Re: [Talk-de] POIs - Details - Gerichtsurteil

2018-11-09 Diskussionsfäden Mark Obrembalski

Am 09.11.18 um 22:59 schrieb Martin Koppenhoefer:



sent from a phone


On 9. Nov 2018, at 20:58, Hartwig Alpers  
wrote:

1. Eine Firma oder ein Betrieb ist keine natürliche Person, egal, wer 
dahintersteckt, und fällt damit aus der DS-GVO.

2. Wenn die eine natürlich Person, die die Firma betreibt, sich aus freien 
Stücken dafür entscheidet, der Firma ihren eigenen Namen zu geben



dazu wurde hier schon geschrieben, z.B. von Frederik, vielleicht sind das 
Begrifflichkeiten, “Firma” im strengen Wortsinn ist vermutlich wirklich nicht 
das richtige Wort, da “firmiert” man ja in der Tat unter Firmennamen


Als "Firma" bezeichnet man rechtlich den Namen, unter dem ein Kaufmann 
seine Geschäfte betreibt und die Unterschrift abgibt (§ 17 Abs. 1 HGB). 
Ein Einzelkaufmann, der unter seinem eigenen Namen auftritt, führt also 
eben diesen Namen auch als Firma. Der Einzelkaufmann hört auch nicht 
auf, eine natürliche Person zu sein, auf die Datenschutzrecht anwendbar 
ist, nur weil er als Kaufmann auftritt.


, aber natürliche Personen die ihr Gewerbe in bestimmten 
Gesellschaftsarten ausüben oder Freiberufler, müssen zT.  ihren eigenen 
Namen im Geschäftsnamen führen.


Und selbst wenn sie das nicht müssen sollten, können sie das natürlich 
oder auch gleich nur unter diesem Namen auftreten. Auch sie hören 
dadurch nicht auf, natürliche Personen zu sein, auf die Datenschutzrecht 
anwendbar ist.




Zwar müssen auch bei der GmbH oder der AG verschiedene Personen bekannt gemacht 
werden, aber die will glaube ich sowieso keiner in OSM mappen.


Na ja, von GmbH-Geschäftsführern war hier schon die Rede. Die zu mappen 
halte ich unabhängig von der Rechtslage für Unsinn, weil der Geobezug da 
sehr gering ist (der Geschäftsführer sitzt nicht unbedingt in dem 
Geschäftslokal, das wir mappen, nicht mal während seiner Arbeitszeit), 
Änderungen uns da ständig entgehen werden und der Eintrag als operator 
auch einfach falsch ist - operator ist die GmbH, nicht der Geschäftsführer.



Bei diesen Firmennamen war auch Sepp der Ansicht, dass die gemappt werden 
können. M.E. passt das meistens am besten in operator, diese Rechtsformen und 
Zusätze würden in name meistens als störend empfunden.


Es wäre auch falsch, den Inhaber oder sonstigen Rechtsträger als name zu 
mappen (außer er ist zufällig mit dem Namen des Geschäftslokals identisch).



Man könnte für official_name argumentieren, aber z.T. haben die Orte (z.B. 
Restaurants , Kneipen) auch eine Identität, die über den Namen oder die 
Rechtsform des derzeitigen Betreibers hinausgeht, und die den name und official 
name für sich beanspruchen kann


Richtig, ein bestimmtes Geschäftslokal (und das mappen wir ja 
überwiegend) heißt nicht so wie der Rechtsträger, auch nicht "offiziell".


Gruß,
Mark

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Re: [Talk-de] POIs - Details - Gerichtsurteil

2018-11-09 Diskussionsfäden Martin Koppenhoefer


sent from a phone

> On 9. Nov 2018, at 20:58, Hartwig Alpers  
> wrote:
> 
> 1. Eine Firma oder ein Betrieb ist keine natürliche Person, egal, wer 
> dahintersteckt, und fällt damit aus der DS-GVO.
> 
> 2. Wenn die eine natürlich Person, die die Firma betreibt, sich aus freien 
> Stücken dafür entscheidet, der Firma ihren eigenen Namen zu geben


dazu wurde hier schon geschrieben, z.B. von Frederik, vielleicht sind das 
Begrifflichkeiten, “Firma” im strengen Wortsinn ist vermutlich wirklich nicht 
das richtige Wort, da “firmiert” man ja in der Tat unter Firmennamen, aber 
natürliche Personen die ihr Gewerbe in bestimmten Gesellschaftsarten ausüben 
oder Freiberufler, müssen zT.  ihren eigenen Namen im Geschäftsnamen führen. 
Das Gewerbe ist da keine eigene Person wie z.B. eine GmbH oder AG, sondern sie 
selbst sind der Betrieb. Zwar müssen auch bei der GmbH oder der AG verschiedene 
Personen bekannt gemacht werden, aber die will glaube ich sowieso keiner in OSM 
mappen.

Bei diesen Firmennamen war auch Sepp der Ansicht, dass die gemappt werden 
können. M.E. passt das meistens am besten in operator, diese Rechtsformen und 
Zusätze würden in name meistens als störend empfunden.
Man könnte für official_name argumentieren, aber z.T. haben die Orte (z.B. 
Restaurants , Kneipen) auch eine Identität, die über den Namen oder die 
Rechtsform des derzeitigen Betreibers hinausgeht, und die den name und official 
name für sich beanspruchen kann 


Gruß, Martin 
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Re: [Talk-de] POIs - Details - Gerichtsurteil

2018-11-09 Diskussionsfäden Hartwig Alpers

Guten Abend Martin,

es geht nicht um Inhaber, oder Geschäftsführer,


Doch, um genau die ging es mir die ganze Zeit -- Inhaber, die zusätzlich 
zum (abweichenden) Namen des Geschäfts als Operator eingetragen werden 
(können), so wie das bei dem hannöverschen Friseur, mit dem die 
Diskussion anfing, der Fall ist (also Laden-Name ungleich Inhaber-Name).

Vielleicht habe ich das nicht deutlich genug ausgedrückt.


sondern um Firmennamen, aus
denen sich auf eine natürliche Person schließen lässt, bzw. wo die
natürliche Person auch als Firma agiert, und nicht nur als
Kleinunternehmer. So was wie Bäckerei Kornblume Hans Müller, oder Egon
Ehrlich, Fensterreinigung.

Hier würde ich argumentieren:

1. Eine Firma oder ein Betrieb ist keine natürliche Person, egal, wer 
dahintersteckt, und fällt damit aus der DS-GVO.


2. Wenn die eine natürlich Person, die die Firma betreibt, sich aus 
freien Stücken dafür entscheidet, der Firma ihren eigenen Namen zu geben 
(statt es bei "Bäckerei Kornblume" zu belassen, oder "Fensterreinigung 
Blitzblank" zu wählen, hat sie (die natürliche Person) Pech gehabt.
Mit anderen Worten: Meiner Meinung nach sind natürliche Person und Firma 
getrennt zu sehen, auch wenn es in der Realität manchmal einen anderen 
Anschein hat.


Ich räume allerdings ein, daß da ein gewisses Maß an Bauchgefühl bei 
ist, weil ich mich mit dem Handelsrecht nicht auskenne.


Was man eventuell noch separat betrachten könnte, sind so Sachen wie 
Arztpraxen oder Anwaltskanzleien, die nach meinen Beobachtungen so 
ziemlich immer unter dem Namen des Arztes oder Anwalts firmieren.


Viele Grüße
Hartwig



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Re: [Talk-de] POIs - Details - Gerichtsurteil

2018-11-09 Diskussionsfäden Martin Koppenhoefer
Am Fr., 9. Nov. 2018 um 00:53 Uhr schrieb Hartwig Alpers <
hartwig.alp...@ub.uni-stuttgart.de>:

> 1.- Die Information, welche natürliche Person Inhaber oder
> Geschäftsführer oder was auch immer einer Firma welcher Art auch immer
> ist, ist ein personenbezogenes Datum (Art. 4, Nr. 1 DS-GVO). Das war ja
> wohl auch nie strittig hier.




es geht nicht um Inhaber, oder Geschäftsführer, sondern um Firmennamen, aus
denen sich auf eine natürliche Person schließen lässt, bzw. wo die
natürliche Person auch als Firma agiert, und nicht nur als
Kleinunternehmer. So was wie Bäckerei Kornblume Hans Müller, oder Egon
Ehrlich, Fensterreinigung.

Gruß,
Martin
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Re: [Talk-de] POIs - Details - Gerichtsurteil

2018-11-08 Diskussionsfäden sepp1974

+1

Treffend zusammengefasst!

Gruß Sepp

Am 09.11.2018 00:52 schrieb Hartwig Alpers:

Moin.

Nachdem viele Argumente ausgetauscht wurden und allmählich nix neues
mehr kommt, möchte ich hier meine persönliche Auffassung in der Frage
mal (hoffentlich einigermaßen sachlich) zusammenfassen.

Ich bin nach wie vor der Meinung, daß das Erfassen personenbezogener
Daten in OSM (in dieser Diskussion: natürlicher Personen als Inhaber
eines Geschäftes irgendeiner Art) problematisch ist, und zwar aus
folgenden Gründen:

1.- Die Information, welche natürliche Person Inhaber oder
Geschäftsführer oder was auch immer einer Firma welcher Art auch immer
ist, ist ein personenbezogenes Datum (Art. 4, Nr. 1 DS-GVO). Das war
ja wohl auch nie strittig hier.

2.- Auch personenbezogene Daten, die auf Grundlage eines Gesetzes (z.
B. Handelsgesetzbuch) öffentlich zugänglich gemacht werden müssen,
sind noch lange nicht "vogelfrei" (zumindest konnte ich in der DS-GVO
& Erwägungsgründen keine Hinweise finden, daß dies so wäre).

3.- Nach Artikel 5 -- Grundsätze für die Verarbeitung
personenbezogener Daten -- müssen personenbezogene Daten "für
festgelegte, eindeutige und legitime Zwecke erhoben werden... " (Nr.
1, b).
Damit habe ich es enorm schwer: Welche festgelegten, eindeutigen
Zwecke hat OSM denn? Ich habe im Laufe der Jahre schon nur allzu oft
"wir sind nicht ..." und "wir mappen nicht für ..." in den
unterschiedlichen Kommunikationskanälen gelesen.

4.- Als mögliche Rechtsgrundlage nach Artikel 6 -- Rechtmäßigkeit der
Verarbeitung -- wurde Nr. 1, Buchstabe f ("Wahrung der berechtigten
Interessen des Verantwortlichen... ") angeführt.
Das scheint mir die wackeligste Rechtsgrundlage zu sein, die der
Artikel anbietet, schon allein deshalb, weil "berechtigtes Interesse"
ein recht so unbestimmter Begriff ist.
Die Erläuterungen zu Artikel 6, Nr. 1 f) -- Erwägungsgrund 47 -- sind
diesbezüglich auch nur mäßig erhellend, aber die Ansicht "ein Teil der
OSM-Community findet die Information interessant, und deshalb haben
wir ein berechtigtes Interesse" unterstützen sie meiner Meinung nach
nicht.

5.- In Kapitel III der DS-GVO -- Rechte der betroffenen Person --
(Artikel 12 ff) werden dem "Verantwortlichen" diverse Verpflichtungen
auferlegt (wie z. B. die Informationspflicht der Betroffenen; Art. 13,
und anderes mehr).
Es mag vielleicht sein, daß man diesen Verpflichtungen theoretisch
irgendwie nachkommen könnte, aber de facto passiert das derzeit wohl
eher nicht.
Im Übrigen halte ich auch nicht die einzelnen Mapperinnen und Mapper
für die "Verantwortlichen", sondern --ja wen? vermutlich die
OSM-Foundation.
Und wie diese in der Praxis ihren Verpflichtungen nachkommen soll,
sehe ich derzeit noch nicht so richtig.


Hier stehe ich, und ich kann nicht anders.

Viele Grüße
Hartwig


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Re: [Talk-de] POIs - Details - Gerichtsurteil

2018-11-08 Diskussionsfäden Hartwig Alpers

Moin.

Nachdem viele Argumente ausgetauscht wurden und allmählich nix neues 
mehr kommt, möchte ich hier meine persönliche Auffassung in der Frage 
mal (hoffentlich einigermaßen sachlich) zusammenfassen.


Ich bin nach wie vor der Meinung, daß das Erfassen personenbezogener 
Daten in OSM (in dieser Diskussion: natürlicher Personen als Inhaber 
eines Geschäftes irgendeiner Art) problematisch ist, und zwar aus 
folgenden Gründen:


1.- Die Information, welche natürliche Person Inhaber oder 
Geschäftsführer oder was auch immer einer Firma welcher Art auch immer 
ist, ist ein personenbezogenes Datum (Art. 4, Nr. 1 DS-GVO). Das war ja 
wohl auch nie strittig hier.


2.- Auch personenbezogene Daten, die auf Grundlage eines Gesetzes (z. B. 
Handelsgesetzbuch) öffentlich zugänglich gemacht werden müssen, sind 
noch lange nicht "vogelfrei" (zumindest konnte ich in der DS-GVO & 
Erwägungsgründen keine Hinweise finden, daß dies so wäre).


3.- Nach Artikel 5 -- Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener 
Daten -- müssen personenbezogene Daten "für festgelegte, eindeutige und 
legitime Zwecke erhoben werden... " (Nr. 1, b).
Damit habe ich es enorm schwer: Welche festgelegten, eindeutigen Zwecke 
hat OSM denn? Ich habe im Laufe der Jahre schon nur allzu oft "wir sind 
nicht ..." und "wir mappen nicht für ..." in den unterschiedlichen 
Kommunikationskanälen gelesen.


4.- Als mögliche Rechtsgrundlage nach Artikel 6 -- Rechtmäßigkeit der 
Verarbeitung -- wurde Nr. 1, Buchstabe f ("Wahrung der berechtigten 
Interessen des Verantwortlichen... ") angeführt.
Das scheint mir die wackeligste Rechtsgrundlage zu sein, die der Artikel 
anbietet, schon allein deshalb, weil "berechtigtes Interesse" ein recht 
so unbestimmter Begriff ist.
Die Erläuterungen zu Artikel 6, Nr. 1 f) -- Erwägungsgrund 47 -- sind 
diesbezüglich auch nur mäßig erhellend, aber die Ansicht "ein Teil der 
OSM-Community findet die Information interessant, und deshalb haben wir 
ein berechtigtes Interesse" unterstützen sie meiner Meinung nach nicht.


5.- In Kapitel III der DS-GVO -- Rechte der betroffenen Person -- 
(Artikel 12 ff) werden dem "Verantwortlichen" diverse Verpflichtungen 
auferlegt (wie z. B. die Informationspflicht der Betroffenen; Art. 13, 
und anderes mehr).
Es mag vielleicht sein, daß man diesen Verpflichtungen theoretisch 
irgendwie nachkommen könnte, aber de facto passiert das derzeit wohl 
eher nicht.
Im Übrigen halte ich auch nicht die einzelnen Mapperinnen und Mapper für 
die "Verantwortlichen", sondern --ja wen? vermutlich die OSM-Foundation.
Und wie diese in der Praxis ihren Verpflichtungen nachkommen soll, sehe 
ich derzeit noch nicht so richtig.



Hier stehe ich, und ich kann nicht anders.

Viele Grüße
Hartwig


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Re: [Talk-de] POIs - Details - Gerichtsurteil

2018-11-08 Diskussionsfäden sepp1974

Angenommen!

Gruß Sepp

Am 08.11.2018 18:14 schrieb Martin Koppenhoefer:

Am Do., 8. Nov. 2018 um 17:53 Uhr schrieb :


Wenn schon zur Hexenjagd geblasen wird, dann bitte auch richtig!



Entschuldigung! Ehrlich, ich bereue es, die links gepostet zu haben.

Gruß,
Martin
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Re: [Talk-de] POIs - Details - Gerichtsurteil

2018-11-08 Diskussionsfäden Martin Koppenhoefer
Am Do., 8. Nov. 2018 um 17:53 Uhr schrieb :

> Wenn schon zur Hexenjagd geblasen wird, dann bitte auch richtig!


Entschuldigung! Ehrlich, ich bereue es, die links gepostet zu haben.

Gruß,
Martin
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Re: [Talk-de] POIs - Details - Gerichtsurteil

2018-11-08 Diskussionsfäden sepp1974
Also ich sehe das Problem erstmal grundsätzlich in der Quelle - "laut 
Internet" - laut Internet was? Datensammelkrake google, tatsächliche 
Einwilligung vorhanden (bei diesen Quellen), nachprüfbar im 
zweifelsfalls für OSM? Ist das für OSM überhaupt relevant oder bedarf es 
nicht grundsätzlich für jeden Dienst eine derartige Einwiligung? 
Einwilligung gegenüber OSM vorhanden, wenn ja wo? Wurden denn die POI's 
überhaupt richtig gemappt (im Falle des Optikers)?


Wenn schon zur Hexenjagd geblasen wird, dann bitte auch richtig!

Es fehlen die Tankstelle und der Rewe.

Und nun mal zur Historie des Ganzen:

Drauf gekommen bin ich wegen des Operators bei der Tankstelle, der als 
Betreiber namentlich gemappt war. Das als Beispiel nehmend, habe ich 
sowohl den Bäcker, die Reparaturnäherei, den Rewe überhaupt erst 
erstellt (läßt sich ja nachprüfen) und mit den Betreibern gemappt. Im 
Zuge der Diskussion hier kam ich überhaupt erst auf die Idee, mir mal 
über Datenschutz (auch bei OSM) im Zusammenhang mit der DS-GVO Gedanken 
zu machen und siehe da (ich bilde mir ein, aufgrund meiner Ausbildung 
Gesetzestexte auch lesen und verstehen zu können), ich habe POI's 
offensichtlich falsch gemappt und Betreiber hinzugefügt, die natürliche 
Personen sind. Diesen aus meiner Sicht in Kollision mit der DS-GVO 
stehenden Fehler habe ich korrigiert, sowohl bei "meinen" drei POI's, 
als auch bei den anderen beiden (Tankstelle und Optiker), bei denen mir 
das aufgefallen ist.


Wenn ich mir nun ganz real jeden Morgen das Schild über der Bäckerei 
ansehe, steht da weder etwas von Hans noch von Delia (die ich im Übrigen 
beide persönlich kenne), auch an der Reperaturnäherei steht nix von 
Renate Schuchardt im Zusammenhang mit dem Namen der Werkstatt...


Bärendienst hin oder her - nur weil irgendwo irgendetwas für OSM 
rechtmäßig nicht überprüfbar zu finden ist, stellt das keinen Freibrief 
dar, diese Daten blind zu übernehmen. Wie war der Grundsatz, map on the 
ground und nicht map on the internet! Genau wegen dieser Praxis bisher 
(nicht unbedingt OSM betreffend) wurde die DS-GVO überhaupt erst 
geschaffen. Ziel ist es, die Persönlichkeitsrechte jedes Einzelnen auf 
informelle Selbstbestimmung gegenüber Firmen, Vereinen, Projekten, etc. 
zu schützen, denn genau dieser Schutz ist dringend notwendig, um der 
bisher unkontrollierten Datensammel- und -verteilungswut entgegen treten 
zu können! Ausgenommen sind in aller erster Linie staatliche 
Institutionen im Zusammenhang mit ihrem hoheitlichen Verwaltungsauftrag, 
Museen, Archive... Schon daran ist zu erkennen, welch herausragende 
Bedeutung dem Schutz der Persönlichkeitsrechte beigemessen wird. Daraus 
schlussfolgernd sollte auch erkennbar sein, dass ein Projekt wie OSM 
sehr wahrscheinlich nicht in die engere Auswahl einer Ausnahme nach Art. 
6 fallen dürfte. Selbst wenn eine solche Ausnahme tatsächlich irgendwann 
einmal bestätigt werden sollte, gilt bis dahin das Verbot für die 
Erfassung, Verarbeitung und Weitergabe personenbezogener Daten.


Wie ist das nun mit dem Vandalismus - was sollte denn die Nebelkerze?

Gruß Sepp




Am 08.11.2018 15:09 schrieb Martin Koppenhoefer:

Am Do., 8. Nov. 2018 um 11:11 Uhr schrieb :


Sobald mir ein derartiger Datensatz wieder auffält, werde ich ihn
unbearbeitet für Dich posten um Deine Bedenken bzgl. Vandalismus zu
bekräftigen oder zu beseitigen.





Danke, da könnten wir dann konkret sehen, ob es ein Problem gibt oder
nicht. Mal abgesehen von Dir, es scheint auch noch andere Mapper zu 
geben,

die solche Änderungen machen, z.B. ist mir hier aufgefallen, dass ein
Nutzer eine ganze Reihe von Edits gemacht hat, wo der operator mit 
Hinweis

auf die DSGVO gelöscht wurde, z.B.:

1.
https://www.openstreetmap.org/node/2076158874/history
vor der Löschung war der operator "Familie Lorenz".
Laut Internet ist der Firmenname "Bäckerei Hans Lorenz" bzw. alternativ
"Bäckerei Lorenz Delia Bäckerei"

2.
Hier war der operator tag das einzige Merkmal, mit dem man die Firma 
solide

identifizieren konnte, weil überhaupt kein name-tag dort ist:
https://www.openstreetmap.org/node/5867011048/history
Laut Internet heißt die Firma "Reparaturnäherei Renate Schuchardt" oder
auch nur "Renate Schuchardt"

3.
Bei einem Optiker wurde der operator entfernt, obwohl das Teil des
Firmennamens zu sein scheint
https://www.ihre-augenoptik.de/impressum/
https://www.openstreetmap.org/node/3989768072/history

etc.


M.E. tun diese Mapper einen Bärendienst sowohl an OSM als auch an den
betroffenen Firmen, da diese einerseits bereits unter diesen Namen
auffindbar sind (außerhalb von OSM, in öffentlichen amtlichen Registern 
und
auf eigenen Homepages und bei lokalen und überregionalen 
Branchendiensten,
vermutlich auch bei Facebook und Co, etc.), und die vor allem auch 
gefunden

werden wollen.

Gruß,
Martin
___
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Re: [Talk-de] POIs - Details - Gerichtsurteil

2018-11-08 Diskussionsfäden Martin Koppenhoefer
Am Do., 8. Nov. 2018 um 11:11 Uhr schrieb :

> Sobald mir ein derartiger Datensatz wieder auffält, werde ich ihn
> unbearbeitet für Dich posten um Deine Bedenken bzgl. Vandalismus zu
> bekräftigen oder zu beseitigen.




Danke, da könnten wir dann konkret sehen, ob es ein Problem gibt oder
nicht. Mal abgesehen von Dir, es scheint auch noch andere Mapper zu geben,
die solche Änderungen machen, z.B. ist mir hier aufgefallen, dass ein
Nutzer eine ganze Reihe von Edits gemacht hat, wo der operator mit Hinweis
auf die DSGVO gelöscht wurde, z.B.:

1.
https://www.openstreetmap.org/node/2076158874/history
vor der Löschung war der operator "Familie Lorenz".
Laut Internet ist der Firmenname "Bäckerei Hans Lorenz" bzw. alternativ
"Bäckerei Lorenz Delia Bäckerei"

2.
Hier war der operator tag das einzige Merkmal, mit dem man die Firma solide
identifizieren konnte, weil überhaupt kein name-tag dort ist:
https://www.openstreetmap.org/node/5867011048/history
Laut Internet heißt die Firma "Reparaturnäherei Renate Schuchardt" oder
auch nur "Renate Schuchardt"

3.
Bei einem Optiker wurde der operator entfernt, obwohl das Teil des
Firmennamens zu sein scheint
https://www.ihre-augenoptik.de/impressum/
https://www.openstreetmap.org/node/3989768072/history

etc.


M.E. tun diese Mapper einen Bärendienst sowohl an OSM als auch an den
betroffenen Firmen, da diese einerseits bereits unter diesen Namen
auffindbar sind (außerhalb von OSM, in öffentlichen amtlichen Registern und
auf eigenen Homepages und bei lokalen und überregionalen Branchendiensten,
vermutlich auch bei Facebook und Co, etc.), und die vor allem auch gefunden
werden wollen.

Gruß,
Martin
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Re: [Talk-de] POIs - Details - Gerichtsurteil

2018-11-08 Diskussionsfäden sepp1974

Martin,

ich denke es kann sich jeder der hier Mitlesenden etwas darunter 
vorstellen, den gemappten Vor- und Zunamen des Betreibers einer 
Tankstelle aus dem Operatorfeld zu löschen und alle anderen 
Informationen des POI's unangetastet zu lassen, zumal die Tankstelle 
real vom Namen her, keinerlei Hinweis auf den Betreiber zuläßt.


Sobald mir ein derartiger Datensatz wieder auffält, werde ich ihn 
unbearbeitet für Dich posten um Deine Bedenken bzgl. Vandalismus zu 
bekräftigen oder zu beseitigen.


Bis dahin versuche Dir vor's bildliche Auge zu holen:

Eigenname: ESSO-Tankstelle
Betreiber: Max Mustermann
Öffnungszeiten: von-bis
Sorten: Sprit in allen Formen und Farben
Bezahlmöglichkeiten: Nur bares ist wahres!
Shop: ist auch vorhanden
Waschstraße: die auch, geht aber nur manchmal
usw.
usw.

"Max Mustermann" hat dort nix zu suchen = gelöscht = der Rest existiert 
unangetastet weiter.


Gruß Sepp


Am 08.11.2018 10:22 schrieb Martin Koppenhoefer:
Hast Du mal einen Beispiellink zu diesen Löschungen, so dass man sich 
einen

Eindruck machen kann?

Danke,
Martin
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Re: [Talk-de] POIs - Details - Gerichtsurteil

2018-11-08 Diskussionsfäden Martin Koppenhoefer
Hast Du mal einen Beispiellink zu diesen Löschungen, so dass man sich einen
Eindruck machen kann?

Danke,
Martin
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Re: [Talk-de] POIs - Details - Gerichtsurteil

2018-11-08 Diskussionsfäden sepp1974

Ganz sicher sogar ^^

Unter Vandalismus versteht man allgemein eine „blinde Zerstörungswut“
(https://de.wikipedia.org/wiki/Vandalismus)

Wortbedeutung/Definition:
unnötige Beschädigung oder Zerstörung von Eigentum, meistens von fremdem 
oder gemeinschaftlichem; Zerstörungswut

(https://www.wortbedeutung.info/Vandalismus/)

Vandalismus
Unter Vandalismus versteht man Zerstörungswut oder Zerstörungslust. 
Vandalismus ist bewusste illegale Beschädigung oder Zerstörung fremden 
Eigentums als Selbstzweck.

(https://educalingo.com/de/dic-de/vandalismus)

vorsätzliche, sinnlose und mutwillige Beschädigung oder Zerstörung von 
Eigentum, meistens von fremdem oder gemeinschaftlichem

(https://de.wiktionary.org/wiki/Vandalismus)

Shit happens!

Gruß Sepp

Am 08.11.2018 09:56 schrieb Martin Koppenhoefer:

Am Do., 8. Nov. 2018 um 07:32 Uhr schrieb :


Ich werde die gestern gelöschten Vor und
Zunamen aus dem Operatorfeld wieder eintragen - ich wollte niemandem
seinen Spaß verderben.




evtl. ist das Vandalismus.

Gruß,
Martin
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Re: [Talk-de] POIs - Details - Gerichtsurteil

2018-11-08 Diskussionsfäden Martin Koppenhoefer
Am Do., 8. Nov. 2018 um 07:32 Uhr schrieb :

> Ich werde die gestern gelöschten Vor und
> Zunamen aus dem Operatorfeld wieder eintragen - ich wollte niemandem
> seinen Spaß verderben.



evtl. ist das Vandalismus.

Gruß,
Martin
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Re: [Talk-de] POIs - Details - Gerichtsurteil

2018-11-07 Diskussionsfäden sepp1974



Am 08.11.2018 01:23 schrieb Volker:

Langsam wird die ganze Sache hier ziemlich trollig.

Hier wird über eine relativ neue EU-Verordnung diskutiert und hier
werden rechtliche Behauptungen aufgestellt, die aber mit nicht mit
rechtlich untermauerten Argumenten belegt werden, sondern es wird
immer wieder nur behauptet.

Beispiel gefällig?

   Zitat sepp1...@posteo.de Für jeden anderen berechtigten Fall, bspw.
   einer notwendigen Klärung aufgrund eines unsauber verlaufenden
   Geschäftes zwischen Verkäufer und Käufer ist das Handelsregister da
   um sich daraus die entsprechenden Daten ziehen zu können.

   Aus dem HR werden Kapitalgesellschaften eingetragen. Kaufleute
   können aber müssen sich nicht eintragen.


Und wo ist da jetzt die Behauptung? Dort steht doch bspw. als nicht 
abschließende oder umfassende Aufzählung. Worauf ich hinaus wollte ist, 
dass jedes berechtigte Interesse an der entsprechenden amtl. geführten 
Stelle geltend gemacht werden soll und mal vom Grundsatz her erstmal 
dort. OSM kann und soll das nicht leisten und ja, ich kann mich an die 
Diskussion noch erinnern, dass die Sicherheitsinstitutionen in den 
meisten Fällen keinen Verantwortlichen erreichen konnten, wenn bspw. 
(!!!) irgendein Vollhonk die Schaufensterscheibe zu einem Geschäft 
eingeschlagen hat. Schlussendlich musste die Feuerwehr anrücken um mit 
einer Spanplatte das eingeschlagene Fenster aus der Verpflichtung zur 
Schadensminimierung und Schutz des Eigentums heraus zu verschließen und 
im Nachgang die entsprechende Rechnung dafür, bei der es immer wieder 
massiv Theater gab, weil die Damen und Herren Ladeninhaber nicht gewillt 
waren, das Technikteam der Feuerwehr für diese Arbeit auch zu bezahlen, 
inkl. der Nachtzuschläge Solche Rechnungen sind nicht gerade ein 
Schnäppchen! Aus diesem Umstand heraus gab es die Verpflichtung zur 
Kenntlichmachung von Läden mit dem Veranwortlichen. Es ist sein 
Geschäft, seine Waren, sein Eigentum - Eigentum verpflichtet - 
entscheidet der: "Mir egal, laßt offen, ich will schlafen, dafür gibts 
eine Versicherung!" wird das dokumentiert und wenn dann aufgrund seiner 
Entscheidung der Laden geplündert wurde, weil offen gelassen, zahlt auch 
keine Versicherung mehr, denn auch er als Ladeninhaber ist zur 
Schadensminimierung verpflichtet. Viele Eigentümer kommen auch selbst 
und vernageln das Fenster - ist wesentlich günstiger als die Feuerwehr.


Ganz abgesehen davon, gehts nicht um das HR sondern um OSM und mögliche 
Kollisionen mit der DS-GVO.




Das im Startpost beschriebene Urteil beschreibt nur _einen _konkreten
Rechtsfall, aber in einem ganz anderem rechtlichen Umfeld. Dieses
Urteil jetzt zu verallgemeinern und auf OSM anwenden zu wollen, halte
ich für sehr gewagt.


Wird es nicht, kann es gar nicht, zumal das Urteil, bzw. dessen 
Begründung in Textform gar nich vorliegt.




Ich bin nicht dafür Namen auf Klingelschildern in OSM abzubilden, weil
das wirklich personenbezogene Daten sind, die durch die DSGVO
geschützt sind. Abgesehen davon, dass die Aktualisierung sehr
aufwendig werden würde. Aber Handwerksfirmen, Arztpraxen  und Firmen
allgemein wären schon von Interesse, schon allein weil man sich
dahinrouten lassen kann.


Das ist auch völlig unstrittig, natürlich sollen diese POI's gemappt UND 
gefunden werden!




Der Name des GF ist da schon weniger interessant,


Genau darum geht es - Bingo!!!
Er ist für OSM völlig uninteressant. Keine Namen, keine DS-GVO, kein 
Ärger.



wenn man sich im HR
ansieht, wie oft sich da was ändert. Telefonnummern kann man sich auch
aus dem Telefonbuch ziehen. In der OSM Datenbank kann man sie auch
drin haben. Aber da gilt halt auch wieder die "on the Ground Regel",
weil das Telefonbuch ist, glabube ich, nicht OSM kompatibel.




Gruß Sepp

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Re: [Talk-de] POIs - Details - Gerichtsurteil

2018-11-07 Diskussionsfäden sepp1974


Am 07.11.2018 22:18 schrieb Martin Koppenhoefer:

sent from a phone


On 7. Nov 2018, at 18:51, sepp1...@posteo.de wrote:

Sehe ich anders, Betreiber/Operator ist ein eindeutiges 
Personendatenfeld,



Quatsch, ...


Ach deswegen stehen Betreiber mit Vor- und Zunamen in diesem Feld - dann 
ist das natürlich was anderes. Ich werde die gestern gelöschten Vor und 
Zunamen aus dem Operatorfeld wieder eintragen - ich wollte niemandem 
seinen Spaß verderben.



...Betreiber sind eigentlich immer...


Nein, sind sie nicht!


...Firmen, Vereine,
Gebietskörperschaften und so was.


es geht nicht um Firmen, Vereine, Gebietskörperschaften und so was!


Firmen können halt manchmal auch nur aus einer Person bestehen, und
dann heißen sie oft auch wie die Person.


...und das ist dann der Name des Geschäftes, des POI's "Elke Krauses 
Trödelstübchen". Elke Krause hat in Operator nix zu suchen, auch dann 
nicht, wenn sie noch 3 bis 17 Angestellte hat und auch dann nicht, wenn 
Elke Krause der Name der Frau oder der ersten Liebe des 
Geschäftsinhabers ist und er sein Geschäft nur aus seinem Gusto heraus 
so benannt haben mag. Auch sein Name hat im Feld Operator nix zu suchen!




Gruß, Martin
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Gruß Sepp

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Re: [Talk-de] POIs - Details - Gerichtsurteil

2018-11-07 Diskussionsfäden Volker

Langsam wird die ganze Sache hier ziemlich trollig.

Hier wird über eine relativ neue EU-Verordnung diskutiert und hier 
werden rechtliche Behauptungen aufgestellt, die aber mit nicht mit 
rechtlich untermauerten Argumenten belegt werden, sondern es wird immer 
wieder nur behauptet.


Beispiel gefällig?

   Zitat sepp1...@posteo.de Für jeden anderen berechtigten Fall, bspw.
   einer notwendigen Klärung aufgrund eines unsauber verlaufenden
   Geschäftes zwischen Verkäufer und Käufer ist das Handelsregister da
   um sich daraus die entsprechenden Daten ziehen zu können.

   Aus dem HR werden Kapitalgesellschaften eingetragen. Kaufleute
   können aber müssen sich nicht eintragen.

Das im Startpost beschriebene Urteil beschreibt nur _einen _konkreten 
Rechtsfall, aber in einem ganz anderem rechtlichen Umfeld. Dieses Urteil 
jetzt zu verallgemeinern und auf OSM anwenden zu wollen, halte ich für 
sehr gewagt.


Ich bin nicht dafür Namen auf Klingelschildern in OSM abzubilden, weil 
das wirklich personenbezogene Daten sind, die durch die DSGVO geschützt 
sind. Abgesehen davon, dass die Aktualisierung sehr aufwendig werden 
würde. Aber Handwerksfirmen, Arztpraxen  und Firmen allgemein wären 
schon von Interesse, schon allein weil man sich dahinrouten lassen kann.


Der Name des GF ist da schon weniger interessant, wenn man sich im HR 
ansieht, wie oft sich da was ändert. Telefonnummern kann man sich auch 
aus dem Telefonbuch ziehen. In der OSM Datenbank kann man sie auch drin 
haben. Aber da gilt halt auch wieder die "on the Ground Regel", weil das 
Telefonbuch ist, glabube ich, nicht OSM kompatibel.




Am 07.11.2018 um 22:18 schrieb Martin Koppenhoefer:


sent from a phone


On 7. Nov 2018, at 18:51, sepp1...@posteo.de wrote:

Sehe ich anders, Betreiber/Operator ist ein eindeutiges Personendatenfeld,


Quatsch, Betreiber sind eigentlich immer Firmen, Vereine, Gebietskörperschaften 
und so was.
Firmen können halt manchmal auch nur aus einer Person bestehen, und dann heißen 
sie oft auch wie die Person.

Gruß, Martin
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Re: [Talk-de] POIs - Details - Gerichtsurteil

2018-11-07 Diskussionsfäden Martin Koppenhoefer


sent from a phone

> On 7. Nov 2018, at 18:51, sepp1...@posteo.de wrote:
> 
> Sehe ich anders, Betreiber/Operator ist ein eindeutiges Personendatenfeld,


Quatsch, Betreiber sind eigentlich immer Firmen, Vereine, Gebietskörperschaften 
und so was.
Firmen können halt manchmal auch nur aus einer Person bestehen, und dann heißen 
sie oft auch wie die Person.

Gruß, Martin 
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Re: [Talk-de] POIs - Details - Gerichtsurteil

2018-11-07 Diskussionsfäden sepp1974



Am 07.11.2018 18:15 schrieb Mark Obrembalski:

Am 07.11.18 um 07:31 schrieb sepp1...@posteo.de:

Moin,

berechtigtes Interesse - "Berechtigt ist das wahrgenommene Interesse, 
wenn seine Schutzwürdigkeit von der Rechtsordnung anerkannt ist. 
Unerheblich ist, ob das Interesse öffentlicher oder privater, 
immaterieller oder vermögensrechtlicher Natur ist." eine von vielen in 
etwa gleichlautenden Definitionen zum berechtigten Interesse.


Ja, das passt ungefähr.


Es geht nicht um das Interesse von OSM, eine derartige Datenbank 
aufzubauen,


Doch, genau darum geht es im Fall von Art. 6 Abs. 1 Buchst. f) DSGVO.
Wer ein berechtigtes Interesse hat, persönliche Daten zu verarbeiten,
darf das, wenn er ein berechtigtes Interesse hat und nicht die
Interessen der betroffenen Person dieses überwiegen.


Na dann begründet doch endlich mal das Interesse daran, personenbezogene 
Daten zu erfassen und zwar nicht am herbeikonstruierten Einzelfall 
sondern ganz allgemein und stichhaltig. Wozu benötigt OSM 
personenbezogene Daten? Erst danach ist doch überhaupt eine Abwägung 
möglich, ob tatsächlich berechtigtes Interesse besteht oder die 
Schutzbedürftigkeit des Einzelnen nicht doch höher anzusehen ist! Bisher 
kann ich keinen Grund erkennen, weshalb OSM überhaupt personenbezogene 
Daten erfassen und/oder verarbeiten müßte.


Auf gehts!!!



Findet sich eine Person x in der Datenbank wieder, weil sie gemappt 
wurde, hat sie selbstverständlich ein berechtigtes Interesse an 
Information, Berichtigung oder Löschung und genau das kann OSM nicht 
leisten.


Das mag sein, heißt dann aber nicht, dass sie insofern auch einen 
Anspruch hat.


Gruß,
Mark



Der Anspruch ergibt sich aus der DS-GVO, Art. 12 ff.

Gruß Sepp



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Re: [Talk-de] POIs - Details - Gerichtsurteil

2018-11-07 Diskussionsfäden sepp1974



Am 07.11.2018 18:24 schrieb Mark Obrembalski:

Am 07.11.18 um 09:49 schrieb sepp1...@posteo.de:


Für die Anwendbarkeit der DSGVO spielt es keine Rolle, ob wir ein
persönliches Datum unter "name", unter "operator" oder unter
"wrdlbrmpf"
eintragen. Was die Abwägung mit den Interessen des Betroffenen angeht,
könnte es eine Rolle spielen, dass "name" von vielen Anwendungen
ausgewertet wird, "operator" seltener und "wrdlbrmpf" fast gar nicht.



Sehe ich anders, Betreiber/Operator ist ein eindeutiges 
Personendatenfeld, während sich Name auf den POI und nicht auf die 
Person bezieht. Werden jetzt Geburtsdaten, Hochzeits- und 
Konformationsdaten mit erfasst - na Reschpäkt!




Deshalb liegt die Verantwortung sicher auch nicht nur beim Mapper.
Soweit sie das tut, kann der Mapper allerdings ziemlich entspannt
sein. Weder werden die Datenschutzbehörden irgendwann in nächster Zeit
gegen einzelne Mapper vorgehen nocht nimmt der normale Craftmapper am
Wettbewerb im Sinne des UWG teil, kann also auch nicht mit Aussicht
auf Erfolg wegen Wettbewerbsverstößen abgemahnt werden.



Sicher? Mal schaun, wie lange FOSSGIS überlebt, wenn die ersten 
Bußgelder ins Haus flattern...


Gruß Sepp

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Re: [Talk-de] POIs - Details - Gerichtsurteil

2018-11-07 Diskussionsfäden Mark Obrembalski

Am 07.11.18 um 09:49 schrieb sepp1...@posteo.de:


Ich hätte nur endlich gern mal die Frage beantwortet, wozu der Datensatz 
Betreiber/Opperator im Zusammenhang mit persönlichen Daten überhaupt 
gemappt werden muss / soll / kann?


Für die Anwendbarkeit der DSGVO spielt es keine Rolle, ob wir ein 
persönliches Datum unter "name", unter "operator" oder unter "wrdlbrmpf"
eintragen. Was die Abwägung mit den Interessen des Betroffenen angeht, 
könnte es eine Rolle spielen, dass "name" von vielen Anwendungen 
ausgewertet wird, "operator" seltener und "wrdlbrmpf" fast gar nicht.


Auch das ist nicht geklärt! Letztendlich bleibts am 
Mapper hängen, der auf den Hilfeseiten weder eine Handlungsgrundlage 
bekommt, noch im Falle einer notwendigen Löschung überhaupt die 
Möglichkeit hat, den Datansatz tatsächlich zu entfernen (Archiv) oder zu 
anonymisieren.


Deshalb liegt die Verantwortung sicher auch nicht nur beim Mapper. 
Soweit sie das tut, kann der Mapper allerdings ziemlich entspannt sein. 
Weder werden die Datenschutzbehörden irgendwann in nächster Zeit gegen 
einzelne Mapper vorgehen nocht nimmt der normale Craftmapper am 
Wettbewerb im Sinne des UWG teil, kann also auch nicht mit Aussicht auf 
Erfolg wegen Wettbewerbsverstößen abgemahnt werden.


Gruß,
Mark

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Re: [Talk-de] POIs - Details - Gerichtsurteil

2018-11-07 Diskussionsfäden Mark Obrembalski

Am 07.11.18 um 07:31 schrieb sepp1...@posteo.de:

Moin,

berechtigtes Interesse - "Berechtigt ist das wahrgenommene Interesse, 
wenn seine Schutzwürdigkeit von der Rechtsordnung anerkannt ist. 
Unerheblich ist, ob das Interesse öffentlicher oder privater, 
immaterieller oder vermögensrechtlicher Natur ist." eine von vielen in 
etwa gleichlautenden Definitionen zum berechtigten Interesse.


Ja, das passt ungefähr.


Es geht 
nicht um das Interesse von OSM, eine derartige Datenbank aufzubauen, 


Doch, genau darum geht es im Fall von Art. 6 Abs. 1 Buchst. f) DSGVO. 
Wer ein berechtigtes Interesse hat, persönliche Daten zu verarbeiten, 
darf das, wenn er ein berechtigtes Interesse hat und nicht die 
Interessen der betroffenen Person dieses überwiegen.


Findet sich eine Person x in der Datenbank wieder, weil sie gemappt 
wurde, hat sie selbstverständlich ein berechtigtes Interesse an 
Information, Berichtigung oder Löschung und genau das kann OSM nicht 
leisten.


Das mag sein, heißt dann aber nicht, dass sie insofern auch einen 
Anspruch hat.


Gruß,
Mark

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Re: [Talk-de] POIs - Details - Gerichtsurteil

2018-11-07 Diskussionsfäden sepp1974
Nein, kann man nicht sagen. Jeder ist in dem Fall weltweit, tatsächlich 
jeder.


Das ist gleichzusetzen, als wenn Du die Namen vom Klingelschild mappst.

Das öffentliche Interesse zum Inhabernamen auf dem Schild bezieht sich 
tatsächlich auf denjenigen, der physisch vor dem Laden steht und das 
lesen kann und nicht George Riply aus Neuseeland oder Frederik Ramm aus 
einem anderen Ort - ihm fehlt die Verbindung und wenn es nur die 
physische Nähe ist, indem er vor dem Laden steht.


Was hat denn den Gesetzgeber dazu veranlasst, diese Informationen 
sichtbar zu machen? Was ist denn Ziel dieser Verordnung? Ziel dieser 
Verordnung ist nicht, der Welt zu zeigen, wer Ladeninhaber ist, sondern 
Ziel dieser Verordnung ist es, den Sicherheitsbehörden im Falle eines 
Ereignisses außerhalb der Ladenöffnungszeit einen Ansprechpartner, d.h. 
den Verantwortlichen zu benennen. Das betrifft in aller erster Linie 
Feuerwehr und Polizei, denn diese Sicherheitsbehörden haben keinen 
Zugriff auf des Handelsregister und in den Einwohnermeldedaten, auf die 
beide Institutionen nur beschränkt Zugriff haben, finden sich keine 
Hinweise zum Inhaber bzw. Verantwortlichen eines Ladens oder einer 
Praxis.


Für jeden anderen berechtigten Fall, bspw. einer notwendigen Klärung 
aufgrund eines unsauber verlaufenden Geschäftes zwischen Verkäufer und 
Käufer ist das Handelsregister da um sich daraus die entsprechenden 
Daten ziehen zu können.


Das ist im Übrigen der gleiche Grund, weshalb Häuser entsprechende 
Hausnummern tragen müssen - um sie zu finden - das betrifft in dem Fall 
nicht nur Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienste, sondern tatsächlich 
jeden (mit entsprechendem Interesse), also Paketdienst, Werbefuzzi, 
Vertreter, Gerichtsvollzieher, die Zeugen Jehovas, usw. usw...


Zur anderen Sache, OSM soll das Abbild der Realität sein. Okay. D.h. 
hard facts und im Falle der "... oHG" ist das die die namentlich 
benannte "...oHG" ohne den Inhaber, der auf einem kleinen 
Extraschildchen zu finden ist, weil er nach dem Handelsregister das 
kenntlich machen muss. OSM ist doch nicht Handelsregister! OSM ist auch 
nicht Abbild sonstiger gesetzlicher Verpflichtungen. Wenn der Inhaber 
mit dran steht in großen Lettern, dann ist das Teil des POI-Namens - 
ganz einfach.


Es geht tatsächlich nur um diesen besch*** Datensatz des 
Betreibers/Opperators - um nichts anderes.


Gruß Sepp



Am 07.11.2018 09:51 schrieb Frederik Ramm:

...

Wenn es ein Gesetz gibt, dass sagt, dass Du Deinen Namen ans Geschäft
schreiben musst, dann könnte man ja sagen, es besteht ein berechtigtes
öffentliches Interesse daran, dass jeder weiss, dass Du der Inhaber
bist. Nichts anderes drückt so ein Gesetzt ja aus, oder?

Bye
Frederik


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Re: [Talk-de] POIs - Details - Gerichtsurteil

2018-11-07 Diskussionsfäden sepp1974

Nein, das hat mit "Jugend forscht" nix zu tun :p

Gruß Sepp



Am 07.11.2018 09:14 schrieb Martin Koppenhoefer:

sent from a phone


On 7. Nov 2018, at 07:31, sepp1...@posteo.de wrote:

Die "Augenarztpraxis Dr. Sommer" kann und soll durchaus in einer Karte 
auftauchen



ist das nicht eine Sexualberatung für Heranwachsende?

scnr


Gruß, Martin
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Re: [Talk-de] POIs - Details - Gerichtsurteil

2018-11-07 Diskussionsfäden Frederik Ramm
Hallo,

On 07.11.2018 07:31, sepp1...@posteo.de wrote:
> Erfasse ich nun zusätzlich
> eine natürliche Person mit Namen als Betreiber/Opperator, habe ich
> widerrechtlich nach DS-GVO einen Datensatz zur Person erstellt und
> entsprechend verknüpft und genau das ist NICHT ZULÄSSIG. Darauf will ich
> hinaus!

Ja, das haben wir alle verstanden, dass das Deine Ansicht ist.

Wir sind uns nur nicht darin einig, dass dies die einzig mögliche
Interpretation der Gesetzeslage ist.

> Die "Augenarztpraxis Dr. Sommer" kann und soll durchaus in einer Karte
> auftauchen (um mal beim Beispiel zu bleiben), es ist aber für OSM
> absolut nebensächlich und NICHT ERFORDERLICH, eine natürliche Person mit
> diesem Datensatz zu einem physischen Objekt zu verknüpfen!

Es ist halt kein Schwarz-Weiss, sondern ein Spektrum.

Auf der einen Seite: "Bürobedarf Emma Müller". Für Dich ein klarer Fall,
Eintragung erlaubt.

Dann: "Bürobedarf Office8000, Inh. Emma Müller". Für Dich, wenn ich Dich
richtig verstanden habe, ein "von mir aus kann man das eintragen"-Fall,
immer alles im "name"-Tag.

(Normalerweise würden wir als "name" das taggen, was wir sehen - der
tatsächliche Firmenname kann manchmal ja auch schon von der
Beschilderung abweichen. Es kann also sein, dass über der Tür
"Bürobedarf Office8000, Inh. Emma Müller" steht, im Handelsregister aber
"Office8000 OHG" oder so. Das Mitnehmen des Inhabernamens wäre, wenn ich
Dich richtig verstanden habe, Deiner Ansicht nach aber zulässig, weil
der Inhaber offenbar "seinen Laden so nennt", was durch das Schild über
der Eingangstür bewiesen wird.)

Dann: "Bürobedarf Office8000" groß über der Tür, "Inhaber: Emma Müller"
auf einem separaten, kleineren Aufkleber neben der Tür. Für Dich macht
diese Konstellation dann den Inhabernamen zu einem klaren, IN
GROSSBUCHSTABEN ausgeführten Datenschutz-No-No, und da, denke ich,
scheiden sich dann die Geister - *besonders* in Konstellationen, wo
andere Rechtsvorschriften die öffentliche Anbringung des Personennamens
erfordern.

> Es ist m.M.n. völlig unerheblich für OSM, ob Geschäftsinhaber aufgrund
> anderer gesetzlicher Verpflichtungen oder freiwillig ihren Namen ans
> Schaufenster kleben (müssen) oder ein Impressum auf einer Webseite
> bereit stellen (müssen). 

Wenn es ein Gesetz gibt, dass sagt, dass Du Deinen Namen ans Geschäft
schreiben musst, dann könnte man ja sagen, es besteht ein berechtigtes
öffentliches Interesse daran, dass jeder weiss, dass Du der Inhaber
bist. Nichts anderes drückt so ein Gesetzt ja aus, oder?

Bye
Frederik

-- 
Frederik Ramm  ##  eMail frede...@remote.org  ##  N49°00'09" E008°23'33"

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Re: [Talk-de] POIs - Details - Gerichtsurteil

2018-11-07 Diskussionsfäden sepp1974

Selbstverständlich KANN ich das tun.

Ich hätte nur endlich gern mal die Frage beantwortet, wozu der Datensatz 
Betreiber/Opperator im Zusammenhang mit persönlichen Daten überhaupt 
gemappt werden muss / soll / kann?


Diese nur bereits mehrfach gestellte Frage, wurde bisher in keinster 
Weise beantwortet, um daraus soetwas wie ein berechtigtes "Interesse der 
Allgemeinheit" bezogen auf OSM ableiten zu können, ohne das sich diese 
Daten nicht schon bspw. aus dem reinen POI-Datensatz ab- oder herleiten 
lassen.


Selbstverständlich muss man die DS-GVO im Zusammenhang mit anderen 
Gesetzen und Verordnungen sehen und in dem Zusammenhang verweise ich 
erneut auf's Grundgesetz und die bereits dort verankerte 
Schutzwürdigkeit die offensichtlich durch bisher bestehende Gesetze und 
Verordnungen nicht hinreichend gegeben war.


Man muss auch ganz klipp und klar mögliche Verpflichtungen aus der 
DS-GVO beleuchten und wenn ich unbedingt einen personenbezogenen 
Datensatz haben will, sollte ich mir VORHER darüber im Klaren sein, wie 
ich mit den sich daraus ergebenden Verpflichtungen umgehen kann und der 
Tenor das dies nicht ohne weiteres möglich ist, spricht ja wohl eine 
sehr deutliche Sprache. Die DS-GVO spricht von Verantwortlichkeiten, wer 
ist verantwortlich? Auch das ist nicht geklärt! Letztendlich bleibts am 
Mapper hängen, der auf den Hilfeseiten weder eine Handlungsgrundlage 
bekommt, noch im Falle einer notwendigen Löschung überhaupt die 
Möglichkeit hat, den Datansatz tatsächlich zu entfernen (Archiv) oder zu 
anonymisieren.


Ich sehe in diesem Gremium verdammt nochmal die Pflicht, jedem freien 
und freiwilligen Mitarbeiter - denn darauf beruht OSM - die nötige 
Handlungssicherheit zu geben und zwar ohne das im Zweifelsfalle 
rechtliche Winkelzüge und ein Spagat auf dünnem Eis nötig werden, um 
glimpflich aus der Sache heraus zu kommen. Muss erst das Kind im Brunnen 
liegen oder ist es tatsächlich hin und wieder ratsam, das Kind mit dem 
Bade auszuschütten und einen klaren Schnitt zu machen?


Wozu braucht OSM personenbezogene Daten? Ist diese Frage abschließend 
geklärt, muss ich mir über die folgenden Fragen zur Umsetzbarkeit, etc. 
Gedanken machen und nicht anders herum, wie das bisher praktiziert wird. 
Wird eine einzige dieser Fragen negativ beantwortet, kippt das gesamte 
Gerüst, bis eine positive Antwort möglich ist!


Ich mache zur Frage auch gern einen extra Beitrag auf unter dem dann 
fleißig zum Pro und Contra diskutiert werden kann, wenn das hilft?


Gruß Sepp



Am 07.11.2018 08:21 schrieb Martin Koppenhoefer:

ich habe nicht den Eindruck dass hier noch neues gesagt wurde in den
letzten Mails, und habe weder meine Ansichten geändert noch bin ich
zum Eindruck gelangt dass Du überzeugt hättest werden können.

Nachdem mittlerweile mehrere andere Mapper wie Frederik, Simon und
Mark ebenfalls herausgestellt haben, dass die Vorgaben aus der DSGVO,
wie jedes andere Gesetz, in der Gesamtheit der Gesetze gesehen werden
muss, also unterschiedliche Rechtsgüter abgewogen werden müssen,
könntest Du Dich evtl. auch noch mal unabhängig informieren?

Gruß, Martin
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Re: [Talk-de] POIs - Details - Gerichtsurteil

2018-11-07 Diskussionsfäden Martin Koppenhoefer


sent from a phone

> On 7. Nov 2018, at 07:31, sepp1...@posteo.de wrote:
> 
> Die "Augenarztpraxis Dr. Sommer" kann und soll durchaus in einer Karte 
> auftauchen


ist das nicht eine Sexualberatung für Heranwachsende?

scnr


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Re: [Talk-de] POIs - Details - Gerichtsurteil

2018-11-06 Diskussionsfäden Martin Koppenhoefer
ich habe nicht den Eindruck dass hier noch neues gesagt wurde in den letzten 
Mails, und habe weder meine Ansichten geändert noch bin ich zum Eindruck 
gelangt dass Du überzeugt hättest werden können.

Nachdem mittlerweile mehrere andere Mapper wie Frederik, Simon und Mark 
ebenfalls herausgestellt haben, dass die Vorgaben aus der DSGVO, wie jedes 
andere Gesetz, in der Gesamtheit der Gesetze gesehen werden muss, also 
unterschiedliche Rechtsgüter abgewogen werden müssen, könntest Du Dich evtl. 
auch noch mal unabhängig informieren?

Gruß, Martin 
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Re: [Talk-de] POIs - Details - Gerichtsurteil

2018-11-06 Diskussionsfäden sepp1974

Moin,

berechtigtes Interesse - "Berechtigt ist das wahrgenommene Interesse, 
wenn seine Schutzwürdigkeit von der Rechtsordnung anerkannt ist. 
Unerheblich ist, ob das Interesse öffentlicher oder privater, 
immaterieller oder vermögensrechtlicher Natur ist." eine von vielen in 
etwa gleichlautenden Definitionen zum berechtigten Interesse. Es geht 
nicht um das Interesse von OSM, eine derartige Datenbank aufzubauen, 
sondern um das berechtigte Interesse einer Person, die sich mit 
persönlichen Daten in dieser Datenbank wiederfindet, d.h. deren Daten 
erfasst, verarbeitet und dritten zur Verfügung gestellt werden. Die 
Schutzwürdigkeit dieses Interesses besagt 1. das GG und ganz explizit 
die DS-GVO. Nur dafür wurde diese Verordnung auf den Weg gebracht! 
Findet sich eine Person x in der Datenbank wieder, weil sie gemappt 
wurde, hat sie selbstverständlich ein berechtigtes Interesse an 
Information, Berichtigung oder Löschung und genau das kann OSM nicht 
leisten.


Am 07.11.2018 02:06 schrieb Mark Obrembalski:

Am 06.11.18 um 17:31 schrieb sepp1...@posteo.de:
Das berechtigte Interesse eines Verantwortlichen oder Dritten wird 
schwierig zu begründen.


Nein. OSM hat das Ziel, eine allgemein benutzbare und hilfreiche
Geodatenbank aufzubauen. Das _ist_ aber sowas von einem berechtigtem
Interesse.


Das setzt voraus, dass irgendetwas passiert ist,


Nein, ein berechtigtes Interesse setzt nicht voraus, das irgendwas 
passiert ist.


Art. 6 [1] e, 2. Halbsatz: "...ODER in Ausübung öffentlicher Gewalt 
erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde;" (da stehen 2 
Alternativen)


Das ist aber nun kein zweiter Halbsatz, sondern eine zweite
Alternative. Öffentliche Gewalt übt OSM sicher nicht aus, aber das ist
ja auch nicht nötig, weil es ja genügt, wenn die erste Alternative
erfüllt ist. Das ist allerdings nicht sicher, ich würde mich da promär
aufs berechtigte Interesse berufen.

wobei ich mir nicht vorstellen kann, dass ein Erforderniss zur 
Verarbeitung personenbezogener Daten tatsächlich begründbar ist. Jeder 
Blick auf die OSM-Startseite widerlegt das bereits.


Was ein Blick auf die OSM-Startseite zur Entscheidung
datenschutzrechtlicher Fragen beitragen könnte, erschließt sich mir
nicht.


Dann folge mal dem Link:
"Was ist OpenStreetMap?

OpenStreetMap ist ein im Jahre 2004 gegründetes Projekt mit dem Ziel, 
eine freie Weltkarte zu erschaffen. Wir sammeln weltweit Daten über 
Straßen, Eisenbahnen, Flüsse, Wälder, Häuser und alles andere, was 
gemeinhin auf Karten zu sehen ist. Weil wir die Daten selbst erheben und 
nicht aus existierenden Karten abmalen, haben wir selbst auch alle 
Rechte daran. Die OpenStreetMap-Daten darf jeder lizenzkostenfrei 
einsetzen und beliebig weiterverarbeiten."


Mal abgesehen davon, dass "wir" keine Rechte an Personaldaten von 
Dritten haben können, werden derartige Daten gemeinhin nicht in Karten 
sichtbar gemacht. Schon allein aus diesen zwei Punkten ergibt sich die 
Verpflichtung, Personaldaten konsequent NICHT zu erfassen. Der Betreiber 
eines Franchaising-Unternehmens hat in unserer Datenbank nichts zu 
suchen, genau so wenig wie der Freiberufler, Arzt oder Rechtsanwalt 
namentlich als Betreiber/Opperator.


Ich verstehe nicht, weshalb das offenbar so schwierig zu verstehen ist?

Erfasse ich den Namen eines Geschäftes, einer Unternehmung, einer 
Praxis, was auch immer, bezieht sich dieser dadurch erschaffene 
Datensatz auf das physisch vorhandene Etwas, was durchaus legitim und 
hier völlig unstrittig erfasst, verarbeitet und bereit gestellt werden 
kann. Jede Verknüpfung mit dem Namen (des Geschäftes, der Praxis, etc.) 
über Telefonnummer, Adresse, Webseite, etc. ist legitim, weil sie sich 
auf das physisch vorhandene Etwas bezieht. Erfasse ich nun zusätzlich 
eine natürliche Person mit Namen als Betreiber/Opperator, habe ich 
widerrechtlich nach DS-GVO einen Datensatz zur Person erstellt und 
entsprechend verknüpft und genau das ist NICHT ZULÄSSIG. Darauf will ich 
hinaus!


Es ist völlig egal, ob der PRAXISNAME nun "Dr. Sommer, Augenarzt" oder 
"Augenarzt Dr. Sommer" lautet oder unter der "Gemeinschaftspraxis" noch 
die Namen und Funktionen der Ärzte stehen <= dieser Datensatz bezieht 
sich NUR auf das tatsächlich physisch vorhandene Etwas, nicht auf die 
natürliche Person (selbst wenn sie hierbei benannt ist). Es liegt doch 
am Betreiber dieses Etwas, wie er sein Geschäft, Praxis, Studio, etc. 
nennt.


Die "Augenarztpraxis Dr. Sommer" kann und soll durchaus in einer Karte 
auftauchen (um mal beim Beispiel zu bleiben), es ist aber für OSM 
absolut nebensächlich und NICHT ERFORDERLICH, eine natürliche Person mit 
diesem Datensatz zu einem physischen Objekt zu verknüpfen!


Nochmal - es geht NUR um das Feld Betreiber/Opperator in dem ganz 
konsequent KEINE NATÜRLICHE PERSON eingetragen werden darf, denn das ist 
der wiederrechtliche Datensatz nach DS-GVO. Wird darauf konsequent 
geachtet, braucht sich niemand mit Art. 6, 14, etc. DS-GVO auch nur 
ansatzweise zu 

Re: [Talk-de] POIs - Details - Gerichtsurteil

2018-11-06 Diskussionsfäden Mark Obrembalski

Am 06.11.18 um 17:31 schrieb sepp1...@posteo.de:
Das berechtigte Interesse eines Verantwortlichen oder Dritten wird 
schwierig zu begründen.


Nein. OSM hat das Ziel, eine allgemein benutzbare und hilfreiche 
Geodatenbank aufzubauen. Das _ist_ aber sowas von einem berechtigtem 
Interesse.


Das setzt voraus, dass irgendetwas passiert 
ist,


Nein, ein berechtigtes Interesse setzt nicht voraus, das irgendwas 
passiert ist.


Art. 6 [1] e, 2. Halbsatz: "...ODER in Ausübung öffentlicher Gewalt 
erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde;" (da stehen 2 
Alternativen)


Das ist aber nun kein zweiter Halbsatz, sondern eine zweite Alternative. 
Öffentliche Gewalt übt OSM sicher nicht aus, aber das ist ja auch nicht 
nötig, weil es ja genügt, wenn die erste Alternative erfüllt ist. Das 
ist allerdings nicht sicher, ich würde mich da promär aufs berechtigte 
Interesse berufen.


wobei ich 
mir nicht vorstellen kann, dass ein Erforderniss zur Verarbeitung 
personenbezogener Daten tatsächlich begründbar ist. Jeder Blick auf die 
OSM-Startseite widerlegt das bereits.


Was ein Blick auf die OSM-Startseite zur Entscheidung 
datenschutzrechtlicher Fragen beitragen könnte, erschließt sich mir nicht.


Gruß,
Mark

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Re: [Talk-de] POIs - Details - Gerichtsurteil

2018-11-06 Diskussionsfäden Mark Obrembalski

Am 06.11.18 um 22:00 schrieb Hartwig Alpers:



On 06.11.18 21:37, Mark Obrembalski wrote:

Am 06.11.18 um 17:51 schrieb sepp1...@posteo.de:

Selbst wenn nach Art. 6 [1] e od. f eine legitime Möglichkeit 
gefunden werden würde, scheiterts doch ganz sicher an der 
Verpflichtung zur Information nach Art. 14.


Diese Verpflichtung besteht ja nach Art. 14 Abs. 5 Buchst. b) gerade 
nicht, wenn "die Erteilung dieser Informationen sich als unmöglich 
erweist oder einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern würde". Wenn 
es daran also sicher scheitern würde, besteht die Pflicht gar nicht.


Es scheitert aber bei uns eher nicht an der faktischen Unmöglichkeit, 
sondern daran, daß sich niemand die Mühe macht, dem Ladeninhaber (oder 
wem immer) die Information zu erteilen.


Es gibt genau zwei Möglichkeiten:

1. Es ist mit verhältnismäßigem Aufwand möglich, den Betroffenen zu 
informieren. Dann sollten wir diesen Aufwand betreiben.


2. Es ist nicht mit verhältnismäßigem Aufwand möglich, den Betroffenen 
zu informieren. Dann dürfen wir es auch sein lassen.


Wir sollten aber ganz bestimmt nicht auf die Erfassung im Rahmen einer 
Geodatenbank sinnvoller Daten verzichten, weil das irgendwelche 
datenschutzrechtliche Informationspflichten auslösen könnte.


Gruß,
Mark


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Re: [Talk-de] POIs - Details - Gerichtsurteil

2018-11-06 Diskussionsfäden Martin Koppenhoefer


sent from a phone

> On 6. Nov 2018, at 15:40, Simon Poole  wrote:
> 
> Leute, die DSGVO hat viele Regelungen, gerade wenn es um die Begründung
> von legitimen Interessen geht (Art 6.1(f)(, die verlangen das eine
> Abwägung der Interessen (die eigenen Interessen gegen die des
> Datensubjektes) stattfinden.  Sprich es hängt halt am Schluss von diesen
> Abwägungen ab ob wir etwas mit Personenbezug in die Daten aufnehmen
> sollten oder nicht


+1, reflexartig und pauschal alles was aussieht wie ein Personenname zu löschen 
wäre wie in dem Spruch mit dem Kind und dem Bade. 

Persönliche Daten gibt es vielerlei, die DSGVO nennt unter anderem 
Kommunikationsdaten, genetische Daten, medizinische Daten einschließlich denen 
zum Geisteszustand, und setzt ganz am Anfang (4.) diesen Fokus: “insbesondere 
Achtung des Privat- und Familienlebens, der Wohnung und der Kommunikation, 
Schutz personenbezogener Daten, Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit, 
Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit, unterneh­ merische 
Freiheit, Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf und ein faires Verfahren und 
Vielfalt der Kulturen, Religionen und Sprachen.”

Es geht der DSGVO in erster Linie um private Daten, wenn jemand Geschäftsführer 
einer Firma ist, oder eine Einpersonenfirma betreibt, dann ist das eher kein 
privates Datum.

Übrigens gibt es z.B. Ausnahmen für die Behörden zur „Verhütung“ von 
Straftaten, d.h. bevor überhaupt eine Straftat begangen wurde.


Gruß, Martin 
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Re: [Talk-de] POIs - Details - Gerichtsurteil

2018-11-06 Diskussionsfäden sepp1974

Ganz richtig!

Hinzu kommt, dass im Falle eines möglichen und berechtigten 
Widerspruches niemand ausschließen kann, dass der Datensatz nicht in 
Zukunft erneut erstellt werden kann. Zum einen fehlen hierfür die techn. 
Voraussetzungen, das zu unterbinden, zum anderen die Möglichkeit, das 
automatisiert zu kontrollieren. Hinzu kommt - wenn ich das richtig 
verstanden habe (?) - dass ein einmal erfasster Datensatz zum Zwecke der 
Nachvollziehbarkeit von Änderungen immer im Archiv reproduzierbar 
bleibt, richtig?


Gruß Sepp

Am 06.11.2018 22:00 schrieb Hartwig Alpers:

On 06.11.18 21:37, Mark Obrembalski wrote:

Am 06.11.18 um 17:51 schrieb sepp1...@posteo.de:

Selbst wenn nach Art. 6 [1] e od. f eine legitime Möglichkeit 
gefunden werden würde, scheiterts doch ganz sicher an der 
Verpflichtung zur Information nach Art. 14.


Diese Verpflichtung besteht ja nach Art. 14 Abs. 5 Buchst. b) gerade 
nicht, wenn "die Erteilung dieser Informationen sich als unmöglich 
erweist oder einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern würde". Wenn 
es daran also sicher scheitern würde, besteht die Pflicht gar nicht.


Es scheitert aber bei uns eher nicht an der faktischen Unmöglichkeit,
sondern daran, daß sich niemand die Mühe macht, dem Ladeninhaber (oder
wem immer) die Information zu erteilen.

Viele Grüße
Hartwig

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Re: [Talk-de] POIs - Details - Gerichtsurteil

2018-11-06 Diskussionsfäden sepp1974

Mark,

es geht um den Datensatz des Betreibers/Opperators, nicht um den 
Firmennamen oder Namen bspw. der Praxis - das ist soweit geklärt denke 
ich, selbst wenn der (Prixis-)Name, den Namen des Arztes enthält.


"Augenarztpraxis Dr. Sommer" ist kein personenbezogener Datensatz 
sondern Eigenname der Praxis = unstrittig m.M.n., es darf dann nur nicht 
zusätzlich noch Dr. Sommer als betreiber gemappt werden, denn über das 
Feld wird der Bezug zur Person des Dr. Sommer hergestellt.




Die Absätze 1 bis 4 finden keine Anwendung, wenn und soweit

adie betroffene Person bereits über die Informationen verfügt,
bdie Erteilung dieser Informationen sich als unmöglich erweist oder 
einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern würde; dies gilt 
insbesondere für die Verarbeitung für im öffentlichen Interesse liegende 
Archivzwecke, für wissenschaftliche oder historische Forschungszwecke 
oder für statistische Zwecke vorbehaltlich der in Artikel 89 Absatz 1 
genannten Bedingungen und Garantien oder soweit die in Absatz 1 des 
vorliegenden Artikels genannte Pflicht voraussichtlich die 
Verwirklichung der Ziele dieser Verarbeitung unmöglich macht oder 
ernsthaft beeinträchtigt In diesen Fällen ergreift der Verantwortliche 
geeignete Maßnahmen zum Schutz der Rechte und Freiheiten sowie der 
berechtigten Interessen der betroffenen Person, einschließlich der 
Bereitstellung dieser Informationen für die Öffentlichkeit,

c...

OSM ist kein Archiv, wissenschaftliche oder historische Forschung möchte 
ich auch ausschließen, Statistik ebenso - damit fällt diese Regelung aus 
und OSM unterliegt klar Art. 14 Abs. 1 ff. - zum Ausschluss dieser 4 
möglichen Alternativen bitte mal die Beschreibung von OSM inkl. der 
Satzung des e.V. lesen. Wo ist der Forschungsauftrag zum 
personenbezogenen Datensatz? Wo sind bisherige Forschungsergebnisse? Was 
wird (tatsächlich) erforscht? Die Bedingungen zu Art. 89 Abs. 1 werden 
auch nicht umgesetzt - damit fällt OSM sowieso raus! OSM ist eine 
Datenbank im Livebetrieb, welche die Verarbeitung aller Daten (inkl. 
erfasster personenbezogener Daten) innerhalb der Datenbank im 
Livebetrieb durch jedermann ermöglicht und darüber hinaus, jede 
automatisierte Datennutzung an Drittnutzer bereitstellt.


Gruß Sepp





Am 06.11.2018 21:37 schrieb Mark Obrembalski:

Am 06.11.18 um 17:51 schrieb sepp1...@posteo.de:

Selbst wenn nach Art. 6 [1] e od. f eine legitime Möglichkeit gefunden 
werden würde, scheiterts doch ganz sicher an der Verpflichtung zur 
Information nach Art. 14.


Diese Verpflichtung besteht ja nach Art. 14 Abs. 5 Buchst. b) gerade
nicht, wenn "die Erteilung dieser Informationen sich als unmöglich
erweist oder einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern würde". Wenn
es daran also sicher scheitern würde, besteht die Pflicht gar nicht.

Ich warte immer noch auf ganz konkrete Beispiele, wozu 
personenbezogene Daten in dieser Datenbank wichtig wären, das es sich 
lohnt, eine derartigen gesetzlichen Spagat hinzulegen.


Nehmen wir einfach mal nur die Arztpraxis mit Praxisschild vor der
Tür. Die Praxis tritt genau unter dem Namen des Praxisinhabers auf.
Die bloße Information, wo sich Arztpraxen befinden, nützt wenig, wenn
man eine bestimmte sucht. Gleiches gilt für jede Menge andere
Freiberufler.

Gruß,
Mark

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Re: [Talk-de] POIs - Details - Gerichtsurteil

2018-11-06 Diskussionsfäden Hartwig Alpers



On 06.11.18 21:37, Mark Obrembalski wrote:

Am 06.11.18 um 17:51 schrieb sepp1...@posteo.de:

Selbst wenn nach Art. 6 [1] e od. f eine legitime Möglichkeit 
gefunden werden würde, scheiterts doch ganz sicher an der 
Verpflichtung zur Information nach Art. 14.


Diese Verpflichtung besteht ja nach Art. 14 Abs. 5 Buchst. b) gerade 
nicht, wenn "die Erteilung dieser Informationen sich als unmöglich 
erweist oder einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern würde". Wenn 
es daran also sicher scheitern würde, besteht die Pflicht gar nicht.


Es scheitert aber bei uns eher nicht an der faktischen Unmöglichkeit, 
sondern daran, daß sich niemand die Mühe macht, dem Ladeninhaber (oder 
wem immer) die Information zu erteilen.


Viele Grüße
Hartwig

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Re: [Talk-de] POIs - Details - Gerichtsurteil

2018-11-06 Diskussionsfäden Mark Obrembalski

Am 06.11.18 um 17:51 schrieb sepp1...@posteo.de:

Selbst wenn nach Art. 6 [1] e od. f eine legitime Möglichkeit gefunden 
werden würde, scheiterts doch ganz sicher an der Verpflichtung zur 
Information nach Art. 14.


Diese Verpflichtung besteht ja nach Art. 14 Abs. 5 Buchst. b) gerade 
nicht, wenn "die Erteilung dieser Informationen sich als unmöglich 
erweist oder einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern würde". Wenn es 
daran also sicher scheitern würde, besteht die Pflicht gar nicht.


Ich warte immer noch auf ganz konkrete Beispiele, wozu personenbezogene 
Daten in dieser Datenbank wichtig wären, das es sich lohnt, eine 
derartigen gesetzlichen Spagat hinzulegen.


Nehmen wir einfach mal nur die Arztpraxis mit Praxisschild vor der Tür. 
Die Praxis tritt genau unter dem Namen des Praxisinhabers auf. Die bloße 
Information, wo sich Arztpraxen befinden, nützt wenig, wenn man eine 
bestimmte sucht. Gleiches gilt für jede Menge andere Freiberufler.


Gruß,
Mark

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Re: [Talk-de] POIs - Details - Gerichtsurteil

2018-11-06 Diskussionsfäden sepp1974

Simon,

ist alles nachvollziehbar. Es ist sogar davon auszugehen, dass der 
Firmeninhaber der OSM wahrscheinlich gar nicht bewußt kennt, positiv 
überrascht sein wird, dort eine für ihn kostenlose Wegbeschreibung zum 
eigenen Laden zu haben.


Bis der erste Anwalt mit Abmahnung aufgrund fehlender Information nach 
Art. 14 auftaucht.


Selbst wenn nach Art. 6 [1] e od. f eine legitime Möglichkeit gefunden 
werden würde, scheiterts doch ganz sicher an der Verpflichtung zur 
Information nach Art. 14.


Wer will sich denn das antun, wer will sich denn dafür den Hut 
aufsetzen??? Der unbedarfte Mapper der den Namen von seinem 
Lieblingsdöner mappt und deswegen stolz ist wie Bolle?


Wer soll denn diesen Datenbestand pflegen, doch ganz sicher nicht der 
Mapper, der zufällig 3 Jahre später feststellt, dass die namentlich 
genannte Arztpraxis den Inhaber gewechselt hat oder bleibt dafür der 
Mapper verantwortlich, der im Vorbeigehen mal schnell irgendwas 
korrigiert hat, vllt. noch beim Umsteigen an einer Haltestelle in einer 
Gegend, in der er normalerweise nix zu tun hat und sich ein halbes Jahr 
später nichteinmal mehr erinnern kann, dort überhaupt etwas geändert zu 
haben?!


Das ist doch bisher alles Bullshit (tschuldigung) - entweder will ich 
die Daten und finde eine legitime Möglichkeit inkl. der sich daraus 
ergebenden gesetzlichen Verpflichtungen oder ich sage klipp und klar, 
dafür ist's und war's nie gedacht, wir lassen ganz konsequent die Finger 
davon.


Ich warte immer noch auf ganz konkrete Beispiele, wozu personenbezogene 
Daten in dieser Datenbank wichtig wären, das es sich lohnt, eine  
derartigen gesetzlichen Spagat hinzulegen. Für die nachvollziehbarkeit 
historischer Aktivitäten eines Geschäftsbetreibers gibts das 
Handelsregister. Deswegen fällt OSM dort schon mal raus - Fakt!



Gruß Sepp

Am 06.11.2018 15:40 schrieb Simon Poole:

Leute, die DSGVO hat viele Regelungen, gerade wenn es um die Begründung
von legitimen Interessen geht (Art 6.1(f)(, die verlangen das eine
Abwägung der Interessen (die eigenen Interessen gegen die des
Datensubjektes) stattfinden.  Sprich es hängt halt am Schluss von 
diesen

Abwägungen ab ob wir etwas mit Personenbezug in die Daten aufnehmen
sollten oder nicht, z.B. ist es ziemlich klar, dass man bei Artzpraxen
das Interesse an der Auffindbarkeit eines bestimmten Arztes wohl 
anderen
Interessen überwiegt, bei anderen Einrichtungen mag das anders sein. 
Ich

würde aber annehmen, dass bei Geschäften die eine nicht eingetragene,
Fantasie Firma verwenden, ein Interesse am Inhaber durchaus begründbar 
ist.


Simon

 


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Re: [Talk-de] POIs - Details - Gerichtsurteil

2018-11-06 Diskussionsfäden sepp1974
Das berechtigte Interesse eines Verantwortlichen oder Dritten wird 
schwierig zu begründen. Das setzt ja voraus, dass irgendetwas passiert 
ist, dass ein Interesse als solches im konkreten Fall besteht. (Art. 6 
f) in dem Fall wäre OSM definitiv der falsche Ansprechpartner.


Art. 6 [1] e, 2. Halbsatz: "...ODER in Ausübung öffentlicher Gewalt 
erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde;" (da stehen 2 
Alternativen)


Über die Ausübung der öffentlichen Gewalt, also einem staatlichen 
Auftrag zur Datenverarbeitung hängt die Messlatte meiner Meinung nach 
extrem hoch, um die Erforderlichkeit zur Wahrnehmung von Aufgaben im 
öffentlichen Interesse begründen zu können. (1. Halbsatz) m.M.n. kommt 
man hier lediglich über die gemeinnützigkeit des Vereins rein, wobei ich 
mir nicht vorstellen kann, dass ein Erforderniss zur Verarbeitung 
personenbezogener Daten tatsächlich begründbar ist. Jeder Blick auf die 
OSM-Startseite widerlegt das bereits.


Gruß Sepp

Am 06.11.2018 16:19 schrieb Mark Obrembalski:

Am 06.11.18 um 07:19 schrieb sepp1...@posteo.de:


Yep, der Text zur DS-GVO ist dort ziemlich eindeutig.

OSM kann weder die Grundsätze nach Art. 5 umsetzen, noch bspw. die 
Informationspflichten gem. Art. 13, bzw. 14.
Eine Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt, sobald ich diese 
innerhalb des POI's mit Adresse, Telefonnummer oder weiteren Daten 
verknüpfe.


Die Rechtmäßigkeit einer Verarbeitung wäre überhaupt nur nach Art. 6 
[1] e möglich,


Nein, wesentlich eher nach Buchstabe f. Die Nutzer von OSM-Daten haben
beispielsweise wahrscheinlich ein berechtigtes Interesse daran, sich
informieren zu können, wo sich das Büro eines bestimmten Abgeordneten
(oder die Praxis eines bestimmten Arztes etc.) befindet. Beim Namen
des Inhabers eines Geschäfts, das nicht nach ihm benannt ist, ist ein
solches Interesse schon zweifelhafter.

 wobei hier OSM ersteinmal nachweisen müßte, dass eine
Erforderniss vorliegt, was im Falle des Handelsregisters oder auch der 
Einwohnermeldedatei, welche ja amtlich geführt werden, definitiv nicht 
zu begründen ist. Abgesehen mal davon, liegt die Hürde durch den 
zweiten Halbsatz derart hoch, dass aus meiner Sicht keine Chance 
besteht, dort rechtmäßig in die Erfassung oder Verarbeitung herein zu 
rutschen.


Art. 6 (1) e hat keinen zweiten Halbsatz. Was meinst Du?

Gruß,
Mark

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Re: [Talk-de] POIs - Details - Gerichtsurteil

2018-11-06 Diskussionsfäden Mark Obrembalski

Am 06.11.18 um 07:19 schrieb sepp1...@posteo.de:


Yep, der Text zur DS-GVO ist dort ziemlich eindeutig.

OSM kann weder die Grundsätze nach Art. 5 umsetzen, noch bspw. die 
Informationspflichten gem. Art. 13, bzw. 14.
Eine Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt, sobald ich diese 
innerhalb des POI's mit Adresse, Telefonnummer oder weiteren Daten 
verknüpfe.


Die Rechtmäßigkeit einer Verarbeitung wäre überhaupt nur nach Art. 6 [1] 
e möglich,


Nein, wesentlich eher nach Buchstabe f. Die Nutzer von OSM-Daten haben 
beispielsweise wahrscheinlich ein berechtigtes Interesse daran, sich 
informieren zu können, wo sich das Büro eines bestimmten Abgeordneten 
(oder die Praxis eines bestimmten Arztes etc.) befindet. Beim Namen des 
Inhabers eines Geschäfts, das nicht nach ihm benannt ist, ist ein 
solches Interesse schon zweifelhafter.


 wobei hier OSM ersteinmal nachweisen müßte, dass eine
Erforderniss vorliegt, was im Falle des Handelsregisters oder auch der 
Einwohnermeldedatei, welche ja amtlich geführt werden, definitiv nicht 
zu begründen ist. Abgesehen mal davon, liegt die Hürde durch den zweiten 
Halbsatz derart hoch, dass aus meiner Sicht keine Chance besteht, dort 
rechtmäßig in die Erfassung oder Verarbeitung herein zu rutschen.


Art. 6 (1) e hat keinen zweiten Halbsatz. Was meinst Du?

Gruß,
Mark

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Re: [Talk-de] POIs - Details - Gerichtsurteil

2018-11-06 Diskussionsfäden Simon Poole

Leute, die DSGVO hat viele Regelungen, gerade wenn es um die Begründung
von legitimen Interessen geht (Art 6.1(f)(, die verlangen das eine
Abwägung der Interessen (die eigenen Interessen gegen die des
Datensubjektes) stattfinden.  Sprich es hängt halt am Schluss von diesen
Abwägungen ab ob wir etwas mit Personenbezug in die Daten aufnehmen
sollten oder nicht, z.B. ist es ziemlich klar, dass man bei Artzpraxen
das Interesse an der Auffindbarkeit eines bestimmten Arztes wohl anderen
Interessen überwiegt, bei anderen Einrichtungen mag das anders sein. Ich
würde aber annehmen, dass bei Geschäften die eine nicht eingetragene,
Fantasie Firma verwenden, ein Interesse am Inhaber durchaus begründbar ist.

Simon

 



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Re: [Talk-de] POIs - Details - Gerichtsurteil

2018-11-06 Diskussionsfäden sepp1974
 

Am 06.11.2018 12:43 schrieb Martin Koppenhoefer:
> ...
> 
> wenn Du das so siehst sind wir uns einig, weil in Operator tragen wir die
> Firmennamen ein. Thema erledigt, oder?
> 
> Gruß,
> Martin
> ___
> Talk-de mailing list
> Talk-de@openstreetmap.org
> https://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de

Nicht ganz, Operator/Betreiber bleibt bei natürlichen Personen unbedingt
leer <= DAS ist das Feld, unter dem der Personenbezug in der Datenbank
hergestellt werden kann und wird.

Eigenname:Fimenname (und zwar vollständig in der korrekten Schreibweise)

Hierzu muss (!!!) u.a. dieser Wiki-Artikel zwingend mit dem Verweis auf
die DS-GVO überarbeitet werden.
=> https://wiki.openstreetmap.org/wiki/DE:Key:operator

Gruß Sepp
 
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Re: [Talk-de] POIs - Details - Gerichtsurteil

2018-11-06 Diskussionsfäden Stefan Kaufmann
Am 06.11.18 um 09:41 schrieb Martin Koppenhoefer:

> Darf man ein Rathaus mappen, wenn man dadurch implizit auch mappt wo der 
> Bürgermeister sein Büro hat, sind das nicht Daten die personenbeziehbar sind? 
> Oder gibt es evtl Grenzen bei der „Personenbeziehbarkeit“? Alle Daten die 
> sich nicht auf natürliche Dinge und Tote beziehen sind irgendwie 
> personenbeziehbar, es kommt darauf an, welche Bezüge der Auswerter herstellt.

_Wo_ das Buergermeisterbuero ist, ist kein personenbezogenes Datum,
sondern eine Funktionsbezeichnung eines Raums. Wenn dort „Buero
Buergermeister Koppenhoefer“ stehen wuerde, ist das etwas anderes. In
ersterem Fall wuerde der Personenbezug erst durch die Zuordnung
„Buergermeiser == Koppenhoefer“ hergestellt werden. Das ist in der OSM
nicht der Fall.


> es geht nicht um alles was irgendwie erkennbar ist, sondern um Firmennamen. 
> Niemand will hier Klingelschilder von Privatleuten mappen oder ähnliches.

Das ist hier aber ein Spezialfall. Die Rede war in der Diskussion auch
davon, den Inhabernamen mit zu mappen. Das ist eine andere Liga als der
Name der juristischen Person (Firma).


>> 2. den bestehenden Datensatz zu sichten und automatisiert und/oder händisch 
>> auszusortieren und
>> 3. (falls das zuviel oder nicht umsetzbar ist) die Erfassungsmöglichkeit 
>> generell zu deaktivieren und damit auf derartige Daten generell zu 
>> verzichten.
> 
> mal sehen, 2 halte ich für theoretisch denkbar, 3 ist technisch unmöglich, 
> zumindest solange man beliebige tags nutzen kann.

Naja, sollten Personen tatsaechlich ihre Rechte nach DSGVO gegenueber
der OSM geltend machen wollen, ist die angenommene Denk- oder
Machbarkeit eigentlich zweitrangig. Was getan werden muss, bestimmt das
Gesetz.

regards,
-stk

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Re: [Talk-de] POIs - Details - Gerichtsurteil

2018-11-06 Diskussionsfäden Martin Koppenhoefer
Am Di., 6. Nov. 2018 um 12:03 Uhr schrieb :

> es war Dein Beispiel, über den Betreibernamen einer Kneipe dessen
> frühere Aktivitäten recherchieren zu können, um daraus Rückschlüsse über
> die Qualität der angebotenen Dienstleistung zu konstruieren. Ich habe
> das lediglich ins positive durch Doppel-D und bauchfrei überspitzt -
> nichts weiter. Nebelkerze???
>


das konkrete Beispiel an das ich dachte war ein Alimentari (Laden mit
Theke, der Wurstaufschnitt, Käseaufschnitt, eingelegte Sachen und so
verkauft), der früher an "Fertigem" nur belegte Brötchen verkauft hat und
jetzt den Namen geändert hat, Tische und Stühle aufgestellt hat und einen
Mittagstisch anbietet und kaum noch Wurst und Käse anbietet. Anhand von
meinen alten OSM Daten konnte ich sehen, dass es immer noch derselbe
Betreiber ist. Ähnlich auch bei einem Kebab Imbiss.


Ich vertrete die Meinung, dass
> personenbezogene Daten in dieser Datenbank nichts zu suchen haben. Ein
> Firmenname ist kein personenbezogener Datenbestand, selbst wenn die
> Firma nach dem Inhaber namentlich benannt ist - da existiert durchaus
> ein kleiner aber feiner Unterschied. Wenn eine Firma aufgrund geltenden
> Rechtes im Firmennamen mit dem aktuellen Inhaber benannt werden muss,
> sehe ich darin überhaupt kein Problem, diese Firma entsprechend der
> Schreibweise und Inhalt zu mappen.



wenn Du das so siehst sind wir uns einig, weil in Operator tragen wir die
Firmennamen ein. Thema erledigt, oder?

Gruß,
Martin
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Re: [Talk-de] POIs - Details - Gerichtsurteil

2018-11-06 Diskussionsfäden sepp1974

Frederik,

es ist ein himmelweiter Unterschied ob ich physisch vor einem Laden 
stehe und dort am Schaufenster ein Schild mit gesetzlich geforderten 
Inhaberinformationen lese oder ob ich ohne den Bezug zum Laden zu haben, 
dies jederzeit in einer Datenbank nachlese kann. Die DS-GVO setzt einen 
klaren Rahmen hierfür und OSM fällt nicht darunter.


Wie will den OSM der Verpflichtung nach Art. 14 nachkommen? Hat sich 
darüber schon mal jemand Gedanken gemacht?


Gruß Sepp


Am 06.11.2018 11:59 schrieb Frederik Ramm:

Hi,

On 06.11.2018 10:33, sepp1...@posteo.de wrote:

Wenn Du ein Abgeordnetenbüro mappen willst, tue das als Büro und
Abgeordnetenbüro in der Beschreibung. Der Name des Abgeordneten hat 
dort

von Dir eingetragen nichts zu suchen, es sei denn, Du holst Dir vom
Abgeordneten die schriftliche Bestätigung dies zu tun und hinterlegst
diese als file in der Datenbank.


Gibt es möglicherweise für Personen des öffentlichen Interesses
Ausnahmen vom Schutz der persönlichen Daten?


völlig egal ob der Koch
nicht kochen kann oder die Bedienung Doppel-D und bauchfrei trägt!


Deine Freude an blumigen Formulierungen in Ehren, aber vielleicht 
können

wir jetzt mit der Diskussion von Körbchengrössen aufhören. Beim ersten
Mal hab ich ja noch nichts gesagt.


Dafür gibt es das Handelsregister oder aber die
Webseite des Ladens, auf der der Betreiber selbst die Informationen
bereit stellt und zwar genau die, die er bereit stellen möchte!


Oder die gesetzlich von ihm bereitzustellen verlangt werden. (Bis 2009
musste übrigens jeder, der eine "offenen Verkaufsstelle" hat, den Namen
des Geschäftsinhabers "mit Familiennamen und mindestens einem
ausgeschriebenen Vornamen" sichtbar aussen anbringen. Heute ist das
nicht mehr vorgeschrieben. Wenn es dennoch - freiwillig - gemacht wird,
könnte daraus dann auf eine Einwilligung zur Nutzung dieser Information
geschlossen werden?)


Heißt die Firma "Max Mustermann Hausmeisterservice" ist das der
Firmenname (Punkt) - daran gibt es überhaupt nichts zu rütteln. Eine
Firma ist keine natürliche Person


Äh, das ist so nicht richtig. Eine Firma ist nur der Name, unter dem
jemand am Geschäftsleben teilnimmt. Eine Firma kann zu einer
juristischen Person gehören oder zu einer natürlichen. Die Firma Max
Mustermann Hausmeisterservice kann von Max Mustermann als
Einzelunternehmer geführt werden, oder inzwischen von seinem Schwager
Egon Exempel. Verbärge sich dahinter eine juristische Person, so müsste
dies mit einem Zusatz "GmbH" oder "AG" (es gibt noch ein paar weitere)
kenntlich gemacht werden.


Meine ganz persönliche Meinung dazu ist, dass das Persönlichkeitsrecht
des in dem Fall rechtlich zu mappenden Firmeninhabers stärker als die
Verpflichtung aus dem Handelsregister ist, denn Persönlichkeitsrechte
sind im Grundgesetz verankert.


Nicht jedoch deren genaue Ausgestaltung nach DSGVO!

Bye
Frederik


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Re: [Talk-de] POIs - Details - Gerichtsurteil

2018-11-06 Diskussionsfäden sepp1974

Martin,

es war Dein Beispiel, über den Betreibernamen einer Kneipe dessen 
frühere Aktivitäten recherchieren zu können, um daraus Rückschlüsse über 
die Qualität der angebotenen Dienstleistung zu konstruieren. Ich habe 
das lediglich ins positive durch Doppel-D und bauchfrei überspitzt - 
nichts weiter. Nebelkerze???


Auch die Person des öffentlichen Lebens ist Inhaber der vollen 
Verfügungsgewalt über die Speicherung und Verarbeitung seiner 
personenbezogenen Daten, sonst wäre dieser Personenkreis aus der DS-GVO 
und dem GG ausgenommen. Sind sie nicht!


Das ist keine Entscheidung, die Gerichte fällen müssen, selbst wenn dort 
die ein oder andere Entscheidung getroffen wird, betrifft die meist 
Einzelfälle und diese geben zu aller erst keinen Rückschluss auf die 
Allgemeinheit. Bis es soweit ist, gilt die DS-GVO ohne Ausnahme.


Das das Persönlichkeitsrecht wesentlich stärker als das einer begrenzten 
Allgemeinheit ist, kannst Du bereits am Entstehen der DS-GVO ablesen. 
Ohne diese Tatsache, wäre die DS-GVO grundsätzlich überflüssig! Das ist 
der Grund, warum es diese Verordnung überhaupt gibt!!!


Wo ist das Problem bzgl. meiner Linie? Ich vertrete die Meinung, dass 
personenbezogene Daten in dieser Datenbank nichts zu suchen haben. Ein 
Firmenname ist kein personenbezogener Datenbestand, selbst wenn die 
Firma nach dem Inhaber namentlich benannt ist - da existiert durchaus 
ein kleiner aber feiner Unterschied. Wenn eine Firma aufgrund geltenden 
Rechtes im Firmennamen mit dem aktuellen Inhaber benannt werden muss, 
sehe ich darin überhaupt kein Problem, diese Firma entsprechend der 
Schreibweise und Inhalt zu mappen. Der Datensatz des 
Betreibers/Opperators darf nach DS-GVO nur keine Vor- und Nachnamen 
enthalten, denn das ist der Datensatz, der personenbezogene Daten 
erfasst - um den geht es, nur um den! Der hat bei Privatpersonen, d.h. 
natürlichen Personen die über Vor- und / oder Nachnamen zu 
identifizieren sind, frei zu bleiben, es sei denn, Du hinterlegst als 
Mapper die schriftliche Einwilligungserklärung des Nameninhabers, d.h. 
dieser natürlichen Person.


Mir ist völlig klar, dass "Max Mustermanns Hausmeisterservice" auf Max 
Mustermann zurück zu führen und zu verknüpfen ist. Es fehlt aber 
DS-GVO-konform die Erfassung des personenbezogenen Datenbestandes und 
damit ist OSM nicht angreif- und abmahnbar im Falle eines Falles, denn 
darauf läuft die ganze Geschichte hinaus!


Gruß Sepp

Am 06.11.2018 11:21 schrieb Martin Koppenhoefer:

Am Di., 6. Nov. 2018 um 10:34 Uhr schrieb :


Wenn Du ein Abgeordnetenbüro mappen willst, tue das als Büro und
Abgeordnetenbüro in der Beschreibung. Der Name des Abgeordneten hat 
dort

von Dir eingetragen nichts zu suchen, es sei denn, Du holst Dir vom
Abgeordneten die schriftliche Bestätigung dies zu tun und hinterlegst
diese als file in der Datenbank.




M.E. erfordern es bestimmte Funktionen, dass man seinen Namen "Preis 
gibt".
Wer politische Verantwortung trägt wird kaum verbieten können, dass 
sein
Name verwendet wird, zumal es hier nicht um die Privatwohnung geht 
sondern

um das Büro, also die Anlaufstelle für die Bürger, die von diesem
spezifischen Abgeordneten vertreten werden. Es steht eben auch der 
Schutz
von persönlichen Daten nicht absolut über allen anderen Interessen, 
sondern

wird abgewogen.




Heißt die Kneipe "Werners Glasbiergeschäft" ist das der Kneipenname 
und
wird als solcher gemappt. inhaber, Hausmeister, Koch und Bedienung 
haben

NAMENTLICH als PERSON in OSM nix zu suchen, völlig egal ob der Koch
nicht kochen kann oder die Bedienung Doppel-D und bauchfrei trägt!




es geht nicht um den Koch oder die Bedienung, nur Du fängst mit diesen
Nebelkerzen immer wieder an, es geht um den Firmennamen und ggf. den
Verantwortlichen der Firma.





Das Persönlichkeitsrecht ist wesentlich stärker als das begrenzte
Interesse einer unbestimmten Allgemeinheit anhand von 
personenbezogenen

Daten mögliche Rückschlüsse auf Qualität oder historische Aktivitäten
dieser Person zu ziehen.




das ist sicherlich eine Entscheidung, die Gerichte früher oder später
treffen werden, anhand von Einzelfällen.


...Ich kann mich aber durchaus damit anfreunden, wenn

die Backstube "Bäckerei Willy Brötchenteig, Inh. G. Sauerteig" als
Firmenname gemappt wird und G. Sauerteig nicht als Betreiber extra 
noch.





jetzt hast Du mich aber doch verwirrt. Bisher konnte ich Deine Linie
nachvollziehen, auch wenn sie mir etwas übertrieben vorkam, da es ja um
sowieso öffentliche Daten ging (solche, die öffentlich sein _müssen_, 
nicht

solche, die halt jeder weiß aber vielleicht in einer Grauzone sein
könnten). Aber wenn es nur noch um den tag geht, in den man etwas 
einträgt,
aber es ansonsten für Dich OK ist, den Namen zu nennen im name tag, 
dann

erkenne ich die Linie nicht mehr.





Habe ich nun irgendwo einen trafo stehen und mappe als Betreiber die
Stadtwerke soundso, ist das doch völlig i.O. und legitim. Die 
Stadtwerke

soundso sind keine personenbezogenen 

Re: [Talk-de] POIs - Details - Gerichtsurteil

2018-11-06 Diskussionsfäden Frederik Ramm
Hi,

On 06.11.2018 10:33, sepp1...@posteo.de wrote:
> Wenn Du ein Abgeordnetenbüro mappen willst, tue das als Büro und
> Abgeordnetenbüro in der Beschreibung. Der Name des Abgeordneten hat dort
> von Dir eingetragen nichts zu suchen, es sei denn, Du holst Dir vom
> Abgeordneten die schriftliche Bestätigung dies zu tun und hinterlegst
> diese als file in der Datenbank.

Gibt es möglicherweise für Personen des öffentlichen Interesses
Ausnahmen vom Schutz der persönlichen Daten?

> völlig egal ob der Koch
> nicht kochen kann oder die Bedienung Doppel-D und bauchfrei trägt!

Deine Freude an blumigen Formulierungen in Ehren, aber vielleicht können
wir jetzt mit der Diskussion von Körbchengrössen aufhören. Beim ersten
Mal hab ich ja noch nichts gesagt.

> Dafür gibt es das Handelsregister oder aber die
> Webseite des Ladens, auf der der Betreiber selbst die Informationen
> bereit stellt und zwar genau die, die er bereit stellen möchte! 

Oder die gesetzlich von ihm bereitzustellen verlangt werden. (Bis 2009
musste übrigens jeder, der eine "offenen Verkaufsstelle" hat, den Namen
des Geschäftsinhabers "mit Familiennamen und mindestens einem
ausgeschriebenen Vornamen" sichtbar aussen anbringen. Heute ist das
nicht mehr vorgeschrieben. Wenn es dennoch - freiwillig - gemacht wird,
könnte daraus dann auf eine Einwilligung zur Nutzung dieser Information
geschlossen werden?)

> Heißt die Firma "Max Mustermann Hausmeisterservice" ist das der
> Firmenname (Punkt) - daran gibt es überhaupt nichts zu rütteln. Eine
> Firma ist keine natürliche Person 

Äh, das ist so nicht richtig. Eine Firma ist nur der Name, unter dem
jemand am Geschäftsleben teilnimmt. Eine Firma kann zu einer
juristischen Person gehören oder zu einer natürlichen. Die Firma Max
Mustermann Hausmeisterservice kann von Max Mustermann als
Einzelunternehmer geführt werden, oder inzwischen von seinem Schwager
Egon Exempel. Verbärge sich dahinter eine juristische Person, so müsste
dies mit einem Zusatz "GmbH" oder "AG" (es gibt noch ein paar weitere)
kenntlich gemacht werden.

> Meine ganz persönliche Meinung dazu ist, dass das Persönlichkeitsrecht
> des in dem Fall rechtlich zu mappenden Firmeninhabers stärker als die
> Verpflichtung aus dem Handelsregister ist, denn Persönlichkeitsrechte
> sind im Grundgesetz verankert.

Nicht jedoch deren genaue Ausgestaltung nach DSGVO!

Bye
Frederik

-- 
Frederik Ramm  ##  eMail frede...@remote.org  ##  N49°00'09" E008°23'33"

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Re: [Talk-de] POIs - Details - Gerichtsurteil

2018-11-06 Diskussionsfäden Martin Koppenhoefer
Am Di., 6. Nov. 2018 um 10:34 Uhr schrieb :

> Wenn Du ein Abgeordnetenbüro mappen willst, tue das als Büro und
> Abgeordnetenbüro in der Beschreibung. Der Name des Abgeordneten hat dort
> von Dir eingetragen nichts zu suchen, es sei denn, Du holst Dir vom
> Abgeordneten die schriftliche Bestätigung dies zu tun und hinterlegst
> diese als file in der Datenbank.
>


M.E. erfordern es bestimmte Funktionen, dass man seinen Namen "Preis gibt".
Wer politische Verantwortung trägt wird kaum verbieten können, dass sein
Name verwendet wird, zumal es hier nicht um die Privatwohnung geht sondern
um das Büro, also die Anlaufstelle für die Bürger, die von diesem
spezifischen Abgeordneten vertreten werden. Es steht eben auch der Schutz
von persönlichen Daten nicht absolut über allen anderen Interessen, sondern
wird abgewogen.




> Heißt die Kneipe "Werners Glasbiergeschäft" ist das der Kneipenname und
> wird als solcher gemappt. inhaber, Hausmeister, Koch und Bedienung haben
> NAMENTLICH als PERSON in OSM nix zu suchen, völlig egal ob der Koch
> nicht kochen kann oder die Bedienung Doppel-D und bauchfrei trägt!
>


es geht nicht um den Koch oder die Bedienung, nur Du fängst mit diesen
Nebelkerzen immer wieder an, es geht um den Firmennamen und ggf. den
Verantwortlichen der Firma.



>
> Das Persönlichkeitsrecht ist wesentlich stärker als das begrenzte
> Interesse einer unbestimmten Allgemeinheit anhand von personenbezogenen
> Daten mögliche Rückschlüsse auf Qualität oder historische Aktivitäten
> dieser Person zu ziehen.



das ist sicherlich eine Entscheidung, die Gerichte früher oder später
treffen werden, anhand von Einzelfällen.


...Ich kann mich aber durchaus damit anfreunden, wenn
> die Backstube "Bäckerei Willy Brötchenteig, Inh. G. Sauerteig" als
> Firmenname gemappt wird und G. Sauerteig nicht als Betreiber extra noch.
>


jetzt hast Du mich aber doch verwirrt. Bisher konnte ich Deine Linie
nachvollziehen, auch wenn sie mir etwas übertrieben vorkam, da es ja um
sowieso öffentliche Daten ging (solche, die öffentlich sein _müssen_, nicht
solche, die halt jeder weiß aber vielleicht in einer Grauzone sein
könnten). Aber wenn es nur noch um den tag geht, in den man etwas einträgt,
aber es ansonsten für Dich OK ist, den Namen zu nennen im name tag, dann
erkenne ich die Linie nicht mehr.



>
> Habe ich nun irgendwo einen trafo stehen und mappe als Betreiber die
> Stadtwerke soundso, ist das doch völlig i.O. und legitim. Die Stadtwerke
> soundso sind keine personenbezogenen Daten nach der DS-GVO.
>


klar. Aber wie sieht es aus mit "Haribo"? Das ist eine Abkürzung von Hans
Riegel, und damit klar personenbeziehbar. Oder Trump Hotels? Bei
Kleinunternehmern sehe ich es auch so, dass man evtl. einen Graubereich
betrifft, aber wenn es sich um Istkaufleute handelt?



>
> Und solange der Bürgermeister nicht namentlich benannt wird, kannst Du
> gern im Rathaus sein Büro mappen, vergiß bitte Toiletten und
> Abstellräume nicht.
>


es geht mir darum, dass die Daten _personenbeziehbar_ sind, diese Daten
fallen auch unter die DSGVO. Der Bürgermeister war nur ein Extrembeispiel.



>
> Werde Dir doch mal über den Begriff des Auswertens klar. Jeder der nach
> dem Erfassen des Datensatzes diesen einsieht, ist bereits Auswerter,
> völlig unabhängig davon, ob und was er mit den Daten anschließend
> anstellt. Sobald ich lesen kann, dass im Rathaus Bürgermeister Eder sein
> Unwesen treibt, bin ich bereits in der Auswertung und das nur innerhalb
> von OSM ohne auch nur eine einzige andere Verknüpfung hergestellt zu
> haben.



Du kannst in OSM sehen, wo der Bürgermeister seine Arbeitsstätte hat, und
in Wikipedia, wer es ist. Damit sind die Daten klar personenbeziehbar, weil
es klar ist, dass es nur einen Bürgermeister gibt, es ist also eine 1:1
Beziehung.

Gruß,
Martin
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Re: [Talk-de] POIs - Details - Gerichtsurteil

2018-11-06 Diskussionsfäden sepp1974
Martin, es geht um das namentliche Benennen von Betreibern, 
Verantwortlichen, Inhabern, etc. pp.  <= DAS SIND PERSONENBEZOGENE DATEN 
und ziemlich klar und eindeutig und NICHT ABSCHLIESSEND in der DS-GVO 
benannt. Jede Verknüpfung des Namens einer natürlichen Person mit einem 
POI ist bereits Verarbeitung die ohne das Einverständnis des 
Namensinhabers nicht erlaubt ist, ohne die Voraussetzungen nach Art. 6 
zu erfüllen. OSM erfüllt die Voraussetzungen dafür nicht!


Wenn Du ein Abgeordnetenbüro mappen willst, tue das als Büro und 
Abgeordnetenbüro in der Beschreibung. Der Name des Abgeordneten hat dort 
von Dir eingetragen nichts zu suchen, es sei denn, Du holst Dir vom 
Abgeordneten die schriftliche Bestätigung dies zu tun und hinterlegst 
diese als file in der Datenbank.


Heißt die Kneipe "Werners Glasbiergeschäft" ist das der Kneipenname und 
wird als solcher gemappt. inhaber, Hausmeister, Koch und Bedienung haben 
NAMENTLICH als PERSON in OSM nix zu suchen, völlig egal ob der Koch 
nicht kochen kann oder die Bedienung Doppel-D und bauchfrei trägt!


Das Persönlichkeitsrecht ist wesentlich stärker als das begrenzte 
Interesse einer unbestimmten Allgemeinheit anhand von personenbezogenen 
Daten mögliche Rückschlüsse auf Qualität oder historische Aktivitäten 
dieser Person zu ziehen. Dafür gibt es das Handelsregister oder aber die 
Webseite des Ladens, auf der der Betreiber selbst die Informationen 
bereit stellt und zwar genau die, die er bereit stellen möchte! DS-GVO 
ist zum Schutz der Persönlichkeitsrechte erlassen worden und das haben 
wir verdammt nochmal zu respektieren!


Heißt die Firma "Max Mustermann Hausmeisterservice" ist das der 
Firmenname (Punkt) - daran gibt es überhaupt nichts zu rütteln. Eine 
Firma ist keine natürliche Person und fällt damit nicht unter die 
DS-GVO, mappst Du Herrn Max Mustermann zusätzlich als Betreiber oder 
Inhaber, ist das ein klarer Verstoß gegen die DS-GVO und darum geht es, 
nur darum!


Hast Du nun eine GbR deren Inhaber nicht mit dem bspw. namentlich 
benannten Altbetreiber in Zusammenhang steht, muss dafür eine 
entsprechende Regelung gefunden werden, so die aktuelle 
Firmenbezeichnung die Nennung des aktuellen Inhabers verlangt. Davon 
sind wir aber meilenweit entfernt mit der aktuellen Diskussion.


Meine ganz persönliche Meinung dazu ist, dass das Persönlichkeitsrecht 
des in dem Fall rechtlich zu mappenden Firmeninhabers stärker als die 
Verpflichtung aus dem Handelsregister ist, denn Persönlichkeitsrechte 
sind im Grundgesetz verankert. Das Handelsrecht als solches ist 
nachgeordnetes Recht. Ich kann mich aber durchaus damit anfreunden, wenn 
die Backstube "Bäckerei Willy Brötchenteig, Inh. G. Sauerteig" als 
Firmenname gemappt wird und G. Sauerteig nicht als Betreiber extra noch.


Habe ich nun irgendwo einen trafo stehen und mappe als Betreiber die 
Stadtwerke soundso, ist das doch völlig i.O. und legitim. Die Stadtwerke 
soundso sind keine personenbezogenen Daten nach der DS-GVO.


Und solange der Bürgermeister nicht namentlich benannt wird, kannst Du 
gern im Rathaus sein Büro mappen, vergiß bitte Toiletten und 
Abstellräume nicht.


Werde Dir doch mal über den Begriff des Auswertens klar. Jeder der nach 
dem Erfassen des Datensatzes diesen einsieht, ist bereits Auswerter, 
völlig unabhängig davon, ob und was er mit den Daten anschließend 
anstellt. Sobald ich lesen kann, dass im Rathaus Bürgermeister Eder sein 
Unwesen treibt, bin ich bereits in der Auswertung und das nur innerhalb 
von OSM ohne auch nur eine einzige andere Verknüpfung hergestellt zu 
haben.


Gruß Sepp



Am 06.11.2018 09:41 schrieb Martin Koppenhoefer:

sent from a phone


On 6. Nov 2018, at 07:19, sepp1...@posteo.de wrote:


Yep, der Text zur DS-GVO ist dort ziemlich eindeutig.

Eine Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt, sobald ich diese 
innerhalb des POI's mit Adresse, Telefonnummer oder weiteren Daten 
verknüpfe.




„diese“ was? Diese Firmennamen? Oder diese Namen von Privatleuten? Wie
steht es mit Abgeordnetenbüros?
Darf man ein Rathaus mappen, wenn man dadurch implizit auch mappt wo
der Bürgermeister sein Büro hat, sind das nicht Daten die
personenbeziehbar sind? Oder gibt es evtl Grenzen bei der
„Personenbeziehbarkeit“? Alle Daten die sich nicht auf natürliche
Dinge und Tote beziehen sind irgendwie personenbeziehbar, es kommt
darauf an, welche Bezüge der Auswerter herstellt.







Es wurden in dieser Diskussion bis heute keinerlei nachvollziehbare 
Gründe geliefert, diese Daten überhaupt zu erfassen.



es wurden Gründe genannt, nur weil du die nicht nachvollziehen
konntest, oder dabei an Servicekräfte im bauchfreien Top denken
musstest, heißt das nicht, dass es sie nicht gibt.



Das läßt mich zum Schluss kommen, sie werden lediglich erfasst um des 
Erfassens Willen (weil es eben technisch geht und vielfach die Meinung 
vertreten wird, dass das was irgendwo für jedermann sichtbar dran 
steht, für die breite Öffentlichkeit bestimmt wäre).



es geht nicht um 

Re: [Talk-de] POIs - Details - Gerichtsurteil

2018-11-06 Diskussionsfäden Martin Koppenhoefer


sent from a phone

> On 6. Nov 2018, at 07:19, sepp1...@posteo.de wrote:
> 
> 
> Yep, der Text zur DS-GVO ist dort ziemlich eindeutig.
> 
> Eine Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt, sobald ich diese innerhalb 
> des POI's mit Adresse, Telefonnummer oder weiteren Daten verknüpfe.



„diese“ was? Diese Firmennamen? Oder diese Namen von Privatleuten? Wie steht es 
mit Abgeordnetenbüros? 
Darf man ein Rathaus mappen, wenn man dadurch implizit auch mappt wo der 
Bürgermeister sein Büro hat, sind das nicht Daten die personenbeziehbar sind? 
Oder gibt es evtl Grenzen bei der „Personenbeziehbarkeit“? Alle Daten die sich 
nicht auf natürliche Dinge und Tote beziehen sind irgendwie personenbeziehbar, 
es kommt darauf an, welche Bezüge der Auswerter herstellt.




> 
> 
> Es wurden in dieser Diskussion bis heute keinerlei nachvollziehbare Gründe 
> geliefert, diese Daten überhaupt zu erfassen.


es wurden Gründe genannt, nur weil du die nicht nachvollziehen konntest, oder 
dabei an Servicekräfte im bauchfreien Top denken musstest, heißt das nicht, 
dass es sie nicht gibt.



> Das läßt mich zum Schluss kommen, sie werden lediglich erfasst um des 
> Erfassens Willen (weil es eben technisch geht und vielfach die Meinung 
> vertreten wird, dass das was irgendwo für jedermann sichtbar dran steht, für 
> die breite Öffentlichkeit bestimmt wäre).


es geht nicht um alles was irgendwie erkennbar ist, sondern um Firmennamen. 
Niemand will hier Klingelschilder von Privatleuten mappen oder ähnliches.


> 
> ...halte ich es für angebracht, die Möglichkeit zur Eintragung 
> personenbezogener Daten
> 
> 1. durch eine unmißverständliche Dokumentation im Wiki als nicht zulässig zu 
> kennzeichnen


steht das nicht schon irgendwo?



> 2. den bestehenden Datensatz zu sichten und automatisiert und/oder händisch 
> auszusortieren und
> 3. (falls das zuviel oder nicht umsetzbar ist) die Erfassungsmöglichkeit 
> generell zu deaktivieren und damit auf derartige Daten generell zu verzichten.


mal sehen, 2 halte ich für theoretisch denkbar, 3 ist technisch unmöglich, 
zumindest solange man beliebige tags nutzen kann.


Gruß, Martin 


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Re: [Talk-de] POIs - Details - Gerichtsurteil

2018-11-05 Diskussionsfäden sepp1974


Yep, der Text zur DS-GVO ist dort ziemlich eindeutig.

OSM kann weder die Grundsätze nach Art. 5 umsetzen, noch bspw. die 
Informationspflichten gem. Art. 13, bzw. 14.
Eine Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt, sobald ich diese 
innerhalb des POI's mit Adresse, Telefonnummer oder weiteren Daten 
verknüpfe.


Die Rechtmäßigkeit einer Verarbeitung wäre überhaupt nur nach Art. 6 [1] 
e möglich, wobei hier OSM ersteinmal nachweisen müßte, dass eine 
Erforderniss vorliegt, was im Falle des Handelsregisters oder auch der 
Einwohnermeldedatei, welche ja amtlich geführt werden, definitiv nicht 
zu begründen ist. Abgesehen mal davon, liegt die Hürde durch den zweiten 
Halbsatz derart hoch, dass aus meiner Sicht keine Chance besteht, dort 
rechtmäßig in die Erfassung oder Verarbeitung herein zu rutschen.


Es wurden in dieser Diskussion bis heute keinerlei nachvollziehbare 
Gründe geliefert, diese Daten überhaupt zu erfassen. Das läßt mich zum 
Schluss kommen, sie werden lediglich erfasst um des Erfassens Willen 
(weil es eben technisch geht und vielfach die Meinung vertreten wird, 
dass das was irgendwo für jedermann sichtbar dran steht, für die breite 
Öffentlichkeit bestimmt wäre).


Ganz abgesehen mal davon, stellt OSM den Datenbestand jedermann zu jeder 
Zeit unkontrolliert zur Verfügung - Autsch!


Da weder die Einwilligung zur Speicherung und/oder Verarbeitung 
verwaltet werden kann, noch tatsächlich nachvollzogen werden kann, ob 
sie der Berechtigte selbst eingetragen hat oder ein Dritter und auch in 
Zukunft eine solche Zugangshürde nicht zu erwarten ist, halte ich es für 
angebracht, die Möglichkeit zur Eintragung personenbezogener Daten


1. durch eine unmißverständliche Dokumentation im Wiki als nicht 
zulässig zu kennzeichnen
2. den bestehenden Datensatz zu sichten und automatisiert und/oder 
händisch auszusortieren und
3. (falls das zuviel oder nicht umsetzbar ist) die Erfassungsmöglichkeit 
generell zu deaktivieren und damit auf derartige Daten generell zu 
verzichten.


Bei Alternative 3 gehen damit auch sämtliche nicht natürlichen Personen 
den Bach runter - ich glaube, damit kann man leben, wenn man nicht weiß, 
dass die Klärgrube vom Entsorgungsbetrieb XY betrieben wird - im 
Zweifelsfalle steht diese Information am Tor.


Gruß Sepp


Am 06.11.2018 00:15 schrieb Hartwig Alpers:

Nabend.

On 02.11.18 14:04, Hartwig Alpers wrote:


Wenn im Gesetz aber tatsächlich von einer Veröffentlichung der 
Information, wem der Laden gehört (durch den Ladeninhaber oder auch 
durch die zuständige Behörde auf irgendeine Weise) die Rede ist, wäre 
es meines Erachtens O.K, den Inhaber auch zu mappen.




Nur der Vollständigkeit halber:

Nach etwas Lektüre in der DS-GVO halte ich das nicht mehr für O.K.

Viele Grüße
Hartwig


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Re: [Talk-de] POIs - Details - Gerichtsurteil

2018-11-05 Diskussionsfäden Hartwig Alpers

Nabend.

On 02.11.18 14:04, Hartwig Alpers wrote:


Wenn im Gesetz aber tatsächlich von einer Veröffentlichung der 
Information, wem der Laden gehört (durch den Ladeninhaber oder auch 
durch die zuständige Behörde auf irgendeine Weise) die Rede ist, wäre 
es meines Erachtens O.K, den Inhaber auch zu mappen.




Nur der Vollständigkeit halber:

Nach etwas Lektüre in der DS-GVO halte ich das nicht mehr für O.K.

Viele Grüße
Hartwig


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Re: [Talk-de] POIs - Details - Gerichtsurteil

2018-11-04 Diskussionsfäden Florian Lohoff
On Fri, Nov 02, 2018 at 12:06:17PM +0100, sepp1...@posteo.de wrote:
> Sowohl Ärzte als auch Freiberufler sind auch Privatpersonen.
> 
> Wenn in "Müller's Trödelladen" verpflichtend durch den Gesetzgeber der
> Betreiber Hans Werner an der Ladentür dran steht, hat Hans Werner in unserer
> Datenbank m.M.n. schlicht und ergreifend nix zu suchen. Hans Werner ist
> Privatperson (Punkt).

Das möchte ich gerne mal von einem Rechtsanwalt der auf BDSG und DSGVO
Spezialisiert ist aufgedröselt wissen.

Denn - Als Vorstand einer AG bin ich verpflichtet hinzunehmen das dieses
im Bundesanzeiger veröffentlicht wird - richtig?

Wieso gilt anderes bei Inhabern von GmbHs, OHG, Co KG, Limited, Gbrs oder 
anderen
Rechtsformen?

Gerade bei Gbrs bin ich ja auch bei abweichendem Namen der Firma den 
Namen eines oder mehrer Gesellschafter mit zu nennen a la:

"Bäckerei Schmidt Inh. Werner Müller"

Flo
-- 
Florian Lohoff f...@zz.de
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Re: [Talk-de] POIs - Details - Gerichtsurteil

2018-11-04 Diskussionsfäden Florian Lohoff
On Fri, Nov 02, 2018 at 09:22:29AM +0100, sepp1...@posteo.de wrote:
>  
> 
> Ihr verrennt Euch (schon wieder) in Nebensächlichkeiten.
> 
> Findet doch erstmal eine gängige Lösung für das Grundproblem!
> 
> PERSÖNLICHE DATEN VS. ABBILDUNG PHYSISCHER DATEN!

Personenbezogen um beim BDSG zu bleiben.

Und ja - Hat bei OSM nichts verloren. Ich sehe aber nicht
wo wir das systematisch machen oder siehst du da einen Fall?

Die die wir hier Diskutiert haben waren eher so Unfälle oder
dinge bei denen wir uns einig waren das das keinen Sinn ergibt.

Flo
-- 
Florian Lohoff f...@zz.de
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Re: [Talk-de] POIs - Details - Gerichtsurteil

2018-11-02 Diskussionsfäden Michael Reichert
Hallo,

Am 02.11.18 um 14:04 schrieb Hartwig Alpers:
> Und man müßte sich auch noch Gedanken machen, was mit der Information in
> unserer Datenbank passiert, wenn der gemappte Ladeninhaber nicht mehr
> der Ladeninhaber ist.
> Dann ist die Information ganz gewiss nicht mehr öffentlich und müßte bei
> uns aus der Datenbank *gelöscht* werden, wenn wir und DS-GVO-konform
> verhalten wollen.

Ich habe keine Lust auf Paragraphenreiterei hier, aber eins möchte ich
anmerken: Die OSMF hat ein berechtigtes Interesse, Änderungen
nachvollziehbar zu haben, das es abzuwägen gilt. Aufgrund dieses
berechtigten Interesses (Vandalismusschutz, Nachvollziehbarkeit,
Urheberrechtsbeschwerden usw.), speichern wir die Metadaten an den
OSM-Objekten, auch wenn der Mitwirkende nicht eingewilligt hat. Details
können der Datenschutzerklärung der OSMF entnommen werden
https://wiki.osmfoundation.org/wiki/Privacy_Policy

Viele Grüße

Michael


-- 
Per E-Mail kommuniziere ich bevorzugt GPG-verschlüsselt. (Mailinglisten
ausgenommen)
I prefer GPG encryption of emails. (does not apply on mailing lists)



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Re: [Talk-de] POIs - Details - Gerichtsurteil

2018-11-02 Diskussionsfäden sepp1974
Seit wann ist OSM ein Bewertungsportal für kalten Döner, dreckige 
Tischdecken oder Käfer im Salat und bekommt dann die Kneipe mit der 
Bedienung Doppel-D und Bauchnabel frei ein extra Bienchen ins Muttiheft?


Ein derart unverantwortlicher Umgang mit den Persönlichkeitsrechten 
Dritter ist ein definitives no go! Wer das Nachlesen will, schaut auf 
die Webseite ins Impressum, auf entsprechende Bewertungsportale mit mehr 
oder weniger gekauften Meinungen, fragt im Kiez oder probiert es real 
aus! OSM ist das Abbild realer physischer und nachprüfbarer Fakten und 
keine Bewertungsplattform!


Gruß Sepp

Am 02.11.2018 20:41 schrieb Martin Koppenhoefer:

Am Fr., 2. Nov. 2018 um 18:57 Uhr schrieb :




Am 02.11.2018 18:02 schrieb Martin Koppenhoefer:
Ich kann mir keinen derartigen Fall vorstellen.




z.B. bei einem Restaurant. Wenn das aus Qualitätsgründen in Verruf 
kommt
und ein Rebranding macht, man aber sieht, dass es noch der alte 
Betreiber
ist. Ähnlich auch bei Imbissen, Obsthändlern usw. und vermutlich auch 
bei

Handwerkern, wobei bei denen normalerweise oder oft sowieso der
Geschäftsname auch ein Personenname ist. Das Geschäft besteht dort ja 
vor

allem aus der Person.

Gruß,
Martin
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Re: [Talk-de] POIs - Details - Gerichtsurteil

2018-11-02 Diskussionsfäden Martin Koppenhoefer
Am Fr., 2. Nov. 2018 um 18:57 Uhr schrieb :

>
>
> Am 02.11.2018 18:02 schrieb Martin Koppenhoefer:
> Ich kann mir keinen derartigen Fall vorstellen.



z.B. bei einem Restaurant. Wenn das aus Qualitätsgründen in Verruf kommt
und ein Rebranding macht, man aber sieht, dass es noch der alte Betreiber
ist. Ähnlich auch bei Imbissen, Obsthändlern usw. und vermutlich auch bei
Handwerkern, wobei bei denen normalerweise oder oft sowieso der
Geschäftsname auch ein Personenname ist. Das Geschäft besteht dort ja vor
allem aus der Person.

Gruß,
Martin
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Re: [Talk-de] POIs - Details - Gerichtsurteil

2018-11-02 Diskussionsfäden Markus
Hallo Florian,

> Ich bezweifle das das in der OSM Datenbank was verloren hat. Pflegt
> auch niemand weiter d.h. nach 4 Jahren stimmt nur noch die hälfte.

Dann dürfte Vieles in OSM nicht mehr eingetragen werden ;-)

Der klassische OSMer ist "Jäger und Sammler".
Die Wenigsten sind "Heger und Pfleger".

Das ist schon mittelfristig ein ernstes Problem für den Datenbestand.
Ähnlich übrigens bei Wikipedia.
Vermutlich ein Grundproblem vieler DBs.

Gruss, Markus

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Re: [Talk-de] POIs - Details - Gerichtsurteil

2018-11-02 Diskussionsfäden sepp1974
 

Am 02.11.2018 18:02 schrieb Martin Koppenhoefer:
Ich kann mir keinen derartigen Fall vorstellen. An dieser Stelle
privater Datensammelwut bin ich raus und werde mit entsprechender
Ankündigung hier und jetzt jeden POI der mir diesbezüglich über den Weg
läuft, entsprechend bereinigen.

DAS HAT NICHTS MEHR MIT HOBBY ZU TUN, DAS IST STASI 3.0!

Gruß
Sepp

>... 
> 
> es geht nicht darum, das Handelsregister nachzubilden, sondern darum, dass
> der Name des Betreibers bei bestimmten POIs durchaus interessant sein kann,
> und wenn da nun keine rechtlichen Probleme bestehen hinsichtlich Schutz von
> Personendaten, dann kann es Sinn machen, den operator zu taggen, auch wenn
> das eine Person ist.
> 
> Gruß,
> Martin
> 
> ___
> [1]
> https://www.heise.de/newsticker/meldung/Friseur-vs-Facebook-Netzwerk-muss-50-000-Euro-zahlen-4207193.html
> ___
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Re: [Talk-de] POIs - Details - Gerichtsurteil

2018-11-02 Diskussionsfäden Martin Koppenhoefer
Am Fr., 2. Nov. 2018 um 15:43 Uhr schrieb :

> ...und auch hier gilt, wer Lesen kann ist klar im Vorteil ;-)
>
>

das kannst Du Dir sparen, lesen kann hier vermutlich jeder...



> Du musst als Interessent zur Einsichtnahme in das Handelregister schon
> noch auf's Amtsgericht, bzw. die Anfrage dazu online stellen und das tut
> i.d.R. nur, wer tatsächlich berechtigtes Interesse hat und nicht Hinz
> und Kunz aus langer Weile.
>


das geht am Thema vorbei. Klar muss man wissen, was man sucht, aber das ist
in OSM ja nicht anders. Wer liest denn aus Langeweile beliebige
operator-Namen in OSM?



>
> Das Handelsregister - um mal bei dem Fall zu bleiben - stellt die
> tatsächlichen Zusammenhänge und Verantwortlichkeiten dar. OSM ist dort
> schlicht und ergreifend - genau wie Wikipedia - eine ungenaue und
> deshalb nicht vertrauenswürdige Informationsquelle.



stimmt, das HR ist m.E. auch verlässlicher als OSM was das angeht, aber
darum geht es hier nicht.
Um mal bei dem Fall des Friseurs zu bleiben [1], dessen Firma habe ich im
Handelregister gefunden, und auch den Namen des Geschäftsführers, leider
bringt es nichts, den Link zu posten, weil der eine session-id hat.
Es ist HRB 213211, Geschäftsführer steht da mit Namen und sogar
Geburtsdatum.
https://www.handelsregister.de (auf den ersten Blick sieht es so aus, als
koste jede Seite 1,50EUR, aber wenn Du ein bisschen rumklickst wirst Du
z.T. auch relevante Informationen kostenlos finden).


Schon weil OSM dort
> keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit der Daten haben
> kann, ist der Datensatz an sich überflüssig.



es geht nicht darum, das Handelsregister nachzubilden, sondern darum, dass
der Name des Betreibers bei bestimmten POIs durchaus interessant sein kann,
und wenn da nun keine rechtlichen Probleme bestehen hinsichtlich Schutz von
Personendaten, dann kann es Sinn machen, den operator zu taggen, auch wenn
das eine Person ist.

Gruß,
Martin

___
[1]
https://www.heise.de/newsticker/meldung/Friseur-vs-Facebook-Netzwerk-muss-50-000-Euro-zahlen-4207193.html
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Re: [Talk-de] POIs - Details - Gerichtsurteil

2018-11-02 Diskussionsfäden sepp1974
 

...und auch hier gilt, wer Lesen kann ist klar im Vorteil ;-)

Du musst als Interessent zur Einsichtnahme in das Handelregister schon
noch auf's Amtsgericht, bzw. die Anfrage dazu online stellen und das tut
i.d.R. nur, wer tatsächlich berechtigtes Interesse hat und nicht Hinz
und Kunz aus langer Weile. 

Das Handelsregister - um mal bei dem Fall zu bleiben - stellt die
tatsächlichen Zusammenhänge und Verantwortlichkeiten dar. OSM ist dort
schlicht und ergreifend - genau wie Wikipedia - eine ungenaue und
deshalb nicht vertrauenswürdige Informationsquelle. Schon weil OSM dort
keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit der Daten haben
kann, ist der Datensatz an sich überflüssig. Nicht umsonst wird das
Handelsregister im Amtsgericht gepflegt, nicht umsonst sind Änderungen
nur durch natürliche Personen statthaft, d.h. nichts anderes, als das
die Identität der Personen und deren Angaben auch tatsächlich geprüft
werden. Selbst wenn Änderungen notariell im Register vorgenommen werden,
steht der Notar mit seiner notariellen Verpflichtung zu genau derartigen
Prüfungen vorher dahinter.

WAS SOLL DER OSM-DATENSATZ WERDEN, HANDELSREGISTER LIGHT, KÖNNTE, HÄTTE,
VIELLEICHT, MÖGLICHERWEISE ODER NACHPRÜFBARE, HARTE FAKTEN???

Gruß Sepp

Am 02.11.2018 14:26 schrieb Martin Koppenhoefer:
> sent from a phone
> 
> On 2. Nov 2018, at 13:13, sepp1...@posteo.de wrote:
> 
>>> wenn Du mit persönlichen Daten den Namen meinst: dieses Recht der
>>> Allgemeinheit gibt es für bestimmte Fälle.
>>> ...
>>
>> Nachzulesen wo?
> 
> 
> je nach Fall z.B. im Handelsregister (Geschäftsführer einer GmbH, wie
> der Friseur, dessen GmbH gegen Facebook geklagt hatte)
> https://de.m.wikipedia.org/wiki/Handelsregister_(Deutschland)
> 
> 
> Gruß,
> Martin
> 
> ___
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Re: [Talk-de] POIs - Details - Gerichtsurteil

2018-11-02 Diskussionsfäden Martin Koppenhoefer


sent from a phone

On 2. Nov 2018, at 13:13, sepp1...@posteo.de wrote:

>> wenn Du mit persönlichen Daten den Namen meinst: dieses Recht der
>> Allgemeinheit gibt es für bestimmte Fälle.
>> ...
> 
> Nachzulesen wo?


je nach Fall z.B. im Handelsregister (Geschäftsführer einer GmbH, wie der 
Friseur, dessen GmbH gegen Facebook geklagt hatte)
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Handelsregister_(Deutschland)


Gruß,
Martin

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Re: [Talk-de] POIs - Details - Gerichtsurteil

2018-11-02 Diskussionsfäden Hartwig Alpers

Mahlzeit.

das kann ich eben nicht nachvollziehen. Wenn der Gesetzgeber
vorschreibt,
dass der Name öffentlich angebracht sein muss, dann ist es doch
offenbar
so, dass die Öffentlichkeit davon Kenntnis haben soll. Was spricht dann
gegen die Aufnahme in die db?
Da müßte man jetzt halt wissen, was in dem Gesetz, das den 
Geschäftsinhaber zum Anbringen seines Namens verpflichtet, eigentlich 
genau steht.


Wenn sich seine Verpflichtung darauf beschränkt, seine (potentiellen) 
Kunden darüber aufzuklären, wer er ist, bezweifle ich, daß man dann von 
"öffentlichen Daten" ausgehen kann. Das wäre dann genauso öfffentlich 
wie das große farbenfrohe getöpferte Namensschild am Eingang eines 
Privathauses, das jeder von der Straße aus sehen kann.


Wenn im Gesetz aber tatsächlich von einer Veröffentlichung der 
Information, wem der Laden gehört (durch den Ladeninhaber oder auch 
durch die zuständige Behörde auf irgendeine Weise) die Rede ist, wäre es 
meines Erachtens O.K, den Inhaber auch zu mappen.


Wobei ich ausdrücklich nicht dafür bin, das auch zu machen.

Und man müßte sich auch noch Gedanken machen, was mit der Information in 
unserer Datenbank passiert, wenn der gemappte Ladeninhaber nicht mehr 
der Ladeninhaber ist.
Dann ist die Information ganz gewiss nicht mehr öffentlich und müßte bei 
uns aus der Datenbank *gelöscht* werden, wenn wir und DS-GVO-konform 
verhalten wollen.


Viele Grüße
Hartwig



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Re: [Talk-de] POIs - Details - Gerichtsurteil

2018-11-02 Diskussionsfäden sepp1974



Am 02.11.2018 12:21 schrieb Martin Koppenhoefer:


...

wenn Du mit persönlichen Daten den Namen meinst: dieses Recht der
Allgemeinheit gibt es für bestimmte Fälle.

...


Nachzulesen wo?





- offizielle (Geschäfts-)Bezeichnungen ja
- Adresse (so es tatsächlich ein Ort ist) ja
- Öffnungszeiten ja
- Telefon/Fax/Webseite/Mail ja
- alles weitere hat in dieser Datenbank nix zu suchen, es sei denn, 
der

Inhaber des POI's trägts selbst ein und da das nicht nachvollziehbar
ist, würde ich schlicht und ergreifend alle weitere personenbezogene
Eingabefelder schließen.




sind das nach Deiner Lesart nicht alles bereits persönliche bzw.
personenbeziehbare Daten?
Wieso diese Daten ja, andere nicht, und welche anderen Daten meinst Du
damit zum Beispiel?


Das sind Daten zum POI, keine persönlichen Daten.
Persönliche Daten sind bspw. der Name des Inhabers, private 
Erreichbarkeiten, etc. pp. Wenn Rechtsanwalt oder Dr. Herbert Müller 
zufällig auch noch über der Praxis wohnt - doof, aber auch dann sollten 
Adress-POI's zum Gebäude an sich und dem Laden / der Praxis / Kanzelei / 
etc. getrennt werden.




Gruß,
Martin
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Gruß Sepp

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Re: [Talk-de] POIs - Details - Gerichtsurteil

2018-11-02 Diskussionsfäden Martin Trautmann


Am 2. November 2018 12:21:43 MEZ schrieb Martin Koppenhoefer 
:
>Am Fr., 2. Nov. 2018 um 12:07 Uhr schrieb :

>> Wenn in "Müller's Trödelladen" verpflichtend durch den Gesetzgeber
>der
>> Betreiber Hans Werner an der Ladentür dran steht, hat Hans Werner in
>> unserer Datenbank m.M.n. schlicht und ergreifend nix zu suchen.
>
>
>
>das kann ich eben nicht nachvollziehen. Wenn der Gesetzgeber
>vorschreibt,
>dass der Name öffentlich angebracht sein muss, dann ist es doch
>offenbar
>so, dass die Öffentlichkeit davon Kenntnis haben soll. Was spricht dann
>gegen die Aufnahme in die db?
>
>
>
>> Hans
>> Werner ist Privatperson (Punkt).
>>
>
>
>eben nicht. Er ist Betreiber eines Ladens. (hier angenommen, ohne das
>recherchiert zu haben, dass H. Werner seinen Namen verpflichtend auf
>die
>Ladentür schreiben muss).

Ich sehe einen erheblichen Unterschied darin, ob man sich persönlich an die 
Ladentüre begeben muss, um den Namen herauszufinden, oder ob man vom anderen 
Ende der Republik aus die zigtausendfache Möglichkeit zum Recherchieren auf dem 
Serviertablett geboten bekommt.

Ich sehe auch null Mehrwert darin, warum auf einer Straßenkarte solche 
personenbezogene Info nötig wäre.

Schönen Gruß
Martin 

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Re: [Talk-de] POIs - Details - Gerichtsurteil

2018-11-02 Diskussionsfäden Martin Koppenhoefer
Am Fr., 2. Nov. 2018 um 12:07 Uhr schrieb :

> Sowohl Ärzte als auch Freiberufler sind auch Privatpersonen.
>


ja, und wo sie Privatpersonen sind (z.B. ihre private Wohnung), dort mappen
wir sie auch nicht.




>
> Wenn in "Müller's Trödelladen" verpflichtend durch den Gesetzgeber der
> Betreiber Hans Werner an der Ladentür dran steht, hat Hans Werner in
> unserer Datenbank m.M.n. schlicht und ergreifend nix zu suchen.



das kann ich eben nicht nachvollziehen. Wenn der Gesetzgeber vorschreibt,
dass der Name öffentlich angebracht sein muss, dann ist es doch offenbar
so, dass die Öffentlichkeit davon Kenntnis haben soll. Was spricht dann
gegen die Aufnahme in die db?



> Hans
> Werner ist Privatperson (Punkt).
>


eben nicht. Er ist Betreiber eines Ladens. (hier angenommen, ohne das
recherchiert zu haben, dass H. Werner seinen Namen verpflichtend auf die
Ladentür schreiben muss).


Und ich kenne erhrlich gesagt kein "Recht der Allgemeinheit", das meine
> persönlichen Daten betreffend über meinem Persönlichkeitsrecht der
> freien Selbstbestimmung steht, auch nicht als Gewerbetreibender,
> Freiberufler, Arzt oder in sonstigen Berufs- oder Beschäftigungsgruppen.
>


wenn Du mit persönlichen Daten den Namen meinst: dieses Recht der
Allgemeinheit gibt es für bestimmte Fälle.




> - offizielle (Geschäfts-)Bezeichnungen ja
> - Adresse (so es tatsächlich ein Ort ist) ja
> - Öffnungszeiten ja
> - Telefon/Fax/Webseite/Mail ja
> - alles weitere hat in dieser Datenbank nix zu suchen, es sei denn, der
> Inhaber des POI's trägts selbst ein und da das nicht nachvollziehbar
> ist, würde ich schlicht und ergreifend alle weitere personenbezogene
> Eingabefelder schließen.



sind das nach Deiner Lesart nicht alles bereits persönliche bzw.
personenbeziehbare Daten?
Wieso diese Daten ja, andere nicht, und welche anderen Daten meinst Du
damit zum Beispiel?

Gruß,
Martin
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Re: [Talk-de] POIs - Details - Gerichtsurteil

2018-11-02 Diskussionsfäden sepp1974

Sowohl Ärzte als auch Freiberufler sind auch Privatpersonen.

Wenn in "Müller's Trödelladen" verpflichtend durch den Gesetzgeber der 
Betreiber Hans Werner an der Ladentür dran steht, hat Hans Werner in 
unserer Datenbank m.M.n. schlicht und ergreifend nix zu suchen. Hans 
Werner ist Privatperson (Punkt).


Etwas Sensibilität bitte, wenn es um persönliche Daten geht! Niemand 
will vollgespamt werden, weder durch physische, noch virtuelle Werbung 
im noch harmlosesten Fall.


Und ich kenne erhrlich gesagt kein "Recht der Allgemeinheit", das meine 
persönlichen Daten betreffend über meinem Persönlichkeitsrecht der 
freien Selbstbestimmung steht, auch nicht als Gewerbetreibender, 
Freiberufler, Arzt oder in sonstigen Berufs- oder Beschäftigungsgruppen.


Ich würde da ganz klar und unmißverständlich einen Riegel vor die 
Datensammelwut einiger Mapper schieben. Stasi 2.0 oder in dem Fall 3.0, 
denn hier wird freiwillig ohne Selbstverpflichtung gesammelt. Es geht 
immer noch um das Abbilden der Realität, um nichts anderes!


- offizielle (Geschäfts-)Bezeichnungen ja
- Adresse (so es tatsächlich ein Ort ist) ja
- Öffnungszeiten ja
- Telefon/Fax/Webseite/Mail ja
- alles weitere hat in dieser Datenbank nix zu suchen, es sei denn, der 
Inhaber des POI's trägts selbst ein und da das nicht nachvollziehbar 
ist, würde ich schlicht und ergreifend alle weitere personenbezogene 
Eingabefelder schließen. Wer weiterführende Informationen sucht, klickt 
bitte auf die verlinkte Webseite mit verpflichtendem Impressum, 
Angebotsinhalt und allen weiteren Informationen oder sucht sich eine/n 
andere/n Wasauchimmer.


Meine Meinung und das absolute Totschlagargument STASI habe ich bewußt 
und mit voller Absicht verwendet. Ich kann mich noch an die Proteste 
gegen die letzte Volkszählung erinnern und dort wurden "nur" die sowieso 
bekannten Daten der Einwohnermeldeämter erfasst!


Gruß Sepp



Am 02.11.2018 10:52 schrieb Martin Koppenhoefer:

Am Fr., 2. Nov. 2018 um 09:23 Uhr schrieb :


Jeder schreit rum, wenn es um gläsernen Mensch geht,
Identifizierbarkeit, Nachvollziehbarkeit der Bewegung, etc. pp. aber
wenn's um das Liefern fremder persönlicher Daten "frei Haus" geht,
brüllen alle Hurra! Aber wehe die Behörde greift dann auf derartige
Datenbestände einfach zurück, dann wird gemeckert, geschimpft, 
geklagt,

etc., womöglich noch wegen fehlender Nennung der Quelle nach Lizenz
XY-soundso.




Wenn es um Firmennamen geht, dann sind die Daten sowieso öffentlich und
_müssen_ das auch sein, die Behörden haben diese Daten natürlich 
sowieso

schon, wir sprechen ja lediglich über Firmennamen und Adressen, und nur
über POIs wo es ein Schild am Haus gibt. Das Finanzamt hat natürlich 
auch

zusätzlich die Daten von allen, die kein Schild am Haus haben (aber ein
Gewerbe angemeldet). Firmen "bewegen" sich jedenfalls nur langsam, die
Debatte über das Anlegen von Bewegungsprofilen hat hiermit m.E. 
überhaupt

nichts zu tun.

M.E. müssen wir unterscheiden zwischen Daten,
A) die irgendwie mit einer Person zu tun haben könnten (z.B. 
Hausnummern,

Grundstücke, etc.),
B) solchen die sich auf den Namen einer Person im Zusammenhang mit 
einer

geschäftlichen Aktivität beziehen (z.B. Freiberufler), und
C) persönlichen Daten von Privatpersonen.


C) Bei C sind wir uns wohl einig, dass wir sowas nicht erheben, das 
bezieht

sich m.E. z.B. auch auf KfZ-Nummern für die individuelle Parkplätze
reserviert sind, Namen von Personen (zumindest die, die nicht in der
Öffentlichkeit stehen und deren Name nicht gleichzeitig der Name eines
Geschäfts ist) am Klingelschild, etc..

B) Bei B würde ich zumindest diejenigen, die ihren Namen freiwillig
öffentlich bekanntgeben (z.B. auf dem Firmenschild stehen haben) und 
die,

deren Name veröffentlicht werden muss, eintragen bzw. die Eintragung
dulden. Bei letzteren würde ich vermutlich auch einer Bitte auf 
Löschung

nicht nachkommen.

A) hierzu wurde z.B. kürzlich von Frederik im Forum angemerkt, 
Grundstücke
würden wir nicht erfassen weil das personenbeziehbare Daten seien oder 
sein

könnten. Ich würde das so sehen, dass wir den Bezug zur Person nicht
herstellen (sofern es Fall C und nicht B ist), aber die Dinge durchaus
erfassen können. Klar ist jede Adresse auch auf Personen beziehbar, die
dort wohnen, genauso wie auch jedes Grundstück. Solange man den Bezug
(Bewohner bzw. Eigentümer) nicht herstellt, sind das keine persönlichen
Daten.




Muss ich widersprechen um nicht ungewollt in irgendeiner Datenbank
aufzutauchen oder trage ich mich als Verantwortlicher selbst ein, wenn
ich das wünsche?!




bei OSM ist beides möglich, aber einem Widerspruch würde ich nur dann
entsprechen, wenn es eine Verpflichtung dazu gibt (und in dem Fall 
hätten
die Daten wahrscheinlich sowieso gar nicht erst eingetragen würden 
dürfen).

Anderenfalls würde ich davon ausgehen, dass die Veröffentlichung im
Interesse der Allgemeinheit liegt.


Ich denke, ich muss nicht erst widersprechen, wenn

jemand fremdes mit meinen Daten umspringt, 

Re: [Talk-de] POIs - Details - Gerichtsurteil

2018-11-02 Diskussionsfäden Martin Koppenhoefer
Am Fr., 2. Nov. 2018 um 09:23 Uhr schrieb :

> Jeder schreit rum, wenn es um gläsernen Mensch geht,
> Identifizierbarkeit, Nachvollziehbarkeit der Bewegung, etc. pp. aber
> wenn's um das Liefern fremder persönlicher Daten "frei Haus" geht,
> brüllen alle Hurra! Aber wehe die Behörde greift dann auf derartige
> Datenbestände einfach zurück, dann wird gemeckert, geschimpft, geklagt,
> etc., womöglich noch wegen fehlender Nennung der Quelle nach Lizenz
> XY-soundso.
>


Wenn es um Firmennamen geht, dann sind die Daten sowieso öffentlich und
_müssen_ das auch sein, die Behörden haben diese Daten natürlich sowieso
schon, wir sprechen ja lediglich über Firmennamen und Adressen, und nur
über POIs wo es ein Schild am Haus gibt. Das Finanzamt hat natürlich auch
zusätzlich die Daten von allen, die kein Schild am Haus haben (aber ein
Gewerbe angemeldet). Firmen "bewegen" sich jedenfalls nur langsam, die
Debatte über das Anlegen von Bewegungsprofilen hat hiermit m.E. überhaupt
nichts zu tun.

M.E. müssen wir unterscheiden zwischen Daten,
A) die irgendwie mit einer Person zu tun haben könnten (z.B. Hausnummern,
Grundstücke, etc.),
B) solchen die sich auf den Namen einer Person im Zusammenhang mit einer
geschäftlichen Aktivität beziehen (z.B. Freiberufler), und
C) persönlichen Daten von Privatpersonen.


C) Bei C sind wir uns wohl einig, dass wir sowas nicht erheben, das bezieht
sich m.E. z.B. auch auf KfZ-Nummern für die individuelle Parkplätze
reserviert sind, Namen von Personen (zumindest die, die nicht in der
Öffentlichkeit stehen und deren Name nicht gleichzeitig der Name eines
Geschäfts ist) am Klingelschild, etc..

B) Bei B würde ich zumindest diejenigen, die ihren Namen freiwillig
öffentlich bekanntgeben (z.B. auf dem Firmenschild stehen haben) und die,
deren Name veröffentlicht werden muss, eintragen bzw. die Eintragung
dulden. Bei letzteren würde ich vermutlich auch einer Bitte auf Löschung
nicht nachkommen.

A) hierzu wurde z.B. kürzlich von Frederik im Forum angemerkt, Grundstücke
würden wir nicht erfassen weil das personenbeziehbare Daten seien oder sein
könnten. Ich würde das so sehen, dass wir den Bezug zur Person nicht
herstellen (sofern es Fall C und nicht B ist), aber die Dinge durchaus
erfassen können. Klar ist jede Adresse auch auf Personen beziehbar, die
dort wohnen, genauso wie auch jedes Grundstück. Solange man den Bezug
(Bewohner bzw. Eigentümer) nicht herstellt, sind das keine persönlichen
Daten.



> Muss ich widersprechen um nicht ungewollt in irgendeiner Datenbank
> aufzutauchen oder trage ich mich als Verantwortlicher selbst ein, wenn
> ich das wünsche?!



bei OSM ist beides möglich, aber einem Widerspruch würde ich nur dann
entsprechen, wenn es eine Verpflichtung dazu gibt (und in dem Fall hätten
die Daten wahrscheinlich sowieso gar nicht erst eingetragen würden dürfen).
Anderenfalls würde ich davon ausgehen, dass die Veröffentlichung im
Interesse der Allgemeinheit liegt.


Ich denke, ich muss nicht erst widersprechen, wenn
> jemand fremdes mit meinen Daten umspringt, wie ihm beliebt sondern es
> ist und bleibt die Entscheidung des Inhabers dieser Daten, was mit ihnen
> passiert.



kommt darauf an, was es ist. Wenn Du eine Privatperson bist, hast Du Recht.
Wenn Du z.B. ein Arzt bist, und jemand ist nachweislich durch Dich zu
Schaden gekommen, dann macht es doch Sinn, dass derjenige es auch
weitererzählen darf, oder nicht (extremes Beispiel, so was kommt in OSM ja
sowieso nicht vor)? Wenn Du ein Ingenieur bist, und Deine Brücke stürzt
ein, sollst Du dann verhindern dürfen, dass Dein Name als Ingenieur an die
Brücke getaggt wird?
Nicht alle Daten, die mit Dir in Verbindung stehen (könnten), sind auch
"Deine". Es gibt durchaus auch ein Recht der Öffentlichkeit, Namen von
Handelnden zu erfahren.

Gruß,
Martin
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Re: [Talk-de] POIs - Details - Gerichtsurteil

2018-11-02 Diskussionsfäden Stephan Knauss

On 02.11.2018 07:03, sepp1...@posteo.de wrote:
Irgendwann kommt irgendwer auf die Idee, einen Friedhof mit 
all seinen Gräbern und Grabsteininschriften als POI zu mappen, weil's 
geht - ich denke, irgendwo hörts ganz einfach auf.


Gibt es das nicht auch schon in OSM? Taginfo listet etwas über 20.000 POI
https://wiki.openstreetmap.org/wiki/Tag:cemetery%3Dgrave
https://wiki.openstreetmap.org/wiki/Tag:historic%3Dtomb

Wir müssen halt aufpassen, dass wir nicht einfach ein anderes Projekt 
kopieren, z.B.: https://www.findagrave.com/

Immerhin verwenden die OpenStreetMap als Karte...

Stephan


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Re: [Talk-de] POIs - Details - Gerichtsurteil

2018-11-02 Diskussionsfäden sepp1974
 

Aber auch diese Leute haben ein Interesse daran, wo und in welcher
Datenbank sie zu finden sind. Prinzipiell kann man das unterstellen bei
Rechtsanwalt oder Ärztin XY, GRUNDSÄTZLICH ist's aber deren Entscheidung
und nicht die derer, die das mal eben mappen!!!

Gruß Sepp

Am 02.11.2018 09:10 schrieb Martin Koppenhoefer:
> sent from a phone
> 
>> On 2. Nov 2018, at 07:03, sepp1...@posteo.de wrote:
>>
>> In diesem Zusammenhang sollte über einen grundsätzlichen Verzicht auf 
>> persönliche Daten oder auf einen klar definierten Inhalt Wert gelegt werden. 
>> Zum einen entgeht OSM damit von vornherein derartigen Problemen, zum anderen 
>> kann ich keinen Nutzen derartiger Daten in der Bank zumm Abbilden der 
>> Realität erkennen. Wir beschäftigen uns ausschließlich mit physischen 
>> Objekten und deren Eigenschaften und nicht mit Personen dahinter!
> 
> 
> pauschal keine Namen von Personen einzutragen kann die Lösung nicht
> sein, bei vielen POIs sind Namen essentiell, z.B. bei Ärzten,
> Rechtsanwälten, Architekten, Sachverständigen und anderen
> Freiberuflern.
> 
> 
> Gruß,
> Martin
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Re: [Talk-de] POIs - Details - Gerichtsurteil

2018-11-02 Diskussionsfäden sepp1974
 

Ihr verrennt Euch (schon wieder) in Nebensächlichkeiten.

Findet doch erstmal eine gängige Lösung für das Grundproblem!

PERSÖNLICHE DATEN VS. ABBILDUNG PHYSISCHER DATEN!

Jeder schreit rum, wenn es um gläsernen Mensch geht,
Identifizierbarkeit, Nachvollziehbarkeit der Bewegung, etc. pp. aber
wenn's um das Liefern fremder persönlicher Daten "frei Haus" geht,
brüllen alle Hurra! Aber wehe die Behörde greift dann auf derartige
Datenbestände einfach zurück, dann wird gemeckert, geschimpft, geklagt,
etc., womöglich noch wegen fehlender Nennung der Quelle nach Lizenz
XY-soundso.

Muss ich widersprechen um nicht ungewollt in irgendeiner Datenbank
aufzutauchen oder trage ich mich als Verantwortlicher selbst ein, wenn
ich das wünsche?! Ich denke, ich muss nicht erst widersprechen, wenn
jemand fremdes mit meinen Daten umspringt, wie ihm beliebt sondern es
ist und bleibt die Entscheidung des Inhabers dieser Daten, was mit ihnen
passiert. Es besteht keinerlei Verpflichtung (!!!) persönliche Daten in
eine Objektdatenbank einzutragen und ich muss dagege auch nicht explizit
widersprechen, dass dies nicht ohne mein Wissen geschieht!

Gruß Sepp

Am 02.11.2018 09:01 schrieb Martin Koppenhoefer:
> sent from a phone
> 
>> On 1. Nov 2018, at 22:17, Florian Lohoff  wrote:
>>
>> Die Facebook Seite unterscheidet sich signifikant weil dort ja
>> Gerichtlich meine ich z.b. eine Impressumspflicht bestätigt wurde.
>>
>> D.h. Facebook legt eine Seite an und der Geschäftsinhaber muss evtl
>> für das fehlende Impressum haften oder irgendwelche nicht legalen
>> inhalte entfernen.
> 
> 
> die Pflicht für ein Impressum hat derjenige, der veröffentlicht, wenn
> Facebook eine Seite für einen Friseur anlegt und betreibt muss ins
> Impressum Facebook, nicht der Friseur.
> 
> Gruß, Martin 
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Re: [Talk-de] POIs - Details - Gerichtsurteil

2018-11-02 Diskussionsfäden Martin Koppenhoefer


sent from a phone

> On 2. Nov 2018, at 07:03, sepp1...@posteo.de wrote:
> 
> In diesem Zusammenhang sollte über einen grundsätzlichen Verzicht auf 
> persönliche Daten oder auf einen klar definierten Inhalt Wert gelegt werden. 
> Zum einen entgeht OSM damit von vornherein derartigen Problemen, zum anderen 
> kann ich keinen Nutzen derartiger Daten in der Bank zumm Abbilden der 
> Realität erkennen. Wir beschäftigen uns ausschließlich mit physischen 
> Objekten und deren Eigenschaften und nicht mit Personen dahinter!


pauschal keine Namen von Personen einzutragen kann die Lösung nicht sein, bei 
vielen POIs sind Namen essentiell, z.B. bei Ärzten, Rechtsanwälten, 
Architekten, Sachverständigen und anderen Freiberuflern.


Gruß,
Martin
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Re: [Talk-de] POIs - Details - Gerichtsurteil

2018-11-02 Diskussionsfäden Martin Koppenhoefer


sent from a phone

> On 2. Nov 2018, at 07:03, sepp1...@posteo.de wrote:
> 
> Irgendwann kommt irgendwer auf die Idee, einen Friedhof mit all seinen 
> Gräbern und Grabsteininschriften als POI zu mappen, weil's geht - ich denke, 
> irgendwo hörts ganz einfach auf.


das wäre rechtlich jedenfalls kein Problem, weil Privacy nur lebende Personen 
haben, über Tote kann man alles veröffentlichen.

Gruß, Martin 
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Re: [Talk-de] POIs - Details - Gerichtsurteil

2018-11-02 Diskussionsfäden Martin Koppenhoefer


sent from a phone

> On 1. Nov 2018, at 22:17, Florian Lohoff  wrote:
> 
> Die Facebook Seite unterscheidet sich signifikant weil dort ja
> Gerichtlich meine ich z.b. eine Impressumspflicht bestätigt wurde. 
> 
> D.h. Facebook legt eine Seite an und der Geschäftsinhaber muss evtl
> für das fehlende Impressum haften oder irgendwelche nicht legalen 
> inhalte entfernen.


die Pflicht für ein Impressum hat derjenige, der veröffentlicht, wenn Facebook 
eine Seite für einen Friseur anlegt und betreibt muss ins Impressum Facebook, 
nicht der Friseur.

Gruß, Martin 
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Re: [Talk-de] POIs - Details - Gerichtsurteil

2018-11-02 Diskussionsfäden sepp1974
In diesem Zusammenhang sollte über einen grundsätzlichen Verzicht auf 
persönliche Daten oder auf einen klar definierten Inhalt Wert gelegt 
werden. Zum einen entgeht OSM damit von vornherein derartigen Problemen, 
zum anderen kann ich keinen Nutzen derartiger Daten in der Bank zumm 
Abbilden der Realität erkennen. Wir beschäftigen uns ausschließlich mit 
physischen Objekten und deren Eigenschaften und nicht mit Personen 
dahinter! Irgendwann kommt irgendwer auf die Idee, einen Friedhof mit 
all seinen Gräbern und Grabsteininschriften als POI zu mappen, weil's 
geht - ich denke, irgendwo hörts ganz einfach auf.


Aktuell ist's so, dass die Inhabernamen auf neu eröffneten REWE-Märkten 
in 1m großen Buchstaben weithin sichtbar direkt am Straßenrand auf 
Plakaten oder Werbeträgern stehen, kann man mappen, muss man aber nicht, 
weil zu wissen wer der Inhaber oder Betreiber eines Ladens ist, 
interessiert weder bei der Suche nach Öffnungszeiten noch beim Kauf des 
Stück Butters noch zum Errechnen der Wegstrecke im Navi...


Ich würde soetwas grundsätzlich lassen, schon allein aus Gründen der 
Datenbankpflege, denn solche Zusatzinfo's stehen z.t. Jahrelang 
ungepflegt und nicht aktuell in der Datenbank - wozu?


Gruß Sepp

Am 01.11.2018 22:01 schrieb Frederik Ramm:


...
Bislang haben wir immer nach dem Grundsatz gehandelt,
dass alles, was jemand zur Werbung um Kundschaft auf ein Schild
schreibt, auch verwertet werden kann. Ich bin aber nicht sicher, ob das
haltbar ist, und die Internet-Recherche nach allem, was mit Datenschutz
und Privatspähre zu tun hat, ist leider inzwischen fast unmöglich
geworden ;)

Bye
Frederik


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Re: [Talk-de] POIs - Details - Gerichtsurteil

2018-11-01 Diskussionsfäden Florian Lohoff
On Thu, Nov 01, 2018 at 09:43:12AM +0100, Markus wrote:
> Am 31.10.2018 um 22:30 schrieb Günther Zinsberger:
> 
> > Ich gebe ja bei POIs so viele Details an, wie ich zusammentragen kann.
> 
> Gut so - je detaillierter desto besser ist die Datenbank :-)

Bei uns in der Gegend hat jemand für alle Kita/Kindergärten die
Namen der Leitungen eingetragen, Anzahl der Plätze, der U3 Plätze etc.

Ich bezweifle das das in der OSM Datenbank was verloren hat. Pflegt
auch niemand weiter d.h. nach 4 Jahren stimmt nur noch die hälfte.

Flo
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Re: [Talk-de] POIs - Details - Gerichtsurteil

2018-11-01 Diskussionsfäden Florian Lohoff
On Wed, Oct 31, 2018 at 11:29:03PM +0100, Mark Obrembalski wrote:
> Am 31.10.18 um 22:30 schrieb Günther Zinsberger:
> > Irgendwie trifft das ja auch auf OSM zu (ein Geschäftsinhaber hat keinen
> > OSM-Account und trotzdem ist sein Geschäft möglicherweise in OSM
> > ersichtlich).
> 
> Genaueres lässt sich erst sagen, wenn wir die Gründe für das Urteil kennen.
> Fürs erste denke ich, dass es wohl bedeutende Unterschiede zwischen Facebook
> und OSM gibt. Bei einer Facebook-Seite geht der Leser wohl normalerweise
> davon aus, dass sie vom Geschäftsinhaber stammt, bei einer Geodatenbank wohl
> eher nicht. Facebook ist darauf angelegt, dass die Benutzer Kommentare
> abgeben (die man als Geschäftsinhaber dann im Auge behalten muss), OSM
> nicht.

Die Facebook Seite unterscheidet sich signifikant weil dort ja
Gerichtlich meine ich z.b. eine Impressumspflicht bestätigt wurde. 

D.h. Facebook legt eine Seite an und der Geschäftsinhaber muss evtl
für das fehlende Impressum haften oder irgendwelche nicht legalen 
inhalte entfernen.

Wäre jetzt spannend in wie weit Unternehmen als POI bei OSM auch 
eine Impressumspflicht haben SCNR :)

Flo
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Florian Lohoff f...@zz.de
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Re: [Talk-de] POIs - Details - Gerichtsurteil

2018-11-01 Diskussionsfäden Frederik Ramm
Hallo,

On 01.11.2018 19:03, Martin Koppenhoefer wrote:
> Haben Firmen denn auch Privacy Rechte? Bei einem nicht gewerblich 
> registrierten POI kann ich es sehen, dass man den Betreiber nicht nennen 
> will, aber wenn die Person gleichzeitig eine Firma ist?

Der Begriff "Firma" ist jetzt etwas schwierig in dem Zusammenhang, er
beschreibt ja nur den Namen, unter dem ein Unternehmen tätig ist.

Eine Kapitalgesellschaft (AG, GmbH etc.) ist eine eigene juristische
Person und hat kein Recht auf Privatsphäre (in der DSGVO ist das z.b.
explizit in lit.14 ausgedrückt).

Unsicher bin ich mit bei Personengesellschaften (GbR, KG) oder
Freiberuflern (Handwerkern, Ärzten), wo Person und Unternehmen im Grunde
identisch sind. Bislang haben wir immer nach dem Grundsatz gehandelt,
dass alles, was jemand zur Werbung um Kundschaft auf ein Schild
schreibt, auch verwertet werden kann. Ich bin aber nicht sicher, ob das
haltbar ist, und die Internet-Recherche nach allem, was mit Datenschutz
und Privatspähre zu tun hat, ist leider inzwischen fast unmöglich
geworden ;)

Bye
Frederik

-- 
Frederik Ramm  ##  eMail frede...@remote.org  ##  N49°00'09" E008°23'33"

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Re: [Talk-de] POIs - Details - Gerichtsurteil

2018-11-01 Diskussionsfäden Martin Koppenhoefer


sent from a phone

> On 31. Oct 2018, at 23:15, Tom Pfeifer  wrote:
> 
> Ich tagge allerdings auch keine natürlichen Personen als operator=*, und es 
> gibt etablierte Mechanismen in OSM, solche persönlichen Daten z.B. durch die 
> DWG entfernen zu lassen.


Haben Firmen denn auch Privacy Rechte? Bei einem nicht gewerblich registrierten 
POI kann ich es sehen, dass man den Betreiber nicht nennen will, aber wenn die 
Person gleichzeitig eine Firma ist?


Gruß, Martin 
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Re: [Talk-de] POIs - Details - Gerichtsurteil

2018-11-01 Diskussionsfäden Hartwig Alpers



On 01.11.18 09:43, Markus wrote:


Und ja, der Geschäftsführer eines Unternehmens ist als GF immer für OSM
geeignet. Die Angabe seiner Daten ist im Impressum und an der Ladentür
Pflicht und fällt in dieser Form nicht unter Datenschutz.
Und wenn er seinen Laden zumacht, entfällt die Pflicht (und für uns die 
Rechtsgrundlage), aber bei uns bleibt der Name theoretisch ewig in der 
Objekt-Historie drin.


Viele Grüße
Hartwig



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Re: [Talk-de] POIs - Details - Gerichtsurteil

2018-11-01 Diskussionsfäden Markus
Am 31.10.2018 um 22:30 schrieb Günther Zinsberger:

> Ich gebe ja bei POIs so viele Details an, wie ich zusammentragen kann.

Gut so - je detaillierter desto besser ist die Datenbank :-)

Klar, das gilt nur für den Augenblick, aber viele Daten sind
jahrzehntelang gültig. Und wenn sie sich ändern, muss man sie halt
nachpflegen. Und auch wenn sie sich verändert haben und dies keiner
vermerkt: auch ein historischer Eintrag hat einen Wert.

Und ja: die Datenpflege ist ein ernstzunehmende Aufgabe für OSM.
Und ja, das wird zunehmend zu einem ernsten Problem für die Validität
unserer Daten...

Wie Tom und Mark feststellen, sind OSM und FB in ihren Zielen so
verschieden, dass das Urteil nicht "übertragen" werden kann.

Und wie Mark feststellt, kann man auch zum Urteil selbst nicht wirklich
was sagen, solange der Fall nicht komplett mit Begründung vorliegt.

Wir erfassen ja grundsätzlich keine "personenbezogenen Daten", die über
die DSGVO geschützt sind. Der Geschäftsführer eines Unternehmens und die
im Impressum angegebenen Kontaktdaten sind zwingend öffentlich (gehören
also nicht zur DSGVO).

Beim diskutierten Fall handelt es sich um diesen Friseurladen:

Firmenname: Coiffeur Sultan
Inhaber:Gezim Ukshini
Anschrift:  30159 HANNOVER, Kanalstraße 11
Telefon:0511 4738328
Telefon mobil:  0163 312 5022
Website:www.friseur-sultan.de

Rechtsform: GmbH
Handelsregister: Amtsgericht Hannover HRB 213211
Anmeldung:  09.11.2015
Weitere Daten:  Id-Nr, Steuernummer, Betriebsnummer

Alle diese Daten sind öffentlich, viele für OSM sinnvoll und geeignet.

Und ja, der Geschäftsführer eines Unternehmens ist als GF immer für OSM
geeignet. Die Angabe seiner Daten ist im Impressum und an der Ladentür
Pflicht und fällt in dieser Form nicht unter Datenschutz.

Leider ist die Firma in OSM noch nicht erfasst:
https://www.openstreetmap.org/way/244806303

Mit herzlichem Gruss,
Markus

PS:
> Klar, wenn sich ein User an uns wendet, dann entfernen wir natürlich den
> Namen und weitere Details, die ihn betreffen. 

Nur, wenn es sich um eine Privatperson handelt,
bzw. wenn die Daten durch die DSGVO geschützt sind.

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Re: [Talk-de] POIs - Details - Gerichtsurteil

2018-11-01 Diskussionsfäden sepp1974
 

Moin, das wirft aber grundsätzlich die Frage auf, wie verfahren mit
einem tatsächlich aufgrund Gerichtsurteil zu entfernenden Datensatz
umgehen?

Löschen ist klar. Der nächste Mapper trägt unwissend zum Urteil die
Daten wieder ein und dort ist das Problem. 

1. Wer will's kontrollieren?
2. Wen treffen im Falle eines Falles (meist werden Zuwiderhandlungen
unter Strafandrohung Ordnungsgeld sanktioniert) derartige Sanktionen?
3. etc. pp.

Der unbedarfte Mapper der sich die Inhaberinformationen beim Vorbeigehen
abfotografiert und anschließend in OSM einträgt, kann von derartigen
Urteilen nichts wissen.

Es wäre in dem Fall ganz gut, sich mal grundsätzlich mit der Thematik
auseinander zu setzen und derartige Informationen ausnahmslos einfach
nicht zu erfassen UND DAS ENTSPRECHEND IM WIKI AUCH ZU DOKUMENTIEREN! 

Im Falle von Leuchtreklame "Mayer's Friseurbude" ist das ja der
Eigenname <= das halte ich persönlich für völlig unproblematisch.

Gruß Sepp

Am 31.10.2018 23:43 schrieb Hartwig Alpers:
>...
> 
> Im schlimmsten Fall klagt er beim zuständigen Gericht.
> 
> Viele Grüße
> Hartwig
> 
> ___
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> https://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de
 
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Re: [Talk-de] POIs - Details - Gerichtsurteil

2018-10-31 Diskussionsfäden Hartwig Alpers

Moin.

Zwischen dem Eintragen von POIs in OSM, die für jeden, der dort 
vorbeikommt, sichtbar sind, und dem (unerwünschten) Anlegen einer 
Facebookseite sehe ich schon einen ziemlich großen Unterschied.



Ich gebe ja bei POIs so viele Details an, wie ich zusammentragen kann.


Kommt nach meiner Meinung darauf an, was für Details das dann sind.
Art und Name des Ladens, Öffnungszeiten, Kontaktdaten (Web, E-Mail 
Telefon und so) halte ich für unproblematisch; natürliche Personen als 
"operator" (zum Beispiel bei Restaurants, Hotels und so) finde ich 
allerdings kritisch.

...
Irgendwie trifft das ja auch auf OSM zu (ein Geschäftsinhaber hat 
keinen OSM-Account und trotzdem ist sein Geschäft möglicherweise in 
OSM ersichtlich).


Klar, wenn sich ein User an uns wendet, dann entfernen wir natürlich 
den Namen und weitere Details, die ihn betreffen.
Naja, wenn er seinen Laden "Max Müllers Friseur-Laden" nennt (und unter 
dieser Bezeichnung mit Leuchtreklame usw. firmiert), würde ich das nicht 
entfernen; wenn er aber nur ein Schild "Friseur" draußen hängen hat, und 
boß Kunden, die den Laden betreten (oder direkt an der Tür kucken, wer 
da als Inhaber steht), würde ich ihn (den Inhaber also, und als 
"operator") gar nicht erst in OSM eintragen.



Bloß, auf welche Art meldet sich ein unbedarfter User bei uns?


Im schlimmsten Fall klagt er beim zuständigen Gericht.

Viele Grüße
Hartwig

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Re: [Talk-de] POIs - Details - Gerichtsurteil

2018-10-31 Diskussionsfäden Mark Obrembalski

Am 31.10.18 um 22:30 schrieb Günther Zinsberger:

Hallo!

Ich gebe ja bei POIs so viele Details an, wie ich zusammentragen kann. 
Seit ich diesen Artikel gelesen habe, bin ich so am Überlegen, ob das 
vorteilhaft ist:


https://www.heise.de/newsticker/meldung/Friseur-vs-Facebook-Netzwerk-muss-50-000-Euro-zahlen-4207193.html 



Ein Friseur wollte nicht akzeptieren, dass Facebook für sein Geschäft 
ungewollt Werbung macht. Er zog vor Gericht – und gewann: Facebook 
muss nun zahlen.


Die Entscheidung ist anscheinend noch nicht im Volltext veröffentlicht, 
auch sonst scheint es noch keine Informationen zu geben, die mehr sagen 
als in der Meldung steht, die Du zitierst. Da die Pressemeldungen - 
soweit ich sie mir angeschaut habe - durchgehend kein Aktenzeichen 
nennen, ist die Recherche aber auch eher schwierig.



Gezim Ukshini aus Hannover ist nicht bei Facebook angemeldet und 
trotzdem war sein Friseurgeschäft mit einer Seite im sozialen Netzwerk 
vertreten. Diese ungewollte Werbung mochte der Friseur jedoch nicht 
hinnehmen: Er klagte gegen das US-Unternehmen – und gewann. Facebook 
muss nun ein Ordnungsgeld in Höhe von 50.000 Euro an Niedersachsens 
Landeskasse zahlen.


Irgendwie trifft das ja auch auf OSM zu (ein Geschäftsinhaber hat keinen 
OSM-Account und trotzdem ist sein Geschäft möglicherweise in OSM 
ersichtlich).


Genaueres lässt sich erst sagen, wenn wir die Gründe für das Urteil 
kennen. Fürs erste denke ich, dass es wohl bedeutende Unterschiede 
zwischen Facebook und OSM gibt. Bei einer Facebook-Seite geht der Leser 
wohl normalerweise davon aus, dass sie vom Geschäftsinhaber stammt, bei 
einer Geodatenbank wohl eher nicht. Facebook ist darauf angelegt, dass 
die Benutzer Kommentare abgeben (die man als Geschäftsinhaber dann im 
Auge behalten muss), OSM nicht.


Klar, wenn sich ein User an uns wendet, dann entfernen wir natürlich den 
Namen und weitere Details, die ihn betreffen.


Tun wir das "natürlich"? Ich kann mir schon Fälle vorstellen, wo wir das 
nicht tun sollten.


Allerdings würde ich ohnehin den Namen eines Geschäftsinhabers (also 
natürliche Person) nicht in OSM setzen, wenn das Geschäft einen anderen 
Namen hat. Über "operator" ginge das zwar, aber die Information ist für 
eine Geodatenbank so uninteressant, dass man sie besser weglässt. Wenn 
der Inhaber mal wechselt, fällt das vermutlich auch jahrelang keinem 
Mapper auf. Auch bei Telefonnummern und ähnlichem bin ich eher 
skeptisch, auch wenn ich die gelegentlich schon selbst erfasst habe.


Gruß,
Mark

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Re: [Talk-de] POIs - Details - Gerichtsurteil

2018-10-31 Diskussionsfäden Tom Pfeifer

Ich glaube nicht, dass solch ein Fall mit einem OSM-Eintrag vergleichbar ist.

Es gab schon ähnliche Entscheidungen, ich erinnere mich an ein Arztbewertungsportal, welches Werbung 
der Konkurrenz einblendete, wenn die Ärztin keine Premiummitgliedschaft hatte.


Der entscheidende Unterschied scheint mir zu sein, dass die beklagten Portale/Netzwerke faktisch 
eine Mitgliedschaft erzwingen wollen; während OSM nur Fakten sammelt.


Ich tagge allerdings auch keine natürlichen Personen als operator=*, und es gibt etablierte 
Mechanismen in OSM, solche persönlichen Daten z.B. durch die DWG entfernen zu lassen.


tom

On 31.10.2018 22:30, Günther Zinsberger wrote:

Hallo!

Ich gebe ja bei POIs so viele Details an, wie ich zusammentragen kann. Seit ich diesen Artikel 
gelesen habe, bin ich so am Überlegen, ob das vorteilhaft ist:


https://www.heise.de/newsticker/meldung/Friseur-vs-Facebook-Netzwerk-muss-50-000-Euro-zahlen-4207193.html 



Ein Friseur wollte nicht akzeptieren, dass Facebook für sein Geschäft ungewollt Werbung macht. Er 
zog vor Gericht – und gewann: Facebook muss nun zahlen.
Gezim Ukshini aus Hannover ist nicht bei Facebook angemeldet und trotzdem war sein Friseurgeschäft 
mit einer Seite im sozialen Netzwerk vertreten. Diese ungewollte Werbung mochte der Friseur jedoch 
nicht hinnehmen: Er klagte gegen das US-Unternehmen – und gewann. Facebook muss nun ein 
Ordnungsgeld in Höhe von 50.000 Euro an Niedersachsens Landeskasse zahlen.


Irgendwie trifft das ja auch auf OSM zu (ein Geschäftsinhaber hat keinen OSM-Account und trotzdem 
ist sein Geschäft möglicherweise in OSM ersichtlich).


Klar, wenn sich ein User an uns wendet, dann entfernen wir natürlich den Namen und weitere Details, 
die ihn betreffen. Bloß, auf welche Art meldet sich ein unbedarfter User bei uns? Mit "Einen 
Hinweis/Fehler zu den Kartendaten melden" in der Hauptkarte? Und was, wenn so ein Hinweis nicht 
zeitnahe bearbeitet wird?


Wie ist eure Meinung zu diesem Urteil und seht ihr Auswirkungen auf OSM?


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