicht 
leisten.


Das mag sein, heißt dann aber nicht, dass sie insofern auch einen 
Anspruch hat.


Gruß,
Mark



Der Anspruch ergibt sich aus der DS-GVO, Art. 12 ff.

Gruß Sepp



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Re: [Talk-de] POIs - Details - Gerichtsurteil

2018-11-07 Per discussione sepp1974



Am 07.11.2018 18:24 schrieb Mark Obrembalski:

Am 07.11.18 um 09:49 schrieb sepp1...@posteo.de:


Für die Anwendbarkeit der DSGVO spielt es keine Rolle, ob wir ein
persönliches Datum unter "name", unter "operator" oder unter
"wrdlbrmpf"
eintragen. Was die Abwägung mit den Interessen des Betroffenen angeht,
könnte es eine Rolle spielen, dass "name" von vielen Anwendungen
ausgewertet wird, "operator" seltener und "wrdlbrmpf" fast gar nicht.



Sehe ich anders, Betreiber/Operator ist ein eindeutiges 
Personendatenfeld, während sich Name auf den POI und nicht auf die 
Person bezieht. Werden jetzt Geburtsdaten, Hochzeits- und 
Konformationsdaten mit erfasst - na Reschpäkt!




Deshalb liegt die Verantwortung sicher auch nicht nur beim Mapper.
Soweit sie das tut, kann der Mapper allerdings ziemlich entspannt
sein. Weder werden die Datenschutzbehörden irgendwann in nächster Zeit
gegen einzelne Mapper vorgehen nocht nimmt der normale Craftmapper am
Wettbewerb im Sinne des UWG teil, kann also auch nicht mit Aussicht
auf Erfolg wegen Wettbewerbsverstößen abgemahnt werden.



Sicher? Mal schaun, wie lange FOSSGIS überlebt, wenn die ersten 
Bußgelder ins Haus flattern...


Gruß Sepp

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Re: [Talk-de] POIs - Details - Gerichtsurteil

2018-11-07 Per discussione sepp1974
Nein, kann man nicht sagen. Jeder ist in dem Fall weltweit, tatsächlich 
jeder.


Das ist gleichzusetzen, als wenn Du die Namen vom Klingelschild mappst.

Das öffentliche Interesse zum Inhabernamen auf dem Schild bezieht sich 
tatsächlich auf denjenigen, der physisch vor dem Laden steht und das 
lesen kann und nicht George Riply aus Neuseeland oder Frederik Ramm aus 
einem anderen Ort - ihm fehlt die Verbindung und wenn es nur die 
physische Nähe ist, indem er vor dem Laden steht.


Was hat denn den Gesetzgeber dazu veranlasst, diese Informationen 
sichtbar zu machen? Was ist denn Ziel dieser Verordnung? Ziel dieser 
Verordnung ist nicht, der Welt zu zeigen, wer Ladeninhaber ist, sondern 
Ziel dieser Verordnung ist es, den Sicherheitsbehörden im Falle eines 
Ereignisses außerhalb der Ladenöffnungszeit einen Ansprechpartner, d.h. 
den Verantwortlichen zu benennen. Das betrifft in aller erster Linie 
Feuerwehr und Polizei, denn diese Sicherheitsbehörden haben keinen 
Zugriff auf des Handelsregister und in den Einwohnermeldedaten, auf die 
beide Institutionen nur beschränkt Zugriff haben, finden sich keine 
Hinweise zum Inhaber bzw. Verantwortlichen eines Ladens oder einer 
Praxis.


Für jeden anderen berechtigten Fall, bspw. einer notwendigen Klärung 
aufgrund eines unsauber verlaufenden Geschäftes zwischen Verkäufer und 
Käufer ist das Handelsregister da um sich daraus die entsprechenden 
Daten ziehen zu können.


Das ist im Übrigen der gleiche Grund, weshalb Häuser entsprechende 
Hausnummern tragen müssen - um sie zu finden - das betrifft in dem Fall 
nicht nur Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienste, sondern tatsächlich 
jeden (mit entsprechendem Interesse), also Paketdienst, Werbefuzzi, 
Vertreter, Gerichtsvollzieher, die Zeugen Jehovas, usw. usw...


Zur anderen Sache, OSM soll das Abbild der Realität sein. Okay. D.h. 
hard facts und im Falle der "... oHG" ist das die die namentlich 
benannte "...oHG" ohne den Inhaber, der auf einem kleinen 
Extraschildchen zu finden ist, weil er nach dem Handelsregister das 
kenntlich machen muss. OSM ist doch nicht Handelsregister! OSM ist auch 
nicht Abbild sonstiger gesetzlicher Verpflichtungen. Wenn der Inhaber 
mit dran steht in großen Lettern, dann ist das Teil des POI-Namens - 
ganz einfach.


Es geht tatsächlich nur um diesen besch*** Datensatz des 
Betreibers/Opperators - um nichts anderes.


Gruß Sepp



Am 07.11.2018 09:51 schrieb Frederik Ramm:

...

Wenn es ein Gesetz gibt, dass sagt, dass Du Deinen Namen ans Geschäft
schreiben musst, dann könnte man ja sagen, es besteht ein berechtigtes
öffentliches Interesse daran, dass jeder weiss, dass Du der Inhaber
bist. Nichts anderes drückt so ein Gesetzt ja aus, oder?

Bye
Frederik


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Re: [Talk-de] POIs - Details - Gerichtsurteil

2018-11-07 Per discussione sepp1974

Nein, das hat mit "Jugend forscht" nix zu tun :p

Gruß Sepp



Am 07.11.2018 09:14 schrieb Martin Koppenhoefer:

sent from a phone


On 7. Nov 2018, at 07:31, sepp1...@posteo.de wrote:

Die "Augenarztpraxis Dr. Sommer" kann und soll durchaus in einer Karte 
auftauchen



ist das nicht eine Sexualberatung für Heranwachsende?

scnr


Gruß, Martin
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Re: [Talk-de] POIs - Details - Gerichtsurteil

2018-11-07 Per discussione sepp1974

Selbstverständlich KANN ich das tun.

Ich hätte nur endlich gern mal die Frage beantwortet, wozu der Datensatz 
Betreiber/Opperator im Zusammenhang mit persönlichen Daten überhaupt 
gemappt werden muss / soll / kann?


Diese nur bereits mehrfach gestellte Frage, wurde bisher in keinster 
Weise beantwortet, um daraus soetwas wie ein berechtigtes "Interesse der 
Allgemeinheit" bezogen auf OSM ableiten zu können, ohne das sich diese 
Daten nicht schon bspw. aus dem reinen POI-Datensatz ab- oder herleiten 
lassen.


Selbstverständlich muss man die DS-GVO im Zusammenhang mit anderen 
Gesetzen und Verordnungen sehen und in dem Zusammenhang verweise ich 
erneut auf's Grundgesetz und die bereits dort verankerte 
Schutzwürdigkeit die offensichtlich durch bisher bestehende Gesetze und 
Verordnungen nicht hinreichend gegeben war.


Man muss auch ganz klipp und klar mögliche Verpflichtungen aus der 
DS-GVO beleuchten und wenn ich unbedingt einen personenbezogenen 
Datensatz haben will, sollte ich mir VORHER darüber im Klaren sein, wie 
ich mit den sich daraus ergebenden Verpflichtungen umgehen kann und der 
Tenor das dies nicht ohne weiteres möglich ist, spricht ja wohl eine 
sehr deutliche Sprache. Die DS-GVO spricht von Verantwortlichkeiten, wer 
ist verantwortlich? Auch das ist nicht geklärt! Letztendlich bleibts am 
Mapper hängen, der auf den Hilfeseiten weder eine Handlungsgrundlage 
bekommt, noch im Falle einer notwendigen Löschung überhaupt die 
Möglichkeit hat, den Datansatz tatsächlich zu entfernen (Archiv) oder zu 
anonymisieren.


Ich sehe in diesem Gremium verdammt nochmal die Pflicht, jedem freien 
und freiwilligen Mitarbeiter - denn darauf beruht OSM - die nötige 
Handlungssicherheit zu geben und zwar ohne das im Zweifelsfalle 
rechtliche Winkelzüge und ein Spagat auf dünnem Eis nötig werden, um 
glimpflich aus der Sache heraus zu kommen. Muss erst das Kind im Brunnen 
liegen oder ist es tatsächlich hin und wieder ratsam, das Kind mit dem 
Bade auszuschütten und einen klaren Schnitt zu machen?


Wozu braucht OSM personenbezogene Daten? Ist diese Frage abschließend 
geklärt, muss ich mir über die folgenden Fragen zur Umsetzbarkeit, etc. 
Gedanken machen und nicht anders herum, wie das bisher praktiziert wird. 
Wird eine einzige dieser Fragen negativ beantwortet, kippt das gesamte 
Gerüst, bis eine positive Antwort möglich ist!


Ich mache zur Frage auch gern einen extra Beitrag auf unter dem dann 
fleißig zum Pro und Contra diskutiert werden kann, wenn das hilft?


Gruß Sepp



Am 07.11.2018 08:21 schrieb Martin Koppenhoefer:

ich habe nicht den Eindruck dass hier noch neues gesagt wurde in den
letzten Mails, und habe weder meine Ansichten geändert noch bin ich
zum Eindruck gelangt dass Du überzeugt hättest werden können.

Nachdem mittlerweile mehrere andere Mapper wie Frederik, Simon und
Mark ebenfalls herausgestellt haben, dass die Vorgaben aus der DSGVO,
wie jedes andere Gesetz, in der Gesamtheit der Gesetze gesehen werden
muss, also unterschiedliche Rechtsgüter abgewogen werden müssen,
könntest Du Dich evtl. auch noch mal unabhängig informieren?

Gruß, Martin
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Re: [Talk-de] POIs - Details - Gerichtsurteil

2018-11-06 Per discussione sepp1974

Moin,

berechtigtes Interesse - "Berechtigt ist das wahrgenommene Interesse, 
wenn seine Schutzwürdigkeit von der Rechtsordnung anerkannt ist. 
Unerheblich ist, ob das Interesse öffentlicher oder privater, 
immaterieller oder vermögensrechtlicher Natur ist." eine von vielen in 
etwa gleichlautenden Definitionen zum berechtigten Interesse. Es geht 
nicht um das Interesse von OSM, eine derartige Datenbank aufzubauen, 
sondern um das berechtigte Interesse einer Person, die sich mit 
persönlichen Daten in dieser Datenbank wiederfindet, d.h. deren Daten 
erfasst, verarbeitet und dritten zur Verfügung gestellt werden. Die 
Schutzwürdigkeit dieses Interesses besagt 1. das GG und ganz explizit 
die DS-GVO. Nur dafür wurde diese Verordnung auf den Weg gebracht! 
Findet sich eine Person x in der Datenbank wieder, weil sie gemappt 
wurde, hat sie selbstverständlich ein berechtigtes Interesse an 
Information, Berichtigung oder Löschung und genau das kann OSM nicht 
leisten.


Am 07.11.2018 02:06 schrieb Mark Obrembalski:

Am 06.11.18 um 17:31 schrieb sepp1...@posteo.de:
Das berechtigte Interesse eines Verantwortlichen oder Dritten wird 
schwierig zu begründen.


Nein. OSM hat das Ziel, eine allgemein benutzbare und hilfreiche
Geodatenbank aufzubauen. Das _ist_ aber sowas von einem berechtigtem
Interesse.


Das setzt voraus, dass irgendetwas passiert ist,


Nein, ein berechtigtes Interesse setzt nicht voraus, das irgendwas 
passiert ist.


Art. 6 [1] e, 2. Halbsatz: "...ODER in Ausübung öffentlicher Gewalt 
erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde;" (da stehen 2 
Alternativen)


Das ist aber nun kein zweiter Halbsatz, sondern eine zweite
Alternative. Öffentliche Gewalt übt OSM sicher nicht aus, aber das ist
ja auch nicht nötig, weil es ja genügt, wenn die erste Alternative
erfüllt ist. Das ist allerdings nicht sicher, ich würde mich da promär
aufs berechtigte Interesse berufen.

wobei ich mir nicht vorstellen kann, dass ein Erforderniss zur 
Verarbeitung personenbezogener Daten tatsächlich begründbar ist. Jeder 
Blick auf die OSM-Startseite widerlegt das bereits.


Was ein Blick auf die OSM-Startseite zur Entscheidung
datenschutzrechtlicher Fragen beitragen könnte, erschließt sich mir
nicht.


Dann folge mal dem Link:
"Was ist OpenStreetMap?

OpenStreetMap ist ein im Jahre 2004 gegründetes Projekt mit dem Ziel, 
eine freie Weltkarte zu erschaffen. Wir sammeln weltweit Daten über 
Straßen, Eisenbahnen, Flüsse, Wälder, Häuser und alles andere, was 
gemeinhin auf Karten zu sehen ist. Weil wir die Daten selbst erheben und 
nicht aus existierenden Karten abmalen, haben wir selbst auch alle 
Rechte daran. Die OpenStreetMap-Daten darf jeder lizenzkostenfrei 
einsetzen und beliebig weiterverarbeiten."


Mal abgesehen davon, dass "wir" keine Rechte an Personaldaten von 
Dritten haben können, werden derartige Daten gemeinhin nicht in Karten 
sichtbar gemacht. Schon allein aus diesen zwei Punkten ergibt sich die 
Verpflichtung, Personaldaten konsequent NICHT zu erfassen. Der Betreiber 
eines Franchaising-Unternehmens hat in unserer Datenbank nichts zu 
suchen, genau so wenig wie der Freiberufler, Arzt oder Rechtsanwalt 
namentlich als Betreiber/Opperator.


Ich verstehe nicht, weshalb das offenbar so schwierig zu verstehen ist?

Erfasse ich den Namen eines Geschäftes, einer Unternehmung, einer 
Praxis, was auch immer, bezieht sich dieser dadurch erschaffene 
Datensatz auf das physisch vorhandene Etwas, was durchaus legitim und 
hier völlig unstrittig erfasst, verarbeitet und bereit gestellt werden 
kann. Jede Verknüpfung mit dem Namen (des Geschäftes, der Praxis, etc.) 
über Telefonnummer, Adresse, Webseite, etc. ist legitim, weil sie sich 
auf das physisch vorhandene Etwas bezieht. Erfasse ich nun zusätzlich 
eine natürliche Person mit Namen als Betreiber/Opperator, habe ich 
widerrechtlich nach DS-GVO einen Datensatz zur Person erstellt und 
entsprechend verknüpft und genau das ist NICHT ZULÄSSIG. Darauf will ich 
hinaus!


Es ist völlig egal, ob der PRAXISNAME nun "Dr. Sommer, Augenarzt" oder 
"Augenarzt Dr. Sommer" lautet oder unter der "Gemeinschaftspraxis" noch 
die Namen und Funktionen der Ärzte stehen <= dieser Datensatz bezieht 
sich NUR auf das tatsächlich physisch vorhandene Etwas, nicht auf die 
natürliche Person (selbst wenn sie hierbei benannt ist). Es liegt doch 
am Betreiber dieses Etwas, wie er sein Geschäft, Praxis, Studio, etc. 
nennt.


Die "Augenarztpraxis Dr. Sommer" kann und soll durchaus in einer Karte 
auftauchen (um mal beim Beispiel zu bleiben), es ist aber für OSM 
absolut nebensächlich und NICHT ERFORDERLICH, eine natürliche Person mit 
diesem Datensatz zu einem physischen Objekt zu verknüpfen!


Nochmal - es geht NUR um das Feld Betreiber/Opperator in dem ganz 
konsequent KEINE NATÜRLICHE PERSON eingetragen werden darf, denn das ist 
der wiederrechtliche Datensatz nach DS-GVO. Wird darauf konsequent 
geachtet, braucht sich niemand mit Art. 6, 14, etc. DS-GVO auch nur 
ansatzweise zu 

Re: [Talk-de] POIs - Details - Gerichtsurteil

2018-11-06 Per discussione sepp1974

Ganz richtig!

Hinzu kommt, dass im Falle eines möglichen und berechtigten 
Widerspruches niemand ausschließen kann, dass der Datensatz nicht in 
Zukunft erneut erstellt werden kann. Zum einen fehlen hierfür die techn. 
Voraussetzungen, das zu unterbinden, zum anderen die Möglichkeit, das 
automatisiert zu kontrollieren. Hinzu kommt - wenn ich das richtig 
verstanden habe (?) - dass ein einmal erfasster Datensatz zum Zwecke der 
Nachvollziehbarkeit von Änderungen immer im Archiv reproduzierbar 
bleibt, richtig?


Gruß Sepp

Am 06.11.2018 22:00 schrieb Hartwig Alpers:

On 06.11.18 21:37, Mark Obrembalski wrote:

Am 06.11.18 um 17:51 schrieb sepp1...@posteo.de:

Selbst wenn nach Art. 6 [1] e od. f eine legitime Möglichkeit 
gefunden werden würde, scheiterts doch ganz sicher an der 
Verpflichtung zur Information nach Art. 14.


Diese Verpflichtung besteht ja nach Art. 14 Abs. 5 Buchst. b) gerade 
nicht, wenn "die Erteilung dieser Informationen sich als unmöglich 
erweist oder einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern würde". Wenn 
es daran also sicher scheitern würde, besteht die Pflicht gar nicht.


Es scheitert aber bei uns eher nicht an der faktischen Unmöglichkeit,
sondern daran, daß sich niemand die Mühe macht, dem Ladeninhaber (oder
wem immer) die Information zu erteilen.

Viele Grüße
Hartwig

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Re: [Talk-de] POIs - Details - Gerichtsurteil

2018-11-06 Per discussione sepp1974

Mark,

es geht um den Datensatz des Betreibers/Opperators, nicht um den 
Firmennamen oder Namen bspw. der Praxis - das ist soweit geklärt denke 
ich, selbst wenn der (Prixis-)Name, den Namen des Arztes enthält.


"Augenarztpraxis Dr. Sommer" ist kein personenbezogener Datensatz 
sondern Eigenname der Praxis = unstrittig m.M.n., es darf dann nur nicht 
zusätzlich noch Dr. Sommer als betreiber gemappt werden, denn über das 
Feld wird der Bezug zur Person des Dr. Sommer hergestellt.




Die Absätze 1 bis 4 finden keine Anwendung, wenn und soweit

adie betroffene Person bereits über die Informationen verfügt,
bdie Erteilung dieser Informationen sich als unmöglich erweist oder 
einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern würde; dies gilt 
insbesondere für die Verarbeitung für im öffentlichen Interesse liegende 
Archivzwecke, für wissenschaftliche oder historische Forschungszwecke 
oder für statistische Zwecke vorbehaltlich der in Artikel 89 Absatz 1 
genannten Bedingungen und Garantien oder soweit die in Absatz 1 des 
vorliegenden Artikels genannte Pflicht voraussichtlich die 
Verwirklichung der Ziele dieser Verarbeitung unmöglich macht oder 
ernsthaft beeinträchtigt In diesen Fällen ergreift der Verantwortliche 
geeignete Maßnahmen zum Schutz der Rechte und Freiheiten sowie der 
berechtigten Interessen der betroffenen Person, einschließlich der 
Bereitstellung dieser Informationen für die Öffentlichkeit,

c...

OSM ist kein Archiv, wissenschaftliche oder historische Forschung möchte 
ich auch ausschließen, Statistik ebenso - damit fällt diese Regelung aus 
und OSM unterliegt klar Art. 14 Abs. 1 ff. - zum Ausschluss dieser 4 
möglichen Alternativen bitte mal die Beschreibung von OSM inkl. der 
Satzung des e.V. lesen. Wo ist der Forschungsauftrag zum 
personenbezogenen Datensatz? Wo sind bisherige Forschungsergebnisse? Was 
wird (tatsächlich) erforscht? Die Bedingungen zu Art. 89 Abs. 1 werden 
auch nicht umgesetzt - damit fällt OSM sowieso raus! OSM ist eine 
Datenbank im Livebetrieb, welche die Verarbeitung aller Daten (inkl. 
erfasster personenbezogener Daten) innerhalb der Datenbank im 
Livebetrieb durch jedermann ermöglicht und darüber hinaus, jede 
automatisierte Datennutzung an Drittnutzer bereitstellt.


Gruß Sepp





Am 06.11.2018 21:37 schrieb Mark Obrembalski:

Am 06.11.18 um 17:51 schrieb sepp1...@posteo.de:

Selbst wenn nach Art. 6 [1] e od. f eine legitime Möglichkeit gefunden 
werden würde, scheiterts doch ganz sicher an der Verpflichtung zur 
Information nach Art. 14.


Diese Verpflichtung besteht ja nach Art. 14 Abs. 5 Buchst. b) gerade
nicht, wenn "die Erteilung dieser Informationen sich als unmöglich
erweist oder einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern würde". Wenn
es daran also sicher scheitern würde, besteht die Pflicht gar nicht.

Ich warte immer noch auf ganz konkrete Beispiele, wozu 
personenbezogene Daten in dieser Datenbank wichtig wären, das es sich 
lohnt, eine derartigen gesetzlichen Spagat hinzulegen.


Nehmen wir einfach mal nur die Arztpraxis mit Praxisschild vor der
Tür. Die Praxis tritt genau unter dem Namen des Praxisinhabers auf.
Die bloße Information, wo sich Arztpraxen befinden, nützt wenig, wenn
man eine bestimmte sucht. Gleiches gilt für jede Menge andere
Freiberufler.

Gruß,
Mark

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Re: [Talk-de] POIs - Details - Gerichtsurteil

2018-11-06 Per discussione sepp1974

Simon,

ist alles nachvollziehbar. Es ist sogar davon auszugehen, dass der 
Firmeninhaber der OSM wahrscheinlich gar nicht bewußt kennt, positiv 
überrascht sein wird, dort eine für ihn kostenlose Wegbeschreibung zum 
eigenen Laden zu haben.


Bis der erste Anwalt mit Abmahnung aufgrund fehlender Information nach 
Art. 14 auftaucht.


Selbst wenn nach Art. 6 [1] e od. f eine legitime Möglichkeit gefunden 
werden würde, scheiterts doch ganz sicher an der Verpflichtung zur 
Information nach Art. 14.


Wer will sich denn das antun, wer will sich denn dafür den Hut 
aufsetzen??? Der unbedarfte Mapper der den Namen von seinem 
Lieblingsdöner mappt und deswegen stolz ist wie Bolle?


Wer soll denn diesen Datenbestand pflegen, doch ganz sicher nicht der 
Mapper, der zufällig 3 Jahre später feststellt, dass die namentlich 
genannte Arztpraxis den Inhaber gewechselt hat oder bleibt dafür der 
Mapper verantwortlich, der im Vorbeigehen mal schnell irgendwas 
korrigiert hat, vllt. noch beim Umsteigen an einer Haltestelle in einer 
Gegend, in der er normalerweise nix zu tun hat und sich ein halbes Jahr 
später nichteinmal mehr erinnern kann, dort überhaupt etwas geändert zu 
haben?!


Das ist doch bisher alles Bullshit (tschuldigung) - entweder will ich 
die Daten und finde eine legitime Möglichkeit inkl. der sich daraus 
ergebenden gesetzlichen Verpflichtungen oder ich sage klipp und klar, 
dafür ist's und war's nie gedacht, wir lassen ganz konsequent die Finger 
davon.


Ich warte immer noch auf ganz konkrete Beispiele, wozu personenbezogene 
Daten in dieser Datenbank wichtig wären, das es sich lohnt, eine  
derartigen gesetzlichen Spagat hinzulegen. Für die nachvollziehbarkeit 
historischer Aktivitäten eines Geschäftsbetreibers gibts das 
Handelsregister. Deswegen fällt OSM dort schon mal raus - Fakt!



Gruß Sepp

Am 06.11.2018 15:40 schrieb Simon Poole:

Leute, die DSGVO hat viele Regelungen, gerade wenn es um die Begründung
von legitimen Interessen geht (Art 6.1(f)(, die verlangen das eine
Abwägung der Interessen (die eigenen Interessen gegen die des
Datensubjektes) stattfinden.  Sprich es hängt halt am Schluss von 
diesen

Abwägungen ab ob wir etwas mit Personenbezug in die Daten aufnehmen
sollten oder nicht, z.B. ist es ziemlich klar, dass man bei Artzpraxen
das Interesse an der Auffindbarkeit eines bestimmten Arztes wohl 
anderen
Interessen überwiegt, bei anderen Einrichtungen mag das anders sein. 
Ich

würde aber annehmen, dass bei Geschäften die eine nicht eingetragene,
Fantasie Firma verwenden, ein Interesse am Inhaber durchaus begründbar 
ist.


Simon

 


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Re: [Talk-de] POIs - Details - Gerichtsurteil

2018-11-06 Per discussione sepp1974
Das berechtigte Interesse eines Verantwortlichen oder Dritten wird 
schwierig zu begründen. Das setzt ja voraus, dass irgendetwas passiert 
ist, dass ein Interesse als solches im konkreten Fall besteht. (Art. 6 
f) in dem Fall wäre OSM definitiv der falsche Ansprechpartner.


Art. 6 [1] e, 2. Halbsatz: "...ODER in Ausübung öffentlicher Gewalt 
erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde;" (da stehen 2 
Alternativen)


Über die Ausübung der öffentlichen Gewalt, also einem staatlichen 
Auftrag zur Datenverarbeitung hängt die Messlatte meiner Meinung nach 
extrem hoch, um die Erforderlichkeit zur Wahrnehmung von Aufgaben im 
öffentlichen Interesse begründen zu können. (1. Halbsatz) m.M.n. kommt 
man hier lediglich über die gemeinnützigkeit des Vereins rein, wobei ich 
mir nicht vorstellen kann, dass ein Erforderniss zur Verarbeitung 
personenbezogener Daten tatsächlich begründbar ist. Jeder Blick auf die 
OSM-Startseite widerlegt das bereits.


Gruß Sepp

Am 06.11.2018 16:19 schrieb Mark Obrembalski:

Am 06.11.18 um 07:19 schrieb sepp1...@posteo.de:


Yep, der Text zur DS-GVO ist dort ziemlich eindeutig.

OSM kann weder die Grundsätze nach Art. 5 umsetzen, noch bspw. die 
Informationspflichten gem. Art. 13, bzw. 14.
Eine Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt, sobald ich diese 
innerhalb des POI's mit Adresse, Telefonnummer oder weiteren Daten 
verknüpfe.


Die Rechtmäßigkeit einer Verarbeitung wäre überhaupt nur nach Art. 6 
[1] e möglich,


Nein, wesentlich eher nach Buchstabe f. Die Nutzer von OSM-Daten haben
beispielsweise wahrscheinlich ein berechtigtes Interesse daran, sich
informieren zu können, wo sich das Büro eines bestimmten Abgeordneten
(oder die Praxis eines bestimmten Arztes etc.) befindet. Beim Namen
des Inhabers eines Geschäfts, das nicht nach ihm benannt ist, ist ein
solches Interesse schon zweifelhafter.

 wobei hier OSM ersteinmal nachweisen müßte, dass eine
Erforderniss vorliegt, was im Falle des Handelsregisters oder auch der 
Einwohnermeldedatei, welche ja amtlich geführt werden, definitiv nicht 
zu begründen ist. Abgesehen mal davon, liegt die Hürde durch den 
zweiten Halbsatz derart hoch, dass aus meiner Sicht keine Chance 
besteht, dort rechtmäßig in die Erfassung oder Verarbeitung herein zu 
rutschen.


Art. 6 (1) e hat keinen zweiten Halbsatz. Was meinst Du?

Gruß,
Mark

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Re: [Talk-de] POIs - Details - Gerichtsurteil

2018-11-06 Per discussione sepp1974
 

Am 06.11.2018 12:43 schrieb Martin Koppenhoefer:
> ...
> 
> wenn Du das so siehst sind wir uns einig, weil in Operator tragen wir die
> Firmennamen ein. Thema erledigt, oder?
> 
> Gruß,
> Martin
> ___
> Talk-de mailing list
> Talk-de@openstreetmap.org
> https://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de

Nicht ganz, Operator/Betreiber bleibt bei natürlichen Personen unbedingt
leer <= DAS ist das Feld, unter dem der Personenbezug in der Datenbank
hergestellt werden kann und wird.

Eigenname:Fimenname (und zwar vollständig in der korrekten Schreibweise)

Hierzu muss (!!!) u.a. dieser Wiki-Artikel zwingend mit dem Verweis auf
die DS-GVO überarbeitet werden.
=> https://wiki.openstreetmap.org/wiki/DE:Key:operator

Gruß Sepp
 
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Re: [Talk-de] POIs - Details - Gerichtsurteil

2018-11-06 Per discussione sepp1974

Frederik,

es ist ein himmelweiter Unterschied ob ich physisch vor einem Laden 
stehe und dort am Schaufenster ein Schild mit gesetzlich geforderten 
Inhaberinformationen lese oder ob ich ohne den Bezug zum Laden zu haben, 
dies jederzeit in einer Datenbank nachlese kann. Die DS-GVO setzt einen 
klaren Rahmen hierfür und OSM fällt nicht darunter.


Wie will den OSM der Verpflichtung nach Art. 14 nachkommen? Hat sich 
darüber schon mal jemand Gedanken gemacht?


Gruß Sepp


Am 06.11.2018 11:59 schrieb Frederik Ramm:

Hi,

On 06.11.2018 10:33, sepp1...@posteo.de wrote:

Wenn Du ein Abgeordnetenbüro mappen willst, tue das als Büro und
Abgeordnetenbüro in der Beschreibung. Der Name des Abgeordneten hat 
dort

von Dir eingetragen nichts zu suchen, es sei denn, Du holst Dir vom
Abgeordneten die schriftliche Bestätigung dies zu tun und hinterlegst
diese als file in der Datenbank.


Gibt es möglicherweise für Personen des öffentlichen Interesses
Ausnahmen vom Schutz der persönlichen Daten?


völlig egal ob der Koch
nicht kochen kann oder die Bedienung Doppel-D und bauchfrei trägt!


Deine Freude an blumigen Formulierungen in Ehren, aber vielleicht 
können

wir jetzt mit der Diskussion von Körbchengrössen aufhören. Beim ersten
Mal hab ich ja noch nichts gesagt.


Dafür gibt es das Handelsregister oder aber die
Webseite des Ladens, auf der der Betreiber selbst die Informationen
bereit stellt und zwar genau die, die er bereit stellen möchte!


Oder die gesetzlich von ihm bereitzustellen verlangt werden. (Bis 2009
musste übrigens jeder, der eine "offenen Verkaufsstelle" hat, den Namen
des Geschäftsinhabers "mit Familiennamen und mindestens einem
ausgeschriebenen Vornamen" sichtbar aussen anbringen. Heute ist das
nicht mehr vorgeschrieben. Wenn es dennoch - freiwillig - gemacht wird,
könnte daraus dann auf eine Einwilligung zur Nutzung dieser Information
geschlossen werden?)


Heißt die Firma "Max Mustermann Hausmeisterservice" ist das der
Firmenname (Punkt) - daran gibt es überhaupt nichts zu rütteln. Eine
Firma ist keine natürliche Person


Äh, das ist so nicht richtig. Eine Firma ist nur der Name, unter dem
jemand am Geschäftsleben teilnimmt. Eine Firma kann zu einer
juristischen Person gehören oder zu einer natürlichen. Die Firma Max
Mustermann Hausmeisterservice kann von Max Mustermann als
Einzelunternehmer geführt werden, oder inzwischen von seinem Schwager
Egon Exempel. Verbärge sich dahinter eine juristische Person, so müsste
dies mit einem Zusatz "GmbH" oder "AG" (es gibt noch ein paar weitere)
kenntlich gemacht werden.


Meine ganz persönliche Meinung dazu ist, dass das Persönlichkeitsrecht
des in dem Fall rechtlich zu mappenden Firmeninhabers stärker als die
Verpflichtung aus dem Handelsregister ist, denn Persönlichkeitsrechte
sind im Grundgesetz verankert.


Nicht jedoch deren genaue Ausgestaltung nach DSGVO!

Bye
Frederik


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Re: [Talk-de] POIs - Details - Gerichtsurteil

2018-11-06 Per discussione sepp1974

Martin,

es war Dein Beispiel, über den Betreibernamen einer Kneipe dessen 
frühere Aktivitäten recherchieren zu können, um daraus Rückschlüsse über 
die Qualität der angebotenen Dienstleistung zu konstruieren. Ich habe 
das lediglich ins positive durch Doppel-D und bauchfrei überspitzt - 
nichts weiter. Nebelkerze???


Auch die Person des öffentlichen Lebens ist Inhaber der vollen 
Verfügungsgewalt über die Speicherung und Verarbeitung seiner 
personenbezogenen Daten, sonst wäre dieser Personenkreis aus der DS-GVO 
und dem GG ausgenommen. Sind sie nicht!


Das ist keine Entscheidung, die Gerichte fällen müssen, selbst wenn dort 
die ein oder andere Entscheidung getroffen wird, betrifft die meist 
Einzelfälle und diese geben zu aller erst keinen Rückschluss auf die 
Allgemeinheit. Bis es soweit ist, gilt die DS-GVO ohne Ausnahme.


Das das Persönlichkeitsrecht wesentlich stärker als das einer begrenzten 
Allgemeinheit ist, kannst Du bereits am Entstehen der DS-GVO ablesen. 
Ohne diese Tatsache, wäre die DS-GVO grundsätzlich überflüssig! Das ist 
der Grund, warum es diese Verordnung überhaupt gibt!!!


Wo ist das Problem bzgl. meiner Linie? Ich vertrete die Meinung, dass 
personenbezogene Daten in dieser Datenbank nichts zu suchen haben. Ein 
Firmenname ist kein personenbezogener Datenbestand, selbst wenn die 
Firma nach dem Inhaber namentlich benannt ist - da existiert durchaus 
ein kleiner aber feiner Unterschied. Wenn eine Firma aufgrund geltenden 
Rechtes im Firmennamen mit dem aktuellen Inhaber benannt werden muss, 
sehe ich darin überhaupt kein Problem, diese Firma entsprechend der 
Schreibweise und Inhalt zu mappen. Der Datensatz des 
Betreibers/Opperators darf nach DS-GVO nur keine Vor- und Nachnamen 
enthalten, denn das ist der Datensatz, der personenbezogene Daten 
erfasst - um den geht es, nur um den! Der hat bei Privatpersonen, d.h. 
natürlichen Personen die über Vor- und / oder Nachnamen zu 
identifizieren sind, frei zu bleiben, es sei denn, Du hinterlegst als 
Mapper die schriftliche Einwilligungserklärung des Nameninhabers, d.h. 
dieser natürlichen Person.


Mir ist völlig klar, dass "Max Mustermanns Hausmeisterservice" auf Max 
Mustermann zurück zu führen und zu verknüpfen ist. Es fehlt aber 
DS-GVO-konform die Erfassung des personenbezogenen Datenbestandes und 
damit ist OSM nicht angreif- und abmahnbar im Falle eines Falles, denn 
darauf läuft die ganze Geschichte hinaus!


Gruß Sepp

Am 06.11.2018 11:21 schrieb Martin Koppenhoefer:

Am Di., 6. Nov. 2018 um 10:34 Uhr schrieb :


Wenn Du ein Abgeordnetenbüro mappen willst, tue das als Büro und
Abgeordnetenbüro in der Beschreibung. Der Name des Abgeordneten hat 
dort

von Dir eingetragen nichts zu suchen, es sei denn, Du holst Dir vom
Abgeordneten die schriftliche Bestätigung dies zu tun und hinterlegst
diese als file in der Datenbank.




M.E. erfordern es bestimmte Funktionen, dass man seinen Namen "Preis 
gibt".
Wer politische Verantwortung trägt wird kaum verbieten können, dass 
sein
Name verwendet wird, zumal es hier nicht um die Privatwohnung geht 
sondern

um das Büro, also die Anlaufstelle für die Bürger, die von diesem
spezifischen Abgeordneten vertreten werden. Es steht eben auch der 
Schutz
von persönlichen Daten nicht absolut über allen anderen Interessen, 
sondern

wird abgewogen.




Heißt die Kneipe "Werners Glasbiergeschäft" ist das der Kneipenname 
und
wird als solcher gemappt. inhaber, Hausmeister, Koch und Bedienung 
haben

NAMENTLICH als PERSON in OSM nix zu suchen, völlig egal ob der Koch
nicht kochen kann oder die Bedienung Doppel-D und bauchfrei trägt!




es geht nicht um den Koch oder die Bedienung, nur Du fängst mit diesen
Nebelkerzen immer wieder an, es geht um den Firmennamen und ggf. den
Verantwortlichen der Firma.





Das Persönlichkeitsrecht ist wesentlich stärker als das begrenzte
Interesse einer unbestimmten Allgemeinheit anhand von 
personenbezogenen

Daten mögliche Rückschlüsse auf Qualität oder historische Aktivitäten
dieser Person zu ziehen.




das ist sicherlich eine Entscheidung, die Gerichte früher oder später
treffen werden, anhand von Einzelfällen.


...Ich kann mich aber durchaus damit anfreunden, wenn

die Backstube "Bäckerei Willy Brötchenteig, Inh. G. Sauerteig" als
Firmenname gemappt wird und G. Sauerteig nicht als Betreiber extra 
noch.





jetzt hast Du mich aber doch verwirrt. Bisher konnte ich Deine Linie
nachvollziehen, auch wenn sie mir etwas übertrieben vorkam, da es ja um
sowieso öffentliche Daten ging (solche, die öffentlich sein _müssen_, 
nicht

solche, die halt jeder weiß aber vielleicht in einer Grauzone sein
könnten). Aber wenn es nur noch um den tag geht, in den man etwas 
einträgt,
aber es ansonsten für Dich OK ist, den Namen zu nennen im name tag, 
dann

erkenne ich die Linie nicht mehr.





Habe ich nun irgendwo einen trafo stehen und mappe als Betreiber die
Stadtwerke soundso, ist das doch völlig i.O. und legitim. Die 
Stadtwerke

soundso sind keine personenbezogenen 

Re: [Talk-de] POIs - Details - Gerichtsurteil

2018-11-06 Per discussione sepp1974
Martin, es geht um das namentliche Benennen von Betreibern, 
Verantwortlichen, Inhabern, etc. pp.  <= DAS SIND PERSONENBEZOGENE DATEN 
und ziemlich klar und eindeutig und NICHT ABSCHLIESSEND in der DS-GVO 
benannt. Jede Verknüpfung des Namens einer natürlichen Person mit einem 
POI ist bereits Verarbeitung die ohne das Einverständnis des 
Namensinhabers nicht erlaubt ist, ohne die Voraussetzungen nach Art. 6 
zu erfüllen. OSM erfüllt die Voraussetzungen dafür nicht!


Wenn Du ein Abgeordnetenbüro mappen willst, tue das als Büro und 
Abgeordnetenbüro in der Beschreibung. Der Name des Abgeordneten hat dort 
von Dir eingetragen nichts zu suchen, es sei denn, Du holst Dir vom 
Abgeordneten die schriftliche Bestätigung dies zu tun und hinterlegst 
diese als file in der Datenbank.


Heißt die Kneipe "Werners Glasbiergeschäft" ist das der Kneipenname und 
wird als solcher gemappt. inhaber, Hausmeister, Koch und Bedienung haben 
NAMENTLICH als PERSON in OSM nix zu suchen, völlig egal ob der Koch 
nicht kochen kann oder die Bedienung Doppel-D und bauchfrei trägt!


Das Persönlichkeitsrecht ist wesentlich stärker als das begrenzte 
Interesse einer unbestimmten Allgemeinheit anhand von personenbezogenen 
Daten mögliche Rückschlüsse auf Qualität oder historische Aktivitäten 
dieser Person zu ziehen. Dafür gibt es das Handelsregister oder aber die 
Webseite des Ladens, auf der der Betreiber selbst die Informationen 
bereit stellt und zwar genau die, die er bereit stellen möchte! DS-GVO 
ist zum Schutz der Persönlichkeitsrechte erlassen worden und das haben 
wir verdammt nochmal zu respektieren!


Heißt die Firma "Max Mustermann Hausmeisterservice" ist das der 
Firmenname (Punkt) - daran gibt es überhaupt nichts zu rütteln. Eine 
Firma ist keine natürliche Person und fällt damit nicht unter die 
DS-GVO, mappst Du Herrn Max Mustermann zusätzlich als Betreiber oder 
Inhaber, ist das ein klarer Verstoß gegen die DS-GVO und darum geht es, 
nur darum!


Hast Du nun eine GbR deren Inhaber nicht mit dem bspw. namentlich 
benannten Altbetreiber in Zusammenhang steht, muss dafür eine 
entsprechende Regelung gefunden werden, so die aktuelle 
Firmenbezeichnung die Nennung des aktuellen Inhabers verlangt. Davon 
sind wir aber meilenweit entfernt mit der aktuellen Diskussion.


Meine ganz persönliche Meinung dazu ist, dass das Persönlichkeitsrecht 
des in dem Fall rechtlich zu mappenden Firmeninhabers stärker als die 
Verpflichtung aus dem Handelsregister ist, denn Persönlichkeitsrechte 
sind im Grundgesetz verankert. Das Handelsrecht als solches ist 
nachgeordnetes Recht. Ich kann mich aber durchaus damit anfreunden, wenn 
die Backstube "Bäckerei Willy Brötchenteig, Inh. G. Sauerteig" als 
Firmenname gemappt wird und G. Sauerteig nicht als Betreiber extra noch.


Habe ich nun irgendwo einen trafo stehen und mappe als Betreiber die 
Stadtwerke soundso, ist das doch völlig i.O. und legitim. Die Stadtwerke 
soundso sind keine personenbezogenen Daten nach der DS-GVO.


Und solange der Bürgermeister nicht namentlich benannt wird, kannst Du 
gern im Rathaus sein Büro mappen, vergiß bitte Toiletten und 
Abstellräume nicht.


Werde Dir doch mal über den Begriff des Auswertens klar. Jeder der nach 
dem Erfassen des Datensatzes diesen einsieht, ist bereits Auswerter, 
völlig unabhängig davon, ob und was er mit den Daten anschließend 
anstellt. Sobald ich lesen kann, dass im Rathaus Bürgermeister Eder sein 
Unwesen treibt, bin ich bereits in der Auswertung und das nur innerhalb 
von OSM ohne auch nur eine einzige andere Verknüpfung hergestellt zu 
haben.


Gruß Sepp



Am 06.11.2018 09:41 schrieb Martin Koppenhoefer:

sent from a phone


On 6. Nov 2018, at 07:19, sepp1...@posteo.de wrote:


Yep, der Text zur DS-GVO ist dort ziemlich eindeutig.

Eine Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt, sobald ich diese 
innerhalb des POI's mit Adresse, Telefonnummer oder weiteren Daten 
verknüpfe.




„diese“ was? Diese Firmennamen? Oder diese Namen von Privatleuten? Wie
steht es mit Abgeordnetenbüros?
Darf man ein Rathaus mappen, wenn man dadurch implizit auch mappt wo
der Bürgermeister sein Büro hat, sind das nicht Daten die
personenbeziehbar sind? Oder gibt es evtl Grenzen bei der
„Personenbeziehbarkeit“? Alle Daten die sich nicht auf natürliche
Dinge und Tote beziehen sind irgendwie personenbeziehbar, es kommt
darauf an, welche Bezüge der Auswerter herstellt.







Es wurden in dieser Diskussion bis heute keinerlei nachvollziehbare 
Gründe geliefert, diese Daten überhaupt zu erfassen.



es wurden Gründe genannt, nur weil du die nicht nachvollziehen
konntest, oder dabei an Servicekräfte im bauchfreien Top denken
musstest, heißt das nicht, dass es sie nicht gibt.



Das läßt mich zum Schluss kommen, sie werden lediglich erfasst um des 
Erfassens Willen (weil es eben technisch geht und vielfach die Meinung 
vertreten wird, dass das was irgendwo für jedermann sichtbar dran 
steht, für die breite Öffentlichkeit bestimmt wäre).



es geht nicht um 

Re: [Talk-de] POIs - Details - Gerichtsurteil

2018-11-05 Per discussione sepp1974


Yep, der Text zur DS-GVO ist dort ziemlich eindeutig.

OSM kann weder die Grundsätze nach Art. 5 umsetzen, noch bspw. die 
Informationspflichten gem. Art. 13, bzw. 14.
Eine Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt, sobald ich diese 
innerhalb des POI's mit Adresse, Telefonnummer oder weiteren Daten 
verknüpfe.


Die Rechtmäßigkeit einer Verarbeitung wäre überhaupt nur nach Art. 6 [1] 
e möglich, wobei hier OSM ersteinmal nachweisen müßte, dass eine 
Erforderniss vorliegt, was im Falle des Handelsregisters oder auch der 
Einwohnermeldedatei, welche ja amtlich geführt werden, definitiv nicht 
zu begründen ist. Abgesehen mal davon, liegt die Hürde durch den zweiten 
Halbsatz derart hoch, dass aus meiner Sicht keine Chance besteht, dort 
rechtmäßig in die Erfassung oder Verarbeitung herein zu rutschen.


Es wurden in dieser Diskussion bis heute keinerlei nachvollziehbare 
Gründe geliefert, diese Daten überhaupt zu erfassen. Das läßt mich zum 
Schluss kommen, sie werden lediglich erfasst um des Erfassens Willen 
(weil es eben technisch geht und vielfach die Meinung vertreten wird, 
dass das was irgendwo für jedermann sichtbar dran steht, für die breite 
Öffentlichkeit bestimmt wäre).


Ganz abgesehen mal davon, stellt OSM den Datenbestand jedermann zu jeder 
Zeit unkontrolliert zur Verfügung - Autsch!


Da weder die Einwilligung zur Speicherung und/oder Verarbeitung 
verwaltet werden kann, noch tatsächlich nachvollzogen werden kann, ob 
sie der Berechtigte selbst eingetragen hat oder ein Dritter und auch in 
Zukunft eine solche Zugangshürde nicht zu erwarten ist, halte ich es für 
angebracht, die Möglichkeit zur Eintragung personenbezogener Daten


1. durch eine unmißverständliche Dokumentation im Wiki als nicht 
zulässig zu kennzeichnen
2. den bestehenden Datensatz zu sichten und automatisiert und/oder 
händisch auszusortieren und
3. (falls das zuviel oder nicht umsetzbar ist) die Erfassungsmöglichkeit 
generell zu deaktivieren und damit auf derartige Daten generell zu 
verzichten.


Bei Alternative 3 gehen damit auch sämtliche nicht natürlichen Personen 
den Bach runter - ich glaube, damit kann man leben, wenn man nicht weiß, 
dass die Klärgrube vom Entsorgungsbetrieb XY betrieben wird - im 
Zweifelsfalle steht diese Information am Tor.


Gruß Sepp


Am 06.11.2018 00:15 schrieb Hartwig Alpers:

Nabend.

On 02.11.18 14:04, Hartwig Alpers wrote:


Wenn im Gesetz aber tatsächlich von einer Veröffentlichung der 
Information, wem der Laden gehört (durch den Ladeninhaber oder auch 
durch die zuständige Behörde auf irgendeine Weise) die Rede ist, wäre 
es meines Erachtens O.K, den Inhaber auch zu mappen.




Nur der Vollständigkeit halber:

Nach etwas Lektüre in der DS-GVO halte ich das nicht mehr für O.K.

Viele Grüße
Hartwig


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Re: [Talk-de] POIs - Details - Gerichtsurteil

2018-11-02 Per discussione sepp1974
Seit wann ist OSM ein Bewertungsportal für kalten Döner, dreckige 
Tischdecken oder Käfer im Salat und bekommt dann die Kneipe mit der 
Bedienung Doppel-D und Bauchnabel frei ein extra Bienchen ins Muttiheft?


Ein derart unverantwortlicher Umgang mit den Persönlichkeitsrechten 
Dritter ist ein definitives no go! Wer das Nachlesen will, schaut auf 
die Webseite ins Impressum, auf entsprechende Bewertungsportale mit mehr 
oder weniger gekauften Meinungen, fragt im Kiez oder probiert es real 
aus! OSM ist das Abbild realer physischer und nachprüfbarer Fakten und 
keine Bewertungsplattform!


Gruß Sepp

Am 02.11.2018 20:41 schrieb Martin Koppenhoefer:

Am Fr., 2. Nov. 2018 um 18:57 Uhr schrieb :




Am 02.11.2018 18:02 schrieb Martin Koppenhoefer:
Ich kann mir keinen derartigen Fall vorstellen.




z.B. bei einem Restaurant. Wenn das aus Qualitätsgründen in Verruf 
kommt
und ein Rebranding macht, man aber sieht, dass es noch der alte 
Betreiber
ist. Ähnlich auch bei Imbissen, Obsthändlern usw. und vermutlich auch 
bei

Handwerkern, wobei bei denen normalerweise oder oft sowieso der
Geschäftsname auch ein Personenname ist. Das Geschäft besteht dort ja 
vor

allem aus der Person.

Gruß,
Martin
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Re: [Talk-de] POIs - Details - Gerichtsurteil

2018-11-02 Per discussione sepp1974
 

Am 02.11.2018 18:02 schrieb Martin Koppenhoefer:
Ich kann mir keinen derartigen Fall vorstellen. An dieser Stelle
privater Datensammelwut bin ich raus und werde mit entsprechender
Ankündigung hier und jetzt jeden POI der mir diesbezüglich über den Weg
läuft, entsprechend bereinigen.

DAS HAT NICHTS MEHR MIT HOBBY ZU TUN, DAS IST STASI 3.0!

Gruß
Sepp

>... 
> 
> es geht nicht darum, das Handelsregister nachzubilden, sondern darum, dass
> der Name des Betreibers bei bestimmten POIs durchaus interessant sein kann,
> und wenn da nun keine rechtlichen Probleme bestehen hinsichtlich Schutz von
> Personendaten, dann kann es Sinn machen, den operator zu taggen, auch wenn
> das eine Person ist.
> 
> Gruß,
> Martin
> 
> ___
> [1]
> https://www.heise.de/newsticker/meldung/Friseur-vs-Facebook-Netzwerk-muss-50-000-Euro-zahlen-4207193.html
> ___
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Re: [Talk-de] POIs - Details - Gerichtsurteil

2018-11-02 Per discussione sepp1974
 

...und auch hier gilt, wer Lesen kann ist klar im Vorteil ;-)

Du musst als Interessent zur Einsichtnahme in das Handelregister schon
noch auf's Amtsgericht, bzw. die Anfrage dazu online stellen und das tut
i.d.R. nur, wer tatsächlich berechtigtes Interesse hat und nicht Hinz
und Kunz aus langer Weile. 

Das Handelsregister - um mal bei dem Fall zu bleiben - stellt die
tatsächlichen Zusammenhänge und Verantwortlichkeiten dar. OSM ist dort
schlicht und ergreifend - genau wie Wikipedia - eine ungenaue und
deshalb nicht vertrauenswürdige Informationsquelle. Schon weil OSM dort
keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit der Daten haben
kann, ist der Datensatz an sich überflüssig. Nicht umsonst wird das
Handelsregister im Amtsgericht gepflegt, nicht umsonst sind Änderungen
nur durch natürliche Personen statthaft, d.h. nichts anderes, als das
die Identität der Personen und deren Angaben auch tatsächlich geprüft
werden. Selbst wenn Änderungen notariell im Register vorgenommen werden,
steht der Notar mit seiner notariellen Verpflichtung zu genau derartigen
Prüfungen vorher dahinter.

WAS SOLL DER OSM-DATENSATZ WERDEN, HANDELSREGISTER LIGHT, KÖNNTE, HÄTTE,
VIELLEICHT, MÖGLICHERWEISE ODER NACHPRÜFBARE, HARTE FAKTEN???

Gruß Sepp

Am 02.11.2018 14:26 schrieb Martin Koppenhoefer:
> sent from a phone
> 
> On 2. Nov 2018, at 13:13, sepp1...@posteo.de wrote:
> 
>>> wenn Du mit persönlichen Daten den Namen meinst: dieses Recht der
>>> Allgemeinheit gibt es für bestimmte Fälle.
>>> ...
>>
>> Nachzulesen wo?
> 
> 
> je nach Fall z.B. im Handelsregister (Geschäftsführer einer GmbH, wie
> der Friseur, dessen GmbH gegen Facebook geklagt hatte)
> https://de.m.wikipedia.org/wiki/Handelsregister_(Deutschland)
> 
> 
> Gruß,
> Martin
> 
> ___
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Re: [Talk-de] POIs - Details - Gerichtsurteil

2018-11-02 Per discussione sepp1974



Am 02.11.2018 12:21 schrieb Martin Koppenhoefer:


...

wenn Du mit persönlichen Daten den Namen meinst: dieses Recht der
Allgemeinheit gibt es für bestimmte Fälle.

...


Nachzulesen wo?





- offizielle (Geschäfts-)Bezeichnungen ja
- Adresse (so es tatsächlich ein Ort ist) ja
- Öffnungszeiten ja
- Telefon/Fax/Webseite/Mail ja
- alles weitere hat in dieser Datenbank nix zu suchen, es sei denn, 
der

Inhaber des POI's trägts selbst ein und da das nicht nachvollziehbar
ist, würde ich schlicht und ergreifend alle weitere personenbezogene
Eingabefelder schließen.




sind das nach Deiner Lesart nicht alles bereits persönliche bzw.
personenbeziehbare Daten?
Wieso diese Daten ja, andere nicht, und welche anderen Daten meinst Du
damit zum Beispiel?


Das sind Daten zum POI, keine persönlichen Daten.
Persönliche Daten sind bspw. der Name des Inhabers, private 
Erreichbarkeiten, etc. pp. Wenn Rechtsanwalt oder Dr. Herbert Müller 
zufällig auch noch über der Praxis wohnt - doof, aber auch dann sollten 
Adress-POI's zum Gebäude an sich und dem Laden / der Praxis / Kanzelei / 
etc. getrennt werden.




Gruß,
Martin
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Gruß Sepp

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Re: [Talk-de] POIs - Details - Gerichtsurteil

2018-11-02 Per discussione sepp1974

Sowohl Ärzte als auch Freiberufler sind auch Privatpersonen.

Wenn in "Müller's Trödelladen" verpflichtend durch den Gesetzgeber der 
Betreiber Hans Werner an der Ladentür dran steht, hat Hans Werner in 
unserer Datenbank m.M.n. schlicht und ergreifend nix zu suchen. Hans 
Werner ist Privatperson (Punkt).


Etwas Sensibilität bitte, wenn es um persönliche Daten geht! Niemand 
will vollgespamt werden, weder durch physische, noch virtuelle Werbung 
im noch harmlosesten Fall.


Und ich kenne erhrlich gesagt kein "Recht der Allgemeinheit", das meine 
persönlichen Daten betreffend über meinem Persönlichkeitsrecht der 
freien Selbstbestimmung steht, auch nicht als Gewerbetreibender, 
Freiberufler, Arzt oder in sonstigen Berufs- oder Beschäftigungsgruppen.


Ich würde da ganz klar und unmißverständlich einen Riegel vor die 
Datensammelwut einiger Mapper schieben. Stasi 2.0 oder in dem Fall 3.0, 
denn hier wird freiwillig ohne Selbstverpflichtung gesammelt. Es geht 
immer noch um das Abbilden der Realität, um nichts anderes!


- offizielle (Geschäfts-)Bezeichnungen ja
- Adresse (so es tatsächlich ein Ort ist) ja
- Öffnungszeiten ja
- Telefon/Fax/Webseite/Mail ja
- alles weitere hat in dieser Datenbank nix zu suchen, es sei denn, der 
Inhaber des POI's trägts selbst ein und da das nicht nachvollziehbar 
ist, würde ich schlicht und ergreifend alle weitere personenbezogene 
Eingabefelder schließen. Wer weiterführende Informationen sucht, klickt 
bitte auf die verlinkte Webseite mit verpflichtendem Impressum, 
Angebotsinhalt und allen weiteren Informationen oder sucht sich eine/n 
andere/n Wasauchimmer.


Meine Meinung und das absolute Totschlagargument STASI habe ich bewußt 
und mit voller Absicht verwendet. Ich kann mich noch an die Proteste 
gegen die letzte Volkszählung erinnern und dort wurden "nur" die sowieso 
bekannten Daten der Einwohnermeldeämter erfasst!


Gruß Sepp



Am 02.11.2018 10:52 schrieb Martin Koppenhoefer:

Am Fr., 2. Nov. 2018 um 09:23 Uhr schrieb :


Jeder schreit rum, wenn es um gläsernen Mensch geht,
Identifizierbarkeit, Nachvollziehbarkeit der Bewegung, etc. pp. aber
wenn's um das Liefern fremder persönlicher Daten "frei Haus" geht,
brüllen alle Hurra! Aber wehe die Behörde greift dann auf derartige
Datenbestände einfach zurück, dann wird gemeckert, geschimpft, 
geklagt,

etc., womöglich noch wegen fehlender Nennung der Quelle nach Lizenz
XY-soundso.




Wenn es um Firmennamen geht, dann sind die Daten sowieso öffentlich und
_müssen_ das auch sein, die Behörden haben diese Daten natürlich 
sowieso

schon, wir sprechen ja lediglich über Firmennamen und Adressen, und nur
über POIs wo es ein Schild am Haus gibt. Das Finanzamt hat natürlich 
auch

zusätzlich die Daten von allen, die kein Schild am Haus haben (aber ein
Gewerbe angemeldet). Firmen "bewegen" sich jedenfalls nur langsam, die
Debatte über das Anlegen von Bewegungsprofilen hat hiermit m.E. 
überhaupt

nichts zu tun.

M.E. müssen wir unterscheiden zwischen Daten,
A) die irgendwie mit einer Person zu tun haben könnten (z.B. 
Hausnummern,

Grundstücke, etc.),
B) solchen die sich auf den Namen einer Person im Zusammenhang mit 
einer

geschäftlichen Aktivität beziehen (z.B. Freiberufler), und
C) persönlichen Daten von Privatpersonen.


C) Bei C sind wir uns wohl einig, dass wir sowas nicht erheben, das 
bezieht

sich m.E. z.B. auch auf KfZ-Nummern für die individuelle Parkplätze
reserviert sind, Namen von Personen (zumindest die, die nicht in der
Öffentlichkeit stehen und deren Name nicht gleichzeitig der Name eines
Geschäfts ist) am Klingelschild, etc..

B) Bei B würde ich zumindest diejenigen, die ihren Namen freiwillig
öffentlich bekanntgeben (z.B. auf dem Firmenschild stehen haben) und 
die,

deren Name veröffentlicht werden muss, eintragen bzw. die Eintragung
dulden. Bei letzteren würde ich vermutlich auch einer Bitte auf 
Löschung

nicht nachkommen.

A) hierzu wurde z.B. kürzlich von Frederik im Forum angemerkt, 
Grundstücke
würden wir nicht erfassen weil das personenbeziehbare Daten seien oder 
sein

könnten. Ich würde das so sehen, dass wir den Bezug zur Person nicht
herstellen (sofern es Fall C und nicht B ist), aber die Dinge durchaus
erfassen können. Klar ist jede Adresse auch auf Personen beziehbar, die
dort wohnen, genauso wie auch jedes Grundstück. Solange man den Bezug
(Bewohner bzw. Eigentümer) nicht herstellt, sind das keine persönlichen
Daten.




Muss ich widersprechen um nicht ungewollt in irgendeiner Datenbank
aufzutauchen oder trage ich mich als Verantwortlicher selbst ein, wenn
ich das wünsche?!




bei OSM ist beides möglich, aber einem Widerspruch würde ich nur dann
entsprechen, wenn es eine Verpflichtung dazu gibt (und in dem Fall 
hätten
die Daten wahrscheinlich sowieso gar nicht erst eingetragen würden 
dürfen).

Anderenfalls würde ich davon ausgehen, dass die Veröffentlichung im
Interesse der Allgemeinheit liegt.


Ich denke, ich muss nicht erst widersprechen, wenn

jemand fremdes mit meinen Daten umspringt, 

Re: [Talk-de] POIs - Details - Gerichtsurteil

2018-11-02 Per discussione sepp1974
 

Aber auch diese Leute haben ein Interesse daran, wo und in welcher
Datenbank sie zu finden sind. Prinzipiell kann man das unterstellen bei
Rechtsanwalt oder Ärztin XY, GRUNDSÄTZLICH ist's aber deren Entscheidung
und nicht die derer, die das mal eben mappen!!!

Gruß Sepp

Am 02.11.2018 09:10 schrieb Martin Koppenhoefer:
> sent from a phone
> 
>> On 2. Nov 2018, at 07:03, sepp1...@posteo.de wrote:
>>
>> In diesem Zusammenhang sollte über einen grundsätzlichen Verzicht auf 
>> persönliche Daten oder auf einen klar definierten Inhalt Wert gelegt werden. 
>> Zum einen entgeht OSM damit von vornherein derartigen Problemen, zum anderen 
>> kann ich keinen Nutzen derartiger Daten in der Bank zumm Abbilden der 
>> Realität erkennen. Wir beschäftigen uns ausschließlich mit physischen 
>> Objekten und deren Eigenschaften und nicht mit Personen dahinter!
> 
> 
> pauschal keine Namen von Personen einzutragen kann die Lösung nicht
> sein, bei vielen POIs sind Namen essentiell, z.B. bei Ärzten,
> Rechtsanwälten, Architekten, Sachverständigen und anderen
> Freiberuflern.
> 
> 
> Gruß,
> Martin
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Re: [Talk-de] POIs - Details - Gerichtsurteil

2018-11-02 Per discussione sepp1974
 

Ihr verrennt Euch (schon wieder) in Nebensächlichkeiten.

Findet doch erstmal eine gängige Lösung für das Grundproblem!

PERSÖNLICHE DATEN VS. ABBILDUNG PHYSISCHER DATEN!

Jeder schreit rum, wenn es um gläsernen Mensch geht,
Identifizierbarkeit, Nachvollziehbarkeit der Bewegung, etc. pp. aber
wenn's um das Liefern fremder persönlicher Daten "frei Haus" geht,
brüllen alle Hurra! Aber wehe die Behörde greift dann auf derartige
Datenbestände einfach zurück, dann wird gemeckert, geschimpft, geklagt,
etc., womöglich noch wegen fehlender Nennung der Quelle nach Lizenz
XY-soundso.

Muss ich widersprechen um nicht ungewollt in irgendeiner Datenbank
aufzutauchen oder trage ich mich als Verantwortlicher selbst ein, wenn
ich das wünsche?! Ich denke, ich muss nicht erst widersprechen, wenn
jemand fremdes mit meinen Daten umspringt, wie ihm beliebt sondern es
ist und bleibt die Entscheidung des Inhabers dieser Daten, was mit ihnen
passiert. Es besteht keinerlei Verpflichtung (!!!) persönliche Daten in
eine Objektdatenbank einzutragen und ich muss dagege auch nicht explizit
widersprechen, dass dies nicht ohne mein Wissen geschieht!

Gruß Sepp

Am 02.11.2018 09:01 schrieb Martin Koppenhoefer:
> sent from a phone
> 
>> On 1. Nov 2018, at 22:17, Florian Lohoff  wrote:
>>
>> Die Facebook Seite unterscheidet sich signifikant weil dort ja
>> Gerichtlich meine ich z.b. eine Impressumspflicht bestätigt wurde.
>>
>> D.h. Facebook legt eine Seite an und der Geschäftsinhaber muss evtl
>> für das fehlende Impressum haften oder irgendwelche nicht legalen
>> inhalte entfernen.
> 
> 
> die Pflicht für ein Impressum hat derjenige, der veröffentlicht, wenn
> Facebook eine Seite für einen Friseur anlegt und betreibt muss ins
> Impressum Facebook, nicht der Friseur.
> 
> Gruß, Martin 
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Re: [Talk-de] POIs - Details - Gerichtsurteil

2018-11-02 Per discussione sepp1974
In diesem Zusammenhang sollte über einen grundsätzlichen Verzicht auf 
persönliche Daten oder auf einen klar definierten Inhalt Wert gelegt 
werden. Zum einen entgeht OSM damit von vornherein derartigen Problemen, 
zum anderen kann ich keinen Nutzen derartiger Daten in der Bank zumm 
Abbilden der Realität erkennen. Wir beschäftigen uns ausschließlich mit 
physischen Objekten und deren Eigenschaften und nicht mit Personen 
dahinter! Irgendwann kommt irgendwer auf die Idee, einen Friedhof mit 
all seinen Gräbern und Grabsteininschriften als POI zu mappen, weil's 
geht - ich denke, irgendwo hörts ganz einfach auf.


Aktuell ist's so, dass die Inhabernamen auf neu eröffneten REWE-Märkten 
in 1m großen Buchstaben weithin sichtbar direkt am Straßenrand auf 
Plakaten oder Werbeträgern stehen, kann man mappen, muss man aber nicht, 
weil zu wissen wer der Inhaber oder Betreiber eines Ladens ist, 
interessiert weder bei der Suche nach Öffnungszeiten noch beim Kauf des 
Stück Butters noch zum Errechnen der Wegstrecke im Navi...


Ich würde soetwas grundsätzlich lassen, schon allein aus Gründen der 
Datenbankpflege, denn solche Zusatzinfo's stehen z.t. Jahrelang 
ungepflegt und nicht aktuell in der Datenbank - wozu?


Gruß Sepp

Am 01.11.2018 22:01 schrieb Frederik Ramm:


...
Bislang haben wir immer nach dem Grundsatz gehandelt,
dass alles, was jemand zur Werbung um Kundschaft auf ein Schild
schreibt, auch verwertet werden kann. Ich bin aber nicht sicher, ob das
haltbar ist, und die Internet-Recherche nach allem, was mit Datenschutz
und Privatspähre zu tun hat, ist leider inzwischen fast unmöglich
geworden ;)

Bye
Frederik


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Re: [Talk-de] POIs - Details - Gerichtsurteil

2018-11-01 Per discussione sepp1974
 

Moin, das wirft aber grundsätzlich die Frage auf, wie verfahren mit
einem tatsächlich aufgrund Gerichtsurteil zu entfernenden Datensatz
umgehen?

Löschen ist klar. Der nächste Mapper trägt unwissend zum Urteil die
Daten wieder ein und dort ist das Problem. 

1. Wer will's kontrollieren?
2. Wen treffen im Falle eines Falles (meist werden Zuwiderhandlungen
unter Strafandrohung Ordnungsgeld sanktioniert) derartige Sanktionen?
3. etc. pp.

Der unbedarfte Mapper der sich die Inhaberinformationen beim Vorbeigehen
abfotografiert und anschließend in OSM einträgt, kann von derartigen
Urteilen nichts wissen.

Es wäre in dem Fall ganz gut, sich mal grundsätzlich mit der Thematik
auseinander zu setzen und derartige Informationen ausnahmslos einfach
nicht zu erfassen UND DAS ENTSPRECHEND IM WIKI AUCH ZU DOKUMENTIEREN! 

Im Falle von Leuchtreklame "Mayer's Friseurbude" ist das ja der
Eigenname <= das halte ich persönlich für völlig unproblematisch.

Gruß Sepp

Am 31.10.2018 23:43 schrieb Hartwig Alpers:
>...
> 
> Im schlimmsten Fall klagt er beim zuständigen Gericht.
> 
> Viele Grüße
> Hartwig
> 
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Re: [Talk-de] Androhung von Benutzersperren für Verklebe-Ideologie

2018-10-23 Per discussione sepp1974

+1

Am 23.10.2018 07:47 schrieb rainerU:

Am 22.10.18 um 17:33 schrieb Frederik Ramm:


1. Du kannst eine Straße quer durch einen Wald malen.

2. Du kannst den Wald auch entlang der Straße - mit Verkleben - in 
zwei

Teile teilen.


Das verleitet dazu, diese analog auch auf auch Straßen am Waldrand
anzuwenden und dort die Straße mit dem Wald und der angrenzenden Wiese
zu zu verkleben. Will man dem Verkleben Einhalt gebieten dann müsste
die Regel konsequenterweise so lauten:

2. Du kannst den Wald auch entlang der Straße in zwei Teile teilen.
Teile dabei nicht am Weg auf sondern  auf einer Seite der Straße am
Waldrand. Das erleichtert es, später einmal die Fläche von Straße,
Seitenstreifen und Straßengraben zu mappen.


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Re: [Talk-de] Androhung von Benutzersperren für Verklebe-Ideologie

2018-10-22 Per discussione sepp1974

Martin, genau das steht dort nicht. Way ist keine Fläche.

Es steht dort, dass das Nutzen von gemeinsamen Notes einer Fläche und 
einer Linie nicht erwünscht sind und genau das muss man dem Neuuser auch 
bildlich darstellen, denn der mappt nach Karte und dort werden way's 
anhand ihrer Attribute als "Fläche" optisch dargestellt.


Wie schauts aus mit meinem Vorschlag, die Verkehrsfläche als solches zu 
mappen und zu verkleben?


Ich stelle mir das mit den unverklebten Flächen immer so vor, dass der 
Luftballon OSM gar nicht aufzublasen geht mit den vielen Löchern und 
Zwischenräumen, die da durch's Trennen der Flächen wo keine Trennung 
ist, praktiziert wird. Es wird immer der schlaffe, luftleere, kaputte 
Ballon bleiben ;-)


Gruß Sepp

Am 22.10.2018 19:28 schrieb Martin Koppenhoefer:
Am Mo., 22. Okt. 2018 um 18:23 Uhr schrieb Christoph Hormann 

:



On Monday 22 October 2018, Frederik Ramm wrote:
> Man könnte das ja auch als oneway-Regel ähnlich wie das mit der
> groben Ersterfassung formulieren:
>
> 1. Du kannst eine Straße quer durch einen Wald malen.
>
> 2. Du kannst den Wald auch entlang der Straße - mit Verkleben - in
> zwei Teile teilen.
>
> 3. Wenn dann jemand kommt und das schön entklebt, ist das ok.
>
> 4. Du kannst niemals einen entklebten Wald entlang einer Straße
> wieder verkleben.

Klingt gut - und das ist denke ich auch weit verbreitet die gelebte
Praxis.




+1. Im Prinzip genau wie bei anderen Flächen die an Straßen geklebt 
werden.
Es wird dahingehend präzisiert, dass zwar beide Methoden in Verwendung 
sind
und ihre Berechtigung haben, dass sie aber keinesfalls gleichwertig 
sind,

und das Verkleben von bereits "entklebten" Flächen nicht gewünscht ist.

Gruß,
Martin
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Re: [Talk-de] Androhung von Benutzersperren für Verklebe-Ideologie

2018-10-22 Per discussione sepp1974
Was spricht denn grundsätzlich dagegen, Flächen mit way's zwischen zwei 
Flächen tatsächlich einfach nur als Verkehrsfläche zu mappen? Was gibts 
denn grundsätzlich, Pflanzenbewuchs, der gelegentlich weggemäht wird, 
also irgendwas mit Gras oder eben irgendeine künstliche, feste, 
verdichtete Oberfläche. Damit habe ich zum einen die nicht gemappte 
Straßenfläche, als auch Straßenbegleitgrün, als auch Randstreifen, 
Straßengraben, Schutzplanken (die in aller Regel neben der Fahrbahn 
stehen), etc. pp. zumindest mit einem entsprechenden "Raum" versorgt, 
innerhalb dessen sie zu finden sind.


Wie wir schon richtigerweise festgestellt haben, gehört der 
Straßengraben in seiner kompletten Breite zur Straße und ist Bestandteil 
dieser.


Dieses Szenario könnte für jede Art von Verkehrsfläche angewandt werden, 
die keine besondere Eigenschaft, wie bspw. "Parkplatz" hat. Also nicht 
nur auf den reinen Straßenverkehr bezogen, sondern Fläche zwischen 
Gleisen auf einem Bahnhof (so dort kein Bahnsteig ist, 
Güterbahnhofsfläche, Gleisbett, irgendwas) bspw. Rollfeld, Hafen - 
Flächen innerhalb derer verschiedenste way's verlaufen, Mauern, Bäume, 
weis der Geier was noch alles stehen und existieren kann. Selbst ein 
Gebäude kann innerhalb dieser "Verkehrsfläche" zu finden sein (bspw. das 
Wartehäuschen eines Busbahnhofes) Verkehrsinseln bei großen Kreuzungen,m 
etc. etc. etc. - mit dieser Fläche habe ich zuallererst mal den nötigen 
Platz geschaffen, innerhalb derer way's verlaufen um dem way als Linie 
den nötigen Raum zur richtigen Darstellung zu geben.


Gruß Sepp



Am 22.10.2018 16:49 schrieb Markus:

Hi Martin,

Als Ursache für diese Konflikte sehe ich folgende Ursachen:
a) die einen wollen "hübsche" Karten (nahtlos),
   die anderen wollen unaufwändig verbessern können
b) Missverständnisse aus Begriffsverwirrung (unklare Definitionen)

Wenn man "hübsch" will, sind gemeinsame Punkte wesentlich.
Wenn man iterative Verbesserung will, ist "unaufwändig verbessern
können" wesentlich.

Da in niedrigen Zoomleveln kein Unterschied erkennbar ist, und Lage und
Form nur in hohen Zoomleveln verbesserbar sind, würde ich der
Verbesserung höhere Priorität einräumen.

Und das mit den Missverständnissen - da müssen wir halt noch viel
präzisere und verständliche nachvollziehbare Beschreibungen schaffen.


Spundwand (Vertikale, feste, gebaute Uferbefestigung),
die begrenzt die Wasserfläche,


Ja, aber nur von oben (Senkrechtbild) betrachtet.
Im Aufriss liegt die Wiese je nach Wasserstand deutlich über dem Wasser
und getrennt davon, oder das Wasser bedeckt die Wiese.
Nur im seltenen Spezialfall stossen beide aneinander.

Wen nun in Florians Beispiel die "Kühe Wasser trinken", dann stehen sie
entweder im Überschwemmungsgebiet, oder sie haben sich am Ufer einen
Schlammhang gebaut, über den sie bis zum Wasser runterlaufen, oder sie
haben zu Giraffen mutiert ;-)

Das mit den Schlammlöchern ist häufig.
Dan hilft es aber sehr, wenn man beim Nacharbeiten einfach die Wiese
etwas wegziehen, und die Lücke passend taggen kann.

zwischen ihr und dem Wasser noch eine Spalt freizulassen wäre 
"falsch".


"richtig" wäre, wenn die Punkte "virtuell aufeinanderliegen",
datentechnisch (und im Renderer) nicht verbunden wären.

Damit es virtuell "keine Lücken" gibt,
aber man das Fehlende unkompliziert real "in die Lücke einfügen" kann 
;-)


bei fließenden Übergängen ist die Sache unklar, auch wie man es am 
besten
mappen soll, ich würde mich in der Diskussion hier zunächst auf die 
klaren

Fälle beschränken, wo die Grenzen klar erkennbar sind


Einverstanden.
Aber dazu muss man gaanz genau definieren und erklären.

Alternativ könnte man regeln: "keine gemeinsame Knoten".
Und es dem Renderer überlassen, wie er mit "virtuellen Lücken" umgeht.


weil es auch dort unterschiedliche Meinungen gibt,
wie man es abbilden will


Das liegt meist daran, dass jeder unter "es" etwas anderes versteht:


es sollte dort zumindest klar sein, was es ist, das man abbilden will


Das erfordert noch sehr viele erklärende konkrete Best-Practice-
Beispiele im Wiki!

(das Datenmodell erlaubt es von sich aus, klare Grenzen klar zu 
zeichnen).


Das Datenmodell erlaubt /ausschliesslich/ klare Grenzen.
Und solange es keine Darstellungsmethode für Diffuses gibt, bleibt
vermutlich ein systematisches unlösbares Problem.
(s. Spundwand, dort 3D-Prolem)


Friedhof der ohne Straße dazwischen an ein Wohngrundstück angrenzt

(Grenzmauer zwischen den beiden, typischerweise)


Jeder weiss, was ein "Friedhof" ist.
Aber was ist das datentechnisch genau?
- alles innerhalb der Gemarkungsgrenze?


falls das "Parzellengrenze" heissen sollte, nein (s.u.)


Die hierzulande im Grundbuch eingetragene Friedhofsgrenze.


- alles innerhalb der Aussenkante der Friedhofsmauer?


das ist vermutlich kulturell unterschiedlich, bei christlichen 
Friedhöfen
gibt es normalerweise (ja, gibt Ausnahmen), eine Mauer und das wäre 
für
mich die klare Grenze. Wenn ein Friedhof noch einen Parkplatz davor 
hat


Re: [Talk-de] Androhung von Benutzersperren für Verklebe-Ideologie

2018-10-22 Per discussione sepp1974
 

Weder noch. Es besteht doch keinerlei Grund oder Zwang, entlang von
way's willkürlich Flachen zur Vereinfachung beim mappen aufzuteilen. Da
es in der Natür recht wenig Quadrate gibt, wäre in dem Fall vllt. ein
drüber gelegtes Gittermuster hilfreich, so bleibt dann lediglich die
äußere Grenze zur benachbarten Fläche Bearbeitungsschwerpunkt. Entlang
der Gitterlinien könnte man den Rest vereinfachen. Die Größe eines
solchen Gitters kann doch frei gewählt werden und ist lediglich - genau
wie die Aufteilung der Gesamtfläche - Hilfsmittel ohne Darstellung im
Rendering!

Gruß Sepp

Am 22.10.2018 12:41 schrieb Christoph Hormann:
> On Monday 22 October 2018, sepp1...@posteo.de wrote:
>> Wäre es das? Das Aufteilen der Flächen in handhabbare Größen sind
>> doch rein administrative und willkürliche Maßnahmen die so in der
>> Realität nicht vorhanden sind, dito Grenzen (egal welcher Art), auch
>> wenn es in den meisten Fällen eine Art Grenzbebauung oder
>> -bepflanzung gibt.
> 
> Ich bin mir nicht sicher, ob Du meine Annahme in Frage stellst, dass die 
> Aufteilung von Flächen anerkannte Mapping-Praxis ist oder ob Du denkst, 
> dass die Regel "Aufteilung ja, aber niemals entlang einer Straße" 
> unproblematisch wäre.
 
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Re: [Talk-de] Androhung von Benutzersperren für Verklebe-Ideologie

2018-10-22 Per discussione sepp1974
Wäre es das? Das Aufteilen der Flächen in handhabbare Größen sind doch 
rein administrative und willkürliche Maßnahmen die so in der Realität 
nicht vorhanden sind, dito Grenzen (egal welcher Art), auch wenn es in 
den meisten Fällen eine Art Grenzbebauung oder -bepflanzung gibt.


Gruß Sepp

Am 22.10.2018 11:27 schrieb Christoph Hormann:

On Sunday 21 October 2018, Frederik Ramm wrote:


Ich hab mal ins Blaue geschossen mit einem Entwurf:

https://wiki.openstreetmap.org/wiki/User:Frederik_Ramm/Fl%C3%A4chenve
rklebung

sowas in der Art könnte man ja mal fertigschreiben und dann abstimmen
und dann hat die leidige Diskussion vielleicht ein Ende...


Ich sehe ein gewisses Problem bei der Regel 2 in dem Fall, dass es
grundsätzlich als korrekt angesehen wird, wenn die Linie über die
Fläche gezeichnet wird - was zumindest bei kleineren Straßen und Tracks
im Wald allgemein anerkannt ist.  Da wir gleichzeitig die etablierte
Regel haben, dass Waldflächen und ähnliches in kleine, handhabbare und
ggf. ohne Multipolygone mapbare Stücke aufgeteilt werden können und
sollten, würde diese Regel im Grunde bedeuten: Man darf aufteilen, aber
niemals entlang einer Straße.  Das wäre dann ein bisschen schräg.


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Re: [Talk-de] Androhung von Benutzersperren für Verklebe-Ideologie

2018-10-22 Per discussione sepp1974
Wie wäre es mit einr grafischen 2D-Darstellung des Problems, um es dem 
Neuuser auch bildlich zu verdeutlichen, was, wie, welche Auswirkungen 
hat und warum das ein oder andere eben nicht geht? Mir schwebt da eine 
einfache Grafik vor mit einem Querschnitt durch eine Straße mit 
angrenzender (Feld-)Fläche, Geh-/Radweg, kl. Grünstreifen und Bebauung. 
Das ganze aufgeteilt auf die Wertigkeit der Ebenen, d.h. landuse (egal 
in welcher Form) = Ebene 0, way's, buildings, etc. (also alles was drauf 
steht) = Ebene 1 und eben die Verbindungsmöglichkeiten einzelner Notes. 
Fehlt die Straßenfläche in Ebene 0, muss da eben eine Lücke bleiben, bis 
irgendwer die Fläche mappt.


Ich denke, der Neuuser und auch einige andere haben ein 
Vorstellungsproblem damit, dass der way in seinen unterschiedlichen 
Arten zwar grafisch anders dargestellt wird im Rendering, aber IMMER nur 
eine Linie ohne zugehörige Flächenausdehnung ist. In den Fall wird auch 
optisch klar, weshalb die Ackerfläche nicht die gleichen Notes nutzen 
kann, wie der way.


Ich bin nur blöderweise grafisch nicht bewandert, um das am Rechner 
darzustellen. Eine Skizze mit Zettel und stift könnte ich machen ;-)


Gruß Sepp



Am 22.10.2018 11:14 schrieb Martin Koppenhoefer:
der aktuelle Stand sieht sehr gut aus, 1, 2, 2.1 und 2.2. Da war ich 
mit

meiner vorherigen Mail nicht aktuell, Entschuldigung.

Wollen wir noch einen expliziten Paragraph für landuse einführen? Die
sollten m.E. auch besser nicht mit den highways verschmolzen werden 
(keine

Nodes teilen), wobei das Verwenden von highways für eine grobe
Ersterfassung schon ok ist (mit Multipolygonen kann man falsche
Verbindungen von highways vermeiden).

Gruß,
Martin
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Re: [Talk-de] Androhung von Benutzersperren für Verklebe-Ideologie

2018-10-20 Per discussione sepp1974

...Straßen sind da nur ein Beispiel ;-)

Darum gehts doch offenbar nicht. Woruauf soll ich mich denn als Mapper 
beziehen? Auf ein stellenweise wenig bis gar nicht aussagekräftiges 
Wiki, auf Meinung A, B oder C aus einem Forum, möglichst noch auf 
stellenweise uralte Forenbeiträge von 18-Hundertfrühling oder kann ich's 
selbst entscheiden, nachdem ich zumindest die Möglichkeit hatte, mir 
Vor- und Nachteile der jeweiligen Variante mal zu Gemüte zu führen um es 
auch zu verstehen, warum, weshalb, wieso?


Und solange solbst innerhalb von OSM dort kein Konsens besteht, wäre das 
doch ersteinmal DIE Lösung oder gehts nicht um eine solche, sondern nur 
wieder darum, wer schlussendlich "Recht" bekommt?


Ohne jetzt hier ne Diskussion anzufachen - es geht doch schlussendlich 
darum, die Realität abzubilden und in dieser gibt es KEINE leeren 
Flächen und daraus ergibt sich zwangsläufig das Verkleben dieser jenigen 
welchen. Ob es nun Sinn macht, Straßenbelag als Fläche zu mappen, sei 
mal dahin gestellt. Der Kompromiss könnte bspw. in einer 
einvernehmlichen Festlegung oder besser Empfehlung bestehen, angrenzende 
Flächen nicht zu verkleben, solange Straßenbelagfläche nicht gemappt 
wurde, usw. usf. <= nur muss sowas irgendwo nachlesbar sein und zwar 
nicht in einem Forenbeitrag von 2009 auf Seite 24, vorletzter 
Seiteneintrag nach Bemühen einer Suchfunktion. Es scheitert doch beim 
Neuuser schon meist an der richtigen Begrifflichkeit, um eine Suche auch 
effektiv auszuführen. Mal ganz abgesehen davon, mappt der Neuuser 
wahrscheinlich erstmal direkt im Browser, klickt auf's Wiki und erfährt 
u.U. nicht viel bis gar nix. Der sucht nicht nach irgendeinem Forum und 
dort auch noch nach einem bestimmten Thema oder fragt in einer 
Telegrammgruppe oder wartet, bis der nächste stammtisch in seiner Stadt 
stattfindet.


Grüße
Sepp



Am 20.10.2018 19:11 schrieb Martin Koppenhoefer:

sent from a phone


On 20. Oct 2018, at 18:23, sepp1...@posteo.de wrote:

In der Realität gibt es nunmal keine "leeren Flächen",



in OSM gibt es aber leere Flächen: wo bisher noch nicht gemappt wurde.
Wenn in Deutschland leere Flächen neben der Straße stören dann liegt
es vermutlich daran, dass die Straße noch nicht als Fläche gemappt ist
;-)



Gruß,
Martin
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Re: [Talk-de] Androhung von Benutzersperren für Verklebe-Ideologie

2018-10-20 Per discussione sepp1974

Hi @ll,

grundsätzlich wäre es wünschenswert, wenn das Wiki für derartige 
Grundsatzfragen einfach aussagekräftig wäre. Vor- und Nachteile, Sinn 
und Unsinn und zwar ganz neutral. Der Neueinsteiger mappt in aller Regel 
für die Kartenansicht und -darstellung und steigt so ein.


In der Realität gibt es nunmal keine "leeren Flächen", selbst wenn das 
Lösen der verklebten Punkte im Nachgang nervig ist - das parallele 
Mappen zu bestehenden Flächen ist genau so nervig, vor allem in der 
In-Browser-Variante...


Gruß Sepp



Am 20.10.2018 16:02 schrieb Frederik Ramm:

Hi,

On 10/19/2018 09:32 PM, Martin Koppenhoefer wrote:
kannst Du das spezifizieren? Wenn es ums Verkleben geht, soll man neue 
Mapper freundlich begrüßen und höchstens in einem Nebensatz das 
Verkleben ansprechen? Oder ist jeder Hinweis darauf verboten, wenn es 
um Neulinge geht?


Also, ich würde mal sagen, man soll es generell unterlassen, in einer
Changeset-Diskussion Zeugs zu diskutieren, das mit der konkreten
Änderung nichts zu tun hat.

Ansonsten würde ich sagen, das *absichtliche* Verkleben von Flächen und
Wegen, die man selbst nicht neu gemappt hat, sollte nach wie vor
kritisiert werden dürfen.

Aber wenn jemand neue Daten beiträgt und dabei ein bisschen "klebt", 
ist

das noch kein Grund für eine freundliche und erst recht nicht für eine
unfreundliche Ermahnung. Und wenn jemand dann trotzdem solche
Changeset-Kommentare schreibt, und ein Dritter das merkt, dann soll der
sich bitte an die DWG wenden statt auch noch in die Diskussion
einzusteigen und den Verteidiger der Entrechteten zu spielen.

Und wer in dieser Aussage eine Lücke findet und meint, er könnte immer
noch seine verklebe-politischen Ideen pushen, indem er z.B. die Mapper
per persönlicher Nachricht anschreibt oder ihnen gefaltete Zettelchen
unter die Windschutzscheibe klebt ("Du hast ja nur von
Changeset-Diskussionen gesprochen"), der kriegt dafür auch nicht den
Innovations-Award - einigen der Spezialisten in der aktuellen 
Diskussion

scheint das sog. "rule lawyering" ausgesprochenen Spass zu bereiten.

Mittelfristig wäre es gut, wenn wir in dieser Sache zu einem Konsens im
Projekt oder zumindest mal in Deutschland kommen könnten. So schwer 
kann

das doch nicht sein?

Bye
Frederik


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Re: [Talk-de] Smoothness nur für Wege oder auch für Straßen

2018-10-13 Per discussione sepp1974

Martin,

ich denke es bleibt so lange ein "heißes" Thema, solange meine 
Generation (Mitte 40), also die letzte, welche die DDR noch bewußt 
erlebt hat, jeden Tag den Unterschied zwischen Vergangenheit, Gegenwart 
und Ausblick auf die Zukunft und vor allem Ost und West, alt und neu und 
wie man's noch alles umschreiben will (statt gemeinsamen Konsens zu 
finden), auf's tägliche Brot geschmiert bekommt. Egal ob in den Medien 
oder im alltäglichen Sprachgebrauch, beim Blick in die Lohntüte, oder, 
oder, oder... Und ich muss Dir ganz ehrlich sagen, nach 28 Jahren 
Schmierenkomödie, habe ich's schlicht und ergreifend satt, immer wieder 
C-Führungskader vor die Nase gesetzt zu bekommen, nur weil der oder die 
dank Geburtsort für den er/sie nichteinmal etwas kann, besser 
qualifiziert ist, als Leute von hier mit mindestens gleichwertigem oder 
besserem Qualifikationsstand anhand nachweisbarer Fakten. Mein Interesse 
an BaWü, Hessen oder Hamburg tendiert gegen Null, meine Heimat ist dort, 
wo ich lebe, dort schmeckt mir das Wasser, dort verstehe ich die 
Menschen (nicht nur vom Dialekt), dort schmeckt mir das Essen und ich 
bin nach dem Schlafen tatsächlich ausgeruht. Ich bin zu jung um 
Repressalien in der DDR ausgesetzt gewesen zu sein und alt genug, um 
tatsächlich Vergleiche zwischen Vergangenheit und Gegenwart vorzunehmen 
und betrachte die Wendezeit mit Ihren Möglichkeiten als vertane Chance 
es besser zu machen. Ob wir - wir alle - noch eine kriegen, wage ich mit 
der derzeitigen weltpolitischen Lage ernsthaft zu bezweifeln, und nein, 
die Amerikaner haben nicht die Einheit ermöglicht!


Gruß Sepp



Am 13.10.2018 17:27 schrieb Martin Koppenhoefer:

sent from a phone


On 11. Oct 2018, at 21:28, sepp1...@posteo.de wrote:

würdes Du bitte, wenn Du von Neuen Bundesländern sprichst, bzw. 
schreibst, im Umkehrschluss auch von Gebrauchten Bundesländern 
schreiben?



ist AFAIK immer noch das übliche Wort, weil „Ostdeutschland“ oder
„Ex-DDR“ damals in der Zeit nach der Wiedervereinigung in den Verdacht
geraten war, abwertend gemeint oder verstanden worden zu sein.
Neue Bundesländer passt zugegebenermaßen nicht mehr gut, „neu“ nach 28
Jahren zusammen sein, wäre es vielleicht mittlerweile angebracht, zu
einem neuen Term zu wechseln? Da es Altbundesländer gibt, wie wäre es
mit Jungbundesländern?

Überlegt mal, die Mauer gab es von 1961 bis 1989, 28 Jahre lang, d.h.
sie ist schon länger weg als sie da war, und trotzdem scheint das noch
ein heisses Thema zu sein ;-)

Gruß, Martin
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Re: [Talk-de] Smoothness nur für Wege oder auch für Straßen

2018-10-11 Per discussione sepp1974

Michael,

würdes Du bitte, wenn Du von Neuen Bundesländern sprichst, bzw. 
schreibst, im Umkehrschluss auch von Gebrauchten Bundesländern 
schreiben?


Das Straßenproblem ist also ein Problem DEUTSCHLANDWEIT und die ein oder 
andere Betonplatte hält bereits mehrere Jahrzehnte, d.h. deutlich länger 
als ein vergleichbarer Straßenbelag aus Asphalt und ein alter 
Pflasterunterbau ist aus straßenbautechnischer Sicht allemal haltbarer, 
als die oben drauf geschmierte Asphaltdecke.


Das nur nebenbei.

Sepp

Am 11.10.2018 19:36 schrieb Michael Reichert:

Hallo Andreas,

Am 11.10.2018 um 16:21 schrieb Andreas Meier:

Hallo,
Mich würde ein Stimmungsbild interessieren: bisher tagge ich 
Smoothness nur an Radwegen, Fußwegen und Tracks/Paths. Residential 
Highways nicht, weil die fast immer good bis excellent sind und ich 
keine sinnlose Redundanz massenhaft erzeugen will wo sie keinen nützt. 
Im Wiki scheint dazu nichts zu stehen.


Welch Glücklicher, der du in einer Gemeinde lebst, deren Straßenbeläge
frei von Schlaglöchern und anderen Unebenheiten sind. Leider besteht
Deutschland nicht nur aus frisch asphaltierten Straßen und gerade in 
den

neuen Bundesländern gibt es zahlreiche Straßen von
residential/unclassified bis secondary, die mit uralten 
Pflastersteinen,

zerbröselten/zerbröselnden Betonplatten oder mit Asphalt bedeckten
Pflastersteinen befestigt sind. Genau diese Pisten, ähh Straßen, sind
der Grund, warum ich smoothness=* erfasse.

Anmerkung: Auch im Westen gibt es Straßen, die ich als Nutzer eines
ungefederten Fahrrads aus Komfortgründen meide, weil sie entweder mit
Kopfsteinpflaster befestigt sind oder mehr aus Flicken als aus
originalem Fahrbahnbelag bestehen.

Anders ausgedrückt, es ist gerechtfertigt praktisch alle Straßen bis
hoch zu secondary oder stellenweise sogar primary mit smoothness zu
erfassen.

Viele Grüße

Michael

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Re: [Talk-de] Wiki-Eintrag falsch? (Martin Koppenhoefer)

2018-10-09 Per discussione sepp1974

u.a. der Tipp war's - Danke!

Gruß Sepp


PS: Wieso kriege ich die Mails nicht um darauf direkt zu antworten? 
Das

ist immer nur copy & paste aus dem Archiv - deswegen haut auch die
Baumstruktur nicht hin.



Evtl. hast Du den "digest" (Sammlung) aktiviert? Dann bekommst Du die 
Mails

nicht einzeln, ist eigentlich nicht zu empfehlen, weil es das Antworten
schwierig macht.

Gruß,
Martin




   2. Re: Wiki-Eintrag falsch? (Martin Koppenhoefer)

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[Talk-de] Wiki-Eintrag falsch?

2018-10-06 Per discussione sepp1974
...und außerdem macht es recht wenig Sinn, mich beim mappen erst durch 
ellenlange Forenthreads zu wühlen. Bei Unklarheiten schaue ich als 
allererstes ins Wiki <= Auslöser für diese Diskussion mit Zielstellung 
das Wiki anzupassen / zu aktualisieren.


Grüße Sepp


mmd mmd.osm at gmail.com
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Moin

Am 06.10.2018 um 07:45 schrieb sepp1974 at posteo.de:


Aufgrund einer Vielzahl von alten Brückenbögen sind an diesen oft
mehrere Angaben zur Höhe zu finden, auch durch Z 265. So stehen an den
Bogenrändern im Lot über dem Fahrbahnrand oft deutlich geringere
Angaben, als in der Fahrbahnmitte. Vllt. sollte der Wert maxheight:
mehrfach für ein Objekt erfassbar sein, maxheight:*, maxheight_1:* oder
besser noch maxheigth_left:/_right:/_center: in Abhängigkeit zum
gezeichneten Straßenrichtungsverlauf? Damit ließen sich auch Brücken
schräg zum darunter liegenden Fahrbahnniveau eindeutig mit Höhenangaben
versehen, das wäre gerade für die gebirgigen Regionen sicher hoch
interessant, auch auf internationaler Ebene? So wären auch alte
Tunnelröhren sehr gut für den Verkehr darstellbar.



Das Thema maxheight wurde übrigens vor Jahren bereits ausgiebigst im
Forum diskutiert. Es gibt sogar eine Karte, die sich mit dem Thema
beschäftigt (räusper). Vielleicht schaust du auch mal in die alte
Diskussion rein:

https://forum.openstreetmap.org/viewtopic.php?pid=300099#p300099


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[Talk-de] Wiki-Eintrag falsch?

2018-10-06 Per discussione sepp1974
Hab ich gelesen, das ändert nix an der Tatsache, das der Wiki-Eintrag 
falsch ist.


Wie soll man's richtig machen, wenn's nicht dokumentiert ist - räusper 
;-)


Gruß Sepp

PS: Wieso kriege ich die Mails nicht um darauf direkt zu antworten? Das 
ist immer nur copy & paste aus dem Archiv - deswegen haut auch die 
Baumstruktur nicht hin.




mmd mmd.osm at gmail.com
Sa Okt 6 06:36:51 UTC 2018

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Moin

Am 06.10.2018 um 07:45 schrieb sepp1974 at posteo.de:


Aufgrund einer Vielzahl von alten Brückenbögen sind an diesen oft
mehrere Angaben zur Höhe zu finden, auch durch Z 265. So stehen an den
Bogenrändern im Lot über dem Fahrbahnrand oft deutlich geringere
Angaben, als in der Fahrbahnmitte. Vllt. sollte der Wert maxheight:
mehrfach für ein Objekt erfassbar sein, maxheight:*, maxheight_1:* oder
besser noch maxheigth_left:/_right:/_center: in Abhängigkeit zum
gezeichneten Straßenrichtungsverlauf? Damit ließen sich auch Brücken
schräg zum darunter liegenden Fahrbahnniveau eindeutig mit Höhenangaben
versehen, das wäre gerade für die gebirgigen Regionen sicher hoch
interessant, auch auf internationaler Ebene? So wären auch alte
Tunnelröhren sehr gut für den Verkehr darstellbar.



Das Thema maxheight wurde übrigens vor Jahren bereits ausgiebigst im
Forum diskutiert. Es gibt sogar eine Karte, die sich mit dem Thema
beschäftigt (räusper). Vielleicht schaust du auch mal in die alte
Diskussion rein:

https://forum.openstreetmap.org/viewtopic.php?pid=300099#p300099

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[Talk-de] Wiki-Eintrag falsch?

2018-10-05 Per discussione sepp1974

Moin,

ja, nur weil's mir noch nicht untergekommen ist, bedeutet es ja nicht, 
dass es eine bspw. 4,30m-Beschilderung nicht gibt ;-)
Nur nutzen uns in dem Fall weltweite Tags nichts oder nicht viel - das 
ist eine nationale Geschichte, so wie jedes Land eine nationale StVO 
hat, auch wenn die international untereinander immer weiter angeglichen 
werden (zuumindest was den euröpäischen Raum betrifft).


Ich denke - auch im Hinblick auf Lkw-Navigation, sollten durchgehend 
alle Brücken - egal ob national vorgesehen oder nicht - ab einer 
Durchfahrtshöhe 4,20m entsprechend getagt werden, entweder durch Z. 265 
so vorhanden, oder durch entsprechende Angaben maxheight:physical=*.


Aufgrund einer Vielzahl von alten Brückenbögen sind an diesen oft 
mehrere Angaben zur Höhe zu finden, auch durch Z 265. So stehen an den 
Bogenrändern im Lot über dem Fahrbahnrand oft deutlich geringere 
Angaben, als in der Fahrbahnmitte. Vllt. sollte der Wert maxheight: 
mehrfach für ein Objekt erfassbar sein, maxheight:*, maxheight_1:* oder 
besser noch maxheigth_left:/_right:/_center: in Abhängigkeit zum 
gezeichneten Straßenrichtungsverlauf? Damit ließen sich auch Brücken 
schräg zum darunter liegenden Fahrbahnniveau eindeutig mit Höhenangaben 
versehen, das wäre gerade für die gebirgigen Regionen sicher hoch 
interessant, auch auf internationaler Ebene? So wären auch alte 
Tunnelröhren sehr gut für den Verkehr darstellbar.


http://www.ec-tobias.de/gal_verkehr/strassen/tunnel1/1.jpg

Gruß Sepp



Martin Koppenhoefer dieterdreist at gmail.com
Fr Okt 5 21:32:54 UTC 2018

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On 5. Oct 2018, at 20:03, sepp1974 at posteo.de wrote:

ist mir auch mit bspw. einer 4,30, 4,40 oder 4,50m-Angabe auch noch 
nicht bewußt unter gekommen.



kommt durchaus vor:
https://taginfo.openstreetmap.org/tags/?key=maxheight=4.3#map


Gruß,
Martin


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[Talk-de] Wiki-Eintrag falsch?

2018-10-05 Per discussione sepp1974

Hallo Tobi,

ich bekomme die Antwortmails nicht - k.A. was ich da noch einstellen 
muss?


Also, die Beschilderung bzgl. Z265 bezieht sich auf die Richtlinien für 
die Kennzeichnung von Ingenieurbauwerken mit beschränkter 
Durchfahrtshöhe über Straßen, dummerweise ist die online nicht zu 
finden, nur x-Verweise darauf. Meines Wissens werden Brücken unter 
4,70m/4,50m erst ab einer Durchfahrtshöhe von 4,20m durchgängig 
beschildert. da hinein ist die zulässige Fahrzeughöhe von max. 4,00m, 
eine gewisse Tolleranz hinsichtlich Beladungszustand, Bereifung, sowie 
fahrdynamische und streckengeografische Tolleranzen eingerechnet. Im 
Sonderfall KÖNNEN Strecken mit erhöhtem Sonderverkehrsaufkommen 
(Großraum- und Schwertransporte) auch oberhalb der 4,20m-Beschilderung 
durch Z.265 gekennzeichnet sein.
Eine Beschilderungspflicht aus den genannten Höhen 4,70m und 4,50m 
ergibt sich aus meiner Sicht somit nicht zwingend, ist mir auch mit 
bspw. einer 4,30, 4,40 oder 4,50m-Angabe auch noch nicht bewußt unter 
gekommen.


Gruß Sepp



Da müsste auf jeden Fall etwas geändert werden. Ist das mit Google
Translate übersetzt? Ich habe die Feldinhalte drei mal gelesen und dann
in die englische Version geschaut, um überhaupt zu verstehen, was die
Tabelle eigentlich sagen will.

Falls es ein 4,20m Default in DE gibt, kann man das gerne auch
korrigieren, dann aber klar mit dieser DE-Einschränkung. Die Seite gilt
ja prinzipiell global.

Tobi




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[Talk-de] Wiki-Eintrag falsch?

2018-10-05 Per discussione sepp1974

Hi @ll,

beim Durchgucken des Wiki's ist mir aufgefallen, dass der Eintrag zu

Value: below_default => 
https://wiki.openstreetmap.org/wiki/DE:Key:maxheight offenbar falsch 
ist.


In D werden Brückenhöhen i.d.R. durch Zeichen 265 ab einer 
Durchfahrtshöhe von 4,20m gekennzeichnet, im Einzelfall auch ab einer 
höheren möglichen Durchfahrtshöhe, je nach (regelmäßiger) Straßennutzung 
durch Sondertransporte. Auch auf Autobahnen werden Brücken oft mit 
schräg zum darunter verlaufenden Straßennieveau sogar für einzelne 
Fahrspuren mit unterschiedlichen Höhenangaben unterhalb der 4,50m-Grenze 
kenntlich gemacht.


Das müßte geändert werden, oder habe ich da etwas falsch interpretiert?

Grüße
Sepp

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