Re: Vortrag Gesundheitskarte

2006-05-04 Diskussionsfäden PILCH Hartmut
 Neben vielen ungelösten Problemen, z.B. der riesigen Datenmengen bei der
 Übertragung von hochauflösenden Röntgenbildern per ISDN,

Wie groß sollen diese Mengen sein?  Dass ein Röntgenbild die Kapazität des
heutigen Netzes übersteigt, kann doch wohl nicht ernst gemeint sein.  Was sind
das für Datenformate? Und warum ISDN?  Soll hier die vor 10 Jahren in der
Mac-Szene verbreitete Lenoardo-Karte wiederbelebt werden?

Der derzeitige Zustand, bei dem solche Informationen gar nicht oder nur über
die gelbe Post mit mehrtägiger Verspätung weitergeleitet werden, ist einiges
schlimmer.

Ich dachte, die Zeiten, wo allerlei Ängste geschürt wurden, um die notwendige
Digitalisierung zu verlangsamen, seien langsam vorbei, und so etwas gäbe es
nur noch in der Gentechnik.





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digitale Signatur

2006-05-04 Diskussionsfäden PILCH Hartmut
Unter

http://a2e.de/phm/adv/digisig/

habe ich meine laienhaften Erkenntnisse zur digitalen Signatur
zusammengestellt.  Unten ist eine Kopie wesentlicher Auszüge.  Für kundige
Kritik wäre ich dankbar.

Bei allen Bemühungen frage ich mich noch immer ernsthaft, ob eine digitale
Signatur wirklich fälschungssicher ist.

Man kann doch ein Programm schreiben, welches immer wieder nach
Versuch-und-Irrtum-Verfahren alle möglichen Signaturen erzeugt und
prüft, bis es fündig wird.  Notfalls könnte man einen Großrechner
ein paar Tage daran setzen.  Sind die Algorithmen wirklich so sicher,
dass der auf keinen grünen Zweig kommt?  Wer hat das wo nachgewiesen?
Wo gibt es eine FAQ zu diesem Thema?

 
-

Einführende Hinweise zur digitalen Signatur

 [...]


Digitale Rechnungsstellung unter dem Signaturgesetz

   Finanzämter müssen neuerdings beim Vorsteuerabzug immerhin Rechnungen mit
   qualifizierter digitaler Signatur anerkennen. Diese Hürde ist allerdings
   so hoch, dass bislang nur ein paar Großunternehmen sie im Rahmen der
   Massensignatur überwinden.

   Die qualifizierte digitale Signatur nach SigG ist nit teurer Bürokratie
   verbunden. Die Software muss zertifiziert werden. Diese Last schultern
   normalerweise nur Anbieter proprietärer Systeme. Eine Anerkennung offener
   (und somit besonders sicherer) Lösungen auf Basis des OpenPGP-Standards ist
   dadurch bislang verhindert worden. So hat das das Gesetz als Gesetz zur
   Verhinderung der Digitalen Signatur gewirkt. Die zuständige Behörde der
   Bundesregierung fördert OpenPGP-basierte Alternativen, aber auch sie kann
   (laut privater am CeBIT-Stand des BSI erhaltener Auskunft) nicht die nötigen
   Finanzmittel aufbringen, um das PGP-Verfahren zertifizieren zu lassen.

   All dies ist kein hinreichender Grund, weiterhin Bäume für das Finanzamt zu
   fällen. Es gibt folgende Möglichkeiten, die Forderung des Finanzamts zu
   umgehen:

1. Der Besteller verzichtet darauf, aufgrund unbezahlter Rechnungen einen
   Vorsteuerabzug zu beantragen und bezahlt stattdessen einfach immer
   sofort.
2. Der Lieferant stellt dem Besteller in regelmäßigen Abständen eine
   zusammenfassende Papierbescheinigung über die gestellten Rechnungen aus.
   Dies ist sofort praktikabel und wird vom Finanzamt anerkannt.
3. Der Lieferant und der Besteller vereinbaren auf Papier die Anerkennung
   der zwischen ihnen verwendeten fortgeschrittenen digitalen Signaturen in
   eigener Verantwortung und versuchen, ihr Finanzamt zur Kooperation zu
   überreden. Vielleicht lohnt an dieser Stelle eine grundsätzliche
   Auseinandersetzung, die ein Verein wie der [15]FFII führen könnte.

   Interessanten Aufschluss über die derzeitige Situation beim Signaturgesetz
   gibt der unten besprochene Artikel Akkreditierung ohne Zukunft?.

   [...]

PGP auf Chipkarte ?

   Vielfach wird im Schrifttum der Eindruck erweckt, das PGP-Verfahren stelle
   eine Lösung dar, die nicht den Anforderungen an die voll qualifizierte
   Signatur gemäß SigG genüge. Dass ein lesegeschütztes Medium wie die
   Chipkarte die Sicherheit erhöht, ist eicht einzusehen. Nicht so leicht zu
   verstehen ist allerdings, warum OpenPGP-Chipkarten die Anforderungen nicht
   erfüllen sollen. Auf der CeBIT 2006 befragte ich einige Experten hierzu.
   Demnach liegt es daran, dass bei einem offenen Standard wie OpenPGP ein
   wirtschaftlich interessierter Akteur fehlt, der die teuren
   Zertifizierungsauflagen des SigG bezahlen könnte. Auch das BSI habe hierfür
   nicht die Mittel, hieß es.

SSL-Zertifizierung von Webservern: eine Welt für sich?

   Jeder Webserver, der etwas auf sich hält, lässt sich kostenpflichtig (ca 300
   eur im Jahr) zertifizieren, damit die Benutzer beim Besuchen einer Seite wie
   [28]https://a2e.de/ bescheinigt bekommen, dass dieser Webserver tatsächlich
   der Firma gehört, die vorgibt, hinter ihm zu stehen.

   Hiermit ist bereits ein relativ breites Zertifizierungsnetz entstanden, aber
   für die gesetzliche digitale Signatur lässt es sich wohl nicht nutzen.

   Allgemeine Informationen über SSL finden sich unter
 * [29]SSL-FAQ -- Anweisungen zur Einrichtung eines SSL-fähigen Webservers
   (Apache), wie sie auch bei [30]https://a2e.de zur Anwendung kamen.
 * [31]SSL-Zertifizierung durch IKS Jena -- die Firma beklagt, dass die
   Arbeitsteilung in diesem Bereich erst sehr rudimentär entwickelt ist.
   Insbesondere nimmt der Berufsstand der Notare seine Funktionen offenbar
   überhaupt nicht wahr.

Verweise

   5. http://einklich.net/anleitung/pgp2.htm
   6. http://www.bretschneidernet.de/tips/secmua.html
   7. http://www.pgp.de/
   8. http://www.gnupg.de/
   9. http://winpt.sourceforge.net/
  10. http://linuxwiki.de/AqBanking
  11. http://www.reiner-sct.de/
  12. http://www.gnupg.org/howtos/card-howto/en/smartcard-howto.html
  13. http://www.kes.info/archiv/online/02-03-24-digsig.htm
  14. 

Re: Vortrag Gesundheitskarte

2006-05-04 Diskussionsfäden PILCH Hartmut
  Wie groß sollen diese Mengen sein?
 
 Mehrere zehn Megabyte pro Bild.
 
  Dass ein Röntgenbild die Kapazität des
  heutigen Netzes übersteigt, kann doch wohl nicht ernst gemeint sein.
 
 Wenn ISDN zur Übertragung vorgesehen ist, schon.
 
  Was sind das für Datenformate? Und warum ISDN?
 
 Weil das Konzept ISDN vorsieht. Hat immerhin den Vorteil der
 CLIP-Authentifizierung, sofern man sie nutzt.

Danke, mich hat der Teilsatz von den rieisigen Datenmengen irregeführt.  Man
hätte wohl eheren von der unzureichenden Übertragungskapazität des
vorgesehenen ISDN-Verfahrens sprechen sollen.

--
Hartmut Pilch   http://a2e.de/phm/

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Re: Verbindungsdatenspeicherung auf EU Ebene kann durch Deutschland verhindert werden

2005-12-13 Diskussionsfäden PILCH Hartmut
Um Verbindungsdaten handelt es sich bei dem Vorhaben ganz bestimmt nicht,
auch wenn sich vielleicht einzelne Minister so hin stellen, um das
Vorhaben zu verharmlosen (a la Wir haben keine politischen
Gefangenen oder Wir patentieren keine Sofware als solche).

Im Internet spielen bekanntlich Verbindungsdaten keine Rolle.
Die meisten Leute haben wohl schon heute Verbindungen, bei denen
man sich nicht per Modem einwaehlt und die Einwahldauer keine
Rolle spielt.

Was die Polizeiminister wollen sind saemtliche Meta-Daten der
E-Mail-Kommunikation, also alles, was im Vorspann eines Schreibens
steht.  Und da das Internet nicht auf einzelne Protokolle wie
E-Mail festgelegt werden kann, laesst sich das Vorhaben der
Polizeiminister nur durch allumfassende Datenspeicherung
realisieren.

Woher kommt diese Version mit den Verbindungsdaten?

Vielleicht von Frau Brigitte ein Patent ist fuer 60 eur zu haben Zypries?





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Re: Verbindungsdatenspeicherung auf EU Ebene kann durch Deutschland verhindert werden

2005-12-13 Diskussionsfäden PILCH Hartmut
 Im Access-Bereich werden verbindungsorientierte Verfahren (Tunnel
 etc.) eingesetzt. Auf diese Daten ist man besonders scharf; sie werden
 von den Betreibern aber i.d.R. auch bereits erhoben und mittelfristig
 gespeichert.

Was sind das fuer Daten?

Wenn ich etwa einen SSH-Tunnel meinem PostgreSQL-Client zu einem entfernten
Server aufbaue, was registriert dann welcher Betreiber?

 In diesem Bereich sind also de facto keine grundlegenden
 Änderungen zu erwarten.

Zwischen vereinzelter oder auch verbreiteter Schnueffelpraxis und EU-weiter 
Schnueffelpflicht sehe ich noch einen wesentlichen Unterschied.

  Was die Polizeiminister wollen sind saemtliche Meta-Daten der
  E-Mail-Kommunikation, also alles, was im Vorspann eines Schreibens
  steht.
 
 Und SMS bitteschön komplett.
 
 Ich dachte, das wäre inzwischen vom Tisch?

Seit wann?

Das waere mir neu.


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Re: Google entfernt nutzwerk.ffii.org aus Index

2005-10-13 Diskussionsfäden PILCH Hartmut
 Es geht hier doch nur um die Frage, wie der Begriff des Marktes bzw. 
 der marktbeherrschenden Stellung i.S.d. GWB definiert ist. Massgeblich 
 ist  hierfuer ganz alleine, ob Google als Unternehmen eine gewerbliche 
 Leistung anbietet. Dass Google ein Unternehmen ist, duerfte unstreitig 
 sein. Da Unternehmen selten aus altruistischen Motiven handeln, gilt im 
 Recht schon immer die Vermutung, dass die Betaetigung eines 
 Unternehmens grundsaetzlich eine geschaeftliche bzw. gewerbliche 
 Betaetigung darstellt.
 
 Gerade boersennotierte Unternehmen muessen bekanntlich besonders auf 
 den sog. Shareholders-Value achten. Der Betrieb der Suchmaschine Google 
 ist kein Geschenk an die Menschheit, sondern ganz einfach Business.

Gibt es ein Geschenk an die Menschheit im informationellen Bereich, das
nicht, wenn man es serioes genug betreibt, auch nebenbei Business 
beinhaltet und spaetestens dann mit firmenaehnlicher Organisation betrieben
werden muss?

Was in der herkoemmlichen materiellen Industrie-Welt klar getrennt schien,
fliesst in der informationellen Welt zusammen.  Deshalb sind Sprueche
wie where .com meets .org (Linuxtag-Motto) schon fast tautologisch.

 Du magst das vielleicht anders sehen. Soweit es um die Rechtsfrage 
 geht, ist die Sache aber klar und eindeutig.

Ja, obiges ist eine Erkenntnis, die es schwer hat, sich bis in die
Justiz und Politik hinein durchzusetzen.

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Re: Google entfernt nutzwerk.ffii.org aus Index

2005-10-12 Diskussionsfäden PILCH Hartmut
  Ein Markt ohne
  Geldtransfer?
 
 Yep. Siehe Privatfernsehen. 
 
Ein Markt fuer Werbung via Fernsehen und ein anderer
fuer Werbung via Suchmaschinen.  Dass Suchmaschinen
dabei nur indirekt Gegenstand der gewerblichen Taetigkeit
sind, wird wohl an den Ueberlegungen zur marktbeherrschenden
Stellung von Google nicht viel aendern.


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Re: Google entfernt nutzwerk.ffii.org aus Index

2005-10-11 Diskussionsfäden PILCH Hartmut
 Es waere sicherlcih auch sinnvoll, das mal durchzustreiten, weil sich 
 Google dann kuenftig genauer ueberlegen wird, wann man etwas verbannt. 

Vielleicht kann man dann auch die Google-Anwaelte mal dazu bekommen, sich
auf die Hinterfuesse zu stellen und eine Klarstellung zu erstreiten, die
mit dem Mitstoerer-Haftungs-Terror allgemein Schluss macht, d.h. etwa dafuer
sorgt, dass

* der Mitstoerer nicht belangt wird, wenn der Hauptstoerer gerichtlich
  greifbar ist
* der Mitstoerer nur dann etwas entfernen muss, wenn er vom Gericht oder
  Staatsanwalt direkt und kostenfrei aufgefordert wird, d.h. Schluss mit
  der Abwaelzung der Zensurkosten vom Zensor auf die Opfer.  Bei
  Zivilgerichten koennte ja die Partei, die die Zensur beantragt, die
  Gebuehren bezahlen.

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Re: Google entfernt nutzwerk.ffii.org aus Index

2005-10-11 Diskussionsfäden PILCH Hartmut
 Vielleicht kann man dann auch die Google-Anwaelte mal dazu bekommen, sich
 auf die Hinterfuesse zu stellen und eine Klarstellung zu erstreiten, die
 mit dem Mitstoerer-Haftungs-Terror allgemein Schluss macht, d.h. etwa dafuer
 sorgt, dass
 
 * der Mitstoerer nicht belangt wird, wenn der Hauptstoerer gerichtlich
   greifbar ist
 * der Mitstoerer nur dann etwas entfernen muss, wenn er vom Gericht oder
   Staatsanwalt direkt und kostenfrei aufgefordert wird, d.h. Schluss mit
   der Abwaelzung der Zensurkosten vom Zensor auf die Opfer.

Die Mitstoerer sind ja fast in jedem Fall Opfer, die zwischen den
Stuehlen sitzen.  Schon die Forderung, sie sollten pruefen, ob ein
Anwalt von ihnen zu Recht etwas fordert, ist eigentlich eine unbillige
Kostenabwaelzung.  Das muesste ein Gericht pruefen.

   Bei
   Zivilgerichten koennte ja die Partei, die die Zensur beantragt, die
   Gebuehren bezahlen.

Man mag einwenden, Zensur gaebe es bei uns nicht, da das im GG stehe,
und folglich darunter nur eine Kontrolle vor der Veroeffentlichung 
verstanden werden koenne.

Wenn man Zensur so eng versteht, dann wuensche ich mir allerdings die
Zensur zurueck.  Wenn es eine Zensurbehoerde gaebe, von der man seine
Webseiten kostenfrei begutachten lassen koennte, dann wuerde viel von
der jetzigen Rechtsunsicherheit verschwinden, und im Ergebnis haette man
mehr Aeusserungsfreiheit als heute.

Kann es sein, dass ein GG-Artikel Eine Zensur findet nicht statt
derart auszulegen ist, dass zwar nicht Zensur in einem besonders engen
sind, wohl aber andere, viel einschneidendere Eingriffe gegen die
Aeusserungsfreiheit stattfinden ?

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Re: Google entfernt nutzwerk.ffii.org aus Index

2005-10-10 Diskussionsfäden PILCH Hartmut
  Das zu pruefen ist unverhaeltnismaessig aufwendig, insbesondere wenn
  kein woertlicher Verstoss vorliegt sondern nur ein von den Anwaelten
  behaupteter (etwa unter Berufung auf einen angeblichen Kern des
  Verbotes). 
 
 In diesem Fall darf Google dann aber auch nicht entfernen oder 
 sperren.

Darf?

Gibt es da rechtliche Handhaben?

  So ist derzeit unser Rechtssystem, oder zumindest
  glauben die meisten juristischen Berater der Internet-Mittler, dass es
  so sei.
 
 Ich denke, dass da wie gesagt einfach eine Laestigkeitsabwaegung 
 dahinter steckt. Nachdem bisher niemand gegen nicht gerechtfertigte 
 Entfernungsmassnahmen von Google vorgegangen ist, erscheint es Google 
 einfacher und risikoloser etwas zu entfernen, als etwas, das 
 beanstandet worden ist, drin zu lassen.
 
 Das ist zunaechst einmal Google-Politik und hat weniger mit unserem 
 Rechtssystem zu tun.

Zunaechst ja.

Mir wuerde es allerdings schwer fallen, diesen Zustand ausgerechnet dadurch
aendern zu wollen, dass ich gegen Google vorgehe.

Die wirklichen Verursacher sitzen ja woanders.

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Re: Google entfernt nutzwerk.ffii.org aus Index

2005-10-10 Diskussionsfäden PILCH Hartmut
  Das ist fuer Fitug ziemlich gefaehrlich.  Nutzwerk macht beim Abmahnen
  vor Web-Archiven nicht halt. 
 
 Vielleicht waere das aber gerade mal der richtige Ansatz, wenn eine 
 unabhanegige Plattform wie Fitug den ganzen Vorgang dokumentiert.
 
Sobald die ersten Abmahnungen eintreffen, wird Fitug zwangslaeufig auch
zur Partei.
 
  Das neueste Schreiben ist
  
http://nutzwerk.ffii.org/ffii/plesch050921.pdf
  
  Darin wird auch angedeutet, dass Nutzwerk die von uns zitierten
  Heise-Artikel von Torsten Kleinz u.a. fuer verleumderisch haelt und
  vielleicht noch gegen sie vorgehen wird.  Das Gericht hat diesmal zwar
  keine einstweilige Verfuegung sondern eine muendliche Verhandlung
  anberaumt, aber auch das ist fuer den Veroeffentlicher letzlich bereits
  eine Niederlage.  
 
 Eigentlich ist genau das Gegenteil der Fall, weil die Bestimmung eines 
 Termins bedeutet, dass das Gericht die beantragte eV nicht oder nicht 
 ohne weitere Sachaufklaerung erlassen wird.

Das stimmt, und die Chancen stehen hier fuer uns m.E. sehr gut.

Trotzdem haben wir in soweit bereits verloren, wie wir gezwungen sind,
Ressourcen fuer etwas aufzuwenden, das wenig mit den prioritaeren 
Vorhaben des FFII zu tun hat.

Wie auf nutzwerk.ffii.org zitiert:

 Scientology has long had its own unique view of litigation. Hubbard, in
 a bit of writing since disavowed by the church but often cited by
 lawyers who oppose Scientology, advised that litigation is intended
 to harass and discourage rather than to win. The law can be used
 very easily to harass, and . . . will generally be sufficient to cause
 [an opponent's] professional decease. If possible, of course, 
 ruin him utterly.

Wobei ich diese Sicht des Prozessierens nicht irgendwie fuer unique
halte.  Hubbard spricht hier aus, was die meisten Leute, die einigermassen
Erfahrung auf diesem Gebiet haben, fuer selbstverstaendlich halten.
Ein Jura-Professor riet mir kuerzlich dazu, alles, was von einem Gericht
fuer verhandlungsfaehig erachtet wird, bereits als verloren anzusehen,
in vollem Umfang nachzugeben und es ad acta zu legen.  So habe er es
immer gehalten.  

--
Hartmut Pilch, FFII.org, Büro München +498918979927, Brüssel +3227396262
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Re: Google entfernt nutzwerk.ffii.org aus Index

2005-10-10 Diskussionsfäden PILCH Hartmut
  Trotzdem haben wir in soweit bereits verloren, wie wir gezwungen sind,
  Ressourcen fuer etwas aufzuwenden, das wenig mit den prioritaeren
  Vorhaben des FFII zu tun hat.
 
 Ja, das ist aber immer so, wenn Du in ein gerichtliches Verfahren 
 gezogen wirst.
 
 Du kannst eben niemandem verbieten, Klagen zu erheben und den Erlass 
 einswteiliger Verfuegungen zu beantragen.

 Im konkreten Fall ist es vermutlich auch so - ich kenne die 
 Antragsschrift jetzt nicht - dass Nutzwerk beantragt hat die eV ohne 
 muendliche Verhandlung zu erlassen und fuer den Fall, dass das Gericht 
 Bedenken hat, nicht ohne muendliche Verhandlung zu entscheiden. Das 
 Gericht kann dann gar nichts anderes machen, als zu terminieren.

Kann es nicht die Klage einfach kostenpflichtig abweisen ?

  Wobei ich diese Sicht des Prozessierens nicht irgendwie fuer unique
  halte.  Hubbard spricht hier aus, was die meisten Leute, die
  einigermassen Erfahrung auf diesem Gebiet haben, fuer
  selbstverstaendlich halten. Ein Jura-Professor riet mir kuerzlich dazu,
  alles, was von einem Gericht fuer verhandlungsfaehig erachtet wird,
  bereits als verloren anzusehen, in vollem Umfang nachzugeben und es ad
  acta zu legen.  So habe er es immer gehalten.  
 
 Wenn Du dieser Ansicht anhaengst, waere es allerdings konsequent sich 
 in sein unvermeidbares Schicksal zu fuegen, moeglichst schnell und 
 umfassend Unterlassungs- bzw. Abschlusserklaerungen abzugeben und 
 saemtlichen Content, der sich mit Nutzwerk befasst, einfach runter zu 
 nehmen.

Ja, das waere konsequent.

Die Dokumentation des FFII ueber Nutzwerk ist ja seit Anfang August 
nicht mehr zugaenglich.  Eine Reihe anderer Leute im Netz, auch Uni 
Stuttgart, haben es mit ihren Publikationen aehnlich gehandhabt.

Allerdings hat FFII bislang nicht vollstaendig kapituliert sondern 
verteidigt noch eine Grenze, naemlich die der Berichterstattung
ueber den Prozess, wissend, dass dies weitere Kosten verursachen
wird.

Es koennte sehr wohl ein Fehler sein, hier nicht auf den Rat des
Jura-Professors zu hoeren, aber das Kosten- Nutzen-Verhaeltnis ist
bei dieser letzten Verteidigungslinie etwas besser.  Es bestehen
geringere Risiken und bessere Chancen, das im Internet verschaerft
auftretende Problem der gerichtlichen Zensur zu dokumentieren und 
zu seiner Linderung/Loesung beizutragen.  

--
Hartmut Pilch, FFII.org, Büro München +498918979927, Brüssel +3227396262
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Re: Google entfernt nutzwerk.ffii.org aus Index

2005-10-10 Diskussionsfäden PILCH Hartmut
 Wie ich schon sagte, ist Google marktbeherrschendes Unternehmen, was im 
 konkreten Fall dazu fuehrt, dasss Google einen sachlichen Grund - der 
 tatsaechlich gegeben ist - braucht, um bestimmte Seiten aus dem Index 
 zu nehmen. Allein die Behauptung, die Seiten wuerden gegen gerichtliche 
 Verfuegungen verstossen, reicht da nicht.
 
Das klingt zwar schluessig, aber gibt es auch wirklich 
Gesetze/Rechtsprechung in diesem Sinne ?

Wenn das Recht so schluessig waere, kaemen Mitstoerer in Faellen, wo
der Hauptstoerer gerichtlich greifbar ist, erst gar nicht unter Druck.

 Gegen wen willst Du den sonst vorgehen, wenn es darum geht, dass Google 
 Seiten aus seinem Index entfernt?
 ... 
 Es steht FFII ja auch frei, von Nutzwerk diesbezueglich Unterlassung zu 
 verlangen.

Verlangen kann man immer, aber bekommt man dafuer auch Gerichtsurteile ?

Abgesehen davon gibt es schon jede Menge Gravamina, deretwegen FFII
mit recht guter Erfolgsaussicht klagen koennte, aber dem steht das
bekannte Ressourcenproblem entgegen, das erst mal ueberwunden werden
muesste.

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Re: Google entfernt nutzwerk.ffii.org aus Index

2005-10-10 Diskussionsfäden PILCH Hartmut
  Gegen wen willst Du den sonst vorgehen, wenn es darum geht, dass Google 
  Seiten aus seinem Index entfernt?
 
 Ich wuerde den Verursacher vorschlagen. Also denjenigen, der Google
 dazu veranlasst hat. Haette keiner was gasagt, haette Google auch nichts
 angefasst. 

Nutzwerk kann man vermutlich vorwerfen, dass sie Google falsch informiert
haben.  

Aber auch bei korrekter Information haetten wir das Problem, dass

 - einmal entfernte Seiten fuer immer entfernt bleiben, weil
   eine Korrektur unwirtschaftlich ist
 - das Entfernen von Seiten aus dem Index schon deshalb
   ein unverhaeltnismaessiger Eingriff ist, weil die Beseitigung
   des Stoerungszustandes mit weniger starken Mitteln erreicht
   werden kann.

Hauptverursacher ist hier also das derzeitige Rechtssystem.

Zumindest die Hamburger Rechtsabteilung von Google glaubt, ebenso wie
die aller anderen Mitstoerer, die ich kennen lernen konnte, darunter
Leute, die ueber grosse Verbaende Einfluss auf die Politik ausueben
koennten, halten sich fuer machtlos gegen diesen Hauptverursacher.

--
Hartmut Pilch, FFII.org, Büro München +498918979927, Brüssel +3227396262
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Re: Google entfernt nutzwerk.ffii.org aus Index

2005-10-07 Diskussionsfäden PILCH Hartmut
  Nachfragen ergaben, dass Google eine einmal aus dem Index entfernte
  Seite/Site grundsätzlich nicht erneut prüft, da bereits das Zensieren
  unverhältnismäßig viel Arbeit verursacht und nur notgedrungen
  vorgenommen wird, weil deutsche Gerichte das so verlangen. 
 
 Was hat denn das deutsche Gericht konkret von Google verlangt?

Gar nichts.

Allerdings glauben die Google-Juristen, dass sie verpflichtet sind, 
rechtswidrige
Inhalte zu entfernen, und darunter verstehen sie u.a. Inhalte, die gegen eine 
einstweilige Verfuegung verstossen.

  Man ist
  nicht bereit, nutzwerk.ffii.org noch einmal zu prüfen, da dies ein
  kostentreibendes Exempel statuieren würde.  
 
 Google hat eine marktberrschende Stellung auf dem Suchmaschinensektor 
 und kann nicht einfach ohne sachliche Rechtfertigung Seiten aus dem 
 Index entfernen, nur weil eine Fa. Nutzwerk das fordert. Es sollte dann 
 freilich sichergestellt sein, dass die Inhalte tatsaechlich nicht mehr 
 gegen in Kraft befindliche gerichtliche Verbote verstossen.

Das zu pruefen ist unverhaeltnismaessig aufwendig, insbesondere wenn
kein woertlicher Verstoss vorliegt sondern nur ein von den Anwaelten
behaupteter (etwa unter Berufung auf einen angeblichen Kern des 
Verbotes). 
 
 Wenn Nutzwerk seit Juni an Google schreibt und die Seiten erst im 
 September entfernt wurden, dann vermute ich eher, dass Google sich 
 deshalb zur Entfernung entschlossen hat, weil das fortlaufende 
 Geschreibe von Nutzwerk zu laestige wurde.

Sie duerften viel Zeit durch das immer neue Pruefen dieser Schreiben
verloren haben, an denen beeindruckend umfangreiche Anhaenge mit 
Gerichtsdokumenten hingen.  Dabei unterliegt man auch leicht
Fehleinschaetzungen.  Es koennte z.B. sein, dass sie aus der Tatsache,
dass ein Gericht Ordnungsgeld verhaengte, den Schluss zogen, dass
wir Gerichtsurteile missachten, und dann nicht mehr genau hinsahen.
So war es auch bei manchen anderen von Nutzwerk der Mitstoererschaft
bezichtigten Mittlern.

Ich kann diesen Mittlern kaum Vorwuerfe daraus machen, dass sie nicht
genau hinsehen.  Es ist oekonomisch unsinnig, genau hinzusehen.  Es
ist vielmehr geboten, beim ersten Erhalt eines halbwegs plausibel
aussehenden Anwaltsbriefes sofort ein fuer alle mal abzuschalten.
Wessen Seiten bereits Gegenstand eines gerichtlichen Beschlusses
geworden sind, der hat bereits verloren, auch wenn er im spaeteren
Verfahren auf dem Papier vielleicht haushoch gewinnt und Kosten erstattet
bekommt.  Und alle anderen, die an diesem Pechvogel dranhaengen, werden
mit in den Abgrund gerissen.  So ist derzeit unser Rechtssystem, oder
zumindest glauben die meisten juristischen Berater der Internet-Mittler,
dass es so sei.

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Hartmut Pilch, FFII.org, Büro München +498918979927, Brüssel +3227396262
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Re: Google entfernt nutzwerk.ffii.org aus Index

2005-10-07 Diskussionsfäden PILCH Hartmut
 da Google diese Liste mit hohem Karma indexiert ;), 
 kannst Du uns bitte einen Stand des Streits mit Nutzwerk hierher 
 schicken? 

Das ist fuer Fitug ziemlich gefaehrlich.  Nutzwerk macht beim Abmahnen
vor Web-Archiven nicht halt.  Eine Aufforderung wie die obige koennten
die dabei sogar noch zitieren.  Im folgenden waege ich mal die Worte
mit der Goldwaage, aber das bringt keine Garantie, dass nicht eine
Abmahnung an Fitug und mich geht.

Es sind schon viele Webseitenbetreiber abgemahnt worden, die Links
auf nutzwerk.ffii.org hatten oder auch nur aehnliches sagten oder
untermauerten, wie auf nutzwerk.ffii.org gesagt und Gegenstand gerichtlicher
Verbote geworden war.   So z.B. das Archiv der Bugtraq-Liste, s.

  http://cert.uni-stuttgart.de/archive/bugtraq/1999/02/msg00124.html
  http://cert.uni-stuttgart.de/archive/bugtraq/1999/02/msg00168.html

auf dem Nutzwerks Art der Nutzung von Tippfehler-Domaenen wie
yaho.co.uk im Detail belegt wurde, und zwar in einer Weise, die einer
eidesstattlichen Aussage von Nutzwerk, mit der sie die wesentliche
einstweilige Verfuegung gegen uns erwirkten, entgegensteht.  Ich sehe
keinen Anlass, dem Nutzwerk-Eid mehr zu glauben als den damaligen
Aussagen der Sicherheitsexperten, die auf der Liste Protokolle
ausbreiteten.  Aber dennoch hatte die Uni Stuttgart nicht den Nerv,
auf ihren Rechten zu bestehen.  Und die Haltung der Gerichte in
Hamburg, Halle und Leipzig bietet ihr dazu auch nicht viel
Rueckenstaerkung.

 Sind die Seiten von irgendeinem Gericht (und sei es nur im 
 einstweiligen Rechtsschutz) beanstandet worden? Wenn ja, welche?

Ja, LG Halle, Leipzig, Hamburg, s. Sammlung der Schreiben von 
Nutzwerk-Anwaelten und den 3 Gerichten auf

  http://nutzwerk.ffii.org/ffii/

Das neueste Schreiben ist

  http://nutzwerk.ffii.org/ffii/plesch050921.pdf

Darin wird auch angedeutet, dass Nutzwerk die von uns zitierten
Heise-Artikel von Torsten Kleinz u.a. fuer verleumderisch haelt und
vielleicht noch gegen sie vorgehen wird.  Das Gericht hat diesmal zwar
keine einstweilige Verfuegung sondern eine muendliche Verhandlung 
anberaumt, aber auch das ist fuer den Veroeffentlicher letzlich
bereits eine Niederlage.  Es bedeutet im besten Falle (Chancen stehen
m.E. hier sehr gut) Verfassen von Schriftsaetzen und Anreise nach Halle,
 
--
Hartmut Pilch, FFII.org, Büro München +498918979927, Brüssel +3227396262
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Re: Google entfernt nutzwerk.ffii.org aus Index

2005-10-06 Diskussionsfäden PILCH Hartmut
  Und Thomas Stadler meinte, Mitstörer wie Google dürften in
  Zivilverfahren nicht belangt werden, solange der Hauptstörer greifbar
  ist.
 
 Ist das nicht eher Wunschdenken? Immerhin wurde Heise auf
 zivilgerichtlichem Wege untersagt, einen Link auf ein u.a. bei Hetzner
 gehostete Seite zu legen -- h3.slysoft.com, einer der Hosts hinter
 www.slysoft.com, steht offenbar in Deutschland.

Ist denn Slysoft.com greifbar ?

Wenn es z.B. eine kanadische Firma ist, ist Hetzner fuer sie genau so 
sekundaer wie Heise.  Wenn Hetzner ausfallen sollte, findet der
Link nach wie vor sein Ziel.  Hier gibt es keine Kette, in der Hetzner
vor Heise kaeme.

Nicht dass ich den Muenchener Richtern unbedingt die von Thomas S.
in Aussicht gestellte Vernunft zutrauen wuerde.  Elefanten im Porzellanladen
sind das so oder so.

-- 
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Re: [FYI] Pressefreiheit.

2005-10-05 Diskussionsfäden PILCH Hartmut
  Ueberwachung durch den BND gefallen lassen muessen.  Was bringt
  so ein Argument?  Oder habe ich etwas falsch verstanden?
 
 Ich denke..
 
 1/ Datensicherheit ist ein Gebot des Datenschutzes. Wenn Sie noch nicht 
 'mal die geheimen Sachen schützen können, was ist dann erst mit den 
 ganzen gesammelten Daten?

Eben: der Datenschutz verlangt gerade nicht nach Offenlegung von
Daten des BKA sondern nach Verfolgung der Journalisten, die so etwas
offenlegen helfen.  Insoweit finde ich Florians Argumentation schluessiger.
 
 2/ Die Gewöhnung an ein Paradigma das eine totale Öffentlichkeit und 
 Datenoffenheit verlangt 

Es wird ja gerade keine Oeffentlichkeit/Datenoffenheit verlangt sondern
eine moeglichst grosse Privatsphaere, zu der nur die Sicherheitsbehoerden
Zutritt haben.

 schlägt hier auf den Innenminister zurück, weil 
 man nun auch alle anderen Daten in die Öffentlichkeit zerren will. Der 
 Anti-Terror Wahn (wer sagte 2000 noch in den Siebzigern hätte der Staat 
 wegen der RAF überreagiert?) schafft ein Klima in dem eben alles 
 beleuchtet werden muss (oder will)

Ja, von ein paar geheimnisverwaltenden Behoerden.

Das Problem, was hier entsteht, ist, wie man die durch privilegierten
Informationszugang geschaffene Macht kontrolliert.  Immer neue
Geheimdienste zu schaffen, um bestehende Dienste zu ueberwachen, ist
eine der haeufig versuchten Loesungen des Problems.

-- 
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Re: [FYI] Pressefreiheit.

2005-10-04 Diskussionsfäden PILCH Hartmut
 das hat mir gut gefallen und zeigt einen Aspekt, den ich bisher so nicht 
 gesehen hatte ;)
 
Es wurde doch nie die Veroeffentlichung von privaten Informationen 
propagiert sondern immer nur die Ueberwachung durch einen kleinen
Kreis von Ordnungshuetern.  Wenn sich der Innenminister dem stellen
soll, koennte das bedeuten, dass er und das BKA sich eine
Ueberwachung durch den BND gefallen lassen muessen.  Was bringt
so ein Argument?  Oder habe ich etwas falsch verstanden?

  Die zunehmende Überwachung lässt sich -- in der Propaganda, nicht
  vor Gericht -- auch gut als Argument für die freie Veröffentlichung
  jedweder Information gebrauchen. Hat man uns nicht über Jahre daran
  gewöhnt, dass es sich nicht ziemt, Geheimnisse zu haben? Dass der
  rechtschaffene Bürger sich vom Terroristen, Triebtäter oder Gewohn-
  heitsverbrecher vor allem dadurch unterscheidet, dass er im Gegensatz
  zu jenen nichts zu verbergen hat? Dass es zuweilen notwendig ist,
  sich im Interesse der Gesellschaft von anderen in die Karten
  respektive Kontoauszüge schauen zu lassen? Dass Informationen auch
  schon mal auf Vorrat gesammelt werden müssen, für den Fall, dass
  jemand später eine Straftat begeht? Dem muss sich auch ein
  Innenminister stellen. Nur gemeinsam können wir den Terrorismus
  besiegen!
 
  Gruß
  Sven



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Re: [FYI] Pressefreiheit.

2005-10-03 Diskussionsfäden PILCH Hartmut
 Nochmal: Wie ist es begründbar, dss j jemand, der beruflich als
 Journalist tätig ist, automatisch mehr Rechte hat als jemand, der das
 nur als Hobby macht, unabhängig von der tatsächlichen Ausrichtung
 seiner Arbeit?

Hat das jemand behauptet.

Ich haette vermutet, dass ein Blogger seine Funde in aehnlicher Weise zum
Besten geben darf.

Ferner haette ich vermutet, dass nicht jede Anstandsnorm gleich eine
Gesetzesnorm ist.  Sonst ginge die Schere im Kopf schon so weit, dass von
Aeusserungsfreiheit in der Praxis keine Rede mehr sein koennte.  Und selbst
wenn das schon so sein sollte, ist es doch noch verwunderlich, dass Schily
den unbotsamen Journalisten nicht verklagt.  Es geht offenbar doch gar nicht
um Uebertritte durch diesen Journalisten sondern vielmehr darum, ein Leck
im eigenen Apparat ausfindig zu machen.

--
Hartmut Pilch, FFII.org, Büro München +498918979927, Brüssel +3227396262
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Re: [FYI] Pressefreiheit.

2005-10-03 Diskussionsfäden PILCH Hartmut
  Nochmal: Wie ist es begründbar, dss j jemand, der beruflich als
  Journalist tätig ist, automatisch mehr Rechte hat als jemand, der das
  nur als Hobby macht, unabhängig von der tatsächlichen Ausrichtung
  seiner Arbeit?
 
  Hat das jemand behauptet.
 
  Ich haette vermutet, dass ein Blogger seine Funde in aehnlicher Weise zum
  Besten geben darf.
 
 Er darf natürlich, hat aber kein Zeugnisverweigerungsrecht, weil
 dieses an den Berufsstand, nicht an die Tätigkeit gekoppelt ist.

M.a.W. es kaeme dann zu keiner Razzia, sondern zu einer Strafanzeige gegen
Unbekannt, im Rahmen derer man dann den Blogger als Zeugen verpflichten
wuerde ?

Razzia als Ersatzhandlung fuer den verschlossenen Rechtsweg ? 



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Schweizer Initiative gegen Justizunrecht vom Netz verbannt

2005-09-01 Diskussionsfäden PILCH Hartmut
Unter

http://www.dbi.ch/gegenjustizunrecht/

hatte eine Schweizer Initiative gegen Justizunrecht unter anderem eine
alte Version unserer gesperrten Nutzwerk-Dokumentation veröffentlicht.

Jetzt ist die ganze Initiative, samt allen anderen Dokementationen,
verschwunden.

Heute morgen war übrigens sogar der Website-Betreiber

http://www.dbi.ch/

ganz vom Netz verschwunden.  

Man kann spekulieren, welcher Mittler (Domainhoster? ISP?) diesmal
wohl von Nutzwerk angegangen wurde und warum das auch in der
Schweiz so schnell geht.

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Hartmut Pilch, FFII.org, Büro München +498918979927, Brüssel +3227396262
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Re: Nutzwerk nimmt Linkfarm vom Netz (?)

2005-07-31 Diskussionsfäden PILCH Hartmut
PILCH Hartmut [EMAIL PROTECTED] writes:

 [...]
 aus dem Verkehr gezogen.
 
 Laut
 
   http://www.google.de/remove.html
 
 kann man das sehr schnell machen.
 
 Am 27. Juli (Mittwoch) war das ganze Zeug noch da.

Es muss wohl am 30. Juli kurz nach Herausgabe der FFII-Abschalt-PR
geschehen sein:

http://64.233.183.104/search?q=cache:KLoF5cOVPNgJ:www.nutzwerk.de/+hl=enclient=firefox-a
  This is G o o g l e's cache of http://www.nutzwerk.de/ as retrieved on
  30 Jul 2005 02:45:31 GMT.  G o o g l e's cache is the snapshot that we
  took of the page as we crawled the web.  The page may have changed
  since that time. Click here for the current page without highlighting.
  This cached page may reference images which are no longer
  available. Click here for the cached text only.  To link to or
  bookmark this page, use the following url:
  
http://www.google.com/search?q=cache:KLoF5cOVPNgJ:www.nutzwerk.de/+hl=enclient=firefox-a

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Re: Nutzwerk: FFII.org abgeschaltet, Insolvenz droht

2005-07-31 Diskussionsfäden PILCH Hartmut
  Stellungnahme dazu kommt später.
 
 Ups - die kahm erst gerade jetzt rein - sorry für meine Mail - cancel.
 
 Keep smiling

In der Tat schafft uns Nutzwerk dazu ein paar Gelegenheiten.

Hier noch eine Meldung, die vielleicht zu aehnlichen Verwechselungen
fuehren koennte:

10.000 Nutzwerk-Seiten vom Netz genommen, aus Google geloescht
http://wiki.ffii.org/NutzwerkGoogle050730De

Ueber den Inhalt habe ich hier schon berichtet, wobei es teilweise
um eigene Anliegen ging:

   [...]

   Da manche deutsche Gerichte nicht zoeggern, Nutzwerks Ruf mit
   Eilverfue�gungen gegen unliebsame Berichterstatter zu scueh�tzen und
   diesen dann im Anschluss eine hohe Beweislast aufzuerlegen, waeren FFII
   fue�r jegliche Lieferungvon  Materialien dankbar, die der Beweissicherung
   dienen koennte.


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Re: Nutzwerk: FFII.org abgeschaltet, Insolvenz droht

2005-07-31 Diskussionsfäden PILCH Hartmut
 Alles in allem ist es zwar schade, dass es den FFII in absehbarer Zeit nicht 
 mehr geben könnte, aber irgendwie trägt er daran zu einem erheblichen sse 
 selbst Schuld.

Das haben vielleicht ca 10 FFII-Mitglieder gedacht, die auf dem Verteiler
[EMAIL PROTECTED] die unkommentierte Nutzwerk-Meldung lasen und sich dann
umgehend aus der Mitgliederliste austrugen.

-- 
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Re: Nutzwerk: FFII.org abgeschaltet, Insolvenz droht

2005-07-30 Diskussionsfäden PILCH Hartmut
PILCH Hartmut [EMAIL PROTECTED] writes:

 Stellungnahme dazu kommt später.

http://wiki.ffii.org/NutzwerkDns050729De

 _

   29. Juli 2005 -- eine deutsche Internetfirma behauptete heute, sie
   habe erfolgreich den Server des FFII abgeschaltet und den FFII zu Tode
   prozessiert. Die Nutzwerk GmbH, auch als SaferSurf.com bekannt, gab
   die fünfte in einer Reihe verleumderischer Presseerklärungen gegen den
   FFII heraus. FFII.org ist noch am Netz, und dem FFII geht es
   finanziell gut. Allerdings hat Nutzwerk vor drei Gerichten in
   Deutschland Verfahren gegen den FFII angestrengt. Zwar hat FFII an
   zwei Orten gewonnen und befindet sich am Dritten erst am Anfang des
   Verfahrens. Aber mit seiner Strategie der Maximierung von
   Verfahrenskosten hat Nutzwerk dem FFII durchaus zu schaffen gemacht.
   Nutzwerks heutige Presseerklärung spiegelt sowohl Nutzwerks
   Wunschdenken als auch einige Probleme des heutigen deutschen Systems
   der Haftung für im Internet veröffentlichte Inhalte wieder.

   Seit Jahren leben Webautoren und Internetzugangsanbieter in
   Deutschland in einer Rechtsordnung, die es klagefreudigen Gegnern
   leicht macht, ihnen Kosten aufzuerlegen. Nutzwerk hat dies
   ausgenutzt, um [7]das Netz von kritischer Berichterstattung zu
   säubern. Dazu hat Nutzwerk allen Grund. Einerseits hat Nutzwerk auf
   Basis von [8]schwachen Angeboten ein [9]gewaltiges PR-Sperrfeuer
   erzeugt und dabei die Hilfe von großen Medien und
   [10]ministeriellen Innovationsförderungsagenturen erhalten, die
   [11]Nutzwerk als Paradebeispiel eines erfolgreichen
   softwarepatentbasierten KMU anpriesen. Auf der anderen Seite ist
   Nutzwerk durch [12]betrügerische Diagnosesoftware, durch
   [13]mithilfe von Tippfehler-Domänen wie t-onlin.de und yaho.co.uk
   erzeugte Werbebannerclicks, und durch [14]massives
   Suchmaschinenspamming mithilfe von Suchbegriffen wie kostenloser
   Sex und Scheiß Juden bekannt geworden. Es ist lebenswichtig für
   Nutzwerk, in der Lage zu sein, weiterhin Suchmaschinen mit
   [15]gekauftem oder [16]gefälschtem Medienecho zu füllen und
   kritische Informationen möglichst weit nach unten zu drängen.

   In Nutzwerks [17]erster Klageschrift gegen den FFII im Herbst 2004 war
   zu lesen, dass der FFII Nutzwerks Ruf dank seines [18]hohen Ranges in
   der Suchmaschine Google gefährde. Seitdem hat Nutzwerk immer wieder
   Web-Autoren mit Gerichtsverfahren bedroht, die auf die
   Nutzwerk-Dokumentation des FFII verweisen oder sonstwie unvorteilhaft
   über Nutzwerk berichten. Trotz der Bemühungen ist der Stellenwert der
   FFII-Dokumentation bei Google nur immer weiter angestiegen.

   Die Nutzwerk-Presseerklärungen finden sich unter
 * http://www.nutzwerk.de/media/releases/05_07_29_ffii.html
 * http://www.pressetext.at/pte.mc?pte=050729046
 * http://lists.ffii.org/pipermail/neues/2005-July/000540.html
 _

Verweise

   7. http://wiki.ffii.org/NutzwerkTerror0507De
   8. http://nutzwerk.ffii.org/safersurf/
   9. http://nutzwerk.ffii.org/media/
  10. http://nutzwerk.ffii.org/innov/
  11. http://nutzwerk.ffii.org/monopol/
  12. http://nutzwerk.ffii.org/safersurf/problem/
  13. http://nutzwerk.ffii.org/yaho/
  14. http://nutzwerk.ffii.org/spam/
  15. http://nutzwerk.ffii.org/media/
  16. http://nutzwerk.ffii.org/spam/
  17. http://www.heise.de/newsticker/meldung/52690
  18. http://www.google.de/search?q=Nutzwerk

--
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Nutzwerk nimmt Linkfarm vom Netz (?)

2005-07-30 Diskussionsfäden PILCH Hartmut
Es scheint, dass das Google-Spammen auf nutzwerk.de nun ein Ende 
gefunden hat.

Die Brückenseiten, die auf

http://nutzwerk.ffii.org/spam/

angegeben sind, sind plötzlich nicht mehr zu finden, und bei einigen
der Stichwörter ist auch Google schon leergefegt.

Vor 3 Tagen bekamen wir noch sehr hohe Zahlen von Brückenseiten zu
sehen und konnten diese mit einigem Aufwand auch anschauen.

Im Google-Cache sind sie wohl deshalb nicht vorhanden, weil sie
allesamt anderen Seiten sehr ähnlich sind -- offenbar werden sie durch
Einfügen von Stichwörtern in bekannte Texte erzeugt.

Es gab recht lustige Konstrukte, wie

- t online shop :: SaferSurf.com - 0190-Dialer entscharfen ...
- arcor video :: SaferSurf.com - in-5-Minuten-Spam-Schutz :: Search. ...
- microsoft wireless intellimouse explorer :: SaferSurf.com - 5 ...
- arcor vodafone :: SaferSurf.com - 0190-Dialer entscharfen ...
- windowsxp aktivierung :: SaferSurf.com - Virenschutz vor dem PC ...
- deutsche-telekom :: SaferSurf.com - 0190-Dialer entscharfen ...
- gmx email adresse :: SaferSurf.com - Anonym-Surfen ohne ...
- tweak me gold crack :: SaferSurf.com - Schneller Internet-Surfen ...

- adult check crack :: SaferSurf.com - 0190-Dialer entscharfen ...
Computerbild 4/2003, S. 54: SaferSurf.com ist Testsieger. ( adult check
crack ) Anonymes Surfen getestet - SaferSurf zeichnet ...
nutzwerk.de/anonym-proxy-surfen/adult_check_crack.htm

- free amateur :: SaferSurf.com - 0190-Dialer entscharfen :: Search ...
- privat telefonsex :: SaferSurf.com - 0190-Dialer entscharfen ...
- gratis pornobilder :: SaferSurf.com - Anoyme eMail jetzt :: Search ...
- nacktfotos privat :: SaferSurf.com - in-5-Minuten-Spam-Schutz ...
- bordell spion tv :: SaferSurf.com - Anonym-Surfen ohne ...
- eselfilme :: SaferSurf.com - Anonym-Surfen ohne Installation ...

Dass die Originale jetzt nicht mehr zu finden sind und die Google-Anzeigen
weniger werden, liegt wohl ein einer robots.txt-Datei, die die
entsprechenden Verzeichnisse blockiert, so dass auch Google sie nicht
mehr findet.  Oder irre ich mich da?

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Hartmut Pilch, FFII.org, Büro München +498918979927, Brüssel +3227396262
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Nutzwerk-help maillist
subscribe via http://aktiv.ffii.org/
fine-tune via http://lists.ffii.org/mailman/listinfo/nutzwerk-help

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Re: Nutzwerk nimmt Linkfarm vom Netz (?)

2005-07-30 Diskussionsfäden PILCH Hartmut
 Dass die Originale jetzt nicht mehr zu finden sind und die Google-Anzeigen
 weniger werden, liegt wohl ein einer robots.txt-Datei, die die
 entsprechenden Verzeichnisse blockiert, so dass auch Google sie nicht
 mehr findet.

Auszug aus nutzwerk.de/robots.txt

  Disallow: /internet-zugang-schneller-surfen
  Disallow: /email-spam-schutz

Das hat wohl Dateien wie 

nutzwerk.de/email-spam-schutz/privat_nutten.htm

aus dem Verkehr gezogen.

Laut

http://www.google.de/remove.html

kann man das sehr schnell machen.

Am 27. Juli (Mittwoch) war das ganze Zeug noch da.

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Nutzwerk: FFII.org abgeschaltet, Insolvenz droht

2005-07-29 Diskussionsfäden PILCH Hartmut
Stellungnahme dazu kommt später.

http://www.nutzwerk.de/media/releases/05_07_29_ffii.html

 _

   Pressemitteilung 29. Juli 2005

 FFII.org abgeschaltet - Pfändung der FFII-Konten - Insolvenz droht
 Der technische Administrator, der die Internet-Server der
   Softwarepatentgegner des FFII e.V. verwaltet, musste am 29.07.2005 die
  komplette Internet-Präsenz des FFII vom Netz abschalten.
 Ein Gericht verbot dem FFII e.V. in München, die Aussage Zock und
 Nepp mit Softwarepatenten in Verbindung mit der Nutzwerk GmbH zu
verwenden. Danach startete der FFII eine Verleumdungskampagne gegen
die Nutzwerk GmbH im Internet. Von April bis Juli 2005 wurden durch
 Nutzwerk 5 einstweilige Verfügungen wegen falscher
Tatsachenbehauptungen gegen den FFII-Verein und dessen Vorsitzenden
 Hartmut Pilch erlassen. Im Juli 2005 erhielten darüber hinaus der
   FFII-Verein und dessen Vorsitzender Pilch vom Landgericht Hamburg eine
Strafe in Höhe von jeweils 1500 Euro. Diese Strafen wurden notwendig
 da der FFII und Pilch sich nicht an Urteile hielt.
 Trotz permanenter gerichtlicher Niederlagen, sogar noch nach einem
  Bestrafungsantrag, sah sich die Verurteilten nicht genötigt, die
verbotenen falschen Aussagen über die Nutzwerk GmbH aus dem Internet
 zu entfernen. Nutzwerk sah sich gezwungen weitere Schritte
   einzuleiten, damit die Verleumdungen aus dem Internet entfernt werden.
 Der FFII und dessen Vorsitzender Hartmut Pilch glaubten sich über
  Urteile hinwegsetzen zu können. Nun wurde die komplette
 Internet-Präsenz des FFII abgeschaltet werden. Ich hoffe der FFII
   besinnt sich und entfernt endlich die unwahren Behauptungen über uns,
   gibt René Holzer, Geschäftsführer von Nutzwerk, eine Erklärung zu den
   Vorfällen ab.
Nutzwerk sah sich gezwungen auch einen Pfändungsbeschluss gegen die
   Konten des FFII-Vereins und Pilch einzuleiten. Weder der FFII-Verein,
   noch dessen Vorsitzender, bezahlten ausstehende Kosten für die
  verlorenen Rechtsstreitigkeiten. Bis zum heutigen Tage sind nach
   Schätzung von Nutzwerk Kosten für verlorene Prozesse im fünfstelligen
  Bereich für den FFII-Verein aufgelaufen.
Der Privatkrieg, den der FFII durch dessen Vorsitzenden Pilch gegen
  Nutzwerk führt, wird den Mitglieder des Vereins teuer zu stehen
kommen. Pilch scheint auch die Insolvenz des FFII-Vereins in Kauf zu
 nehmen, nur um Verleumdungen gegen Nutzwerk aufrechtzuerhalten und
  neue Lügen zu erfinden, sagt die Geschäftsleitung von Nutzwerk.


 Pressemitteilungen
  
 __

René Holzer, Geschäftsführer
 FFII-Vorsitzender Pilch nimmt anscheinend auch eine Insolvenz des
  Vereins in Kauf
  
 __


   Weitere Informationen
 Nutzwerk setzt sich mehrfach gegen die Falschaussagen der
Softwarepatentgegner des FFII e.V. vor Gericht durch
  


--
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BMWA preist Nutzwerks Patentstrategie

2005-07-28 Diskussionsfäden PILCH Hartmut

* BMWA preist Nutzwerks Patentstrategie
* BGH-Gutachter: keine Erfindungsleistung in Nutzwerks Basispatent
* Nutzwerk-Anwälte schüchtern Webseitenbetreiber ein 


München, den 28. Juli 2005 -- Eine erfinderische Leistung, die den
Patentanspruch rechtfertigen würde, ist in der Streitpatentschrift
nicht erkennbar, so resümieren Gutachter des Bundesgerichtshofs in
einem heute herausgegebenen Gutachten die ihre Auswertung Basispatents
der Leipziger Firma Nutzwerk.  Das Patent wurde bereits 2003 vom
Bundespatentgericht nichtig erklärt.  Ein letztinstanzliches Urteil
des BGH wird im Herbst erwartet.

Derweil hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) an
prominenter Stelle in der Juli-Ausgabe seiner
Innovationsförderungspostille I-PROM einen Artikel veröffentlicht, der
Nutzwerks Patentstrategie als wegweisend für die neuen Bundesländer
empfiehlt.  Diese Strategie habe die IT-Branche gehörig in Bewegung
gebracht und dem Unternehmen den entscheidenden Vorsprung in der
Anfangsphase gesichert.

  http://wiki.ffii.org/NutzwerkPatent0507De

Umrahmt wird der Artikel von einem Grußwort des BMWA-Staatssekretärs
und KMU-Beauftragten Rezzo Schlauch, der weitere Verstärkung der
Förderung des Patentwesens in KMU verspricht.

Während die Bundesregierung und einige große Medien weiterhin Nutzwerk
als Hoffnungsträger anpreisen, versucht Nutzwerk mit Klagen und
Abmahnungen das Netz von kritischen Berichten freizuputzen.  Einige
Webportalbetreiber haben Abmahnschreiben von Nutzwerks Anwälten
erhalten und darauf hin Verweise auf nutzwerk.ffii.org oder andere
beanstandete Informationen aus dem Web entfernt.  Der FFII hat
Verständnis dafür, wenn jemand vor dem Justizterror zurückweicht,
bittet aber die Empfänger der Schreiben, auf den geänderten oder
gelöschten Seiten wenigstens einen erklärenden Hinweis anzubringen und
den FFII darauf aufmerksam zu machen.

S. auch

  http://wiki.ffii.org/NutzwerkTerror0507De

und die Gesamtdokumentation unter

  http://nutzwerk.ffii.org/

 
Kontakte
 

Hartmut Pilch, München
tel. +49 (0)89 18979927
e-post phm bei ffii org

 
Über den FFII -- http://www.ffii.org
 

Der FFII ist ein in München eingetragener gemeinnütziger Verein für
Volksbildung im Bereich der Datenverarbeitung. Der FFII unterstützt
die Entwicklung öffentlicher Informationsgüter auf Grundlage des
Urheberrechts, freien Wettbewerbs und offener Standards. Über 3 000
Firmen und 90 000 Personen haben den FFII mit der Vertretung ihrer
Interessen im Bereich der Gesetzgebung zu Urheber- und Patentrecht
beauftragt.


--
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BMWA preist Nutzwerks Patentstrategie

2005-07-28 Diskussionsfäden PILCH Hartmut
Es folgt eine leicht verbesserte Version der Presseerklärung.


* BMWA preist Nutzwerks Patentstrategie
* BGH-Gutachter: keine Erfindungsleistung in Nutzwerks Basispatent
* Nutzwerk-Anwälte schüchtern Webseitenbetreiber ein 


München, den 28. Juli 2005 -- Eine erfinderische Leistung, die den
Patentanspruch rechtfertigen würde, ist in der Streitpatentschrift
nicht erkennbar, so resümieren Gutachter des Bundesgerichtshofs in
einem heute herausgegebenen Gutachten die ihre Auswertung Basispatents
der Leipziger Firma Nutzwerk.  Das Patent wurde bereits 2003 vom
Bundespatentgericht nichtig erklärt.  Ein letztinstanzliches Urteil
des BGH wird im Herbst erwartet.

Derweil hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) an
prominenter Stelle in der Juli-Ausgabe seiner
Innovationsförderungspostille I-PROM einen Artikel veröffentlicht, der
Nutzwerks Patentstrategie als wegweisend für die neuen Bundesländer
empfiehlt.  Diese Strategie habe die IT-Branche gehörig in Bewegung
gebracht und dem Unternehmen den entscheidenden Vorsprung in der
Anfangsphase gesichert.

  http://wiki.ffii.org/NutzwerkPatent0507De

Umrahmt wird der Artikel von einem Grußwort des BMWA-Staatssekretärs
und KMU-Beauftragten Rezzo Schlauch, der weitere Verstärkung der
Förderung des Patentwesens in KMU verspricht.

Während die Bundesregierung und einige große Medien weiterhin Nutzwerk
als Hoffnungsträger anpreisen, versucht Nutzwerk mit Klagen und
Abmahnungen das Netz von kritischen Berichten freizuputzen.  Einige
Webportalbetreiber haben Abmahnschreiben von Nutzwerks Anwälten
erhalten und darauf hin Verweise auf nutzwerk.ffii.org oder andere
beanstandete Informationen aus dem Web entfernt.  Der FFII hat
Verständnis dafür, wenn jemand vor dem Justizterror zurückweicht,
bittet aber die Empfänger der Schreiben, auf den geänderten oder
gelöschten Seiten wenigstens einen erklärenden Hinweis anzubringen und
den FFII darauf aufmerksam zu machen.

S. auch

  http://wiki.ffii.org/NutzwerkTerror0507De

und die Gesamtdokumentation unter

  http://nutzwerk.ffii.org/

 
Kontakte
 

Hartmut Pilch, München
tel. +49 (0)89 18979927
e-post phm bei ffii org

 
Über den FFII -- http://www.ffii.org
 

Der FFII ist ein in München eingetragener gemeinnütziger Verein für
Volksbildung im Bereich der Datenverarbeitung. Der FFII unterstützt
die Entwicklung öffentlicher Informationsgüter auf Grundlage des
Urheberrechts, freien Wettbewerbs und offener Standards. Über 3 000
Firmen und 90 000 Personen haben den FFII mit der Vertretung ihrer
Interessen im Bereich der Gesetzgebung zu Urheber- und Patentrecht
beauftragt.


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Re: Nutzwerk-Anwaelte schuechtern Webseitenbetreiber ein

2005-07-27 Diskussionsfäden PILCH Hartmut
 Wenn Eure Seiten in der aktuellen Fassung nicht gegen die eV 
 verstossen, dann kann eine Haftung Dritter (Linksetzer oder Hoster) 
 erst recht nicht gegeben sein.

Interessant ist natuerlich der Fall, wo wir (nach Meinung von
Nutzwerk) dagegen verstossen.

Ich wuerde hoffen, dass auch in so einem Fall die Rechtsprechung sagt:
FFII ist im Inland greifbar und daher gibt es nur den Rechtsweg gegen
FFII.

Das wuerde ich mit der Verhaeltnismaessigkeit begruenden wollen, die ja
selbst dann, wenn man nur gegen den Erstveroeffentlicher klagt, nicht 
unbedingt gegeben ist.   Gerade Nutzwerk hat alles getan, um die
Gerichtskosten fuer FFII und andere zu maximieren, und selbst ohne
diesen Rechtsmissbrauch stehen die von der Verwicklung der Gerichte in
Verleumdungsstreit verursachten Kosten m.E. in einem zweifelhaften
Verhaeltnis zu dem dadurch erzielbaren Gewinnen an Gerechtigkeit.

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Hartmut Pilch, FFII.org, Büro München +498918979927, Brüssel +3227396262
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Nutzwerk-Anwaelte schuechtern Webseitenbetreiber ein

2005-07-26 Diskussionsfäden PILCH Hartmut

Dem FFII sind mehrere Fälle bekannt geworden, in denen
Webportalbetreiber Verweise auf die Nutzwerk-Dokumentation des FFII
oder gleich ganze Webseiten, einschließlich ganze Foren, aus dem Netz
nahmen, nachdem sie von den Nutzwerk-Rechtsanwälten Plesch  Plesch
dazu aufgefordert worden waren.

S.

http://nutzwerk.ffii.org/
http://wiki.ffii.org/NutzwerkTerror0507De


Heute bedrängten die Nutzwerk-Anwälte den Internet-Anbieter Baycix mit
der Forderung, den Rechner des FFII vom Netz zu nehmen, da auf seinen
Webseiten rechtswidrige Inhalte zu finden seien:

  Gemäß den Bestimmungen des Teledienstgesetzes sind Sie verpflichtet,
  nach Kenntniserlangung von rechtswidrigen Inhalten diese zu
  unterbinden (vgl. BGH, Urteil vom 23. September 2003 zu
  Geschäftsnummer VI ZR 335/02). Wir fordern Sie daher auf, de IP-Nummer
  212.72.72.97 unverzüglich, spätestens jedoch bis zum 28. Juli 2005
  18.00 Uhr, zu dekonnektieren

Ähnlich lauteten die Begründungen auch bei Webportalbetreibern, die
aufgefordert wurden, Verweise auf den FFII zu entfernen.

Der BGH-Fall 

http://www.jurpc.de/rechtspr/20030323.htm

ist m.E. nur sehr begrenzt vergleichbar.  Hier wurde nicht ein bereits
anhängiges Verfahren auf andere ausgeweitet, sondern ein
Internet-Zugangsanbieter wurde an Stelle eines nicht greifbaren
Web-Autors haftbar gemacht.  (Ging es da nicht um Lauck ?) 

Bei den bisher bekannten Fällen der Haftung fuer Links
(vgl http://www.sakowski.de/onl-r/onl-r23.html) wird wiederum eine
Haftungsbefreiung für den Fall angenommen, wo eine hinreichende
Distanz zwischen dem Autor und den Texten, auf die er verweist, zu
erkennen ist.

Die Eilverfügung des LG Hamburg 

http://nutzwerk.ffii.org/ffii/lg_hamburg050628a.pdf

betrifft nicht die Website http://nutzwerk.ffii.org/ als ganze oder
gar den FFII-Rechner als ganzen sondern wesentlich engere Interessen
des Klägers, mit denen bereits ein Gericht befasst ist, das durchaus
in der Lage ist, genügend starke Zwangsmittel zum Schutz des Klägers
in Stellung zu bringen, sollten diese denn erforderlich sein.

Oder gibt es Beispiele dafür, dass jemand eine Eilverfügung auf dritte
Parteien erweitert?  Mir ist bekannt, dass Heise einige
Nachrichtgenverteiler wie pressebox.de in Anspruch nahm, um
verleumderische Nutzwerk-Pressemitteilungen entfernt zu bekommen.
Aber von Forderungen Heises nach Entfernung aller Verweise auf
nutzwerk.de oder gar Abschaltung der Rechner von nutzwerk.de ist mir
nichts bekannt.  Trotzdem sind solche Forderungen für die Betroffenen
erstmal erschreckend genug und sie gegen meistens klein bei.  Nutzwerk
ist ja bekannt dafür, dass sie erst mal prozessieren, auch wenn sie
dann verlieren, und wer kann schon sicher sein, dass sich kein
Gericht findet, welches Nutzwerks Klage annimmt, um dann seine
schwerfälligen und unberechenbaren Mühlen in Gang zu setzen.

Im Mai 2005 lancierte Nutzwerk mit mehreren breit gestreuten
Presseerklärungen eine 

Diffamierungskampagne gegen den FFII
http://wiki.ffii.org/NutzwerkFfii0505De

die nebenbei auch der Einschüchterung Dritter, insbesondere kleiner
Webportalbetreiber, diente.  Zwischen den Zeilen war dies zu
verstehen, als Nutzwerk-Chef Holzer drohte: Verleumder haben von
Nutzwerk nur Gerichtsprozesse zu erwarten.  Bereits in den
vergangenen Monaten und Jahren waren Betreiber unangenehmer Webseiten
immer wieder von Nutzwerk drangsaliert worden, teilweise mit Erfolg.

Die Nutzwerk-Aktion vom Juli wendet sich vor allem gegen diejenigen
Betreiber, die Verweise auf die Nutzwerk-Dokumentation des FFII auf
ihren Webseiten führen.  Die Anwälte Plesch  Plesch schicken
typischerweise Kopien einer von ihnen erwirkten Eilverfügung bei, die
den FFII bei Androhung von Ordnungsgeld auffordern, bestimmte Sätze
aus seiner Darstellung von Nutzwerk zu entfernen

http://nutzwerk.ffii.org/ffii/

Hieraus leiten sie eine Pflicht des Portalbetreibers her, Verweise auf
den FFII zu unterlassen.

Diese von der Eilverfügung betroffenen Sätze sind inzwischen entfernt.
Dies verzögerte sich, weil uns angesichts der angespannten Lage im
Europäischen Parlament die Kapazitäten fehlten, um auf Nutzwerks nicht
endende Serie von immer neuen Eilverfahren vor immer neuen Gerichten
zu reagieren.  Dies ändert sich jedoch jetzt.  Der FFII hat jetzt
zahlreiche Gründe, sich verstärkt der Wahrung öffentlicher Interessen
vor Gericht zuzuwenden.

Die Hamburger Eilverfügung m.E. nicht haltbar.  Bei anderen Gerichten
ist Nutzwerk bereits mit ähnlichen Versuchen gescheitert.  Etwa in
Leipzig verlor Nutzwerk zu 80%, in Halle zog es das Verfahren zurück.

Aber solche Verfahren reichen aus, um die Meinungsfreiheit im Web
effektiv auszuhebeln.  Es gibt nur noch nicht so viele Firmen, die
das so rücksichtslos ausnutzen wie Nutzwerk.

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Re: Softwarepatente abgelehnt

2005-07-21 Diskussionsfäden PILCH Hartmut
  Es ist auch sehr schwer, diese Vorgaben umzusetzen. In der Praxis
  treten immer wieder Faelle auf, an die vorher kein Mensch gedacht hat,
  fuer die das Gesetz aber eine vernuenftige Regelung bereit halten soll.
 
 Ist das nicht der deutsche Weg - alles bis zum Ende durchdefinieren?

[...] 
 Anyway, zurueck zu den Softwarepatenten - ein Hauptargument dagegen
 scheint mir die geringe Erfindungshoehe zu sein (bis hin zum
 Trivialpatent),
 
 dagegen hilft m.E. nicht ein neues Gesetz, wie immer das aussehen mag,
 sondern vernuenftige taegliche Rechtssprechung und -pflege.

Dagegen hilft die einfache Regel, die mit dem EPUe eingefuehrt und bis 1986
auch ueberall eingehalten wurde.
 
  Und dann kommen noch die Lobbyisten und wollen diese und jene
  Aenderung.
 
 Tja, die Lobby.. ehrlich gesagt, fuer mich ein, wenn nicht gar der
 Hauptfeind, der Demokratie.

Nur ist der Begriff sehr schwer abzugrenzen.

Jeder und alles ist Lobby.  Die Kommission, das BMJ, Frau Zypries, Herr
Wulff, Herr Ude und viele andere machten etwa beim Parlament Lobbyarbeit.

Thomas Stadler und ich haben uns auch gegenseitig als Lobbyisten bezeichnet.

Versuchen koennte man eine Abgrenzung gegen Lobbyarbeit wie von Siemens
via ZVEI u.a. betrieben, bei der millionenschwere PR-Agenturen oder
 Pseudo-KMU-Vertreter schicken, redaktionelle Beitraege pflanzen etc.

Dort hat man es mit bezahlten Luegnern zu tun, die sich meist in der
Sache kaum auskennen, aber professionell als Maulwuerfe daran arbeiten,
in den Prozess der Meinungs- und Vertrauensbildung falsche
Gewaehrsleute einzuschleusen.  Dies geschieht teilweise ganz systematisch
ueber Pseudo-Verbaende, die allgemein von der Presse als die Wirtschaft
oder industry bezeichnet werden, obwohl sie in Wirklichkeit um das Geld
ganz weniger Grossunternehmen herum organisiert sind.  ACT, BSA, CompTIA
etc sind m.E. typische Verbaende, die der Waesche von Microsoft-Geldern 
dienen, aber bei Bitkom und ZVEI verhaelt es sich nicht unbedingt viel
anders.  Und trotz aller Rufe zu Reformen verlangt kaum jemand die Reform
des intransparenten Vertretungssystems von BDI  Co, das selten durch
Kompetenz glaenzt und trotzdem in allzu vielen Faellen die wirklichen
Faeden der Politik in der Hand zu haben scheint. 

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Re: Softwarepatente abgelehnt

2005-07-21 Diskussionsfäden PILCH Hartmut
 Muss also die Neuheit, also der erfinderische Schritt, im technischen 
 Bereich liegen? 

Nein.

Auf dem Weg von der aehnlichsten bereits bekannten Lehre zur beantragten
Lehre muss ein technisches Problem geloest werden.

 Wird dann nur die technische Neuerung geschützt oder 
 die ganze Geschäftsmethode?

die ganze computer-implementierte Geschaeftsmethode.
 
 Deinen Formelsatz unter meiner Frage habe ich schon 7mal gelesen ohne zu 
 begreifen, was er meinen könnte.

Das ist nicht mein Formelsatz sondern der des EPA, und den verstehen
tatsaechlich nicht viele Leute.   Man muss sich mal ein paar 
Beispiel-Entscheidungen anschauen.  Oder die Hinweise des Praktikers
PA Erwin Basinski und anderer Kollegen dazu, die auf 

http://swpat.ffii.org/papiere/eubsa-swpat0202/tech/

zitiert werden.
 
 Am Monday 18 July 2005 11:52 verlautbarte PILCH Hartmut :
   das Problem ist dann also, dass wegen einer kleinen technischen
   Neuerung die ganze Geschäftsmethode mitgeschützt wird?
 
  So wuerde ich das nicht sagen.
 
  Wenn die Geschaeftsmethode im Rahmen ihres erfinderischen Schrittes
  den Bedarf an Rechenressourcen verringert, steht der Patenterteilung
  durch das EPA nichts mehr im Weg.



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Re: Softwarepatente abgelehnt

2005-07-18 Diskussionsfäden PILCH Hartmut
 das Problem ist dann also, dass wegen einer kleinen technischen Neuerung 
 die ganze Geschäftsmethode mitgeschützt wird?

So wuerde ich das nicht sagen.

Wenn die Geschaeftsmethode im Rahmen ihres erfinderischen Schrittes den
Bedarf an Rechenressourcen verringert, steht der Patenterteilung durch
das EPA nichts mehr im Weg.

  Auch Artikel 4a gelangte vom EPA ueber den Rat in JURI und von dort
  zurueck in den Rat.  Es handelt sich dabei um jene Doktrin vom
  weiteren technischen Effekt, die das EPA selbst in jenem
  trilateralen Dokument
 
    http://www.jpo.go.jp/torikumi_e/kokusai_e/tws/appendix6.pdf
 
  als wirkungslosen Notbehelf zur Umgehung des Art 52 EPUe bezeichnet.

Die Rhetorik vom weiteren technischen Effekt, wie sie 1998 vom EPA
entwickelt wurde, braucht man dafuer nicht einmal. 

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Re: Softwarepatente abgelehnt

2005-07-16 Diskussionsfäden PILCH Hartmut
  Dort werden nur nicht-naheliegende und nicht-technische
  Geschaeftsmethoden als nicht patentierbar bezeichnet.  
 
  Nein. Die Formulierung lautet 
  ..nicht patentierbare Methoden, wie nahe liegende oder 
  nichttechnischeTrivial-Vorgänge und Geschäftsmethoden... 
 
  Bereits aus sprachlichen Gruenden bezieht sich das Adjektiv naheliegend 
  nicht auf die Geschaeftsmethoden, sondern nur auf die Trivial-
  Vorgaenge.
 
 Die französische Fassung bestätigt übrigens diese Auslegung.

Die spanische laesst einfach die Adjektive weg:

  ... metodos non patentables, como los procedimientos y los 
  metodos comerciales.

In einigen Varianten wird das trivial in Trivial-Vorgaenge mit
dem vorigen nicht naheliegend zusammen gezogen und eines von beiden
elidiert.

Fuer welche beider Varianten man sich auch immer entscheidet, es aendert
nichts daran, dass hier wie anderswo in dem Text die Doktrinen von
Controlling Pension Befits System wiedergegeben werden, denen zufolge
nichgt nackte Geschaeftsmethoden, wohl aber computer-implementierte 
Geschaeftsmethoden patentfaehige Erfindungen sind, und dass es in
EG 14 darum geht, dass man diese aktuelle Rechtslage festschreiben und
nicht etwa weitere Lockerungen (im Sinne von Patentierbarkeit nackter
Geschaeftsmethoden gemaess State Street 1998) zulassen will.

Verhandlungssprache war hier am ehesten Englisch, durch Wuermeling kam
Deutsch hinein, und es ging ziemlich chaotisch zu.  Die Uebersetzungen
sind auch oft nicht gut, z.B. wurde bei einigen Rocard-Aenderungsantraegen
numerique (digital) zu numeric/numerisch uebersetzt, und aus die
beherrschbaren Naturkraefte des BGH kamen aus dem Englischen ins
 Deutsche als kontrollierbare Kraefte der Natur zurueck.

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Re: Softwarepatente abgelehnt

2005-07-14 Diskussionsfäden PILCH Hartmut
  Die geniale Idee kann jeder haben - und warum sollte sie schutzwuerdig
  sein?
 
 Entweder Naturrecht -- oder man sieht das Patent als Belohnung für die
 Veröffentlichung (die Alternative wäre, ss di die Idee als
 Geschäftsgeheimnis ihr Dasein fristet).

In der Praxis waere wohl die Alternative eher, dass die Idee zur Mehrung
des Ruhme ihres Urhebers in einem Journal oder einer OSS-Anwendung erscheint.
Moeglicherweise gar im IBM Bulletin, wo das jahrzehntelang regelmaessig
geschah, bevor man auf die Idee der Patentierung verfiel.

Oder aber sie bliebe tatsaechlich eine Weile in proprietaerer Software
versteckt und wuerde dieser einen Vorsprung von ein paar Monaten oder
Jahren sichern, bis dann immer mehr Konkurrenten auch drauf kaemen und
das ganze schliesslich in die Oeffentlichkeit diffundieren wuerde.

Die Vorstellung vom familientradierten Geheimrezept, dessen Dilemma mithilfe
des Patentwesens geloest werden koennte, ist weitgehend mittelalterlich.
Vielleicht kommt so etwas auch noch ab und zu vor.  Hat jemand im Bereich
der Datenverarbeitung schon mal von so etwas gehoert?

Dass das auch allgemein selten ist und vieles mehr zu den
klassischen Rechtfertigungslehren des Patentwesens kann man bei
Machlup nachlesen

http://swpat.ffii.org/papiere/machlup58/

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Re: Softwarepatente abgelehnt

2005-07-13 Diskussionsfäden PILCH Hartmut
  Da ist er wieder, der unsaubere Umkehrschluss. Der hält logisch nicht. 
  Nur weil ich niemanden umbringen darf, muss ich nicht laufend Leben 
  produzieren. Nur weil ich maximal 50km/h fahren darf, muss ich auch 
  50km/h fahren...
 
 Wenn die Patentpolitiker im Rat beabschtigt haetten, Geschaeftsmethoden 
 auszuschliessen, haetten sie das auch getan.  Aufrufe dazu gab es genuegend.

Wie wuerdest du eine Strafrechtsbestimmung in Kannibalenland beurteilen,
in der stuende:

   Ziel dieser Richtlinie ist es, den Status Quo festzuschreiben
   und Tendenzen zu unerlaubten oder unmotivierten Toetungen oder
   Verspeisungen von Menschen einen Riegel vorzuschieben.

Ist das dann keine Legitimierung des kannibalischen Status Quo?

Oder eine Geschwindigkeitsbestimmung fuer deutsche Autobahnen:

   Ziel dieser Richtnlinie ist es, den Status Quo festzuschreiben
   und Tendenzen zum ruecksichtslosen, Verkehrsregeln verletzenden
   Ueberholen und Rasen entgegenzuwirken.

Ginge hieraus nicht hervor, dass das Fehlen einer Geschwindigkeitsbegrenzung
festgeschrieben wird ?

Warum toleriert man in der Patentgesetzgebung solche windigen
Formulierungstricks?  Warum finden die sogar in Foren wie Fitug 
Anhaenger und Verteidiger?

Wenn solche Tricks wirklich so schwer zu durchschauen sein sollten, wuerde
ich vermuten, dass sie bei fast jedem Gesetzesvorhaben angewandt werden.
Das muesste bedeuten, dass die Ministerialbuerorkratie immer durchbekommt,
was sie will.

Ist das so?

Sind der kritische Verstand der Oeffentlichkeit allgemein so benebelt
wie in diesem Fall hier im Fitug-Forum?  Sind die Sitten der Gesetzgebung
allgemein entsprechend verroht ?

Nach dem was ich ab und zu an Klagen aus der Justizwelt mitbekomme, koennte
es durchaus so sein.  Man hoert viel von einer Flut minderwertiger Gesetze
aus Berlin und vor allem Bruessel, mit der keiner ausser ein paar
Spezialisten mit besonderem Herrschaftswissen mehr mitkommt.  Aber obige
Patentrichtlinie erscheint mir doch extrem, und dass wir fuer die 21
Aenderungsantraege eine knappe Mehrheit bekamen, kann sowohl optimistisch
als auch pessimistisch stimmen.

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Re: Softwarepatente abgelehnt

2005-07-13 Diskussionsfäden PILCH Hartmut
   Ausserdem nimmst Du an, dass sich naheliegende und nicht
   technische auf Trivialvorgaenge und Geschäftsmethoden
   gleichermassen bezieht. Das ist aber nur eine mögliche
   Interpretation und Du sagst uns nicht, warum es die richtige sein
   soll.
 
  Es ist die naheliegende Auslegung.
 
 Behauptungen sind frei von Argumenten.

Ein Satz wie

blaue und gruene Steine und Murmeln

wird nun mal zunaechst als

(blaue und gruene) (Steine und Murmeln)

interpretiert.  Andere Interpretationen sind moeglich aber
nicht naheliegend.

 Ich denke nein. Du hast bisher keine Begründung geliefert. Ich kann Dir 
 eine liefern: Trivialvorgänge können durchaus technisch. 
 Geschäftsmethoden werden in diesem Kontext gerade als Gegenteil zu 
 technischem Beitrag benutzt. 

Laut aktueller Rechtslage koennen Geschaeftsmethoden technische
Beitraege liefern.

Noch einmal: s. dazu 

Warum Amazon 1 Click eine patentfaehige Erfindung ist
http://swpat.ffii.org/papiere/eubsa-swpat0202/tech/

und lies die Beitraege angesehener Patentanwaltskanzleien oder auch
des EPA selbst oder den seines Praesidenten

http://swpat.ffii.org/papiere/grur-kober0106/

wenn du noch immer meinst, ich wuerde denen nur etwas in die Schuhe
schieben.

 Insofern stehen sie als Platzhalter für 
 alle nichttechnischen Vorgänge. 

Nein, Geschaeftsmethoden koennen technische Probleme (z.B.
Verringerung der benoetigten Zahl von Mausklicks) loesen und
dadurch einen technische Beitrag im Rahmen des erfinderischen
Schrittes leisten.

  Und wiegesagt, laut aktueller Rechtslage *sind* Geschaeftsmethoden
  patentfaehig.  Der Satz waere also falsch (im Sinne des
  Sprachgebrauchs der Ratsbeamten), wenn man das nicht so beziehen
  wuerde.  Wenn die Ratsbeamten beabsichtigt haetten, an dieser
  aktuellen Rechtslage etwas zu aendern, haetten sie das schon ohne
  Umschweife in einen *Artikel* schreiben muessen.
 
 Wer vertritt offen, dass Geschäftsmethoden in der EU patentierbar sein 
 sollen? Ich kenne da niemanden. 

Vielleicht schaust du immer dann weg, wenn ich mir die Muehe mache, deine
Vorwuerfe akribisch zu beantworten.

 Wenn Du das behauptest, dann musst Du 
 eine irgendwo archivierte Aussage, ein Gerichtsurteil oder einen 
 juristischen Aufsatz anführen. Ansonsten bleibt es eine unbeachtliche 
 Behauptung. Du bist der Meinung, dass der Ratstext es erlaubt hätte, 
 begründest Deine Meinung aber nicht (ausser mit der Annahme, die andere 
 Seite wäre zu allem fähig), insbesondere da Deine Meinung gegen den 
 Wortlaut der Erwägungsgründe geht, besteht nach juristischer 
 Methodenlehre ein erhöhter Bedarf an Begründung. Dem bist Du nicht 
 gerecht geworden, denn Du hast behauptet, nicht begründet (ausser dass 
 die andere Seite das sicher langfristig vorgehabt hätte)

Wiegesagt, ein wenig Nachlesen der von mir gelieferten Verweise
haette genuegt.

Und die Beweislast liegt da noch nicht einmal bei mir.  Dass das
EPA Geschaeftsmethoden fuer patentfaehig erachtet, kann in Juristenkreisen
einfach als Allgemeinwissen vorausgesetzt werden. 

   Denn dann sind
   Geschäftsmethoden unzulässig unabhängig von der Frage, ob sie
   naheliegend oder nicht technisch sind. BTW, was ist eine technische
   Geschäftsmethode?
 
  Eine Geschaeftsmethode, die im Rahmen ihres Nicht-Naheliegens
  (erfinderischen Schrittes) einen technischen Beitrag leistet (s.
  diverse Artikel und Erwaegungsgruende wie zuvor aufgelistet), d.h.
  z.B. Rechenressourcen (etwa Mausklicks) einsparen hilft.
 
 Du hast meinen Satz einfach semantisch ein wenig umgestellt und die 
 Kernaussagen wiederholt. Das nennt man eine Tautologie. Sie begründet 
 nichts sondern wählt die vorher aufgestellte Behauptung als Begründung 
 derselben. Geschäftsmethoden sind nicht-technisch. Du sagst ein 
 technischer Beitrag. Welchen technischen Beitrag kann ein Geschäft 
 leisten? Erst wenn das klar ist, dann können wir über Methoden reden, 
 denn die sind mittel zum Zweck des Geschäfts und nicht der benutzen 
 Mittel (website)
 
 Also ist Deine Meinung immer noch nicht wasserdicht

Ich referriere nur Grundwissen ueber die Praxis des EPA.

Hier gleich noch ein paar Zitate von der Webseite, falls 
du die nicht anklickst.

Rat der Kanzlei Wuesthoff  Wuesthoff an Banken:

 Of course, the liberal practice in the U.S. requires to file almost
 any business method for patent. These business methods are always
 implemented by a computer (I have not seen any other example). This
 computer implementation in most cases gives the opportunity to look
 for some sort of a technical effect or technical consideration or
 technical problem etc. which might help to obtain a European patent,
 in the long run. When studying a business method computer software
 program it turns out that in most cases that program includes at least
 one aspect (feature) which might qualify under the European standards
 as technical. It is an advisable measure for any bank these days to
 try to develop a patent portfolio in order 

Re: Softwarepatente abgelehnt

2005-07-13 Diskussionsfäden PILCH Hartmut
  Das EPA hat laengst computer-implementierte Geschaeftsmethoden
  zu patentfaehigen Erfindungen erklaert 
 
 Nochmal: Das EPA untersteht nicht dem Gemeinschaftsrecht und ist auch 
 keine Institution der EU.

Nochmal: das EPA ist das Schwergewicht in der Patentrechtsprechung und
-regelsetzung in Europa, und die Rats-Richtlinie haette das weiter
festgeschrieben.  Es war zu keinem Zeitpunkt irgendeine Bereitschaft
auf Seiten des Rates da, eigenstaendig irgendwelche anderen Regeln
zu formulieren.  
 
 Es ist deshalb im Prinzip egal, was das EPA gemacht hat oder nicht, 

Die Rats-Richtlinie haette nur im Rahmen der EPA-Eigenwilligkeiten ausgelegt
werden koennen.  Es war eine EPA-Ermaechtigungs-Richtlinie, egal ob die
Institution, die nun in letzter Instanz auslegt, EPA oder EuGH oder
anderswie heisst. 

 wenn sich die EU entschließt eine eigene fuer die Mitgliedsstaaten 
 verbindliche Regelung zu normieren. Du darfst dem EuGH zutrauen, dass 
 er bei seiner Auslegung des Gemeinschaftsrechts sicher nicht blind der 
 Spruchpraxis des EPA folgt. 

Ihm waere kaum etwas anderes uebrig geblieben.

Auch der BGH haette mit seinen eigenen Auslegungen einpacken koennen.
U.a. deshalb haben sich seine Richter ja so energisch gegen die
Rats-Rili ausgesprochen.

 Es ist noch nicht einmal naheliegend, dass 
 er diese Spruchpraxis als zentrales Auslegungskriterium betrachtet. Er 
 wird und muss sich zunaechst am normierten Gemeinschaftsrecht 
 orientieren.

Was haette das Gemeinschaftsrecht in dieser Frage denn an Orientierung
geboten, abgesehen von einer kryptischen Richtlinie, in der EPA-Doktrinen
festgeschrieben werden, die ohne Bezug auf die EPA-Praxis wenig Sinn
ergeben ?

 Der Ratsentwurf geht hinter die Spruchpraxis des EPA zurueck und stellt 
 auch ausdruecklich klar, dass blosse Geschaeftsmethoden nicht 
 patentierbar sind.

An mehreren Stellen wird impliziert, dass sie patentierbar sind.
Von ausdruecklicher Verneinung kann keine Rede sein. 

 Du stellst immer wieder Thesen auf, fuer die es keine hinreichenden 
 tatsaechlichen Anhaltspunkte gibt. Das gipfelt dann in Behauptungen wie 
 der, dass der Richtlinenentwurf blosse Geschaeftsmethoden fuer 
 patentierbar erklaert, obwohl der Text an drei Stellen das Gegenteil 
 besagt und es keine einzige Passage gibt, die Deine Auffassung stützt. 

Also noch mal:

Erw�gungsgrund 14:
 
  Durch diese Richtlinie wird lediglich die derzeitige Rechtslage
  klargestellt, um Rechtssicherheit, Transparenz und Rechtsklarheit zu
  gew�hrleisten und Tendenzen entgegenzuwirken, nicht patentierbare
  Methoden, wie nahe liegende oder nichttechnische Trivial-Vorg�nge und
  Gesch�ftsmethoden, als patentf�hig zu erachten.

Hier muss angenommen werden, dass nicht Gesch�ftsmethoden sondern nur
nahe liegende oder nichttechnische Gesch�ftsmethoden ausgeschlossen
werden.

Selbst wenn Gesch�ftsmethoden ausgeschlossen w�ren, k�nnte dies nur
im Sinne der derzeitigen Rechtslage verstanden werden, wo laut
EPA (Pension Benefits 2000) die Gesch�ftsmethode als solche nicht
beansprucht werden kann, aber sehr wohl die Gesch�ftsmethode im
Gewande einer Computer-Implementierung.

Ebenso Erw�gungsgrund 13:

 Folglich kann eine computerimplementierte Gesch�fts-, 
 Datenverarbeitungs- oder andere Methode, bei der der einzige Beitrag 
 zum Stand der Technik nichttechnischen Charakter hat, keine 
 patentierbare Erfindung darstellen.

Auch hier wird impliziert, dass computer-implementierte
Gesch�ftsmethode, deren Beitrag zum Stand der Technik technischen
Charakter hat, eine patentf�hige Erfindung darstellen kann.  Und dass
mit einem solchen Beitrag nur der technischen Beitrags im Rahmen
des erfinderischen Schrittes gem�� der im Ratstext an zahlreichen
Stellen kodifizieten EPA-Praxis, d.h. Einsparen von Rechenzeit und
Datenraum, gemeint sein kann, ist klar.

Hier noch ein paar Beispiele f�r die Kodifizierung der Doktrin
vom technischen Beitrag im erfinderischen Schritt:

Erwaegungsgrund 11:

 F�r Erfindungen gilt ganz allgemein die Voraussetzung, dass sie, um das
 Kriterium der erfinderischen T�tigkeit zu erf�llen, einen technischen
 Beitrag zum Stand der Technik leisten sollten. 

Erwaegungsgrund 12:

 Eine computerimplementierte Erfindung erf�llt folglich trotz der
 Tatsache, dass sie einem Gebiet der Technik zugerechnet wird, sofern sie
 keinen technischen Beitrag zum Stand der Technik leistet, z.B. weil dem
 besonderen Beitrag die Technizit�t fehlt, nicht das Kriterium der
 erfinderischen Taetigkeit und ist somit nicht patentierbar.

Artikel 2b:

 b) Technischer Beitrag ist ein Beitrag zum Stand der Technik auf einem
 Gebiet der Technologie, der neu und f�r eine fachkundige Person nicht
 nahe liegend ist. Bei der Ermittlung des technischen Beitrags wird
 beurteilt, inwieweit sich der Gegenstand des Patentanspruchs in seiner
 Gesamtheit, der technische Merkmale umfassen muss, die ihrerseits mit
 nichttechnischen Merkmalen versehen sein k�nnen, vom Stand der Technik abhebt.

Hier wird deutlich impliziert, dass der 

Re: Softwarepatente abgelehnt

2005-07-13 Diskussionsfäden PILCH Hartmut
 im Kannibalenland bedeutet. Aber eigentlich wollte ich hier nicht die 
 Kannibalen diskutieren.

Den Vergleich mit Toetungsdelikten gabst diesmal du vor.

 unerlaubt gibt Dir die Lösung: Es richtet sich gegen die 
 unerlaubten. Was erlaubt/unerlaubt heisst muss dann noch festgestellt 
 werden. 

Es ist ja fuer Deutschland bereits bekannt: keine Geschwindigkeitsbegrenzung
auf Autobahnen.

Wenn ich das auf 20 Jahre hinweg festschreiben will und dann zu diesem
Zweck in einem Erwaegungsgrund formuliere, es ginge darum den Status
Quo festzuschreiben und Tendenzen hin zu ueberzogenem Rasen Einhalt
zu gebieten, kommt etwa das heraus, was unsere Ministerialbeamten
in dieser Rili versucht haben.

 rücksichtslos Rasen dürfen. Ausserdem fehlt jede Aussage zu einer 
 Geschwindigkeitsbegrenzung im Obersatz.

Die ist im Status Quo impliziert.

 Formulierungen. Der Treppenwitz hier ist, dass Du dadurch jenes 
 Horrorszenario bestens heraufbeschwören konntest, das die Entwickler 
 auf die Barrikaden brachte.

Der Treppenwitz ist m.E. dass noch immer einige Leute so tun, als
haette die Ratsrichtlinie etwas begrenzt.  Und das nach all den
SAP/BSA-Anzeigen, all den Aussagen des EPA, der Patentanwaelte etc
und all den von mir hier ausfuehrlich ausgewalzten Zitaten.

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Re: Softwarepatente abgelehnt

2005-07-13 Diskussionsfäden PILCH Hartmut
  * Thomas Stadler wrote:
   Mit Deiner Argumentation waere der HTML-Steuerungsbefehl fuer einen
   Link auch patentierbar.
  
  US-A-4,873,662
 
 In dieser Diskussion wirst du wirklich wahnsinnig. Ich rede die ganze 
 Zeit ueber europaeische Patente und dann kommst Du mit einem US-Patent 
 daher. 

Es gibt nirgends in der Trilateralen Praxis, wie sie sich in der vom
Ratspapier kodifizierten EPA-Praxis wiederspiegelt, irgendwelche Ansatzpunkte,
mit denen ein Hyperlink-Patent wie das von BT von der Patentierbarkeit
ausgeschlossen werden koennte.  Wenn ein solches Patent unter der Trilateralen
Praxis scheitern wuerde, dann nur wegen mangelnder Neuheit/Erfindungshoehe.
 
 Das Beispiel zeigt aber auch sehr gut, wo die Unterschiede liegen und 
 ist als Gegenargument untauglich.

Was soll dieses Geflunker wieder?

Wo denn?

Die Beweislast fuer solche Behauptungen liegt jetzt allmaehlich bei dir.

Alles andere ist langsam eine Frechheit.



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Re: Softwarepatente abgelehnt

2005-07-13 Diskussionsfäden PILCH Hartmut
 Ich versuche mal diese beiden Aussagen zum gleichen Punkt zusammenzufassen:
 
 Der Wortlaut X ist mit Einschränkungen Y verboten bedeutet für einen
 Juristen X ist verboten, da X immer zu Y führt

Einen Satz wie

 Das Entwenden von Waren aus einem Geschaeft ist verboten, wenn
 es zu einer unangemessenen Bereicherung des Diebes fuehren wuerde.

wuerde man im Gesetz nur dann finden, wenn das Entwenden von Waren
bei Nichtvorliegen von unangemessener Bereicherung erlaubt sein
koennte.

Natuerlich wird mit dem Satz noch nicht gesagt, dass es erlaubt *ist*,
aber im Falle der vorliegenden Debatte ergibt sich das durch den
Kontext der aktuellen Rechtslage, um deren Kodifizierung es geht.

Die Versuche von Thomas S, die Ratsrichtlinie ohne diesen Kontext zu
interpretieren, sind m.E. audh juristisch gesehen einfach nur abwegig.

Danke fuer die Vermittlungsmuehe, aber das reicht m.E. nicht

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Re: Softwarepatente abgelehnt

2005-07-13 Diskussionsfäden PILCH Hartmut
  Die Rats-Richtlinie haette nur im Rahmen der EPA-Eigenwilligkeiten
  ausgelegt werden koennen.  Es war eine EPA-Ermaechtigungs-Richtlinie,
 
 Das ist schon deshalb unrichtig, weil das EPA gar nicht Adressat dieser 
 Richtlinie ist. M.a.W. die Richtlinie gilt fuer das EPA ueberhaupt 
 nicht. Das EPA kann deshalb dadurch auch zu nichts ermaechtigt werden.

Das sind jetzt wieder Versuche einer kontext- und sinnfreien
Gesetzesauslegung.  Das was ich Wolkenkuckucksheim nannte.

Das De-Facto-Schwergewicht ist das EPA, und ob das eine EU-Institution
ist oder nicht, ist eine akademische Frage.  Es gibt keine EU-Institution,
die das EPA ersetzen koennte, und die EU befindet sich zumindest in
Symbiose mit der EPO. Jedes kuenftige EU-Mitglied muss zuerst EPO-Mitglied
werden.  An dem Werdegang der Richtlinie wird das noch deutlicher.

  An mehreren Stellen wird impliziert, dass sie patentierbar sind.
 
 Nein, das wird es nicht. 

Es wird gesagt: Geschaeftsmethoden, die nicht Bedingung Y erfuellen,
sind nicht patentierbar.

Damit wird noch nicht zwingend impliziert, dass sie dann, wenn sie
Bedingung Y nicht erfuellen, patentierbar sind.  Aber letztere
Schlussfolgerung ergibt sich aus der Zielsetzung, die aktuelle
Rechtslage zu kodifizieren, welche wiederum offensichtlich und
z.T. explizit mit der EPA-Rechtsprechung gleichgesetzt wird.

 Deine Interpretation ist weder mit den 
 Grundsaetzen juristischer Auslegung vereinbar noch allgemein semantisch 
 nachvollziehbar.

 Das was Du sagst ist schlicht falsch und nicht vertretbar.

Genau das gilt fuer deine Aussagen.  Ich habe erdrueckende
Tatsachenbeweise auf mehreren Ebenen genannt.  Du stehtst nicht
mit den Beinen auf dem Boden der EPA-Rechtsprechung.

 Man moege sich doch mal in die Rolle eines Technikers versetzen. Zu 
 Euch kommt jemand, der nicht vom Fach ist, aber doch mit einem 
 Absolutheitsanspruch ausgestattet, alles besser weiss, obwohl Euch als 
 Fachleute klar ist, dass er weitgehend nur Unfug redet. Wie geht ihr 
 mit so jemandem um?

Man sieht, dass es einige Juristen wurmt, dass sie mit ihrer
Tour nicht das Vertrauen der Techniker erhalten konnten.  Axel hat sich
auch lange bemueht, fuer die Opensource-Bewegung zu sprechen.  Aber
es stimmt nicht, dass auf unserer Seite keine Juristen waeren.  Unsere
Petition wurde von ueber 1000 Juristen unterzeichnet, und auch im engeren
Kreis des FFII sind einige Volljuristen.

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Re: Softwarepatente abgelehnt

2005-07-13 Diskussionsfäden PILCH Hartmut
 wuerde man im Gesetz nur dann finden, wenn das Entwenden von Waren
 bei Nichtvorliegen von unangemessener Bereicherung erlaubt sein
 koennte.
 
 Natuerlich wird mit dem Satz noch nicht gesagt, dass es erlaubt *ist*,
 aber im Falle der vorliegenden Debatte ergibt sich das durch den
 Kontext der aktuellen Rechtslage, um deren Kodifizierung es geht.

Und nicht nur das: man hat vor einem Hintergrund wie Art 27 TRIPs
grundsaetzlich von der Patentfaehigkeit auszugehen.  Wo sie ausgeschlossen
werden soll, muss das explizit geschehen.


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Re: Softwarepatente abgelehnt

2005-07-13 Diskussionsfäden PILCH Hartmut
   An mehreren Stellen wird impliziert, dass sie patentierbar sind.
  
  Nein, das wird es nicht. 
 
 Es wird gesagt: Geschaeftsmethoden, die nicht Bedingung Y erfuellen,
 sind nicht patentierbar.
 
 Damit wird noch nicht zwingend impliziert, dass sie dann, wenn sie
 Bedingung Y nicht erfuellen, patentierbar sind.  Aber letztere

Hier ist ein nicht zu viel.

 Schlussfolgerung ergibt sich aus der Zielsetzung, die aktuelle
 Rechtslage zu kodifizieren, welche wiederum offensichtlich und
 z.T. explizit mit der EPA-Rechtsprechung gleichgesetzt wird.

Hinzu kommt, dass selbst eine Aussage wie Geschaeftsmethoden sind
nicht patentfaehig vor diesem Hintergrund noch nichts daran geaendert
haette, dass computer-implementierte Geschaeftsmethoden in der
vom Rat kodifizierten herrschenden EPA-Doktrin patentfaehige 
Erfindungen im Sinne des Art 52 EPUe sind.

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Re: Softwarepatente abgelehnt

2005-07-13 Diskussionsfäden PILCH Hartmut
  Einen Satz wie
 
   Das Entwenden von Waren aus einem Geschaeft ist verboten, wenn
   es zu einer unangemessenen Bereicherung des Diebes fuehren wuerde.
 
  wuerde man im Gesetz nur dann finden, wenn das Entwenden von Waren
  bei Nichtvorliegen von unangemessener Bereicherung erlaubt sein
  koennte.
 
 man Mundraub.

:-)

Allerdings laege im vorliegenden Falle noch zusaetzlich ein Kontext
einer Spruchpraxis vor, die fast keine Bereicherung fuer unangemessen
hielte.

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Re: Softwarepatente abgelehnt

2005-07-13 Diskussionsfäden PILCH Hartmut
[zu ABS]

  Der innovative Teil ist nicht der Computer oder das Programm, sondern
  die Wirkungsweise, vulgo die Spezifikation, des Programms.
 
 Wenn man die Wirkungsweise schützt, schützt es dann auch gegen eine 
 Implementierung in einem Universalrechner (vulgo Softwarepatent?)

Nein.



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Re: Softwarepatente abgelehnt

2005-07-13 Diskussionsfäden PILCH Hartmut
   In dieser Diskussion wirst du wirklich wahnsinnig. Ich rede die ganze
   Zeit ueber europaeische Patente und dann kommst Du mit einem US-Patent
   daher. 
  
  Es gibt nirgends in der Trilateralen Praxis, wie sie sich in der vom
  Ratspapier kodifizierten EPA-Praxis wiederspiegelt,
 
 Hoer doch endlich mal mit der Behauptung auf, es wuerde sich um eine 
 Kodizierung der EPA-Praxis handeln. Das ist es gerade nicht, weil 
 erkennbar restriktiver als die EPA-Praxis. Das habe ich jetzt wirklich 
 oft genug auch anhand von Wortlaut und Erwaegungsgruende des 
 Ratsentwurfs erlaeutert.

Das ist angesichts meiner vielen unbeantworteten ausfuehrlichen
Erlaeuterungen einfach nur noch eine Frechheit.

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Re: Softwarepatente abgelehnt

2005-07-13 Diskussionsfäden PILCH Hartmut
  wuerde man im Gesetz nur dann finden, wenn das Entwenden von Waren
  bei Nichtvorliegen von unangemessener Bereicherung erlaubt sein
  koennte.
 
 Also nochmal. Der Ratsentwurf befasst sich an drei Stellen mit dem 
 Thema Geschaeftsmethoden. Mehr habe ich zumindest nicht gefunden. Am 
 deutlichsten ist Erwaegungsgrund 14, in dem Geschäftsmethoden ganz 
 ausdrücklich als nicht patentierbare Methoden bezeichnet werden

Dort werden nur nicht-naheliegende und nicht-technische Geschaeftsmethoden
als nicht patentierbar bezeichnet.  Und selbst wenn diese Attribute
fehlen wuerden, wuerde es noch immer der Pension-Benefits-Doktrin
entsprechen und nichts daran aendern, dass laut dieser vom Ratspapier 
kodifizierten Doktrin computer-implementierte Geschaeftsmethoden
patentfaehige Erfindungen sind.

 Und komm mir jetzt bitte nicht wieder damit, dass das nur ein 
 Erwaegungsgrund sei, aber die EPA-Praxis eine andere ist. 

Damit bin ich noch nie gekommen.

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Re: Softwarepatente abgelehnt

2005-07-13 Diskussionsfäden PILCH Hartmut
  Also nochmal. Der Ratsentwurf befasst sich an drei Stellen mit dem 
  Thema Geschaeftsmethoden. Mehr habe ich zumindest nicht gefunden. Am 
  deutlichsten ist Erwaegungsgrund 14, in dem Geschäftsmethoden ganz 
  ausdrücklich als nicht patentierbare Methoden bezeichnet werden
 
 Dort werden nur nicht-naheliegende und nicht-technische Geschaeftsmethoden
 als nicht patentierbar bezeichnet.  Und selbst wenn diese Attribute
 fehlen wuerden, wuerde es noch immer der Pension-Benefits-Doktrin
 entsprechen und nichts daran aendern, dass laut dieser vom Ratspapier 
 kodifizierten Doktrin computer-implementierte Geschaeftsmethoden
 patentfaehige Erfindungen sind.
 
  Und komm mir jetzt bitte nicht wieder damit, dass das nur ein 
  Erwaegungsgrund sei, aber die EPA-Praxis eine andere ist. 
 
 Damit bin ich noch nie gekommen.

Ich habe schon gesagt, dass eine Regel mit der die EPA-Praxis geaendert
wuerde, auch in einem Artikel stehen muesste.  Aber da eine solche Regel
auch in keinem Erwaegungsgrund auch nur angedeutet wird, eruebrigt sich
die Forderung nach einem Artikel.

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Re: Softwarepatente abgelehnt

2005-07-13 Diskussionsfäden PILCH Hartmut
 Siehe Zitate in
 
   http://swpat.ffii.org/papiere/eubsa-swpat0202/tech/
 
 Oder Dr. Ingo Kober, Praesident des EPA im Juni 2001:

Wichtiger als Kober sind hierbei die direkten Aussagen der
technischen Beschwerdekammern, z.B. Controlling Pension Benefits System.

Das ist uebrigens m.E. keine staendig in Richtung USA schliddernde
Praxis, sondern ein einigermassen ueberschaubares und dokumentiertes
Gebauede von Doktrinen.



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Re: Softwarepatente abgelehnt

2005-07-13 Diskussionsfäden PILCH Hartmut
  Hinzu kommt, dass selbst eine Aussage wie Geschaeftsmethoden sind
  nicht patentfaehig vor diesem Hintergrund noch nichts daran geaendert
  haette, dass computer-implementierte Geschaeftsmethoden in der vom Rat
  kodifizierten herrschenden EPA-Doktrin patentfaehige Erfindungen im
  Sinne des Art 52 EPUe sind.
 
 Hier erkenne ich eine nicht belegte Behauptung und einen Zirkelschluss. 
 Nach dem Ratsentwurf sind Geschaeftsmethoden dann patentierbar, wenn 
 sie als Erfindungen zu qualifizieren sind und einen nicht naheliegenden 
 technischen Beitrag liefern. 

Nein: computer-implementierte Geschaeftsmethoden sind laut EPA-Doktrin
(Controlling Pension Benefits System 2000, Leitsaetze habe ich hier
bereits zitiert) grundsaetzlich patentfaehige Erfindungen.  Wie alle
patentfaehigen Erfindungen muessen sie aber noch zusaetzlich im Rahmen
des erfinderischen Schrittes ein technisches Problem loesen, m.a.W.
einen technischen Beitrag leisten.

-- 
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Re: Softwarepatente abgelehnt

2005-07-13 Diskussionsfäden PILCH Hartmut
  Dort werden nur nicht-naheliegende und nicht-technische
  Geschaeftsmethoden als nicht patentierbar bezeichnet.  
 
 Nein. Die Formulierung lautet 
 ..nicht patentierbare Methoden, wie nahe liegende oder 
 nichttechnischeTrivial-Vorgänge und Geschäftsmethoden... 
 
 Bereits aus sprachlichen Gruenden bezieht sich das Adjektiv naheliegend 
 nicht auf die Geschaeftsmethoden, sondern nur auf die Trivial-
 Vorgaenge.

Nein.
Wie gesagt, bei einem Konstrukt wie

gruene und blaue Steine und Murmeln

wird der Leser eher die Gruppierung

(gruene und blaue) (Steine und Murmeln)

als

(gruene und blaue Steine) und Murmeln

vornehmen.  Beide sind aber syntaktisch moeglich.  Historisch gesehen
bezieht sich das Attribut auf die Geschaeftsmethoden, denn die
Trivialvorgaenge wurden erst nachtraeglich von MdEP Wuermeling
eingefuegt (worueber die Kommission zu Recht laesterte, aber da diese
Unschoenheit ihr nichts ausmachte, blieben sie drin).

 Aber selbst wenn es anders waere, ist der Gegenschluss, so wie Du ihn 
 anstellst nicht statthaft, weil daraus nicht abzuleiten ist, dass 
 Geschaeftsvorgaenge danach regelmaessig patentierbar waeren.

Die zwei Gegenargumente habe ich schon mehrmals hier gebracht:

(1) Vgl Entwendung von Waren aus dem Laden ist verboten, wenn diese zu einer
unanagemessenen Bereicherung des Entwenders fuehren.  Hieraus allein
kann man noch nicht sicher schliessen, dass Entwendung unter anderen 
Umstaenden erlaubt ist, aber wahrscheinlich ist das schon, denn man macht
sich ja ueber den mit der Formulierung verfolgten Zweck Gedanken.  Bei
solchen Gedanken wuerde man dann auf die EPA-Doktrinen stossen, ohne
die der Ratstext ohnehin nicht verstanden werden kann und die mit
Begriffen wie aktuelle Rechtslage offensichtlich gemeint sind.

(2) Selbst wenn gemeint waere, dass Geschaeftsmethoden nicht patentfaehig
seien, wuerde dies genau mit den Leitsaetzen von Pension Benefits 2000
uebereinstimmen: man bekaeme keinen Anspruch auf die in abstrakten
Begriffen formulierte Geschaefsmethode (ebenso wenig wie man einen
Anspruch auf einen abstrakt formulierten Algorithmus bekommt), sehr
wohl aber einen Anspruch auf eine in Begriffen der Informationstechnik
formulierte computer-implementierte Geschaeftsmethode.  Und nur
letztere ist in der Praxis von Interesse, s. Wuesthoff  Wuesthoff.

Und nochmal: eine neu vom Boden her aufgebaute Interpretation gemaess
deinen jetzt entwickelten Vorstellungen kann es fuer den Ratstext nicht
geben.  Dieser ergibt nur im Kontext der EPA-Praxis Sinn.  Weder der
vom Wortlaut noch vom System noch vom Zweck noch von der Historie her
ergibt er Anhaltspunkte fuer irgend etwas anderes als eine Auslegung
gemaess den etablierten Doktrinen der EPA-Rechtsprechung von
IBM 1  2 und Controlling Pension Benefits System etc, wie sie sich
auch in den EPA-Pruefungsrichtlinien von 2001 finden.

--
Hartmut Pilch, FFII.org, Büro München +498918979927, Brüssel +3227396262
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 Was Du sagst ist in etwa folgendes: Jeder VW ist ein Auto, deshalb muss 
 jedes Auto auch ein VW sein. 
 
 Das ist eigentlich kein juristisches Problem, sondern ein solches der 
 Denklogik.
 
 Gruesse
 
 Thomas
 
 Thomas Stadler
 [EMAIL PROTECTED]
 -
 Die Neuauflage 2005: Haftung fuer Informationen im Internet
 http://www.afs-rechtsanwaelte.de/Pages/haftung.html
 _
 Rechtsanwaelte Alavi Froesner Stadler
 Haydstr. 2, 85354 Freising
 http://www.afs-rechtsanwaelte.de
 

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Re: Softwarepatente abgelehnt

2005-07-13 Diskussionsfäden PILCH Hartmut
  Ich habe schon gesagt, dass eine Regel mit der die EPA-Praxis geaendert
  wuerde, auch in einem Artikel stehen muesste.  

Das Zitat ist mal wieder verkuerzt, aber 
 
 Das ist schon im Ansatz verfehlt. Die Richtlinie kann die EPA-Praxis 
 nicht (unmittelbar) aendern, weil das EPA nicht dem Gemeinschaftsrecht 
 unterliegt. Auch das habe ich schon mehrfach ausgefuehrt.

Wie immer wieder dargelegt, war der Ratsentwurf dem Wortlaut, der
Systematik, der Zielsetzung, der Historie nach nichts anderes als
eine 1:1-Umsetzung der EPA-Praxis, und die Unterscheidung zwischen
EPA und EU, zwei Partnern einer Symbiose, tut hier nichts zur Sache.

 Ich klinke mich jetzt an dieser Stelle aus. Mir langts.

Du hast dich auch schon ohne solche Ankuendigungen immer dann
ausgeklinkt, wenn eine Behauptung von dir ausfuehrlich widerlegt
worden war, nur um diese dann bei naechster Gelegenheit zu wiederholen.

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Re: Softwarepatente abgelehnt

2005-07-13 Diskussionsfäden PILCH Hartmut
  Nein: computer-implementierte Geschaeftsmethoden sind laut EPA-Doktrin
  (Controlling Pension Benefits System 2000, Leitsaetze habe ich hier
  bereits zitiert) grundsaetzlich patentfaehige Erfindungen.  Wie alle
  patentfaehigen Erfindungen muessen sie aber noch zusaetzlich im Rahmen
  des erfinderischen Schrittes ein technisches Problem loesen, m.a.W.
  einen technischen Beitrag leisten.
 
 Ich wuerde sagen: Diese computer-implementierten Geschaeftsmethoden sind 
 zunaechst einmal prima facie Erfindungen im Sinne des Patentrechts, und zwar 
 solche mit durchaus technischem Charakter (weil Computer drin vorkommt).

Richtig.
 
 Dagegen ist m.E. nichts einzuwenden.

Ich haette einiges einzuwenden, kann die Logik des EPA aber nachvollziehen.
 
 Die Patentfaehigkeit scheitert dann regelmaessig an dem technical 
 contribution-Test. 

Kurz: im Rahmen der erfinderischen Taetigkeit (inventive step) muss ein
technisches Problem geloest werden.  Meistens handelt es sich hierbei
um Einsparung von Rechenzeit oder Datenraum.

 Wenn man den technical contribution-Test in die 
 Pruefung auf das Vorhandensein eines erfinderischen Schrittes hineinfrickelt, 
 steht in der Begruendung fuer die Zurueckweisung der entsprechenden 
 Patentanmeldung dann, dass die Erfindung zwar einen technischen Charakter 
 hat, aber leider keinen erfinderischen Schritt aufweist.

In vielen Faellen kann das wohl so gedreht werden, und das EPA
hat einiges Interesse daran erkennen lassen, mit diesem Mechanismus
Geschaeftsmethodenpatente zurueckzuweisen.

Allerdings kommen sehr viele trotzdem durch, und das ganze erscheint
recht labil und willkuerlich. 
 
 Warum ist das so wichtig, woran eine Patentanmeldung auf eine 
 computer-implementierte Geschaeftsmethode scheitert?

Weil

(1) die Begruendungen ziemlich schwer verstaendlich und dehnbar sind.

(2) die Systematik von Controlling Pension Benefits System
(Ablehnung des contribution approach = der Kerntheorie,
 nur noch der Patentanspruch als ganzer, nicht mehr der
 Beitrag wird den Pruefungen von Art 52-57 EPUe unterzogen)
das System des EPUe aushoehlt, mit sehr weitreichenden
Folgen.

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Re: Softwarepatente abgelehnt

2005-07-13 Diskussionsfäden PILCH Hartmut
  D.h. der Anspruch aus der dampfenden Schleuder gilt auch gegen den
  nichtdampfenden Zentraldenker. Das ist eine Methode, die seit dem
  ABS-Urteil oder sogar schon  früher funktioniert hat.
 
 Aehh ... was?
 
 Der Patentverletzungsprozess ist zuallererst eine reine Erbsenzaehlerei:
 
 1. Der geltend gemachte Patentanspruch wird einer sogenannten 
 Markmalsanalyse unterzogen, d.h. er wird in elementare sematische Aussagen 
 aufgespalten, die durchnumeriert aufgelistet werden.
 
 2. Fuer jeden Listenposten wird nachgesehen, ob fuer die behauptete 
 Verletzungsform die jeweilige elementare semantische Aussage zutrifft.
 
 3. Wenn alle Listenposten als zutreffend abgehakt worden sind, erkennt der 
 Richter auf (wortsinngemaesse) Patentverletzung.
 
 Wenn es dabei bei einzelnen Listenposten hapert, kann der Patentinhaber 
 insbesondere versuchen zu argumentieren, 
 
 - es laege trotz der Diskrepanzen bei einzelnen der elementaren semantischen 
 Aussagen eine sogenannte aequivalente Patentverletzung vor, und/oder
 
 - die als zutreffend abgehakten Listenposten konstituieren zusammengenommen 
 einen Fall der mittelbaren Patentverletzung.

Richtig.

 Ich verstehe, offen gesagt, nicht was hier die Unterscheidung dampfende 
 Schleuder vs. nichtdampfender Zentraldenker konkret bedeuten soll.

Rigo meinte, jemand koennte aufgrund des ABS-Hauptanspruchs irgendwie, 
ein Recht ableiten, die Ausfuehrung der ABS-Rechnregel auf einem
Universalrechner oder den Vertrieb eines dafuer geeigneten Programms
auf Diskette gleich mit verbieten.

Hier der ABS-Hauptanspruch:  

 Antiblockierregelsystem f�r druckmittelbet�tigte Fahrzeugbremsen
 mit einer Drehverz�gerungs-Schaltvorrichtung, die in Abh�ngigkeit
 vom Drehverhalten des �ber-wachten Rades elektrische Signale
 erzeugt und ein Ein- und Auslassventil bet�tigt, wobei - wenn kein
 Signalvorhanden ist - das Einlassventil ge�ffnet und das
 Auslassventil geschlossen ist, so dass der Bremsdruck
 ansteigenkann, wobei weiterhin w�hrend des Auftretens eines
 bestimmten Verz�gerungssignals das Einlassventil schliesst und das
 Auslassventil �ffnet, so dass der Bremsdruck f�llt, und wobei
 schliesslich nach der Druckabsenkung unterVerwendung einer
 Drehbeschleunigungs-Schaltvorrichtung ein Signal erzeugt wird, das
 bei wieder geschlossenem Auslassventil das Eingangsventil
 geschlossen h�lt, so dass der Druck bis zum Unterschreiten eines
 Beschleunigungswertes im wesentlichen konstant gehalten wird,
 dadurch gekennzeichnet, dass in bekannter Weise eine bistabile
 Schaltvorrichtung (6, 52, 63) vorgesehen ist und dass diese
 bistabile Schaltvorrichtung (6,52,63) mit der
 Drehverz�gerungs-Schaltvorrichtung (V;-, V'-Geber) und mit der
 Drehbeschleunigungs-Schaltvorrichtung (B-B*-Geber) derart verbunden
 ist, dass sie bei Auftreten des Verz�gerungssignals (V'. V;*) in
 einen Schaltzustand gelangt, in der sie �ber die Ventile (E,A) eine
 Druckabsenkung bewirkt und dass sie bei Auftreten eines
 Beschleunigungssignals (B,B*) in eine Schaltstellung r�ckgekippt
 wird, in der sie keinen Einfluss auf die Ventile (E,A) aus�bt, so
 dass nunmehr allein durch das Beschleunigungssignal die
 Druckkonstanthaltung bewirkt wird.


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Re: Softwarepatente abgelehnt

2005-07-13 Diskussionsfäden PILCH Hartmut
 Und da ist sie wieder die EPA Doktrin. Die legen wir nicht aus. Wir 
 legen den Vorschlag des Rates aus als wäre er durchgegangen und würde 
 die nationalen Gesetzgeber binden...

Und der ist dem Wortlaut, der Systematik, dem Zweck und der Historie
nach nichts anderes als eine Kodifizierung der EPA-Doktrinen.  Er liesse
sich nicht sinnvoll anders auslegen.   Im Rahmen einer nationalen
Implementierung des Ratstextes haetten wir da vielleicht einiges 
versucht, aber das waere dann Guerilla-Taktik gegen den Willen des 
Gesetzgebers gewesen, wesentlich weniger elegant als alles, was
wir bis dato versucht haben.

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Re: Softwarepatente abgelehnt

2005-07-13 Diskussionsfäden PILCH Hartmut
 Das löst das Problem auf..

Dein Problem manglenden Grundwissens ueber das Patentsystem.

 Insofern halte ich eine Patentierbarkeit von 
 Geschäftsmethoden nach dem Ratsentwurf für sehr unwahrscheinlich.

Und schon kommen gleich wieder die grossen Expertenmeinungen.

Das ist es, was ich an unseren Freunden aus der Juristenwelt,
einschliesslich JURI-MdEP so liebe.

Sie fuehlen sich allein schon deshalb sachverstaendig, weil sie
mit ein paar Rechtsbegriffen jonglieren und damit notfalls
Diskussionen unterminieren und andere ausschliessen koennen.

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Re: Softwarepatente abgelehnt

2005-07-13 Diskussionsfäden PILCH Hartmut
 Das kam aus dem IDEA-Patent und bei ABS. Man nehme eine Logik und 
 verdrahte sie hart mit Kupfer. Das melde man an als Patent an. Kann man 
 nun die Logik auch gegen Leute durchsetzen, die sie in Software 
 benutzen? Bei ABS meine ich den Steuerungsalgorithmus. Wenn er z.B. in 
 Bildschirmen zum flackern verwendet würde, ist dann das ABS patent 
 verletzt, nur weil es einen algorithmus zum kybernetischen Stottern 
 braucht?
 
 Das war meine Frage. Kann der ölende Apparat, der das Patent erzeugt hat 
 den nichtölenden Apparat (computer), der Teile der Logik benutzt, 
 verhindern? Wenn ja, warum? Hartmut behauptet nämlich, wenn man einfach 
 sagt, der Computer ist ein ganz anderer Apparat, dann wäre das Problem 
 gelöst.

Ja, vorausgesetzt im Anspruch steht etwas von Draehten und Kupfer o.ae.,
wie etwa beim ABS-Beispielanspruch der Fall.

Anspruch:

 Antiblockierregelsystem f�r druckmittelbet�tigte Fahrzeugbremsen
 mit einer Drehverz�gerungs-Schaltvorrichtung, die in Abh�ngigkeit
 vom Drehverhalten des �ber-wachten Rades elektrische Signale
 erzeugt und ein Ein- und Auslassventil bet�tigt, wobei - wenn kein
 Signalvorhanden ist - das Einlassventil ge�ffnet und das
 Auslassventil geschlossen ist, so dass der Bremsdruck
 ansteigenkann, wobei weiterhin w�hrend des Auftretens eines
 bestimmten Verz�gerungssignals das Einlassventil schliesst und das
 Auslassventil �ffnet, so dass der Bremsdruck f�llt, und wobei
 schliesslich nach der Druckabsenkung unterVerwendung einer
 Drehbeschleunigungs-Schaltvorrichtung ein Signal erzeugt wird, das
 bei wieder geschlossenem Auslassventil das Eingangsventil
 geschlossen h�lt, so dass der Druck bis zum Unterschreiten eines
 Beschleunigungswertes im wesentlichen konstant gehalten wird,
 dadurch gekennzeichnet, dass in bekannter Weise eine bistabile
 Schaltvorrichtung (6, 52, 63) vorgesehen ist und dass diese
 bistabile Schaltvorrichtung (6,52,63) mit der
 Drehverz�gerungs-Schaltvorrichtung (V;-, V'-Geber) und mit der
 Drehbeschleunigungs-Schaltvorrichtung (B-B*-Geber) derart verbunden
 ist, dass sie bei Auftreten des Verz�gerungssignals (V'. V;*) in
 einen Schaltzustand gelangt, in der sie �ber die Ventile (E,A) eine
 Druckabsenkung bewirkt und dass sie bei Auftreten eines
 Beschleunigungssignals (B,B*) in eine Schaltstellung r�ckgekippt
 wird, in der sie keinen Einfluss auf die Ventile (E,A) aus�bt, so
 dass nunmehr allein durch das Beschleunigungssignal die
 Druckkonstanthaltung bewirkt wird.



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Re: Softwarepatente abgelehnt

2005-07-13 Diskussionsfäden PILCH Hartmut
 IBTD. Es geht auch andersrum: Man streicht den Geschäftsprozeß (weil nicht
 neu) und schaut dann auf die eigentliche Innovation in der Technik. Nachher
 fügt man alles wieder zusammen und patentiert den Geschäftsprozeß wieder mit.

Hier ist eine Sammlung von Geschaeftsmethodenpatenten, die vom EPA
aufgrund der vom Rat kodifizierten Doktrinen erteilt wurden:

   http://www.iusmentis.com/patents/businessmethods/epoexamples/

Da das EPA in letzter Zeit staerker unter Druck gekommen ist, dies
zu aendern, koennte ich mir vorstellen, dass die Festschreibung der
Doktrinen durch eine Richtlinie eher den Druck vermindert und
Korrekturen verhindert haette.

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Re: Softwarepatente abgelehnt

2005-07-13 Diskussionsfäden PILCH Hartmut
  Und der ist dem Wortlaut, der Systematik, dem Zweck und der Historie
  nach nichts anderes als eine Kodifizierung der EPA-Doktrinen.  Er
  liesse sich nicht sinnvoll anders auslegen.
 
 Diese Annahme negiert die gesamte Debatte der vergangenen Jahre. Das ist 
 eigentlich nicht sehr optimistisch. Du tust so, als hätte es nie einen 
 ersten Beschluss des Parlaments gegeben.

Den hat es gegeben, aber von dem floss nichts in den Gemeinsamen
Standpunkt des Rates ein -- abgesehen von ein paar belanglosen
Verunstaltungen wie den Wuermelingschen Trivialvorgaengen in 
Erwaegungsgrund 14.






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Re: Softwarepatente abgelehnt

2005-07-13 Diskussionsfäden PILCH Hartmut
  Den hat es gegeben, aber von dem floss nichts in den Gemeinsamen
  Standpunkt des Rates ein -- abgesehen von ein paar belanglosen
  Verunstaltungen wie den Wuermelingschen Trivialvorgaengen in
  Erwaegungsgrund 14.
 
 Dann hätte es doch sicher keines Artikel 4a bedurft, oder?

Auch Artikel 4a gelangte vom EPA ueber den Rat in JURI und von dort zurueck 
in den Rat.  Es handelt sich dabei um jene Doktrin vom weiteren 
technischen Effekt, die das EPA selbst in jenem trilateralen Dokument

  http://www.jpo.go.jp/torikumi_e/kokusai_e/tws/appendix6.pdf

als wirkungslosen Notbehelf zur Umgehung des Art 52 EPUe bezeichnet.
Mit dem Standpunkt des Parlamentes vom September 2003 hat er nichts
zu tun, er war bloss einer der wenigen Paragraphen aus der
EPA/Rat/JURI-Ecke, die im Schlachtgetuemmel ueberlebten.  In den
21 Aenderungsantraegen wurde eine recht radikale Korrektur vorgeschlagen,
und sogar die Kommission signalisierte zuletzt die Bereitschaft, diese 
zu akzeptieren.

Hier der Aenderungsantrag Nr. 8, der von praktisch allen Fraktionen 
eingereicht wurde und Schaetzungen zufolge knapp 500 (von erforderlichen
367) Stimmen auf seiner Seite hatte -- man erkennt hieran sehr wohl, warum
die Patentlobby zuletzt energisch die Zurueckweisung der Richtlinie
als ganzer betrieb.

---

Council:

 A computer-implemented invention shall not be regarded as making a
 technical contribution merely because it involves the use of a
 computer, network or other programmable apparatus. Accordingly,
 inventions involving computer programs, whether expressed as source
 code, as object code or in any other form, which implement business,
 mathematical or other methods and do not produce any technical effects
 beyond the normal physical interactions between a program and the
 computer, network or other programmable apparatus in which it is run
 shall not be patentable.

Rocard-Buzek-Duff Amendment 8:

 A computer-implemented invention shall not be regarded as making a
 technical contribution merely because it involves the use of a
 computer, network or other programmable apparatus. Accordingly,
 inventions involving computer programs, whether expressed as source
 code, as object code or in any other form, which implement business,
 mathematical or other methods and do not produce any technical effects
 beyond the normal physical interactions between a program and the
 computer, network or other programmable apparatus in which it is run
 shall not be patentable.

Justification

 The Council's version is tautological and implies that business
 methods are patentable inventions when they produce a further
 technical effect, i.e. when they fulfill a condition which the
 European Patent Office, which invented this rhetoric in 1998, has
 admitted to be meaningless.

 Since computers are well known, the presence of a computer can of
 course not by itself constitute a technical contribution. The question
 is whether the presence of a computer in combination with an improved
 algorithm can constitute a technical contribution. By failing to pose
 this question, the Council seems to imply a positive answer. 

 The distinction between business method and invention which
 implements a business method is a common technique for circumventing
 Art 52 EPC.

 The question of how the invention is expressed has never been
 relevant, nor has the distinction between more or less human-readable
 descriptions of programs. This subsentence serves no regulatory
 purpose, apart from insinuating that Art 52(2)c EPC should be
 interpreted in a way that makes it meaningless.

 The sentence inventions involving ... business methods ..., which
 implement ..., shall not be patentable. is syntactically ambiguous
 but probably means that business method inventions are patentable,
 if they produce a further technical effect.

 The term normal physical interactions between a program and a
 computer means about as much as normal physical interactions between
 a recipe and a cook. 

 In 2000, EPO itself has criticised this wording and explained that it
 was merely a wordplay temporarily used in the IBM decision of 1998 in
 order to circumvent the European Patent Convention, in anticipation of
 a change of law that would render it unnecessary:

 http://www.european-patent-office.org/tws/appendix6.pdf: 

   There is no need to consider the concept of further technical effect
   in examination, and it is preferred not to do so for the following
   reasons: firstly, it is confusing to both examiners and applicants;
   secondly, the only apparent reason for distinguishing technical
   effect from further technical effect in the decision was because of
   the presence of programs for computers in the list of exclusions
   under Article 52(2) EPC. If, as is to be anticipated, this element is
   dropped from the list by the Diplomatic Conference, there will no
   longer be any basis for such a distinction. It is to be inferred that
   the Board of Appeals 

Re: Softwarepatente abgelehnt

2005-07-12 Diskussionsfäden PILCH Hartmut
  Und, wiegesagt, eigentlich steht im Ratsentwurf nicht das obige sondern
  folgendes:
  
   1. Eine [reine] Softwareloesung ist grundsaetzlich eine patentfaehig 
  Erfindung im Sinne des Art 52 EPUe.
   2. Eine Softwareloesung ist nur dann nicht naheliegend, wenn dieses 
  Nichtnaheliegen einen technischen Beitrag leistet.
 
 Wo im Ratsentwurf steht das? Ich konnte es nicht finden. Bitte 
 Fundstelle angeben.

Zu 1: der Begriff computer-implementierte Erfindung samt Definition.
Zu 2: Artikel 3 und diverse Erwaegungsgruende, kodifizieren immer wieder
  die bekannte EPA-Praxis zum technischen Beitrag im Rahmen des 
  erfinderischen Schrittes

Noch nicht erwaehnt dabei sind die Programmansprueche, deren Existenz
auch, gegenteiligen Beteuerungen zum Trotz, Punkt 1 impliziert.  
 
 Im Ratsentwurf steht in Erwaegungsgrund 13a aber folgendes:
 
 Die Tatsache allein, dass eine ansonsten nicht patentierbare Methode 
 in einer Vorrichtung wie einem Computer angewendet wird, reicht nicht 
 aus, um davon auszugehen, dass ein technischer Beitrag geleistet wird. 

Damit ist sehr wenig, in der Tat so gut wie nichts, gesagt.

 Folglich kann eine computerimplementierte Geschäfts-, 
 Datenverarbeitungs- oder andere Methode, bei der der einzige Beitrag 
 zum Stand der Technik nichttechnischen Charakter hat, keine 
 patentierbare Erfindung darstellen.

Das bedeutet, dass Geschaeftsmethoden patentierbar sind, sofern man
ihnen einen technischen Beitrag nachsagen kann. 
 
 Das macht deutlich, dass man nur solche Dinge als patentierbar 
 betrachten will, die auch ausserhalb des Softwarebereichs patentierbar 
 waeren. Das ist insoweit systemkonform. das ist auch der 
 Auslegungsmasstab.

Es ist nur ein Erwaegungsgrund, und er ist konform mit der EPA-Lehre
vom technischen Beitrag im Rahmen des erfinderischen Schrittes, der
typischerweise in einer Einsparung von Rechenzeit oder Datenraum besteht.
 
 Du und andere Leute spinnen sich hier irgendwas zusammen, fuer das der 
 Entwurfstext und die Erwaegungsgruende keine Anhaltspunkte lieferen. 
 
 Du hast bisher kein einziges stichhaltiges Argument geliefert. Nichts 
 von dem was Du behauptest, findet im Text des Ratsentwurfs eine 
 Stuetze. Das ist das Problem.

Ich habe schon in grossem Umfang hier Texte zitiert und jedes Mal kam
im Anschluss nichts.

Hier trotzdem noch ein paar Zitate, die belegen, wie der Ratstext die
Subsumption von technischer Beitrag unter Nichtnaheligen (erfinderische
Taetigkeit / erfinderischer Schritt) kodifiziert:

Erwaegungsgrund 11:

 Für Erfindungen gilt ganz allgemein die Voraussetzung, dass sie, um das
 Kriterium der erfinderischen Tätigkeit zu erfüllen, einen technischen
 Beitrag zum Stand der Technik leisten sollten. 

Erwaegungsgrund 12:

 Eine computerimplementierte Erfindung erfüllt folglich trotz der
 Tatsache, dass sie einem Gebiet der Technik zugerechnet wird, sofern sie
 keinen technischen Beitrag zum Stand der Technik leistet, z.B. weil dem
 besonderen Beitrag die Technizität fehlt, nicht das Kriterium der
 erfinderischen Taetigkeit und ist somit nicht patentierbar.

Artikel 2b:

 b) Technischer Beitrag ist ein Beitrag zum Stand der Technik auf einem
 Gebiet der Technologie, der neu und für eine fachkundige Person nicht
 nahe liegend ist. Bei der Ermittlung des technischen Beitrags wird
 beurteilt, inwieweit sich der Gegenstand des Patentanspruchs in seiner
 Gesamtheit, der technische Merkmale umfassen muss, die ihrerseits mit
 nichttechnischen Merkmalen versehen sein können, vom Stand der Technik abhebt.

Hier wird deutlich impliziert, dass der technische Beitrag allein
aus nicht-technischen Merkmalen bestehen kann.  Denn nur der Patentgegenstand
in seiner Gesamtheit muss technischer Merkmale aufweisen.  M.a.W. wird
das Konzept vom Beitrag durch diese Definition demontiert.

Art 4.1 (spaeter zu 3 umbenannt)

 Um patentierbar zu sein, muessen computerimplementierte Erfindungen neu
 sein, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich
 anwendbar sein. Um das Kriterium der erfinderischen Taetigkeit zu
 erfüllen, müssen computerimplementierte Erfindungen einen technischen
 Beitrag leisten.

Wiederum findet sich der technische Beitrag gemaess EPA-Praxis unter
erfinderische Taetigkeit eingeordnet.

Das ist wiederum eine Einordnung, die dem Begriff ebenso wie der zitierte
Artikel 2b die Bedeutung raubt, die ihm bei intuitivem Verstaendnis auf
den ersten Blick zukommen sollte.

Die Ratsbeamten und die meisten Kommentatoren waren hierdurch voellig
verwirrt und ueberfordert.

Das Ergebnis solcher Festlegungen waere ein Begriffschaos, das nur
durch ein Machtwort vom Urheber dieser Doktrinen, dem EPA, aufgeloest
werden kann. 

  Richtig waere im Vergleich zur aktuellen EPA-Rechtsprechung.
  Das ist nicht das gleiche wie die aktuelle Rechtslage.
 
 Und im Vergleich zur BGH-Rechtsprechung und der nationalen 
 Rechtsprechung anderer Mitgliedsstaaten. Dann ist es richtig.

Schon besser.
Aber auch die sind nicht mit der aktuellen 

Re: Softwarepatente abgelehnt

2005-07-12 Diskussionsfäden PILCH Hartmut
  Das bedeutet, dass Geschaeftsmethoden patentierbar sind, sofern man
  ihnen einen technischen Beitrag nachsagen kann. 
 
 Und das ist durchaus in der Queue.

Nicht nur angedacht sondern spaetestens seit Mitte der 90er
Jahre (Sohei-Entscheidung) konstante Praxis des EPA, zeitweilig von 
deutschen Gerichten (Automatische Absatzsteuerung, Sprachanalyse etc) noch
uebertroffen.

 Es gibt ein nettes Papier auf dem Server des japanischen Patentamts,
 in dem das Vorgehen dazu zwischen den drei Aemtern abgestimmt wird:
 
   http://www.jpo.go.jp/torikumi_e/kokusai_e/tws/appendix6.pdf  

Das Papier gibt's auch beim EPA.  Es stammt aus dem Trilateralen
Projekt von 2000, in dem die Praxis der drei Aemter weitgehend
harmonisiert wurde.  Diese Trilaterale Praxis ist die Grundlage
des Ratspapiers.
 

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Re: Softwarepatente abgelehnt

2005-07-12 Diskussionsfäden PILCH Hartmut
  Softwarepatente werden dadurch trotzdem nicht verhindert.
 
 Die Frage ist aber, ob Sie durch die Richtlinie ermoeglicht werden.

Jetzt wechselst du wieder die Frage.

Diese zweite Frage ist wie schon oefters erklaert vom gewaehlten
Referenzpunkt abhaengig.  S. Kletter-Metapher von Lutz: die Richtlinie
schlaegte einen Haken an eine Stelle, die bislang nur unter Verrenkungen
erreichbar war.

Wenn das EPA schon bisher seinen Auslegungsspielraum beim EPUe nach Belieben
ueberdehnte, kann es dies zudem auch mit einer EU-Richtlinie tun.

Das gilt umso mehr fuer eine widerspruechliche, auf EPA-Insidersprache
gegruendete Richtlinie.  Ex nihilo quodlibet, und fuer EPA-Neusprech ist
das EPA die einzige massgebliche Auslegungsautoritaet.

Wegen des Widerstandes der Patentrechtler (mit ihren Bastionen in Rat,
Kommission und Rechtsausschuss des EP) ist es der demokratischen
Volksvertretung verwehrt geblieben, mehr als ein Nein und einen symbolischen
Gegenvorschlag zur Praxis des EPA zu liefern.  Wenn diese selbe Gruppe
jetzt auch noch hieraus ableitet, wir haetten nichts erreicht und das
EPA sei befugt, weiter zu machen wie bisher, sehe ich darin die Logik
eines Erpressers, der sich ueber seine Opfer lustig macht.  Ihr seid nicht
zur Gesetzgebung befugt!  Bitte lasst Eure Geisel frei!  Wenn in Euren
Kreisen weiter auf die Autoritaet des EPA verwiesen wird, ist es zuerst
Eure Pflicht, dieser illegitimen Autoritaet Widerstand zu leisten.  Sonst
untergrabt ihr selber Eure Stellung als Treuhaender des Rechtsstaates
und duerft Euch ueber harte Worte nicht wundern.  Polemik ist dann u.U.
die einzige angemessene Kommunikationsform.

--
Hartmut Pilch, FFII.org, Büro München +498918979927, Brüssel +3227396262
Innovation statt Monopolschutz!  http://www.wirtschaftliche-mehrheit.de/












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Re: Softwarepatente abgelehnt

2005-07-12 Diskussionsfäden PILCH Hartmut
 Es stimmt eben nicht, dass ddas EU-Parlament letzte Woche
 Softwarepatente abgelehnt hat, wie einige Medien berichteten. 8-/

Es kommt darauf an, wie man den Satz interpretiert.

Sicherlich richtig ist, dass das Parlament die Praxis des EPA abgelehnt
hat.

Ferner ist richtig, dass dies nur deshalb passierte, weil sich eine
Mehrheit fuer einen positiven Gegenvorschlag abzeichnete.

Selbst unter den unguenstigsten Umstaenden waeren die Artikel 2b, 3 und 4.2
und 5.2 mit grosser Mehrheit in eine Form gebracht worden, die dem
EPA einen gruendlichen Strich durch die Rechnung gemacht haette.  Schliesslich
haben EICTA und BSA auf Ablehnung gedraengt und McCreevy, Zypries u.a.
haben dies angeheizt, indem sie Totalablehnung jeglicher Nicht-EPA-Praxis
signalisierten.



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Re: Softwarepatente abgelehnt

2005-07-12 Diskussionsfäden PILCH Hartmut
 Es geht aber nicht nur um das Neue, sondern um die Frage, was ein 
 technischer Beitrag ist. Auch wenn dieses Merkmal schwammig erscheint, 
 wird es zur Eingrenzung der Patentfaehigkeit von Software heran zu 
 ziehen sein. Das Merkmal technischer Beitrag soll dazu fuehren, dass 
 Software im Regelfall eben nicht patentierbar ist. Das wird in dem 
 Ratsentwurf auch an mehreren Stellen deutlich. Es mag nun sein, dass 
 das handwerklich misslungen ist, weil es noch genauer und deutlicher 
 spezifiziert werden muesste.

Der Ratsentwurf ist den Absichtserklaerungen und dem Ergebnis nach eine
Wiedergabe der EPA-Praxis.  Diese wurde um 2000 mit dem ausdruecklichen
Ziel formuliert, im Einklang mit USA und Japan die Patentierung von 
Software zum Regelfall zu machen.  Dieses Paket setzte der Rat, angefuehrt
von Scharfmachern aus DE, SE, UK, IE, HU, gnadenlos 1:1 um, sogar gegen
Maessigungswuensche der Kommission.  Allerdings wurde die Etikettierung
seit 2002 geaendert, nachdem man gemerkt hatte, dass Harmonisierung mit
USA und Japan als Programm nicht mehr so gut ankam. 


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Re: Softwarepatente abgelehnt

2005-07-12 Diskussionsfäden PILCH Hartmut
 Keine Sophismen bitte. In der Praxis hatten IDEA, MP3, RSA, LZW und Co. nie
 Probleme eine technische Wirkung hinzuschreiben. Die Nebenansprüche sind ja
 dann von der technischen Wirkung befreit.

Letzteres sollte eigentlich nicht sein.

Jeder Anspruch muss eine patentfaehige Erfindung beschreiben.

Bei abhaengigen Anspruechen ist das jedoch meistens schon deshalb
kein Problem, weil sie saemtliche Merkmale des uebergeordneten
Anspruchs erben.



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Re: Softwarepatente abgelehnt

2005-07-12 Diskussionsfäden PILCH Hartmut
 Nachdem wir gesehen haben, dass die rechtlichen Erwägungen von Hartmut 
 teilweise nicht wasserdicht waren 

Wo hat wer das gesehen?

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Re: Softwarepatente abgelehnt

2005-07-12 Diskussionsfäden PILCH Hartmut
  Auch dazu brauchst du ein Abgrenzungskriterium.
  Und du darfst das resultierende Schutzrecht nicht einmal Patent nennen.
  Denn sonst muesste es laut Art 32 TRIPs eine Laufzeit von 20 Jahren haben.
 
 Ich hätte gern die Schutzrechte mit branchenüblichen Laufzeiten. Sämtliche
 Patente haben dann in der Softwarebranche schlicht zwei Jahre Laufzeit. Jede
 Branche hat eigne Produktzyklen: Denen müssen die Patentlaufzeiten
 entsprechen. So ist es dann möglich, daß ein Patent in einer Branche noch
 gilt, in einer anderen aber schon lange ausgelaufen ist.

Eine Abgrenzung nach Branchen ist auch nicht unbedingt einfacher.
Und das TRIPs-Problem bleibt.


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Re: Softwarepatente abgelehnt

2005-07-12 Diskussionsfäden PILCH Hartmut
 Mache ich ja nicht. Die Frage wie der Begriff auszulegen ist, 
 impliziert natuerlich die Frage, wie die Gerichte den Begriff auslegen 
 werden. Nachdem der Begriff ja der Rechtsprechung bzw. Praxis der 
 Patentaemter entstammt, 

sie entstammt der vom EPA im Zeitraum 1995-2000 eigens fuer den Zweck
der Richtlinie entwickelten Rechtsprechung, vor allem IBM 1-2 und
Controlling Pension Benefits System, sowie dem Trilateralen Projekt.

 ist es naheliegend anzunehmen, dass man erst 
 einmal auf die alten Grundsaetze zurueckgreifen wird. 

Sehr alt sind die nicht, und massgeblich ist dann letztlich die EPA-Praxis.
Unabhaengig von der sind diese Grundsaetze gar nicht verstaendlich.
Auch die Patentlobby, einschliesslich Ratsbeamten, versteht diese
Begriffe nicht, wie man immer wieder an deren Verhandlungsergebnissen
erkennen kann.  Diese Unverstaendlichkeit haben auch schon Patentanwaelte
wie Betten oder MPI beklagt.  Sie forderten aus diesem Grund eine
Streichung des Art 52.2 EPUe.


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Re: Softwarepatente abgelehnt

2005-07-12 Diskussionsfäden PILCH Hartmut
 Ich finde ein Abgrenzungskriterium gar nicht nötig. Ich will Softwarepatente.
 Allerdings - und deswegen habe ich bei den Grundlagen nochmal angefangen -
 mit einer Laufzeit, die den typischen Lebenszyklen entsprechen: Zwei Jahre.

Auch dazu brauchst du ein Abgrenzungskriterium.
Und du darfst das resultierende Schutzrecht nicht einmal Patent nennen.
Denn sonst muesste es laut Art 32 TRIPs eine Laufzeit von 20 Jahren haben.

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Re: Softwarepatente abgelehnt

2005-07-12 Diskussionsfäden PILCH Hartmut
  Der Ratsentwurf ist den Absichtserklaerungen und dem Ergebnis nach eine
  Wiedergabe der EPA-Praxis.  Diese wurde um 2000 mit dem ausdruecklichen
  Ziel formuliert, im Einklang mit USA und Japan die Patentierung von
  Software zum Regelfall zu machen.  
 
 Wenn das irgendwo tatsaechlich mal so artikuliert worden ist - was ich 
 jetzt nicht weiss und nachpruefen kann - macht das Deinen Aerger und 
 Deine Befuerchtungen verstaendlicher.
 
 Die Frage ist aber auch da, ob es hierzu ein offizielles Papier gibt, 
 oder ob nur irgendjemand auf irgendeiner Veranstaltung mal was gesagt 
 hat.

Es gibt jenen appendix6.pdf und eine Reihe weiterer Papiere des
Trilateralen Projektes.

Als die Kommission mit der Erarbeitung des Richtlinienvorschlags begann,
stand er ganz im Zeichen der trilateralen Harmonisierung.  Im Gruenbuch
wurde die US-Praxis als wegweisend dargestellt, der Erfolg von Microsoft
beim Erwerb von Patenten (bereits 400) angefuehrt.  Diese Denkweise
war seit 1995 in den vorantreibenden Patentkreisen um das EPA vorherrschend,
sie findet sich unter anderem in Reden des Kommissars Monti vor dem EPA,
und das Trilateral Projekt war ein folgerichtiger Teil davon.  Das ganze
Projekt war vom EPA getrieben.  Fuer die Kommission war es ein Weg,
mit dem EPA ins Geschaeft zu kommen: Wir bekommen das Gemeinschaftspatent,
ihr die lang ersehnte Fluglizenz fuer Softwarepatente, so wurde das
von beiden Seiten inoffiziell beschrieben (so von mir von Vertretern
von EPA und CEC mehrfach gehoert).  Spaeter aenderte sich die Rhetorik,
aber der Inhalt blieb unveraendert, ausser dass die Kommission hier und
da vorsichtig etwas Flexibilitaet zeigte, die dann sogleich vom EU-Rat,
allen voran der Bundesregierung, immer wieder erstickt wurde.  


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Re: Softwarepatente abgelehnt

2005-07-12 Diskussionsfäden PILCH Hartmut
  Als die Kommission mit der Erarbeitung des Richtlinienvorschlags begann,
  stand er ganz im Zeichen der trilateralen Harmonisierung.  Im Gruenbuch
  wurde die US-Praxis als wegweisend dargestellt, der Erfolg von Microsoft
  beim Erwerb von Patenten (bereits 400) angefuehrt.  
 
 Das mag zwar sein, der Ratsentwurf geht aber ersichtlich nicht so weit 
 wie die US-Regelung. Blosse Geschaeftsmethoden bleiben nach der 
 Richtline nicht schutzfaehig.

Falsch. Geschaeftsmethoden sind der Ratsfassung zufolge patentfaehige 
Erfindungen, wie schon vorher hier im Gespraechsfaden ausgefuehrt wurde.
Den technischen Beitrag im Rahmen des Nichtnaheliegens leisten sie
typischerweise dadurch, dass sie im Vergleich zu frueheren 
Geschaeftsmethoden mit weniger Rechenzeit oder Datenraum auskommen.

 Wenn ich also wieder mal lese, Dinge wie 
 der Online-Warenkorb oder die Amazon-One-Click-Bestellung waeren dann 
 in Europa auch patentierbar, dann ist das schlicht Unfug.

Die Amazon-Methode weist im Rahmen des Nichtnaheliegens, sofern gegeben,
einen technischen Beitrag auf, naemlich die Verringerung der Zahl der
erforderlichen Mausklicks.

Die Behauptung, dass dies gemaess Ratsfassung nicht so zu bewerten
waere, ist schlicht Unfug. 

Ich kann nicht verstehen, was nach all den Belegen hier dieses
Schoenreden noch soll.
 
 In der ganzen Diskussion wird IMHO die Stellung des EPA etwas 
 uebewertet. Das EPA ist keine Institution der EU und untersteht auch 
 nicht dem Gemeinschaftsrecht. Wenn wir jetzt eine EU-Richtllinie 
 bekommen, dann kann man nicht zwingend annehmen, dass die bisherige 
 Praxis des EPA auch die Auslegung des Gemeinschaftsrechts bestimmen 
 wird.

Also nochmal:

- Der Ratstext kodifiziert EPA-Praxis.  Das ist das vorgegebene Ziel,
  und das wird auch erreicht.
- er arbeitet mit Begriffen, die kaum einer der an den Verhandlungen 
  Beteiligten versteht und die nur im Rahmen der EPA-Praxis Sinn ergeben. 

Auch schon jetzt glauben viele Gerichte, sich nach dem EPA richten zu
muessen.  Eine Verabschiedung der RiLi haette jeden Zweifel daran
beseitigt, dass die Regeln im EPA gesetzt werden.  Insoweit haette sie
wenigstens Klarheit gebracht, in anderer Hinsicht nicht.

 Das EPA haette im uebrigen erst mal weiterhin nach dem EPÜ 
 entscheiden, sofern das EPÜ nicht an die Richtlinie angepasst worden 
 wäre, was m.W. aber angedacht war.

Das EPA behauptet immer von sich, es wuerde nach EPUe entscheiden.
Selbst wenn es noch so grosse Verrenkungen erfordert.
Darauf kann man sich verlassen.  

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Hartmut Pilch, FFII.org, Büro München +498918979927, Brüssel +3227396262
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Re: Softwarepatente abgelehnt

2005-07-12 Diskussionsfäden PILCH Hartmut
  Sehr alt sind die nicht, und massgeblich ist dann letztlich die
  EPA-Praxis.
 
 Also nachdem das EPA nicht dem Gemeinschaftsrecht untersteht, erachte 
 ich es nicht als naheliegend, die die EPA-Praxis fuer (allein) 
 massgeblich zu halten.

Nachdem die Konstrukte im Ratspapier alle dem EPA-Jargon entstammen, waeren
andere Interpretationen nicht zu erwarten und auch nicht sinnvoll.

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Re: Softwarepatente abgelehnt

2005-07-12 Diskussionsfäden PILCH Hartmut
  Sonst muss ich dir hier ganz abwegiger Gespraechstaktiken vorwerfen, die
  in die Naehe dessen gehen, was EICTA, CampaignForCreativity oder ZVEI
  (zuletzt in Zusammenarbeit mit Wirtschaftswoche) in den letzten Wochen
  aufgefuehrt haben: Aufbau von Pappkameraden zwecks Erleichterung des
  Eindreschens.
 
 Immer bereit vorschnell etwas zu unterstellen. Schoen, dass Du das 
 jetzt noch bringst. Dumm war nur, dass diese abwegigen Taktiken aus 
 Deiner Fraktion kamen und nicht von mir.

Es war in diesem Falle gar nicht vorschnell.  Du hast tatsaechlich versucht,
einen fuer die Diskussion nebensaechlichen Vergleich, der einem 
wissenschaftlichen
Papier entnommen war, fuer billige Schuesse zu nutzen, und hast es, trotz
mehrfacher Aufforderung, vermieden, auf jenes Papier einzugehen. 


 

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Re: Softwarepatente abgelehnt

2005-07-12 Diskussionsfäden PILCH Hartmut
 Sorry, aber das ist leider wieder mal falsch. In Erwägungsgrund 13a 
 und v.a. in Art. 4a a Abs. 2 der Ratsfassung steht explizit das 
 Gegenteil.
 
 Erwägungsgrund 14 zur Ratsfassung habe ich vergessen. da steht es 
 nochmal ganz deutlich und ausdrücklich drin, dass Geschäftsmethoden 
 keine patentfähigen Erfindungen sind.

Auch da steht nur drin, dass naheliegende und nicht technische
Trivialvorgaenge und Geschaeftsmethoden nicht patentfaehig seien.

M.a.W. eine technische und nicht naheliegende Geschaeftsmethode
ist demnach patentierbar.

 Durch diese Richtlinie wird lediglich die derzeitige Rechtslage
 klargestellt, um Rechtssicherheit, Transparenz und Rechtsklarheit zu
 gewährleisten und Tendenzen entgegenzuwirken, nicht patentierbare
 Methoden, wie nahe liegende oder nichttechnische Trivial-Vorgänge un
 Geschäftsmethoden,als patentfaehig zu erachten.

Das EPA hat laengst computer-implementierte Geschaeftsmethoden
zu patentfaehigen Erfindungen erklaert und darauf eine jahrelange
Spruchpraxis gegruendet.  Die angeblichen Tendenzen zu einer
Patentierbarkeit nichttechinscher Geschaeftsmethoden sind auch
ein bekanntes Thema fuer beschwichtigende PR-Arbeit, zu finden etwa in einer
Presseerklaerung anlaesslich eines Treffens der Trilateralen
Initiative um 2002.  Die Trivial-Vorgaenge kamen wiederum zusaetzlich
durch Herrn Wuermeling hinein. vorher war nur von nahe liegenden und
nichttechnischen Geschaeftsmethoden die Rede. Warum das alles ueberhaupt
nicht hilft, haben Florian W und Lutz heute morgen auch schon hinreichend
erklaert.  Lutz meinte, die Argumentation mit solchen Tautologien
muesste unter deinem Niveau sein.







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Re: Softwarepatente abgelehnt

2005-07-12 Diskussionsfäden PILCH Hartmut
 Falsch. Geschaeftsmethoden sind der Ratsfassung zufolge patentfaehige
 Erfindungen, wie schon vorher hier im Gespraechsfaden ausgefuehrt 
 wurde.
 
 Sorry, aber das ist leider wieder mal falsch. In Erwägungsgrund 13a und 
 v.a. in Art. 4a a Abs. 2 der Ratsfassung steht explizit das Gegenteil.

Da steht explizit, dass Geschaeftsmethoden patentfaehig sind.
Wir haben heute schon diesen Artikel zitiert und darueber gesprochen.
Leider kam danach wieder nichts von dir, wie immer, wenn ich mir
die Muehe mach, deine Behauptungen im Detail zu widerlegen.
Unten haenge ich die Mail noch mal an.

 Die Amazon-Methode weist im Rahmen des Nichtnaheliegens, sofern 
 gegeben,
 einen technischen Beitrag auf, naemlich die Verringerung der Zahl der
 erforderlichen Mausklicks.
 
 Das erfüllt die Legaldefinition des Art. 2 b (Ratsentwurf) nicht.

Diese Definition wird immer erfuellt.
Ihr zufolge kann der technische Beitrag sogar aus untechnischen Merkmalen
bestehen.
Ebenfals unten nachzulesen.

 Die Verringerung der Zahl von Mausklicks als technischen Beitrag 
 auszulegen, wäre nicht mal dem EPA eingefallen.

Das EPA erteilt regelmaessig Patente mit dieser Begruendung.

Das ist x-fach im Netz nachzulesen, auch etwa bei PA Basinski und vielen
anderen, die ihre Kollegen lehren, wie man beim EPA technische Beitraege
begruendet.

Das fragliche Amazon-Patent wurde in einer Teilanmeldung (Geschenkbestellung)
uebrigens auch vom EPA erteilt.

 Ich kann nicht verstehen, was nach all den Belegen hier dieses
 Schoenreden noch soll.
 
 Es ist wirklich ärgerlich, dass Du immer wieder mit haarsträubenden 
 Behauptungen aufwartest, die in evidentem Widerspruch zum Text des 
 Ratsentwurfs stehen.

Haarstraeubend ist deine Unbelehrbarkeit.

Den Ratstext haben ich und andere jetzt immer wieder auseinandergenommen
und wie die von ihm kodifizierte EPA-Praxis funktioniert ist auch 
hinreichend bekannt. 

Ferner gibt es die Anzeigen von SAP, BSA usw.

Trotzdem baust du ein Wolkenkuckucksheim auf, in dem diese EPA-Texte
etwas ganz anderes bedeuten, und beschimpfst dann die Leute, die
noch mit beiden Beinen auf dem Boden der EPA-Rechtsprechung stehen.

 Also nochmal:
 
 - Der Ratstext kodifiziert EPA-Praxis.  Das ist das vorgegebene Ziel,
 
 Von wem vorgegeben?

U.a. von der Kommission, der niederlaendischen Ratspraesidentschaft u.a.
die immer wieder alles ablehnten, was nicht dem Status Quo entsprach,
einem Codewort, unter dem sie nichts anderes als die EPA-Praxis verstanden. 
 
   und das wird auch erreicht.
 - er arbeitet mit Begriffen, die kaum einer der an den Verhandlungen
   Beteiligten versteht und die nur im Rahmen der EPA-Praxis Sinn 
 ergeben.
 
 Auch schon jetzt glauben viele Gerichte, sich nach dem EPA richten zu
 muessen.  Eine Verabschiedung der RiLi haette jeden Zweifel daran
 beseitigt, dass die Regeln im EPA gesetzt werden.
 
 Nochmal: Das EPA ist keine Institution der EU!

Das EPA ist schon jetzt das Schwergewicht in der Regelsetzung in der EU.
Der Ratstext war darauf ausgelegt, diese Tatsache noch einmal eindrucksvoll
zu bestaetigen.  Dieser Text ist so geschrieben, dass er von niemand anders
als dem EPA sinnvoll ausgelegt werden kann.  Wie bereits gesagt.

--

  Und, wiegesagt, eigentlich steht im Ratsentwurf nicht das obige sondern
  folgendes:
  
   1. Eine [reine] Softwareloesung ist grundsaetzlich eine patentfaehig 
  Erfindung im Sinne des Art 52 EPUe.
   2. Eine Softwareloesung ist nur dann nicht naheliegend, wenn dieses 
  Nichtnaheliegen einen technischen Beitrag leistet.
 
 Wo im Ratsentwurf steht das? Ich konnte es nicht finden. Bitte 
 Fundstelle angeben.

Zu 1: der Begriff computer-implementierte Erfindung samt Definition.
Zu 2: Artikel 3 und diverse Erwaegungsgruende, kodifizieren immer wieder
  die bekannte EPA-Praxis zum technischen Beitrag im Rahmen des 
  erfinderischen Schrittes

Noch nicht erwaehnt dabei sind die Programmansprueche, deren Existenz
auch, gegenteiligen Beteuerungen zum Trotz, Punkt 1 impliziert.  
 
 Im Ratsentwurf steht in Erwaegungsgrund 13a aber folgendes:
 
 Die Tatsache allein, dass eine ansonsten nicht patentierbare Methode 
 in einer Vorrichtung wie einem Computer angewendet wird, reicht nicht 
 aus, um davon auszugehen, dass ein technischer Beitrag geleistet wird. 

Damit ist sehr wenig, in der Tat so gut wie nichts, gesagt.

 Folglich kann eine computerimplementierte Gesch�fts-, 
 Datenverarbeitungs- oder andere Methode, bei der der einzige Beitrag 
 zum Stand der Technik nichttechnischen Charakter hat, keine 
 patentierbare Erfindung darstellen.

Das bedeutet, dass Geschaeftsmethoden patentierbar sind, sofern man
ihnen einen technischen Beitrag nachsagen kann. 
 
 Das macht deutlich, dass man nur solche Dinge als patentierbar 
 betrachten will, die auch ausserhalb des Softwarebereichs patentierbar 
 waeren. Das ist insoweit systemkonform. das ist auch der 
 Auslegungsmasstab.

Es ist nur ein Erwaegungsgrund, und er ist konform mit der EPA-Lehre
vom 

Re: Softwarepatente abgelehnt

2005-07-12 Diskussionsfäden PILCH Hartmut
 wasserdicht (Du machst immer noch Urheberrecht an Apparaten),

Das waere nicht unbedingt schlecht, schliesslich sollen Patent- und
Urheberrecht fuer unterschiedliche Gebiete etwa das gleiche erreichen
(meint etwa der BGH in http://swpat.ffii.org/papri/bgh-dispo76/).

Warum dein Vorwurf dennoch nicht zutrifft, habe ich schon anderswo
erklaert.

Ihn immer wieder unbegruendet zu erheben ist nicht fair. 

 siehe Auslegung des ABS-Urteil, als dem BGH noch nicht klar war, dass die 
 Turing-Maschine seine Abgrenzung unhaltbar macht

Wiegesagt: man kann einen aus Bestandteilen der Turing-Maschine bestehenden
Anspruch schon von sehr weitem auf den ersten Blick von einem ABS-artigen 
Anspruch unterscheiden.

Da gibt es keine nennenswerten Abgrenzungsschwierigkeiten.

Es gibt im Patentrecht wenige Begriffe, mit denen sich so treffsicher
umgehen laesst wie mit dieser Grenzlinie.


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Re: Softwarepatente abgelehnt

2005-07-12 Diskussionsfäden PILCH Hartmut
  Keine Sophismen bitte. In der Praxis hatten IDEA, MP3, RSA, LZW und
  Co. nie Probleme eine technische Wirkung hinzuschreiben. Die
  Nebenansprüche sind ja dann von der technischen Wirkung befreit.
 
 Die waren als hartcodierte Maschine angemeldet. 

Die waren als Programe angemeldet.  Moeglicherweise kam das Wort Geraet
in dem Anspruch vor, aber dann auch nur als ein abstrakter Begriff, unter
den auch ein Programm als virtuelles Geraet faellt.

 Eine Software-Implementierung ist dann eine mittelbare Verletzung 
 (Axel hat mir das mittelbare schon hundert mal erklärt, ich krieg es aber 
 immer 
 noch nicht hin)

Der Gebrauch im Rahmen eines reinen Programms ist dann eine
unmittelbare Verletzung.  Der Verkauf des Programms (ohne Gebrauch)
eine mittelbare.

 D.h. der Anspruch aus der dampfenden Schleuder gilt auch gegen den 
 nichtdampfenden Zentraldenker. 

Falsch. 

Ein Anspruch gilt nur fuer das, was drin steht -- Ausnahmen wie die
Aequivalenz-Theorie bestaetigen die Regel.

Du hast hier mE ganz elementare Grundsaetze des Patentrechts missverstanden.

Ich weiss nicht, ob man dieses Missverstaendnis dem Nebelkerzen-Vorwurf
an Axel zurechnen kann.

Ich befuerchte in diesem Fall, dass du selbst das Missverstaendnis willst,
an ihm haengst, denn ich habe es schon mehrfach in diesem Faden aufgeklaert.

-- 
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Re: Softwarepatente abgelehnt

2005-07-11 Diskussionsfäden PILCH Hartmut
 Also, mit Argumenten hast Du es ja offensichtlich nicht so.

Die Argumente habe ich mehrfach wiederholt und du hast sie jedesmal ignoriert
und weitergemacht als seien sie nicht gewesen.

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Re: Softwarepatente abgelehnt

2005-07-11 Diskussionsfäden PILCH Hartmut
 Die Richtlinie, die die grundsätzliche Nichtpatentierbarkeit von 
 Software festgeschrieben hätte, wurde gerade abgelehnt

Peinlich, peinlich ...

Und das nach all den Zeitungsannoncen von SAP, BSA etc ...
 
Die Richtlinie haette die grundsaetzliche Patentierbarkeit von Software
[als solcher] festgeschrieben, aber zugleich eine fingierte 
Nichtpatentierbarkeit
als Wortspiel kodifiziert, um das existierende Gesetz zu umgehen.





-- 
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Re: Softwarepatente abgelehnt

2005-07-11 Diskussionsfäden PILCH Hartmut
 Blocksatz involviert processing data which represent physical
 entities, denn es geht um Maße wie Buchstabenbreite, Zeilenlänge und
 so weiter. Nach den EPO-Empfehlungen deutet das bereits auf einen
 technischen Charakter und folglich Patentierbarkeit hin.
 
 Ein nicht naheliegender technischer Beitrag? Wohl kaum. Nach dem 
 Richtlinientext deutet das allein auf eine Nichtpatentierbarkeit hin.

Jetzt weichst du auf nicht naheliegend aus.

Und dazu schreibt die Richtlinie gar nichts.

Vor allem nichts, was nicht ohnehin schon EPA-Praxis waere und aus 
nachvollziehbaren
Gruenden zu unzaehligen Patenten der im Beispiel genannten Art gefuehrt haette.

-- 
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Re: Softwarepatente abgelehnt

2005-07-11 Diskussionsfäden PILCH Hartmut
  1. TRIPs (Nutzungsbeschraenkung bei einmal erteilten Patenten nur sehr
 begrenzt moeglich, s. z.B. Art 30)
 
 Sogar die Ratsversion enthielt genügend Einschränkungen, um Ausnahmen
 nach Artikel 30 zu rechtfertigen.

Wo bitte?

Das vom EP vorgeschlagene Interoperabilitaetsprivileg und 
Veroeffentlichungsprivileg
wurden vom Rat rundweg abgelehnt, und zwar, sofern ueberhaupt begruendet,
mit Verweis auf TRIPs.

  2. Patente, deren Durchsetzung unerwuenscht ist, belasten unnoetig
 den oeffentlichen Raum und beeintraechtigen die Rechtssicherheit.
 
 Im Gegenteil. Es ist wesentlich einfacher zu beurteilen, ob ich durch
 einen Entsprechenden Paragraphen vor Patentverletzungsklagen generell
 geschützt bin, oder ob ich irgendwelche Patentansprüche verletze.

Durchsetzungsbeschraenkungen werden meistens einige unbestimmte Rechtsbegriffe
enthalten.  Nur wenn das Patent nicht existiert, gibt es
Rechtssicherheit, und das ist wohl in Faellen vorzuziehen, wo die meisten
Verwendungen ohnehin ausgenommen sein sollen.
 
 Abwägung der Interessen voraus, welche aber bis jetzt so gut wie nicht
 vorhanden ist.

Genau: Abwaegung der Interessen bedeutet unbestimmte Rechtsbegriffe.
Und bei Softwarepatenten besteht sowieso ein ueberwiegendes oeffentliches
Interesse an ihrer Nicht-Existenz.
 
 Begrenzung der Erteilung funktioniert in der Praxis einfach nicht.

Sie funkioniert in der EPA-Praxis seit 1986 nicht mehr.

Davor sehr wohl, ohne Schwierigkeiten.

-- 
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Re: Softwarepatente abgelehnt

2005-07-11 Diskussionsfäden PILCH Hartmut
  Jetzt weichst du auf nicht naheliegend aus.
  
  Und dazu schreibt die Richtlinie gar nichts.
 
 Deine Behauptung ist schlicht falsch. Ich zitiere woertlich aus dem 
 Richtlinenentwurf (Art. 2 b) des Rats:
 
 Technischer Beitrag ist ein Beitrag zum Stand der Technik auf einem 
 Gebiet der Technologie, der neu und für eine fachkundige Person nicht 
 nahe liegend ist.

Das bestaetigt nur, was ich sagte: die Ratsfassung schreibt dazu gar nichts.

Sie wiederholt nur Selbstverstaendlichkeiten des Patentrechts in ihrer
abstraktesten Form.

Und das ist auch in Ordnung so.

Denn andernfalls haette die RiLi ihr Thema verfehlt.

 Es stellt sich hier leider immer wieder dasselbe Problem. Du leugnest 
 die Fakten und betreibst Desinformation. 
 
Genau das tust du, s. obiges Beispiel.
 
  Vor allem nichts, was nicht ohnehin schon EPA-Praxis waere und aus
  nachvollziehbaren Gruenden zu unzaehligen Patenten der im Beispiel
  genannten Art gefuehrt haette.
 
 Ich sage es auch gerne nochmal. Die Richtlinie haette dieses EPA-Praxis 
 eingeschraenkt, weil eine ganze Reihe von Softwarepatenten die das EPA 
 bisher erteilt hat, nach der Richtlinie nicht mehr moeglich waeren. 

Welche bitte?

Wo unterscheidet sich der Ratstext von der EPA-Praxis?

Ausdrueckliches Ziel der Ratsfassung ist es doch, genau diese Praxis 
festzuschreiben.

Der Parlamentsentwurf wurde vom Rat genau mit dem Argument abgelehnt und
fuer diskussionsunwuerdig befunden, weil er von der etablierten Praxis 
abweicht,
s. die im November 2004 von der Ratspraesidentschaft gelieferte Begruendung.

Ich finde es auch von dir schlicht eine Unverschaemtheit, die Richtlinie
mit dem Ratsentwurf gleichzusetzen und uns dann vorzuwerfen, wir waeren
gegen die Richtlinie gewesen und haetten nur unkonstruktiv Nein gesagt.


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Re: Softwarepatente abgelehnt

2005-07-11 Diskussionsfäden PILCH Hartmut
 Das Wort Irak hast du jetzt das erste Mal in die Diskussion eingefuehrt.
 
 Ein
 
   $ mboxgrep $MAIL/fitug0507
nein
$ mboxgrep -i Irak $MAIL/fitug0507

 duerfte es bestaetigen.

Ich habe auch sonst in diesem Gespraechsfaden nirgends Vergleiche zur
Situation im Irak gelesen, mit oder ohne das Stichwort Irak.

Thomas, koenntest du bitte zitieren, wo in diesem Gespraechsfaden das
vorkam?

Sonst muss ich dir hier ganz abwegiger Gespraechstaktiken vorwerfen, die
in die Naehe dessen gehen, was EICTA, CampaignForCreativity oder ZVEI
(zuletzt in Zusammenarbeit mit Wirtschaftswoche) in den letzten Wochen
aufgefuehrt haben: Aufbau von Pappkameraden zwecks Erleichterung des
Eindreschens.

 


-- 
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Re: Softwarepatente abgelehnt

2005-07-11 Diskussionsfäden PILCH Hartmut
 Thomas hat Dir mehrfach nachgewiesen, dass Du Tatsachen verdrehst und 
 darauf aufbauend argumentierst.

Thomas hat gar nichts nachgewiesen.

Allen von mir gefuehrten Nachweisen ist er aus dem Weg gegangen.

Und er arbeitet nach wie vor mit den offensichtlichen Falschaussagen,
die allein schon  von SAP und BSA durch ihre Zeitungsanzeigen so
deutlich widerlegt wurden, dass jeder Aussenseiter es erkennen konnte.

-- 
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Re: Softwarepatente abgelehnt

2005-07-11 Diskussionsfäden PILCH Hartmut
  Ich sehe bei Hammer und Schrauben-Erfindungen durchaus eine gewisse
  Rechtfertigung - der Forschungsaufwand ist viel groesser, und das Ergebnis 
  dann abzukupfern ist sehr einfach.  Aber welche Softwarepatent ist das
  Ergebnis von vielen Jahren Forschung?
 
 MP3, IDEA, RSA, QSort, ...

Bei MP3 handelt es sich um etwa 40 Patente, manche davon unverschaemt
breit und trivial.

Oftmals gibt es zwar in einem Gebiet erheblichen Entwicklungsaufwand,
aber die einzelnen Patente spiegeln den nicht wieder.

-- 
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Re: Softwarepatente abgelehnt

2005-07-11 Diskussionsfäden PILCH Hartmut
 Der IETF-Prozess hat massive Probleme in diesem Bereich, weil sie zu 
...

 Florian hat ein gutes Beispiel gebracht, wo man ansetzen kann, nämlich 
 bei der Verwendung. Den Gedanken hat auch Axel in Ansatz gebracht, als 
 er eine Privilegierung von Open Source gefordert hat.

The problem of Voice over IP is that we have no voice over IP (Prof. Henning
Schulzrinne).

Auch IETF macht keine Patentgesetze.

Dort, wo Patentgesetze gemacht werden, fuehrt wiederum der Wunschtraum von
Florian, Hendrik Weimer u.a. nicht weiter, und der Ansatz von Axel war eine
Nebelkerze, von einem, der es haette besser wissen muessen.

-- 
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Re: Softwarepatente abgelehnt

2005-07-11 Diskussionsfäden PILCH Hartmut
  So richtig auf die Barrikaden habt Ihr die Softwarentwickler aber nur 
  gebracht, indem ihr ein drastisches Szenario gezeichnet habt, das aber 
  nie ernsthaft zu befuerchten stand.

Ich deute obigen Satz im Zusammenhang als Ausdruck von etwa folgendem
Bauchgefuehl der herrschenden Patentrechtspriester:

  Auf die Barrikaden sind die Softwareentwickler gegangen, als sie
  gewisse Patente (z.B. Blocksatz) sahen, die uns zu diskreditieren
  geeignet sind.  Solche Patente wollen wir natuerlich nicht, und
  das sollte man uns glauben.  Andererseits wollen wir nicht das Kind
  (z.B. IDEA) mit dem Bade ausschuetten.  Denn wegen IDEA wuerden ja
  nicht so viele Leute auf die Barrikaden gehen, wieso sollen wir uns
  solche Errungenschaften aus der Hand schlagen lassen?  Im Ratstext
  haben wir ja mit entsprechenden Formeln unseren guten Willen bekundet.
  Nur Demagogen legen diese Formeln auf die Goldwaage.

Das hierin steckende Gefuehl diffusen Vertrauens in die herrschende
Kaste ist allerdings milieubedingt und nicht vermittelbar.


 


  


  

-- 
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Re: Softwarepatente abgelehnt

2005-07-11 Diskussionsfäden PILCH Hartmut
  Aus welchem Milieu komme ich denn bitte?
 
 Offensichtlich aus einem juristischen, in dem man etwa Kollegen wie
 Herrn Sedlmair und dem EPA von vorneherein einen Vertrauensvorschuss
 zubilligt und den Gedanken daran, dass dieses Milieu von eigenen
 Interessen getrieben sein oder gar manchmal seine Kompetenz in der
 Gesetzesauslegung ueberdehnen koennte, instinktiv weit von sich weist.

Kennzeichnend fuer das Milieu sind z.B. Reaktionen wie die folgende:


  Der Wortlaut bleibt der Wortlaut. Das was Du Dir da zusammenreimst, ist 
  mit den Grundsaetzen juristischer Methodenlehre nicht in Einklang zu 
  bringen. 

  Wenn Du eine stimmige Auslegung gegen den eindeutigen Wortlaut 
  bebasichtigst, dann erwarte ich mit Spannung die dazugehoerige 
  ausfuehrliche Begruendung anhand der Grundsaetze der teleologischen 
  oder systematischen Normauslegung.

  Ansonsten lassen wir es lieber, gell.


M.a.W. in dem Moment, wo man von Nicht-Herden-Mitgliedern herausgefordert
wird, verschanzt man sich hinter der eigenen Insider-Sprache und gibt
diese dann nach aussen als ueberlegenes Fachwissen aus.  Gestuetzt auf
diese Methodik argumentiert man bereits dann fuer die Ratsposition (oder
eine andere von der eigenen Herde befuerwortete Position), wenn man
diese Position noch gar nicht richtig gelesen hat. 


-- 
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Re: Softwarepatente abgelehnt

2005-07-11 Diskussionsfäden PILCH Hartmut
  Dort, wo Patentgesetze gemacht werden, fuehrt wiederum der
  Wunschtraum von Florian, Hendrik Weimer u.a. nicht weiter, und der
  Ansatz von Axel war eine Nebelkerze, von einem, der es haette besser
  wissen muessen.
 
 Warum?

Warum die Beschraenkung der Durchsetzbarkeit nicht weit fuehrt, habe ich
vorher (gegenueber Florian und Hendrik) begruendet.

Ich habe nichts dagegen, dass man das trotzdem versucht.  Vielleicht
lassen sich ja noch Loecher in das TRIPs-System schlagen, wie Florian
vorschlug.  Ich warnte, dass man dann die ganze Chemie- und Pharma-Lobby
gegen sich mobilisiert und dass das Ansinnen auch von seiner Logik
her angreifbar ist.

Lutterbeck-Horns-Gehring schlugen 2000 dennoch vor, diesen Weg zu
gehen, wiesen aber nicht darauf hin, wie steinig er ist.

Sie nutzten dies vielmehr in Kombination mit der Ambivalenzbereich-Behauptung
um den Widerstand von derjenigen Frage, die die Kommission und alle anderen
zu Recht als zentrale Frage aufgeworfen hatten, abzulenken.

Warum die Ambivalenzbereich-Behauptung ihrerseits eine Nebelkerze war/ist,
habe ich auch schon ein paar mal begruendet: so unpraezise wie behauptet
ist die Anspruchssprache des Patentwesens zumindest bei einigermassen
gutwilligem Einsatz nicht.






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Re: Softwarepatente abgelehnt

2005-07-11 Diskussionsfäden PILCH Hartmut
  Gaebe es da mal einen vom EPA erteilten Beispiel-Patentanspruch, in
  dem die vielen Jahre Forschungsaufwand nachvollziehbar zum Ausdruck
  kommen ?
 
 Patente werden auf Umsetzungen (im Sinne von produktionsfertigen
 Ausgestaltung) von Neuigkeiten erteilt (ideal). 

So in etwa ist es beim Urheberrecht.

Und idealiter sollte vielleicht auch das Patentwesen, wenn man es auf den
Bereich der Mathematik/Informatik anwendet, zu etwas aehnlichem fuehren.

 Es gibt das schöne Bild über die Mathematik:
 
  Mathematik ist wie ein Haus, in dem kein Licht brennt, alle Fenster und
   Türen verschlossen sind. Man betritt einen völlig dunklen Raum und
   ertastet sich die Umwelt: Möbel, Teppiche, Fenster ... Irgendwann findet
   man einen Lichtschalter oder öffnet ein Fenster und plötzlich wird einem
   alles klar. Dann betritt man den nächsten Raum. Es geht einmal schneller
   und einmal dauert es Jahre, bis man sich in dem Raum zurechtfindet. Oft
   kennt man die Wege durch den Raum, hat aber jahrhundertelang kein Licht.
   Was am Ende bleibt sind die klaren Kenntnisse, die man gewann, als Licht
   einfiel. Die dunklen Zeiten sind vergessen, waren aber notwendig und
   gehören immer dazu.

Richtig.

Bei manchen mathematischen Beweisen tappte man Jahrhunderte im Dunkeln,
bis das Licht kam.

Die wirklichen Leistungen im Bereich der Informatik liegen ja auch nicht
im Technischen sondern im Mathematischen.


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Re: Softwarepatente abgelehnt

2005-07-11 Diskussionsfäden PILCH Hartmut
  Das verdrehen und ignorieren habe ich bisher hauptsaechlich von
  der Patentrechtsfraktion erlebt.
 
 Im Vergleich zu Ausfuehrungen, die von einer schoenen neuen Patentwelt 
 vergleichbar mit den Verhaeltnissen im Irak gesprochen haben, fand ich 
 die Argumentation der hiesigen Patenrechtsfraktion wohltuend 
 sachlich.

Das Wort Irak hast du jetzt das erste Mal in die Diskussion eingefuehrt.

Ein

$ mboxgrep $MAIL/fitug0507

duerfte es bestaetigen.
 
 Ich habe den Eindruck, dass es hier weniger um Vertrauens- sondern mehr 
 um Glaubensfragen geht.
 
[...]
 
 Das ist ein Standpunkt, der sicher diskutabel ist. In der Diskussion 
 wurde aber stattdessen immer der Eindruck erweckt, es wuerde nun alles 
 viel viel schlimmer werden. Siehe neue Patentwelt/Irak.
 
 Wenn man eine grundlegende Aenderung des Ist-Zustandes will, dann ist 
 das auch legitim. Dann darf man aber nicht so argumentieren wie Hartmut 
 Pilch oder Du. Ich wiederhole mich hier leider.

Ich habe nicht den Eindruck, dass du ausser Schlammwerfen etwas
beitraegst.  Argumente habe ich von dir noch nicht vernommen.  Immer
dann, wenn ich deine Behauptungen (z.B. zu  Antiblockiersystem oder
zum Ratstext) mit Argumenten herausfordere, schweigst du oder versuchst,
mit Wortverdrehungen davon zu kommen.

--
Hartmut Pilch, FFII.org, Büro München +498918979927, Brüssel +3227396262
Innovation statt Monopolschutz!  http://www.wirtschaftliche-mehrheit.de/




-- 
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Re: Softwarepatente abgelehnt

2005-07-11 Diskussionsfäden PILCH Hartmut
  Das EP hat dies korrigiert, s. Aenderungsantrag 4 zu Art 2b in
  
   http://swpat.ffii.org/papiere/eurparl0309/amends05/komprom0506.en.pdf
 
 Endet bei mir mit einer 404-Meldung.

  http://swpat.ffii.org/papiere/europarl0309/amends05/komprom0506.en.pdf
 
 Aus welchem Milieu komme ich denn bitte?

Offensichtlich aus einem juristischen, in dem man etwa Kollegen wie
Herrn Sedlmair und dem EPA von vorneherein einen Vertrauensvorschuss
zubilligt und den Gedanken daran, dass dieses Milieu von eigenen
Interessen getrieben sein oder gar manchmal seine Kompetenz in der
Gesetzesauslegung ueberdehnen koennte, instinktiv weit von sich weist.

 Im Gegensatz zu Dir bin ich kein Lobbyist

Wenn ich ein Lobbyist bin, dann sind es alle diejenigen, die sich politisch 
engagieren und etwa ihren Abgeordneten schreiben, genau so.   

 und habe keinerlei Eigeninteresse an einer bestimmten Entscheidung. 

Ja, und gleiches gilt in gleichem Masse fuer mich.

  Die Dikussion hier auf debate@lists.fitug.de ist insoweit sehr
  lehrreich, als sie allen vor Augen fuehrt, dass die Gegensaetze sehr
  tief (etwa soziologisch begruendet) sind und die Industrie gar
  niemanden kaufen muss.  
 
 Mir ist in der Diskussion aufgefallen, dass Du nicht nur angreifbare 
 Schlussfolgerung ziehst, sondern, dass Du schon vorher ganz gezielt die 
 Tatsachen verdrehst. Und darin besteht das eigentliche Problem. 

Genau das habe ich bei dir festgestellt und vielfach belegt.

Und die Schlussfolgerung hieraus war die, dass man weder Lobbyismus
noch Kaeuflichkeit zur Erklaerung der Verhaeltnisse in Bruessel und
anderswo braucht.  Allein Milieu-Unterschiede genuegen.  Sie erklaeren
z.B. warum der Rechtsausschuss des Europaeischen Parlaments anders
abstimmt als das Plenum.

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Re: Softwarepatente abgelehnt

2005-07-11 Diskussionsfäden PILCH Hartmut
  Wieder bestaetigt sich, dass es in deiner Sicht nur den Rat gibt, und
  dass wir nur vor die Wahl Friss oder stirb gestellt sind.  
 
 Der Entwurf des Rates war der, der konkret zur Abstimmung stand. Dafuer 
 kann ich doch nichts. Natuerlich muss man sich zunaechst und primaer 
 mit dem Entwurf befassen, ueber den abgestimmt wird. Diesen Vorwurf 
 kann ich deshalb nicht nachvollziehen.

Es gab einen Entwurf des Parlaments vom September 2003 und 21 
parteiuebergreifende Aenderungsantraege, die eine Mehrheit hatten.
 
 Das Parlamant hat die Richtlinie doch auch deshalb scheitern lassen, 
 weil man dort angesichts von ueber 200 Ergaenzungs- und 
 Aenderungsvorschlaegen nicht mehr durchblickte und die Befuerchtung 
 bestand, man wuerde irgendeiner Lobby auf den Leim gehen.

Jeder wusste, dass es nur um 21 Aenderungsantraege ging, und in dem
Moment, wo sich die Mehrheit dafuer abzeichnete, draengten EICTA, BSA
und andere auf Ablehnung.  Das war Montag abend.

 Man kann den Leuten nicht erzaehlen, dass diese Richtline, in Gestalt 
 des Ratsentwurfs, eine allgemeine Patentierbarkeit von Software 
 einfuehrt und fuer freie Softwareentwickler eine drastische 
 Verschlechterung gegenueber ihrer jetzigen Situation mit sich bringt. 

Die Ratsfassung legalisiert tatsaechlich die allgemeine Patentierbarkeit
von Software, wie schon vielfach ausfuehrlich begruendet wurde.

Ob sie die neu einfuehrt, ist eine andere Frage.  Sie haengt davon ab, von
welchem Status Quo man ausgeht: dem des Gesetzes oder dem der
EPA-Rechtsprechung.

Die Vermengung beider Fragen zu einem Gegenstandpunkt, der uns dann
zugeschrieben wird, ist unredlich.

Wenn ich Standpunkt A meines Gegenuebers nicht widerlegen kann, vermenge
ich ihn mit dem leichter widerlegbaren Standpunkt B zu einem komplexen 
Standpunkt, gegen den ich dann vom Leder ziehen kann.

Wo der FFII obigen komplexen Standpunkt vertreten haben soll, bleibt
dabei offen.  Meist wird dann nicht einmal FFII sondern nur eine diffuse
Opensource-Bewegung zitiert, der man seinen Wunsch-Gegenstandpunkt
unterschiebt.


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Re: Softwarepatente abgelehnt

2005-07-11 Diskussionsfäden PILCH Hartmut
  Technischer Beitrag ist ein Beitrag zum Stand der Technik auf einem 
  Gebiet der Technologie, der neu und für eine fachkundige Person nicht 
  nahe liegend ist.
 
 Das bestaetigt nur, was ich sagte: die Ratsfassung schreibt dazu gar nichts.
 
 Sie wiederholt nur Selbstverstaendlichkeiten des Patentrechts in ihrer
 abstraktesten Form.

Sie tut dies z.T. noch in unglaublich schlampiger Form.

Dem obigen zufolge waere z.B. ein naheliegender Beitrag kein technischer.

BGH-Richter Melullis verriss vor dem Runden Tisch am 1. Juni diesen
Artikel und erntete nur betretenes Schweigen bei den Teilnehmern und
Kommentare von BMJ-Beamten wie Ja stimmt, wie konnte denn das da rein
kommen?

Das EP hat dies korrigiert, s. Aenderungsantrag 4 zu Art 2b in

http://swpat.ffii.org/papiere/eurparl0309/amends05/komprom0506.en.pdf

Gerade der von den Muenchener Gutachtern geruehmte Art 2b der
Ratsversion war zu nichts nutze und nur geeignet, als Wortschutt ignoriert
zu werden.  Laut EPA-Praxis wird geprueft, ob der erfinderische Schritt
einen technischen Beitrag leistet, und der besteht gewoehnlich darin, dass
Rechenresourcen eingespart werden.  Dieses Modell wurde auch in Art 3
des Rates bestaetigt.  Wie die EP-Mehrheit dagegen vorzugehen gedachte, kann man
den 21 Aenderungsantraegen entnehmen.

Aber das alles haette ja nicht viel genuetzt, da der Rat und die
Kommission, gestuetzt auf diverse Beratern aus dem Milieu der Patentaemter 
sowie der Muenchener Kanzlei, die jenes Gutachten schrieb, sowieso zu keiner
konstruktiven Auseinandersetzung bereit waren und dies hinreichend signalisiert
hatten.

In den Schreiben von Thomas Stadler sehe nich noch einmal bestaetigt, wie
selbstverstaendlich gutsherrenartig man in diesem Milieu mit gewaehlten
Parlamenten umgeht und die Betroffenen vor die Wahl stellt: entweder EPA-Praxis
kodifizieren oder ungehinderte EPA-Praxis hinnehmen.

Die Dikussion hier auf debate@lists.fitug.de ist insoweit sehr
lehrreich, als sie allen vor Augen fuehrt, dass die Gegensaetze sehr tief
(etwa soziologisch begruendet) sind und die Industrie gar niemanden 
kaufen muss.  

--
Hartmut Pilch, FFII.org, Büro München +498918979927, Brüssel +3227396262
Innovation statt Monopolschutz!  http://www.wirtschaftliche-mehrheit.de/

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Re: Softwarepatente abgelehnt

2005-07-11 Diskussionsfäden PILCH Hartmut
  Es gab einen Entwurf des Parlaments vom September 2003 und 21 
  parteiuebergreifende Aenderungsantraege, die eine Mehrheit hatten.
 
...
 
 Zur Abstimmung stand dennoch allein der Entwurf des Rates aus dem Jahre 
 2004. Deshalb beziehe ich mich auch primaer auf diesen Entwurf.

Zur Abstimmung standen im wesentlichen die 21 Aenderungsantraege.

Haette keiner von diesen die Mehrheit von 367 Stimmen erhalten (sehr
unwahrscheinlich), dann waere der Ratstext in Kraft getreten. 

  Die Ratsfassung legalisiert tatsaechlich die allgemeine Patentierbarkeit
  von Software, wie schon vielfach ausfuehrlich begruendet wurde.
 
 Das geben Wortlaut und Erwaegungsgruende so nicht her.

Schon das Wort computer-implementierte Erfindung mit seiner Definition
gibt das her.  Hinzu kommt 

 - Legalisierung von Programmanspruechen.  Diese ergeben nur dann Sinn,
   wenn die Leistung tatsaechlich im Bereich des Programmierens liegt,
   s. auch http://wiki.ffii.org/ProgDilab04En

 - Umdeutung des Begriffs Programm aus Art 52 EPUe derart, dass dieser
   Artikel zu bedeutungslosem Wortgeroell wird.

S. mehr dazu unter

   http://swpat.ffii.org/briefe/cons0406/text/

sowie die Begruendungen in einigen der 21 Aenderungsantraege

   http://swpat.ffii.org/papiere/europarl0309/

 vorrangiger Auslegungsmasstab der Richtlinie. Auf meine Nachfrage, mir 
 die Kritierien einer abweichenden sytstematischen oder teleologischen 
 Auslegung zu erlaeutern, kam von Dir nur der Vorwurf, ich wuerde mich 
 hinter juristischen Begriffen verstecken.

Diese Begriffe sind mir durchaus gelaeufig, s. zur Auslegung des EPUe
nach diesen Begriffen auch den Fachartikel

http://swpat.ffii.org/analyse/epue52/exeg/

dessen englische Uebersetzung von mir stammt.

Es handelt sich um Fachbegriffe fuer Argumentationsregeln, die der
normale Verstand auch so findet.  Die Einbringung dieser Meta-Ebene
in die Fitug-Diskussion erschien mir nicht zweckmaessig.

 Wenn Du allerdings eine 
 juristische Auslegung vornehmen willst - was Du hier ja staendig machst 
 -  dann soltest Du Dich mit dem Handwerkszeug vertraut machen. Das ist 
 alles. 

 Schliesslich erzaehle ich Dir auch nichts ueber programmiertechnische 
 Details, obwohl ich keine einzige Programmiersprache beherrsche.

Genau das sollten die Einbringung einer neuen Diskussion ueber
Auslegungsmethodogien wohl signalisieren.

Allerdings hast du Recht, wenn du darauf hinweist, dass die Ratsrichtlinie
aufgrund der in sie eingebauten Widersprueche und Taueschungsmanoever eine
Auslegung vor sehr grosse Schwierigkeiten stellen und somit durchaus
auch Ansaetze fuer eine Begrenzung der Patentierbarkeit bieten koennte.
Im Falle des Misserfolgs haetten wir auch alles versucht, um aus solchen
Ansaetzen etwas herauszuholen.  Auch schon im Stadium der nationalen
Umsetzung.  Das waere noch heiss geworden.  Allerdings waere als viel
wichtigeres Faktum verblieben, dass das EPA sich mit seinen Idiosynrasien
durchsetzen konnte und dann, wenn nicht wirklich sehr grosser
Widerstand dagegen haette mobilisiert werden koennen, auch eine
idiosynkratische Auslegung durch das EPA die einzig massgebliche
gewesen waere.

--
Hartmut Pilch, FFII.org, Büro München +498918979927, Brüssel +3227396262
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